05.025
Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung
Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung
Loi fédérale sur le nouveau régime de financement des soins
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp
Im Geschäft der Pflegefinanzierung haben wir heute noch vier inhaltliche Differenzen zur Fassung des Nationalrates zu diskutieren.
Unsere SGK ist vor allem aus Kostengründen davon ausgegangen, dass
1. die Karenzfrist von einem Jahr bei der Koordination zwischen Pflegeleistungen und Hilflosenentschädigung beibehalten werden soll;
2. davon abzusehen sei, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung die Vollkosten der ärztlich angeordneten Akut- und Übergangspflege trägt, die ambulant oder im Pflegebereich angeboten wird;
3. der Beitrag der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht automatisch alle zwei Jahre der Kostenentwicklung der Pflege anzupassen sei;
4. der Übergang zur neuen Pflegeversicherung kostenneutral zu erfolgen habe.
Es ist schwierig abzuschätzen, welches die genauen Kostenunterschiede zwischen den Lösungen des Nationalrates und des Ständerates sind. Wenn ich bei Wegfall der Karenzfrist von den genannten und zwei- oder dreimal wiederholten 90 Millionen Franken ausgehe, wenn ich bei der vollen Kostenübernahme der Übergangspflege von den vom Bundesamt berechneten mindestens 130 Millionen Franken ausgehe und dann auch noch die automatische Kostenanpassung und die nicht kostenneutrale Überführung in die neue Pflegeversicherung mit einrechne, dürften mindestens 300 bis 400 Millionen Franken zusätzlicher Kosten anstehen. Aber, wie gesagt, es ist eine Schätzung, die sich hier aus den verschiedenen Diskussionen der Kommission ergeben hat.
Die SGK unseres Rates schlägt nun in ihrer Mehrheit vor, heute an den früher gefassten Beschlüssen unseres Rates festzuhalten. Nach meiner Einschätzung müssten wir dann vielleicht im letzten Umgang zusammen mit dem Nationalrat höchstens noch eine Lösung für eine befristete Übernahme der Kosten der Übergangspflege finden.
Ich komme bei der Diskussion über Artikel 25a KVG, d. h. bei den Pflegeleistungen bei Krankheit, auf diese Frage zurück.
Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ziff. I Ziff. 1 Art. 43bis Abs. 2
Antrag der Kommission
Festhalten, aber:
... schweren, mittleren oder leichten Grades ununterbrochen während mindestens eines Jahres ...
Ch. I ch. 1 art. 43bis al. 2
Proposition de la commission
Maintenir, mais:
... grave, moyenne ou faible sans interruption durant une année au moins ...
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp
Es geht hier um die Beibehaltung der einjährigen Karenzfrist beim Bezug der Hilflosenentschädigung. Unsere Argumentation für die Beibehaltung dieser Karenzfrist war und ist folgende: Die Hilflosenentschädigung ist eine Geldleistung; sie bezieht sich auf den Zustand des Patienten, während sich die Pflegeleistungen gemäss KVG auf Sachleistungen beziehen, welche dann auch effektiv erbracht werden. Aufgrund der unterschiedlichen Art und Zweckbestimmung der Pflegeleistungen nach KLV und der Hilflosenentschädigung der AHV/IV kann keine wesentliche Vereinheitlichung der Grundlagen zur Abklärung der verschiedenen Anspruchsvoraussetzungen vorgenommen werden. Präzisierend haben wir aber auch die Hilflosigkeit leichten Grades in den Text mit einbezogen; es ist dies eine Ergänzung redaktioneller Art.
Couchepin Pascal · BPR-M · Bundesrat · Wallis
Il n'y a pas d'opposition. Je ne pense pas qu'il vaut la peine de faire un long débat sur ce sujet.
J'adhère à la solution du Conseil des Etats.
Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen - Adopté
Ziff. I Ziff. 3 Art. 25a
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
... ambulant, auch in Tages- oder Nachtstrukturen, oder im Pflegeheim erbracht werden.
Abs. 1bis, 4
Festhalten
(= Streichen)
Antrag der Minderheit
(Maury Pasquier, Egerszegi-Obrist, Fetz, Ory)
Abs. 1bis
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates, aber:
... Vertragsparteien Zeit- oder Pauschaltarife.
Abs. 4
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag Maissen
Abs. 1bis
... von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und dem Kanton übernommen. Der Bundesrat bestimmt die Dauer der Kostenübernahme. Für die Vergütung der Leistungen ...
Ch. I ch. 3 art. 25a
Proposition de la majorité
Al. 1
... ambulatoire, également dans des structures de soins de jour ou de nuit, ou dans un établissement médicosocial.
Al. 1bis, 4
Maintenir
(= Biffer)
Proposition de la minorité
(Maury Pasquier, Egerszegi-Obrist, Fetz, Ory)
Al. 1bis
Adhérer à la décision du Conseil national, mais:
... conviennent de tarifs au temps consacré ou forfaitaires pour ces prestations.
Al. 4
Adhérer à la décision du Conseil national
Proposition Maissen
Al. 1bis
... sont pris en charge par l'assurance obligatoire des soins et le canton selon leur part respective, conformément à la réglementation du financement hospitalier prévue à l'article 49 alinéa 1 LAMal (ou art. 49a al. 2 de la révision partielle de la LAMal concernant le financement hospitalier). Le Conseil fédéral détermine la durée durant laquelle les coûts sont pris en charge. Les parties à une convention ...
Abs. 1 - Al. 1
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp
In der Sache haben wir uns hier dem Nationalrat angeschlossen. Dieser hat daran festgehalten, dass die ambulanten Tages- und/oder Nachtstrukturen bzw. das Pflegeheim im Text ausdrücklich erwähnt werden. Unsere Differenz war von jeher eher redaktioneller als inhaltlicher Natur. Mit unserem Antrag sollte nun diese Differenz ausgeräumt sein.
In der Kommission kam dabei klar zum Ausdruck, dass es sich hier nur um die ambulante Behandlung und die Grundpflege und nicht um Übernachtungspauschalen oder -beiträge handelt.
Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abs. 1bis - Al. 1bis
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp
Wir haben hier wahrscheinlich die wichtigste Differenz. Im Gegensatz zum Nationalrat wollten wir bis anhin keine volle Kostenübernahme der ärztlich angeordneten Übergangspflege durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) während einer noch zu bestimmenden Dauer. Unser Modell sah im Gegensatz dazu immer rund 60 Prozent zulasten der OKP, 20 Prozent zulasten der öffentlichen Hand und im Maximum 20 Prozent zulasten des Patienten vor. Der Nationalrat ist immer von einem anderen Konzept, nämlich von einem Konzept der vollen Kostenübernahme durch die Versicherungen, ausgegangen.
