Etat de collocation et inventaire b2000 AG

État de collocation et inventaire · Lucerne · 10 mai 2024

Publication

Type
État de collocation et inventaire
Canton
Lucerne
Publié
10 mai 2024
Délai au
30 mai 2024
Publié par
Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens
Numéro de publication
KK04-0000041484
Publié jusqu'au
10 mai 2029

Parties

Débiteur

CHE-455.835.507 · Bahnhofstrasse 13, 6020 Emmenbrücke

Texte

Voies de droit
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Autres voies de droit
Im Konkursverfahren der b2000 AG verzichtet die Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der inventarisierten Verantwortlichkeitsansprüche unter allen Titeln und in unbestimmter Höhe gegenüber allen mit der Gründung, Verwaltung, Geschäftsführung oder Revision betrauten Personen, insbesondere gemäss Art. 752 ff. OR oder aus schuldrechtlichen Verträgen, sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 30.05.2024 schriftlich per Einschreiben dagegen opponiert. Falls diesem Verzicht zugestimmt wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung) können die Gläubiger beim unterzeichneten Konkursamt bis zum 30.05.2024 gemäss Art. 260 SchKG die Abtretung der Ansprüche verlangen.
Où déposer plainte
Beschwerden gegen das Inventar sind beim Bezirksgericht Hochdorf einzureichen.
Où produire créances et plaintes
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Hochdorf gerichtlich anhängig zu machen.
Office
Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens