Etat de collocation et inventaire Donna7 AG
État de collocation et inventaire · Zurich · 17 nov. 2023
Publication
- Type
- État de collocation et inventaire
- Canton
- Zurich
- Publié
- 17 nov. 2023
- Délai au
- 6 déc. 2023
- Publié par
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Winterthur-Altstadt, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
- Numéro de publication
- KK04-0000037809
- Publié jusqu'au
- 17 nov. 2028
Parties
Débiteur
CHE-464.363.499 · Marktgasse 72, 8400 Winterthur
Texte
- Voies de droit
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Autres voies de droit
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplans sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Winterthur rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen sind schriftlich einzureichen: beim Konkursamt Winterthur-Altstadt: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung: der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen und der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
- Office
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Winterthur-Altstadt, Stadthausstrasse 12, P.O.B. 2146, 8401 Winterthur, 8400 Winterthur