Im letzten Umgang hat nun der Nationalrat die Kostenübernahme insofern noch einmal geändert, als er nun vorschlägt, die Kostenaufteilung nach den Regeln der Spitalfinanzierung vorzunehmen, das heisst 55 Prozent zulasten der Kantone und 45 Prozent zulasten der Versicherungen. Mit seinem Schreiben vom 19. Februar, das ich erst nach der Kommissionssitzung erhalten habe, hat der Vorstand der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) auf unsere Anfrage hin geantwortet, der neue Vorschlag des Nationalrates - das heisst die Kostenaufteilung nach dem System, welches für die Spitalfinanzierung gilt - sei verantwortbar, wenn gleichzeitig die Tarife der OKP regelmässig der Kostenentwicklung angepasst würden. Der Vorstand der GDK führte ebenfalls aus, dass die Dauer der Kostenübernahme maximal dreissig Tage betragen dürfe, eventuell mit einmaliger Verlängerung um maximal weitere dreissig Tage. Die SGK unseres Rates war bis heute immer sehr zurückhaltend bei neuen Leistungen, wie sie sich auch immer gegen automatische Anpassungen von Tarifen und Preisen ausgesprochen hat. Dieser Automatismus, wie er nun vom Vorstand der GDK als Voraussetzung für die finanzielle Regelung nach den Regeln der Spitalfinanzierung genannt wird, scheint uns zu kostentreibend zu sein.
Ich beantrage Ihnen daher für heute, an unserem ersten Entscheid festzuhalten; dieser Antrag wurde mit 7 zu 4 Stimmen in der Kommission beschlossen.
Maury Pasquier Liliane · Mit-F · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
Comme vous l'avez constaté, ma proposition de minorité comporte en fait deux éléments. Le premier, qui prévoit de reprendre la version du Conseil national, consiste à garder dans la loi fédérale sur le nouveau régime de financement des soins une réglementation claire du financement des soins aigus et de transition prescrits par un médecin. Dans la mesure où les soins de ce type sont la conséquence de maladies aiguës, il est à mes yeux nécessaire de garantir une prise en charge de ces soins compatible avec la LAMal. De plus, la nouvelle répartition des coûts proposée par le Conseil national, qui met sur pied d'égalité le financement hospitalier et celui des soins aigus et de transition, devrait permettre de diminuer le risque de fausses incitations, risque notablement augmenté par l'introduction des forfaits par cas.
En effet, les forfaits par cas, le fameux système des DRG, ont pour but de diminuer le coût des hospitalisations, de les rendre plus efficaces et ils ont donc pour effet de raccourcir la durée des séjours hospitaliers. Dans ces conditions, les patients ont encore besoin, le plus souvent en tout cas, de soins à leur retour à domicile ou dans leur EMS, et il convient que ces soins ne soient pas à la charge des personnes malades ou convalescentes mais bien de l'assurance-maladie et, pour éviter tout effet pervers, du canton. La Communauté d'intérêts "Financement des soins" et le comité directeur de la Conférence suisse des directrices et directeurs cantonaux de la santé (CDS) soutiennent cette proposition.
Le deuxième élément de ma proposition consiste à reprendre une formulation précédente du Conseil national en ce qui concerne le mode de rémunération des soins aigus et de transition. En effet, s'il peut être possible, dans certaines situations, de fixer des forfaits par cas pour ces prestations, il faut parfois passer par des forfaits au temps consacré, seuls à même de garantir une prise en charge adéquate et adaptée à l'évolution de la situation. Les soins dispensés à une personne qui rentre à la maison peuvent grandement varier en fonction de son état de santé et, bien sûr, selon qu'elle quitte l'hôpital au quatrième jour ou au sixième jour après l'opération. Je rappelle qu'il s'agit toujours ici de soins prescrits par un médecin.
Dans ce sens, je vous invite à soutenir ma proposition de minorité, ce qui permet de se rapprocher grandement de la décision du Conseil national dans une des dernières divergences que nous avons encore dans cette loi.
Monsieur Schwaller l'ayant déjà évoquée, je dirai juste quelques mots au sujet de ma proposition de minorité à l'alinéa 4. En faisant mention dans la loi de l'adaptation des tarifs tous les deux ans par le Conseil fédéral, en fait on tire la conséquence logique d'une réglementation sur le financement des soins aigus et de transition, comme le reconnaît d'ailleurs le comité de la CDS. Cette proposition est en fait la seule à même d'empêcher avec les années le développement d'une situation financière qui ne permettrait plus la complète mise en oeuvre de la loi.
Pour cette raison, je vous invite aussi à soutenir cette proposition.
Maissen Theo · Mit-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp
Wir führen hier ja immer noch die gleiche Diskussion wie an der Flimser Session vor eineinhalb Jahren; haben wir uns doch bereits damals mit diesen Fragen befasst. Ich möchte vorerst einfach darauf hinweisen, dass wir von der Situation der Patienten, also von den Betroffenen, ausgehen sollten. Wenn man von dieser Situation ausgeht, ist klar, dass wir uns dem Antrag der Minderheit bzw. dem Beschluss des Nationalrates anschliessen müssen, mit zwei Korrekturen, auf die ich noch kurz eingehen werde.
Wir haben mit der neuen Spitalfinanzierung die Fallpauschalen eingeführt. Damit ist das Interesse der Spitäler ganz klar so: Um Kosten zu sparen, will man den Spitalaufenthalt der Patienten möglichst kurzhalten. Das ergibt generell eine Kostenersparnis. Diese frühen Spitalentlassungen haben aber zur Folge, dass ein Teil sowohl der medizinischen als auch der pflegerischen Leistungen nachträglich spitalextern, im Sinne der Akut- und Übergangspflege, erbracht werden muss. Mit anderen Worten: Etwas, das über Jahrzehnte im Spital gemacht worden ist, bis der Patient jeweils entlassen wurde, wird heute ersetzt durch eine Aufgabenteilung. Was wirklich notwendigerweise im Spital gemacht werden muss, wird dort gemacht - medizinisch, pflegerisch -, und was nicht mehr zwingend im Spital erfolgen muss, wird spitalextern gemacht.
