Décision en Art. 939 OR, BoxTango GmbH
Décision d'une autorité · Appenzell Rhodes-Extérieures · 23 juin 2023
Publication
- Type
- Décision d'une autorité
- Canton
- Appenzell Rhodes-Extérieures
- Publié
- 23 juin 2023
- Délai au
- 13 juil. 2023
- Publié par
- Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen
- Numéro de publication
- BH07-0000003859
Parties
Entreprise
CHE-281.080.021 · 0107 · Oberdorfstrasse 55, 9100 Herisau
Texte
- Remarques
- SV2 23 164
- Authority off
- Art. 939 OR
- Authority decree
- 1. Die Gesellschaft wird aufgefordert, innert einer Frist von 20 Tagen einen oder mehrere zeichnungsberechtigte Gesellschafter mit Wohnsitz in der Schweiz anzumelden oder den Wohnsitz des eingetragenen Gesellschafters gesetzeskonform wieder herzustellen und im Handelsregister zur Eintragung anzumelden resp. den Wohnsitz zu belegen. Die Handels-registeranmeldung ist innert dieser Frist dem Gericht mitzuteilen. 2. Die Gesellschaft wird aufgefordert, innert einer Frist von 20 Tagen einen oder mehrere zeichnungsberechtigte Gesellschafter mit Wohnsitz in der Schweiz im Handelsregister zur Eintragung anzumelden. Die Handelsregisteranmeldung ist innert dieser Frist dem Gericht mitzuteilen. 3. Die Frist steht während der Gerichtsferien nicht still. 4. Eingaben an das Gericht müssen die Verfahrensnummer enthalten. Die Nummer dieses Verfahrens lautet: SV2 23 164 5. Bei Säumnis wird umgehend die Auflösung der Gesellschaft verfügt. Fax-Schreiben und E-Mails sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung.
- Authority office
- Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden Landsgemeindeplatz 2 9043 Trogen
- Situation initiale
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- Office
- Kantonsgericht Appenzell Ausserrhoden, Landsgemeindeplatz 2, 9043 Trogen