08.053
Simplification de la TVA
Intervention de procédure
2. Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Teil B. Förderung der Wirtschaft und des Wachstums)
2. Loi fédérale régissant la taxe sur la valeur ajoutée (Partie B. Encourager l'économie et la croissance)
Antrag der Mehrheit
Eintreten und Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat
verbunden mit folgendem Auftrag:
1. Dem Parlament ist eine Vorlage für eine Mehrwertsteuer-Revision nach dem Zwei-Satz-Modell mit Ausnahmen zu unterbreiten.
2. Als Ausnahmen zusätzlich zu jenen gemäss Artikel 21 Absatz 2 des Entwurfes zum Mehrwertsteuergesetz für den Einheitssatz gelten:
das Gesundheitswesen;
das Bildungswesen;
die Kultur;
die Leistungen und Veranstaltungen im Sportbereich;
die wohltätigen Institutionen.
3. Dem reduzierten Satz zu unterstellen sind:
die Nahrungsmittel;
das Gastgewerbe;
die Beherbergung.
4. Es sind die Auswirkungen der verschiedenen Varianten darzulegen.
5. Steuererhöhungen sind zu vermeiden.
Antrag der Minderheit
(Leutenegger Oberholzer, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Rechsteiner Paul, Rennwald, Schelbert, Thorens Goumaz, Zisyadis)
Nichteintreten
Antrag der Minderheit
(Müller Philipp, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Gysin, Ineichen, Leutenegger Oberholzer, Pelli, Theiler)
Ablehnung des Rückweisungsantrages
Proposition de la majorité
Entrer en matière et renvoyer le projet au Conseil fédéral
avec le mandat suivant:
1. Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement un projet de révision de la TVA selon le modèle à deux taux, assorti de plusieurs exceptions.
2. Font office d'exception, en sus des exceptions visées à l'article 21 alinéa 2 du projet de LTVA pour le taux unique, les domaines suivants:
la santé;
la formation;
la culture;
les prestations et les manifestations sportives;
les institutions de bienfaisance.
3. Sont imposés au taux réduit:
l'alimentation;
la restauration;
l'hébergement.
4. Le Conseil fédéral présente les conséquences des différentes options.
5. Il soumet un projet qui évite toute augmentation d'impôts.
Proposition de la minorité
(Leutenegger Oberholzer, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Rechsteiner Paul, Rennwald, Schelbert, Thorens Goumaz, Zisyadis)
Ne pas entrer en matière
Proposition de la minorité
(Müller Philipp, Fässler, Fehr Hans-Jürg, Gysin, Ineichen, Leutenegger Oberholzer, Pelli, Theiler)
Rejeter la proposition de renvoi
Baader Caspar · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Bei diesem Geschäft, "Vereinfachung der Mehrwertsteuer", ging es eigentlich um zwei Vorlagen. Der Bundesrat hat dem Parlament am 25. Juni 2008 bekanntlich eine Botschaft mit zwei Vorlagen unterbreitet. Die Vorlage 1 beinhaltete eine Gesamtrevision des Mehrwertsteuergesetzes. Diese wurde in der Sommersession 2009 vom Parlament angenommen und per 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Die Vorlage 2 betrifft nur die Fragen eines einheitlichen Steuersatzes und der Ausnahmen. Diese Vorlage steht jetzt zur Diskussion.
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat am 9. Februar 2009 beschlossen, zuerst den Beschluss beider Räte zur Vorlage 1 abzuwarten. Am 23. Juni 2010 hat dann der Bundesrat eine Zusatzbotschaft zur Vorlage 2 verabschiedet, und zwar betreffend die Förderung der Wirtschaft und des Wachstums. In dieser Zusatzbotschaft hat der Bundesrat drei Varianten aufgezeigt. Die erste Variante beinhaltet einen Einheitssatz und die weitgehende Elimination der Ausnahmen. Bei dieser Variante wird der Einheitssatz für die Mehrwertsteuer inklusive IV-Zusatzfinanzierung auf 6,5 Prozent beziffert. Die zweite Variante, die der Bundesrat aufgezeigt hat, beinhaltet einen Einheitssatz mit Ausnahmen und die dritte Variante ein Zwei-Satz-Modell mit einem Mehrwertsteuer-Normalsatz von 8 Prozent und einem reduzierten Satz von 3,4 Prozent. Letztere Variante umfasst eine weitgehende Elimination der Ausnahmen.
