Etat de collocation et inventaire b2000 AG
État de collocation et inventaire · Lucerne · 10 mai 2024
Publication
- Type
- État de collocation et inventaire
- Canton
- Lucerne
- Publié
- 10 mai 2024
- Délai au
- 30 mai 2024
- Publié par
- Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens
- Numéro de publication
- KK04-0000041484
- Publié jusqu'au
- 10 mai 2029
Parties
Débiteur
CHE-455.835.507 · Bahnhofstrasse 13, 6020 Emmenbrücke
Texte
- Voies de droit
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Autres voies de droit
- Im Konkursverfahren der b2000 AG verzichtet die Konkursverwaltung namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der inventarisierten Verantwortlichkeitsansprüche unter allen Titeln und in unbestimmter Höhe gegenüber allen mit der Gründung, Verwaltung, Geschäftsführung oder Revision betrauten Personen, insbesondere gemäss Art. 752 ff. OR oder aus schuldrechtlichen Verträgen, sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 30.05.2024 schriftlich per Einschreiben dagegen opponiert. Falls diesem Verzicht zugestimmt wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung) können die Gläubiger beim unterzeichneten Konkursamt bis zum 30.05.2024 gemäss Art. 260 SchKG die Abtretung der Ansprüche verlangen.
- Où déposer plainte
- Beschwerden gegen das Inventar sind beim Bezirksgericht Hochdorf einzureichen.
- Où produire créances et plaintes
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Hochdorf gerichtlich anhängig zu machen.
- Office
- Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens