FRAMA F-LINK
Marque suisse · 647800 · Marque verbale · En vigueur
Inscription au registre
- Numéro d’enregistrement
- 647800
- Numéro de demande
- 60975/2012
- Statut
- En vigueur
- Type
- Marque verbale
- Déposée
- 12 sept. 2012
- Enregistrée
- 27 août 2013
- Publiée
- 27 août 2013
- Protégée jusqu’au
- 12 sept. 2032
- Langue de la procédure
- allemand
- Source
- Swissreg
Produits et services
Électronique, logiciels et instruments
Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können.
Papier et imprimés
Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke.
Sciences, technologie et informatique
Bereitstellen einer Internetplatform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können.
Historique
Ce que l’Institut Fédéral de la Propriété Intellectuelle a publié sur ce titre, du plus récent au plus ancien.
- 17 déc. 2024
Adresse du mandataire modifiée
- Mandataire
- WEINMANN ZIMMERLI, Apollostrasse 2, Postfach 1021, 8032 Zürich → WEINMANN ZIMMERLI, Carmenstrasse 28, 8032 Zürich
Publié dans Swissreg le 17.12.2024
- 23 mai 2022
Prolongé
Publié dans Swissreg le 23.05.2022
- 10 déc. 2013
Mandataire inscrit
- Mandataire
- Zimmerli, Wagner & Partner AG, Apollostrasse 2, Postfach 1021, 8032 Zürich → WEINMANN ZIMMERLI, Apollostrasse 2, Postfach 1021, 8032 Zürich
Publié dans Swissreg le 10.12.2013
- 12 sept. 2013
LPS
- LPS
- 9, Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können., 16, Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke., 42, Bereitstellen einer Interpentplattform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können. → 9, Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können., 16, Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke., 42, Bereitstellen einer Internetplatform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können.
- Classification internationale
- 9,16,42 → 9,16,42
Publié dans Swissreg le 12.09.2013
- 4 sept. 2013
LPS
- LPS
- 9, Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können., 16, Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke., 42, Bereitstellen einer Interpentplattform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können. → 9, Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können., 16, Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke., 42, Bereitstellen einer Interpentplattform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können.
- Classification internationale
- 9,16,42 → 9,16,42
Publié dans Swissreg le 04.09.2013
- 27 août 2013
Enregistré
Publié dans Swissreg le 27.08.2013
Parties
Le registre désigne chaque partie par son nom et son adresse. Une partie est liée à une entité lorsqu’exactement une entité du registre du commerce porte son nom ; la rue d’une partie qui n’est pas ainsi reconnue n’est pas affichée ici.