Unsere Kommission hat diese Vorlage 2 am 30. August 2010 beraten. In der Eintretensdebatte hat sich mit 16 zu 8 Stimmen ohne Enthaltung eine klare Mehrheit der Kommission für das Eintreten auf die Vorlage ausgesprochen. Hingegen wurde dann mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, die Vorlage sei an den Bundesrat zurückzuweisen, und zwar verbunden mit dem folgenden Auftrag, den Sie auch auf der Fahne finden:
1. Der Bundesrat hat dem Parlament eine Vorlage für eine Mehrwertsteuer-Revision nach dem Zwei-Satz-Modell mit Ausnahmen zu unterbreiten.
2. Als Ausnahmen zusätzlich zu jenen gemäss Artikel 21 Absatz 2 des Entwurfes zum Mehrwertsteuergesetz für den Einheitssatz gelten das Gesundheitswesen, das Bildungswesen, die Kultur, die Leistungen und Veranstaltungen im Sportbereich und die wohltätigen Institutionen.
3. Dem reduzierten Satz zu unterstellen sind die Nahrungsmittel, das Gastgewerbe sowie die Beherbergung.
4. Es sind die Auswirkungen der verschiedenen Varianten darzulegen.
5. Steuererhöhungen sind zu vermeiden.
Die Mehrheit der Kommission anerkannte zwar, dass ein Einheitssatz ohne Ausnahmen finanztheoretisch wünschenswert sein mag und einer Idealvorstellung entsprechen würde. Hingegen beurteilte die Mehrheit der Kommission dieses Vorhaben als unrealistisch und politisch nicht durchführbar. Die beiden einzigen Länder mit einem Einheitssatz sind heute Neuseeland und die Slowakei. Sie haben eine einfachere und nicht derart gewachsene Struktur wie jene der Schweiz.
Politisch betrachtet ist es nach Meinung der Mehrheit der Kommission eine Illusion zu glauben, man könne gegen den Widerstand all jener eine solche Mehrwertsteuerrevision mit einem Einheitssatz durchsetzen, die heute von Ausnahmen oder tieferen Steuersätzen profitieren. Das würde nämlich konkret heissen: gegen den Widerstand von 30 000 neu steuerpflichtigen Betrieben, gegen die Konsumenten von Nahrungsmitteln, gegen die Landwirtschaft, gegen die Sportverbände und gegen das gesamte Gesundheitswesen, um nur einige Beispiele zu nennen. Nach Meinung der Mehrheit der Kommission würde es die Schweizer Bevölkerung auch nicht verstehen, wenn das Brot teurer und der Ferrari billiger würde und das Gesundheitswesen einen zusätzlichen Teuerungsschub erleiden würde.
Eine Minderheit der Kommission verspricht sich von einem Einheitssatz eine Vereinfachung, einen Abbau an Bürokratie und damit ein Kosteneinsparungspotenzial sowie Wachstumsimpulse für die Wirtschaft, weil dadurch die Taxe occulte eliminiert werden könne. Zudem würde die Steuerlast für die meisten Produkte und Dienstleistungen wegen des tieferen Satzes sinken. Dies wird allerdings von der Mehrheit der Kommission bezweifelt.
Daher bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, heute auf die Vorlage einzutreten und diese mit dem eingangs erwähnten Auftrag an den Bundesrat zurückzuweisen.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
Ich habe eine Bemerkung in Form einer Frage: Trifft es zu, dass bei der Minderheit, die gegen eine Rückweisung ist, auch die Kreise sind, die grundsätzlich gegen Eintreten auf die Vorlage sind? Könnten Sie das bitte noch ergänzen?
Baader Caspar · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich habe eingangs ja erörtert, dass wir zwei Abstimmungen durchgeführt haben, nämlich eine über das Eintreten, wobei eine Mehrheit für Eintreten war, und dann eine über die Rückweisung. Es trifft zu, da haben Sie Recht, dass bei der Minderheit, die gegen die Rückweisung war, auch jene sind, die gegen das Eintreten waren.
de Buman Dominique · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe PDC/PEV/PVL
L'objet sur lequel nous nous penchons aujourd'hui est une révision fondamentale de la TVA. Le message sur lequel se fondent ces débats est celui du 25 juin 2008, qui nous a permis, dans un premier temps, à savoir le 12 juin 2009, de mettre sous toit la partie A de cette révision de la TVA. Cette même partie A est en vigueur, rappelons-le, depuis le 1er janvier de cette année.
Cette première partie consistait à alléger les procédures administratives et à prendre toute une série de mesures qui permettaient aux différents contribuables de gagner de l'argent précisément par l'effet d'une simplification. Cette partie A avait été volontairement détachée de celle que nous traitons aujourd'hui, parce qu'elle n'était pas contestée et que tout le monde s'entendait sur la complexité d'une matière qui avait été mise progressivement en vigueur, notamment depuis 1995, sur la base, au début, d'une simple ordonnance. Rappelons aussi que la TVA est actuellement le moyen de recettes financières le plus important de la Confédération; l'estimation du total annuel des recettes est d'environ 19,7 milliards de francs.
Lors de nos délibérations sur la partie A du projet de loi, nous avons pris des mesures complémentaires à celles qui étaient prévues par le Conseil fédéral, tant et si bien que l'impact favorable pour le contribuable ne s'élève pas qu'à 150 millions de francs mais à plus de 500 millions. Cette considération doit déjà être présente à notre esprit, puisque la partie B déterminera aussi les champs d'application, les taux qui seront appliqués à ces champs d'application et donc le montant respectivement des recettes et des pertes que la Confédération enregistrera.
Aujourd'hui, la partie B que nous avons à traiter reprend toutes les simplifications administratives de la partie A. Et que ce soit le message de base, celui du 25 juin 2008, ou le message complémentaire du 23 juin 2010, dans les deux cas le Conseil fédéral tient à l'objectif du taux unique.
Certes, le gouvernement nous présente un certain nombre de variantes - avec un seul taux ou avec plusieurs taux; avec des champs d'application différents -, mais sa préférence sur le plan politique va toujours à un taux unique variant entre 6,1 et 6,5 pour cent. Ce qui vaut tant pour le message principal que pour le message complémentaire, c'est la réduction drastique du nombre d'exceptions à l'imposition, puisque plus d'une vingtaine seraient désormais supprimées.
Le taux unique a été contesté dès le départ dans de très nombreux milieux non seulement selon le clivage gauche/droite, mais aussi selon la règle applicable aux cantons. C'est précisément parce que le taux unique ne permettrait plus certaines finesses dans l'application que le Conseil fédéral prévoit dans son projet un correctif social de 0,1 pour cent pour combler l'abandon du taux applicable aux biens de première nécessité, notamment aux denrées alimentaires de base.
Cela fait cinq ans voire plus que la loi sur la TVA est en révision. Ce qui est critiqué dans la TVA, c'est la fameuse taxe occulte qui est une sorte de taxe indue qui est payée et dont le produit est estimé à quelque 6 milliards de francs. Selon le Conseil fédéral - ce sont ses objectifs -, les avantages du taux unique sont une diminution du volume de travail administratif, une diminution des frais de perception représentant environ 30 postes de travail, une croissance de l'économie. On parle à ce propos d'une augmentation du produit intérieur brut, c'est-à-dire d'une croissance réelle, s'échelonnant entre 0,3 et 0,8 pour cent.
A propos du taux unique assorti du correctif social de 0,1 pour cent englobé dans le taux de 6,2 pour cent, il est à noter que 40 pour cent des ménages ne subiraient aucune augmentation des charges grâce à ce correctif.
Voilà ce qu'il en est pour le projet du Conseil fédéral, le projet initial et le projet adapté en 2010.
La Commission de l'économie et des redevances a longuement débattu du projet de loi et de la fiabilité des chiffres avancés par le gouvernement. Finalement, elle s'est rendu compte que, certes, le taux unique représentait un certain nombre d'avantages, que la taxe occulte serait notablement éliminée, que la simplification administrative serait plus grande. La commission a aussi admis que ce serait, à long terme, ce qu'il y aurait de plus simple.
Néanmoins, au terme d'un débat fourni, notre commission a préféré d'abord entrer en matière, en estimant que la réforme qui avait été engagée ne pouvait pas simplement être jetée à la corbeille mais qu'il fallait donner au Conseil fédéral le mandat de revenir, avec des chiffres précis, à un modèle à deux taux. J'expliquerai pourquoi la commission a retenu ce modèle.
Ce renvoi - puisqu'il s'agit d'entrer en matière puis de renvoyer le projet - a été voté par la commission à une très courte majorité: 12 voix contre 10 et 2 abstentions. C'est dire si, au sein de la commission et du Parlement, les avis sont partagés au sujet de l'opportunité du modèle à un taux ou de celui à deux taux.
