Etat de collocation Parente AG
État de collocation et inventaire · Argovie · 10 juin 2025
Publication
- Type
- État de collocation et inventaire
- Canton
- Argovie
- Publié
- 10 juin 2025
- Délai au
- 30 juin 2025
- Publié par
- Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau
- Numéro de publication
- KK04-0000050022
- Publié jusqu'au
- 10 juin 2030
Parties
Débiteur
CHE-108.477.027 · Hinterbächlistrasse 1, 5452 Oberrohrdorf
Texte
- Remarques
- AA
- Voies de droit
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Autres voies de droit
- Neuauflage des Kollokationsplanes. Infolge nachträglicher Abänderung von zwei Forderungen innerhalb der Auflagefrist in der unversicherten 1. Klasse und einer Forderung in der unversicherten 2. Klasse liegt der Kollokationsplan den beteiligten Gläubigern bei der unterzeichneten Konkursverwaltung erneut zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung der Neuauflage des Kollokationsplans sind innert 20 Tagen ab Beginn der Auflagefrist beim Bezirksgericht Baden, Beschwerden innert 10 Tagen bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts anhängig zu machen. Ansonsten gilt die Neuauflage Kollokationsplans als anerkannt.
- Office
- Konkursamt Aargau, Obere Vorstadt 37, 5000 Aarau