Etat de collocation et inventaire Andreas Auerbach

État de collocation et inventaire · Zurich · 27 juin 2025

Publication

Type
État de collocation et inventaire
Canton
Zurich
Publié
27 juin 2025
Délai au
17 juil. 2025
Publié par
Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Niederglatt, Kaiserstuhlstrasse 42, 8172 Niederglatt ZH
Numéro de publication
KK04-0000050355
Publié jusqu'au
27 juin 2030

Parties

Débiteur

né·e le 18 mars 1963 · originaire de Aarwangen BE · Sandbuckstrasse 29, 8173 Neerach

Texte

Remarques
Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 27.06.2025 beim Bezirksgericht Dielsdorf, 8157 Dielsdorf rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen beim Bezirksgericht Dielsdorf, 8157 Dielsdorf, als Aufsichtsbehörde Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke.
Voies de droit
Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
Où déposer plainte
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Où produire créances et plaintes
Angaben zur Kontaktstelle siehe unter "Bemerkungen" unten.
Office
Konkursamt Niederglatt Kaiserstuhlstrasse 42 8172 Niederglatt