La majorité de la commission estime que le système à deux taux est préférable, notamment en raison aussi de l'aspect politique et de l'opposition des cantons au taux unique. Par l'introduction du taux unique, tout le domaine de la santé et tout le domaine de l'instruction seraient dorénavant assujettis, or ce sont deux domaines essentiels où les cantons sont le plus sensibles.
Mais ce qu'on sait aussi, c'est que la TVA, comme système fiscal, aura une importance toujours plus grande pour la Confédération. Les organisations économiques se sont toujours opposées à des prélèvements salariaux supplémentaires. Elles ont aussi toujours critiqué, depuis de nombreuses années, le maintien de l'impôt fédéral direct. Force est donc de constater qu'avec l'assainissement de l'assurance-maternité, avec celui programmé dans les cinq à dix ans de l'AVS, on va certainement devoir un jour ou l'autre augmenter la TVA.
Dès lors, si nous devions avoir un taux unique, nous serions en quelque sorte ligotés et nous ne pourrions plus prendre en considération soit les besoins sociaux - ceux auxquels j'ai fait allusion, notamment pour les denrées alimentaires -, soit les besoins économiques. Faut-il rappeler, en effet, qu'aujourd'hui l'hébergement et l'alimentation bénéficient de taux réduits respectivement de 3,6 et de 2,4 pour cent jusqu'au 31 décembre 2010?
Cela représente donc, avec deux taux, l'assurance de pouvoir garantir à long terme le maintien du système avec la flexibilité exigée par le marché intérieur. C'est aussi pour cette raison-là que les commerces de détail et la plupart des organisations sur le terrain préconisent le maintien des deux taux.
Le mandat qui a été confié au Conseil fédéral est assorti d'un certain nombre d'exigences. Monsieur Caspar Baader l'a dit en allemand: avec cette proposition de renvoi et la demande d'une présentation de scénarios chiffrés, nous demandons que la santé, la formation, la culture, les prestations et les manifestations sportives ainsi que les institutions de bienfaisance soient exonérées, c'est-à-dire ne soient pas assujetties au champ d'application. Nous demandons par là même aussi que le taux réduit, puisqu'il y aura toujours et encore un taux réduit, soit appliqué à l'alimentation, à la restauration et à l'hébergement, c'est-à-dire à l'ensemble de la branche du tourisme.
La commission a voulu être claire dans ce mandat, de manière à ce que le Conseil fédéral puisse présenter rapidement des propositions chiffrées, afin qu'il n'y ait pas d'augmentation larvée des impôts - cela figure textuellement dans le mandat. Nous demandons un projet qui évite toute augmentation d'impôt, mais nous voulons aussi une certaine neutralité du projet puisque de nombreuses décisions ont été prises par notre Parlement visant à diminuer les recettes fiscales. C'est donc un aménagement de l'enveloppe qui est voulu par la commission. Le contenu de ce mandat a finalement été déterminé par la commission, par 16 voix contre 2 et 4 abstentions.
Je ne reviens pas sur la discussion menée au sein de la commission pour savoir si l'on demandait au Conseil fédéral d'approfondir une liste d'exceptions et une liste de taux réduits. Il y avait aussi une variante qui visait à envisager éventuellement un taux réduit pour le domaine des exceptions. Cette proposition a été écartée par la commission.
En résumé, une courte majorité - la commission s'est prononcée par 12 voix contre 10 et 2 abstentions - vous propose de renvoyer cet objet après être entrés en matière. Par 16 voix contre 2 et 4 abstentions, la commission vous demande ensuite d'attribuer ce mandat au Conseil fédéral pour avoir un projet concret et, surtout, applicable dans les meilleurs délais.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
Mit einer Minderheit der Kommission beantrage ich Ihnen, nicht auf Vorlage 2 einzutreten. Um es kurz zu machen: Die Vorlage ist eine Totgeburt, die wir nicht mit weiteren ineffizienten Beschäftigungsübungen in der Kommission oder in der Verwaltung anreichern wollen bzw. sollen. Dass der Bundesrat überhaupt an dieser Vorlage 2 festhält, kann ich nur als Abschiedsgeschenk an alt Finanzminister Merz interpretieren. Der politische Widerstand gegen den Einheitssatz und die Streichung vieler Ausnahmen ist sehr gross. An vorderster Stelle stehen die Kantone, und das zu Recht.
