Etat de collocation Elfitel AG
État de collocation et inventaire · Lucerne · 17 oct. 2025
Publication
- Type
- État de collocation et inventaire
- Canton
- Lucerne
- Publié
- 17 oct. 2025
- Délai au
- 6 nov. 2025
- Publié par
- Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens
- Numéro de publication
- KK04-0000052639
- Publié jusqu'au
- 17 oct. 2030
Parties
Débiteur
CHE-187.260.199 · Hauptstrasse 70, 6033 Buchrain
Texte
- Voies de droit
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Autres voies de droit
- Die Konkursverwaltung namens der Konkursmasse verzichtet auf den Weiterzug der drei Entscheide vom 03. Oktober 2025 des Bezirksgerichts Hochdorf. Beschwerdefrist 30 Tage ab Zustellung. Den Gläubiger wird beantragt, die Konkursmasse solle die Prozesse nicht weiterführen; gleichzeitig wird den Gläubigern das Prozessführungsrecht zur Abtretung im Sinne von Art. 260 SchKG offeriert. Stillschweigen innert Frist von 20 Tagen (Klagefrist Neuauflage) gilt als Zustimmung zum Verzicht der Konkursmasse und als Verzicht auf Abtretung.
- Location circulation authority
- Aufgrund dreier Gerichtsurteile zugunsten der jeweiligen Klägerinnen, einer verspätet eingereichten Forderung sowie einer nachträglicher Anmeldung eines Vorzugsrechts (Mietkaution), erfolgt die Neuauflage des Kollokationsplans.
- Où produire créances et plaintes
- Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind beim Bezirksgericht Hochdorf gerichtlich anhängig zu machen.
- Office
- Konkursamt Hochdorf, Arsenalstrasse 43, 6010 Kriens