Damit ist aber auch deutlich, dass diese Akut- und Übergangspflege sich klar abgrenzt von der sogenannten Langzeitpflege. Von der Logik des KVG her haben wir damit aber zwei Bereiche, nämlich den Spitalaufenthalt mit der nachfolgenden Akut- und Übergangspflege einerseits und die sogenannte Langzeitpflege andererseits. Diese beiden Bereiche sollten auch von der Finanzierung her unterschiedlich behandelt werden; diese beiden Pakete sind nämlich unter dem Aspekt der Finanzierung verschieden geregelt und sollten es auch durchwegs sein.
Deshalb ist es richtig, dass die Akut- und Übergangspflege wie die Spitalaufenthalte als Kernbereich der Krankenversicherung betrachtet werden. Dieser Auffassung haben sich nun auch eindeutig die Kantone angeschlossen. Sie verlangen zwar, dass man den Begriff der Akut- und Übergangspflege klar definieren soll, was möglich sein wird. So soll vor allem die Abgrenzung zwischen akutstationärer Behandlung und Langzeitbehandlung klar geregelt sein. Dies ist insbesondere auch dann notwendig, wenn zum Beispiel einem Regionalspital ein Pflegeheim angegliedert ist. Da braucht es ganz klare Abgrenzungen und Definitionen, wie im Übrigen auch bei der Spitex, die sowohl Akut- und Übergangspflege wie auch Langzeitpflege macht.
Es ist deshalb wichtig - damit komme ich auf meinen Antrag zu sprechen, den ich gestellt habe -, dass einerseits diese Akut- und Übergangspflege ärztlich verschrieben und andererseits zeitlich limitiert ist. Da ist wahrscheinlich im Gesetzgebungsverfahren etwas passiert, denn bei der heute vorliegenden nationalrätlichen Fassung, welche von der Kommissionsminderheit unterstützt wird, fehlt nämlich der Satz in der Mitte des Absatzes, der vorher in der nationalrätlichen Fassung enthalten war: "Der Bundesrat bestimmt die Dauer der Kostenübernahme." Ich beantrage Ihnen, den Antrag der Kommissionsminderheit mit diesem Text zu ergänzen. Das liegt auch im Interesse der Kantone; die haben eindeutig unterstützt, dass der Bundesrat diese Dauer limitieren könne. Die GDK spricht hier von maximal dreissig Tagen mit einer einmaligen Verlängerung um weitere maximal dreissig Tage. Das ist ein Vorschlag der GDK, den man dann noch genauer ansehen müsste.
Was zudem wichtig ist, damit der Antrag der Kommissionsminderheit dann auch in der Praxis funktioniert, ist die Frage der Definition der Pauschalen. Diese sind heute als Fallpauschalen bei der Akut- und Übergangspflege nicht möglich, dazu fehlen heute die Grundlagen. Aber es sollte möglich sein, dass man mit Zeitpauschalen im Spitex-Bereich und bei den Tagespauschalen in Pflegeheimen eine angemessene Lösung findet.
Ich fasse zusammen:
1. Es ist systemkonform nach KVG, wenn wir die Akut- und Übergangspflege als Teilbereich der Akutbehandlung im Spital betrachten, die im Gegensatz zur Langzeitpflege steht. Wir unterscheiden hier und machen einen Schnitt, auch in Bezug auf die Finanzierung.
2. Zu den finanziellen Konsequenzen, die auch von Kollege Schwaller angesprochen worden sind: Ich bin davon überzeugt, dass es im gesamten System mittel- und langfristig richtig ist, wenn bei den Spitälern mit den Fallpauschalen gearbeitet und die Akut- und Übergangspflege gleich finanziert wird wie die spitalinterne Behandlung. Denn je klarer wir das als ein einziges Paket, als Einheit betrachten, umso mehr wird man dazu übergehen, die Dauer der Spitalaufenthalte möglichst kurzzuhalten, weil über die Akut- und Übergangspflege die fortgesetzt notwendige Pflege geregelt ist. Dies geschieht, ohne dass für die Beteiligten bezüglich der Finanzierung ein Nachteil entstünde. Also ist vom System, von der Logik her klar, dass es mittel- und längerfristig einen kostensparenden Effekt hat, wenn wir der Minderheit und dem Nationalrat mit den erwähnten erforderlichen Anpassungen folgen.
Ich bitte Sie also, die Minderheit zu unterstützen.
Forster-Vannini Erika · 2VP-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich möchte Sie ebenfalls bitten, dem Minderheitsantrag zuzustimmen, dies aber klar mit der Zusatzformulierung, wie sie jetzt von Kollege Maissen beantragt wird. Sie müssen wissen, dass ich nicht etwa die Seite gewechselt habe, aber ich war in der Kommission leider nicht anwesend, sonst hätte ich mich nämlich bereits an der Sitzung für den Minderheitsantrag ausgesprochen. Ich hätte aber auch dort bereits die Ergänzung gemäss Antrag Maissen verlangt, nämlich dass die Dauer der Kostenübernahme bei Akut- und Übergangspflege vom Bundesrat zu bestimmen ist. Herr Maissen hat Ihnen Ausführungen dazu gemacht, die ich nur bestätigen kann. Ich bitte Sie also, vorerst einmal seinem Antrag zuzustimmen, denn es scheint mir ganz wichtig, dass wir hier eine Bestimmung aufnehmen, wonach die Dauer der Akut- und Übergangspflege durch den Bundesrat zu bestimmen ist.
Ich begründe kurz, weshalb ich der Meinung bin, dass der Minderheit zu folgen ist: In Absatz 1 wird ja festgelegt, dass die Pflegeleistungen aufgrund einer ärztlichen Anordnung und eines ausgewiesenen Pflegebedarfs zu geschehen haben, und dies sowohl für Pflegeleistungen, die im ambulanten Bereich, wie auch für solche, die im Pflegeheim erbracht werden. Es wird weiter festgehalten, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherung einen Beitrag an die Pflegeleistungen zu leisten hat. Der Nationalrat - Sie ersehen das aus der Fahne, und es wurde jetzt auch mehrmals darauf hingewiesen - hat sich ja in seiner ersten Fassung für die volle Kostenübernahme der Akut- und Übergangspflege durch die Krankenpflegeversicherung ausgesprochen, was zu einem markanten Prämienanstieg in der Grundversicherung geführt hätte. Deshalb hat ja unser Rat dieses Ansinnen klar zurückgewiesen. Aufgrund unseres Widerstandes hat sich nun der Nationalrat von der Idee der vollen Übernahme durch die Versicherungen verabschiedet und will neu eben die Finanzierungsregelung der Akut- und Übergangspflege der Finanzierung von Spitalaufenthalten gleichstellen. Die Kosten sollen damit auf die öffentliche Hand und die Krankenpflegeversicherung aufgeteilt und nicht mehr einseitig dem Prämienzahlenden belastet werden.
Die Patientenbeteiligung, wie sie in dieser Vorlage mit Artikel 25a KVG für die Pflege eingeführt worden ist, soll damit auf die Langzeitpflege beschränkt werden - das ist für mich der springende Punkt, da geht es mir wie Herrn Maissen und Frau Maury Pasquier. In der Debatte habe ich bereits in der letzen Runde ein gewisses Verständnis für das Anliegen des Nationalrates signalisiert, da die Akutpflege eher eine Kernaufgabe des KVG darstellt. Die Übergangspflege ist ein speziell medizinisch-pflegegerichtetes Konzept innerhalb der Akutpflege. Diese Gründe sprechen dafür, die Übergangspflege nicht als Langzeitpflege zu entschädigen; deshalb sollte auch die Patientenbeteiligung hier keinen Eingang finden.
Es wurde auch bereits darauf hingewiesen - ich möchte das nicht wiederholen -, dass die DRG sicher dazu führen, dass frühere Entlassungen aus dem Spital stattfinden werden. Entsprechend den früheren Entlassungen gibt es nachfolgend auch mehr Akut- und Übergangspflege zu Hause - sei es durch Spitex oder in den Pflegeheimen -, deren Dauer kaum beeinflusst werden kann. Deshalb bin ich der Meinung, dass man hier dem Beschluss des Nationalrates folgen kann, dies umso mehr, als man in der Kommission - ich habe das zumindest so im Protokoll nachgelesen - davon ausgegangen ist, dass die Kantone sich klar gegen diesen Minderheitsantrag und gegen die nationalrätliche Lösung aussprechen werden. Sie, Herr Kommissionspräsident, haben bereits ausgeführt, dass die GDK in einem Brief bekanntgibt, dass sie der Lösung zustimmen kann. Auch ich habe den Brief der GDK eigentlich mit Verwunderung zur Kenntnis genommen. Damit kann ich mich jetzt auch als Kantonsvertreterin mit gutem Gewissen hinter diesen Minderheitsantrag mit dem Zusatzantrag Maissen stellen.
Egerszegi-Obrist Christine · Mit-F · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion
Sie finden mich ebenfalls auf der Seite der Minderheit. Ich finde es nicht richtig, die Akut- und Übergangspflege zu streichen. Die Argumente, die uns der Kommissionspräsident dargelegt hat - keine neue Behandlungskategorie, keine Ausweitung der Leistungen -, sind zwar vordergründig überzeugend, aber in der Praxis sieht das eben anders aus. Diese intensive Pflege wird nach einem Spitalaufenthalt oder einer schweren Akuterkrankung benötigt, und sie dient einzig dazu, den Patienten oder die Patientin möglichst rasch wieder in die Selbstständigkeit zu führen. Sie beinhaltet zwar für eine kurze Zeit einen grösseren pflegerischen Aufwand - es kann den Verbandswechsel fast rund um die Uhr bedeuten oder auch die ganze Körperpflege beinhalten -, aber das Ziel ist klar, die Betroffenen wieder in ihre gewohnte Umgebung mit ihrem selbstbewältigbaren Alltag zurückzuführen. Damit geben wir doch für eine bestimmte Zeit bewusst mehr zulasten der Krankenversicherung aus, aber wir können in vielen Fällen eine chronische Krankheit verhindern, einen Pflegeheimeintritt vermeiden oder zumindest verschieben, und wir reduzieren die Notwendigkeit eines erneuten Spitalaufenthalts.
In der früheren Fassung - Herr Maissen hat es gesagt - war der Umfang zeitlich auf dreissig Tage begrenzt. Das ist abhandengekommen, deshalb ist der Antrag Maissen, mit welchem diese Zeit wieder beschränkt und die entsprechende Kompetenz dem Bundesrat überlassen werden soll, sinnvoll.
Die Mitglieder der SGK haben von Santésuisse eine Broschüre mit dem Titel "Brennpunkt Gesundheit" erhalten. Dort lautete eine reisserische Schlagzeile zu diesem Bereich: "Gefährliche Entwicklung für die Prämienzahler und Patienten." Gerade das möchte ich widerlegen: Als Folge der Fallpauschale werden die Patienten in Zukunft früher aus dem Spital entlassen, was - zu Recht - eine Kostensenkung zur Folge hat. Die noch benötigte intensive Pflege muss durch die Spitex oder im Pflegeheim als Übergang gewährleistet sein, und zwar um Folgekosten zu sparen. Das dient wiederum den Patientinnen und Patienten, aber auch den Prämienzahlenden.
Es wurde von Kosten in der Höhe von 300 bis 400 Millionen Franken gesprochen. In der Kommission hatten wir noch viel höhere Angaben vonseiten der Santésuisse: 700 bis 800 Millionen Franken. Das ist völlig überrissen. Diese Pflege muss gewährleistet sein. Es ist nur die Frage, wer sie bezahlt. Wir haben bei der Einführung der Krankenversicherung klar gesagt: Jede medizinisch verordnete Leistung, sei es im Pflegeheim, im Spital oder ambulant, muss von der Krankenversicherung übernommen werden. Ohne diesen Passus wäre dieses neue Gesetz damals von der Bevölkerung nie angenommen worden. Dem müssen wir jetzt nachleben. Es ist so: Das ist eine Pflege, die vom Arzt verordnet wird. Sie kann und würde uns Folgekosten ersparen. Deshalb wird sie auch von der GDK unterstützt.
Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.
Ory Gisèle · Mit-F · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Je vous propose aussi d'accepter la version du Conseil national, avec la modification supplémentaire que vous propose la minorité Maury Pasquier. Le Conseil national prévoit de prendre en compte les soins aigus et de transition, et ce point me paraît très important. Il introduit aussi une certaine cohérence en rappelant la disposition que nous avons adoptée sur le financement hospitalier.
Cependant, la version du Conseil national introduit la notion de "tarifs forfaitaires pour ces prestations", tarifs qui seraient à négocier. Or, il est actuellement encore très difficile de fixer des tarifs forfaitaires par cas, car il nous manque les bases nécessaires pour les calculer. Les cas peuvent être très différents si l'on sort de l'hôpital un peu plus tôt ou un peu plus tard. Plus on sort tôt de l'hôpital, plus le cas est lourd ensuite. Il paraît donc très aléatoire et même très risqué de vouloir fixer des tarifs forfaitaires par cas, car on risque d'induire des effets pervers sur la date de sortie de l'hôpital pour alléger les cas ou de mettre les prestataires de soins dans des situations inextricables si le patient sort de l'hôpital trop tôt et que le forfait mis à disposition ne suffit pas à couvrir les besoins en soins. Il me paraît donc judicieux de prévoir aussi de fixer des tarifs horaires qui correspondent beaucoup mieux à la réalité.
La proposition Maissen reprend aussi la version du Conseil national. L'auteur y ajoute cependant une détermination par le Conseil fédéral de la durée pendant laquelle les coûts sont pris en charge et cela me paraît tout à fait compatible avec les objectifs que poursuit la minorité Maury Pasquier. Cela me paraît tout à fait acceptable.
Je vous propose donc aussi, si Monsieur Maissen y est favorable, d'intégrer sa proposition dans celle de la minorité, et donc d'adopter les deux propositions.
Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp
Wir haben letzte Woche erstaunliche Post von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren erhalten. Ich habe sehr gestaunt - das muss ich Ihnen sagen -, als wir hier plötzlich zur Kenntnis nehmen durften, dass die Kantone geradezu gerne 55 Prozent der hier anfallenden Kosten übernehmen würden. Ich weiss zwar nicht, wer dahintersteckt - es heisst "Gesundheitsdirektorenkonferenz"; ich war auch einmal deren Mitglied und auch Präsident. Möglicherweise ist es der Vorstand, möglicherweise der Präsident - ich weiss das nicht. Es sind nicht die Kantone. Ich nehme nicht an, dass die Finanzdirektoren hier ohne Weiteres mitunterschrieben hätten. Aber wir haben diesen Brief. Eigentlich - ich staune - müsste damit für uns ja alles in Ordnung, okay sein: Wir haben jemanden, der das zahlt - und wer will da dagegen sein? Wir haben jemanden, tipptopp!
Ich habe aber ein Problem mit dem Antrag der Minderheit. Nicht damit, dass man hier diese verordnete Akut- und Übergangspflege finanzieren will; mein Problem ist vielmehr das System. Diese Übergangspflege, diese Akutpflege, kann stationär oder ambulant sein - die Spitex ist ambulant -; es kann beides sein. Damit machen wir aber einen echten Bruch zum bisherigen Finanzierungssystem. Die sogenannte Lösung nach den Regeln der Spitalfinanzierung gilt jetzt in den Spitälern nur für den stationären Behandlungsteil. Nirgends, in keinem Bereich, sind bis heute auch ambulante Massnahmen mitbezahlt worden. Das ist ein Systembruch, den wir jetzt begehen. Hier frage ich mich, was dann künftig noch gelten soll. In der gleichen Behandlung haben Sie künftig Pflege, gleichzeitig aber ohne Zweifel vielleicht auch einmal die Mitwirkung eines Arztes. Das wird dann nach den Regeln für die ambulante Behandlung, die Pflege nach den Regeln für die stationäre Behandlung bezahlt. Ich sehe hier kein System mehr. Davor habe ich - das muss ich Ihnen ehrlich sagen - auch etwas Angst.
Wenn man in den Finanzierungen keine sauberen Regeln mehr einhält, dann wachsen die Ausgaben. Davon können Sie hundertprozentig ausgehen. Davor habe ich wirklich Angst. Wo ziehen Sie die Grenzen? Im Gesetz finden Sie sie nie mehr, im Gesetz haben Sie kein sauberes System mehr. Ja, der Bundesrat kann da noch mit Verordnungen mitwirken; er wird aber laufend unter Druck kommen. Ich habe Mühe mit diesem Antrag der Kommissionsminderheit. Für mich ist er noch nicht sauber durchdacht. Ich möchte ein System bei der Finanzierung. Ohne ein solches System kann ich hier nicht zustimmen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
David Eugen · Mit-M · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp
Wenn ich die Diskussion verfolge, erhalte ich den Eindruck, als ob die Pflege nicht finanziert wäre. Die Pflege ist aber nach Absatz 1 finanziert; das ist die Grundregel. Es geht jetzt nur darum, ob wir für bestimmte Fälle der Pflege noch eine Zusatzleistung aus der Krankenversicherung erbringen. Ich muss einfach darauf hinweisen: Jede zusätzliche Leistung der Krankenversicherung wird den Prämiendruck erhöhen. Ich vertrete heute tatsächlich den Standpunkt: Bevor wir bei der Prämienentwicklung keine Abflachung erreichen, sollten wir darauf verzichten, der Krankenversicherung neue Leistungen aufzuladen. Ich finde die Stossrichtung grundsätzlich falsch, wenn man das immer wieder macht. Ich gebe allen, die sich jetzt dafür ausgesprochen haben, Recht: Es gibt x Orte, wo man zu Recht Mehrleistungen fordern kann - denken Sie an die Psychotherapie, denken Sie an die Komplementärmedizin. In allen diesen Bereichen gibt es durchaus berechtigte Forderungen; man sagt, dass das auch die Krankenversicherung bezahlen solle.
Ich finde auch, dass wir uns all diesen Gesuchstellern gegenüber einigermassen gleich verhalten müssen. Entweder gehen wir zum Prinzip über, dass wir im Moment - solange die Entwicklung der Prämien nicht abflacht - keinen Ausbau der Leistungen vornehmen, oder wir fangen an und sagen: Da machen wir einen Ausbau. Dann müssen wir aber ehrlicherweise sagen, warum wir das andernorts nicht tun wollen. Das ist für mich das Grundprinzip.
Die Befürworter dieses Antrages können nicht mit dem Argument daherkommen, dass die Abflachung bereits eingetreten sei. Die Entwicklung, die sich im Jahr 2006 gezeigt hat, ist leider eine einmalige Erscheinung. Die heutigen Zahlen deuten in eine ganz andere Richtung. Wir sind leider wieder im alten Fahrwasser, und wir müssen alles unternehmen, damit wir diese Steigerung in den Griff kriegen.
Aus diesen Gründen bin ich der Meinung, dass wir auch hier nicht einer Ausweitung der Leistungen zustimmen sollten. Es geht ja nicht darum, dass wir etwas abbauen, was heute nicht zugesprochen wird, sondern wir bauen aus.
Eine weitere Frage: Ist es angemessen, hier Nein zu sagen? Frau Forster hat gesagt, es störe sie, dass die Beteiligten eine Eigenleistung erbringen müssten. Wir haben die Eigenleistung fixiert - Sie erinnern sich an das letzte Mal: Absatz 5, Seite 9 der Fahne -: Das sind 20 Franken pro Tag. Ist es unangemessen, nach der jetzt beschlossenen und von der ständerätlichen Kommission vorgeschlagenen Fassung 20 Franken pro Tag vom Betreffenden zu verlangen? Wir haben die Begrenzung ja gemacht.
