Etat de collocation et inventaire Mladen Eldic
État de collocation et inventaire · Zurich · 10 mars 2023
Publication
- Type
- État de collocation et inventaire
- Canton
- Zurich
- Publié
- 10 mars 2023
- Publié par
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dietikon - Konkurse, Zentralstrasse 19, 8953 Dietikon
- Numéro de publication
- KK04-0000032517
- Publié jusqu'au
- 10 mars 2028
Parties
Débiteur
né·e le 12 juin 1974 · Hafnerweg 3, 8953 Dietikon
Texte
- Remarques
- Mladen Eldic ist Inhaber der Einzelunternehmung "Handwerk Malergeschäft Mladen Eldic". Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern, beim Konkursamt Dietikon, Zentralstr. 19, 8953 Dietikon, zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 10. März 2023, beim Bezirksgericht Dietikon, Postfach, 8953 Dietikon, rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tage nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) beim Bezirksgericht Dietikon als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b) beim Konkursamt Dietikon: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
- Voies de droit
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Où déposer plainte
- Bezirksgericht Dietikon Aufsichtsbehörde Postfach 8953 Dietikon
- Où produire créances et plaintes
- Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten
- Office
- Angaben zur Auflagestelle siehe unter "Bemerkungen" unten