Commandement de payer Roger Daniel Kaufmann

Commandement de payer · Berne · 26 nov. 2025

Publication

Type
Commandement de payer
Canton
Berne
Publié
26 nov. 2025
Numéro de poursuite
225003410
Publié par
Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland Ost, Schloss 5, 3800 Interlaken
Numéro de publication
SB02-0000087251
Publié jusqu'au
26 nov. 2026

Parties

Créancier

Kanton Bern, EG Iseltwald

0223

Débiteur

né·e le 13 juil. 1976 · Hübeli 66, 3807 Iseltwald

Représentant

Steuerverwaltung des Kantons Bern

0221

Texte

Office
Betreibungsamt Oberland, Dienststelle Oberland Ost Schloss 5 3800 Interlaken
Autres voies de droit
Erläuterungen: 1.Auf Verlangen des Schuldners wird der Gläubiger aufgefordert, innerhalb der Bestreitungsfrist die Beweismittel für seine Forderung beim Betreibungsamt zur Einsicht vorzulegen. Kommt der Gläubiger dieser Aufforderung nicht nach, so wird der Ablauf der Bestreitungsfrist dadurch nicht gehemmt; in einem nachfolgenden Rechtsstreit hat jedoch der Richter beim Entscheid über die Prozesskosten den Umstand zu berücksichtigen, dass der Schuldner die Beweismittel nicht einsehen konnte (Art. 73 SchKG). 2.2. Betreibungsferien und Rechtsstillstand hemmen den Fristenlauf nicht. Fällt jedoch das Ende einer Frist in die Zeit der Betreibungsferien oder eines Rechtsstillstandes, so wird die Frist bis zum dritten Tage nach deren Ende verlängert. Bei der Berechnung der Frist von drei Tagen werden Samstag und Sonntag sowie staatlich anerkannte Feiertage nicht mitgezählt (Art. 63 SchKG). Die vorstehende Publikation der Betreibungsurkunden ersetzt die persönliche Zustellung derselben an den Schuldner.
Instructions
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.