Etat de collocation et inventaire Randy Aeberhard

État de collocation et inventaire · Grisons · 27 avr. 2023

Publication

Type
État de collocation et inventaire
Canton
Grisons
Publié
27 avr. 2023
Publié par
Betreibungs- und Konkursamt der Region Landquart, Bahnhofplatz 2b, 7302 Landquart
Numéro de publication
KK04-0000033438
Publié jusqu'au
27 avr. 2028

Parties

Débiteur

né·e le 20 juil. 1993 · originaire de Jegenstorf BE · Sala 25, 7204 Untervaz

Texte

Voies de droit
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Location circulation authority
Auflagefrist Kollokationsplan: 01.05.2023 - 22.05.2023 Auflagefrist Inventar: 01.05.2023 - 11.05.2023 Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Regionalgericht Landquart, Bahnhofplatz 2b, 7302 Landquart, gerichtlich anhängig zu machen. Beschwerden gegen das Inventar, insbesondere gegen die Zuteilung von Kompetenzgegenständen, sind beim Kantonsgericht von Graubünden, Poststrasse 14, 7001 Chur, einzureichen. Die von der Konkursverwaltung unter Vorbehalt sämtlicher Gläubigerrechte anerkannten Ansprüche bezüglich Eigentumsansprachen gelten als von der Gläubigergesamtheit beschlossen, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert 10 Tagen ab Publikation beim Konkursamt dagegen Einsprache erhebt. Die Rechte der einzelnen Gläubiger nach Art. 260 SchKG sind, sofern die von der Konkursverwaltung anerkannten Ansprüche von der Gläubigergesamtheit gutgeheissen werden, innert 20 Tagen ab Publikation beim unterzeichneten Konkursamt geltend zu machen.
Office
Betreibungs- und Konkursamt der Region Landquart, Bahnhofplatz 2b, 7302 Landquart