ch-zh:sozialversicherungsgericht

Tribunal des assurances sociales Zurich

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13 mars 2000–19 mars 2026
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  1. Da die im Grundsatz nicht bestrittene Versicherungspflicht zu bejahen ist, fällt eine rückwirkende Befreiung für die Zeit vom Beginn der Versicherungspflicht bis zum Erlass des angefochtenen Entscheides ausser Betracht. Abweisung der Beschwerde sowie Nichteintreten, da der beantragte Verzicht auf eine rückwirkende Prämienforderung nicht Anfechtungsgegenstand ist.KV.2025.001098 déc. 2025JurisprudenceDE
  2. Die Einforderung der ausstehenden Prämien für die obligatorische Grundversicherung durch die Versicherung erfolgte rechtskonform und die vom Beschwerdeführer dagegen vorgebrachten Argumente sind nicht begründet. Daher Abweisung der Beschwerde und Beseitigung des Rechtsvorschlages in der betreffenden Betreibung der Krankenkasse gegen den Versicherten. Zudem Kostenüberbindung wegen leichtsinniger resp. mutwilliger Prozessführung. - hängigKV.2024.000718 déc. 2025JurisprudenceDE
  3. Die Beschwerdeführerin wurde beim RAV als stellensuchende Person abgemeldet, weil sie aufgrund einer Krankheit zu 100 % arbeitsunfähig war und sich das gekündigte Arbeitsverhältnis deswegen verlängert hatte. Wiederanmeldung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Beschwerdeführerin hätte während des Monats vor der Anspruchstellung Arbeitsbemühungen tätigen müssen, weil sich ihr Gesundheitszustand wieder gebessert hatte.AL.2024.001698 déc. 2025JurisprudenceDE
  4. Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit, Fortführung Arbeitsverhältnis nicht unzumutbar, 30 Einstelltage.AL.2024.001578 déc. 2025JurisprudenceDE
  5. Erlassgesuch: Die beschwerdeführenden Eheleute hätten bei genügender Sorgfalt erkennen müssen, dass die Durchführungsstelle die beiden Leibrenten des Beschwerdeführers von insgesamt Fr. 3'141.-- pro Jahr auf der Einnahmenseite nicht berücksichtigte; guter Glaube zu verneinen; AbweisungZL.2024.001015 déc. 2025JurisprudenceDE
  6. URB im Verwaltungsverfahren; sachliche Notwendigkeit ist ausnahmsweise gegeben.IV.2025.007065 déc. 2025JurisprudenceDE
  7. Stellungnahme Vertrauensarzt bzgl. Entlastungsbeweis bei UKS nicht beweiskräftig, Rückweisung für externes GutachtenUV.2024.001554 déc. 2025JurisprudenceDE
  8. Hinreichende Anleitung, Aufsicht und Kontrolle des nicht ausgebildeten Pflegepersonals ist nicht beleget. Pflegeperson steht nicht in einem Anstellungsverhältnis mit der Spitex-Organisation im Sinne der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Keine Leistungspflicht des Versicherers für Spitex Grundpflege. Klageabweisung und Gutheissung der Widerklage. - hängigSR.2022.000084 déc. 2025JurisprudenceDE
  9. Neuanmeldung; keine Verschlechterung belegt; AbweisungIV.2025.002404 déc. 2025JurisprudenceDE
  10. Die IV-Stelle gewährte dem Beschwerdeführer Eingliederungsmassnahmen und stellte nach deren Abschluss fest, dass er ein rentenausschliessendes Einkommen erzielen könne. Neuanmeldung zum Rentenbezug. Der Anspruch auf eine Invalidenrente wurde zu Recht verneint, da gemäss der überzeugenden gutachterlichen Beurteilung zu keinem Zeitpunkt eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in einer leidensangepassten Tätigkeit bestand. - hängigIV.2024.006394 déc. 2025JurisprudenceDE
  11. Corona-Erwerbsausfallentschädigung. Der Beschwerdeführer hat auch nach durchgeführtem Mahn- und Bedenkzeitverfahren seine Buchhaltungsunterlagen nicht vollständig eingereicht, weshalb die Beschwerdegegnerin auf die vorhandenen Akten abgestellt hat. Die geltend gemachte erhebliche Umsatzeinbusse und der Erwerbsausfall liessen sich nicht belegen. Die Beweislosigkeit wirkt sich zu Ungunsten des anspruchsstellenden Beschwerdeführers aus. - hängigEE.2025.000014 déc. 2025JurisprudenceDE
  12. Beschwerde nicht innert Frist nachgebessert (nur materielle Vorbringen zu den Einstelltagen bei Anfechtung eines Nichteintretensentscheid wegen nicht unterzeichneter Einsprache)AL.2025.002684 déc. 2025JurisprudenceDE
  13. Nichteintreten auf Erlassgesuch betreffend die Rückforderung der Differenz zwischen der provisorischen und der definitiven IPV 2022; guter Glaube rechtsprechungsgemäss von vornherein ausgeschlossen.KV.2025.001193 déc. 2025JurisprudenceDE
  14. Neuanmeldung; beweistaugliches Gutachten; kein Rentenanspruch; Abweisung UP/URP GesuchIV.2025.003403 déc. 2025JurisprudenceDE
  15. Auf die versicherungsmedizinischen Aktenbeurteilungen der Suva kann nicht abgestellt werden, bei fehlenden Berichten der behandelnden Ärzte sowie ohne RAD-Stellungnahme erweist sich die Leistungsfähigkeit als ungenügend abgeklärt.IV.2024.002503 déc. 2025JurisprudenceDE
  16. Neuanmeldung; beweiskräftiges polydisziplinäres Gutachten; Qualifikation (50 % Erwerbsbereich, 50 % Haushalt) bestätigt; Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit bejaht; Rentenanspruch verneint; Gewährung UP/URV; Kürzung Honorarnote.IV.2023.006703 déc. 2025JurisprudenceDE
  17. Rückforderung; teilweise Gutheissung, da entgegen Deklaration teilweise Zahlungen ausgerichtet wurden, welche als Lohn zu qualifizieren sind.EE.2024.000083 déc. 2025JurisprudenceDE
  18. Rückfall/Spätfolgen. Geklagte Beschwerden nicht unfallkausal. Abweisung. - hängigUV.2024.001592 déc. 2025JurisprudenceDE
  19. Kein Leistungsanspruch einer Nichterwerbstätigen bei Hinweisen auf mangelnde Compliance und Dekonditionierung - hängigIV.2025.003912 déc. 2025JurisprudenceDE
  20. Beiträge; innert Frist keine Klageantwort eingereichtBV.2025.000702 déc. 2025JurisprudenceDE
  21. Kein Anspruch auf Insolvenzentschädigung bei Verletzung der Schadenminderungspflicht während ArbeitsverhältnisAL.2025.001762 déc. 2025JurisprudenceDE
  22. Verzugszins. Es ist nicht massgebend, ob die Steuerbehörde für eine Verfahrensverzögerung bei der Beitragsfestsetzung verantwortlich ist.AB.2024.000732 déc. 2025JurisprudenceDE
  23. AHV-Beitragsstatut von Sexarbeiterinnen; Beiträge für KTG-Versicherung sind klageweise geltend zu machen, für Erhebung von Beiträgen der kollektiven Unfallversicherung besteht keine Verfügungsbefugnis.AB.2024.000232 déc. 2025JurisprudenceDE
  24. AHV-Beitragsstatut einer Sexarbeiterin; Beiträge für KTG-Versicherung sind klageweise geltend zu machen, für Erhebung von Beiträgen der kollektiven Unfallversicherung besteht keine Verfügungsbefugnis.AB.2024.000652 déc. 2025JurisprudenceDE
