Etat de collocation et inventaire Andreas Auerbach
État de collocation et inventaire · Zurich · 27 juin 2025
Publication
- Type
- État de collocation et inventaire
- Canton
- Zurich
- Publié
- 27 juin 2025
- Délai au
- 17 juil. 2025
- Publié par
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Niederglatt, Kaiserstuhlstrasse 42, 8172 Niederglatt ZH
- Numéro de publication
- KK04-0000050355
- Publié jusqu'au
- 27 juin 2030
Parties
Débiteur
né·e le 18 mars 1963 · originaire de Aarwangen BE · Sandbuckstrasse 29, 8173 Neerach
Texte
- Remarques
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 27.06.2025 beim Bezirksgericht Dielsdorf, 8157 Dielsdorf rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen beim Bezirksgericht Dielsdorf, 8157 Dielsdorf, als Aufsichtsbehörde Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke.
- Voies de droit
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Où déposer plainte
- Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
- Où produire créances et plaintes
- Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
- Office
- Konkursamt Niederglatt Kaiserstuhlstrasse 42 8172 Niederglatt