Sursis concordataire définitif Mirco Andreas Fercher
Sursis concordataire définitif accordé · Berne · 5 sept. 2023
Publication
- Type
- Sursis concordataire définitif accordé
- Canton
- Berne
- Publié
- 5 sept. 2023
- Délai au
- 4 mars 2024
- Publié par
- Regionalgericht Oberland, Scheibenstrasse 11b, 3600 Thun
- Numéro de publication
- NA02-0000001153
- Publié jusqu'au
- 5 sept. 2028
Parties
Débiteur
Haslerenstrasse 28, 3703 Aeschi b. Spiez
Texte
- Remarques
- Die Gläubiger können innert 10 Tagen seit Publikation dieses Dispositivs eine schriftliche Begründung verlangen. Wird keine Begründung verlangt, so gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheides (Art. 239 Abs. 2 ZPO). Der Fristenstillstand gemäss Art. 145 ZPO gilt nicht. Nach Zustellung der Entscheidbegründung kann der Entscheid innert 10 Tagen mit Beschwerde angefochten werden. Für die Einzelheiten wird auf die Rechtsmittelbelehrung verwiesen, die der Entscheidbegründung beigefügt werden wird.
- Trustee
- Fachstelle Schuldensanierung Berner Oberland, Susanne Teuscher-Hauert, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun
- Voies de droit
- Publikation nach SchKG Art. 296.
- Authority office
- Regionalgericht Oberland, Gerichtspräsidentin Pfänder Baumann
- Autres voies de droit
- Die Aufgaben der Sachwalterin ergeben sich aus Art. 295 Abs. 2 SchKG. Sie hat insbesondere dem Gericht vor Ablauf der Stundung gemäss Ziff. 1 Bericht zu erstatten über die Art ihrer Tätigkeit, die Ergebnisse ihrer Bemühungen sowie über den Umfang der bisherigen Aufwendungen/Auslagen. Nichteinhalten der Frist hat die Konkurseröffnung zur Folge.