Sommation générale, Lichtbogen Markus Gasser

Sommation de l'office du registre du commerce · Bâle-Campagne · 31 août 2021

Publication

Type
Sommation de l'office du registre du commerce
Canton
Bâle-Campagne
Publié
31 août 2021
Délai au
30 sept. 2021
Publié par
Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft, Domplatz 13, 4144 Arlesheim
Numéro de publication
BH00-0000003128

Parties

Entreprise

CHE-109.840.283 · 0101 · Baselstrasse 1, 4202 Duggingen

Texte

Office
Handelsregisteramt des Kantons Basel-Landschaft, Domplatz 13, 4144 Arlesheim
Autres voies de droit
Aufforderung gemäss Art. 938 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 152 Abs. 1 HRegV Bei der aufgeführten Rechtseinheit sind die zur Anmeldung verpflichteten Personen oben aufgeführter Pflicht nicht nachgekommen bzw. entspricht eine Eintragung den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die zur Anmeldung verpflichteten Personen werden hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR sowie Art. 152 Abs. 1 HRegV aufgefordert, innert 30 Tagen seit Erscheinen dieser Publikation, beim zuständigen Handelsregister die Anmeldung vorzunehmen oder zu belegen, dass keine Eintragung erforderlich ist. Andernfalls wird die Eintragung vom Amt für Handelsregister gemäss Art. 938 Abs. 2 HRegV von Amtes wegen vorgenommen.
Instructions
Bei der aufgeführten Rechtseinheit fehlt der Handelsregistereintrag oder er entspricht den Tatsachen oder der Rechtslage nicht oder nicht mehr. Die Rechtseinheit wird hiermit gemäss Art. 938 Abs. 1 OR aufgefordert, die Eintragung, Änderung oder Löschung innert der angegebenen Frist beim zuständigen Handelsregisteramt anzumelden oder zu belegen, dass keine Eintragung, Änderung oder Löschung erforderlich ist. Andernfalls verfügt das Handelsregisteramt die Eintragung, Änderung oder die Löschung. Das Handelsregisteramt kann gemäss Art. 940 OR zusätzlich eine Ordnungsbusse bis CHF 5’000.00 aussprechen.