Teilrevision Bojenfeld Ost

Plan de zones · Zoug

Document

Type
Plan de zones
Canton
Zoug
Niveau
Commune
Approuvé par
BD
Adopté
21 juin 2013
En vigueur depuis
21 juin 2013

Carte

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Fichiers

18-6.7 Bojenfeld Ost Beschluss Baudirektion ZP.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

18-6.7 Bojenfeld Ost Beschluss Baudirektion ZP.pdf

-

Kanton Zug

Baudirektion

EINGANG 2 4 jum. 2013 '

Gemeindeaufsicht

u Planung und Hochba

Genehmigung Zonenplanänderung «Bojenfeld Ost» Gemeinde Cham

Gemeindeverwaltung

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6330 Cham

Posteingang vom

111 b,1.3 34<:

Posteingang Nr.

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GR·Geschäft Federführung:

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0 Die Baudirektion,

zur dir Erledigung . Federführung:

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gestützt auf§§ 3 Abs. 3 und 4 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998 (BGS 721.11 ) und§ 7 Bst. c) der Delegationsverordnung vom 2 3. Novem­

ber 1999 (BGS 153. 3 ),

(

)

beschliesst:

1.

Die vom Gemeinderat Cham am 23. April 2013 im einfachen Verfahren gernäss § 40 PBG beschlossene Zonenplanänderung «Bojenfeld Ost» wird genehmigt.

2.

Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhobe� werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung e_nthalten. _Der angefoch­ tene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu be­ nennen und soweit möglich beizulegen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist tritt die Zonen­ planänderung «Bojenfeld Ost» in Kraft, sofern sie nicht angefochten wird.

3.

Mitteilung an: Gemeinderat Cham, Postfach 265, 6330 Cham (Beilage: 4 Expl. Zonenplanänderung _ «Bojenfeld Ost» und Planungsbericht)

l

)

GIS-Fachstelle Kantonsarchäologie Zug Amt für Wald und Wild Baudirektionssekretariat Amt für Raumplanung, Abteilung Ortsplanung und Baugesuche (Beilage: je 2 Expl. Zonenplanänderung «Bojenfeld Ost» und Planungsbericht)

Zug, 21. Juni 2013/51056/3. 2. 1. 2/29

- Aabachstrasse 5, 6300 Zug T 041 728 53 00, F 041 728 53 09 www.zug.ch/baudirektion

Seite 2/2

A.

Im Rahmen der Orstplanungsrevision von 2006 wurde erstmals eine spezielle Zone für

Bojenfelder (Übrige Zone mit speziellen Vorschriften für Bootsstationierungen I UeBo) ausge­ schieden. Während einer Sanierung des Hafens Cham wurde festgestellt, dass das Bojenfeld Ost marode und zu sanieren ist. Im Jahre 2012 wurde im Zuge der Vermessungsarbeiten zur Er­ neuerung des Bojenfeldes die Konzessionsfläche mit der Fläche der heutigen Bojenstandorte verglichen. Es wurde herausgefunden, dass die effektive Länge des Bojenfeldes nicht der Ab­ grenzung des Zonenplanes entspricht. Die grössten Differenzen ergeben sich bezü glich der südlichen Abgrenzung, die um rund 2 2.5 bis 29.5 m weiter seewärts liegt, während die nördli­ che Begrenzung um ca. 11.4 bis 16.4 m weiter von der Uferlinie entfernt liegt. Die beabsichtigte Verschiebung des Bojenfelds Ost im Zonenplan entspricht seiner tat­ sächlichen Lage. Künftig kann eine effizientere Ausnutzung der für die Bootsstationierung vor­ gesehenen Fläche sichergestellt und gleichzeitig die Flachwasserzone entlastet werden. B.

Die Zonenplanänderung «Bojenfeld Ost» wurde vom Amt für Raumplanung am 29. Ja­

nuar 2013 (gleichzeitig mit der Richtplanänderung «Bojenfeld Osb) vorgeprüft und am 2 2. und 29. Februar 2013 im Amtsblatt publiziert. Wahrend der öffentlichen Auflage vom 2 2. Februar

bis und mit 25. März 2013 gingen gegen die Zonenplanänderung «Bojenfeld Ost» keine Ein­ wendungen ein. Am 23. April 2013 wurde die Zonenplanänderung «Bojenfeld Ost» vom Ge­ meinderat Cham im einfachen Verfahren beschlossen. Der Beschluss wurde am 26. April und 3. Mai 2013 im Amtsblatt publiziert und vom 26. April bis und mit 15. Mai 2013 öffentlich aufge­

legt. Während der Auflagefrist sind keine Beschwerden an den Regierungsrat eingegangen. C.

