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Politique agricole 2011. Evolution future

12694 · Bulletin officiel

Du 11 juin 2007

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/12694/fr/politique-agricole-2011-evolution-future

Consulté le 11 sept. 2026

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  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
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Objet parlementaire: Politique agricole 2011. Evolution future (06.038)

06.038

Politique agricole 2011. Evolution future

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

1. Bundesgesetz über die Landwirtschaft

1. Loi fédérale sur l'agriculture

Art. 51bis

Antrag der Kommission

Festhalten

Antrag Bigger

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag Graf Maya

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 51bis

Proposition de la commission

Maintenir

Proposition Bigger

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Graf Maya

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Bigger Elmar · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich spreche zu meinem Einzelantrag. Ich möchte auch offenlegen, dass ich Schafzüchter und Präsident einer Schafzuchtgenossenschaft bin.

Das Schaf hat eine grosse Bedeutung für die Landschaftspflege in der Schweiz. Auch werden von den Schafherden etwa 800 Tonnen gesunder Schafwolle produziert. Die Schafwolle hatte vor vielen Jahren eine grosse Bedeutung für die Textilbranche. Heute wird sie von den synthetischen Produkten ersetzt. Trotzdem hat das Bundesamt für Gesundheit nichts unternommen, um Vergleiche zwischen Schafwolle und synthetischen Produkten bezüglich der Auswirkungen auf die Gesundheit zu ziehen. Wird die Schafwolle nicht in die "AP 2011" eingebunden, gehen wir das Risiko ein, dass der gute und nachwachsende Rohstoff Schafwolle aus dem Markt fällt. Es wäre wirklich schade, wenn ein so guter Rohstoff aus dem Markt fallen würde. Die Entsorgung der Wolle wäre eine unverantwortbare Lösung; es ginge nicht ohne unkontrollierte Belastung der Umwelt durch Verbrennung, Vergrabung usw. und hätte mit einer ökologischen Lösung gar nichts mehr zu tun.

Ich bitte Sie, den Einzelantrag Graf Maya oder meinen Antrag zu unterstützen, denn damit würde den Schafhaltern auch ein moralischer Impuls gegeben, um die Schafhaltung weiterhin mit Freude und umweltbewusst weiterzuführen. Es geht ja nur um einen kleinen Beitrag aus dem Budget für die "AP 2011". Ich bitte nochmals um Zustimmung.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Frau Graf hat das Wort für eine Zusatzbemerkung. Sie hat den gleichen Antrag wie Herr Bigger eingereicht.

Graf Maya · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe des VERT-E-S

Ich bitte Sie, so, wie Herr Bigger es auch getan hat, hier bei Artikel 51bis dem Ständerat zuzustimmen. Meine Interessenbindungen sind so, dass ich zu Hause keine Schafe habe. Ich kann bei dieser Gelegenheit auch sagen, dass die grüne Fraktion in der Mehrheit meinem Antrag und dem Antrag Bigger, gemäss Ständerat, zustimmen wird.

Warum stelle ich diesen Antrag? Schafwolle ist leider vom Haupt- zum Nebenprodukt geworden. Am Textilmarkt hat Schurwolle grosse Konkurrenz durch Baumwolle und Synthetics. Von der Beschaffenheit her ist Schurwolle aber ein sehr wertvolles Produkt. Schurwolle darf, wenn wir das Ziel einer nachhaltigen Landwirtschaft ernst nehmen, nicht zu Abfall werden, vor allem dann nicht, wenn sinnvolle Verwertungsmöglichkeiten bestehen. Es geht dabei auch um das Image unserer Landwirtschaft. Sinnvolle Anwendungen für Schurwolle gibt es, das beweisen innovative Projekte im Bereich Schlafkomfort - das ist der Textilbereich - und vor allem auch in Zukunft bei der Bauisolation. Im Kanton Thurgau konnte in einem Schulhaus dank nachträglicher Isolation mit Schurwolle das Problem zu hoher Formaldehydwerte bei Holzspanplatten gelöst werden. Die Alternative wäre der Abriss des Neubaus gewesen. Das Problem der Schafwolle liegt beim Aufwand für das Sammeln und Aufbereiten. Die Kosten für das Sammeln der Wolle sind über den Wollpreis und ohne Beiträge nicht gedeckt. Direktzahlungen für raufutterverzehrende Nutztiere, die auch für Schafe ausgerichtet werden, sind nicht an die Bedingung gebunden, die Wolle sinnvoll zu verwerten.

Der bestehende Artikel im Landwirtschaftsgesetz knüpft die Beiträge für die Schafwollverwertung an die Verwertung im Inland; das ist wichtig. Diesem Grundsatz scheint aber in den vergangenen Jahren nicht konsequent nachgelebt worden zu sein. Dies muss man allerdings dem Bundesamt für Landwirtschaft und nicht den einzelnen Schafhaltern vorhalten. Das BLW hat seine Aufsichts- und Kontrollfunktion vielleicht nicht genügend ausgeübt, da Frau Bundesrätin Leuthard das Gerücht über den Missbrauch von Beiträgen als Argument für deren Abschaffung ins Feld führt. Wenn Missbräuche stattgefunden haben, sind diese zu sanktionieren und Beiträge zurückzufordern. Auch muss künftig Rohwolle, die unverarbeitet exportiert wird, von Beiträgen ausgeschlossen sein.

Zusammen mit der Mehrheit der grünen Fraktion ersuche ich also den Rat, dem Ständerat zuzustimmen und die Beiträge für die Schafwollverwertung beizubehalten.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Die SVP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag Bigger/Graf Maya unterstützen wird. Die FDP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Kommission unterstützen wird.

Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste

Wahrscheinlich spreche ich nicht im Namen der einstimmigen SP-Fraktion, aber ich denke doch, dass ein Grossteil meiner Fraktion hinter der Meinung der Mehrheit steht und die beiden Einzelanträge ablehnt.

Kaum jemand, der heute ein Schaf hält - das hat auch Frau Graf vorhin gesagt -, hält dieses Schaf wegen der Wolle, die es auch produziert. Es ist leider so: Schafwolle ist kein Artikel, der in unserem Land eine grosse Nachfrage hat, obwohl es ein gutes Produkt ist und man aus der Wolle auch kluge Sachen machen kann, Isolationsmaterial usw. Ich habe in den letzten Tagen Schachteln voll Material zugeschickt bekommen; man hat mir zeigen wollen, was man mit der Wolle machen kann. So geht es einem: Wenn man auf dreissig Karten, die man persönlich bekommt, auch dreissig Antworten schickt, dann wird man nachher mit weiterer Information zugedeckt. So ist halt das Leben einer Parlamentarierin.

Ich bleibe bei meiner Haltung und sage Nein zu dieser Subventionierung der Schafwollverwertung. Wo kämen wir hin, wenn wir jedes Produkt, das ein gewisses Potenzial hat, das sogar ein gewisses Ansehen hat, von Staates wegen unterstützen müssten, weil kein Markt dafür da ist, weil kein Geld damit verdient werden kann? Wir hätten hier drin lange Diskussionen. Ich würde jedem Gewerbler, der für sein Produkt auch Geld vom Staat fordern würde, eigentlich Recht geben müssen.

Es kommt dazu, dass derjenige, der ein Schaf hält, nicht nichts dafür bekommt. Für ein Schaf bekommt man genauso die Beiträge für raufutterverzehrende Grossvieheinheiten wie den Sömmerungsbeitrag oder den TEP-Beitrag, wenn das Schaf hoch genug lebt. An die Adresse der Umweltschützer ist aber auch zu sagen, dass es viele Alpen gibt, auf denen es zu viele Schafe hat. Wie es dort aussieht, müssten Sie sich mal anschauen. Deshalb bin ich dezidiert dagegen, dass man auf diese Weise das Halten von Schafen weiterhin fördert. Es ist wirklich ein Bruch mit dem, was wir in der "AP 2011" jetzt beschlossen haben, nämlich weg von Marktstützungen, hin zum Markt. Wenn halt irgendwo kein Markt besteht, dann muss man schauen, dass man allenfalls mit innovativen Produkten doch einen Absatz finden kann. Dann kann man sogar beim Bund anklopfen, wenn man z. B. ein interessantes überregionales Projekt hat, das vielleicht noch mit Kultur verbunden ist. Gerade dafür bekommt man Unterstützung, nicht zuletzt deshalb, weil ich einen entsprechenden Artikel ins Landwirtschaftsgesetz habe einbringen können.

Bigger Elmar · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Kollegin Fässler, ich weiss, dass Sie mich nicht gerne hören, wenn ich Sie anspreche. Aber ich habe folgende Frage: Können Sie mir einige Alpen nennen, die überstossen sind und die - gemäss den Umweltschützern, die Sie erwähnt haben - Schäden erlitten haben? Können Sie mir einige Alpschäden nennen? Sie können mir keine sagen!

Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste

Nachdem Sie die Antwort vorweggenommen haben, werde ich Ihnen die Antwort schriftlich geben.

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Die Schafwolle hat Sie 2002 im Rahmen der damaligen Agrarpolitikvorlage beschäftigt. Damals hat das Parlament die Aufhebung der diesbezüglichen Subvention beschlossen. Bei der "AP 2007" wiederum sind Sie auf diesen Beschluss zurückgekommen und haben die Fortsetzung dieser Beiträge stipuliert. Jetzt sind wir wieder am gleichen Ort, und ich empfehle Ihnen, jetzt den Beschlüssen von 2002 nachzuleben und die Verwertung der Schafwolle nicht mehr zu unterstützen. Weshalb?

Primär unterstützen wir, wie das Frau Fässler zu Recht erwähnt hat, mit der jetzigen Revision nicht mehr Produkte, sondern wir ändern das ganze System hin zu Direktzahlungen. Entsprechend haben wir für die Schafhalter höhere TEP-Beiträge und RGVE-Beiträge vorgesehen, die sie für ihre Schafhaltung erhalten. Das wird für die Schafhalter schätzungsweise 3,5 Millionen Franken mehr bedeuten. Angesichts dieser 3,5 Millionen Franken mehr bin ich der Meinung, dass es zumutbar ist, damit auch die Verwertung der Schafwolle zu organisieren. Wir werden weiterhin für innovative Projekte Unterstützungsbeiträge bezahlen können. Dafür besteht weiterhin ein Kreditvolumen von rund 200 000 Franken im Jahr. Hier sind wir nicht für eine vollständige Streichung. Wir unterstützen den Schafwollverarbeiter, sofern er eine innovative Lösung anstrebt.

Frau Graf, die Vorwürfe ans Bundesamt für Landwirtschaft halte ich für absolut ungerechtfertigt. Sie wissen, dass mehr als die Hälfte der heutigen Schafwolle ins Ausland exportiert wird. Zu einem grossen Teil wird sie nach Belgien exportiert. Ich glaube kaum, dass Sie dem BLW zumuten können, in Belgien zu verfolgen, was mit dieser Schafwolle passiert. Wir haben auch nie von Missbrauch gesprochen; wir haben lediglich festgehalten, dass der grösste Teil der Schafwolle offensichtlich am Markt nicht verwertet werden kann. Deshalb haben wir auch diese Problematik. Wenn die Schafwolle von hoher Qualität ist, dann findet sie einen Absatzmarkt, dann braucht aber der Staat die Wolle nicht zusätzlich zu subventionieren. Wir bezahlen den Schafhaltern 3,5 Millionen Franken mehr. Deshalb sind wir der Meinung, dass es nicht nötig ist, auch noch die Schafwollverwertung weiterhin mit einem Betrag von 600 000 Franken zu subventionieren.

Es ist wichtig, dass wir hier jetzt auch effektiv auf Wertschöpfung, auf wachstumsorientierte Märkte hinarbeiten. Die Bauern können bei innovativen Projekten mit dem TEP-Beitrag und mit dem RGVE-Beitrag unterstützt werden, wenn sie diese Philosophie teilen.

Ich bitte Sie daher, die Beschlüsse von 2002, die Beschlüsse des Bundesrates und die Beschlüsse, wie sie auch Ihr Rat in der ersten Lesung gefasst hat, weiter konsequent zu unterstützen.

Bigger Elmar · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Frau Bundesrätin: Wollen Sie lieber Hochlandrinder zu unserer Landschaftspflege, und wollen Sie mehr Fleisch importieren, wenn wir bei den Schafen nicht einmal eine fünfzigprozentige Versorgung haben? Das Schaf hat halt die Wolle am Körper, und das ist ein Produkt, das auch verwertet werden darf.

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Ja, Herr Bigger, wir wollen Schafe. Deshalb bezahlen wir auch Beiträge für Schafe. Und jawohl, es ist wertvoll; viele Menschen haben Schaffleisch gern. Aber mit dem erhöhten Beitrag können Sie problemlos auch die Schafwolle verwerten. Dafür erhalten Sie mehr Geld, und deshalb braucht es nicht noch zusätzliche Subventionen.

Bader Elvira · Mit-F · Conseil national · Soleure · Groupe démocrate-chrétien

Die Kommission hat beschlossen, am Prinzip "weg von Marktstützungen, hin zu Direktzahlungen und innovativen Projekten" und damit am Entscheid des Nationalrates festzuhalten, also keine Unterstützung für die Verwertung der Schafwolle mehr zu gewähren. Diesen Entscheid fällte die Kommission mit 15 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Hier bliebe also eine Differenz zum Ständerat, aber die Kommission bittet Sie, ihr zu folgen.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Bigger/Graf Maya .... 96 Stimmen

Für den Antrag der Kommission .... 52 Stimmen

Art. 54 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 54 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 76 Abs. 3

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Berberat, Allemann, Gysin Remo, Kiener Nellen, Rechsteiner Paul, Recordon)

Festhalten

Art. 76 al. 3

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Berberat, Allemann, Gysin Remo, Kiener Nellen, Rechsteiner Paul, Recordon)

Maintenir

Berberat Didier · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe socialiste

Cette proposition de minorité concerne les pâturages boisés qui nous ont déjà occupés le 14 mars dernier. Vous vous souvenez sans doute que la proposition de reconnaître les pâturages boisés avait été acceptée par notre conseil à cette date. Le Conseil des Etats a refusé cette décision le 5 juin et la Commission de l'économie et des redevances du Conseil national en a fait de même le 6 juin, raison pour laquelle vous vous trouvez face à une proposition de minorité qui demande à en revenir à la décision initiale du Conseil national.

A notre sens, cette proposition reste toujours justifiée, car si on veut promouvoir la biodiversité, il faut absolument qu'on reconnaisse et qu'on subventionne ces pâturages boisés. J'ai déjà expliqué le 14 mars - et je vous ferai grâce de l'explication, cette fois - les risques que l'on court si l'on ne reconnaît pas ces pâturages, risques qui pourraient être qu'on coupe les prairies boisées ou qu'on laisse se développer la forêt à certains endroits, ce qui nuirait dans les deux cas à la biodiversité.

Donc, je continue à penser malgré tout que ce patrimoine identitaire et biologique, qui concerne non seulement l'Arc jurassien, mais aussi la région alpine, doit être protégé et promu. Simplement, il y a dans ce domaine un profond malentendu qui règne entre la majorité et la minorité de la commission avec l'OFAG et le Conseil fédéral, parce qu'il y a une querelle de chiffres.

Cette querelle de chiffres est liée avant tout à un problème de terminologie. Lorsque nous parlons de "pâturages boisés", nous parlons en allemand de "Wytweiden", alors que nos collègues alémaniques - en tout cas une partie - parlent de "Waldweiden", c'est-à-dire de la "forêt parcourue". Cette différence de terminologie, qui paraît être un peu anecdotique, a quand même une importance considérable puisque, lorsque nous parlons, nous, de 20 000 à 30 000 hectares de pâturages boisés de qualité qui devraient être promus, le Conseil fédéral et une partie de la commission parlent, eux, de 120 000 hectares. Nous envisageons un subventionnement qui pourrait aller de 5 à 7 millions de francs à peu près et la partie adverse - si je puis m'exprimer ainsi - parle, elle, de 30 millions de francs. Je comprends tout à fait que cette différence soit importante et que le Conseil national ne puisse pas voter s'il ne sait pas exactement quelles seront les conséquences financières de cette reconnaissance. Je dirai quand même que depuis le temps qu'on parle de cette question-là, on aurait pu faire en sorte de régler cette querelle de chiffres. L'OFAG aurait pu regarder avec les cantons et les associations intéressées pour savoir quelle était vraiment la surface en question. Mais enfin, cela n'a pas été fait.

Il faut vraiment qu'on chiffre le problème, qu'on sache exactement ce que recouvre la notion de "pâturages boisés". On l'a déjà dit la dernière fois, cette somme de 5 à 7 millions de francs pourrait être aisément compensée par le fait qu'on a un projet de surface agricole utile dans lequel la Confédération ferait entre 5 et 7 millions de francs de bénéfices ou de non-dépenses; cette somme pourrait être consacrée à la promotion des pâturages boisés.

En fonction des fronts qui se sont dessinés dans la commission et qui risquent de se dessiner au conseil, je serais prêt à retirer ma proposition de minorité, pour autant que j'obtienne de la part de Madame la conseillère fédérale Leuthard quelques garanties.

Les garanties demandées sont les suivantes. Tout d'abord, y a-t-il de la part de la Confédération un intérêt pour la protection et le subventionnement des pâturages boisés de qualité - je répète, de qualité - qui concourent à la biodiversité que tout le monde voudrait atteindre? Ensuite, est-ce que le Conseil fédéral est prêt, en cas de retrait de ma proposition de minorité, à examiner dans le cadre de la motion 06.3635 de la Commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats, "Evolution future du système des paiements directs", la question des pâturages boisés?

La meilleure solution serait que la Confédération crée une plate-forme ou un groupe de travail national qui comprendrait des représentants des cantons, de la Confédération, des milieux du tourisme, des forêts et des chambres d'agriculture pour savoir vraiment ce que recouvre la notion de "pâturages boisés" et pour faire, dans le cadre de la motion dont je viens de parler, une proposition.

A mon sens, on devrait en plus coordonner cette proposition avec les autres législations, notamment celle sur les forêts, et je pense qu'on devrait aller assez rapidement. Ce qui me fait peur, je ne vous le cacherai pas, c'est que la motion de la commission du Conseil des Etats demande que l'on examine cette question-là dans le cadre de la future "Politique agricole 2015". Et je dirai que si on tarde trop - c'est pour cela que je souhaiterais qu'on aille vite -, on risque que le problème des pâturages boisés soit résolu par la coupe des arbres avant 2015.

Je suis donc prêt, en fonction des déclarations de Madame la conseillère fédérale Leuthard, à retirer ma proposition de minorité.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Herr Berberat, wenn ich Sie richtig verstanden habe, ziehen Sie Ihren Minderheitsantrag noch nicht zurück. Dann geben wir das Wort Frau Bundesrätin Leuthard. Vielleicht kann sie die Debatte erleichtern.

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Ja, ich denke, das kann ich tatsächlich. Ich habe schon anlässlich der ersten Debatte, als Herr Schmied Walter und auch Herr Berberat einen Antrag stellten, darauf hingewiesen, dass es sich hier ja tatsächlich um wertvolle Weiden handelt, dass wir aber wegen der unterschiedlichen Schätzungen der Flächen - sie sind nicht ausgemessen - Probleme haben, weil wir auch unterschiedliche finanzielle Folgen hätten, je nachdem, was die ökologisch wertvollen Wytweiden dann schlussendlich umfassen. Wir sind aber gerne bereit, im Rahmen der Motion 06.3635, "Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems", die der Ständerat und auch Ihr Rat bereits angenommen haben, hier bis 2009 einen konkreten Vorschlag zu präsentieren. Das impliziert ja auch, Herr Berberat, dass der Bundesrat ein Interesse hat, für diese Flächen Leistungen abzugelten, weil die Biodiversität natürlich auch in der Agrarpolitik eine Aufgabe ist, an der weitergearbeitet werden muss. Ich kann zusätzlich noch anfügen, dass wir untersuchen, ob beim nächsten Verordnungspaket mit der Ökoqualitätsverordnung, allenfalls bereits mit Wirkung auf den 1. Januar 2008, extensive Weiden und Waldweiden mit Ökoqualität auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche unterstützt werden könnten.

In diesem Sinne nehme ich Ihre Aufgabe entgegen, bin aber froh, wenn Sie uns die nötige Zeit lassen, um mit den Kantonen sowie mit dem Natur- und Heimatschutz über die Nutzung dieser Waldweideflächen und die Koordination mit dem Forstgesetz zu diskutieren.

Berberat Didier · Mit-M · Conseil national · Neuchâtel · Groupe socialiste

Compte tenu des garanties données par Madame la conseillère fédérale Leuthard et de l'ouverture dont elle a fait preuve, je retire ma proposition de minorité.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Herr Schmied Walter wünscht das Wort für eine kurze persönliche Erklärung.

Schmied Walter · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Madame la conseillère fédérale, j'avais déposé il y a une année, soit le 11 mai 2006, une motion 06.3213, "Pâturages boisés, un patrimoine à respecter". Le Conseil fédéral propose de rejeter cette motion, et elle est toujours pendante devant notre conseil. Du fait qu'elle touche en plein la thématique qui nous concerne aujourd'hui, je prends acte des promesses faites et de l'engagement pris par le Conseil fédéral par votre voix, Madame la conseillère fédérale, et je déclare ici publiquement et officiellement que je retire ma motion: en effet, nous avons trouvé un terrain d'entente sur le fond, à savoir le sort à réserver aux pâturages boisés et aux indemnités à verser à leurs gestionnaires. Dès l'instant où l'on reconnaît qu'on va indemniser cette valeur écologique en fonction de la plus-value qu'elle nous apporte précisément à ce niveau, sur la base d'une étude pluridisciplinaire, je crois que ma motion n'a plus de raisons d'être.

Je remercie ici Madame la conseillère fédérale Leuthard pour son engagement et ses déclarations qui nous font trouver un terrain d'entente. Cela nous permettra de tourner une page en vue de résoudre les problèmes qui nous tiennent à coeur, aux uns et aux autres.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Herr Schmied, würden Sie bitte die Geschäftsnummer der Motion noch einmal sagen?

Schmied Walter · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Je vous répète très volontiers le numéro de cette motion. Elle a été déposée le 11 mai 2006, elle porte le numéro 06.3213 et elle est intitulée "Pâturages boisés, un patrimoine à respecter".

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Die Motion Schmied Walter 06.3213, "Waldweiden - ein schutzwürdiges Naturerbe", ist somit zurückgezogen worden.

Der Antrag der Minderheit zu Artikel 76 Absatz 3 ist zurückgezogen worden.

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité

Art. 87 Abs. 2, 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 87 al. 2, 3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Vote

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe .... 167 Stimmen

Dagegen .... 1 Stimme

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Intervention de procédure

Art. 93 Abs. 1 Bst. d

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag Triponez

d. Bauten gewerblicher Kleinbetriebe, sofern sie landwirtschaftliche ....

Art. 93 al. 1 let. d

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Triponez

d. pour des bâtiments de petites entreprises artisanales ....

Triponez Pierre · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe radical-libéral

Unser Rat hat am 14. März dieses Jahres mit 128 gegen 22 Stimmen bei 4 Enthaltungen - also überdeutlich - beschlossen, nahrungsmittelverarbeitende gewerbliche Kleinstbetriebe bei Investitionskrediten und Beiträgen den bäuerlichen Verarbeitungsbetrieben flächendeckend in der ganzen Schweiz gleichzustellen. Konkret geht es hier um Mikrounternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von weniger als 4 Millionen Franken; im Vordergrund stehen vor allem Käsereien.

Der Ständerat hat nun im Juni diesem Anliegen grundsätzlich zugestimmt und in Artikel 93 Absatz 1 einen Buchstaben d formuliert. Allerdings hat er mit einer relativ knappen Mehrheit von 24 zu 19 Stimmen einer Variante den Vorzug gegeben, welche die vorgesehenen Massnahmen auf das Berggebiet beschränken will. Folgende vier Argumente sprechen aber für unseren ursprünglichen Entscheid und einen flächendeckenden, die ganze Schweiz umfassenden Geltungsbereich:

1. Die Lösung des Ständerates hätte Ungleichbehandlungen zur Folge. Ein Beispiel: Die Käserei Kolly im freiburgischen Le Mouret liegt ausserhalb des Berggebietes. Sie sammelt und verarbeitet aber Milch von Lieferanten, die sich teilweise sogar in der Bergzone II befinden. Die Familie Kolly erhält aber nach dem Entscheid des Ständerates keine Investitionskredite, weil die Molkerei selber nicht in dieser Zone liegt. Wenige Kilometer weiter westlich, links und rechts der Autobahn von Bulle nach Châtel-Saint-Denis, liegen dagegen andere Käsereien, welche die Milch in der Ebene sammeln und Glück haben, weil sie selber in der Bergzone I liegen und deshalb trotzdem Investitionskredite erhalten können.

2. Die wirtschaftlichen Strukturen bzw. die wirtschaftliche Situation in den Berggebieten - ich denke vor allem an gut entwickelte Tourismusorte - ist vielfach besser als in abgelegenen ländlichen Gebieten in der voralpinen Hügelzone oder im Talgebiet mit wenig Entwicklungsperspektiven.

3. In der Europäischen Union werden Investitionshilfen für die Verarbeitung und Vermarktung von Nahrungsmitteln in vielfältiger Weise gewährt, und zwar unabhängig von Berg- oder Tallage. Für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Lebensmittelwirtschaft ist es von Bedeutung, dass diese in den immer offeneren Märkten nicht schlechter gestellt ist als ihre Konkurrenz. Seit dem 1. Juni dieses Jahres gilt bekanntlich für Käse der Freihandel mit der EU.

4. Ich möchte daran erinnern, dass im Talgebiet generell nur Investitionskredite, also keine Subventionen, ausgerichtet werden. Das Geld muss zurückbezahlt werden. Zudem werden solche Kredite an strenge Bedingungen geknüpft, die den Strukturwandel sicherlich nicht aufhalten. Die Zahl der Kleinkäsereien in diesem Lande ist übrigens in den letzten sieben Jahren von 1200 auf 600 zurückgegangen, also halbiert worden.

Es geht hier um ein für die gewerbliche Lebensmittelverarbeitung wichtiges Anliegen. Ich bitte Sie deshalb, meinem Einzelantrag zuzustimmen. Dieser liegt voll und ganz auf der Linie, die wir hier im März mit grosser Mehrheit beschlossen haben.

Walter Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Kollege Triponez hat seinen Antrag an einem falschen Ort gestellt. Seine Argumentation ist nur auf die Investitionskredite anwendbar. Es gibt für die bäuerlichen Gewerbebetriebe folgende Unterstützungen: Für das Berggebiet gibt es Beiträge und Investitionskredite. Für das Talgebiet gibt es nur Investitionskredite und keine Beihilfen. Deshalb muss Herrn Triponez' Argumentation bei Artikel 107 eingebracht werden und nicht hier. Denn das, was hier von ihm argumentiert wurde, kann nicht auf das Talgebiet angewendet werden, weil es hier um Beiträge geht. Wenn man die Behandlung der Gebiete gleichschalten will, geht das nur bei den Investitionskrediten. Dort würde das heissen, dass wir am Beschluss unseres Rates festhalten würden, anstatt dem Ständerat zu folgen.

Die SVP-Fraktion ist aber der Meinung, dass wir bei Artikel 107 dem Ständerat folgen sollten, und zwar aus folgenden Gründen: Die Förderung der Verarbeitungsbetriebe in der Schweiz muss unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten geschehen und vor allem dort vorgenommen werden, wo Verarbeitungsprobleme entstehen. Diese sind im Berggebiet anders gelagert als im Talgebiet. Im Berggebiet ist es wirklich förderlich, wenn man regionale Arbeitsplätze schafft, regionale Produkte vor Ort verarbeitet und diese auch unter diesem regionalen Aspekt vermarktet. Dort spielt es wirklich keine Rolle, ob das nun ein bäuerlicher oder ein eigentlicher Gewerbebetrieb tut. Die Besitzverhältnisse spielen keine Rolle. Entscheidend ist die Leistung, die erbracht wird.

Im Talgebiet gibt es Investitionskredite, und diese Investitionskredite wurden bisher für Käsereien ausgerichtet. Ich muss Ihnen sagen, dass das sehr stark zurückgegangen ist. Wir haben auch bei den Käsereien Überkapazitäten. Und von daher ist die Nachfrage nach solchen rückzahlbaren Krediten auch bei bäuerlichen Genossenschaften zurückgegangen. Wenn wir das jetzt auf Metzgereien und weitere Verarbeitungsbetriebe ausweiten - ich rede immer noch zu Artikel 107, zu dem Herr Triponez eigentlich gesprochen hat -, dann, so muss ich Ihnen einfach sagen, wird das problematisch und erfüllt eigentlich seinen Sinn und Zweck nicht. Die Finanzierung muss irgendwoher genommen werden. Sie wird aus dem Topf der Investitionskredite für das Talgebiet genommen. Ich meine - das lege ich offen -, man sollte diese Gelder für die Strukturentwicklung, für den Strukturwandel, der Landwirtschaft einsetzen, damit wir dort bei der Verarbeitung oder für die Produktion landwirtschaftlicher Produktionsgüter eben günstig sein können, um so wettbewerbsfähig zu sein.

Die SVP-Fraktion stimmt hier dem Ständerat zu.

Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste

Es liegt hier eigentlich der Fall vor, dass wir einen prinzipiellen Fehler nicht korrigieren, sondern höchstens etwas verkleinern wollen. Worum geht es eigentlich? In Artikel 87 Absatz 2 steht, dass die Massnahmen - die Beiträge und Investitionskredite, die der Bund gewähren kann - gegenüber direktbetroffenen Gewerbebetrieben im unmittelbaren Einzugsgebiet wettbewerbsneutral zu gestalten seien. Das würde eigentlich vollauf genügen. Nun sind aber beide Räte auf die Idee gekommen, hier den Spiess umzudrehen und zu sagen: Wenn die Landwirtschaft etwas bekommt, dann sollen doch auch die umliegenden Gewerbebetriebe etwas bekommen. Das ist eigentlich ein Systemwechsel. Man macht sozusagen die Spiesse auf einer anderen Ebene etwa gleich lang. Das Ganze bezahlen werden natürlich die Landwirtschaftsbetriebe, denn der Kuchen wird nicht grösser, sondern er wird anders verteilt; dessen müssen Sie sich bewusst sein. Sie werden also hier Landwirtschaftsgelder auch in Nichtlandwirtschaftsbetriebe stecken, die allerdings landwirtschaftliche Produkte herstellen oder verarbeiten müssen; zumindest das ist gesichert. Wir machen hier also einen Systemwechsel, um die Spiesse etwa gleich lang zu halten.

Aber wenn ich mich frage, wo die Problematik steckt, dann muss ich meinem Vorredner Hansjörg Walter Recht geben: Die Problematik besteht tatsächlich vor allem im Berggebiet. Ich meine, es ist ein Fehler, dass wir überhaupt das Prinzip ändern. Wenn wir also hier diesen Fehler schon machen, dann möglichst nur dort, wo er allenfalls auch noch positive Auswirkungen haben könnte, und das ist tatsächlich im Berggebiet.

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, den Antrag Triponez abzulehnen. Es geht nicht darum, dass wir mit dem Antrag Triponez nachher mehr Gelder für die Gewerbebetriebe und die Landwirtschaft zur Verfügung hätten. Der Grund ist, wie ich schon gesagt habe, der gleich grosse Kuchen, und wenn wir den schon ein bisschen umverteilen, dann vor allem ins Berggebiet; das an die Adresse all dieser Schafwolle-Liebhaber: Hier können Sie etwas für das Berggebiet machen!

Zemp Markus · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe démocrate-chrétien

Ich bitte Sie namens der CVP-Fraktion, hier dem Ständerat zu folgen, d. h., den Antrag Triponez abzulehnen. Wir haben das letzte Mal mehrheitlich mitgeholfen, die Erweiterung um gewerbliche Kleinbetriebe vorzunehmen. Es ist in der Tat nicht einzusehen, weshalb beim Bau einer kleinen Käserei in einem abgelegenen Gebiet nur dann Investitionshilfen gewährt werden sollen, wenn die Besitzverhältnisse bäuerlich sind, nicht aber, wenn sie gewerblich sind. Deshalb haben wir Sympathien für die Erweiterung, wie wir sie letztes Mal vorgenommen haben. Aber eine Erweiterung um gewerbliche Kleinbetriebe in der ganzen Schweiz führt eigentlich zu Stützungen in einem Gebiet, in dem eher zu viele als zu wenig Kapazitäten bestehen.

Wir haben Probleme in abgelegenen Berggebieten. Dort geht es darum, dass eine grosse Wertschöpfung gemacht wird; das hat mit Verarbeitungsbetrieben zu tun, und dort macht eine Erweiterung deshalb auch Sinn.

Noch eine Bemerkung zur EU: Es ist gesagt worden, dass die EU das auch mache. Es ist so: Die EU hat, beispielsweise in Österreich, mit vielen Mitteln Molkereien und Schlachthöfe unterstützt. Die Wirkung dieser Förderprogramme ist die, dass man heute Überkapazitäten hat und dass nicht effizient genug gearbeitet wird. Sollten wir dereinst einmal das Freihandelsabkommen haben, hätten wir eine andere Ausgangslage als heute; dann müsste man schauen, was intelligent ist und was nicht.

Aus diesen Überlegungen heraus bitte ich Sie namens der CVP-Fraktion, den Antrag Triponez abzulehnen.

Triponez Pierre · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe radical-libéral

Mein Antrag scheint hier einiges zu bewegen. Ich wollte auch, dass wir auf die klaren Entscheide zurückkommen, die wir letztes Mal getroffen hatten, bzw. sie hier bestätigen. Nach den drei Fraktionserklärungen, die ich gehört habe, ziehe ich meinen Antrag zurück. Er ist zukunftsgerichtet, und vielleicht wird später wieder einmal über dieses Anliegen abgestimmt.

Mein Antrag ist somit zurückgezogen.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Angenommen gemäss Antrag der Kommission

Adopté selon la proposition de la commission

Vote

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe .... 173 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Intervention de procédure

Art. 96 Abs. 4, 5

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Fässler, Allemann, Berberat, Genner, Gysin Remo, Kiener Nellen, Rechsteiner Paul, Recordon)

Festhalten

Art. 96 al. 4, 5

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Fässler, Allemann, Berberat, Genner, Gysin Remo, Kiener Nellen, Rechsteiner Paul, Recordon)

Maintenir

Art. 187d

Eventualantrag Suter

(falls der Antrag der Minderheit zu Art. 96 Abs. 4, 5 abgelehnt wird)

Titel

Übergangsbestimmung

(Ergänzung des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung)

Art. 22 Abs. 4

Optimal konzipierte Holz- und Biomasseanlagen sowie gute und ortsbildschutzgerecht in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen werden in allen Zonen rasch bewilligt, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden.

Schriftliche Begründung

1. Der Nationalrat hatte am 14. März 2007 dem Antrag zu Artikel 96 Absätze 4 und 5 LwG zugestimmt. Der Ständerat lehnt ihn ab, u. a., weil es eher um Raumplanungsrecht gehe. Falls der Rat dem Minderheitsantrag Fässler nicht zustimmt, wird als Eventualantrag beantragt, wenigstens dem letzten Satz von Artikel 96 Absatz 5 zuzustimmen. Diese Bestimmung will vor allem der faktischen Bauverhinderung von gut konzipierten Holz-, Biomasse- und Solaranlagen entgegenwirken, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden (schlechte Anlagen sollten grundsätzlich nirgends bewilligt werden). Die Verankerung im RPG gewährleistet eine generelle Anwendung der Bauerleichterungsnorm in allen Nutzungszonen. Solche Erleichterungen sind in den kantonalen Baubewilligungsverfahren teilweise schon vorgesehen, beispielsweise im Kanton Bern, wo die Installation von Solaranlagen auf Dachflächen überhaupt keiner Bewilligung bedarf.

2. Das Bundesgericht hat in mehreren Entscheidungen über die Nutzung einheimischer Energien erklärt: "An der Sicherstellung einer ausreichenden Energieversorgung besteht ein nationales Interesse" (BGE 115 Ib 319 und BGE 132 II 408ff.). In einigen Kantonen, wie z. B. Zürich, wird Eigeninitiative und Eigenverantwortung zur Nutzung einheimischer Energien im Sinne von Artikel 89 der Bundesverfassung oft durch die Verwaltung um Jahre hinausgezögert und faktisch verhindert. Nicht selten warten Familien jahrelang, bis "alle Abklärungen" erfolgt sind. Damit wird der in Artikel 89 der Bundesverfassung verankerte Bundeszweck zur Nutzung einheimischer Energien faktisch vereitelt. Für die Vereitelung eines Bundeszwecks existieren weder Verfassungs- noch Bundesgesetzesgrundlagen.

3. Da die Schweiz 82 Prozent der Energieversorgung importieren muss, können wir es uns nicht leisten, einheimische Energien nicht zu nutzen - und dafür klimaschädigende Energieträger zu importieren. In der Schweiz wachsen jährlich etwa 10 bis 11 Millionen Kubikmeter Holz nach. Statt genutzt zu werden, verrottet etwa 50 Prozent dieses riesigen CO2-neutralen Holzenergiepotenzials. Dafür importiert die Schweiz gut 12 Millionen Tonnen Erdöl und über 30 Milliarden Kilowattstunden Erdgas. Diese fossilen Energien sind hauptsächlich für die rund 42 Millionen Tonnen CO2-Emissionen verantwortlich. Sie verursachen gemäss der Sapaldia-Studie der Universität Basel Gesundheitskosten von rund 3 Milliarden Franken, 3700 vorzeitige Todesfälle, Wald- und Gebäudeschäden sowie Ertragsausfälle im Landwirtschaftssektor von rund 700 bis 900 Millionen Franken pro Jahr.

Art. 187d

Proposition subsidiaire Suter

(au cas où la proposition de la minorité à l'art. 96 al. 4, 5 serait rejetée)

Titre

Disposition transitoire

(modification de la loi fédérale du 22 juin 1979 sur l'aménagement du territoire)

Art. 22 al. 4

Les installations fonctionnant au bois ou à la biomasse qui sont conçues de manière optimale, ainsi que les installations solaires bien intégrées au toit et aux façades et qui respectent le site, sont autorisées rapidement dans toutes les zones, dès lors qu'elles ne portent atteinte à aucun bien culturel ni aucun monument naturel d'importance nationale.

Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste

Beim Eintreten auf diese "AP 2011" haben wir an dieser Vorlage zwei Dinge kritisiert:

1. Die Vorlage geht uns im Bereich des Umweltschutzes zu wenig weit. Da sind wir mit all unseren Anliegen gescheitert.

2. Es stellte sich die Frage, ob man nicht auch im Bereich Landwirtschaft etwas für effizientere Energienutzung und die Förderung alternativer Energien tun sollte. Sie haben uns bei Artikel 96 letztes Mal zugestimmt, einer Mehrheit, die verlangte, dass eben in Artikel 96 die Absätze 4 und 5 eingeführt werden sollen, wonach man Verbesserungen der landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Emissionsreduktion nach den Richtlinien von Energie Schweiz fördern soll. Insbesondere sollen umweltverträgliche Holznutzung und andere Biomassenutzung gefördert werden sowie Solaranlagen, Fotovoltaikanlagen, die man gerade im Landwirtschaftsbereich optimal auf Dächern und an Fassaden anbringen kann. Sie finden dies in Absatz 4. In Absatz 5 finden Sie die Schranken dazu. Es soll nicht alles zulässig sein, sondern es soll eine gewisse Begrenzung geben.

Ich habe gehört und insbesondere auch vom Ständerat erfahren, dass gesagt wird, man habe im Energiegesetz eine entsprechende Fördermassnahme beschlossen und deshalb sei das hier nicht mehr nötig. Es gilt, das eine zu tun und das andere nicht zu lassen. Wenn Sie über Land fahren, wenn Sie mal rund um den Bodensee fahren, werden Sie allein an den Fotovoltaikanlagen auf den Dächern feststellen, in welchem Land Sie sich befinden. Sehen Sie nichts auf den Dächern, dann sind Sie in der Schweiz. Das ist ausserordentlich schade und müsste nicht so sein, nachdem die Schweiz einmal Vorreiterin in der Entwicklung gerade dieser Technologie war. In Vorarlberg und in Bayern finden Sie riesige Scheunendächer, auf denen solche Anlagen sind. Die sind nicht einfach von den Bauern aufs Dach montiert worden, weil die so viel Geld übrig hatten, sondern sie wurden tatkräftig gefördert. Das bedeutet jeweils auch, dass solche Investitionen auch günstiger werden, wenn in diesem Bereich sehr viel gemacht wird.

Es ist schade, wenn wir das Potenzial, das wir im Landwirtschaftssektor haben, nicht nutzen. Wenn wir nur auf einem kleinen Teil dieser Landwirtschaftsgebäude entsprechende Anlagen installieren würden, könnte nach Berechnungen der Solaragentur Energie in der Grössenordnung von 1 bis 2 Milliarden Franken produziert und verkauft werden. Wir, die wir immer davon sprechen, dass wir vom Energieimport unabhängig werden sollten, hätten hier eine gute Möglichkeit, wirklich unabhängiger zu werden. Wir könnten selbsterzeugten Strom produzieren, wenn wir eben auch einen Anreiz über den Bund geben würden.

Interessant sind selbstverständlich auch die Holznutzung und die andere Biomassenutzung. In diesem Bereich geht es wirklich darum, eine Anstossfinanzierung zu geben. Wenn wir hier etwas beschliessen, bedeutet das nicht, dass wir für andere Gebäude, die nicht im Landwirtschaftsbereich sind, weniger ausgeben sollten. Aber es ist eben so: Wo hat man sehr viel Land, um Anlagen aufzustellen, z. B. für die Biomassenutzung? Wo hat man grosse Dächer, die dafür geeignet sind, dass darauf Anlagen platziert werden? Das ist nun einmal in jenem Bereich der Fall, in dem am meisten Land vorhanden ist, und das ist die Landwirtschaft.

Stimmen Sie wie letztes Mal, dann kommt es gut heraus. Stimmen Sie meiner Minderheit zu, und halten Sie an unserem Beschluss vom letzten Mal fest.

Müller Walter · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe radical-libéral

Liebe Kollegin Fässler, Ihr Anliegen ist mir sehr sympathisch und verdient Unterstützung. Nun frage ich mich: Ist diese Angelegenheit nicht bereits im Energiegesetz genügend geregelt?

Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste

Nein, sonst hätten wir diesen Minderheitsantrag nicht gestellt. Es geht hier darum, explizit für die Landwirtschaft Möglichkeiten zu schaffen.

Suter Marc Frédéric · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe radical-libéral

Meinen Eventualantrag stelle ich, damit all jene, die jetzt keine finanziellen Auswirkungen gemäss dem Antrag der Minderheit Fässler mittragen wollen, wenigstens beim Baubewilligungsverfahren Erleichterungen zu unterstützen bereit sind. Denn es geht ja darum, in diesen kantonalen Verfahren weniger Paragrafen und dafür endlich mehr Kilowattstunden produzieren zu können. Ich verweise auf Seite 4 der Fahne, auf den letzten Satz von Absatz 5: Das ist der Text meines Eventualantrages, den ich im Raumplanungsgesetz verankern möchte. Warum? Im Ständerat ist eingewendet worden, es sei nicht zulässig, diese Bauverhinderung nur für den Landwirtschaftsbereich zu beseitigen, sondern wenn schon, dann müsse dies für alle Bereiche und alle Nutzungszonen gelten. Ich kann das nur unterstützen. Wenn Sie also hier generell etwas tun wollen, um diese faktische Bauverhinderung endlich abzustellen, dann unterstützen Sie wenigstens meinen Eventualantrag.

Es wird gesagt, die Baubewilligungsverfahren seien eine kantonale Angelegenheit und wir dürften nicht in diese kantonale Hoheit hineinlegiferieren. Dieser Einwand ist falsch. Das Bundesgericht hat klargemacht, dass die Sicherstellung einer ausreichenden Energieversorgung, namentlich mit einheimischer Energie, im nationalen Interesse ist und wir dafür in Artikel 89 der Bundesverfassung ja eine Verfassungsgrundlage haben. Es gibt Kantone, die hier bereits Erleichterungen vorgesehen haben: damit man Biomasseanlagen installieren kann, damit man Solarthermie auf den Dächern anbringen kann, damit man auch Fotovoltaikanlagen in die Dächer integrieren kann und damit eben nicht Kulturland verschwendet wird. Es gibt also Kantone, die hier als Wegbereiter bereits solche Erleichterungen vorgesehen haben. Nehmen Sie das Beispiel des Kantons Bern: Soweit Heimat-, Ortsbild- oder Naturschutz nicht betroffen sind, können Sie heute ohne Baubewilligung solche Anlagen auf Ihren Dächern installieren - sofern Sie das gut integriert tun.

Es gibt aber andere Kantone - beispielsweise den Kanton Zürich, der sonst immer an der Spitze steht und stehen will -, da gibt es eine faktische Bauverhinderung. Das können wir in vielen Fällen dokumentieren. Es ist wirklich höchste Zeit, dass man aufhört, mit Bürokratie die Installation von Anlagen, die der Gewinnung von erneuerbaren einheimischen Energien dienen, faktisch zu verhindern. Familien, die beispielsweise eine Solaranlage in ihrem Dach einbringen wollen, sollen nicht jahrelang prozedieren müssen, bei Kosten, die weit höher sind als die Installationskosten dieser Anlagen.

Was wir möchten, ist, dass in der Bundesgesetzgebung endlich dieser Grundsatz verankert wird, dass man hier jetzt vorwärtsmacht und die Bewilligungen speditiv erteilt. Wie das gemacht wird, ist dann die Sache der Kantone. Sie haben den Vollzug zu regeln. Sie haben insbesondere in ihren Baugesetzen das Nötige vorzukehren, damit diese Baubewilligungen endlich rasch, unbürokratisch und gezielt erteilt werden.

Mein Antrag hat keine finanziellen Auswirkungen. Es geht um den Abbau bürokratischer Hürden. Deshalb können Sie, wenn Sie nicht so weit gehen wollen wie der Antrag der Minderheit Fässler, wenigstens meinen Antrag unterstützen, damit inskünftig tatsächlich weniger Paragrafen und mehr Kilowattstunden produziert werden.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Die SVP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützen wird.

Zemp Markus · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe démocrate-chrétien

Namens der CVP-Fraktion bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen.

Wir haben in der letzten Session mit dem Energiegesetz massgebliche Mittel zur Verfügung gestellt, um die Stromproduktion aus erneuerbarer Energie zu fördern. Ich erinnere daran, dass sich auch die CVP-Fraktion erfolgreich für den höheren Satz, für 0,6 Rappen pro Kilowattstunde, eingesetzt hat. Wir haben hier aber etwas, das im falschen Gesetz steht. Das gehört ins Energiegesetz und nicht ins Landwirtschaftsgesetz. Dies bestätigt sich, wenn ich Artikel 96 Absatz 5 lese. Da steht, dass diese Beiträge benutzt werden müssen, um weitere Anlagen wie Fotovoltaikanlagen zu ermöglichen, wenn diese aus dem Energiegesetz nicht finanziert werden können, weil das Geld im Topf aufgebraucht ist. Aber dann haben wir in zwei verschiedenen Gesetzen das Gleiche, das wir unterstützen. Ich glaube, dafür sollten wir das Landwirtschaftsgesetz respektive das zur Verfügung stehende Geld nicht benutzen. Ich bitte Sie also, das hier nicht zu unterstützen.

Ich hege aber gewisse Sympathien für den Eventualantrag Suter, jedoch ist wahrscheinlich auch der am falschen Ort, er gehört eher ins Raumplanungsgesetz. Aber schlussendlich ist es mir dann lieber, man kann die Anlagen in der Landwirtschaftszone unbürokratisch schnell realisieren, als nach der Frage zu urteilen, ob dies der richtige Ort ist. Hier haben wir tatsächlich kantonal störende Unterschiede. Ich meine zwar, wir hätten bei der letzten Revision des Raumplanungsgesetzes einen wichtigen Artikel aufgenommen, um das zonenkonform gemäss Landwirtschaftsgesetz zu bezeichnen. Ich bin gespannt auf die Erklärungen unserer Bundesrätin in dieser Sache. Aber grundsätzlich ist es jetzt wichtig, dass diese Anlagen erstellt werden können.

Unterstützen Sie hier also die Mehrheit.

Germanier Jean-René · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe radical-libéral

Le groupe radical-libéral s'oppose à la proposition de la minorité Fässler, car il estime que cette discussion doit avoir lieu, comme cela a déjà été dit, dans le cadre de la loi sur l'énergie. De plus, le Conseil fédéral nous présentera son plan d'action pour la promotion des énergies renouvelables à la fin de cette année. Les questions liées à l'encouragement de l'utilisation du bois et de la biomasse, ainsi que l'intégration optimale d'installations solaires seront donc discutées à cette occasion. Il n'y a pas lieu d'intégrer de telles dispositions dans la loi sur l'agriculture.

Nous ne nous opposons bien sûr pas sur le fond, mais sur le fait de les introduire dans cette loi. D'ailleurs le groupe radical-libéral a soutenu les mesures en faveur des énergies renouvelables et la loi sur l'énergie nous permet de dégager des moyens importants dans ce sens - quelque 380 millions de francs. Nous nous opposons aussi à la proposition de la minorité Fässler parce qu'elle fait de l'agriculture une exception, créant ainsi une disparité de traitement avec les autres secteurs de l'économie.

En revanche, la proposition subsidiaire Suter propose une modification de l'article 22 de la loi sur l'aménagement du territoire; elle propose de faciliter les procédures d'installations de technologies favorables à l'environnement fonctionnant au bois ou à la biomasse. Il s'agit en fait de "débureaucratiser" l'octroi des permis de construire et d'encourager les agriculteurs, les petits commerçants et même les privés à faire ce type d'investissement. L'application est cantonale - cette remarque fait écho à l'intervention de Monsieur Zemp au nom du groupe démocrate-chrétien -, cette proposition apporte donc un principe, tel un mandat, aux cantons pour légiférer en la matière.

Le groupe radical-libéral - même s'il n'en a pas discuté en profondeur - peut aller dans le sens de la proposition subsidiaire Suter.

Die freisinnig-demokratische Fraktion unterstützt den Eventualantrag Suter.

Genner Ruth · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Wir von der grünen Fraktion bedauern es ausserordentlich, dass der Nationalratsbeschluss zu diesem Artikel, den im März noch alle befürwortet haben, nun nur noch von der SP- und der grünen Fraktion getragen wird. Auch die sich im Wahlkampf ökologisch gebende CVP hat sich nun davongestohlen. Herr Zemp, in Artikel 96 Absatz 4 geht es ausschliesslich um die Landwirtschaft, deswegen steht dieser Artikel eben nicht im Energiegesetz. Es geht uns darum, dass die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft verbessert, dass umweltfreundliche Holz- und Biomassenutzung vorangetrieben, dass Solaranlagen auf die grossen Dächer gebaut und dass auf dem Land allenfalls auch Windräder aufgestellt werden. Wir wollen nichts Verrücktes. Wir wollen das alles im Rahmen und gemäss den Richtlinien, wie sie Energie Schweiz vorschreibt.

Wir Grünen haben am Samstag ein Treffen unter dem Stichwort "Grenzenlos grün" durchgeführt, bei dem wir uns mit den Grünen von Deutschland getroffen haben. Dort haben wir uns mit den Bemühungen der deutschen Politik für erneuerbare Energien auseinandergesetzt. Wir haben gesehen, dass die Ziele für das Jahr 2012, die das im Jahr 2000 in Deutschland verabschiedete Gesetz für erneuerbare Energien enthält, bereits bei Halbzeit erreicht waren. Ein grosser Teil der Bemühungen um erneuerbare Energien wird in der Landwirtschaft geleistet beziehungsweise in Dörfern draussen in den Randregionen, wo es eben grosse Dächer gibt, auf denen jetzt Solarstrom produziert wird, wo es Windräder und Biomasse gibt und wo neben all dem auch viele Arbeitsplätze geschaffen werden. Wir haben uns gefragt: Warum bremst man uns in der Schweiz in diesen wichtigen Fragen immer aus? Warum können wir - dies gilt ganz besonders für das Gewerbe und für die Randregionen - solche Arbeitsplätze nicht schaffen? Weil der politische Wille fehlt! Wenn Sie heute sagen: "Wir finden das sympathisch, wir finden das grundsätzlich gut", dann bekunden Sie damit, dass der politische Wille fehlt, genau hier bei den erneuerbaren Energien etwas zu machen. Die Schweiz, die das Know-how hätte und die Technologie bereithätte, fällt auch auf europäischer Ebene immer weiter zurück.

Wir Grünen finden es enorm wichtig, dass diese spezifische Förderung der erneuerbaren Energien auch in der Landwirtschaft passiert. Die Landwirtschaft kostet uns gut und gern Milliarden von Schweizerfranken. Warum setzen wir uns nicht auch hier dafür ein, diesen Willen jetzt wirklich kundzutun und bei der erneuerbaren Energie, die gerade im Landwirtschaftsbereich gut geschaffen werden kann, wirklich etwas zu machen? Bündeln wir die Energien, bündeln wir die Kräfte, und setzen wir bei diesem Punkt auch bei der Landwirtschaft an und nicht nur beim Energiegesetz.

Ich bitte Sie, beim Entscheid vom März zu bleiben und hier klar der Minderheit Fässler zuzustimmen.

Marty Kälin Barbara · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Wir haben im Frühling hier in diesem Saal das Stromversorgungsgesetz und das Energiegesetz verabschiedet und haben in diesen beiden Gesetzen den Grundsatz der Förderung der erneuerbaren Energien über die Einspeisevergütung beschlossen. Wir haben hier, ebenfalls im Frühling, das Raumplanungsgesetz verabschiedet und darin die Biomasseanlagen in der Landwirtschaftszone als zonenkonform bezeichnet, haben also auch da im Grundsatz bereits Erleichterungen für die Bauern beschlossen.

Dazu sind aber zwei Bemerkungen zu machen: Einerseits stehen mit diesem Grundsatz die Anlagen noch nicht. Es ist daher durchaus möglich, solche Anlagen auch zu fördern - mittels Investitionshilfen, mittels Darlehen, mittels Förderbeiträgen. Es geht hier nur um die Verbesserung der landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Ich bitte Sie, Absatz 4 auch aus dieser Sicht zu lesen: Es geht um die Verbesserung der landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, das heisst, es geht um ein zusätzliches Standbein für die Bauern, damit sie - auch diesen Satz haben Sie von unserer Seite schon mehrmals gehört - in Zukunft eben auch Energieproduzenten sein können und nicht mehr nur Lebensmittelproduzenten sein müssen.

Die grossen Dachflächen, insbesondere die südwärts gerichteten, unbeschatteten Dachflächen der landwirtschaftlichen Ökonomiebauten, schreien doch förmlich nach einer Solaranlage! Wie es im Antrag heisst, geht es eben um die umweltverträgliche Holz- und Biomassenutzung sowie um die Solaranlagen. Da - das müssen wir festhalten - haben wir eine Lücke, trotz Energiegesetz und Stromversorgungsgesetz, weil die gesamte Wärmeproduktion mit Sonnenenergie bis jetzt noch nirgends abgedeckt ist. Ich denke, dass das ein sinnvoller Weg ist: einerseits mit Solaranlagen Wärme zu produzieren und anderseits mit Fotovoltaikanlagen Strom zu produzieren. Ich verstehe die Bauern nicht, dass sie diesem zusätzlichen Standbein für ihre eigene Klientel nicht zustimmen wollen.

Der Landwirtschaftsbetrieb der Familie Aeberhard in Barberêche im Kanton Freiburg produziert 350 Prozent seines Strombedarfs auf dem eigenen Laufstall. Das heisst, der Betrieb produziert so viel Strom, dass dies einen Wirtschaftsfaktor für den Betrieb darstellt, ein zusätzliches Standbein. Das Gleiche kann selbstverständlich auch mit Wärmeproduktion der Fall sein; da geht es um die Holznutzung, um die Biomassenutzung, um die Biomasseanlagen, die grundsätzlich zonenkonform sind.

Zum Eventualantrag Suter: Gut, es ist ein Eventualantrag; es ist nicht nichts. Der Antrag der Minderheit Fässler ist aber deutlich besser, weil der Eventualantrag Suter nicht mehr nur die landwirtschaftlichen Bauten betrifft, sondern besagt: "gute und ortsbildschutzgerecht in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen werden in allen Zonen rasch bewilligt". Das heisst, dass die Förderung der Landwirtschaft, die wir in diesem Punkt eigentlich beabsichtigten, damit wegfällt.

Ich bitte Sie deshalb dringend, auch im Interesse der Bauern in diesem Lande, der Minderheit Fässler zuzustimmen.

Walter Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich spreche zum Eventualantrag Suter. Ich möchte festhalten, dass dieser Eventualantrag mit dem Minderheitsantrag Fässler wenig zu tun hat. Kollege Suter will - und das ist das Positive an diesem Antrag - festhalten, dass das Baubewilligungsverfahren rasch vor sich geht, beschleunigt wird. Aber ich finde es sonderbar, dass man das jetzt im Landwirtschaftsgesetz auch für diese Anlagen regeln will. Jede Vollzugsbehörde arbeitet grundsätzlich rasch. Im Thurgau hat der Kanton Fristen. Die betragen für solche Projekte im Maximum acht Wochen. Probleme entstehen, wenn Einsprachen gemacht werden, wenn die rechtliche Anhörung gewährt werden muss und wenn Rechtsverfahren eingeleitet werden. Deshalb erstaunt es mich eigentlich, Herr Suter, dass dieser Antrag von Ihnen kommt, von einem Anwalt. Sie kennen ja diese Prozesse, Sie wissen, wie schwierig es ist, wenn Einsprachen gemacht werden. Ich möchte hier sagen, dass wir beim Raumplanungsgesetz endlich einmal diese Verfahren beschleunigen sollten. Ich bezweifle, dass diese Bestimmung faktisch eine Wirkung haben wird.

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Dieser Antrag zu Artikel 96 ist ja bei der ersten nationalrätlichen Beratung in allerletzter Minute als Einzelantrag dahergekommen, und ich habe Sie schon damals ersucht, ihn abzulehnen. Der Ständerat hat das nun ebenfalls so beschlossen, wie auch die Mehrheit Ihrer Kommission.

Es ist nicht so, dass der Bundesrat Rahmenbedingungen für Energieeffizienz und Energiemassnahmen in der Landwirtschaft negiert oder sagt, das sei eine schlechte Sache. Aber erstens haben Sie - es wurde von einigen Rednern erwähnt - soeben das Energiegesetz für alle Bereiche verabschiedet; Sie haben dort die Förderinstrumente neu festgelegt, und keinen Monat später würden Sie somit schon wieder eine Ergänzung vornehmen, hier aber speziell nur für die Landwirtschaft. Zweitens: Bei Artikel 96 geht es um Beiträge. Frau Fässler hat vorhin zu Recht erwähnt, Beiträge seien à fonds perdu. Das Geld steht nicht mehr zur Verfügung, sondern man muss es irgendwo wegnehmen. Das wäre natürlich jetzt auch hier der Fall: Sie haben nicht mehr Geld zur Verfügung, sondern es würde anderswo dann fehlen. Drittens: Sie wissen, dass der Bundesrat beschlossen hat, dass das UVEK als federführendes Departement bis Ende dieses Jahres einen Massnahmenplan für weitere Energieeffizienzmassnahmen aufzeigen muss, und zwar auch bei Domänen, die dann in die Hoheit der Kantone fallen. Wir sehen hier übergreifend, bei allen Sektoren, Handlungsbedarf; und die Energieeffizienz ist natürlich der Bereich, der angepackt werden muss, um die Deckung unseres Mehrbedarfs einigermassen in die richtige Bahn leiten zu können.

Worüber ich aber staune, ist Folgendes: Der Bund respektive das Bundesamt für Landwirtschaft ist ja hier bereits tätig, Frau Fässler und Frau Marty! Wir unterstützen seit 2004 als einzelbetriebliche Diversifizierung, gestützt auf Artikel 106 Absatz 1 Buchstabe c dieses Gesetzes, Anlagen im Bereich der Biogasproduktion, Kleinwärmeverbundanlagen und auch Solaranlagen - wie das Österreich macht, Herr Zemp! Dies geschieht, indem wir, gestützt auf diesen Artikel 106, über Investitionskredite bis 40 Prozent der Baukosten, maximal 200 000 Franken der Investitionen, finanzieren - über Investitionskredite.

Der Bund macht das bereits, und insofern ist die Ausweitung auf Beiträge völlig unnötig. Denn was wirklich benötigt wird, sind Investitionskredite. Hier tun wir bereits etwas für jenen Bereich, wo in der Landwirtschaft spezielle Bedingungen bestehen, wo eben Biomasseanlagen, verbunden mit der Landwirtschaft, sowieso zu fördern sind und ein Landwirtschaftsbetrieb somit im Bereiche der Energiegewinnung diversifizieren kann. Deshalb - ich nehme das hier vorweg - ist das gemäss Artikel 106 für die Bereiche, die ich aufgezählt habe, bereits heutige Praxis.

Zum Eventualantrag Suter: Ich bin froh, dass der Antragsteller gesagt hat, es brauche keine zusätzlichen Subventionstatbestände für die Landwirtschaft, sondern es sei legislatorisch richtig, dass hier, wenn schon, alle Bereiche profitieren könnten. Im Zusammenhang damit erwähnt er zu Recht das Raumplanungsgesetz. Das ist richtig. Formell wäre vermutlich eher "Änderungen bisherigen Rechts" statt "Übergangsbestimmungen" zu vermerken, aber das ist eine Formalität. Insofern ist der Eventualantrag Suter sicher der richtigere Weg.

Ich habe trotzdem Bedenken: Erstens stehen wir in der Schlussphase dieser Beratung; Ihr Antrag konnte weder den Kantonen vorgelegt werden, noch wurde er in der Kommission diskutiert. Das ist natürlich eine Problematik, nachdem das Parlament kürzlich das Raumplanungsgesetz revidiert hat und wir wissen, wie schwierig es dort war, mehrheitsfähige Lösungen zu erarbeiten. Noch wesentlicher scheint mir aber in diesem Antrag die Problematik der vielen unbestimmten Rechtsbegriffe zu sein. Was ist eine "optimal konzipierte Holzanlage"? Ich weiss es nicht, es ist nirgends definiert. Was ist eine "ortsbildschutzgerecht integrierte Solaranlage"? Ich weiss es nicht, und es müsste auch wieder aufgrund der Praxis definiert werden. Was ist eine "rasche" Bewilligung? Sind es drei Monate, ist es ein Jahr? Auch hier haben wir einen unbestimmten Rechtsbegriff.

Als Jurist wissen Sie, dass das für Juristen gut ist. Das gibt sehr viele Prozesse. Damit dienen wir aber gerade nicht einer raschen Bewilligungspraxis in den Kantonen. Deshalb müsste dieser Antrag mit Sicherheit so formuliert werden, dass er möglichst präzise Begriffe umfasst, die dann auch in der Praxis wirksam sind.

Eine weitere Problematik bei diesem Antrag ist natürlich die folgende: Ihr Antrag betrifft alle Zonen und somit auch die Bauzonen, wo der Bund bisher keine Rechtsetzungsbefugnisse gehabt hat, wo er die Baugesetzgebung effektiv der Autonomie der Kantone überlässt. Hier würde sich mit Ihrem Antrag natürlich schon von der Verfassungsmässigkeit her eine Problematik eröffnen.

Ihr Anliegen betreffend die langen Verfahren halte ich für berechtigt. Der Bundesrat will das im Rahmen des bis Ende Jahr vorliegenden Aktionsplanes Energieeffizienz anschauen, und dass wir das tun, verspreche ich Ihnen, gerade was Bewilligungsverfahren betrifft. Ich würde das Anliegen gerne entgegennehmen: als Auftrag an den Bundesrat, in diesem Bereich tätig zu werden und säumige Kantone in die Pflicht zu nehmen. Ich bin froh, wenn Sie mir Beispiele nennen können. Das wäre von der Gesetzgebung her wohl der bessere Weg als - entschuldigen Sie - eine Formulierung in letzter Minute, die sehr viele juristische Probleme aufwirft und zusätzlich die Kantonsautonomie strapaziert.

Deshalb empfehle ich Ihnen, den Bundesrat zu unterstützen, damit wir mit Artikel 106 diese Investitionskredite für die Landwirtschaft fortführen können. Das macht Sinn. Das hilft den Bauern auch im Bereiche der Energiegewinnung. Verzichten Sie aber auf eine zusätzliche Ausweitung der Subventionen im Bereiche der Beiträge bei Artikel 96.

Rime Jean-François · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Je crois que les différents intervenants ont très bien expliqué de quoi il s'agissait à cet article 96 alinéas 4 et 5. La commission a décidé, par 11 voix contre 8, de se rallier à la version du Conseil des Etats. Je crois que les trois arguments qui ont été décisifs sont:

1. le fait que ce problème d'énergie devrait être réglé dans la loi sur l'énergie et non pas dans la loi sur l'agriculture;

2. le fait que, concernant les subventions éventuelles, il est clair que les milieux proches de l'agriculture se posent la question de savoir où les éventuels montants attribués à ces projets devront être compensés;

3. le fait que des mesures d'encouragement pour les énergies renouvelables sont prévues dans la loi sur l'approvisionnement en électricité.

Je vous demande donc de soutenir la décision de la majorité de la commission.

Concernant la proposition subsidiaire Suter, nous n'avons bien entendu pas eu l'occasion de nous prononcer à son sujet ni d'en discuter. A titre personnel, je considérerais que cette proposition présente naturellement certains intérêts et je pense que nous sommes nombreux à vouloir faire quelque chose pour promouvoir les énergies renouvelables. N'étant pas juriste, j'ai cependant entendu avec grand intérêt les remarques de Madame la conseillère fédérale Doris Leuthard, qui, elle, est juriste. Quand je lis la proposition Suter selon laquelle les installations qui sont conçues de manière optimale, qui sont bien intégrées et qui respectent le site, sont autorisées rapidement, je me dis naturellement que cette proposition est quand même un peu vague et qu'elle va demander beaucoup de précisions de la part de l'administration, voire du Parlement.

Vote

Art. 96 Abs. 4, 5 - Art. 96 al. 4, 5

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 95 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 76 Stimmen

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Art. 187d

Abstimmung - Vote

Für den Eventualantrag Suter .... 112 Stimmen

Dagegen .... 66 Stimmen

Art. 105 Abs. 1 Bst. c

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 105 al. 1 let. c

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Vote

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe .... 181 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Intervention de procédure

Art. 106 Abs. 1 Bst. e, Abs. 2 Bst. f; 107 Abs. 1 Bst. e

Antrag der Kommission

Festhalten

Antrag Walter Hansjörg

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 106 al. 1 let. e, al. 2 let. f; 107 al. 1 let. e

Proposition de la commission

Maintenir

Proposition Walter Hansjörg

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Walter Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ich spreche zu Artikel 106 Absatz 1 Litera e, dann zu Absatz 2 Litera f und gleichzeitig ebenfalls - das steht nicht auf dem schriftlichen Antrag - zu Artikel 107 Absatz 1 Litera e. Das kommt noch dazu.

Worum geht es? Es geht um die Investitionskredite für die Förderung von landwirtschaftlichen Energieanlagen im Bereich der erneuerbaren Produktion. Wir haben jetzt bereits die Möglichkeit, dass Investitionskredite für landwirtschaftliche Energieanlagen gewährt werden können, die mit der Landwirtschaft etwas zu tun haben; so auch für Biogasanlagen. Frau Bundesrätin Leuthard hat das bereits erläutert. Hingegen ist es nicht möglich für Fotovoltaikanlagen, so, wie Kollegin Barbara Marty Kälin das von jener Anlage in Barberêche gesagt hat; dort geht es nicht, und auch nicht für Windenergieanlagen. Ich würde es sehr begrüssen, wenn wir uns das finanziell ohne Weiteres leisten könnten. Aber um diese Beträge würden für die Strukturentwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe im landwirtschaftlichen Produktionsbereich weniger Mittel zur Verfügung stehen.

Aus finanziellen Gründen kann ich dem leider nicht zustimmen, obschon es grundsätzlich positiv wäre. Aber wir haben natürlich damit auch ein weiteres Problem, nämlich das Problem, welches Kollege Triponez angeführt hat, bezüglich der Investitionskredite von bäuerlichen Betrieben und gewerblichen Betrieben. Damit unterstützen wir bäuerliche Betriebe, und wenn ein Bauunternehmer oder ein Privater neben einem Landwirtschaftsbetrieb in der Gewerbezone zum Beispiel eine Lagerhalle hat, bekommt dieser dann keine Investitionskredite. Somit entsteht ein Ungleichgewicht, eine Wettbewerbsverzerrung zu den übrigen Energieanlagen.

Ich hatte einen kurzen Einblick in die Verordnung zum Energiegesetz betreffend Einspeisevergütung. Aufgrund der Beschlüsse, welche wir im Energiegesetz gefasst haben, bin ich der Meinung, dass auch Landwirte Investitionen über die relativ grosszügige Einspeisevergütung vornehmen können, dass das entschädigt werden kann. Zudem sind die grossen Energiewerke der Schweiz auch bereit, Finanzierungen mitzutragen und so den Anreiz zu fördern, dass in diesem Bereich Alternativenergie geschaffen wird.

Nochmals: Wir sollten uns in der Landwirtschaft jetzt auf die Biogasanlagen fokussieren, den Schwerpunkt auf die landwirtschaftlichen Energieanlagen setzen. Dort soll investiert werden, sonst würden wir ein Ungleichgewicht schaffen, das früher oder später ebenfalls zu Ansprüchen führen würde. Diese Anlagen sollte man auch finanziell über sogenannte Investitionskredite stützen.

Marty Kälin Barbara · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Ja, Herr Walter, ich meine Frau Bundesrätin Leuthard vorhin so verstanden zu haben, dass diese Investitionsbeihilfen heute bereits möglich sind, auch für Solaranlagen. Ich glaube, den Wind hat sie nicht explizit genannt. Sie sagen das Gegenteil. Jetzt weiss ich nicht, was stimmt.

Walter Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Frau Bundesrätin Leuthard wird sich allenfalls auch noch dazu äussern.

Es ist so: Bis jetzt muss eine landwirtschaftliche Verknüpfung da sein, ein Mehrverdienst, eine Mehrarbeit. Das ist bei den Biogasanlagen zum Beispiel gegeben. Für Solaranlagen und Windanlagen ist das eigentlich nicht vorgesehen.

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Nochmals, was ich bereits gesagt habe: Was Sie hier in Artikel 106 Absatz 1 Buchstabe e verlangen, entspricht weitgehend der Situation, wie wir sie heute haben. Wie Herr Walter korrekt ausgeführt hat, beschränkt es sich heute eben nicht auf Energien wie bei der Biogasproduktion, wo wir mit Stoffen arbeiten, die sich aus dem landwirtschaftlichen Betrieb ergeben. Bereits heute haben wir auch Kleinwärmeverbundanlagen und Solaranlagen unterstützt. Wenn Sie das jetzt in Artikel 107 Buchstabe e auf alle erneuerbaren Energien ausdehnen, dann hätten wir die Problematik, dass effektiv auch grosse Windanlagen damit subventioniert werden könnten. Das hat weder mit Landwirtschaftspolitik zu tun, noch wäre es wahrscheinlich angesichts der beschränkten Mittel für Investitionskredite sinnvoll, solche Bauten zu unterstützen. Deshalb sind wir der Meinung, die heutige Praxis sei weiterzuverfolgen, Energie aus Biomasse für die einzelbetriebliche Diversifizierung und neu auch - das haben Sie bei Artikel 107 Absatz 1 Buchstabe b schon beschlossen - für gemeinschaftliche Bauten zu nutzen. Wir meinen, es sei diesem Szenario zu folgen, aber eine Ausdehnung auf alle erneuerbaren Energieträger sei hier zu streichen.

Deshalb bitte ich Sie auch, dem Beschluss des Ständerates auf Streichung dieses Buchstabens zu folgen.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Die FDP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag Walter Hansjörg unterstützen wird.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Walter Hansjörg .... 103 Stimmen

Für den Antrag der Kommission .... 69 Stimmen

Art. 107a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Vote

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe .... 172 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Intervention de procédure

Art. 187c Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 187c al. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Bader Elvira · Mit-F · Conseil national · Soleure · Groupe démocrate-chrétien

Im März 2007 wurde die Petition "Stoppt die Landflucht!" mit 37 500 Unterschriften eingereicht. Sie wurde von der Kommission zur Kenntnis genommen und bei den Beratungen zur "AP 2011" mitberücksichtigt. In diesem Sinne ist sie gemäss Artikel 127 des Parlamentsgesetzes erledigt.

Intervention de procédure

Vorlagen 2-6 - Projets 2-6

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Wir kommen nun zu den Vorlagen 2 bis 6 des Geschäftes "Agrarpolitik 2011". Wir führen eine einzige Eintretensdebatte.

Bader Elvira · Mit-F · Conseil national · Soleure · Groupe démocrate-chrétien

Heute behandeln wir als Zweitrat den zweiten Teil der "AP 2011". Das sind die Vorlagen 2 bis 6. Konkret geht es um das Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht, das Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht, das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft, das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände und das Tierseuchengesetz.

Kurz zu den einzelnen Vorlagen: Im bäuerlichen Bodenrecht und im Pachtrecht will der Bundesrat mit einer Reihe von Anpassungen den Strukturwandel fördern und teilweise die Kantone beim administrativen Aufwand entlasten. Eine Minderheit der Kommission beantragt, auf die Revision von Boden- und Pachtrecht nicht einzutreten, weil die Zielsetzungen im Bereich der Strukturentwicklung auch ohne Anpassungen in den beiden Gesetzen erreicht werden. Die Mehrheit beantragt aber Eintreten. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass die Kommission in wichtigen Punkten des Boden- und des Pachtrechtes die Stossrichtung des Bundesrates mitträgt und teilweise die vorgeschlagene Liberalisierung des Boden- und des Pachtrechtes unterstützt. In einigen wichtigen Punkten vertritt die Kommission jedoch in Übereinstimmung mit dem Ständerat die Meinung, dass die Anpassungsvorschläge des Bundesrates zu weit gehen und zu steigenden Kosten in der Landwirtschaft führen könnten. Im Zentrum der Revision des bäuerlichen Bodenrechtes stehen folgende drei Massnahmen:

1. Der Bundesrat will die Mindestarbeitszeit erhöhen, die ein Betrieb aufweisen muss, um als landwirtschaftliches Gewerbe anerkannt zu werden. Die Gewerbegrenze soll von heute 0,75 Standardarbeitskräften auf 1,25 erhöht werden. Die Kommission hat sich bei der Frage der Gewerbegrenze der Lösung des Ständerates angeschlossen: Die Gewerbegrenze soll erhöht werden, jedoch nur auf 1 Standardarbeitskraft. Damit kann dem Aspekt der Strukturentwicklung auf eine pragmatische Art und Weise Rechnung getragen werden.

2. Die Preisbegrenzung für landwirtschaftliche Grundstücke soll nach dem Willen des Bundesrates aufgehoben werden. Die Mehrheit der Kommission spricht sich gegen eine Aufhebung der Preisbegrenzung aus. Auch der Ständerat hat in diesem Sinne entschieden; dies, weil befürchtet wird, dass eine Abschaffung der Preisbegrenzung zu steigenden Preisen für Landwirtschaftsland und damit zu einer Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft führen könnte. Bei der Umsetzung soll den Kantonen jedoch mehr Flexibilität eingeräumt werden, indem der höchstzulässige Preis statt wie bisher 5 Prozent über dem Mittel der Preise der letzten fünf Jahre neu bei 15 Prozent darüber angesetzt werden kann.

3. Als dritte zentrale Massnahme schlägt der Bundesrat die Aufhebung der Massnahmen zur Überschuldung der Landwirtschaft vor. Konkret soll die Belastungsgrenze abgeschafft werden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Belastungsgrenze ihre Bedeutung verloren hat. Die Mehrheit der Kommission hat die Sachlage jedoch anders beurteilt und sich für die Weiterführung der Belastungsgrenze ausgesprochen. Die Kommissionsmehrheit befürchtet, dass die Streichung der Belastungsgrenze ebenfalls zu steigenden Zinsen, zu steigenden Kosten führen kann, dass auch der administrative Aufwand für die Kreditbeschaffung steigen wird und dass das negative Folgen für die Landwirtschaft haben könnte.

Beim Pachtrecht schlägt der Bundesrat als wichtigste Massnahme die Abschaffung der Einsprachmöglichkeit der Behörden gegen Pachtzinse für Einzelgrundstücke vor. Künftig soll der Pachtzins zwischen den Vertragspartnern frei vereinbart werden können. Die Kommissionsmehrheit unterstützt den Bundesrat. Eine starke Minderheit spricht sich jedoch für die Weiterführung der Pachtzinskontrollen für Einzelgrundstücke aus. Im Weiteren geht es in der Vorlage darum, die Entlassung von Grundstücken in der Bauzone aus dem Pachtrecht zu regeln. Zudem sollen die Vorschriften über die Einsprachmöglichkeiten gegen die Zupacht eines Grundstückes, das ausserhalb der ortsüblichen Bewirtschaftungsbereiche liegt, aufgehoben werden. Die Punkte waren in der Kommission nicht umstritten.

Mit den Anpassungen im Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft sollen die Zulagen in der Landwirtschaft grundsätzlich an diejenigen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausserhalb der Landwirtschaft angepasst werden. Dazu müssen für selbstständige Landwirte die Einkommensgrenzen aufgehoben und die Ansätze für Kinderzulagen auf den schweizerischen Durchschnitt erhöht werden. Die grosse Mehrheit der Kommission war sich einig, dass die Anpassung der Familienzulagen in der Landwirtschaft an die Bedingungen ausserhalb der Landwirtschaft angezeigt ist, und hat sich dementsprechend dem Bundesrat und dem Ständerat angeschlossen. Eine Minderheit der Kommission will das Gesetz zeitlich befristen, bis eine Regelung der Familienzulagen für alle Selbstständigerwerbenden in Kraft tritt bzw. längstens bis 2010.

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Anpassungen im Lebensmittelgesetz und im Tierseuchengesetz zielen darauf ab, Hygienebestimmungen zu schaffen, die mit denen der EU äquivalent sind. Dies ist notwendig, um einen möglichst ungehinderten Zugang zum europäischen Markt zu gewährleisten. Der Bundesrat hat Ende 2005 mit umfangreichen Verordnungsanpassungen die Schweizer Bestimmungen weitgehend denjenigen der EU angepasst. In einigen Bereichen besteht jedoch noch auf Gesetzesstufe Anpassungsbedarf. Dem wird nun Rechnung getragen.

Beim Lebensmittelgesetz ist die Kommission dem Ständerat gefolgt. In Abweichung zum Bundesrat will die Kommission die Erhebung von Gebühren im Fleischbereich einschränken. So sollen etwa nur Gebühren für Fleischuntersuchungen erhoben werden, die dem Zweck des Lebensmittelgesetzes dienen. Beim Tierseuchengesetz schlägt die Kommission im Vergleich zum Bundesrat und zum Ständerat kleine Anpassungen vor. So soll die Frist für Einsprachen betreffend tierärztliche Untersuchungen an der Grenze auf fünf Tage verkürzt werden. Im Weiteren soll gemäss der Kommission auf Gesetzesstufe offengelassen werden, wo in der Verwaltung der Betrieb eines zentralen Informationssystems zur Unterstützung der Vollzugsaufgaben angesiedelt werden soll. Bundesrat und Ständerat legen im Gesetz fest, dass diese Aufgabe vom Bundesamt für Veterinärwesen wahrgenommen werden soll. Schliesslich will die Kommissionsmehrheit, dass der Bund nicht nur im Falle von BSE-bedingten Mehrkosten Beiträge an die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten leisten kann. Künftig soll der Bund auch im Falle von allgemein durch Seuchen bedingten Mehrkosten Beiträge an die Entsorgung leisten können.

Namens der Kommission bitte ich Sie, auf die Vorlagen einzutreten und die Nichteintretensanträge abzulehnen.

Rime Jean-François · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Après avoir éliminé les divergences avec le Conseil des Etats concernant les projets 1 et 7 de la "Politique agricole 2011", nous allons maintenant traiter des projets 2 à 6. Il s'agit de la loi fédérale sur le droit foncier rural, de la loi fédérale sur le bail à ferme agricole, de la loi fédérale sur les allocations familiales dans l'agriculture, de la loi sur les denrées alimentaires et de la loi sur les épizooties. J'aimerais faire un bref rappel des projets proposés.

Le Conseil fédéral sollicite une série d'adaptations dans le droit foncier rural et le bail à ferme agricole, visant à promouvoir l'évolution structurelle et à alléger en partie les dépenses administratives des cantons. Une minorité de la commission demande de ne pas entrer en matière sur cette révision. Elle déclare qu'il n'est pas nécessaire d'adapter ces deux législations pour atteindre les objectifs fixés dans le domaine de l'évolution structurelle.

La majorité vous demande d'entrer en matière. Au fond, il faut le relever, la commission accorde son soutien à l'orientation prise par le Conseil fédéral sur les points majeurs du droit foncier rural et du bail à ferme agricole et appuie en partie la libéralisation proposée. Toutefois, elle se rallie sur certains points importants à l'opinion du Conseil des Etats. Elle estime que les propositions d'adaptation préconisées par le Conseil fédéral vont trop loin et pourraient entraîner une augmentation des coûts dans l'agriculture.

Les trois mesures suivantes sont au centre de la révision du droit foncier rural.

1. Le Conseil fédéral souhaite relever la limite du besoin minimal en forces de travail, condition posée pour qu'une exploitation soit reconnue comme entreprise agricole. Cette limite située aujourd'hui à 0,75 unité de main-d'oeuvre standard (UMOS) devrait passer à 1,25 UMOS. Sur cette question, nous nous sommes ralliés au Conseil des Etats et nous proposons d'adopter le chiffre de 1 UMOS. Ceci permettrait de prendre mieux en compte les aspects de l'évolution structurelle et d'y apporter une réponse plus pragmatique.

2. Selon les intentions du Conseil fédéral, la limite de prix des immeubles agricoles devrait être supprimée. A l'instar de la décision du Conseil des Etats, la majorité de la commission se prononce contre cette suppression. Cette position reflète les craintes qu'un envol des prix des terres agricoles puisse mettre en péril la compétitivité de l'agriculture. Une plus grande flexibilité devrait être consentie dans l'application. Le prix maximum admis devrait pouvoir être négocié 15 pour cent au-dessus de la moyenne des cinq dernières années au lieu des 5 pour cent autorisés aujourd'hui.

3. Le Conseil fédéral présume que la limite des charges qui tente de lutter contre le surendettement dans l'agriculture aurait perdu son efficacité. Une majorité de la commission affiche une toute autre approche de la situation et se prononce pour un maintien de cette limite. La majorité de la commission considère que l'annulation de la limite des charges conduirait à une augmentation du taux des intérêts des capitaux empruntés et à de plus grandes dépenses administratives pour l'obtention des crédits.

Dans le droit du bail à ferme agricole, le Conseil fédéral propose une mesure importante consistant à supprimer la possibilité de recours des autorités contre le fermage des immeubles agricoles; désormais, le fermage pourra être convenu librement entre les deux parties. La majorité de la commission se rallie à cette solution. Une forte minorité se prononce toutefois pour le maintien du contrôle des fermages.

S'agissant des immeubles situés dans la zone à bâtir, ce projet entend révoquer la réglementation par le biais du droit du bail à ferme agricole. De plus, les prescriptions sur les possibilités de recours contre l'affermage d'un immeuble situé en dehors de la zone d'exploitation usuelle devraient être supprimées. Ces éléments n'ont pas été contestés.

Les adaptations de la loi fédérale sur les allocations familiales dans l'agriculture visent un alignement des contributions sur celles allouées aux travailleurs d'autres secteurs. Cela implique l'abolition des limites de revenu pour les agriculteurs indépendants et la réévaluation des taux des allocations pour enfants en rapport avec la moyenne suisse.

La forte majorité de la commission entend adapter les allocations familiales dans l'agriculture aux conditions qui régissent le secteur non agricole et s'est ralliée au projet du Conseil fédéral et aux décisions du Conseil des Etats. Une minorité de la commission souhaite limiter la validité de cette législation jusqu'à l'entrée en vigueur d'une réglementation des allocations familiales pour tous les indépendants, soit jusqu'en 2010 au plus tard.

Dans ses projets d'adaptation de la loi sur les denrées alimentaires et de la loi sur les épizooties, le Conseil fédéral tend à créer des dispositions d'hygiène équivalentes à celles appliquées dans l'Union européenne. Cet ajustement s'avère incontournable pour garantir le libre accès au marché européen. A fin 2005, le Conseil fédéral a procédé à toute une série d'adaptations d'ordonnances pour cadrer, à quelques exceptions près, les dispositions suisses sur celles de l'Union européenne. Au niveau des lois, quelques secteurs demandent encore à être révisés: c'est le but de ce projet.

S'agissant de la loi sur les denrées alimentaires, la commission a suivi les décisions du Conseil des Etats. A la différence du Conseil fédéral, la commission veut limiter le prélèvement des taxes dans le domaine de la viande. Elle propose de ne prélever que des taxes pour les contrôles de viande qui servent les objectifs de la loi sur les denrées alimentaires.

Par rapport au Conseil fédéral et au Conseil des Etats, la commission propose de petites adaptations de la loi sur les épizooties. Le délai de recours concernant les examens vétérinaires à la frontière devrait être réduit à cinq jours. En outre, la législation devrait laisser ouvert, selon la commission, le chapitre du lieu d'implantation d'un système central d'information dans l'administration, ayant pour but de soutenir les tâches d'exécution. Le Conseil fédéral et le Conseil des Etats fixent dans la loi que cette tâche revient à l'Office vétérinaire fédéral.

Finalement, la majorité de la commission demande que la Confédération n'alloue pas uniquement des contributions liées aux frais supplémentaires d'élimination des sous-produits animaux dans le cadre de l'ESB, mais qu'elle puisse étendre à l'avenir ses contributions aux frais supplémentaires d'élimination encourus lors d'épizooties générales.

A la fin de la procédure d'élimination des divergences, Madame Elvira Bader a évoqué la pétition "Halte à l'exode rural". Pour la bonne forme et pour le Bulletin officiel, je dois relever que la commission a pris connaissance de cette pétition qui peut concerner aussi bien les projets 1 et 7 que les projets 2 à 6 de la "Politique agricole 2011". La commission considère qu'il faut prendre acte de la pétition, tout en la classant.

Enfin, en conclusion, je vous demande d'entrer en matière - la commission s'est prononcée par 13 voix contre 7 pour l'entrée en matière - et, lors de la discussion par article, de voter les propositions de la majorité.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Zu den Vorlagen 2 und 3 liegt je ein Nichteintretensantrag der Minderheit Fässler vor. Frau Fässler begründet ihre beiden Nichteintretensanträge nacheinander.

Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste

Was macht man verfahrensökonomisch am gescheitesten? Die Situation ist so: Mit der Revision des bäuerlichen Bodenrechtes sollten wir auf ein Geschäft eintreten, bei dem alle wesentlichen Änderungen von der Mehrheit abgelehnt werden. Was übrig bleibt, sind ganz wenige Unterschiede; der einzige wesentliche Unterschied zum geltenden Recht wird von der SP auch abgelehnt. Was macht man da verfahrensökonomisch am besten? Man tritt nicht ein, man spart damit Zeit und Geduld. Ich möchte Sie bitten, dem zu folgen. Aber natürlich habe ich auch ein paar inhaltliche Bemerkungen dazu.

Beim Eintreten auf die "AP 2011" haben wir es gesagt: Die Philosophie der SP in der Landwirtschaftspolitik beinhaltet mehr Ökologie und mehr Markt; aber nicht die Grösse eines Betriebes soll eine Rolle spielen, sondern das Kriterium, ob Wertschöpfung möglich ist oder nicht. Das ist der wesentliche Punkt. Wir wollen auf keinen Fall, dass der Markt über den Boden spielt. Da kann er nämlich gar nicht spielen. Boden ist nicht beliebig vermehrbar, Boden ist eigentlich kein Teil des Marktes. Deshalb sollten wir unsere Landwirtschaft nicht wettbewerbsfähig machen, indem wir den Wettbewerb über den Boden anheizen, sondern über Innovationen und intelligente Produkte. Das machen wir, indem wir Direktzahlungen leisten, insbesondere für ökologische Leistungen.

Ein Ziel der "AP 2011" ist es, wie man sieht, wenn man die Botschaft liest, dass unsere Landwirtschaft billiger produzieren kann. Preissenkungen sollen ein Ziel sein. Aber wenn wir hier im Boden- und im Pachtrecht die Schleusen öffnen, dann passiert das Gegenteil. Es wird nicht so sein, dass es für die Bauern billiger wird zu produzieren. Es wird teurer werden, weil der Kampf um den Boden stattfinden wird. Das ist paradox. Das ist allein schon ein Grund, auf diese Revision nicht einzutreten. Wenn in der Botschaft das Wort "Bodenmobilität" verwendet wird, dann tönt das ja etwas lustig. Es ist klar, der Boden ist nicht mobil; selbstverständlich sind die Besitzverhältnisse gemeint. Aber hier kritisieren wir eben, dass dies nicht zugunsten einer besser produzierenden Landwirtschaft ist, sondern auf deren Kosten geht.

Ich möchte zu den drei wesentlichen Punkten, die die Revision anspricht, Folgendes sagen:

Die Belastungsgrenze: Da sind auch Banken der Ansicht, dass wir daran nicht rütteln sollten. Ich zitiere aus einem Brief des Raiffeisenverbandes an den Schweizerischen Bauernverband. Erstes Zitat: "Die Belastungsgrenze stellt für die Übernahme von Betrieben aus Nachfolge oder Kauf kein nennenswertes Hindernis dar." Zweites Zitat: "Bei Freigabe der Belastungsgrenze wird voraussichtlich die Neuverschuldung zunehmen, was in der Folge zu höheren Insolvenzen führen wird." Drittes Zitat: "Die Kreditnahme für die Landwirtschaft würde sich massiv verteuern, weil die Banken die Bonitätsbewertungen vollumfänglich selber übernehmen müssten und selbstverständlich auf die Landwirte abwälzen würden." Es ist auch nicht so, dass die Kantone hier Druck machen, weil sie von einer riesigen Administration belastet würden. Wieso sonst würden 23 Kantone in diesem Punkt gegen diese Revision sprechen?

Die Preisbegrenzung: Die Preisbegrenzung ist eben auch so ein Faktor. Da rechnen die Landwirte und die Experten mit einer Verteuerung von 3 bis 5 Prozent. Das ist auch ganz entgegen dem, was wir eigentlich hier wollen; es wird da von 10 bis 20 Millionen Franken gesprochen, mit denen die Landwirtschaft belastet würde.

Dann zur Frage der Standardarbeitskräfte: Da ist die SP-Fraktion ganz klar der Meinung, dass wir keine Anhebung machen sollten, eben mit dem Grundsatz, dass es nicht darum geht, wie viele Leute irgendwo arbeiten, sondern darum, was sie produzieren. Nur zwei Beispiele: Würde man die für ein landwirtschaftliches Gewerbe notwendigen Standardarbeitskräfte (SAK) von 0,5 auf 1,25 anheben, dann würde man bei Mutterkuhhaltung fast eine Verdoppelung der Fläche brauchen, damit man im Geschäft bleiben könnte; beim Ackerbau wäre es eine Erhöhung um etwa 70 Prozent. Das wäre sicher nicht in unserem Sinne. Ich möchte Sie wirklich bitten, dem nicht zuzustimmen. Es ist ja auch interessant, dass das oberste Gremium des Bauernverbandes eigentlich bei 0,75 SAK bleiben wollte, wie uns Herr Walter erklärt hat, und dass die Erhöhung auf 1 SAK nur durch seinen Stichentscheid bewilligt wurde. Der Bundesrat möchte 1,25 SAK; das möchten wir auf keinen Fall. Kurz und gut: Mit diesem bäuerlichen Bodenrecht werden wir das Gegenteil von Preissenkungen bei den Produkten erreichen, und es ist schade, dass wir hier über etwas diskutieren, das eigentlich auch die ganze Landwirtschaft nicht möchte.

Zum Antrag auf Nichteintreten auf die Vorlage 3 bezüglich landwirtschaftlicher Pacht: Da wird uns eigentlich auch von allen Experten, die vor Ort tätig sind, gesagt, dass die Pachtpreiskontrolle wichtig sei. Fällt sie weg, werden auch für diesen Bereich Preiserhöhungen von 3 bis 5 Prozent befürchtet; das wären 10 Millionen Franken. 20 Kantone erachten es nicht für nötig, dass in diesem Bereich etwas geändert wird, obwohl auch hierzu in der Botschaft geschrieben wird, es sei für die Kantone ein zu grosser administrativer Aufwand. Das kann nicht stimmen. Eine Minderheit beantragt bei den Artikeln 36 und 38, keine Revision vorzunehmen. Also müsste aus der Minderheit noch eine Mehrheit werden, dann könnten Sie auch guten Gewissens für Nichteintreten stimmen. So, wie es im Pachtrecht heute läuft, ist es gar nicht so schlecht: Die Zusatzkosten werden hier auf maximal 10 Millionen Franken geschätzt.

Aber noch einmal zum Gesamten: Wir wollen den Wettbewerb über die Produkte, wir wollen den Wettbewerb über Innovationen, und wir wollen keinen Wettbewerb über den Boden, weil es dort keinen Markt gibt, weil Boden nicht beliebig vergrösserbar ist.

Genner Ruth · Mit-F · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S

Ich beschränke mich beim Eintreten heute auf das bäuerliche Bodenrecht und die landwirtschaftliche Pacht und bitte Sie namens der grünen Fraktion, auf diese beiden Teile des Geschäftes nicht einzutreten.

Die Absicht des Bundesrates ist es, mit Lockerungen des Schutzgrades beim bäuerlichen Bodenrecht Anreize zu schaffen, damit das Angebot an käuflichem Landwirtschaftsland steigt. Nach der ökonomischen Theorie erwartet man als Folge sinkende Preise, und demzufolge wären auch Preiskontrollen und andere flankierende Schutzmassnahmen nicht länger notwendig. Das ist allerdings eine sehr einäugige Sicht. Der Bundesrat blendet mit dieser eindimensionalen Sicht die andere Seite, nämlich die Nachfrage nach Landwirtschaftsland, aus. Er nimmt an, diese verhalte sich statisch. Das ist jedoch nicht der Fall, denn mit der geplanten Erhöhung der Definitionsgrenze für das landwirtschaftliche Gewerbe von heute 0,75 Standardarbeitskräften (SAK) auf 1 Standardarbeitskraft, wie das der Ständerat vorsieht - und der Bundesrat hatte ja sogar 1,25 SAK zum Massstab machen wollen -, würden mehrere Tausend Betriebe den Schutz vor Zerstückelung und die Vorteile des bäuerlichen Erbrechtes verlieren. Ein Teil dieser Betriebe würde förmlich gezwungen, Land zuzukaufen oder zuzupachten, um wieder den Status des landwirtschaftlichen Gewerbes zu erreichen. Folglich steigt parallel zum Angebot eben auch die Nachfrage nach Landwirtschaftsland, und wir wissen ganz klar, dass der begrenzte Boden damit selber wieder teurer würde.

Mit diesem Aufschaukeln von Angebot und Nachfrage wird für die Bodenmobilität wenig bis nichts erreicht, aber dafür erfahren die Bodenpreise und auch die Pachtzinsen einen weiteren Schub. Der Faktor Boden würde die Produktionskosten der schweizerischen Landwirtschaft in einem noch höheren Mass belasten, als dies heute bereits der Fall ist.

Wenn es das Ziel sein soll, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft zu steigern, sind die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen im Boden- und im Pachtrecht kontraproduktiv. Aus den Stellungnahmen im Vernehmlassungsverfahren geht dies auch klar hervor. Nur selten dürfte ein Entwurf von Regierung und Bundesverwaltung auf derart einhellige Ablehnung gestossen sein wie die hier zur Debatte stehenden Vorschläge zur Auskernung des bäuerlichen Bodenrechtes. Etwa im Verhältnis 3 zu 1 überwogen die kritischen und ablehnenden Kommentare seitens der interessierten Kreise und der Kantone, die das Boden- und das Pachtrecht vollziehen. Gleichsam in einem Akt der Sturheit hielt der Bundesrat in seiner Botschaft an das Parlament an seinem Vorentwurf fest. Der Antrag auf Nichteintreten ist die Folge dieses Vorgehens. Der Bundesrat hat es sich selbst zuzuschreiben. Ich möchte hier festhalten, dass Frau Bundesrätin Leuthard hier ein Geschäft vertreten muss, das ihr Vorgänger und der Gesamtbundesrat ohne sie in dieser inakzeptablen Form aufgestellt haben.

Die grüne Fraktion ist sich bewusst, dass die Probleme im Bodenrecht mit dem Nichteintretensentscheid betreffend die Revisionsvorschläge nicht gelöst sind. Doch in vier Jahren wird sich wieder eine Gelegenheit ergeben: Für die kommende "AP 2015" werden bereits Revisionen angekündigt, vor allem im Hinblick auf das Direktzahlungssystem. Das Parlament wird dann über den stärker zielgerichteten Einsatz von Direktzahlungen beraten. Wir von der grünen Fraktion hoffen selbstverständlich, dass das mit mehr Ökologie verbunden sein wird. Bis dahin erwarten wir auch stringentere Vorschläge im Bodenrecht.

Die grüne Fraktion ersucht den Rat, Nichteintreten zu beschliessen, um den Weg für erfolgversprechende Lösungen der Probleme, auch jener um den landwirtschaftlichen Boden, offenzulassen.

Zemp Markus · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe démocrate-chrétien

Der wirtschaftliche Druck auf die Landwirtschaft hinterlässt in der Tat grosse Spuren. Es sind Strukturspuren: Täglich verschwinden, wir wissen es, fünf Bauernhöfe. Dieser Strukturwandel ermöglicht es aber auf der anderen Seite verbleibenden Betrieben, an Fläche und Produktionsmöglichkeiten zuzulegen und damit auch Kosten zu senken. Unter diesem Aspekt sind die Vorschläge des Bundesrates und die Beschlüsse des Erstrates im Boden- und im Pachtrecht kritisch zu hinterfragen.

Die CVP will, dass das Tempo der Agrarreformen sozialverträglich bleibt. Das heisst, dass Betriebsaufgaben in erster Linie im Rahmen des Generationenwechsels erfolgen sollen. Wir sind mit dem Bundesrat der Meinung, dass eine Erhöhung der Gewerbegrenze ein Anreiz für kleine Betriebe ist, beim Generationenwechsel das Land zu verkaufen oder zu verpachten. Nochmals: Nur wenn jemand aufhört, kann eben ein anderer wachsen.

Die Höchstpreiskontrolle aufzuheben, lehnen wir, wie der Ständerat, ab. Nicht die Verkäufer von Landwirtschaftsland, sondern diejenigen, welche kaufen oder pachten und somit in der Landwirtschaft bleiben wollen, verdienen den Schutz im Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht. Vergessen wir nicht: Wenn Landwirtschaftsland verkauft wird, hat der bisherige Pächter das Vorkaufsrecht. Mit der Aufhebung der Höchstpreisgrenze würde seine Position geschwächt. Auch die Aufhebung der Belastungsgrenze führt zu einer Verschlechterung der Zinskonditionen für die Landwirtschaft. Wir wollen dies nicht, denn es bedeutet eine unnötige Schlechterstellung der Landwirtschaft und erhöht damit auch die Kosten.

Das bäuerliche Bodenrecht ist in der Tat eine Erfolgsgeschichte, die auch international beachtet wird. Dank diesem Gesetz sind die Bodenpreise markant gesunken. Es ist wohl eines der wenigen Beispiele in der Schweiz, wo die Landwirtschaft ihre Kosten senken konnte. Die CVP wird entschieden Widerstand leisten, wenn versucht wird, dieses Bodenrecht auszuhebeln. Wir sind dem Bundesrat dankbar dafür, dass er das Selbstbewirtschafterprinzip nicht angetastet hat. Wir werden uns auch in Zukunft gegen neoliberale Tendenzen zur Wehr setzen, welche dieses Bodenrecht infrage stellen. Wir wollen eine Landwirtschaft, welche von Bauernfamilien geprägt ist. Der landwirtschaftliche Boden soll in den Händen von Bäuerinnen und Bauern bleiben und nicht zum Spekulationsobjekt verkommen. Die Vorschläge in den Vorlagen unterstützen wir mehrheitlich.

Lassen Sie mich noch einige grundsätzliche Ausführungen zu den Vorlagen 5 und 6, zum Lebensmittelgesetz und zum Tierseuchengesetz, machen: Im Markt für tierische Produkte wie Fleisch ist Vertrauen und Sicherheit besonders wichtig. Dies beginnt im Stall und endet auf dem Tisch. Die gesamte Wertschöpfungskette ist einer konsequenten Qualitätskontrolle unterworfen. Dazu gehören die Tierhaltung, die Fütterung, der Medikamenteneinsatz, Tierbewegungen, Seuchenbekämpfung, Rückstandskontrollen, Kühlketten usw. Für die Überwachung und den Vollzug sind Veterinärbehörden auf Stufe Bund und Kantone, die Lebensmittelkontrolle, das Bundesamt für Gesundheit, die Landwirtschaft, die Verarbeiterbetriebe usw. involviert. Wir fordern den Bundesrat auf, für einen effizienten und schnellen Vollzug und zur Vermeidung von Doppelspurigkeiten die Datenbanken beim Bund und bei den Kantonen zusammenzuführen und zu vernetzen, wie wir das in der Kommissionsberatung bei Artikel 106 des Tierseuchengesetzes gefordert haben.

Der Bundesrat hat hier den Handlungsbedarf erkannt. Wir fordern ihn auf, beim Zusammenführen der Datenbanken die Kantone vollumfänglich ins Boot zu nehmen. Das Mehrfacherheben gleicher Daten oder Doppelspurigkeiten im Vollzug müssen sowohl in der Landwirtschaft wie auch auf den vor- und nachgelagerten Stufen der Vergangenheit angehören.

Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlagen 2 bis 6 einzutreten.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Die EVP/EDU-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützen wird.

Germanier Jean-René · Mit-M · Conseil national · Valais · Groupe radical-libéral

Après ce qui a déjà été dit, je raccourcis mon propos pour vous dire que le groupe radical-libéral entre en matière sur ces projets de réforme qui doivent être adoptés, même s'ils ne sont que minimes.

Nous voulons que la terre reste accessible aux agriculteurs et, bien sûr, éviter la spéculation. En l'occurrence, on peut se demander s'il ne faudrait pas davantage distinguer la problématique des bâtiments de celle du sol. Je pense là notamment à l'article 24b de la loi fédérale sur l'aménagement du territoire, qui prévoit la possibilité de transformer ou agrandir les bâtiments pour des activités accessoires non agricoles hors de la zone à bâtir. En commission, nous avons d'ailleurs soutenu cela et, contrairement à la décision du Conseil des Etats, le groupe radical-libéral soutiendra le projet du Conseil fédéral à l'article 24b.

Le marché et cette réforme de l'agriculture devraient être encouragés sans que le rythme soit influencé. Je pense notamment à la limite de la définition de l'entreprise agricole pour laquelle le Conseil des Etats a trouvé un très bon compromis avec une unité de main-d'oeuvre standard (UMOS). Nous avons soutenu également la variante du compromis à 1 UMOS, qui est un bon compromis.

Nous vous proposons donc d'entrer en matière sur tous les projets.

Walter Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Viel Neues bringe ich, ehrlich gesagt, nicht in die Debatte ein. Ich möchte einfach die Haltung der SVP-Fraktion darlegen. Mit der Revision des bäuerlichen Boden- und Pachtrechtes wollte der Bundesrat tatsächlich Massnahmen für eine bessere Strukturentwicklung ergreifen; das halte ich ihm zugute. Das kann man aber mit diesen Massnahmen nicht erwirken. Tatsache ist, dass die vorgeschlagenen Massnahmen des Bundesrates - das haben wir sehr genau ausgerechnet - die Produktion in der Landwirtschaft um rund 100 Millionen Franken jährlich verteuern würden. 100 Millionen Franken Produktionskostenverteuerung heisst pro Hektare 100 Franken. Das ist erheblich.

Auch ist die Vorlage des Bundesrates in der Vernehmlassung schlecht angekommen. SP, CVP, SVP, verschiedene gewerbliche und bäuerliche Gruppierungen und insbesondere die Kantone lehnen diese Vorlage ab. Es ist schon seltsam, wenn zwischen 18 und 23 Kantone diese Vorschläge ablehnen. Die Kantone sind in den meisten Fällen in den Vollzug involviert, und sie sind der Auffassung, dass es sich lohnt, diese Vollzugsaufgaben im Sinne der Landwirtschaft zu machen.

Der Gesamtbundesrat wollte diese Vorlage nun bringen. Es hat tatsächlich einige kleine Verbesserungen darin, und auch wir von der SVP halten zu diesen Verbesserungen.

Erstens: Im Zentrum steht sicher die Erhöhung der Standardarbeitskräfte auf 1 SAK, wie sie der Ständerat beschlossen hat und unsere Kommission beantragt. Wir finden das eine gute Entwicklung und sind der Meinung, dass man das in Zukunft à jour halten kann und grundsätzlich sagen muss, dass mit 1 SAK ein Betrieb als ein landwirtschaftliches Gewerbe gilt.

Zweitens - das wurde auch schon vor allem von Kollege Zemp erwähnt -: Die Preisbegrenzung für landwirtschaftliche Grundstücke ist sehr wichtig. Ich weiss, was es heisst, landwirtschaftliches Land für 15 oder 18 Franken zu kaufen oder es jetzt zu kaufen, wo wir eine Preisbegrenzung haben, wo die Preise, zum Beispiel bei uns im Thurgau, zwischen 6 und 8 Franken liegen. Hier kann man investieren, und das ist vielleicht noch irgendwie bezahlbar, aber alles andere ist utopisch. Wir geben den Kantonen aber auch mehr Flexibilität; das Land kann dann noch besser abgestuft werden, wenn wir die Flexibilität von 5 auf 15 Prozent erhöhen.

Die dritte zentrale Massnahme ist die Belastungsgrenze, und hier sind 23 Kantone der Meinung, dass wir diese im Interesse der Bauern weiterführen sollen. Natürlich gibt es auch hier Flexibilität. Wenn zum Beispiel ein Partner - die Ehefrau oder der Bauer - noch auswärts einen Verdienst erwirtschaftet und eben nicht in der Landwirtschaft, so berücksichtigen die Banken bei Investitionen diesen Sachverhalt. Wir haben hier aber auch einen Schutz gegen überbordende Investitionen, und was auch gesagt werden muss: Die Kantone hätten hier auch noch ein Problem bei der Sicherstellung der Investitionskredite.

Beim Pachtrecht unterstütze ich meinen Einzelantrag, mit dem ich verlange, man solle die bisherige Lösung auch für Einzelgrundstücke aufrechterhalten, weil auch hier die Kantone - ungefähr zwanzig - dafür sind.

Die SVP-Fraktion ist für Eintreten und wird die übrigen Vorlagen zu den Familienzulagen, zum Lebensmittelgesetz und zum Tierseuchengesetz unterstützen. Das Eintreten wurde bei uns mehrheitlich, nicht einstimmig, beschlossen. Ich bitte Sie aber persönlich, auf den Entwurf einzutreten und die Vorlagen 2 bis 6 zu behandeln.

Hämmerle Andrea · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe socialiste

Herr Walter, jetzt komme ich nicht draus: Sie haben zu allen Massnahmen gesagt, dass Sie sie ablehnen, und am Schluss treten Sie auf die Vorlagen ein, ohne das zu begründen. Können Sie mir das erklären?

Walter Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Entschuldigung, wenn ich das nicht klar ausgedrückt habe. Ich habe aber in Erinnerung, dass ich gesagt habe, dass wir für die Erhöhung der Gewerbegrenze von 0,75 auf 1 Standardarbeitskraft sind. Das kann man vielleicht später wieder anpassen, aber wir sind jetzt für diesen Schritt. Es ist wichtig, dass der Strukturwandel oder die Betriebsaufgabe somit über den Generationenwechsel stattfindet.

Beim Pachtgesetz haben wir auch einen Artikel, bei dem es eine Neuregelung für Land braucht, das in der Bauzone ist, und bei dem wir diesen Pächterschutz nicht aufrechterhalten wollen. Das gibt immer Probleme, wenn das Land dann kurzfristig für eine Überbauung zur Verfügung gestellt werden muss.

Ich habe gesagt, es gebe kleine Verbesserungen; und deshalb sollte man nun diese Gesetze durchberaten.

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Selbstverständlich bin ich froh um jede Unterstützung zugunsten des Eintretens auf diese Vorlagen, auch wenn der Output im Vergleich zu den Entwürfen des Bundesrates weniger gross sein dürfte.

Worum geht es hier? Das heutige Bodenrecht ist geprägt durch die Erbregelung und das Vorkaufsrecht. Diese bestimmen, dass innerhalb der Familie ein landwirtschaftliches Gewerbe zum Ertragswert übernommen werden kann. Das macht die Übernahme von kleinen Gewerben interessant, und das hat dann auch dazu geführt, dass heute sehr viele kleine Gewerbe im Nebenerwerb aufrechterhalten werden und man daneben einer anderen beruflichen Beschäftigung nachgeht. Damit stehen diese Flächen eben nicht für jene Familienbetriebe zur Verfügung, die darauf angewiesen sind und die mit diesen Flächen eine Existenz, ein Einkommen aufbauen wollen. Das, Frau Fässler, sollte eigentlich auch in Ihrem Interesse sein.

Die Absicht des Bundesrates mit der ganzen "AP 2011" war immer die Stärkung der Haupterwerbsbetriebe, damit wir hier Existenzen für Familien erhalten und nicht mit Strukturerhaltung kleine Gewerbe unterstützen, die für sich allein weder überlebensfähig noch wettbewerbsfähig sind. Der Bundesrat verfolgt mit den vorgeschlagenen Änderungen zwei Ziele: die Förderung der Strukturentwicklung und die Abschaffung von Einschränkungen für Unternehmen - und das sind landwirtschaftliche Gewerbe. Zwei formelle Teile sind somit im Boden- und im Pachtrecht entscheidend: auf der einen Seite die Erhöhung der Gewerbegrenze und auf der anderen Seite die Abschaffung von diversen Vorschriften, die wir aus heutiger Sicht, im Jahre 2007, als nicht mehr zeitgemäss erachten.

Zur Gewerbegrenze: Heute hat sie Einfluss auf die Familiennachfolge und auf das Pachtrecht. Wenn wir diese Grenze anheben, bedeutet das ja nicht, dass die Betriebe unterhalb der neuen Grenze nicht mehr berechtigt wären, als landwirtschaftliche Betriebe zu existieren. Die einzige Folge ist, dass ein Teil dieser Betriebe nicht mehr in der Familie übernommen wird, sondern normal am Markt für andere zur Verfügung steht. Herr Zemp hat darauf hingewiesen: Der stärkste Hebel im Boden- und im Pachtrecht ist das Selbstbewirtschafterprinzip; das ist der entscheidende Hebel, und diesen will der Bundesrat beibehalten. Landwirtschaftsland kann also grundsätzlich nur von Selbstbewirtschaftern übernommen werden und nicht von Krethi und Plethi. Dank des Selbstbewirtschafterprinzips sind auch die Gefahren eines Handels unterbunden, den wir nicht wollen.

Wenn aber mit der Erhöhung der Gewerbegrenze mehr Land zur Verfügung steht, dann hilft das dem Wachstum der anderen, dann dient das genau dem Strukturwandel, den wir wollen. Deshalb bitte ich Sie sehr, mindestens diese 1,0 Standardarbeitskräfte zu legiferieren. Man muss bei dem Ganzen auch die effektiven Grössenordnungen anschauen. Mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Massstab von 1,25 SAK haben wir Betriebe, etwa im Bereich des Gemüsebaus, von etwas mehr als vier Hektaren erfasst. Oder im Bereich der Milchwirtschaft reden wir hier von elf Hektaren. Das sind keine Grossbetriebe, sondern es sind Betriebe, die mit diesen Flächen nach wie vor Mühe haben, konkurrenzfähig zu sein. Wir sagen aber: Hier sind wir bereit, diese Gewerbegrenze mit den zitierten Folgen neu anzusetzen. Herr Hansjörg Walter hat zu Recht darauf hingewiesen: Das betrifft nicht die bestehenden Betriebe, sondern diese Änderungen gelten beim Generationenwechsel. Somit ist hier auch auf die bestehenden Strukturen Rücksicht genommen. Es wäre auch möglich gewesen, die untere Limite für Direktzahlungen von 0,25 SAK zu erhöhen. Das wollten wir aber nicht, weil dies zur Folge hätte, dass Bauernfamilien mitten im aktiven Erwerbsleben plötzlich die Direktzahlungen weggenommen würden. Das wäre eine schlechte Entwicklung; deshalb erhöhen wir die Grenze für das Gewerbe nach Boden- und Pachtrecht.

Zur Abschaffung von Vorschriften: Generell sagen Sie mir die ganze Zeit, die KMU litten an einer Überregulierung, wir sollten die Gesetzgebung entschlacken, es habe zu viele unnötige Vorschriften. Voilà - hier können Sie im Bereich von KMU Nägel mit Köpfen machen. Wir schlagen Ihnen hier die Abschaffung einer Anzahl von Vorschriften vor, die die unternehmerische Freiheit der Bäuerinnen und Bauern einschränken. Ich bin überzeugt, dass Bauern und Bäuerinnen heute mit ihrer guten Ausbildung eigenverantwortlich entscheiden können, wann und wie hoch sie sich verschulden können. Sie haben ein ganz anderes Bankensystem als in den Siebzigerjahren. Banken wenden heute die Regeln von Basel II an. Wenn sie bei einem Kreditbegehren eines Bauernbetriebes entscheiden müssen, ob diese Kredite bezahlt werden können, prüfen sie, wie es um die Ertragslage des Betriebes steht. Deshalb glaube ich, dass wir diese staatlichen Bevormundungen für Bauernfamilien heute nicht mehr brauchen. Die Zeiten haben sich geändert. Heute sind unternehmerisch tätige Bauern und Bäuerinnen an der Arbeit, das ist mit dieser Revision festzustellen.

Auch hier ist festzuhalten, dass wir den Kerngehalt der heutigen Regelung, das Selbstbewirtschafterprinzip und das Ertragswertprinzip, beibehalten; das wird nicht angetastet. Ich werde dann in den Detailberatungen noch näher auf die Problematik eingehen.

In Vorlage 4 - dies wurde von den Kommissionssprechern bereits begründet - geht es um die Aufhebung der Einkommensgrenze für die selbstständigen Landwirte und um die Erhöhung der Ansätze für Kinderzulagen. Dafür werden wir jährlich 20 Millionen Franken mehr einsetzen. Sie wissen, dass das Stimmvolk das Bundesgesetz über die Familienzulagen im November 2006 angenommen hat. Es wird höchstwahrscheinlich auf den 1. Januar 2009 in Kraft treten. Mit dieser Vorlage schaffen wir auch eine Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes, weshalb ich Sie bitte, die vorgeschlagenen Ansätze für die Kinderzulagen, die dann für alle Kinder gleichermassen gelten sollen, für diese Zwischenzeit anzupassen.

Die Vorlagen 5 und 6 betreffen schliesslich das Lebensmittel- und das Tierseuchengesetz. Auch hier kann ich mich kurz fassen. Die Kommissionssprecher haben bereits dargelegt, dass es hier darum geht, in Anbetracht der sich öffnenden Grenzen die Exporte zu berücksichtigen, die heute zunehmend zur Wertschöpfung in der schweizerischen Lebensmittelbranche beitragen. Hier wollen wir, damit der Zugang zum europäischen Markt möglichst ungehindert funktionieren kann, auch äquivalente Hygienebestimmungen. Der Bundesrat hat am 23. November 2005 entsprechende Verordnungsbestimmungen verabschiedet, die bereits seit dem 1. Januar 2006 in Kraft sind. Wir wollen die Verordnungsbestimmungen auf eine verlässliche Gesetzesgrundlage stellen.

Darum geht es hier, weshalb ich Sie bitte, auch auf die Vorlagen 5 und 6 einzutreten.

Oehrli Fritz Abraham · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Frau Bundesrätin, denken Sie nicht auch, dass speziell in den marginalen Gebieten mit der Hinaufsetzung auf 1 Standardarbeitskraft sehr viele sogenannt kleine Betriebe aus dem bodenrechtlichen Schutz fallen und dass dann bei der Betriebsübergabe und -übernahme die Chance nicht mehr besteht, den Betrieb zum Ertragswert zu übernehmen? Sehr viele Bauernfamilien aus diesen Gebieten werden vertrieben, weil es sich schlicht und einfach keines der Kinder leisten kann, ein solches Betrieblein zu übernehmen. Denken Sie nicht auch, dass die Wochenendresidenzen, die letztendlich aus solchen Betrieben entstehen, uns in den marginalen Gebieten nichts, aber auch gar nichts bringen?

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Die Bestimmung zu den Standardarbeitskräften, wie wir sie vorsehen, trägt Ihrem Anliegen nach einer moderaten Anpassung Rechnung. Aber der Strukturwandel ist nicht aufzuhalten, Herr Oehrli. Ich bin davon überzeugt, dass wir auch morgen und übermorgen im Berggebiet, im ländlichen Raum produktive Betriebe haben werden, wenn wir jungen Bauern dadurch eine Existenz ermöglichen, dass sie mehr Land zu bewirtschaften haben. Das ist schlussendlich unser beider Anliegen.

Die Frage ist: Wollen wir mehr Betriebe mit wenig Fläche, die aber immer für ihre Existenz kämpfen müssen, oder wollen wir denjenigen mit grösseren Betrieben helfen, damit ihre Existenz gesichert ist? Das ist am Schluss für mich die zentrale Frage. Deshalb glaube ich, dass mit der Fassung des Ständerates auf diese Entwicklung Rücksicht genommen und die Existenz produktiver Betriebe auch im Berggebiet unterstützt wird.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

2. Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht

2. Loi fédérale sur le droit foncier rural

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Fässler, Berberat, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer, Recordon, Rechsteiner Paul)

Nichteintreten

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Fässler, Berberat, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer, Recordon, Rechsteiner Paul)

Ne pas entrer en matière

Abstimmung - Vote

Für Eintreten .... 96 Stimmen

Dagegen .... 66 Stimmen

Intervention de procédure

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung; Art. 1 Abs. 1 Bst. c, Abs. 2 Bst. b; 3 Abs. 4; 5 Bst. a; 7 Abs. 1; 32 Abs. 1; 58 Abs. 2; 62 Bst. f; 63 Abs. 1 Bst. b, Abs. 2; 64 Abs. 1 Bst. f; 66; 69

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, ch. I introduction; art. 1 al. 1 let. c, al. 2 let. b; 3 al. 4; 5 let. a; 7 al. 1; 32 al. 1; 58 al. 2; 62 let. f; 63 al. 1 let. b, al. 2; 64 al. 1 let. f; 66; 69

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 73-79

Antrag der Mehrheit

Unverändert

(erfordert Weiterführung des geltenden Rechts auch in den Art. 2 Bst. b; 3 Abs. 4; 81 Abs. 1; 84 Bst. a; 87 Abs. 3 Bst. c; 89; 90 Abs. 1 Bst. c; 91 Abs. 3)

Antrag der Minderheit

(Pelli, Baader Caspar, Favre, Gysin Hans Rudolf, Kaufmann, Markwalder Bär, Rime, Zuppiger)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

(aufgehoben werden ebenfalls die Art. 2 Bst. b; 3 Abs. 4; 81 Abs. 1; 84 Bst. a; 87 Abs. 3 Bst. c; 89; 90 Abs. 1 Bst. c; 91 Abs. 3)

Art. 73-79

Proposition de la majorité

Inchangés

(également inchangés les art. 2 let. b; 3 al. 4; 81 al. 1; 84 let. a; 87 al. 3 let. c; 89; 90 al. 1 let. c; 91 al. 3)

Proposition de la minorité

(Pelli, Baader Caspar, Favre, Gysin Hans Rudolf, Kaufmann, Markwalder Bär, Rime, Zuppiger)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

(abroger également les art. 2 let. b; 3 al. 4; 81 al. 1; 84 let. a; 87 al. 3 let. c; 89; 90 al. 1 let. c; 91 al. 3)

Pelli Fulvio · Mit-M · Conseil national · Tessin · Groupe radical-libéral

Est-ce qu'il s'agit vraiment, aux articles 73 et suivants ainsi qu'aux articles qui dépendent de la décision prise aux articles précités, de lutter contre le surendettement de l'agriculture, domaine de l'activité économique qui est en Suisse aujourd'hui de loin le moins endetté? Ou bien s'agit-il de manifester là aussi, comme la majorité l'a fait tout au long des débats sur le paquet agricole 2008-2011, la volonté politique de maintenir l'agriculture suisse dans la liste des activités qui dépendent entièrement de l'Etat?

Pas de risques pour l'agriculture: tous les conservateurs s'allient pour éviter qu'une branche économique puisse se développer comme toutes les autres, à savoir par des décisions entrepreneuriales qui comportent nécessairement des risques. Ce sont d'abord les conservateurs des milieux agricoles, désormais incapables de croire dans les ressources des acteurs de la branche; puis les conservateurs politiques de droite et de gauche bloqués, les uns, par leur lobby, les autres, par leur idéologie étatique; pour finir, même certaines banques, qui préfèrent la protection de l'Etat à la charge de calculer elles-mêmes le potentiel économique et, donc, le rating de leurs clients. C'est une alliance imbattable en faveur de la bureaucratie - c'est ma constatation.

Mais la question prioritaire, mis à part celle du maintien ou non d'un système protectionniste pour régler le problème du crédit agricole, est celle-ci: est-ce que l'agriculture y gagne ou y perd en restant totalement dépendante de l'Office fédéral de l'agriculture et des offices cantonaux de l'agriculture? Ceux qui poussent l'agriculture à se mettre en état de dépendance vis-à-vis de l'Etat sont-ils les vrais amis des milieux agricoles? Ou est-ce que ce sont ceux qui veulent aider l'agriculture à s'affranchir de cette dépendance? Ceux qui, en l'absence d'un désir et d'une volonté politique des agriculteurs de mettre en oeuvre une stratégie qui puisse à moyen terme lui donner un nouvel élan, sont forcés de croire à une augmentation des pressions venant de l'étranger: l'OMC, les accords avec l'Union européenne?

Moi, j'appartiens, je le crois, aux vrais amis des agriculteurs, à savoir à ceux qui croient dans leurs possibilités de se développer et qui espèrent qu'eux-mêmes prendront en main leur destin afin de redevenir les acteurs d'une branche économique, ou que les circonstances les y aident. Si vous croyez aussi dans nos agriculteurs, dans leurs capacités de défendre leurs intérêts, dans leur volonté de se confronter aux difficultés du marché pour gagner leur pari et préparer leur avenir, vous ne pouvez pas voter la proposition de cette majorité conservatrice aux attitudes de tutrice.

Merci de suivre la minorité!

de Buman Dominique · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe démocrate-chrétien

Un vent de libéralisation souffle sur la politique agricole comme sur d'autres secteurs de l'économie. Il se justifie chaque fois qu'il favorise la saine concurrence, ou alors lorsqu'il abat des pans de bureaucratie.

Il existe cependant des domaines où les pouvoirs publics interviennent pour défendre des intérêts supérieurs dignes de protection: c'est le fruit de la balance des intérêts. C'est notamment le cas aux articles qui nous intéressent, soit aux articles 73 à 79 et à ceux qui y sont rattachés, qui traitent de la charge maximale d'endettement que le droit foncier rural actuel prévoit, cela pour mettre à l'abri l'agriculteur et l'agriculture de coûts de base disproportionnés dans la formation du prix final des produits de la terre.

Cette mesure a été introduite, on le sait, dans le droit suisse il y a 67 ans exactement, alors que les banques ne pratiquaient pas du tout la politique du rating qui est appliquée aujourd'hui: à un endettement proportionnellement supérieur correspond un taux des intérêts passifs plus élevé.

Alors qu'on lutte contre la vie chère et qu'il faut bien convenir qu'avec l'évolution de l'agriculture, le revenu paysan moyen a baissé, force est d'admettre qu'il serait aujourd'hui paradoxal et infondé de prendre ici des décisions dont l'effet serait d'augmenter les coûts de revient. Les banques ne cherchent pas à tout prix - c'est le cas de le dire! - des affaires à risque dès le moment où tout risque ne sera jamais vraiment couvert par une augmentation de taux adaptée pleinement. Ce n'est donc pas un hasard si non seulement les banques Raiffeisen, mais d'autres banques avec elles, préconisent le maintien du droit en vigueur. C'est aussi pour cette raison que 21 cantons sur 26 soutiennent le maintien de ce droit.

Le maintien de la charge maximale se justifie également par des marges bénéficiaires au mètre carré infiniment plus étroites dans l'agriculture que dans d'autres secteurs d'activité, et parce que la terre est ici vraiment un instrument de travail à considérer comme tel, de la même manière qu'on pratique une politique fiscale favorable pour le patrimoine industriel.

Le maintien de la charge maximale est aussi lié à des considérations d'aménagement du territoire. Si on laisse s'échapper les prix des terrains, ce qui va inévitablement se passer, on va avoir un lissage progressif de leur prix, qu'ils soient agricoles ou à bâtir, qu'ils soient de nature commerciale ou liés à l'habitat. Ce qui est certain, c'est que la libéralisation totale ainsi que l'élimination des barrières et des régimes immobiliers va faire se resserrer cette fourchette des prix.

La conséquence se fera sentir sur nos paysages et sur nos collectivités publiques. En effet, aujourd'hui le prix du terrain agricole est très bas. En revanche, quand vous achetez du terrain à bâtir, son prix est assez élevé, quoique variant d'une région à l'autre. C'est ce qui justifie en aménagement du territoire que parfois une plus-value soit perçue sur des changements d'affectation, parce qu'on considère alors que c'est un pur acte administratif et non pas un mérite personnel qui a fait que le propriétaire d'un terrain encaisse une plus-value inattendue en cas de reclassement. Les collectivités publiques bénéficient de ces plus-values pour leur équipement, ce qui nous évite fort heureusement d'avoir un système complètement étatisé. Le jour où l'on aura un lissage des prix du terrain, cette possibilité d'établir une distinction de la nature du gain et de la nature de la valeur disparaîtra totalement.

Il y aura enfin - c'est ma dernière remarque - un autre effet pervers: le jour où il n'y aura plus cette distinction entre prix des terrains à bâtir et prix des terrains agricoles, il y aura aussi une difficulté pour maintenir des zones différentes, alors que notre pays est composé à environ 75 pour cent de citadins et que de plus en plus de zones vertes disparaissent à cause des constructions. En résumé, on peut encore par le biais des plans d'aménagement canaliser l'impact sur l'environnement.

C'est pour toutes ces raisons que je vous demande, au nom du groupe démocrate-chrétien, de suivre la majorité et d'en rester au droit en vigueur.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Die SP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützen wird. Die FDP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Minderheit Pelli unterstützen wird.

Walter Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Wenn Sie auf der Fahne die Namen der Unterzeichner des Minderheitsantrages anschauen, dann könnte bei Ihnen der trügerische Eindruck entstehen, dass die SVP-Fraktion gegen die Belastungsgrenze ist. Dem ist aber nicht so. Wir haben das in unserer Fraktion ausführlich diskutiert.

Die Belastungsgrenze ist keine Bevormundung für die unternehmerische Landwirtschaft. Und die Aufhebung bedeutet auch keine Befreiung. Die Belastungsgrenze ist Ertragswert plus 35 Prozent, also 135 Prozent des Ertragswertes. Das ist die Grenze, wo die Belastbarkeit kritisch beurteilt werden muss.

Im Gegensatz zu anderen Objekten, welche die Banken finanzieren, ist es halt vor allem so, dass der Ertragswert des Bodens nur etwa einen Zehntel des Verkehrswertes beträgt. Mit anderen Worten: Der Verkehrswert ist acht- bis zehnmal so gross wie der Ertragswert. Damit besteht für die Banken bezüglich Sicherheit eigentlich ein kleines Risiko, weil der Verkehrswert immer wieder gegeben ist. Trotzdem ist eine Mehrheit der Banken dagegen, vor allem die Kantonalbanken und die Raiffeisenbank.

Wie bereits erwähnt, gibt es Ausnahmen. Bei der Finanzierung von landwirtschaftlichen Objekten, insbesondere bei Bauvorhaben, gibt es durchaus eine gewisse Flexibilisierung. Das Bundesamt für Justiz hat im Jahre 2005 bei Bemepro eine Studie in Auftrag gegeben, welche die Behauptung unterstützt, dass die Zinsen Mehrkosten von 0,5 bis 1 Prozent erbringen würden, wenn die offizielle Limite aufgehoben würde. Es hätte zur Folge, dass die Belastung der Landwirtschaft durch die Bezahlung der Zinsen etwa 40 bis 80 Millionen Franken höher wäre. Von daher besteht also wirklich kein Bedarf, die Limite aufzuheben, weil sie den Bauern mehr nützt als schadet und weil bei den Banken auch ein gewisses Risiko besteht, wenn diese Finanzierungen gemacht werden, weil der Ertragswert eben viel, viel tiefer ist als der Verkehrswert. Letztendlich müssen Investitionen tragbar sein; bei diesen Verkehrswerten sind die Investitionen aber nicht tragbar.

Was sagen die Kantone, welche immerhin für den Vollzug verantwortlich sind, dazu? 20 Kantonsregierungen wollen die Beibehaltung der Belastungsgrenze bei 135 Prozent. Bezüglich der Vernehmlassung der Parteien: Sie wissen ja, wie Ihre Partei hier reagiert hat.

Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit der Kommission zuzustimmen.

Lang Josef · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe des VERT-E-S

In meinem Votum für die Beibehaltung dieser Belastungsgrenze versuche ich etwas konkreter zu sein als die doch etwas abstrakten Beschwörungen von Kollege Pelli.

Im jährlichen Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft wird die finanzielle Lage der Landwirtschaftsbetriebe rapportiert. Eine Mehrheit der Betriebe zehrt vom Eigenkapital und/oder hat einen ungenügenden Eigenkapitalsanteil. Landkäufe gehören zu den Ursachen, die eine Bauernfamilie in einen finanziellen Engpass treiben. Das BLW macht sich die Analyse zu leicht, wenn die Verantwortung auf die Qualität der Betriebsführung abgeschoben wird. Die kompetenteste Stellungnahme zur Frage der Belehnungsgrenze haben in der Vernehmlassung die Leiter der kantonalen Agrarkreditkassen abgegeben. Sie sind täglich mit dem Entscheid darüber konfrontiert, ob eine Investition finanziell tragbar ist. Sie spüren in den Verhandlungen mit den Bauernfamilien deren Entwicklungsdruck, der zu riskanten Finanzierungen verleitet. Das Eintreten dieser Fachleute für die Beibehaltung der Belastungsgrenze für Landwirtschaftsbetriebe ist das stärkste Argument.

Dass Bundesrat und Bundesamt für Landwirtschaft diese warnenden Stimmen überhören, ist unbegreiflich. Gemäss Schätzungen des Bauernverbandes würde eine Aufhebung der Belastungsgrenze zu ruinösen Mehrkosten von 40 bis 80 Millionen Franken für Fremdkapitalzinsen führen. Investitionen der Landwirtschaft werden zu einem erheblichen Teil über zinslose oder zinsgünstige Darlehen finanziert. In diesem stecken Hunderte von Millionen Franken, welche der Bund über die letzten zwanzig, dreissig Jahre in diese kantonalen Fonds de Roulement eingeschossen hat. Nötig sind diese öffentlichen Kreditmittel, weil die Finanzierung durch Eigenmittel und Bankkredite wegen der Ertragslage der Landwirtschaft nicht sichergestellt ist. Die Belehnungsgrenze ist die Gegenversicherung, damit die öffentlichen Gelder, die man durchaus als Risikokapital bezeichnen kann, zum Gedeihen und nicht zum Ruin der Landwirtschaft beitragen.

Die grüne Fraktion ersucht Sie, der Mehrheit zu folgen und eine Differenz zum Ständerat zu schaffen.

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Ich beantrage Ihnen natürlich, dem Ständerat und der Minderheit Pelli zu folgen und diese Verschuldungsgrenze aufzuheben. Weshalb?

Tatsache ist, dass die Verschuldungsquote im Landwirtschaftsbereich seit siebzehn Jahren praktisch stabil ist. Sie liegt im Mittel bei 43 Prozent, und das ist im Quervergleich zu anderen Wirtschaftszweigen die absolut tiefste Verschuldung. Das ist auch ein Kränzchen an die heutige Landwirtschaft und der Beweis, dass man in der Landwirtschaft sehr gut überlegt und die Verschuldungsgrenze nicht braucht, weil man mit Neuverschuldungen mit Vorsicht umgeht.

Dieser Wert wurde erreicht, obwohl in den letzten Jahren seitens vieler Bauernbetriebe deutlich mehr investiert worden ist. Somit erachten wir das Risiko, das wir eingehen, wenn wir diese Grenze aufheben, als sehr gering. Das ist der erste Grund für den bundesrätlichen Antrag.

Der zweite Grund für unseren Antrag liegt in der heutigen Gesetzgebung. Sie haben in Artikel 75 einen ganzen Katalog von Ausnahmen von der Belastungsgrenze. Schon heute haben wir zahlreiche Fälle, in denen der Markt spielt und diese Belastungsgrenze de facto nicht zum Tragen kommt. Auch dort haben wir keine Probleme festgestellt. Wir haben keine Ängste, dass übermässig oder zu übermässigen Konditionen belastet würde.

Ich kann auch dem Argument der administrativen Kosten, das vorgebracht worden ist, nicht folgen:

1. Die Aufhebung der Belastungsgrenze per se ist sicher kein Grund zur Zinserhöhung. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Banken gemessen am Risiko bei der Vergabe von Krediten oder bei den Zinskonditionen für Landwirtschaftsbetriebe grosszügiger sind als bei anderen Gewerbebetrieben.

2. Wenn hier vom Risiko die Rede ist, dass die Zinssätze in die Höhe schnellen könnten, dann möchte ich zwei Überlegungen anstellen: Erstens behalten wir den Ertragswert bei. Daran orientieren sich die Banken heute wie auch künftig. Bei vielen kleineren Geschäften wird es für die Banken ohne Mehraufwand möglich sein, anhand dieses Ertragswertes eine Einschätzung vorzunehmen und somit die entsprechenden Bedingungen festzulegen. Herr Walter hat zu Recht darauf hingewiesen, dass die Risiken für eine finanzierende Bank im Bereich des Vernachlässigbaren liegen, weil der Verkehrswert ohnehin viel höher als der Ertragswert sei. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass die Banken selbstverständlich schon heute bei grösseren Geschäften eine seriöse Risikobeurteilung vornähmen; schon heute fallen somit diese Kosten an. Durch die Abschaffung der Belastungsgrenze ändert sich am Markt in der Tat also nichts.

Wenn ein Landwirtschaftsbetrieb einen Kredit aufnehmen will, so macht er schon heute eine Rechnung, ob der Ertrag dieser Investition die zusätzlichen Kosten deckt, ob er das am Markt herausholen wird. Daran glaube ich; ansonsten wäre ein Landwirt nicht ein Unternehmer. Doch: Landwirte sind heute Unternehmer. Deshalb bin ich überzeugt, dass mit der Beibehaltung des Selbstbewirtschafterprinzips und des Ertragswertprinzips keine weiteren Hürden notwendig sind, keine weiteren gesetzlichen Schranken, die bei einem Landhandel zum Tragen kommen. Ansonsten müssten Sie mir gut erklären, weshalb wir dann im Gewerbegebiet, wo die Verschuldung viel grösser ist, von einer liberalen Wirtschaftsordnung ausgehen und dort den Banken und den Unternehmen wie selbstverständlich zumuten, dass sie eigenverantwortlich ihre Grenze der Verschuldung kennen. Ich traue das auch den Bauern zu; die sind heute gut ausgebildet. Ich traue das allen Banken zu, weil sie, was die Sorgfaltspflicht betrifft, enge Grenzen haben. Aus diesen Gründen brauchen wir keine zusätzliche Grenze.

Zu diesem Resultat kommt überdies auch eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Justiz aus dem Jahre 2005, in welcher die Risiken überprüft wurden. Diese Studie kommt zum Schluss, dass kein Risiko bezüglich der Kredite und des Bodenmarktes bestehe. Das Bundesamt für Justiz gibt somit ebenfalls die Empfehlung ab, die Eigenverantwortung und Entscheidungskompetenz der Landwirte zu stärken und deshalb diese Belastungsgrenze ersatzlos aufzuheben.

Müller Walter · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe radical-libéral

Frau Bundesrätin, angenommen, die bundesrätliche Variante käme durch: Nach welchen Kriterien würden die landwirtschaftlichen Kreditkassen die Vorgangsverschuldung bei der Gewährung von Investitionskrediten festlegen? Würde das de facto nicht sehr rasch wieder zur Einführung von Kreditlimiten, von Belastungsgrenzen, führen?

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Wie andere Kreditinstitute sind mit Sicherheit auch spezialisierte landwirtschaftliche Kassen heute wie morgen in der Lage, eine Einschätzung zu machen. Sie kennen sogar den Agrarmarkt noch besser, kennen die jeweilige Ertragslage; sie kennen den Ertragswert. Ich glaube, sie machen das heute so, also mit einer seriösen Einschätzung eines Betriebes, und deshalb gibt es für mich keinen Grund, hier gesetzgeberisch eine Grenze vorzuschreiben.

Recordon Luc · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S

Madame la conseillère fédérale, avez-vous conscience que, par la proposition que vous défendez, vous prônez une libéralisation dont le marché concerné, le marché bancaire, ne veut pas, parce que cela va à l'encontre de ses bonnes pratiques, à l'encontre des efforts faits dans le cadre de Bâle II et que, pour finir, cela le met sous pression afin d'octroyer des crédits qu'une bonne gestion devrait l'inciter à refuser, dans son intérêt, mais aussi dans l'intérêt des débiteurs?

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Herr Recordon, ich glaube, Sie verkennen, dass wir hier keinen freien Markt haben, sondern wir haben mit dem Selbstbewirtschafterprinzip einen sehr eingeschränkten Markt. Wer kann denn überhaupt kaufen? Und wir haben mit dem Ertragswertprinzip auch preislich eine Angabe, die bestehen bleibt. Deshalb bin ich überzeugt, dass es eine dritte und, mit der Preiskontrolle, eine vierte Grenze nicht braucht. So zu bevormunden sind die Bauern nicht.

Ich kann Ihnen auch noch den folgenden Hinweis geben: Ich hatte diese Woche Besuch von den OECD-Experten. Die werfen der Schweiz vor, hier völlig restriktiv zu regulieren, auch im internationalen Vergleich. Von dorther weht ein ganz anderer Wind. Die würden gerne alles aufheben, was ich aber auch nicht möchte. Aber mit den Haupthebeln Selbstbewirtschafterprinzip und Ertragswertprinzip ist dieser Markt bereits so eingeschränkt, dass ich darauf vertraue, dass mit dieser Aufhebung keine Entwicklungen stattfinden, die weder Sie noch ich wollen. Aber diese Aufhebung ermöglicht hier mehr unternehmerische Freiheit für den Einzelnen. Das erwarte ich von den Bauern. Ich bin der Meinung, dass sie punkto Finanzierung die Verantwortung zu übernehmen haben. Sie können das!

Kunz Josef · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Frau Bundesrätin, Sie haben jetzt gesagt, wie das Vorkaufsrecht für den Selbstbewirtschafter zum Ertragswert zum Tragen kommt. Jetzt müssen Sie mir sagen, wie ein Nachfolger dann einen überschuldeten Betrieb übernehmen soll. Das wollen Sie ja offenbar mit dieser Öffnung: Sie stellen diesen Betrieben ja eine Falle.

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Herr Kunz, ich habe in meinem Votum dargelegt, dass die Verschuldungsquote bei 43 Prozent liegt. Es gilt somit der Landwirtschaft eine Goldmedaille zu verteilen, was die Verschuldungsquote betrifft. Also, bitte akzeptieren Sie die Fakten. Wir haben eine gute Verschuldungssituation; das ist gut so, das wollen wir nicht gefährden, aber wir sollten auch nicht den Teufel an die Wand malen und von massiv überschuldeten Betrieben sprechen. Wenn man die Fakten anschaut, sieht man, dass das Gott sei Dank nicht der Fall ist.

Bader Elvira · Mit-F · Conseil national · Soleure · Groupe démocrate-chrétien

Sie haben es gehört: Der Bundesrat erachtet es nicht mehr als notwendig, diese Belastungsgrenze beizubehalten. Nach seiner Auffassung können die Bauern wie andere Unternehmer auch die Belastung zusammen mit der Bank festlegen. Das können die Bauern sicher tun, aber es besteht noch eine Ungewissheit: Bei einem Unternehmen sind die Voraussetzungen nicht präzis die gleichen wie bei den Bauern. Die Kommissionsmehrheit geht davon aus, dass sich die Belastungsgrenze als wirksames Instrument gegen die Überschuldung unserer Landwirtschaft bewährt hat, und sieht daher keinen dringenden Grund, sie abzuschaffen. Die Kommissionsmehrheit befürchtet ausserdem, dass ohne Belastungsgrenze die Banken Kredite an Landwirtschaftsbetriebe doch als riskanter beurteilen und dass sie doch höhere Zinsen verlangen werden als bisher, was negative Auswirkungen auf die so häufig geforderte Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaftsbetriebe hätte.

Die Mehrheit der Kommission bittet Sie daher, gegen die Aufhebung der Belastungsgrenze zu stimmen, also ihrem Antrag zu folgen. Der Entscheid in der Kommission fiel mit 16 zu 8 Stimmen.

Rime Jean-François · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Les articles 73 à 79 du titre 4 concernent les mesures destinées à prévenir le surendettement. Le Conseil fédéral et le Conseil des Etats veulent abroger le principe de la charge maximale.

La majorité de la commission propose de maintenir le droit en vigueur. Elle considère en effet que ce principe est probablement le pilier principal du droit foncier rural et que sa suppression aurait des conséquences. Tout d'abord, un éventuel surendettement pourrait probablement - comme dans d'autres secteurs - conduire à des faillites; mais cette suppression entraînerait sans doute également une augmentation des taux d'intérêts, ceux-ci étant calculés par les banques en fonction du rating et du risque encouru; enfin, l'étude des dossiers qui serait automatiquement liée à la suppression de la limite de charge pourrait également provoquer une augmentation des coûts pour les agriculteurs.

La commission vous propose, par 16 voix contre 8, de maintenir le droit en vigueur et de rejeter la proposition de la minorité Pelli.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 128 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 39 Stimmen

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Art. 81 Abs. 1; 84 Bst. a; 87 Abs. 3 Bst. c; 89; 90 Abs. 1 Bst. c; 91 Abs. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 81 al. 1; 84 let. a; 87 al. 3 let. c; 89; 90 al. 1 let. c; 91 al. 3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 92 Ziff. 5

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 92 ch. 5

Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Art. 95a, Ziff. II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 95a, ch. II

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Vote

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 156 Stimmen

Dagegen .... 11 Stimmen

Intervention de procédure

3. Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht

3. Loi fédérale sur le bail à ferme agricole

Antrag der Mehrheit

Eintreten

Antrag der Minderheit

(Fässler, Berberat, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer, Recordon, Rechsteiner Paul)

Nichteintreten

Proposition de la majorité

Entrer en matière

Proposition de la minorité

(Fässler, Berberat, Fehr Hans-Jürg, Genner, Gysin Remo, Leutenegger Oberholzer, Recordon, Rechsteiner Paul)

Ne pas entrer en matière

Abstimmung - Vote

Für Eintreten .... 108 Stimmen

Dagegen .... 65 Stimmen

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung; Art. 1 Abs. 1 Bst. b; 2a; 7 Abs. 3; 10; 11; 16 Abs. 4; 27 Abs. 2 Bst. e; Gliederungstitel vor Art. 30; Art. 31 Abs. 2 Bst. b; 33-35; Gliederungstitel vor Art. 36

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, ch. I introduction; art. 1 al. 1 let. b; 2a; 7 al. 3; 10; 11; 16 al. 4; 27 al. 2 let. e; titre précédant l'art. 30; art. 31 al. 2 let. b; 33-35; titre précédant l'art. 36

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 36 Abs. 1, 2

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Walter Hansjörg, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Germanier, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Recordon, Schibli)

Abs. 1

Der Pachtzins unterliegt der behördlichen Kontrolle; er darf das zulässige Mass nicht übersteigen.

Abs. 2

Unverändert

(siehe auch Art. 38)

Art. 36 al. 1, 2

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Walter Hansjörg, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Germanier, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Recordon, Schibli)

Al. 1

Le fermage est soumis au contrôle de l'autorité; il ne peut dépasser la mesure licite.

Al. 2

Inchangé

(voir également art. 38)

Art. 38

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Walter Hansjörg, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Germanier, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Recordon, Schibli)

Unverändert

(erfordert die Weiterführung des geltenden Rechts auch in den Art. 10, 11, 43, 44, 45, 49, 53)

Art. 38

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Walter Hansjörg, Berberat, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Genner, Germanier, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Recordon, Schibli)

Inchangé

(également selon le droit en vigueur les art. 10, 11, 43, 44, 45, 49, 53)

Walter Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Als ich als Präsident des Bauernverbandes das erste Mal diese Vorlage durchlas - noch bevor sie in die Vernehmlassung kam -, sagte ich mir: Ja gut, die Pachtzinsbegrenzung für diese Einzelparzellen kann man aufheben. Aber ich wurde dann eines anderen belehrt. Es gibt tatsächlich in unserem Land sehr viel Land, das vor allem von Bürgergemeinden gepachtet wird, zum Beispiel auf eine Pachtdauer von 50 Jahren. Diese Pachten sind praktisch gleichzusetzen mit Pachten für ganze Gewerbe, wo die Preiskontrolle des Pachtzinses unbestritten ist. Solche Verhältnisse finden wir überall dort, wo um 1900 Gewässersanierungen stattgefunden haben: im Rheintal, aber auch im Kanton Luzern, in der Linth-Ebene, und es gibt auch in der Westschweiz sehr viel Land in öffentlicher Hand. Mich hat es dann auch erstaunt, dass die Kantone sagten, das sei für sie kein Aufwand; sie stimmten dem zu, dass man das weiterführt. Somit können wir erreichen, dass solche Betriebe, die nur wenig Eigenland haben und den Rest von diesen öffentlichen Korporationen zugepachtet haben, dieses Land auf der Basis des Ertragswertes pachten können und nicht der Spekulation ausgesetzt sind. In meiner Region zum Beispiel haben wir sehr hohe Pachtzinsen, da macht auch niemand Einsprache, aber diese Flächen sind relativ gut verteilt, und die Bauern können dann eine Mischrechnung machen.

Wie viel Land ist heute verpachtet? Heute haben wir eine verpachtete Landfläche von Einzelparzellen von insgesamt 460 000 Hektaren, dies bei einer Bewirtschaftungsfläche von rund einer Million Hektaren. Das zeigt, dass das ein wesentlicher Anteil ist, und das führt dazu, dass mit dem Strukturwandel dann wahrscheinlich in Zukunft eher noch mehr Land zur Pacht freigegeben wird. Wenn es für die Kantone also keinen zusätzlichen Aufwand bedeutet, bin ich hier der Meinung, dass wir das beibehalten. Es hat sich bewährt, und bei einzelnen Betrieben ist es existenziell wichtig für ihre Weiterführung.

Bitte stimmen Sie meiner Minderheit zu. Wir haben in der WAK nur durch den Stichentscheid des Präsidenten verloren.

Brunner Toni · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Wir nehmen die Behandlung von Artikel 36 Absätze 1 und 2 und Artikel 38, wo es um die Einzelparzellen geht, am besten zusammen. Ich bitte Sie namens der SVP-Fraktion, der Minderheit Walter Hansjörg zuzustimmen. Diese Bestimmungen sind für die künftige Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Landwirtschaft und auch im Konkurrenzkampf mit dem Ausland betreffend den Produktionspreis, der immer wichtiger wird, nicht ganz unwesentlich. Aus meiner Perspektive ist es im Gegenteil eine ganz wichtige Bestimmung, über die wir hier zu befinden haben.

Rund 460 000 Hektaren Land haben die Landwirte in der Schweiz in Pacht; also fast die Hälfte der von den Bauern bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche ist heute Pachtland. Dies ergibt ein Pachtzinsvolumen in der Grössenordnung von rund 210 Millionen Franken. Diese Zahlen belegen eindeutig, dass landwirtschaftlicher Pachtboden in der Schweiz eine sehr grosse Bedeutung hat und Veränderungen am rechtlichen Rahmen selbstredend zu massiven Auswirkungen führen werden.

Es muss also davon ausgegangen werden, dass mit der Aufhebung der Pachtzinskontrolle die Pachtzinsen eindeutig ansteigen werden. Der Bundesrat bestätigt dies in der Botschaft sogar selber. Er schreibt nämlich, dass die Aufhebung dieser Kontrolle zu steigenden Pachtzinsen für diejenigen Flächen führt, die von öffentlichen Institutionen wie Einwohnergemeinden, Bürgergemeinden, Kirchgemeinden oder auch Korporationen verpachtet werden. Diese öffentlichen Institutionen halten sich heute an die vorgegebenen Grenzen. Einen grenzenlosen Preiswucher gibt es somit nicht, und eine Aufhebung der Pachtzinskontrolle würde natürlich gerade auch diese öffentlichen Bodeneigentümer unter Druck setzen, damit sie die Pachtzinsen laufend anpassen müssen, natürlich tendenziell nach oben.

In einigen Regionen der Schweiz, so auch in vielen Gebieten meines Heimatkantons St. Gallen, sehr ausgeprägt im Rheintal oder auch in der Linth-Ebene, sind gerade diese öffentlichen Körperschaften zum Teil die grössten Eigentümer von Pachtland. In diesen Gebieten bilden die von den Gemeinden verpachteten Einzelgrundstücke für viele Bauern die Produktions- und damit letztlich auch die Existenzgrundlage. Eine Aufhebung der Pachtzinskontrolle würde die betroffenen Bauernfamilien massiv treffen, und sie müssten wesentlich mehr Pachtzinsen bezahlen. Ihre ständigen Bestrebungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit würden von den öffentlichen Institutionen über höhere Pachtzinsen zunichte gemacht.

Ich bitte Sie also deshalb, bei Artikel 36 und Artikel 38 der Minderheit Walter Hansjörg zuzustimmen.

Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste

Herr Kollege, Sie vertreten hier im Namen der SVP die Landwirtschaft. Können Sie mir erklären, warum bei der Minderheit von den sieben SVP-Kommissionsmitgliedern nur zwei Namen erscheinen und warum der Stichentscheid des Präsidenten gegen diese Minderheit gerichtet war? Dieser Präsident ist Caspar Baader, Fraktionschef der SVP-Fraktion.

Brunner Toni · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Sie plaudern hier aus der Kommission. Dann fragen Sie doch am besten die betroffenen Mitglieder selber, Frau Fässler. Sie sind ja Mitglied dieser Kommission.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Die SP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Minderheit unterstützen wird. Die FDP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützen wird.

Lang Josef · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe des VERT-E-S

Selbstverständlich unterstützt die grüne Fraktion die Position der Minderheit Walter Hansjörg, welche die bisherige Pachtzinskontrolle für landwirtschaftliche Gewerbe und Grundstücke weiterführen will.

Die landwirtschaftlichen Direktzahlungen des Bundes sind in erster Linie auf die Fläche abgestützt. Dies hat zur Folge, dass die Zupacht von Flächen direkt einkommenswirksam ist. Auf der anderen Seite ist der ökonomische Vorteil für die Verpächter transparent. Die Durchsetzung der Pachtzinsgrenzen wird unter diesen Voraussetzungen schwieriger, das ist uns bewusst. Aber gleichzeitig wird die Pachtzinskontrolle unter diesen neuen Voraussetzungen umso notwendiger.

Die Argumentation des Bundesrates, der die Verantwortung an das ökonomische Verhalten der Pächter delegiert, ist fadenscheinig. Die Aufgabe der Pachtzinskontrolle würde diejenigen Bauern vom Pachtlandmarkt faktisch ausschliessen, die beim Pachtzinsgebot rationale Überlegungen anstellen. Die Aufgabe der Pachtzinskontrolle begünstigt die Landpacht durch jene, die Mittel für den Zins aufwenden, die nicht aus der Produktion finanziert sind, oder durch jene, die leichtsinnigerweise oder gezwungenermassen ihre Eigenkapitalbasis aufzehren.

Das Kostenargument lässt sich ebenso für die Rechtfertigung der Pachtzinskontrolle hinzuziehen. Die Öffentlichkeit steckt Milliarden in die Erhaltung der Landwirtschaft. Da darf der Bund die Schleuse für den Abfluss von Geldmitteln aus der Landwirtschaft nicht am neuralgischen Punkt öffnen. Wir haben es schon zweimal gehört: Fast 50 Prozent der Landwirtschaftsflächen sind Pachtland. Für Pachtzinsen wird bereits ein Riesenbetrag aufgewendet. Ohne Pachtzinskontrolle, die ein Anschwellen dieses Abflusses aus der Landwirtschaft verhindert, wird die Akzeptanz der Bundesausgaben für die Landwirtschaft gefährdet.

Deshalb plädiert die grüne Fraktion auch aus diesem zusätzlichen Grund für die Beibehaltung dieser Pachtzinskontrolle, die auch eine soziale Massnahme ist.

Weyeneth Hermann · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Ja, Herr Lang, Sie setzen sich für eine Pachtzinskontrolle ein. Können Sie mir erklären, wieso ich in meinem beruflichen Leben sowohl als Pächter wie als Verpächter in mehreren Fällen nie dieser Pachtzinskontrolle begegnet bin? Wovon reden Sie da, von einem Papiertiger?

Lang Josef · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe des VERT-E-S

Es gibt Situationen, wo selbst Papiertiger allein dadurch, dass sie Tiger spielen, sehr wohl mit Beissen drohen können.

Büchler Jakob · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe démocrate-chrétien

Auch die CVP-Fraktion hat diese Frage zu den Artikeln 36 und 38 diskutiert. Sie kam dann zum Schluss, dass sie die Mehrheit unterstützen möchte. Es gibt aber gute Gründe, diese Pachtzinskontrollen auch weiterzuführen. Es wurde gesagt, dass es gerade in der Ostschweiz, wo grosse Flächen an Korporationen verpachtet sind, grosse Vorteile habe, wenn Pachtzinskontrollen weitergeführt würden.

Ich persönlich werde dem Minderheitsantrag Walter Hansjörg zustimmen.

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Diese Pachtzinskontrolle ist eigentlich die wichtigste Änderung, die wir Ihnen mit der Revision des Pachtrechtes vorschlagen. Es geht um die Frage: Wie viel Staat braucht es tatsächlich für den Abschluss eines Pachtvertrages? Muss der Pachtzins in jedem Fall vorgängig kontrolliert werden? Oder können wir diese Kontrolle auf landwirtschaftliche Gewerbe beschränken, wie es der Bundesrat Ihnen vorschlägt?

Heute ist es tatsächlich so, dass jeder Vertrag der Pachtzinskontrolle untersteht, also auch Verträge für Einzelgrundstücke. Wir sind der Ansicht, das ist heute überholt. Wo braucht es den Schutz wirklich? Den Schutz braucht es für landwirtschaftliche Gewerbe, wenn also nicht nur das Haus, das die Bauernfamilie bewohnt, sondern der ganze Betrieb zur Debatte steht. Hier geht es um grosse Interessen, und hier will der Bundesrat das heutige Regime der behördlichen Kontrolle weiterführen. Was wir aber aufheben wollen, wie der Ständerat und wie die Mehrheit Ihrer Kommission, ist die staatliche Kontrolle für Einzelgrundstücke. Obwohl wir im Mietrecht den Schutz hochhalten, kennen wir dort keine staatliche Kontrolle bei der Erstellung eines Vertrages. Wir eröffnen nur im Falle von missbräuchlichen Mietzinsen die Möglichkeit einer staatlichen Kontrolle.

Die Einsprachemöglichkeit für Einzelgrundstücke möchten wir abschaffen, nicht aber die generelle staatliche Kontrolle für den Abschluss eines Gewerbepachtvertrages. Ich bin überzeugt, dass das erstens dem Markt entspricht; dass das zweitens einen administrativen Aufwand aufhebt, der unnötig ist; und dass drittens der Schutz durch die Kontrolle, die wir für landwirtschaftliche Gewerbe beibehalten, nach wie vor genügend gross ist, um den Zweck des Gesetzes zu erfüllen. Nur wenige Kantone nutzen die Einsprachemöglichkeit systematisch. Also haben wir auch von den Erfahrungen her die Rückmeldung, dass offenbar wegen des Vollzuges eine derart umfassende Pachtzinskontrolle gar nicht mehr gefragt ist.

Es ist darauf hingewiesen worden: Ein grosser Teil der Verpächter sind öffentlich-rechtliche Korporationen, Gemeinden usw. Von denen erwarte ich nicht missbräuchliche Pachtzinse, sondern von denen erwarte ich, dass sie wissen, wie der Pachtzins korrekt angesetzt werden kann. Deshalb sind wir überzeugt, dass wir mit dieser Regelung am Markt eine korrekte Behandlung durch die Verpächter erreichen. Wir werden dem Schutzgedanken dort gerecht, wo er nötig ist, nämlich bei den landwirtschaftlichen Gewerben. Wir merzen aber mit dieser Neuregelung auch eine Ungleichbehandlung der Landwirte aus, die heute besteht, weil effektiv diejenigen Verpächter, die sich an die Vorschriften halten, diskriminiert werden. Einen Kostenanstieg gäbe es nur dort, wo diese Minderheit - vor allem eben die öffentliche Hand - Zinsen erhöhen würde. Da gehe ich nicht davon aus, dass die öffentliche Hand hier bisher zu grosszügig war, sondern sie hat mit Sicherheit heute und auch morgen ein Interesse an fairen, bezahlbaren Pachtzinsen.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zuzustimmen.

Banga Boris · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe socialiste

Ich möchte nur meine direkte Betroffenheit offenlegen: Als Stadtpräsident und als Stiftungsratspräsident habe ich einiges an Verpachtungen vorzunehmen. Ich stimme deshalb der Mehrheit zu, weil wir den Segnungen des bäuerlichen Boden- und Pachtrechtes aus dem Weg gehen, indem wir nur noch Gebrauchsleihe machen.