Auch die SP-Fraktion ist ganz klar der Meinung, es gehe nicht an, dass das Gesundheits- und Sozialwesen der Mehrwertsteuer unterstellt wird. Die Folge wären massive Erhöhungen der Krankenversicherungsprämien, sicher einmalig um etwa 4 bis 5 Prozent, dazu kämen weitere Anstiege um jährlich etwa 0,3 Prozent. Davon betroffen wäre eindeutig die Mittelschicht. Hinzu kämen zusätzliche administrative Belastungen für das öffentliche Gesundheits- und Sozialwesen. Wir sind weiter ganz klar gegen die Unterstellung von Sport- und Kulturleistungen; damit würden Veranstaltungen verteuert und würde ehrenamtliches Engagement vergällt. Schliesslich sind wir ganz entschieden gegen die Unterstellung von Bildung und Forschung. Die Aussage, wonach die öffentliche Bildung davon befreit wäre, ist einfach falsch; das gilt höchstens für die Primarschulen.
Die Preiswirkungen der Unterstellung der reservierten Dienste der Post und des Briefmarkenverkaufs sind überhaupt nicht diskutiert worden. Der Kommissionssprecher hat ja auch darauf hingewiesen, dass die Milch höher besteuert würde und dass Ferraris verbilligt würden. Pikant ist ebenso, dass die Banken entlastet und die Krankenversicherungen verteuert würden.
Der Immobilienhandel, die Versicherungsgesellschaften und die Banken werden nach dieser Vorlage weiterhin von der Mehrwertsteuer befreit, aber sie profitieren gleichzeitig mit Einsparungen von bis zu 700 Millionen Franken von einer verringerten Vorsteuerbelastung. Gleichzeitig sollen elementare Güter zum höheren Einheitssatz besteuert werden; dazu gehören Nahrungsmittel, Wasserdienstleistungen, Bücher, Zeitschriften, Radiokonzessionen, Medikamente, Futtermittel usw. Die Verteilungswirkungen dieser Vorlage sind ganz klar negativ, und wenn der Bundesrat etwas anderes vorrechnen will, dann, so muss ich Ihnen sagen, Frau Bundesrätin, bewegen Sie sich hier auf sehr wackligem Boden. Ich darf Sie an die Prognosen im Zusammenhang mit der Eintretenswahrscheinlichkeit einer Finanzkrise erinnern; ich glaube, solche theoretischen Modellrechnungen halten nicht stand. Diese Vorlage ist unsozial, sie ist ineffizient, sie ist teuer, sie wird Umstellungskosten von etwa einer Milliarde Franken zur Folge haben, sie ist politisch nicht durchsetzbar, und finanzpolitisch ist sie eine Blackbox - kein Mensch weiss, wie hoch die Mehr- bzw. Mindereinnahmen sein werden.
Es gibt nun zwei Möglichkeiten, darauf zu reagieren: Rückweisung an den Bundesrat oder Nichteintreten. Wir sind ganz klar der Meinung, dass wir gar nicht auf diese Vorlage eintreten sollten. Der Rückweisungsantrag der Mehrheit zeigt, dass diese den mit der Rückweisung verbundenen Auftrag unpräzise formuliert hat; das ist irgendwie aus dem Stand heraus entstanden. Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf wird nicht wissen, was sie mit diesem Rückweisungsantrag soll. Statt den Leerlauf noch mit unklaren Rückweisungsanträgen zu bereichern, bitte ich Sie, diese politisch und sozial unhaltbare Übung abzubrechen. Wie gesagt, Verwaltung und Parlament haben Gescheiteres zu tun, als Sandkastenspiele von alt Bundesrat Merz weiterzupflegen. Diese Totgeburt sollten wir heute mit einem Nichteintreten schicklich beerdigen.
Müller Philipp · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral
Ich spreche zum Mehrheitsantrag auf Rückweisung. Mit diesem Rückweisungsantrag wird im Grunde nichts anderes verlangt als das, was wir schon aus der Botschaft und der Zusatzbotschaft kennen. Einerseits ist dieser Antrag sehr detailliert, andererseits fehlen darin aber wichtige Elemente wie beispielsweise Medikamente, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Wasser in Leitungen, Futtermittel, Dünger usw. Es stellt sich also die Frage, ob der Rückweisungsantrag bewusst lückenhaft gestaltet worden ist; es stellt sich also die Frage, ob und zu welchem Satz diese Leistungen, die eben darin fehlen, der Mehrwertsteuer unterstellt werden sollen.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zu den Kosten, sollte dieser Rückweisungsantrag eins zu eins umgesetzt werden: Bei einer Besteuerung der Hotellerie und des Gastgewerbes zum reduzierten Satz und bei im Übrigen gleichen Ausnahmen und Leistungen wie beim Status quo müsste gemäss Schätzungen der Steuerverwaltung mit Mindereinnahmen von 700 bis 800 Millionen Franken gerechnet werden. Wollte man dies kompensieren, müsste der reduzierte Satz um etwa 1,2 Prozentpunkte, also auf etwa 3,6 Prozent, erhöht werden. Bei einer Kompensation beim Normalsatz wäre eine Erhöhung um 0,3 Prozentpunkte nötig.
