Etat de collocation et inventaire Viktor Jovanovic

État de collocation et inventaire · Zurich · 20 juin 2025

Publication

Type
État de collocation et inventaire
Canton
Zurich
Publié
20 juin 2025
Délai au
10 juil. 2025
Publié par
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
Numéro de publication
KK04-0000050165
Publié jusqu'au
20 juin 2030

Parties

Débiteur

né·e le 9 mars 1983 · Ursulaweg 21, 8404 Winterthur

Texte

Remarques
Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur zu Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 20.06.2025 beim zuständigen Gericht rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) Beim Bezirksgericht Winterthur als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b) Beim Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der von der Konkursverwaltung anerkannten Eigentumsansprachen, - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
Voies de droit
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Où déposer plainte
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Où produire créances et plaintes
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Office
Konkursamt Oberwinterthur-Winterthur Stadthausstrasse 12 8400 Winterthur