09.3074, 09.3075
Überprüfung von Frequenzreserven innerhalb der unterschiedlichen Versorgungsgebiete der Schweiz / Übergangslösung zur Verbreitung von lokalen und regionalen Radioprogrammen
Forster-Vannini Erika · 1VP-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Bundesrat beantragt, die beiden Postulate abzulehnen.
Janiak Claude · Mit-M · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Natürlich bin ich enttäuscht über die abschlägigen Antworten des Bundesrates. Ich habe mit meinen beiden Postulaten drei Ziele verfolgt: Ich wollte erstens Klarheit schaffen bzw. erhalten in der fast unsäglichen Diskussion um die freien oder möglichen Frequenzen in der Schweiz. Zweitens wollte ich die Bemühungen des Bundesrates unterstützen, der neuen Technik DAB schweizweit zum Durchbruch zu verhelfen. Drittens ging es mir nicht zuletzt darum, allen Beteiligten, auch dem UVEK, aufwendige Verfahren um die Konzessionserteilung 2008 vor dem Bundesverwaltungsgericht zu ersparen und für Medienunternehmen und viele Medienschaffende möglichst rasch Rechtssicherheit zu schaffen.
Zum ersten Postulat, in welchem es mir um die Überprüfung der Frequenzkapazitäten und um eine Anpassung des Frequenzzuweisungsplans ging: Aus der Antwort des Bundesrates muss ich schliessen, dass wir wieder einmal vor einem klassischen Expertenstreit stehen. Ich rede nicht nur für die Region Basel, für die eine Expertise, übrigens unter Mitwirkung des Bakom, eine freie UKW-Frequenz belegt. In der Region Zürich soll sich sogar SRG-Generaldirektor Walpen mit Radio Energy dafür einsetzen - ich habe das der Presse entnehmen können, dem "Sonntagsblick" vom 24. Mai 2009 -, eine Frequenz im angeblich so vollgestopften Äther zu finden. Derart festgemauert im Himmel, wie es die Antwort des Bundesrates suggeriert, scheinen die Wellen also nicht zu sein. Vielleicht drängt sich eine unabhängige Oberexpertise über all diese Frequenzexpertisen auf. Das wäre nicht das erste Mal, dass sich Experten widersprechen.
Mit dem Postulat 09.3075 wollte ich die vom Bundesrat gewollte Verbreitung von DAB unterstützen. Private Veranstalter hätten mit DAB allein über eine viel zu lange Zeit zu wenige Hörerinnen und Hörer, um wirtschaftlich überleben zu können. Sie brauchen UKW-Übergangsfrequenzen. Das bestätigt der Bundesrat sogar in seiner ablehnenden Antwort. Er schreibt vom Run auf die DAB-Geräte, als die "Musikwelle" der SRG von der Mittelwelle zu DAB umstellte. So war es in der Tat. Die DAB-Geräte waren vielerorts, auch wegen der Einführung von "DRS 4 News", ausverkauft. Ich weiss nicht, ob der Bundesrat mitbekommen hat, wie auf allen DRS-UKW-Frequenzen dieses DAB pausenlos beworben wurde. Das waren eben jene Übergangsfrequenzen, wie ich sie für private Veranstalter postuliert habe.
Ich schliesse mit einer persönlichen Bemerkung. Ich habe mich damals im Verfahren um die Konzessionserteilung beim Basler Veranstalter "Medien für Erwachsene" beratend engagiert, allerdings ohne irgendeine operative Funktion zu haben. Der Veranstalter hat vom UVEK oder Bakom keine Konzession erhalten. Nun aber, und das mag Sie überraschen, werde ich meine Funktion als redaktioneller Beirat bald ins Interessenregister eintragen können, denn der Veranstalter "Medien für Erwachsene" wird gelegentlich auf Sendung gehen: Er hat das Privatradio eines Mitbewerbers übernommen, der trotz wirtschaftlicher Verbandelung mit dem anderen erfolgreichen Mitbewerber eine Konzession erhalten hatte und nach wenigen Monaten aus wirtschaftlichen Gründen darauf verzichten muss. Dies hat - ich beziehe mich jetzt auf das erste Postulat - mein Vertrauen in die Expertisen nicht gerade gestärkt.
Ich möchte Sie bitten, meine Postulate anzunehmen. Beim ersten geht es darum, dass wirklich einmal sauber geklärt wird, ob es bei den Frequenzen solche Reserven gibt oder nicht. Im zweiten Fall könnte ich es mir aus lokalpolitischen Gründen leichtmachen und das Postulat zurückziehen. Aber ich möchte gerne meinen Zürcher Kollegen eine Steilvorlage geben: Die haben doch vielleicht auch ein Interesse daran, dass dieses Postulat angenommen wird.
Frick Bruno · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp
Ich habe persönlich Verständnis für Herrn Kollege Janiak, dass er für sein Radio rasch eine Frequenz erhalten möchte. Leider stehen in der Schweiz zurzeit zu wenig UKW-Frequenzen zur Verfügung. Anders wird sich die Situation gestalten, wenn DAB in Betrieb und landesüblich ist. Aber bei den heutigen Frequenzen geht das nicht.
Nun möchten jene, die auf eine DAB-Frequenz hoffen, bereits heute, in der Übergangszeit, eine Frequenz auf UKW erhalten. Wir wissen, dass in der Region Zürich ein bestandenes Radio die Konzession nicht erneuert erhielt und jetzt ausscheiden muss. Ich verstehe auch, dass es dieses Radio schmerzt. Aber wie ist die Situation? Wenn wir jetzt in der Grossagglomeration Zürich Radio Energy - jetzt klar gesprochen - eine zusätzliche Frequenz auf UKW geben, bis DAB in breiten Kreisen operativ ist, müssen die Frequenzen auf UKW völlig neu gebüschelt werden. Da spreche ich jetzt als Direktbetroffener, ich bin Präsident von Radio Central. Das deckt die Kantone Uri, Schwyz, Unterwalden, Glarus, Luzern und Zug ab und arbeitet erfolgreich. Aber wenn jetzt Radio Energy in Zürich eine vierte UKW-Frequenz erhält, muss man bei allen anderen bestehenden Radios die Frequenzen neu büscheln. Das heisst - in unserem zerklüfteten Gebiet braucht es ja viele Sender mit unterschiedlichen Frequenzen -, man müsste den bestehenden Lokal- und Regionalradios die Frequenzen wegnehmen, sie Radio Energy geben und würde dadurch die bestehenden Radios massiv benachteiligen. Denn Frequenzwechsel bedeutet auch Hörerverlust.
Der Bundesrat hat in der Antwort auf das erste Postulat sehr klar dargelegt, dass eben keine zusätzlichen Frequenzen zur Verfügung stehen. In der Antwort auf das zweite hat er dargelegt, dass neue Frequenzen für ein weiteres Radio bedingen, dass man die ganzen zugeteilten Frequenzen umbaut und den bestehenden Radios Frequenzen wegnimmt. Das ist in erster Linie ein Hauptproblem für die Region Zürich-Glarus, in der mehrere Radios tätig sind. Der Bundesrat hat in der Antwort gesagt, das wäre "nur möglich, wenn der SRG SSR und zahlreichen privaten Veranstaltern Frequenzen weggenommen und zu diesen Frequenzumstellungen das Einverständnis der umliegenden ausländischen Regulierungsbehörden eingeholt würde - ein langwieriges, kostspieliges Unterfangen mit unsicherem Ausgang". Wir müssten also, um das Anliegen von Kollege Janiak - ich verstehe es, aus seiner Sicht - zu erfüllen, nicht nur denjenigen Frequenzen wegnehmen, die sich bisher im Radiomarkt aufgebaut und behauptet haben. Man müsste zudem noch mit den ausländischen Regulierungsbehörden verhandeln, weil sehr vieles grenzüberschreitend und im Grenzraum ist.