  25. Die Beschwerdeführerin versuchte Sozialversicherungsbeiträge einzusparen, indem sie vorgab, dass die Bauarbeiten nicht von bei ihr beschäftigten, in unselbständiger Stellung tätigten Akkordanten, sondern von beauftragten Bauunternehmen ausgeführt worden seien.AB.2024.000272 déc. 2025JurisprudenceDE
  26. Bei Einnahmeüberschuss ist kein Anspruch auf Zusatzleistungen ausgewiesen. Abweisung.ZL.2024.0012928 nov. 2025JurisprudenceDE
  27. Nichteintreten auf eine Einsprache wegen fehlendem Rechtsbegehren nicht rechtens; es liegt ein (sinngemässes) Rechtsbegehren vor; Rückweisung zur Durchführung des Einspracheverfahrens.UV.2024.0019728 nov. 2025JurisprudenceDE
  28. Rückforderung von provisorisch ausgerichteter Prämienverbilligung nach definitiver Festsetzung. Erlassvoraussetzung des guten Glaubens nicht erfüllt. Abweisung.KV.2025.0000728 nov. 2025JurisprudenceDE
  29. Revision halbe Rente auf Antrag des Beschwerdeführers. Veränderung des Gesundheitszustandes mit anspruchsrelevanten Auswirkungen seit der letzten Verfügung nicht glaubhaft gemacht. Abweisung der Beschwerde.IV.2025.0050228 nov. 2025JurisprudenceDE
  30. Rechtsverweigerungsbeschwerde abgewiesen; kein schutzwürdiges Interesse am Erlass einer anfechtbaren Verfügung betreffend Akteneinsicht (Tonaufnahme) nach Art. 47 ATSG.IV.2025.0047528 nov. 2025JurisprudenceDE
  31. Erstanmeldung zu beruflichen Massnahmen. Vorlage eines neuen Arztberichts im Einwandverfahren mit neuen Diagnosen. Arztbericht wurde RAD nicht vorgelegt, Kundenberaterin hat in Eigenregie entschieden. Rückweisung zu weiteren Abklärungen.IV.2025.0044628 nov. 2025JurisprudenceDE
  32. Auf die psychiatrische RAD-Aktenbeurteilung kann nicht abgestellt werden, insb. da relevanten Teilaspekten der diagnostizierten Zwangsstörung nicht hinreichend Rechnung getragen wurde; Rückweisung zu ergänzenden Abklärungen und neuer Verfügung über den Leistungsanspruch unter Hinweis auf «Eingliederung vor/statt Rente».IV.2025.0038128 nov. 2025JurisprudenceDE
  33. URV im Verwaltungsverfahren nach Rückweisung der Sache an die IV-Stelle zur polydisziplinären Abklärung bei anwaltlicher Vertretung im Gerichtsverfahren; Notwendigkeit der anwaltschaftlichen Vertretung im Verwaltungsverfahren infolge Komplexität des Sachverhalts sowie der persönlichen Umstände bejaht.IV.2025.0035428 nov. 2025JurisprudenceDE
  34. Rente; Rentenbeginn bei verspäteter Anmeldung, Durchschnittswert des angegebenen Bereichs der möglichen Arbeitsfähigkeit ist massgebend (Urteil des Bundesgerichts 8C_738/2021 vom 8. Februar 2023 E. 3.3), leidensbedingter Abzug gemäss Art. 26bis Abs. 3 IVV in der bis 31. Dezember 2023 und der ab 1. Januar 2024 gültigen Fassung. - hängigIV.2025.0035128 nov. 2025JurisprudenceDE
  35. Kurzurteil, übereinstimmende Parteianträge bezüglich Rückweisung der Sache an die Vorinstanz zu ergänzenden Abklärungen und neuem Entscheid.IV.2025.0035028 nov. 2025JurisprudenceDE
  36. Entscheid nach Rückweisung: gemäss Gutachten führt Benzodiazepin-Abhängigkeit zu einer vollen AUF; aufgrund Prüfung der Standardindikatoren nicht ausgewiesen; Abweisung.IV.2025.0029428 nov. 2025JurisprudenceDE
