Etat de collocation Amatic AG
État de collocation et inventaire · Lucerne · 12 nov. 2024
Publication
- Type
- État de collocation et inventaire
- Canton
- Lucerne
- Publié
- 12 nov. 2024
- Délai au
- 2 déc. 2024
- Publié par
- Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens
- Numéro de publication
- KK04-0000045507
- Publié jusqu'au
- 12 nov. 2029
Parties
Débiteur
CHE-104.218.320 · Industriestrasse 1, 6034 Inwil
Texte
- Voies de droit
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Autres voies de droit
- Im Konkursverfahren der Amatic AG verzichtet die Konkursverwaltung abermals namens der Konkursmasse auf die Geltendmachung der inventarisierten Verantwortlichkeitsansprüche unter allen Titeln und in unbestimmter Höhe gegenüber allen mit der Gründung, Verwaltung, Geschäftsführung oder Revision betrauten Personen, insbesondere gemäss Art. 752 ff. OR oder aus schuldrechtlichen Verträgen, sofern die Mehrheit der Gläubiger nicht bis zum 02.12.2024 schriftlich per Einschreiben dagegen opponiert. Falls diesem Verzicht zugestimmt wird (Stillschweigen gilt als Zustimmung) können die Gläubiger beim unterzeichneten Konkursamt bis zum 02.12.2024 gemäss Art. 260 SchKG die Abtretung der Ansprüche verlangen.
- Location circulation authority
- Neuauflage Kollokationsplan
- Où produire créances et plaintes
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Hochdorf gerichtlich anhängig zu machen.
- Office
- Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens