Commandement de payer Heberlein Ceramic Technology Ltd.
Commandement de payer · Saint-Gall · 27 nov. 2025
Publication
- Type
- Commandement de payer
- Canton
- Saint-Gall
- Publié
- 27 nov. 2025
- Numéro de poursuite
- 23003684
- Publié par
- Betreibungsamt Wattwil, Grüenaustrasse 7, 9630 Wattwil
- Numéro de publication
- SB02-0000087817
- Publié jusqu'au
- 27 nov. 2026
Parties
Créancier
Anhui Sijian Group Holding Company Limited
0441 · CN
Débiteur
Heberlein Ceramic Technology Ltd.
0441 · CN
Texte
- Remarques
- Am 11.01.2024 wurde die chinesische Zentralbehörde, in Leitung des Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichterin in Rechtshilfesachen, beauftragt, den Zahlungsbefehl gegen die obige Schuldnerin zuzustellen. Gemäss chinesischem Zustellzeugnis vom 06.03.2024 konnte die Empfängerin an der angegebenen Adresse nicht ermittelt werden.
- Office
- Betreibungsamt Wattwil Grüenaustrasse 7 9630 Wattwil
- Autres voies de droit
- Die Zustellung wurde nach Art. 66 Abs. 3 SchKG versucht. Aufgrund unbekannten Firmensitzes wird die Zustellung nach Art. 66 Abs. 4 Ziff. 1 und 3 durch öffentliche Publikation ersetzt.
- Instructions
- Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.