Dieser Rückweisungsantrag kommt in diesem Auftragsumfang praktisch einem Nichteintreten gleich. Bedenken Sie bitte, dass zwar auf der Umsatzseite nur rund ein Sechstel aller Steuerpflichtigen von den unterschiedlichen Steuersätzen betroffen ist, auf der Vorsteuerseite sind es jedoch rund 220 000 Steuerpflichtige, also rund drei Viertel aller Steuerpflichtigen, die unterschiedliche Vorsteuersätze abzurechnen haben.
Die drei unterschiedlichen Steuersätze im heute geltenden Mehrwertsteuergesetz führen zu einem sprichwörtlichen Abgrenzungschaos. So muss sich beispielsweise heute ein Hotelier nach geltendem Recht mit dem ganz gewöhnlichen, alltäglichen Mehrwertsteuerwahnsinn auseinandersetzen. Ich gebe Ihnen hierzu ein Beispiel. Für das einem Gast überlassene Zimmer sind 3,6 Prozent Mehrwertsteuer fällig, ebenfalls für das Frühstück. Bestellt der Gast noch ein Sandwich aufs Zimmer, hat der Wirt dies mit 7,6 Prozent abzurechnen. Handelt es sich aber um eine Zeitung, sind es nur 2,4 Prozent. Wird der Gast hingegen in der Gaststube bewirtet, bezahlt er wiederum 7,6 Prozent. Das alles muss ordentlich verbucht und vierteljährlich abgerechnet werden. Zu erwähnen ist noch, dass dieser Mehrwertsteuerwahnsinn auch bei den Spitälern und bei den Kranken-, Alters- und Pflegeheimen vorzufinden ist. Damit stellt sich die Frage, ob sich die Gegner des Einheitssatzes bewusst sind, dass sie all jenen einen Bärendienst erweisen, die heute innerhalb ihres Betriebes bis zu drei verschiedene Mehrwertsteuersätze anwenden müssen.
Bürokratieabbau fängt dort an, wo der Wille dazu wirklich besteht. Der Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer wäre hierfür ein Vorzeigebeispiel.
Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten und den vorliegenden Rückweisungsantrag abzulehnen.
Schelbert Louis · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe des VERT-E-S
Die grüne Fraktion empfiehlt, das Projekt eines Mehrwertsteuer-Einheitssatzes nicht weiterzuverfolgen und dem Nichteintretensantrag zu folgen.
Generell ist zu sagen, dass die Mehrwertsteuer keine Lieblingssteuer der Grünen ist; wir haben ihre Einführung bekämpft. Die Steuer ist kompliziert, sie ist wenig sozial, und es mangelt ihr an ökologischen Kriterien. Das ist im vorliegenden Entwurf immer noch so. Bei aller Skepsis steht allerdings eine Abschaffung im Moment nicht zur Diskussion. Die Mehrwertsteuer ist mit einem Ertrag von über 20 Milliarden Franken die wichtigste Einnahmequelle des Bundes.
Die Vorlage 2 sieht die Einführung eines Einheitssatzes von 6,2 Prozent und dazu die Abschaffung des Grossteils der heute geltenden Ausnahmen vor. Künftig wären z. B. auch Bildung und Gesundheit der Steuer unterstellt, aber auch Kultur und gemeinnützige Tätigkeiten. Das wäre negativ für untere und mittlere Einkommen. Durch den Einheitssatz gäbe es eine Verteuerung der Lebensmittel um 3,8 Prozent. Dazu kämen weitere Verteuerungen des Lebensunterhalts infolge der Aufhebung der Ausnahmen. Die Besteuerung von Luxusgütern dagegen würde von 7,6 auf 6,2 Prozent sinken - in unseren Augen eine verkehrte Welt, sozialpolitisch von uns nicht zu akzeptieren. Der angebotene soziale Ausgleich ist klein und vor allem unsicher.
