VECU-STOP SwissType

Marque suisse · 523467 · Marque verbale · En vigueur

Inscription au registre

Numéro d’enregistrement
523467
Numéro de demande
07548/2002
Statut
En vigueur
Type
Marque verbale
Déposée
2 sept. 2002
Enregistrée
6 juil. 2004
Publiée
20 juil. 2004
Protégée jusqu’au
2 sept. 2032
Langue de la procédure
allemand
Source
Swissreg

Produits et services

Métaux et produits métalliques

Baumaterialien aus Metall, nämlich Rückhalteanlagen an Verkehrswegen im wesentlichen bestehend aus Stahlschutzplanken, einfachen und doppelten Distanzschutzplanken, mobilen und stationären Leit- und Schutzwänden aus Stahl, mobile und stationäre Anpralldämpfer aus Stahl, insbesondere Stahlfertigteile und daraus bestehende Schutzanlagen, energieabsorbierende Kopfbögen, auch als Teile von Stahlschutzplanken für Verkehrswege, Teile von Baumaterialien aus Metall, nämlich Endkonstruktionen an Schutzeinrichtungen, wie z.B. Schutzwände und Schutzplanken, Übergänge und Anschlüsse an passiven Schutzeinrichtungen an Strassen aus Metall; Anker aus Stahl, Stahlpfosten, vorgenannte Waren auch zur Verwendung/Erstellung in/von Rückhalteanlagen für Verkehrswege; sämtliche vorgenannten Waren in der Schweiz hergestellt.

Matériaux de construction non métalliques

Baumaterialien nicht aus Metall, nämlich Rückhalteanlagen an Verkehrswegen im wesentlichen bestehend aus einfachen und doppelten Distanzschutzplanken, mobilen und stationären Leit- und Schutzwänden aus Beton, mobile und stationäre Anpralldämpfer aus Beton, insbesondere Betonfertigteile und daraus bestehende Schutzanlagen, energieabsorbierende Kopfbögen, auch als Teile von Schutzplanken für Verkehrswege, Teile von Baumaterialen nicht aus Metall, nämlich Endkonstruktionen an Schutzeinrichtungen, wie z.B.Schutzwände und Schutzplanken, Übergänge und Anschlüsse an passiven Schutzeinrichtungen an Strassen, vorgenannte Waren auch zur Verwendung/Erstellung in/von Rückhalteanlagen für Verkehrswege aus Beton; sämtliche vorgenannten Waren in der Schweiz hergestellt.

Historique

Ce que l’Institut Fédéral de la Propriété Intellectuelle a publié sur ce titre, du plus récent au plus ancien.

  1. 14 déc. 2023

    Adresse du mandataire modifiée

    Mandataire
    E. Blum & Co. AG, Patent- und Markenanwälte VSP, Vorderberg 11, 8044 Zürich → E. Blum & Co. AG, Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich

    Publié dans Swissreg le 14.12.2023

  2. 26 août 2022

    Prolongé

    Publié dans Swissreg le 26.08.2022

  3. 18 juil. 2012

    Prolongé

    Publié dans Swissreg le 18.07.2012

  4. 10 déc. 2007

    Adresse du mandataire modifiée

    Mandataire
    E. Blum & Co., Patentanwälte VSP, Vorderberg 11, 8044 Zürich → E. Blum & Co. AG, Patent- und Markenanwälte VSP, Vorderberg 11, 8044 Zürich

    Publié dans la FOSC No 239 du 10.12.2007

  5. 16 août 2004

    LPS

    LPS
    6, Baumaterialien aus Metall, nämlich Rückhalteanlagen an Verkehrswegen im wesentlichen bestehend aus Stahlschutzplanken, einfachen und doppelten Distanzschutzplanken, mobilen und stationären Leit- und Schutzwänden aus Stahl, mobile und stationäre Anpralldämpfer aus Stahl, insbesondere Stahlfertigteile und daraus bestehende Schutzanlagen, energieabsorbierende Kopfbögen, auch als Teile von Stahlschutzplanken für Verkehrswege, Teile von Baumaterialien aus Metall, nämlich Endkonstruktionen an Schutzeinrichtungen, wie z.B. Schutzwände und Schutzplanken, Übergänge und Anschlüsse an passiven Schutzeinrichtungen an Strassen aus Metall; Anker aus Stahl, Stahlpfosten, vorgenannte Waren auch zur Verwendung/Erstellung in/von Rückhalteanlagen für Verkehrswege., 19, Baumaterialien nicht aus Metall, nämlich Rückhalteanlagen an Verkehrswegen im wesentlichen bestehend aus einfachen und doppelten Distanzschutzplanken, mobilen und stationären Leit- und Schutzwänden aus Beton, mobile und stationäre Anpralldämpfer aus Beton, insbesondere Betonfertigteile und daraus bestehende Schutzanlagen, energieabsorbierende Kopfbögen, auch als Teile von Schutzplanken für Verkehrswege, Teile von Baumaterialen nicht aus Metall, nämlich Endkonstruktionen an Schutzeinrichtungen, wie z.B.Schutzwände und Schutzplanken, Übergänge und Anschlüsse an passiven Schutzeinrichtungen an Strassen, vorgenannte Waren auch zur Verwendung/Erstellung in/von Rückhalteanlagen für Verkehrswege aus Beton. Alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft. → 6, Baumaterialien aus Metall, nämlich Rückhalteanlagen an Verkehrswegen im wesentlichen bestehend aus Stahlschutzplanken, einfachen und doppelten Distanzschutzplanken, mobilen und stationären Leit- und Schutzwänden aus Stahl, mobile und stationäre Anpralldämpfer aus Stahl, insbesondere Stahlfertigteile und daraus bestehende Schutzanlagen, energieabsorbierende Kopfbögen, auch als Teile von Stahlschutzplanken für Verkehrswege, Teile von Baumaterialien aus Metall, nämlich Endkonstruktionen an Schutzeinrichtungen, wie z.B. Schutzwände und Schutzplanken, Übergänge und Anschlüsse an passiven Schutzeinrichtungen an Strassen aus Metall; Anker aus Stahl, Stahlpfosten, vorgenannte Waren auch zur Verwendung/Erstellung in/von Rückhalteanlagen für Verkehrswege; sämtliche vorgenannten Waren in der Schweiz hergestellt., 19, Baumaterialien nicht aus Metall, nämlich Rückhalteanlagen an Verkehrswegen im wesentlichen bestehend aus einfachen und doppelten Distanzschutzplanken, mobilen und stationären Leit- und Schutzwänden aus Beton, mobile und stationäre Anpralldämpfer aus Beton, insbesondere Betonfertigteile und daraus bestehende Schutzanlagen, energieabsorbierende Kopfbögen, auch als Teile von Schutzplanken für Verkehrswege, Teile von Baumaterialen nicht aus Metall, nämlich Endkonstruktionen an Schutzeinrichtungen, wie z.B.Schutzwände und Schutzplanken, Übergänge und Anschlüsse an passiven Schutzeinrichtungen an Strassen, vorgenannte Waren auch zur Verwendung/Erstellung in/von Rückhalteanlagen für Verkehrswege aus Beton; sämtliche vorgenannten Waren in der Schweiz hergestellt.
    Classification internationale
    6,19 → 6,19

    Publié dans la FOSC No 157 du 16.08.2004

  6. 20 juil. 2004

    Enregistré

    Publié dans la FOSC No 138 du 20.07.2004

Parties

Le registre désigne chaque partie par son nom et son adresse. Une partie est liée à une entité lorsqu’exactement une entité du registre du commerce porte son nom ; la rue d’une partie qui n’est pas ainsi reconnue n’est pas affichée ici.