Bader Elvira · Mit-F · Conseil national · Soleure · Groupe démocrate-chrétien

Der Bundesrat will die Begrenzung des Pachtzinses aus den gleichen Gründen wie für die Preisgrenze im Bodenrecht aufheben. Die Bauern wissen als Unternehmer, wie viel sie bezahlen können oder wollen, und brauchen dazu keine staatlichen Vorschriften. Hier hat die Kommission dem Bundesrat zugestimmt, und zwar deshalb, weil die Vorschriften kaum angewendet wurden. Beim Pachtzins für Einzelgrundstücke hat sich der Markt längst durchgesetzt. Wir können es nicht verantworten, eine Vorschrift im Gesetz zu belassen, die kaum angewendet wird und auch kaum anwendbar ist. Die Geprellten sind heute jene wenigen Verpächter, die sich an die Vorschriften halten, namentlich die öffentliche Hand.

Wir beantragen Ihnen, der Mehrheit zu folgen, die durch Stichentscheid des Präsidenten zustande kam.

Rime Jean-François · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre

Si une majorité de la commission a estimé, dans le domaine de la limite d'endettement, qu'il fallait soutenir le droit actuel, une majorité pense aujourd'hui que, concernant les baux à loyer et la fixation des loyers licites, la loi est relativement difficile à appliquer.

C'est pourquoi la majorité soutient le projet du Conseil fédéral ainsi que la décision du Conseil des Etats. Je dois toutefois préciser que cette majorité est très serrée, puisque le résultat du vote a été de 10 voix contre 10 et que la décision a été acquise avec la voix prépondérante du président.

Je vous demande de soutenir la majorité.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

In Absprache mit dem Sprecher der Minderheit stimmen wir über Artikel 36 Absätze 1 und 2 sowie über Artikel 38 gemeinsam ab.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit .... 121 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit .... 33 Stimmen

Gliederungstitel vor Art. 37; Art. 37 Bst. a; 40 Abs. 2; Gliederungstitel vor Art. 42; Art. 43; 44 Abs. 1, 3; 45 Abs. 1; 49 Abs. 1; 50 Abs. 2; 53 Bst. b; 54-57; 60b; Ziff. II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre précédant l'art. 37; art. 37 let. a; 40 al. 2; titre précédant l'art. 42; art. 43; 44 al. 1, 3; 45 al. 1; 49 al. 1; 50 al. 2; 53 let. b; 54-57; 60b; ch. II

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Vote

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 151 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Intervention de procédure

4. Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft

4. Loi fédérale sur les allocations dans l'agriculture

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Ersatz eines Ausdrucks; Art. 2 Abs. 3; 5 Abs. 2-4; 7 Abs. 1; 9 Abs. 4, 5; 10 Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, ch. I introduction, remplacement d'une expression; art. 2 al. 3; 5 al. 2-4; 7 al. 1; 9 al. 4, 5; 10 al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. II

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Gysin Remo, Berberat, Fehr Hans-Jürg, Genner, Leutenegger Oberholzer, Recordon, Rennwald)

Abs. 1

Dieses Gesetz ist bis zu einer Regelung der Familienzulagen für alle Selbstständigerwerbenden bzw. maximal bis Ende 2010 befristet. Es untersteht dem fakultativen Referendum.

Abs. 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. II

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Gysin Remo, Berberat, Fehr Hans-Jürg, Genner, Leutenegger Oberholzer, Recordon, Rennwald)

Al. 1

La présente loi reste valable dans l'attente d'une réglementation des allocations familiales s'appliquant à toutes les professions indépendantes ou, au plus tard, jusqu'à fin 2010. Elle est sujette au référendum.

Al. 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Gysin Remo · Mit-M · Conseil national · Bâle-Ville · Groupe socialiste

Wir sind auf Seite 43 der Fahne. Die Minderheit will eine generelle Gleichstellung der Kinder von Unselbstständigerwerbenden und der Kinder von Selbstständigerwerbenden. Eine solche Gleichstellung haben wir in der Landwirtschaft erreicht. Das Prinzip ist also bereits anerkannt. Sie erinnern sich: Wir haben im letzten November das Bundesgesetz über die Familienzulagen angenommen. Dort wird gewährleistet, dass alle unselbstständig Erwerbstätigen Familienzulagen erhalten, grundsätzlich aber nicht die Selbstständigerwerbenden. Es gibt im Bereich der Selbstständigerwerbenden lediglich eine Ausnahme: Die Bauern erhalten eine Familienzulage - unabhängig von ihrem Einkommen und ihrem Vermögen. Das ist auch in Ordnung.

Die Übergangsbestimmung, die Ihnen die Minderheit nun beantragt, ist aus der Überlegung entstanden, dass wir die heutige und in der Vorlage festgeschriebene vorteilhafte Regelung für die Landwirtschaft nicht verschlechtern wollen. Es geht vielmehr darum, dass mittelfristig auch die übrigen Selbstständigerwerbenden in den Genuss einer Kinder- und Ausbildungszulage kommen sollen. Dazu soll uns der Bundesrat bis Ende 2010, d. h. bis in dreieinhalb Jahren, einen Vorschlag unterbreiten. Wie dieser inhaltlich aussehen soll, ist bewusst offengelassen. Massstab ist selbstverständlich die Regelung, wie sie für die Landwirtschaft gilt.

Es gibt keinen Grund, warum Familienzulagen nicht auch Kleinst- und Kleingewerblern zugutekommen sollen. Die Mehrheit der KMU ist personenrechtlich organisiert. Den Kindern solcher Kleinunternehmerfamilien werden die Kinderzulagen zurzeit also vorenthalten. Allgemein soll aber das Prinzip gelten: "ein Kind, eine Zulage". Kinder sind Kinder, unabhängig vom Status ihrer Eltern. Die Unterscheidung zwischen Kindern von Arbeitnehmenden und Kindern von Selbstständigerwerbenden ist generell überholt. In dieser Unterscheidung liegt zum Beispiel für manche Arbeitnehmende ein Hindernis, wenn es darum geht, selbstständig zu werden. Wir müssen solche Hindernisse aus dem Wege räumen. Einzelne Kantone haben dies erkannt und deswegen Kinderzulagen für Selbstständigerwerbende eingeführt. Aber dies schafft wieder Ungleichheit unter den Kantonen. Gefragt ist also eine gesamtschweizerische Gleichstellung auch für Selbstständigerwerbende.

Ich bitte Sie deswegen, der Minderheit zuzustimmen. Diese Bitte geht ganz besonders an die Landwirtschaft, an die Bäuerinnen und Bauern, an die Landwirte. Ich bitte Sie, das, was Sie für sich selber beanspruchen, anderen nicht vorzuenthalten. Diese Gleichstellung finde ich absolut zwingend; sie soll über dreieinhalb Jahre hinweg eingeführt werden. Ich möchte Sie abschliessend noch daran erinnern, dass dieses Begehren im letzten Jahr im Nationalrat bereits einmal eine Mehrheit gefunden hat. Es ist dann leider im Ständerat wieder abgelehnt worden.

Ich bitte Sie, der Minderheit zu folgen.

Meier-Schatz Lucrezia · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe démocrate-chrétien

Kollege Remo Gysin stört sich an der Tatsache, dass selbstständigerwerbende Landwirte im Gegensatz zu Selbstständigerwerbenden in anderen Berufsgruppen in den Genuss von Familienzulagen kommen. Grundsätzlich - und da hat er Recht - entspricht dies einer Privilegierung einer Berufsgruppe. Ich verstehe daher auch das von Kollege Gysin eingebrachte Anliegen. Wir haben selber die Konkretisierung des Grundsatzes "ein Kind, eine Zulage" gefordert. Ich gebe ungern zu, dass wir am fehlenden Commitment der Selbstständigerwerbenden in diesem Rat gescheitert sind.

Unmittelbar nach der Referendumsabstimmung über die Kinder- und Ausbildungszulagen hat Ratskollege Fasel eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche die konsequente Umsetzung des Grundsatzes "ein Kind, eine Zulage" verlangt. Wir werden uns mit dieser Vorlage bereits in den nächsten Monaten auseinandersetzen müssen. Doch, das sei hier ebenfalls erwähnt, ist der Ausgang dieser Auseinandersetzung momentan noch unklar. Im Wissen aber, dass die Landwirte als einzige Berufsgruppe seit Jahrzehnten eine Bundeslösung kennen und somit auch in den Genuss einer Leistung gelangen, wenn sie selbstständig sind, käme eine Befristung, wie sie uns Herr Gysin vorschlägt, möglicherweise einer Verschlechterung ihrer Situation gleich, sollten bis 2010 das Parlament und, im Falle eines Referendums, das Volk nicht eine konsequente Lösung erarbeitet haben. Im Wissen auch, dass bereits elf Kantone eine Zulage für Selbstständigerwerbende mit Einkommensgrenze eingeführt haben, können wir davon ausgehen, dass in den kommenden Jahren weitere Kantone eine solche Lösung wählen werden. Das ist eine vorübergehende Lösung, das sei hier gesagt, denn es ist keine befriedigende Lösung, wenn wir auf dieser Ebene weiter mit dem Föderalismus argumentieren. Eine solche Lösung kann daher nur als erster Schritt in Richtung Vereinheitlichung gesehen werden.

Ich bitte Sie, auch wenn wir dem Grundsatz "ein Kind, eine Zulage" zum Durchbruch verhelfen wollen, die Befristung, wie sie uns vorgelegt wird, abzulehnen. Herr Gysin hat mit diesem Minderheitsantrag zu Recht die Aufmerksamkeit auf die weiterhin privilegierte Stellung der Landwirtschaft in Sachen Kinder- und Ausbildungszulagen gelenkt. Doch die Wahrnehmung dieser differenzierten Handhabung der Zulagen für Selbstständigerwerbende muss uns dazu animieren, für die anderen Berufsgruppen eine Lösung zu erarbeiten, ohne die Landwirte allenfalls ab 2010 zu bestrafen, sollte das Parlament bis 2010 keine adäquate und mehrheitsfähige Lösung vorschlagen können.

Ich bitte Sie daher namens der CVP-Fraktion, die Befristung abzulehnen.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Die FDP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützen wird.

Fasel Hugo · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe des VERT-E-S

Kinderzulagen haben in diesem Lande eine lange Geschichte. Es ist auch die Geschichte der leeren Versprechungen; es ist die Geschichte der Diskrepanz zwischen dem, was in Wahlprospekten steht, und dem, was hier im Rat schliesslich gemacht wird; es ist auch die Geschichte der chaotischen Regelwerke in verschiedenen Kantonen. Vor diesem Hintergrund hat Travail Suisse vor fünf Jahren die Volksinitiative "für fairere Kinderzulagen" lanciert, die dann entscheidend Bewegung in diese Thematik gebracht hat. Bei der Ausarbeitung der Volksinitiative liess sich Travail Suisse wesentlich vom bestehenden Gesetz für die Landwirtschaft leiten. Denn dieses Gesetz war das einzige, das für Familien und ihre Kinder entgegen allen anderen Ordnungen nach Kantonen bereits eine gesamtschweizerische Lösung verankert hatte. Die Volksinitiative wurde dann durch einen Gegenvorschlag bekämpft, und gegen diesen Gegenvorschlag wurde das Referendum ergriffen. Dennoch: Das Volk hat dann dem Gesetz mit fast 70 Prozent, das heisst mit überwältigendem Mehr, zugestimmt.

In der Vorlage hatten wir - die Vorrednerin hat selber darauf hingewiesen, sich dann allerdings elegant ein bisschen aus der Verantwortung herausgeschlängelt - im Rat die Selbstständigerwerbenden bereits im Gesetz drin. Dann aber haben einige Selbstständige sie wieder hinausgekippt, und - so widersprüchlich scheint Politik zu sein - im Vorfeld der Abstimmung zum Referendum haben die gleichen Selbstständigen dann immer damit argumentiert, man müsse gegen die Vorlage sein, weil ja die Selbstständigen nichts bekämen.

Jetzt haben wir wieder eine gute Vorlage, weil hier das Prinzip, das wir auch damals gefordert haben, verankert wird, nämlich pro Kind eine Zulage, und dies unabhängig vom Status der Eltern. Die Frau Bundesrätin und auch die Vertreter und Vertreterinnen der Landwirtschaft haben es vorher mehrfach betont: Landwirte sind Unternehmer. Dies gilt in gleichem Masse für Cafetiers, für Hoteliers, für Schreinermeister usw. Das ganze Gewerbe beansprucht für sich auch, unter dem Titel "Unternehmer" subsumiert zu sein. Es ist deshalb nur politisch konsequent, dass der- und diejenige, die für sich etwas beanspruchen, Gleiches, wenn gleiche Situationen vorliegen, auch dem anderen zugestehen. Das ist der Test, den Herr Gysin hier mit seinem Minderheitsantrag einführt, und er macht auch eine sinnvolle Annahme, die seinen Minderheitsantrag von den Interpretationen von Frau Meier-Schatz unterscheidet, die nämlich sagt, es könnte ja sein, dass es bis 2010 nicht reicht.

Tatsächlich werden wir meine Initiative in der nächsten Sitzung der SGK behandeln. Aber, Frau Meier-Schatz, Sie haben gesagt: Die Sache stimmt, das ist ein guter Vorschlag, es ist nur ein Zeitproblem. Wenn Sie hier zusammenzählen - und deshalb bin ich optimistisch und nehme Sie hier in die Pflicht -, wenn Sie mit Ihrer Fraktion mitmachen und es auch Landwirte gibt, die konsequent bereit sind, das, was sie hier fordern, auch anderen zuzugestehen, dann schaffen wir diese Mehrheit locker. Das heisst, wenn Sie das glauben, was Sie gesagt haben, kommen wir hier relativ schnell durch. Deshalb ist es nur konsequent, jene, die sagen, wie es sein soll, dann auch in die Pflicht zu nehmen und sich nicht hinter einem Zeitraster zu verstecken.

Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag Gysin Remo zuzustimmen. Er ist konsequent und mehrheitsfähig.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Die SVP-Fraktion teilt mit, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützen wird.

Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste

Die SP-Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag Gysin Remo auch noch aus einem anderen Grund, der im Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft steckt. Plötzlich haben wir bei der Diskussion dieses Gesetzes festgestellt, dass Kinderzulagen auch von der Höhe abhängen, auf der diese Kinder wohnen. Das ist ein Fakt, der offenbar nicht neu ist; nur für uns war er neu. Aber bereits im Bundesgesetz von 1952 über die Familienzulagen in der Landwirtschaft steht, dass Kinderzulagen im Berggebiet 20 Franken höher sein sollen als jene im Talgebiet. Ich gehe davon aus, dass es damals schon eine Begründung dafür gab, dass man die Kinder in höheren Lagen stärker unterstützen wollte.

Jetzt sind wir einen Schritt weiter. Wir möchten, wie das von den Vorrednern auch gesagt wurde, den folgenden Grundsatz einführen: "ein Kind, eine Zulage" - egal, ob die Eltern Erwerbsarbeit verrichten oder Selbstständigerwerbende sind, ob sie Landwirte oder in der Landwirtschaft Angestellte sind. Die Idee, dass im Berggebiet auch die Kinderzulagen höher sein sollen, ist wahrscheinlich überholt. Ich denke, da müssen wir über die Direktzahlungen etwas zugunsten dieser Bauernfamilien tun. Wir sind bei Artikel 7 Absatz 1 darüber gestolpert, dass Kinder im Talgebiet 190 Franken und im Berggebiet 210 Franken bekommen sollen. Das ist schon etwas erstaunlich.

Auch deshalb meinen wir, dass wir dieses Gesetz zeitlich begrenzen sollten. Die unterschiedlichen Kinderzulagen sind ein Anachronismus, das ist heute nicht mehr nötig. Es ist intelligenter, wenn wir für alle Kinder 200 Franken und für jene in Ausbildung 250 Franken geben. Da wir dieses Ziel auch für andere Selbstständigerwerbende anstreben und die Initiative von Travail Suisse auf gutem Wege ist, können Sie hier getrost der Minderheit zustimmen. Sie bringt nämlich endlich die gewünschte Gleichheit für alle Kinder auf allen Stufen, auch auf allen Höhenstufen bezüglich des Wohngebiets.

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Ich werde mein Votum schnell zu Ende geführt haben. Sie wissen, dass der Bundesrat ganz sicher nicht für diese Ausdehnung der Familienzulagen auf die Selbstständigerwerbenden ist. Er hat Ihnen das im Rahmen der Debatten zum Familienzulagengesetz auch dargelegt, das Parlament hat eingehend darüber diskutiert, und es hat keine Bundeslösung gefunden. Das ist zu akzeptieren, das ist auch zwischen beiden Räten eingehend diskutiert worden. Sie kennen die Geschichte des Kompromisses zwischen Nationalrat und Ständerat. Nichtsdestotrotz bleibt es, trotz der fehlenden Bundeslösung, den Kantonen weiterhin überlassen, ob sie an Selbstständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft Familienzulagen entrichten wollen. Elf Kantone machen von diesem Recht bis heute Gebrauch. Es gibt somit kantonale Lösungen, aber es gibt bis heute keine Bundeslösung. Ich rechne aufgrund der politischen Situation, wie wir sie seit Jahren kennen, auch nicht damit, dass sich hier bis Ende 2010 irgendeine andere Lösung im Parlament ergäbe.

Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zuzustimmen.

Bader Elvira · Mit-F · Conseil national · Soleure · Groupe démocrate-chrétien

Die Minderheit Gysin Remo zielt darauf ab, dass dieses Gesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft bis 2010 zu befristen ist. Die Minderheit will mit ihrem Antrag bei den Familienzulagen eine Bundeslösung für alle Selbstständigerwerbenden herbeiführen. Sie benutzt diese Befristung quasi als Druckmittel. Das Parlament hat dies bei der Beratung des Familienzulagengesetzes jedoch klar abgelehnt.

Die Mehrheit ist der Meinung, dass es keine neuen Beweggründe gibt, diese Diskussion wieder aufzunehmen, und empfiehlt daher mit 15 zu 8 Stimmen die Ablehnung des Antrages der Minderheit.

Vote

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 96 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 62 Stimmen

Vote

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 158 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Ich benütze Ihre Anwesenheit für zwei Mitteilungen:

1. Ich gratuliere Jasmin Hutter ganz herzlich zu ihrem heutigen Geburtstag und wünsche ihr alles Gute. (Beifall)

2. Wegen vier Tagen Verspätung muss ich mich bei Viola Amherd entschuldigen. Ihr Geburtstag ist am letzten Donnerstag bei der Debatte über die Einbürgerungs-Initiative unter die Akten geraten. Ich wünsche Dir, liebe Viola, auch nachträglich noch alles Gute zu Deinem Geburtstag. (Beifall)

Intervention de procédure

5. Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände

5. Loi fédérale sur les denrées alimentaires et les objets usuels

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I, II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, ch. I, II

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Vote

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 160 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Intervention de procédure

6. Tierseuchengesetz

6. Loi sur les épizooties

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung; Art. 3a; 10 Abs. 1 Ziff. 6; 11; 15 Abs. 1; 16; 20 Abs. 2; 24; 25; 30; 42 Abs. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, ch. I introduction; art. 3a; 10 al. 1 ch. 6; 11; 15 al. 1; 16; 20 al. 2; 24; 25; 30; 42 al. 3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 46

Antrag der Kommission

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 3

Die Einsprachefrist beträgt fünf Tage.

Art. 46

Proposition de la commission

Al. 1, 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 3

Le délai d'opposition est fixé à cinq jours.

Angenommen - Adopté

Art. 53a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 54a

Antrag der Kommission

Abs. 1

Der Bund betreibt .... ein zentrales Informationssystem.

Abs. 2-8

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag Zemp

Abs. 4

.... haben die Vollzugsbehörden für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben.

Art. 54a

Proposition de la commission

Al. 1

La Confédération exploite un système ....

Al. 2-8

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Zemp

Al. 4

.... accessibles en ligne aux autorités chargées de l'application de la loi dans l'accomplissement de leurs tâches.

Zemp Markus · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe démocrate-chrétien

Es geht hier eigentlich um einen Fehler auf der Fahne, der zu korrigieren ist. Der Fehler ist aus der Entwicklung heraus entstanden, welche Artikel 54a im Rahmen der Beratungen in der Kommission und im Plenum des Erstrates sowie in unserer WAK erfahren hat. Ursprünglich war ja das Ziel, dass das Bundesamt für Veterinärwesen ein Informationssystem mit Namen Kodavet betreiben solle. Der Ständerat hat dann schon korrigiert und hat dem Informationssystem keinen Namen mehr gegeben. In unserer WAK ist dann die Diskussion aufgekommen, dass unterschiedliche Datenbanken nicht sinnvoll sind, sondern dass es eine Datenbank und entsprechende Management Tools geben soll. Schlussendlich hat man hier zu einem Konsens gefunden, und Sie finden auch keinen Minderheitsantrag mehr. Es heisst jetzt: "Der Bund betreibt ....", es ist also kein spezielles Amt mehr, weil ja die Daten der Bundesämter für Gesundheit, Landwirtschaft und Veterinärwesen für den Vollzug möglichst zusammengelegt werden sollen.

In Artikel 54a Absatz 4 heisst es nun aber: "Zugriff auf besonders schützenswerte Daten im Abrufverfahren (Online-Zugriff) haben das Bundesamt für Veterinärwesen und die kantonalen Veterinärämter." Das muss entsprechend korrigiert werden, und in meinem Antrag formuliere ich das so: ".... haben die Vollzugsbehörden für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben." Damit sind wir in der Formulierung konsequent.

Ich bitte Sie, meinem Antrag stattzugeben.

Leuthard Doris · BR-F · Conseil fédéral · Argovie

Ich kann mich dem Antrag Zemp anschliessen. Es ist so, wie Herr Zemp gesagt hat. Bisher war im Gesetz effektiv das Bundesamt für Veterinärwesen erwähnt. Mit dieser Änderung - indem wir hier die "Vollzugsbehörden" erwähnen - haben wir eine offenere Formulierung. Sie erlaubt es, auch die Umsetzung offener zu gestalten. Gemäss Botschaft verstehen wir unter den "Vollzugsbehörden" sowohl die Bundesbehörden als auch die kantonalen Behörden.

Ich empfehle Ihnen daher, dieser Präzisierung zuzustimmen.

Egerszegi-Obrist Christine · P-F · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral

Abstimmung - Vote

Für den Antrag Zemp .... 148 Stimmen

Für den Antrag der Kommission .... 2 Stimmen

Übrige Bestimmungen angenommen

Les autres dispositions sont adoptées

Art. 56a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 62

Antrag der Kommission

Abs. 1

Im Zusammenhang mit den zur Bekämpfung von Seuchen angeordneten Massnahmen kann der Bund im Rahmen der bewilligten Kredite Beiträge an die Kosten der Entsorgung leisten.

Abs. 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 62

Proposition de la commission

Al. 1

En rapport avec les mesures ordonnées pour combattre les épizooties, la Confédération peut, dans le cadre des crédits approuvés, octroyer des contributions aux frais d'élimination.

Al. 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Vote

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 156 Stimmen

(Einstimmigkeit)

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte

Proposition du Conseil fédéral

Classer les interventions parlementaires

selon lettre aux Chambres fédérales

Angenommen - Adopté