Nehmen wir jetzt den Fall von zehn Tagen Pflege nach einem Spitalaufenthalt. Dann wäre der Betrag nach der jetzigen Lösung, die hier vorgesehen ist, 200 Franken. Ich denke, es ist angemessen, dass wir diesen Beitrag verlangen. Ich sehe auch nicht ein, warum wir von den Chronischkranken den Beitrag verlangen, bei denen es ja eigentlich viel härter ist, weil die Situation viel länger dauert, und bei dieser Kurzpflege den Beitrag nicht verlangen.
Ein weiterer Punkt, weshalb ich dieser Lösung kritisch gegenüberstehe - es wurde auch verschiedentlich angesprochen -: Es ist die Fortsetzung des Aufenthaltes im Spital. Ich habe mit Spitalärzten darüber diskutiert. Sicher könnten fünf bis sechs Tage Pflege als direkte Folge des Spitalaufenthaltes akzeptiert werden. Wenn wir das dem Spital zuordnen, ist das noch okay; aber hier geht es um andere Grössenordnungen. Herr Maissen und andere haben es gesagt: Es sind dreissig bis sechzig Tage, die man so finanzieren müsste. Das hat mit der spitalnachfolgenden Pflege eigentlich nichts mehr zu tun. Wenn man festlegen könnte, dass wirklich die spitalnachfolgenden Tage in diesem Bereich angerechnet würden, wäre das etwas ganz anderes. Jetzt ist die Frist offen. Herr Maissen beantragt, dass der Bundesrat sie festlegt; er hat aber auch darauf hingewiesen, dass man dreissig bis sechzig Tage meint. Das ist meiner Meinung nach weit über dem, was mit der Spitalversorgung zu tun hat.
Ich möchte auch jetzt gelegentlich zu hörenden Vorwürfen entgegentreten und bestreiten, dass Leute einfach "blutig" aus dem Spital entlassen werden. Die Ärzte werden ihre Verantwortung wahrnehmen und medizinisch korrekte Entscheide fällen.
Letzter Punkt - Herr Stähelin hat das angesprochen -: Wir können ja eigentlich froh sein, dass sich hier ein Zahler gemeldet hat. Die Kantone - jedenfalls die GDK - haben offenbar gesagt, sie akzeptierten diese Zahlungen zulasten der kantonalen Steuerzahler. Persönlich kann ich, ehrlich gesagt, diesen Entscheid nicht ganz nachvollziehen. Nichtsdestotrotz tragen wir hier im Bundesparlament die Gesamtverantwortung für die Krankenversicherung und ihre Entwicklung. Aus dieser Sicht - trotz dieser kantonalen Grosszügigkeit, die hier plötzlich aufscheint - bitte ich Sie, der Lösung zuzustimmen, die wir in der ersten Behandlungsrunde beschlossen haben, nämlich in diesem Punkt keine Ausweitung der bisherigen Leistungen vorzunehmen.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich wollte mich eigentlich nicht auch noch einbringen, weil meine Kolleginnen glasklar, kompetent und vertieft dargestellt haben, warum der Minderheitsantrag der richtige ist. Aber nach den gehörten Voten glaube ich, Ihnen doch noch zwei Dinge mitgeben zu müssen.
All jenen, die sich nicht mit dem Spezialdossier befassen - das ist ja bei den Gesundheitsvorlagen immer das Problem, dass sie kompliziert sind -, möchte ich versuchen zu zeigen, was, vereinfacht gesagt, der Unterschied zwischen den Fassungen von Mehrheit und Minderheit ist. Beide wollen die Kostenwirksamkeit und die Effizienz in der Pflege zwischen Spitalaufenthalt und Wiedergenesung erhöhen bzw. Langzeitpflege und chronische Krankheiten vermeiden, also kostengünstig handeln. Die Minderheit sieht einfach etwas mehr die praktische Seite, wie dies geschehen soll. Kollege Stähelin hat die Angst zum Ausdruck gebracht, dass dieser Systembruch nicht mehr kontrolliert werden könne. Dazu möchte ich einfach sagen: Wenn wir die Akut- und Übergangspflege, die ja ärztlich verordnet und mit dem Antrag Maissen erst noch zeitlich beschränkt wird, nicht anders behandeln als die Langzeitpflege, dann entsteht ein gewaltiger Anreiz für eine "Rück-Hospitalisierung" - das passiert nämlich in der Praxis! Kollege David, die Beteiligung beträgt dann nicht 20 Franken, sondern 20 Prozent! Das können gewaltige finanzielle Unterschiede sein.
Das muss man sich einmal praktisch vorstellen, wie es ist, wenn jemand aus dem Spital kommt. Wir wollen ja, dass die Spitalaufenthalte durch die DRG-Fallpauschalen kürzer werden, und zwar aus Kostengründen, aber auch aus menschlichen Gründen, weil es sinnvoller ist, wenn man im gewohnten Umfeld gepflegt wird. Ganz abgesehen davon ist die Spitex-Pflege und die Pflege zu Hause wesentlich günstiger als die Pflege im Spital. Also, da kommt jetzt jemand aus dem Spital, und dann muss er betreut werden. Wenn jetzt der Kostendruck durch die Beteiligung zu hoch wird, dann ist das Risiko, dass er wieder hospitalisiert werden muss, enorm gross. Sie blenden nämlich bei Ihren Systemüberlegungen dauernd das menschliche Umfeld aus, das erlaube ich mir hier einmal zu sagen. Es sind die Angehörigen, die dann entsprechend einspringen müssen, um das abzusichern. Und alle diejenigen, die in ihrem Umfeld selber davon betroffen sind, kennen das - wir sind ja in einem Alter, in dem das jetzt häufiger passiert, weil wir ja die "Sandwich-Generation" sind: Man hat meistens Eltern, die jetzt zum Teil in diese Phase kommen können. Die Dauerbelastung für die Angehörigen ist also auch zu berücksichtigen, denn dies wird einen Anreiz schaffen, wieder zu hospitalisieren, anstatt die Übergangspflege wirklich wahrzunehmen. Aus all diesen praktischen Überlegungen heraus bin ich der tiefen Überzeugung, dass der Minderheitsantrag der kostengünstigere ist. Er ist nicht nur für die Betroffenen der wirksamere und menschlichere, sondern er ist auch kostengünstiger, weil er keine falschen Anreize schafft.
