Sursis concordataire provisoire Christian Bänninger
Sursis concordataire provisoire accordé · Berne · 13 nov. 2025
Publication
- Type
- Sursis concordataire provisoire accordé
- Canton
- Berne
- Publié
- 13 nov. 2025
- Sursis dès le
- 12 nov. 2025
- Sursis jusqu'au
- 12 janv. 2026
- Audience le
- 8 janv. 2026
- Publié par
- Regionalgericht Oberland, Scheibenstrasse 11b, 3600 Thun
- Numéro de publication
- NA01-0000001642
- Publié jusqu'au
- 13 nov. 2030
Parties
Débiteur
Schorenstrasse 27, 3855 Brienz BE
Texte
- Remarques
- Die Bewilligung der provisorischen Stundung und die Einsetzung der provisorischen Sachwalterin sind nicht anfechtbar (Art. 293d SchKG). Die Zustellung von Vorladungen, Verfügungen und Entscheiden gilt bei eingeschriebenen Sendungen, die nicht abgeholt werden, am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellungsversuch als erfolgt, sofern die Person mit einer Zustellung rechnen musste (Art. 138 Abs. 3 Bst. a ZPO). Daran ändern besondere Abma-chungen mit der Schweizerischen Post (wie etwa Postrückbehalteaufträge oder Abholfristverlängerungen) nichts: Auch in diesen Fällen gilt die Sendung am siebten Tag nach Eingang der Sendung bei der Poststelle am Ort des Empfängers als zugestellt. Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist beim Gericht eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung überge-ben werden (Art. 143 Abs. 1 ZPO). Eingaben per Fax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter be-stimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz (http://www.justice.be.ch/elektronische-eingaben).
- Voies de droit
- Publikation nach SchKG 293.
- Town
- Thun
- Street
- Scheibenstrasse
- Authority office
- Regionalgericht Oberland, Zivilabteilung
- Hearing location
- Gerichtssaal 1, Regionalgericht Oberland
- Provisional trustee
- Sachwalterin: Fachstelle Schuldensanierung Berner Oberland, Roman Stierli (Mandatsleiter), Scheibenstrasse 3, 3600 Thun
- House number
- 11B
- Swiss zip code
- 3600
- Autres voies de droit
- Das Gericht publiziert die provisorische Nachlassstundung, die Person der provisorischen Sachwalterin sowie den Verhandlungstermin mit dem Hinweis, dass die Gläubiger der Gesuchstellerin Einwendungen gegen die Nachlassstundung oder gegen die Person der Sachwalterin schriftlich bis am 23. Dezember 2025 beim Regionalgericht Oberland oder mündlich im Termin anbringen können, im SHAB und im Amtsblatt des Kantons Bern je einmal.