Décision en Art. 153 HRegV, imagepool Steiger
Décision d'une autorité · Lucerne · 14 déc. 2022
Publication
- Type
- Décision d'une autorité
- Canton
- Lucerne
- Publié
- 14 déc. 2022
- Délai au
- 13 janv. 2023
- Publié par
- Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
- Numéro de publication
- BH07-0000003541
Parties
Entreprise
CHE-371.833.009 · 0101 · Friedentalstrasse 45, 6004 Luzern
Texte
- Authority off
- Art. 153 HRegV
- Authority decree
- Das Handelsregister Luzern erlässt deshalb folgende Verfügung: 1. Das Einzelunternehmen imagepool Steiger, mit Sitz in Luzern (CHE-371.833.009), wird von Amtes wegen gemäss Art. 934a Abs. 1 OR gelöscht. 2. Es werden keine Gebühren erhoben. 3. Eine Ordnungsbusse gemäss Artikel 940 OR entfällt.
- Authority office
- Handelsregister des Kantons Luzern Bundesplatz 14 6002 Luzern
- Situation initiale
- <p>1. Das oben aufgeführte Einzelunternehmen verfügt über kein Rechtsdomizil am Ort seines Sitzes mehr.</p><p>2. Mit dreimaliger Publikation im SHAB vom 13.10.2022, 14.10.2022 und 17.10.2022 wurde das Einzelunternehmen aufgefordert, innert 30 Tagen ein neues Domizil anzumelden. Andernfalls würde das Einzelunternehmen durch das Handelsregisteramt von Amtes wegen gelöscht.</p><p>3. Die Frist ist ungenutzt abgelaufen.</p>
- Office
- Handelsregister des Kantons Luzern, Bundesplatz 14, 6002 Luzern
- Autres voies de droit
- Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Kantonsgericht, 1. Abteilung, Hirschengraben 16, Postfach 3569, 6002 Luzern, eingereicht werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizufügen.