Etat de collocation et inventaire Ferhat Eray

État de collocation et inventaire · Zurich · 22 févr. 2024

Publication

Type
État de collocation et inventaire
Canton
Zurich
Publié
22 févr. 2024
Publié par
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Höngg-Zürich, Frankentalerstrasse 3, 8049 Zürich
Numéro de publication
KK04-0000039935
Publié jusqu'au
22 févr. 2029

Parties

Débiteur

né·e le 15 sept. 1989 · Trockenloostrasse 103, 8105 Regensdorf

Texte

Remarques
Anfragen und Korrespondenzen sind ausschliesslich an die folgende Kontaktstelle zu richten: Konkursamt Höngg-Zürich vertreten durch die Mobile Equipe Konkurs Postfach 8036 Zürich [email protected]
Voies de droit
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Autres voies de droit
Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern bei der Mobilen Equipe Konkurs, Wengistrasse 7, 8004 Zürich, im Original und mit sämtlichen Eingaben, sowie beim Konkursamt Höngg-Zürich in Kopie (ohne Eingaben) zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt beim Einzelgericht für SchKG-Klagen am Bezirksgericht Dielsdorf rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet, sind innert 10 Tagen nach Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt schriftlich bei der Auflagestelle einzureichen.
Office
Mobile Equipe Konkurs Wengistrasse 7 8004 Zürich