Décision en Art. 153 HRegV, Willi Wigger
Décision d'une autorité · Lucerne · 25 mars 2021
Publication
- Type
- Décision d'une autorité
- Canton
- Lucerne
- Publié
- 25 mars 2021
- Publié par
- Handelsregisteramt des Kantons Luzern, Bahnhofstrasse 19, 6002 Luzern
- Numéro de publication
- BH07-0000002169
Parties
Entreprise
CHE-107.227.999 · 0101 · Schmiedgasse, 6170 Schüpfheim
Texte
- Authority off
- Art. 153 HRegV
- Authority decree
- Das Handelsregister Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung: 1. Das Einzelunternehmen Willi Wigger, mit Sitz in Schüpfheim (CHE-107.227.999), wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht. 2. Es werden keine Gebühren erhoben. 3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt.
- Authority office
- Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14 6002 Luzern
- Situation initiale
- <p>1. Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.</p><p>2. Mit dreimaliger Publikation im SHAB vom 15.02.2021, 16.02.2021 und 17.02.2021 wurde der Inhaber / die Inhaberin des Einzelunternehmens aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Domizil anzumelden. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.</p><p>3. Die Frist ist ungenutzt abgelaufen.</p>
- Office
- Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
- Autres voies de droit
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.