Etat de collocation et inventaire Sascha Brüllmann

État de collocation et inventaire · Saint-Gall · 3 janv. 2024

Publication

Type
État de collocation et inventaire
Canton
Saint-Gall
Publié
3 janv. 2024
Délai au
23 janv. 2024
Publié par
Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil, Lerchenfeldstrasse 11, 9500 Wil SG
Numéro de publication
KK04-0000038697
Publié jusqu'au
3 janv. 2029

Parties

Débiteur

né·e le 29 févr. 1976 · originaire de Bischofszell TG, Zihlschlacht-Sitterdorf TG · Kirchstrasse 51, 9200 Gossau

Texte

Remarques
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Kreisgericht St.Gallen, 9004 St.Gallen gerichtlich anhängig zu machen. Beschwerden gegen das Inventar sind beim Kantonsgericht St.Gallen, Kantonale Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs, 9001 St.Gallen einzureichen. Die von der Konkursverwaltung unter Vorbehalt sämtlicher Gläubigerrechte anerkannten Ansprüche bezüglich Eigentumsansprachen gelten als von der Gläubigergesamtheit beschlossen, sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert 10 Tagen ab Publikation beim Konkursamt dagegen Einsprache erhebt. Die Rechte der einzelnen Gläubiger nach Art. 260 SchKG sind, sofern die von der Konkursverwaltung anerkannten Ansprüche von der Gläubigergesamtheit gutgeheissen werden, innert 20 Tagen ab Publikation beim unterzeichneten Konkursamt geltend zu machen.
Voies de droit
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Office
Konkursamt St.Gallen, Regionalstelle Wil, Lerchenfeldstrasse 11, 9500 Wil SG