Etat de collocation Andreas Klett

État de collocation et inventaire · Zurich · 4 nov. 2022

Publication

Type
État de collocation et inventaire
Canton
Zurich
Publié
4 nov. 2022
Délai au
24 nov. 2022
Publié par
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Uster, Zürichstrasse 1, 8610 Uster
Numéro de publication
KK04-0000030045
Publié jusqu'au
4 nov. 2027

Parties

Débiteur

né·e le 25 déc. 1983 · Am Brunnenbächli 4, 8125 Zollikerberg

Texte

Remarques
In diesem Konkursverfahren liegt der infolge nachträglicher Forderungseingabe ergänzte Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Uster zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung der nachträglich anerkannten Forderung sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Uster rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Uster schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Voies de droit
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Office
Konkursamt Uster Zürichstrasse 1 8610 Uster