Die schweizerischen Bildungs- und Forschungsinstitutionen rechnen mit einer jährlichen Mehrbelastung von 230 Millionen Franken, Basis 2007, ohne dass der administrative Aufwand merklich vermindert werden könnte. Noch krasser wäre es im Gesundheitswesen, wo mit rund 1,5 Milliarden Franken mehr Steuern zu rechnen wäre. Trotz Neuerungen ist aber keine Unterstellung von Banken und Versicherungen geplant, auch keine Finanzumsatzsteuer. Wir Grünen können nicht einsehen, weshalb der Grossteil der Finanzdienstleistungen nicht besteuert werden soll.
Grosse Mängel hat die Mehrwertsteuer für uns Grüne im ökologischen Bereich. Ihre weitgehende Neutralität hilft einer nachhaltigen Entwicklung nicht. Zudem könnten wir uns gut eine Steuerbefreiung des öffentlichen Verkehrs vorstellen, zumal dessen Besteuerung dazu führt, dass Subventionen der öffentlichen Hand in den Steuertopf der öffentlichen Hand wandern. Im ökologischen Bereich aber sieht der Bundesrat nichts Neues vor.
Wir Grünen empfehlen Nichteintreten.
Wird trotzdem Eintreten beschlossen, empfehlen wir die Rückweisung der Vorlage gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit. Dies kommt inhaltlich dem Nichteintreten sehr nahe. In diesem Fall halten wir dafür, den Ausnahmenkatalog im heutigen Umfang, ergänzt um den öffentlichen Verkehr, zu übernehmen. Gemäss Debatte in der Kommission wird der Bundesrat dafür einen Bericht über Vor- und Nachteile der Ausnahmen, unterlegt mit Zahlen, sowie neue Antragsentwürfe unterbreiten. Davon versprechen wir uns etwas und bitten Sie deshalb, nicht einzutreten, aber allenfalls den Rückweisungsantrag zu unterstützen.
Zisyadis Josef · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
On ne saura jamais dans quel esprit malin, ou simpliste, ou bêtement collectiviste, a pu germer une proposition comme une TVA à taux unique. Il faut avoir l'esprit particulièrement manichéen pour élaborer un projet de ce genre, une vision en noir et blanc totalement étrangère à la réalité sociale, économique et culturelle de notre pays. La vie est trop riche en diversité pour la faire passer dans un défilé aussi resserré qu'une TVA à taux unique! Dites-moi comment mettre sur un même pied une motte de beurre, une Ferrari, un sac Vuitton, un match de hockey, une opération du foie? C'est le pari risqué et difficile d'une logique comptable, imparable qui, sous couvert du mot clé "simplification", croit pouvoir faire l'unanimité parmi nous! Cela paraît évident pour tout esprit sensé, mais visiblement ce n'est pas le cas, puisque nous sommes en train de discuter de cette proposition stupide.
C'est donc qu'il y a un message caché, un plan secret des partis bourgeois dans cette affaire. Et soyons clairs: les partis bourgeois préparent un autre mauvais coup - celui-là bien plus important - contre la grande masse des salariés et des retraités de ce pays.
La gauche que je représente a toujours combattu la TVA pour une raison très simple: c'est un impôt profondément injuste sur le plan social, car il est dégressif; il pèse plus lourd sur les pauvres que sur les riches. Sous prétexte de simplifier la TVA, la réforme projetée vise à remplacer les trois taux existants - sur les produits alimentaires, sur les services hôteliers et sur le reste - par un taux unique, situé autour de 6,5 pour cent, ainsi qu'à supprimer l'exonération dont bénéficie par exemple le domaine de la santé.
La première conséquence de ce changement saute aux yeux: la TVA deviendrait encore plus injuste, car elle augmenterait la charge des plus modestes. La seconde conséquence est moins évidente, mais non moins néfaste: il s'agit de restreindre les coûts que la TVA occasionne aux entreprises de façon à préparer le chemin de la réforme ultérieure que le patronat et les partis bourgeois visent depuis longtemps. Et on le voit déjà; tout à l'heure, le rapporteur de la commission le disait bien: il faudra bien un jour augmenter la TVA à 10 ou 12 pour cent. Evidemment, le plan secret des partis bourgeois, c'est le démantèlement concomitant de leur bête noire, l'impôt fédéral direct progressif. Et c'est bien là le but ultime de cette révision de la TVA.
Le groupe des Verts vous invite à ne pas entrer en matière sur cette soi-disant simplification et accessoirement, comme moindre mal, à renvoyer ensuite, si par hasard vous entrez en matière, le projet au Conseil fédéral, selon les voeux de la majorité.