Bei grossem Verständnis für die Situation seines persönlichen Radios: Aus den Gründen, die der Bundesrat gut dargelegt hat, dürfen wir die beiden Postulate nicht annehmen. Sie würden den jetzigen Frequenzinhabern in den Besitzstand eingreifen und erhebliche Hörerverluste bringen.
Lombardi Filippo · Mit-M · Ständerat · Tessin · Fraktion CVP/EVP/glp
Wie mein Vorredner gehöre auch ich der Welt der Radioveranstalter an. Dieser Markt ist ein besonderer Markt, es ist ein regulierter Markt. Er ist per Gesetz eingeschränkt, und es werden gemäss einer bestimmten Planung Konzessionen erteilt. Diese Planung basiert nicht nur auf technischen Überlegungen, der Verfügbarkeit von Frequenzen; sie basiert auch auf einer medienpolitischen Analyse, die einerseits die Bedürfnisse des Publikums, andererseits die Verfügbarkeit der Ressourcen untersucht. Wenn wir von verfügbaren Ressourcen für solche Sender sprechen, meinen wir in der Regel nur zwei: einerseits die Gebührenanteile für diejenigen, die in den Genuss solcher Anteile kommen, andererseits die Werbeeinnahmen.
Soeben sind aufgrund des neuen Gesetzes die Konzessionen erteilt worden; das war eine grosse, eine schwierige Übung, mit langwierigen Verfahren, die jetzt zu einem Ende kommen. Die Diskussion, die mit der Annahme des Postulates Janiak 09.3074 anfangen würde, würde die ganze Übung praktisch zunichtemachen. Man würde damit die Spielregeln im Laufe der ganzen Übung ändern, d. h. am Ende einer Periode, die mit dem neuen Gesetz angefangen hat. Deswegen ist es nicht sehr sinnvoll, dass man in diese Richtung geht. Es ist fraglich, ob die zusätzlichen Frequenzen - wenn sie überhaupt gefunden werden könnten, was eigentlich aufgrund der Studien, die bis jetzt für die nationale Frequenzplanung gemacht wurden, nicht der Fall sein dürfte - zur Vielfalt der Sendungen beitragen. Hingegen würde man wahrscheinlich diejenigen, die aufgrund der heutigen medienpolitischen Überlegungen eine Konzession erhalten haben, in zusätzliche Schwierigkeiten bringen, und das in einer Zeit der Rezession, wie allen bekannt ist.
Noch eine technische Bemerkung: Es wird gesagt, wir gingen in Richtung Digitalisierung, DAB werde eingeführt. Das ist zwar positiv. Natürlich, mit der Digitalisierung werden auf einer bestimmten Anzahl von Frequenzen viel mehr Programme empfangbar sein. Das ist teilweise bereits der Fall, besonders in der deutschen Schweiz. Wenn man den jetzt quasi bestehenden technischen Druck, in diese Richtung zu investieren, wegnehmen würde, weil man irgendwie neue analoge UKW-Frequenzen finden würde, würde man genau diesem Trend entgegenwirken. Ich glaube, es ist auch für unser Land eine Priorität, in Richtung Digitalisierung zu gehen. Die Antwort auf die Knappheit der Frequenzen ist die Digitalisierung, nicht die Suche nach irgendwelchen anderen Spielregeln im Bereich der analogen Frequenzen.
Ich bitte Sie deswegen mit dem Bundesrat, dieses Postulat abzulehnen.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Es geht im Klartext um zwei einzelne Fälle. Der eine ist in Basel, der andere in Zürich.
