Sommation selon Art. 153a+154 HRegV, Notebox AG

Sommation de l'office du registre du commerce · Bâle-Ville · 25 oct. 2019

Publication

Type
Sommation de l'office du registre du commerce
Canton
Bâle-Ville
Publié
25 oct. 2019
Délai au
25 nov. 2019
Publié par
Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt, Spiegelgasse 12, 4001 Basel
Numéro de publication
BH05-0000001992

Parties

Entreprise

CHE-109.462.896 · 0106 · Spalenberg 8, 4051 Basel

Texte

Remarques
Die Notebox AG ist an ihrem im Handelsregister eingetragenen Rechtsdomizil nicht mehr erreichbar und verfügt über keinen Verwaltungsrat und über keinen Vertretungsberechtigen mit Wohnsitz in der Schweiz mehr, womit ein Organisationsmangel im Sinne von Art. 941a OR vorliegt (Art. 718 OR). Die Gesellschaft und allfällig vorhandene zur Anmeldung verpflichteten Personen werden daher aufgefordert, innert 30 Tagen einen vertretungsberechtigten Verwaltungsrat, eine zur Vertretung der Gesellschaft berechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz und ein neues Rechtsdomizil am Ort des Sitzes zu bestellen und zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden oder schriftlich zu bestätigen, dass das im Handelsregister eingetragene Rechtsdomizil noch oder wieder gültig ist. Andernfalls wird die Gesellschaft vom unterzeichneten Handelsregisteramt aufgelöst und allfällig vorhandene Verwaltungsratsmitglieder als Liquidatoren eingesetzt. Gleichzeitig wird dem Gericht beantragt, die erforderlichen Massnahmen zur Beseitigung der bestehenden Mängel in der gesetzlich zwingenden Organisation der Gesellschaft zu ergreifen (Art. 941a OR). Gegen säumige Verwaltungsratsmitglieder können Ordnungsbussen bis CHF 500 ausgesprochen werden (Art. 943 OR).
Office
Handelsregisteramt des Kantons Basel Stadt Spiegelgasse 12 4001 Basel
Other invitation information law
Art. 153a+154 HRegV