Etat de collocation et inventaire Mladen Eldic

État de collocation et inventaire · Zurich · 10 mars 2023

Publication

Type
État de collocation et inventaire
Canton
Zurich
Publié
10 mars 2023
Publié par
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dietikon - Konkurse, Zentralstrasse 19, 8953 Dietikon
Numéro de publication
KK04-0000032517
Publié jusqu'au
10 mars 2028

Parties

Débiteur

né·e le 12 juin 1974 · Hafnerweg 3, 8953 Dietikon

Texte

Remarques
Mladen Eldic ist Inhaber der Einzelunternehmung "Handwerk Malergeschäft Mladen Eldic". Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern, beim Konkursamt Dietikon, Zentralstr. 19, 8953 Dietikon, zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 10. März 2023, beim Bezirksgericht Dietikon, Postfach, 8953 Dietikon, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tage nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) beim Bezirksgericht Dietikon als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b) beim Konkursamt Dietikon: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Voies de droit
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Où déposer plainte
Bezirksgericht Dietikon Aufsichtsbehörde Postfach 8953 Dietikon
Où produire créances et plaintes
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten
Office
Angaben zur Auflagestelle siehe unter "Bemerkungen" unten