Etat de collocation Comitrans AG in Liquidation
État de collocation et inventaire · Zurich · 10 juin 2022
Publication
- Type
- État de collocation et inventaire
- Canton
- Zurich
- Publié
- 10 juin 2022
- Publié par
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Illnau, Länggstrasse 9, 8308 Illnau
- Numéro de publication
- KK04-0000027202
- Publié jusqu'au
- 10 juin 2027
Parties
Débiteur
CHE-106.471.433 · 0106 · Anwandelstrasse 9, 8307 Effretikon
Texte
- Remarques
- Der Kollokationsplan liegt den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Illnau zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Pfäffikon/ZH, Hörnlistr. 55, 8330 Pfäffikon, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Illnau schriftlich Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet, einzureichen.
- Voies de droit
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Location circulation authority
- Angaben zur Anmeldestelle siehe unter „Bemerkungen“ unten.
- Office
- Konkursamt Illnau Länggstrasse 9 8308 Illnau