Décision en Art. 153 HRegV, Giger Rustical Custom's
Décision d'une autorité · Glaris · 19 mars 2024
Publication
- Type
- Décision d'une autorité
- Canton
- Glaris
- Publié
- 19 mars 2024
- Délai au
- 18 avr. 2024
- Publié par
- Handelsregisteramt des Kantons Glarus, Zwinglistrasse 6, 8750 Glarus
- Numéro de publication
- BH07-0000004344
Parties
Entreprise
CHE-408.456.328 · 0101 · Rösslistrasse 30, 8752 Näfels
Texte
- Authority off
- Art. 153 HRegV
- Authority decree
- 1. Das Einzelunternehmen Giger Rustical Custom's wird von Amtes wegen gelöscht. 2. In das Handelsregister wird nach Eintritt der Rechtskraft Folgendes eingetragen: Giger Rustical Custom's, in Glarus Nord, CHE-408.456.328, Einzelunternehmen (SHAB Nr. 228 vom 23.11.2018, Publ. 1004504410). Das Einzelunternehmen wird in Anwendung von Art. 153 Abs. 1 HRegV i.V.m. Art. 934a OR von Amtes wegen gelöscht, weil die zur Wiederherstellung des gesetzmässigen Zustandes in Bezug auf das Domizil angesetzte Frist fruchtlos abgelaufen ist. 3. Die Eintragungsgebühren von CHF 150.00 werden Silvan Giger, von Schänis, zurzeit unbekannten Aufenthaltes, auferlegt. 4. Gestützt auf Art. 940 OR wird dem Inhaber eine Ordnungsbusse im Betrag von CHF 200.00 auferlegt. 5. Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 942 OR innert 30 Tagen, vom Empfang an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus, Spielhof 6, 8750 Glarus, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
- Authority office
- Handelsregister des Kantons Glarus Zwinglistrasse 6 8750 Glarus
- Situation initiale
- <p>Aufforderung im SHAB vom 16.02.2024</p>
- Office
- Verwaltungsgericht des Kantons Glarus Spielhof 6 8750 Glarus