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Marque suisse · 647800 · Marque verbale · En vigueur

Inscription au registre

Numéro d’enregistrement
647800
Numéro de demande
60975/2012
Statut
En vigueur
Type
Marque verbale
Déposée
12 sept. 2012
Enregistrée
27 août 2013
Publiée
27 août 2013
Protégée jusqu’au
12 sept. 2032
Langue de la procédure
allemand
Source
Swissreg

Produits et services

Électronique, logiciels et instruments

Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können.

Papier et imprimés

Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke.

Sciences, technologie et informatique

Bereitstellen einer Internetplatform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können.

Historique

Ce que l’Institut Fédéral de la Propriété Intellectuelle a publié sur ce titre, du plus récent au plus ancien.

  1. 17 déc. 2024

    Adresse du mandataire modifiée

    Mandataire
    WEINMANN ZIMMERLI, Apollostrasse 2, Postfach 1021, 8032 Zürich → WEINMANN ZIMMERLI, Carmenstrasse 28, 8032 Zürich

    Publié dans Swissreg le 17.12.2024

  2. 23 mai 2022

    Prolongé

    Publié dans Swissreg le 23.05.2022

  3. 10 déc. 2013

    Mandataire inscrit

    Mandataire
    Zimmerli, Wagner & Partner AG, Apollostrasse 2, Postfach 1021, 8032 Zürich → WEINMANN ZIMMERLI, Apollostrasse 2, Postfach 1021, 8032 Zürich

    Publié dans Swissreg le 10.12.2013

  4. 12 sept. 2013

    LPS

    LPS
    9, Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können., 16, Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke., 42, Bereitstellen einer Interpentplattform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können. → 9, Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können., 16, Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke., 42, Bereitstellen einer Internetplatform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können.
    Classification internationale
    9,16,42 → 9,16,42

    Publié dans Swissreg le 12.09.2013

  5. 4 sept. 2013

    LPS

    LPS
    9, Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können., 16, Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke., 42, Bereitstellen einer Interpentplattform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können. → 9, Computersoftware und Telekommunikationsapparate einschliesslich Modems für die Verbindung von Frankiermaschinen sowie von Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) zu einer Internetplattform, auf der Geldwerte für diese Frankiermaschinen und Bürogeräte freigegeben werden können., 16, Frankiermaschinen und Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) sowie Peripheriegeräte für Bürozwecke., 42, Bereitstellen einer Interpentplattform, auf der Geldwerte für Frankiermaschinen sowie für Maschinen für die Abrechnung von Steuern und Gebühren (Bürogeräte) freigegeben werden können.
    Classification internationale
    9,16,42 → 9,16,42

    Publié dans Swissreg le 04.09.2013

  6. 27 août 2013

    Enregistré

    Publié dans Swissreg le 27.08.2013

Parties

Le registre désigne chaque partie par son nom et son adresse. Une partie est liée à une entité lorsqu’exactement une entité du registre du commerce porte son nom ; la rue d’une partie qui n’est pas ainsi reconnue n’est pas affichée ici.