Etat de collocation Werner Peter, succession répudiée
État de collocation et inventaire · Zurich · 24 nov. 2021
Publication
- Type
- État de collocation et inventaire
- Canton
- Zurich
- Publié
- 24 nov. 2021
- Publié par
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Altstetten-Zürich, Altstetterstrasse 142, 8048 Zürich
- Numéro de publication
- KK04-0000023283
- Publié jusqu'au
- 24 nov. 2026
Parties
Débiteur
né·e le 24 août 1947 · Am Suteracher 65, 8048 Zürich
Texte
- Voies de droit
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Location circulation authority
- Im Konkurs über Werner Peter liegt ab 24.11.2021 der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Altstetten-Zürich, Postfach, 8048 Zürich, zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Zürich, Postfach, 8036 Zürich, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Altstetten-Zürich schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
- Office
- Konkursamt Altstetten-Zürich Altstetterstrasse 142 8048 Zürich