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Journées d'initiation au tir

13422 · Bulletin officiel

Du 9 juin 2008

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/13422/fr/journees-d-initiation-au-tir

Consulté le 10 sept. 2026

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Objet parlementaire: Journées d'initiation au tir (08.5184)

08.5184

Journées d'initiation au tir

Schmid Samuel · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Gemäss der Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst kann der Bund Jugendschiessen von nationaler, kantonaler oder regionaler Bedeutung für Teilnehmende ab dem zehnten Altersjahr auch durch die Abgabe von Kaufmunition und die Ausleihe des Sturmgewehrs 90 unterstützen. Solche freiwillige ausserdienstliche Schiessübungen können nur anerkannte Schiessvereine durchführen, die sich an die dazu erlassenen Vorschriften zu halten haben.

Schiessanlässe mit Kindern stehen in einer langen Tradition, wie zum Beispiel das Zürcher Knabenschiessen oder andere kantonale Jugendschiessen. Beim Jugendschiessen wird der Jugendliche durch erfahrene Betreuer - in der Regel sind es Schützenmeister - begleitet und angeleitet. Die Verantwortung für die korrekte Waffenhandhabung liegt dabei beim Betreuer. Die Kinder erhalten keine eigentliche Waffenausbildung. Damit unterscheiden sich die Jugendschiessen vom Jungschützenwesen, denn seine Kurse gehören zur vordienstlichen Ausbildung und haben auch eine militärische Komponente.

Die vom Fragesteller erwähnten Schnupperkurse sind als Vorbereitung für die oben erwähnten Jugendschiessen zu betrachten. Die Alterslimite entspricht der erwähnten Verordnung, und bisher hat es bei diesen Schiessanlässen bezüglich der Sicherheit keine Probleme gegeben, da eine strikte Aufsicht besteht.

Aus Sicht des Bundesrates besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Jositsch Daniel · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe socialiste

Zehnjährige sind - ich glaube, da sind Sie einig mit mir - nicht in der Lage, die Verantwortung für eine Schusswaffe zu übernehmen und zu verstehen, welche Tragweite es hat, mit einer Schusswaffe umzugehen. Sie sind auch nicht unbedingt in der Lage zu verstehen, was für eine Wirkung eine Schusswaffe haben kann. Könnten Sie sich vor diesem Hintergrund nicht vorstellen, dass es für die Entwicklung eines Kindes im Alter von zehn Jahren allenfalls nicht besonders zweckmässig sein könnte, wenn es darin ausgebildet wird, wie man eine Schusswaffe gebraucht, die doch letztlich keinen anderen Zweck haben kann, als zu töten?

Schmid Samuel · BR-M · Conseil fédéral · Berne

Herr Nationalrat, Schiessen ist Sport. Ich habe in meiner Antwort bereits gesagt, dass hier keine Waffenausbildung betrieben wird. Die Waffe wird diesen jungen Menschen als Sportgerät unter Anleitung und Aufsicht eines Schützenmeisters für die Schussabgabe und für die Sportausübung zur Verfügung gestellt. Weder Ihnen noch mir dürfte ein Fall bekannt sein, wonach bei einem derartigen Ereignis irgendjemand gefährdet wurde. Bei jeder Sportausübung gibt es gewisse Risiken; das will ich nicht in Abrede stellen. Aber die Art und Weise, wie hier mit jungen Schützinnen und Schützen umgegangen wird, die Zielsetzung dieser Schiessen und die Tradition - Sie sind Zürcher und kennen das Zürcher Knabenschiessen mindestens so gut wie ich - rechtfertigen diese Politik. Die Geschichte bestätigt auch, dass das richtig ist. Im Übrigen sind, wie überall, die permanente Aufsicht und Kontrolle zentral; eine Waffenabgabe und eine Waffenübergabe erfolgen nicht.

Ein Letztes noch: Glauben Sie nicht auch, dass es sinnvoll sein kann, durch entsprechend verantwortungsbewusste und verantwortungsvolle Einführung dieses Schiesssportes bei jungen Menschen die Gefährlichkeit, die diese Waffe auch haben kann, frühzeitig und korrekt weiterzugeben? Ich glaube, darin liegt durchaus auch ein erzieherisches Moment.