  37. Erstanmeldung. Widersprüchliche ärztliche Angaben. Keine Einschätzung durch RAD. Rückweisung.IV.2024.0075928 nov. 2025JurisprudenceDE
  38. Neuanmeldung. Abstellen auf A.___-Gutachten. Keine leistungsrelevante Veränderung. Abweisung der Beschwerde und Abänderung der Verfügung der IV-Stelle, wonach dem Beschwerdeführer ab 1. März 2022 keine Rente zusteht.IV.2024.0073828 nov. 2025JurisprudenceDE
  39. Rente; Bindungswirkung an die Feststellungen im IV-Verfahren; Eintritt der massgebenden Arbeitsunfähigkeit von mindestens 20 % während der Dauer der Versicherungsdeckung bei der Beklagten; Verjährung bei Rentenzusprache mit Verfügung vom 11. August 2023 mit Wirkung ab 1. November 2016 und verspätetem Verjährungseinredeverzicht. - hängigBV.2024.0002128 nov. 2025JurisprudenceDE
  40. Befristetes Praktikum ist als unechtes Praktikum zu qualifizieren, Praktikumslohn als Zwischenverdienst ist auf einen orts- und branchenüblichen Lohn hochzurechnen, was keinen Anspruch auf eine Differenzentschädigung ergibt, wäre der Beschwerdeführer noch angemeldet gewesen. Abweisung.AL.2025.0018628 nov. 2025JurisprudenceDE
  41. Erlassgesuch, Meldepflichtverletzung, guter Glaube aufgrund grober Fahrlässigkeit verneint, Abweisung.ZL.2024.0012427 nov. 2025JurisprudenceDE
  42. Meldepflichtverletzung bejaht bei mehrjähriger Erwerbstätigkeit und Bezug einer ganzen Rente; guter Glaube verneint.IV.2025.0000626 nov. 2025JurisprudenceDE
  43. Operationen an Wirbelsäule und Schulter führten nur zu vorübergehender AUF, kein invalidisierender Gesundheitsschaden, Abweisung.IV.2024.0063126 nov. 2025JurisprudenceDE
  44. Zumindest geringe Zweifel an RAD-Aktenbeurteilung, Rückweisung zu psychiatrischer AbklärungIV.2024.0047226 nov. 2025JurisprudenceDE
  45. Auf RAD-Aktenbeurteilung kann abgestellt werden. Verbesserung des Gesundheitszustandes ausgewiesen. Befristung der Rente rechtens.IV.2024.0022826 nov. 2025JurisprudenceDE
  46. Mixbewerbungen auf ausgeschriebene Stellen und Initiativbewerbungen über Netzwerkkontakte. Dies wurde mit dem RAV so abgemacht und kann nicht nachträglich ohne Vorwarnung als ungenügende Arbeitsbemühungen qualifiziert werden.AL.2024.0023826 nov. 2025JurisprudenceDE
  47. Bei einer Unterbrechung der Stellensuche für drei Wochen ist die Vorgabe der kontinuierlichen Stellensuche nicht erfüllt worden. Die Einstellung in der Anspruchsberechtigung ist rechtens.AL.2024.0018726 nov. 2025JurisprudenceDE
  48. Beitragsverfügung muss auch an den mitbetroffenen Arbeitnehmer eröffnet werden. Rückweisung und Gutheissung der Rechtsverweigerungsbeschwerde.AB.2025.0007626 nov. 2025JurisprudenceDE
  49. Revision einer Hilflosenentschädigung gemäss Art. 43bis AHVG. Bei der Beurteilung im neuen Abklärungsbericht handelt es sich um eine andere Beurteilung eines im Wesentlichen unveränderten Sachverhalts. Mangels Revisionsgrunds besteht weiterhin Anspruch auf eine Entschädigung für eine Hilflosigkeit leichten Grades.AB.2025.0006826 nov. 2025JurisprudenceDE
  50. Revisionsgesuch; Entgegen dem Dispositiv ist die IV-Stelle auf das Gesuch nicht eingetreten; Abweisung, da Beschwerdeführer im Verwaltungsverfahren keine Beweismittel eingereicht hat.IV.2025.0046425 nov. 2025JurisprudenceDE