Etat de collocation ACN Services AG
État de collocation et inventaire · Zurich · 15 août 2025
Publication
- Type
- État de collocation et inventaire
- Canton
- Zurich
- Publié
- 15 août 2025
- Délai au
- 4 sept. 2025
- Publié par
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Wülflingen-Winterthur - Konkursamt, Stadthausstrasse 12, 8400 Winterthur
- Numéro de publication
- KK04-0000051142
- Publié jusqu'au
- 15 août 2030
Parties
Débiteur
CHE-414.872.830 · Klosterstrasse 34, 8406 Winterthur
Texte
- Remarques
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Winterthur rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu de-ren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Han-delsamtsblatt sind beim Konkursamt Winterthur schriftlich einzureichen: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentli-chem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet.
- Voies de droit
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Où déposer plainte
- Bezirksgericht Winterthur Lindstrasse 10 8400 Winterthur
- Où produire créances et plaintes
- Angaben zur Anmeldestelle siehe unter „Bemerkungen“ unten.
- Office
- Konkursamt Wülflingen-Witnerthur Stadthausstrasse 12 8400 Winterthur