Commandement de payer Adrian Burger
Commandement de payer · Bâle-Campagne · 14 nov. 2025
Publication
- Type
- Commandement de payer
- Canton
- Bâle-Campagne
- Publié
- 14 nov. 2025
- Numéro de poursuite
- 22567570
- Publié par
- Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen, Eichenweg 12, 4410 Liestal
- Numéro de publication
- SB02-0000086959
- Publié jusqu'au
- 14 nov. 2026
Parties
Créancier
Einwohnergemeinde Bottmingen
0223
Débiteur
né·e le 21 mars 1975 · Don Bosco-Strasse 7, 4153 Reinach
Représentant
Gemeindeverwaltung Bottmingen
0223
Texte
- Remarques
- GL/Ref.: RG 60648/64899 u.a. / SCH entzieht sich der Zustellung
- Office
- Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Landschaft - Abteilung Betreibungen Eichenweg 12 4410 Liestal IBAN: CH40 0076 9437 4659 3200 1
- Instructions
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger innert sechs Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls für die angegebenen Forderungen samt Betreibungskosten zu befriedigen. Will der Schuldner, der Dritteigentümer oder, falls das verpfändete Grundstück als Familienwohnung dient (Art. 169 ZGB), der Ehegatte des Schuldners oder des Dritten die Forderung oder einen Teil derselben, das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, oder das Pfandrecht insgesamt oder teilweise bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen nach der Veröffentlichung der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonsten die ganze Forderung als bestritten gilt. Wird das Pfandrecht nur teilweise bestritten, so sind die Gegenstände, an denen das Pfandrecht, oder jener Teil der Forderung, für den das Pfandrecht bestritten ist, genau anzugeben, ansonsten das Pfandrecht insgesamt als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Verwertung des Pfandgegenstandes verlangen.