Etat de collocation et inventaire Patrick Läubli
État de collocation et inventaire · Grisons · 22 mai 2025
Publication
- Type
- État de collocation et inventaire
- Canton
- Grisons
- Publié
- 22 mai 2025
- Délai au
- 10 juin 2025
- Publié par
- Betreibungs- und Konkursamt der Region Plessur - Konkursamt, Grabenstrasse 15, 7001 Chur
- Numéro de publication
- KK04-0000049674
- Publié jusqu'au
- 22 mai 2030
Parties
Débiteur
né·e le 30 avr. 1976 · originaire de Walenstadt-Tscherlach (SG), Seengen (AG) · Sonnenbergstrasse 23, 7050 Arosa
Texte
- Remarques
- Sofern nicht die Mehrheit der Gläubiger innert 10 Tagen ab Publikation beim Konkursamt dagegen Einsprache erhebt, verzichtet die Konkursverwaltung auf die selbständige Geltendmachung der bestrittenen Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten. Betreffend die Geltendmachung der bestrittenen Forderungen können die Gläubiger innert der Auflagefrist des Inventars ein Abtretungsbegehren gem. Art. 260 SchKG beim unterzeichnenden Konkursamt einreichen.
- Voies de droit
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Où produire créances et plaintes
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der Auflagefrist beim Regionalgericht Plessur, Chur, anhängig zu machen. Beschwerden gegen das Inventar sind innert 10 Tagen beim Obergericht Graubünden einzureichen. Andernfalls werden der Kollokationsplan sowie das Inventar als anerkannt betrachtet.
- Office
- Betreibungs- und Konkursamt der Region Plessur - Konkursamt, Grabenstrasse 15, 7001 Chur