Mit Schreiben vom 23. April 2013 reichte der Gemeinderat Cham die Zonenplanände­

rung «Bojenfeld Ost» an den Regierungsrat zur Genehmigung ein. Nach§ 7 der Delegations­ verordnung vom 23. November 1999 ist die Baudirektion für die Genehmigung von g emeindli­ chen Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungsplänen zuständig, sofern im gemeindlichen Ver­ fahren keine Einwendungen erfolgten, oder Einwendungen gütlich beigelegt werden konnten, oder die Baudirektion nicht vorsieht, die Genehmigung nur unter Auflagen und Bedingungen zu erteilen. Im vorliegenden Fall sind die Kriterien für eine Delegation der Genehmigungsbefugnis vom Regierungsrat an die Baudirektion gegeben. Der Genehmigung der Zonenplanänderung «Bojenfeld Ost» steht nichts entgegen. D.

Im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens wurde darauf hingewiesen, dass die digitalen

Zonenplandaten nicht mit den Zonengrenzen aus dem aktuellen Zonenplan übereinstimmen. Ausnahmsweise haben wir das Grundbuch- und Vermessungsamt damit beauftragt, nach Ab­ lauf der Beschwerdefrist diese Nachführung zu übernehmen.

19-6.7 Bojenfeld Ost unterschriebener Zonenplan.pdf

KANTONZUG

GEMEINDE CHAM ZONENPLAN TEILÄNDERUNG "BOJENFELD OST"

Datum: 14.11.2012

Planbezeichnung:

Massstab: 1 :2'500

Vom Gemeinderat beschlossen am: 20.11.2012 Der Gemeindepräsident Bruno Werder

Der Gemeindeschreiber: Martin Mengis

sig.

Afficher tout le texte

sig.

Vorprüfung durch das Amt für Raumplanung: Zug, den: 29.01.2013

Der Kantonsplaner: Rene Hutter sig.

1. Publikation im Amtsblatt: Nr.:

vom: 22.02./29.02.2013

Ziffer:

1. Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei: vom:

22.02.2013

bis:

bescheinigt:

25.03.2013

Der Gemeindeschreiber: Martin Mengis sig.

Vom Gemeinderat beschlossen am:

2 3. April 2013

Der Gemeindepräsident Bruno Werder

deschreiber: Martin Mengis

�-�

sig.

2. Publikation im Amtsblatt: Nr.:

vom:

Ziffer:

bis:

bescheinigt:

2. Öffentliche Auflage auf der Gemeindekanzlei: vom:

Der Gemeindeschreiber: Martin Mengis

Von der Baudirektion genehmigt am: Zug,

2 1. JUNI Z013

Der Baudirektor:

Legende Genehmigungsinhalt

Informationsinhalt

· IJ Wohnzone 1a (W1a} c___c.___ � Wohn- und Arbeitszone (WA3} ��:'��;;;: \'I Bauzone mit speziellen Vorschriften (BsV}

I ·f=h .·.1

Übrige Zonen mit speziellen Vorschriften (Ue}

,

Freihaltung Bootsstationierung

••__..1 Ortsbildschutz (OS} 1

,..1

..__

, .......

• • ••••••••

Bebauungsplan (bp}

j·· BQ .

I

Übrige Zonen mit speziellen Vorschriften (Ue} Bootsstationierung

Archäologische Fundstätten

II I I I II Landschaftsschutzzone gemeindlich (LSG} I Gewässer ·

� ----' '---

Zone öffentliches Interesse fOr Bauten (OeiB} Naturschutzzone kantonal (NSK}

1111 Naturschutzzone Gewässer kantonal (NSKG} Landschaftsschutzzone kantonal (LSK} 111111 Seeuferschutzzone kantonal (SSK} Moorlandschaft (ML}

Änderung Zonenplan

Zonenplan rechtskräftig

Bo