Löschung von Grundpfandrechten

Avis de faillite · Lucerne · 6 juin 2025

Publication

Type
Avis de faillite
Canton
Lucerne
Publié
6 juin 2025
Publié par
Konkursamt Luzern West, Amtsstelle Willisau, Obertor, 6130 Willisau
Numéro de publication
KK10-0000003096
Publié jusqu'au
6 juin 2030

Parties

Débiteur

né·e le 27 janv. 1948 · originaire de Gams SG · Tannbergstrasse 28, 6214 Schenkon

Texte

Publication
<p>Im Konkursverfahren über die ausgeschlagene Erbschaft  des Alfred Anton Bühler  werden die Stockwerkeinheit Grundstück Nr. 893-59 (14/1000 Miteigentum an Liegenschaft Zurzach Nr. 893,  Kurhotel / Quellenstrasse 31, 5330 Bad-Zurzach) und  der Miteigentumsanteil 893-1-15 (1/42 Miteigentum an Stockwerkeinheit 893-1; Liegenschaft Zurzach  Nr. 893,  Kurhotel, Quellenstrasse 31, 5330 Bad-Zurzach) konkursamtlich verwertet.  </p><p>Auf diesen Grundstücken sind folgende Pfandtitel eingetragen: </p><p>-          Stockwerkeinheit Zurzach / 893-59; an 1. Pfandstelle ist ein Inhaber-Papier-Schuldbrief über Fr. 150'000.00 als Einzelpfandrecht eingetragen. Grundpfandgläubigerin ist die UBS AG, Zürich und Basel   </p><p>-          Miteigentumsanteil Zurzach / 893-1-15: an 1. Pfandstelle ist ein Inhaber-Papier-Schuldbrief über Fr. 16'000.00 als Einzelpfandrecht eingetragen. Grundpfandgläubigerin ist die UBS AG, Zürich und Basel   </p><p>Diese Schuldbriefe wurden dem Konkursamt Luzern West nicht eingereicht und sind weder im Besitze des Konkursamtes Luzern West noch der eingetragenen Grundpfandgläubigerin UBS AG.  Der / die Inhaber dieser Schuldbriefe sind der Konkursverwaltung nicht bekannt. </p><p>Den Inhabern dieser Schuldbriefe wird hiermit angezeigt, dass das die in den Inhaberschuldbriefen verkörperten Grundpfandrechte durch die Verwertung der Grundstücke untergehen und im Grundbuch gelöscht werden.  Die Veräusserung der erwähnten Schuldbriefe wären als Betrug strafbar (Art. 69 VZG, Art. 74 KOV). </p>