Sommation selon Art. 153a+154 HRegV, Notebox AG
Sommation de l'office du registre du commerce · Bâle-Ville · 25 oct. 2019
Publication
- Type
- Sommation de l'office du registre du commerce
- Canton
- Bâle-Ville
- Publié
- 25 oct. 2019
- Délai au
- 25 nov. 2019
- Publié par
- Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12, 4001 Basel
- Numéro de publication
- BH05-0000001992
Parties
Entreprise
CHE-109.462.896 · 0106 · Spalenberg 8, 4051 Basel
Texte
- Remarques
- Die Notebox AG ist an ihrem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht mehr erreichbar und verfügt über keinen Verwaltungsrat und über keinen Vertretungsberechtigen mit Wohnsitz in der Schweiz mehr, womit ein Organisationsmangel im Sinne von Art. 941a OR vorliegt (Art. 718 OR). Die Gesellschaft und allfällig vorhandene zur Anmeldung verpflichteten Personen werden daher aufgefordert, innert 30 Tagen einen vertretungsberechtigten Verwaltungsrat, eine zur Vertretung der Gesellschaft berechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz und ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zu bestellen und zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden oder schriftlich zu bestätigen, dass das im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist. Andernfalls wird die Gesellschaft vom unterzeichneten Handelsregisteramt aufgelöst und allfällig vorhandene Verwaltungsratsmitglieder als Liquidatoren eingesetzt. Gleichzeitig wird dem Gericht beantragt, die erforderlichen Massnahmen zur Beseitigung der bestehenden Mängel in der gesetzlich zwingenden Organisation der Gesellschaft zu ergreifen (Art. 941a OR). Gegen säumige Verwaltungsratsmitglieder können Ordnungsbussen bis CHF 500 ausgesprochen werden (Art. 943 OR).
- Office
- Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt Spiegelgasse 12 4001 Basel
- Other invitation information law
- Art. 153a+154 HRegV