Etat de collocation et inventaire Valon Behluli
État de collocation et inventaire · Zurich · 2 nov. 2026
Publication
- Type
- État de collocation et inventaire
- Canton
- Zurich
- Publié
- 2 nov. 2026
- Publié par
- Notariat, Grundbuchamt und Konkursamt Dietikon - Konkurse, Zentralstrasse 19, 8953 Dietikon
- Numéro de publication
- KK04-0000061531
- Publié jusqu'au
- 2 nov. 2031
Parties
Débiteur
né·e le 11 avr. 1999 · Zürcherstrasse 46b, 8953 Dietikon
Texte
- Voies de droit
- Ein Gläubiger, der den Kollokationsplan anfechten will, weil seine Forderung ganz oder teilweise abgewiesen oder nicht im beanspruchten Rang zugelassen worden ist, muss innert 20 Tagen nach der öffentlichen Auflage des Kollokationsplanes beim angegebenen Gericht am Konkursort gegen die Masse klagen. Will er die Zulassung eines anderen Gläubigers oder dessen Rang bestreiten, so muss er die Klage gegen den Gläubiger richten. <br />Publikation nach Art. 221 und 249-250 SchKG.
- Autres voies de droit
- Der Kollokationsplan und das Inventar liegen den beteiligten Gläubigern ab dem 02.11.2026 bei der Mobilen Equipe Konkurs, Wengistrasse 7, 8004 Zürich, und beim Konkursamt Dietikon, Zentralstrasse 19, 8953 Dietikon (ohne Eingaben), zur Einsicht auf. - Klagen auf Anfechtung des Kollokationsplanes sind innert 20 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 02.11.2026 beim Bezirksgericht Dietikon rechtshängig zu machen. - Noch nicht rechtskräftige Forderungen aus öffentlichem Recht, zu deren Beurteilung im Bestreitungsfall besondere Instanzen zuständig sind, können jedoch nur nach den zutreffenden besonderen Verfahrensvorschriften angefochten werden. Soweit keine Anfechtung erfolgt, wird der Kollokationsplan rechtskräftig. - Innert 10 Tagen nach der Bekanntmachung im Schweizerischen Handelsamtsblatt sind schriftlich einzureichen: a) Beim Bezirksgericht Dietikon als Aufsichtsbehörde: Beschwerde gegen die Ausscheidung der Kompetenzstücke; b) Bei der Mobile Equipe Konkurs: Begehren um Abtretung der Rechte im Sinne des Art. 260 SchKG zur Bestreitung - der noch nicht rechtskräftigen Forderungen aus öffentlichem Recht, auf deren Anfechtung die Konkursverwaltung verzichtet
- Office
- Mobile Equipe Konkurs Wengistrasse 7 8004 Zürich