Teilrevision Waldschule Baar

Plan de zones · Zoug

Document

Type
Plan de zones
Canton
Zoug
Niveau
Commune
Approuvé par
BD
En vigueur depuis
11 juin 2022

Carte

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Fichiers

BDB_20220711_Genehmigung Teilrevision Zonenplan und Bauordnung.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Baudirektion

Kanton Zug

Gemeindeaufsicht Genehmigung Teilrevision Zonenplan und Bauordnung Gemeinde Baar

—

Waldschule Baar,

Die Baudirektion,

gestützt auf § 5 Abs. 2 Bst. c und 42 Abs. 1 Planungs- und Baugesetz vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11),

beschliesst:

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1.

2.

Die vom Gemeinderat Baar am 3. Mai 2022 im einfachen Verfahren gemäss § 40 Abs. 1 Bst. a PBG beschlossene Teilrevision des Zonenplans und der Bauordnung Waldschule Baar>‘ wird genehmigt. Mitteilung an: Gemeinderat Baar, Rathausstrasse 2, Postfach, 6341 Baar (Beilage: 3 Expl. Teilrevision Bauordnung und Zonenpian Waldschule Baar) GlS-Fachstelle Amt für Umwelt Amt für Wald und Wild Amt für Wirtschaft und Arbeit Baudirektionssekretariat Amt für Raum und Verkehr, Abt. Richtplanung und Wohnungswesen Amt für Raum und Verkehr, Abt. Koordinationsstelle Planungen und Baugesuche (Beilage: 3 Expl. Teilrevision Bauordnung und Zonenplan Waldschule Baar)

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Baudirektion des Kantons Zug

Florian Weber Regierung s rat

Zug

1•

/ BA-2020-1 10

Aabachstrasse 5, 6300 Zug T +41 41 728 53 00 www.zg ch/baudi rektion

Seite 2/2

A Gemäss kantonalem Richtplan liegt das von der vorliegenden Teilrevision betroffene Gebiet teilweise im Wald (mit besonderer Erholungsfunktion) sowie im Landwirtschaftsgebiet und wird von einem Wildtierkorridor von überregionaler Bedeutung überlagert. Die Teilrevision betrifft die beiden Grundstücke Nr. 1025 und Nr. 1039 in der Gemeinde Baar. Konkret soll die Landwirtschaftszone auf den beiden erwähnten Grundstücken neu einer Übrigen Zone mit spe ziellen Vorschriften «Lorzentobel« zugewiesen werden. Mit Verfügung vom 7. Oktober 2021 hat das Amt für WaTd und Wild (AFW) die Waldgrenze dreiseitig entlang der Grundstücksgrenze Nr. 1039 statisch festgesetzt. Die neuen Waldgrenzen werden in der vorliegenden Zonenplan anpassung berücksichtigt, was in Bezug auf die Zonierung entlang der östlichen Grundstücksgrenze zu einer marginalen Abweichung gegenüber der Vorprüfung führt.

B Die Teilrevision des Zonenplans und der Bauordnung «Waldschule Baar» wurde vom Amt für Raum und Verkehr am 27. August 2020 vorgeprüft. Die im Rahmen der Vorprüfung eingebrachten Vorbehalte wurden bereinigt und die mittlerweile statisch festgesetzte Waldgrenze wird korrekt berücksichtigt. Während der öffentlichen Auflage vom 11. März bis am 11. April 2022 gingen keine Einwände ein. Am 3. Mai 2022 hat der Gemeinderat Baar der Teilrevi sion des Zonenpians und der Bauordnung im einfachen Verfahren zugestimmt. Ebenfalls sind bei der zweiten öffentlichen Auflage vom 13. Mai bis am 1. Juni 2022 keine Beschwerden an den Regierungsrat eingegangen.

Gemäss § 5 Abs. 2 Bst. c PBG genehmigt die Baudirektion gemeindliche Richtpläne, 0 Bauvorschriften, Zonen- und Sondernutzungspläne unter Vorbehalt von § 3 Abs. 3 PBG. Die Prüfung durch die Baudirektion erstreckt sich auf Übereinstimmung mit dem eidgenössischen und kantonalen Recht, insbesondere mit dem Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700), dem Planungs- und Baugesetz und dem kantonalen Richtplan ( 42 Abs. 1 PBG). Der Genehmigung der Teilrevision des Zonenplans und der Bauordnung «Waldschule Baar» steht nichts entgegen.