Noch zum Prämienargument: Santésuisse oder auch Eugen David - Sie werden mir das verzeihen - bringen bei jeder Änderung, die wir machen, immer den Prämienschub als das Killerargument. Man kann es aber nicht beweisen, man kann es nur approximativ berechnen. Ich würde darum sehr dafür plädieren anzuschauen, wie in der Praxis die Anreize optimiert werden können, damit die Menschen im kostengünstigen Umfeld der Hauspflege und der Angehörigenpflege verbleiben und kein Anreiz entsteht, in den teuren Spitalbereich zu gehen. Das ist für mich die Hauptrichtung, die wir mit dem Minderheitsantrag fahren.
Deshalb bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.
Diener Verena · Mit-F · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp
Wir sind uns wahrscheinlich alle einig, dass eine Übergangspflege in einer guten Qualität für unsere Bevölkerung wünschbar ist. Das wird aber auch heute schon gemacht. Ich denke, dass die Spitex einer der grösseren Wachstumsbereiche ist. Das heisst, die Spitex-Leistungen werden zunehmend hochprofessionell erbracht. Sie werden umfassend erbracht. Die Organisation in den Kantonen ist professioneller geworden. Diesem Anliegen der Übergangspflege wird in diesem Bereich, im ambulanten Bereich, bei der Pflege zu Hause seit Jahren Rechnung getragen. Da hat sich eine markante Verbesserung ergeben. Es ist auch bei den Institutionen üblicher geworden, eine Übergangspflege anzubieten. Inhaltlich sind wir uns einig, da sind wir auf dem richtigen Wege.
Jetzt geht es ja nur noch darum zu fragen, wer diese ganze Sache bezahlt. Wir haben heute ein Bezahlungssystem, bei dem die Eigenleistungen - ich spreche hier vor allem von den älteren Leuten - recht gross sind. Jetzt stellt sich die Frage, ob das etwas Schlechtes, etwas Ungerechtes ist. Wenn wir das System ändern und die Kostenübernahme anders regeln, dann muss man sich auch fragen: Wen trifft es dafür stärker? Bei der Fassung der Minderheit und der Regelung des Nationalrates ist es klar so, dass die Prämien- und die Steuerzahlenden mehr Kosten übernehmen und das Individuum entlastet wird. Bei den Steuerfragen - das lasse ich einmal beiseite - besteht mindestens mit der Progression eine gewisse Solidarität oder eine Unterschiedlichkeit der Belastung. Aber was die Krankenkassenprämien anbelangt, besteht heute die Situation, dass die jungen Menschen mit ihren Prämien die älteren und alten Menschen quersubventionieren. Das finde ich persönlich eine grosse, störende Ungerechtigkeit. Wir wissen auch, dass die älteren Menschen in unserem Lande eigentlich grossmehrheitlich die Vermögenswerte besitzen. Nun stellt sich für mich schon die Frage: Wen wollen wir in diesem System nochmals zusätzlich belasten? Sind das die jungen Menschen, oder ist es zuzumuten - neben der Tatsache, dass die Erbschaftssteuer praktisch überall abgeschafft wurde -, dass die älteren Menschen hier vielleicht ein gewisses Mass an Solidarität auch in diesem gesellschaftlichen Bereich übernehmen, indem sie bei der Übergangspflege mehr bezahlen?
Da muss ich sagen: Das finde ich nicht störend. Mich stört vielmehr, dass die jungen Menschen und die jungen Familien mit den Krankenkassenprämien Belastungen erleiden, die immer häufiger zu unhaltbaren Zuständen führen. In dieser Güterabwägung bin ich klar bei der Mehrheit - das hat nichts mit der medizinischen Versorgung zu tun, dort sind wir uns ja einig; es geht nur darum, wer welche Solidarität lebt. Ich denke nicht, dass es angeht, dass man dreissig bis sechzig Tage Übergangspflege gemäss Verteilschlüssel der Kantone und Krankenkassen bezahlt. Das ist ein Schritt in eine Richtung, die für mich nicht Solidarität, sondern eine Entsolidarisierung gegenüber den jüngeren Menschen in unserer Gesellschaft bedeutet.
Noch kurz zum Schreiben der GDK: Meines Wissens hat nicht das Plenum, sondern der Vorstand der GDK diesen Entscheid gefällt.
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp
Erlauben Sie mir noch ein paar Bemerkungen.
Zum Antrag Maissen: Wir haben diesen nicht diskutiert. Mir scheint es - immer auf der Linie der Kommissionsmehrheit bleibend -, dass es richtig ist, wenn man mindestens eine Bestimmung vorsieht, mit welcher es möglich wäre, die Dauer zu beschränken, und diese Kompetenz dem Bundesrat einräumen würde.
Zum Antrag der Minderheit Maury Pasquier: Diesen Antrag haben wir diskutiert, wir haben auf unsere Nachfrage auch folgende Präzisierung erhalten: "Im Gesetz spricht man tatsächlich von Zeittarif oder Pauschaltarif. Zeittarife sind vor allem bei der Spitex üblich, Pauschaltarife beziehen sich eher auf Tagespauschalen im Pflegeheim." Bei der ursprünglichen Diskussion im Nationalrat hat man die volle Kostenübernahme nicht nur auf die Pflege im Anschluss an einen Spitalaufenthalt bezogen, sondern allenfalls auch auf den Fall einer schwerwiegenden Erkrankung; jetzt bezieht es sich klar nur noch auf den Spitalaufenthalt. Wir haben uns nachher mit 6 zu 2 Stimmen gegen diesen Antrag ausgesprochen.
Noch eine abschliessende Bemerkung: Wir streichen ja die Übergangspflege nicht; das wurde verschiedentlich gesagt. Es ist nicht so, dass wir überhaupt nichts mehr bezahlen wollen, sondern wir haben für diese Übergangspflege - soweit diese bei einer Rehospitalisierung nicht wieder voll übernommen werden muss - nur einen anderen Schlüssel: 60 Prozent über die Versicherung, 20 Prozent über die öffentliche Hand und maximal 20 Prozent bzw. 20 Franken durch den Privaten. Im ersten Vorschlag des Nationalrates war vorgesehen, die Kosten der Übergangspflege voll und ganz von der Versicherung übernehmen zu lassen.
Nun, man kann auch 55 Jahre alt werden und trotzdem jeden Tag Neues erleben und staunen. Das ist mir passiert, als wir den Brief der GDK erhalten haben. Da haben wir während Jahren Ordner mit Briefen vonseiten der GDK, vonseiten der Finanzdirektoren, vonseiten der Konferenz der Kantonsregierungen gefüllt, in denen sich diese strikt dagegen gewandt haben, dass wir im Ständerat irgendeine Kostenverschiebung zulasten der Kantone vornehmen - und plötzlich geht das, plötzlich ist man bereit, 55 Prozent - von 100, 200, 300 Millionen Franken oder von wie viel auch immer - zu übernehmen.