Zunächst zur Situation in Basel: Dort ist es so, dass "Radio für Erwachsene" in diesem Ausschreibungsverfahren die Konzession nicht erhalten hat. Nun muss die "Basler Zeitung" ihr Lokalradio verkaufen, und "Radio für Erwachsene" ist daran, diesen Erwerb zu tätigen, und wird deswegen wohl trotzdem in den Genuss einer Konzession kommen, wenn alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist also einzig und allein ein wirtschaftlicher Vorgang, der es "Radio für Erwachsene" ermöglicht, nun zu einer Konzession zu kommen, und überhaupt nicht eine Frage der Frequenz. Deswegen sollen Sie jetzt nicht sagen, Ihr Vertrauen in die Experten sei einmal mehr erschüttert, weil das Radio jetzt trotzdem hinterher noch zu einer Konzession kommt. Es hat mit der Frequenz nichts zu tun, es ist einzig und allein ein wirtschaftlicher Vorgang. Ich mag das allen gönnen, das geht mit richtigen Dingen zu. Aber das ist kein Argument für die Behauptung, dass in Wirklichkeit noch viele Frequenzen verborgen seien, die die Experten nur noch nicht gefunden hätten.
Wir können uns also auf den Fall in Zürich konzentrieren. In Zürich ist es so, dass stets davon ausgegangen wurde und auch heute noch davon ausgegangen wird, dass vier Frequenzen zur Verfügung stehen. Ich betone, dass selbst das Radio, das nun nicht zum Zug gekommen ist, im rechtlichen Verfahren ausdrücklich festgehalten hat: Jawohl, es gibt nur diese vier Frequenzen, und wir akzeptieren diese Ausgangslage für diesen Wettbewerb. Erst nachher, als es dann die Konzession nicht erhalten hat, hiess es dann plötzlich: Ja, es gibt wahrscheinlich doch noch andere Frequenzen. Wäre es umgekehrt gelaufen, so hätten dasselbe Radio und dieselben Rechtsvertreter jenes Radios natürlich gesagt: Niemals gibt es andere Frequenzen!
Wir haben das immer wieder überprüft, und wir haben keine weiteren Frequenzen gefunden. Es gibt keine. Selbst wenn es sie gäbe, wäre es nicht so einfach, dass wir jetzt sagen könnten: Oh, toll, wir haben eine weitere Frequenz gefunden, hurra, ihr könnt euch dort aufschalten und senden! Das würde dem Vertrauensprinzip widersprechen. Es haben sich hier ganz viele Bewerber zunächst einmal mit den Bedingungen einverstanden erklärt. Es wurde ganz genau ausgeschrieben, was die Bedingungen sind, gestützt auf welche Bedingungen dann die Bewerber zu einer Konzession kommen oder eben nicht. Nun haben wir einmal entschieden; jetzt läuft das Rechtsverfahren.
Es kann ja sein, dass Ringier im Rechtsverfahren jetzt zu diesem Sender kommt. Wir werden das abwarten. Es ist das Bundesverwaltungsgericht, das diesbezüglich entscheiden wird. Aber es sind von diesem Entscheid auch andere Marktteilnehmer betroffen, beispielsweise Radio 24, das Tamedia gehört, oder Radio 1, das Schawinski gehört. Die haben das Rennen gemacht. Wenn wir jetzt einfach sagten, es gebe eine fünfte Frequenz, es bekomme noch jemand das Recht zu senden, dann wären all die anderen Marktteilnehmer in ihren Rechten, die vorher definiert wurden und mit denen alle einverstanden waren, betroffen. Deswegen kann man nicht einfach so vorgehen.
Es kann auch nicht angehen, dass die SRG - wie sie jetzt sage, wie man in den Medien lesen kann - bei sich eine Frequenz freischaufelt und sie dann unter gewissen Bedingungen dem Verlagshaus Ringier gibt, wenn dieses dafür der SRG beim DAB-Radio hilft. Das können die nicht für sich entscheiden. Vielmehr sind die anderen Marktteilnehmer in ihren Rechten auch geschützt. Deswegen muss dieses Verfahren rechtlich korrekt weitergeführt werden. Es kann nicht durch ein solches Postulat jetzt eine weitere Frequenz aus dem Hut gezaubert werden, womit dann alle Probleme gelöst wären.
Daher muss ich Sie ersuchen, die Postulate abzulehnen.
Forster-Vannini Erika · 1VP-F · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion
09.3074
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 10 Stimmen
Dagegen ... 17 Stimmen
09.3075
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 10 Stimmen
Dagegen ... 17 Stimmen