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Sommation de l'office du registre du commerce · Appenzell Rhodes-Extérieures · 23 févr. 2021

Publication

Type
Sommation de l'office du registre du commerce
Canton
Appenzell Rhodes-Extérieures
Publié
23 févr. 2021
Délai au
25 mars 2021
Publié par
Handelsregisteramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Obstmarkt 3, 9102 Herisau
Numéro de publication
BH00-0000000252

Parties

Entreprise

CHE-282.086.279 · 0106 · Cilanderstrasse 3, 9100 Herisau

Texte

Office
Handelsregister von Appenzell Ausserrhoden Regierungsgebäude Obstmarkt 3 9102 Herisau
Autres voies de droit
Aufforderung gemäss Art. 934 OR und Art. 939 OR: . Die aufgeführte Rechtseinheit weist keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat keine verwertbaren Aktiven mehr. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 934 Abs. 2 Satz 1 OR aufgefordert, innert der angegebenen Frist die Löschung anzumelden oder dem Handelsregisteramt mitzuteilen, dass die Eintragung aufrechterhalten bleiben soll. Wird innerhalb dieser Frist keine Mitteilung eingereicht, so veranlasst das Handelsregisteramt eine dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt, in denen weitere Betroffene aufgefordert werden, innert der darin angegebenen Frist ein begründetes Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags der Rechtseinheit mitzuteilen (Art. 934 Abs. 2 Satz 2 OR). Die aufgeführte Rechtseinheit weist zudem Mängel in der gesetzlich als zwingend vorgeschriebenen Organisation auf (Organisationsmangel in Bezug auf das Rechtsdomizil). Sie wird hiermit gemäss Art. 939 Abs. 1 OR aufgefordert, die Mängel zu beheben und innert der angegebenen Frist zur Eintragung beim Handelsregisteramt anzumelden. Andernfalls wird das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht, welches die erforderlichen Massnahmen ergreift, oder der Aufsichtsbehörde überweisen (Art. 939 Abs. 2 und 3 OR).