Weiter mischen sich die Kantone nun auch in den Bereich der ambulanten Versorgung ein. Meines Erachtens ist das nicht angängig. Ich bitte Sie, beim Konzept der Mehrheit bzw. bei unserem Konzept zu bleiben.
Couchepin Pascal · BPR-M · Bundesrat · Wallis
Le Conseil national a décidé d'introduire dans la loi une réglementation séparée pour la répartition de la prise en charge des soins aigus et des soins de transition. Cette répartition se ferait entre les cantons et l'assurance obligatoire des soins, selon les règles adoptées dans le cadre du financement hospitalier.
La majorité de la commission, à notre avis avec raison, considère qu'il n'est pas souhaitable de faire une distinction entre soins aigus et de transition et soins de longue durée. En effet, les premiers - soit les soins aigus et de transition - relèvent également de la contribution prévue à l'article 25 alinéa 1. La majorité de la commission a raison de s'opposer à la solution du Conseil national: en effet, une réglementation séparée pour les soins aigus et de transition entraînerait une inégalité de traitement dans le domaine des prestations des soins pour des cas graves, si vous adoptiez la solution du Conseil national, et le fait que des prestations seraient prescrites le plus souvent possible à titre de soins de transition.
Plusieurs orateurs partisans de la solution de la minorité ont évoqué le problème du système des DRG. Premièrement, ce n'est pas encore tout à fait demain qu'il entrera en vigueur. On est en pleine étude sur le sujet, et le système des DRG comprendra évidemment aussi une disposition "punitive" pour les cas où on ferait sortir un patient beaucoup trop tôt de l'hôpital, provoquant ainsi le risque d'un retour à l'hôpital. C'est un problème qui devra être discuté lorsqu'on adoptera concrètement un système de DRG. Ce n'est pas un problème qui doit être résolu au stade actuel.
Deuxièmement - et là, je ne peux que remercier Madame Diener d'être intervenue pour dire qu'à la fin quelqu'un paie, et que le problème, c'est de savoir qui le fait: est-ce que c'est le contribuable et/ou l'assuré - ce qui revient au même, dans la pratique? ou bien est-ce que le patient paie lui-même en fonction de ses moyens?
Il est vrai qu'on a constaté qu'au cours de ces dernières années, ce qui était social autrefois ne l'est plus, parce que toutes les études montrent que les gens de notre génération ont profité d'une situation économique fantastique. Ils ont bâti un système qui leur permet d'envisager l'avenir avec une grande sécurité. Par contre, ceux qui nous suivent, les plus jeunes et les familles en particulier, eux, ont beaucoup plus de difficultés et il s'agit de ne pas les charger davantage. A un certain moment, ce qui apparaissait comme quelque chose de social est devenu une manifestation d'égoïsme de notre génération et, dans le cas précis, nous sommes en train de passer de ce côté-là. Notre génération, si elle n'est pas prudente dans ce domaine, risque de manifester non plus un sens social mais de l'égoïsme. C'est la raison pour laquelle, avec conviction, je vous invite à adopter la proposition de la majorité de la commission.
On vient de me transmettre la lettre de la Conférence suisse des directrices et directeurs cantonaux de la santé (CDS). Je ne la commenterai pas. On est habitué à recevoir en dernière minute une lettre de la CDS, en particulier lorsqu'elle est signée par son nouveau président, Monsieur Pierre-Yves Maillard. Le secrétaire central suppléant croit qu'il ne faut pas trop s'inquiéter de cela. Si l'on attend encore 24 heures, on recevra une deuxième lettre qui donnera - et c'est souvent le cas - un avis un peu différent. En tout cas, ces lettres arrivent toujours en dernière minute. Celle-ci est datée du 19 février. (Remarque intermédiaire Maury Pasquier: Elle est arrivée bien avant, Monsieur le président de la Confédération!) Si vous lisez cette lettre, vous remarquez que ce n'est pas aussi simple que certains l'ont dit. C'est une lettre très complexe dans laquelle le pour et le contre sont exposés et, à la fin, il est écrit ceci: "Nous vous prions tout de même de prendre note du fait que malgré notre position en faveur d'un compromis dans les questions soulevées, nous continuons à considérer comme erronés les transferts de coûts déjà statués à la charge des cantons, particulièrement la décision de soutenir des personnes en home qui n'ont aucun besoin financier." Si on analyse le contenu de cette lettre, on conclut qu'on aura droit à une nouvelle lettre dans les prochains jours qui précisera encore les choses.
Je crois qu'il faut en rester aux arguments de fait qui ont été exposés par le président de la commission, Monsieur Schwaller, par Monsieur Stähelin, par Madame Diener, par Monsieur David et adopter la proposition de la majorité de la commission.
Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag Maissen ... offensichtliche Mehrheit
Für den Antrag der Minderheit ... Minderheit
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 23 Stimmen
Für den Antrag Maissen ... 18 Stimmen
Abs. 4 - Al. 4
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp
Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung an die Adresse des Bundespräsidenten:
Monsieur le président de la Confédération, il faut que je vous dise que, suite à la décision qui a été prise par le Conseil national, c'est la commission de notre conseil qui, par mon intermédiaire, s'est adressée à la Conférence suisse des directrices et directeurs cantonaux de la santé pour lui demander si elle avait vu que, d'après la solution choisie par le Conseil national, les cantons devraient assumer 55 pour cent du financement. Donc la réponse qui nous est parvenue faisait suite à une lettre envoyée à l'organe précité. Je pense qu'il faut que cela soit dit pour que les choses soient claires.
Bei Artikel 25a Absatz 4 schlägt die Kommission vor, wie bei den anderen Bereichen der OKP keine automatischen Anpassungen vorzunehmen. Ich bitte Sie, auf der früher eingeschlagenen Linie zu bleiben.
Maury Pasquier Liliane · Mit-F · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
J'ai défendu ma proposition de minorité en développant ma proposition de minorité précédente (al. 1bis), puisque c'est en fait une conséquence de celle-ci. De ce point de vue, le vote sur cette proposition de minorité est devenu inutile.
Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. Ia
Antrag der Kommission
Festhalten
Ch. Ia
Proposition de la commission
Maintenir
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp
Wir halten hier daran fest, dass der Übergang in die neue Pflegeversicherung kostenneutral zu erfolgen hat.
Brändli Christoffel · P-M · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Angenommen - Adopté