Etat de collocation et inventaire Immofidem AG
État de collocation et inventaire · Zurich · 24 juin 2024
Publication
- Type
- État de collocation et inventaire
- Canton
- Zurich
- Publié
- 24 juin 2024
- Délai au
- 14 juil. 2024
- Publié par
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dübendorf, Bettlistrasse 28, 8600 Dübendorf
- Numéro de publication
- KK04-0000042478
- Publié jusqu'au
- 24 juin 2029
Parties
Débiteur
CHE-115.381.094 · Birkenstrasse 20, 8306 Brüttisellen
Texte
- Remarques
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 24.06.2024 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind beim Konkursamt Dübendorf schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet. Die gesetzlichen Fristenstillstände gelten nicht (Art. 31 SchKG i.V.m. Art. 145 ZPO).
- Voies de droit
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Office
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dübendorf, Bettlistrasse 28, 8600 Dübendorf