Etat de collocation et inventaire Arben Rexhepi
État de collocation et inventaire · Zurich · 23 oct. 2026
Publication
- Type
- État de collocation et inventaire
- Canton
- Zurich
- Publié
- 23 oct. 2026
- Délai au
- 12 nov. 2026
- Publié par
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Bülach, Marktgasse 1, 8180 Bülach
- Numéro de publication
- KK04-0000061230
- Publié jusqu'au
- 23 oct. 2031
Parties
Débiteur
né·e le 4 févr. 1989 · originaire de Zürich ZH · Wehntalerstrasse 53, 8181 Höri
Texte
- Remarques
- Im Konkurs über Arben Rexhepi liegen der Kollokationsplan und das Inventar den beteiligten Gläubigern beim Konkursamt Bülach zur Einsicht auf. Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert der oben genannten Frist beim Bezirksgericht Bülach rechtshängig zu machen. Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Plan rechtskräftig. Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet, beim Konkursamt Bülach schriftlich einzureichen.
- Voies de droit
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Office
- KONKURSAMT BÜLACH Marktgasse 1 8180 Bülach