Hassler Hansjörg · Mit-M · Conseil national · Grisons · Groupe BD
Bei der Ausgestaltung der Mehrwertsteuer bestand vor der Ausarbeitung der Vorlagen 1 und 2 grosser Handlungsbedarf. Mit der Vorlage 1 konnten wir im administrativen Bereich bedeutende Vereinfachungen erzielen. Das war auch dringend nötig. Die Vereinfachungen kommen den abrechnungspflichtigen Unternehmungen in den verschiedensten Bereichen sehr entgegen. Ich glaube, da ist uns ein guter und nötiger Schritt hin zu Verbesserungen gelungen.
Jetzt stehen wir vor der Vorlage 2. Dort geht es bekanntlich vor allem um die konkreten Steuersätze, aber auch um die Ausnahmen von der Belastung durch die Mehrwertsteuer. Es ist klar: Die heutige Situation mit drei Sätzen - wenn wir die Ausnahmen mitberücksichtigen, sind es gar vier - ist unbefriedigend. Wir haben Abgrenzungsprobleme, vor allem im Gastronomiebereich. Aus unserer Sicht besteht also klar Handlungsbedarf.
Um die Mängel zu beheben, favorisiert der Bundesrat einen Einheitssteuersatz. Es ist zuzugeben, mit einem Einheitssatz würden wir rein administrativ am meisten Vereinfachungen erreichen. Aber wir sind der Meinung, dass ein Einheitssatz der Sache nicht ganz gerecht wird. Wir nehmen bei der Beurteilung der Mehrwertsteuer eine Unterscheidung aus einem etwas anderen Blickwinkel vor: Einerseits gibt es Konsumgüter, die lebensnotwendig sind, die jedermann braucht und auf die man nicht verzichten kann; andererseits gibt es Luxusgüter, die sich einige leisten können und andere nicht. Es ist aus unserer Sicht richtig, dass bei Gütern wie teuren Autos, teuren Ausrüstungen im Freizeitbereich oder Raucherwaren ein höherer Steuersatz angewendet wird als bei lebensnotwendigen Gütern wie Nahrungsmitteln. Darum sind wir klar der Meinung, dass es zwei Steuersätze braucht.
Auch sind wir klar der Auffassung, dass bei der Beherbergung ein reduzierter Satz zur Anwendung kommen muss. Die Konkurrenzsituation auf dem europäischen Tourismusmarkt lässt uns keine andere Wahl. Alle umliegenden Länder Europas ausser Dänemark kennen bei der Mehrwertsteuer einen Sondersatz für die Beherbergung. Wo wir doch schon als teures Tourismusland gelten, macht es doch keinen Sinn, die Gastronomie und die Beherbergung durch einen noch höheren Mehrwertsteuersatz zusätzlich zu verteuern. Der Tourismus ist ein für unser Land wichtiger Wirtschaftszweig, zu dem wir Sorge tragen sollten.
Wir können mit dem Zwei-Satz-Modell auch wesentliche Verbesserungen gegenüber der heutigen Situation erzielen, dies unter Berücksichtigung der für uns wichtigen Anliegen und Differenzierungen. Mit dem Zwei-Satz-Modell können wir die Gastronomie, die Beherbergung und die Nahrungsmittel einem einzigen, einheitlichen Satz unterstellen. Dann haben wir die Abgrenzungsprobleme, die heute noch bestehen, gelöst.
Wir müssen uns auch gut überlegen, welche Bereiche wir von der Mehrwertsteuer befreien wollen. Da hätte es ein paar Knacknüsse dabei, die nicht so leicht zu knacken sind. In verschiedenen Bereichen stecken wir in einem Dilemma: Einerseits wäre es wünschenswert, weitere Bereiche der Mehrwertsteuer zu unterstellen, um die Steuersätze tief halten zu können, andererseits ist eine solche Ausdehnung aber auch mit Konflikten behaftet. So würden die Kosten im Gesundheitswesen bei dessen Unterstellung unter die Mehrwertsteuer nochmals zusätzlich ansteigen. Die zusätzlichen Kosten müssten von den Kantonen und den Prämienzahlern aufgebracht werden. Diesen kann kaum ein weiterer Kostenschub zugemutet werden. Auch bei der Belastung der Bildung haben wir ein Problem. Wir sind uns einig, dass wir für die Bildung auch vonseiten des Bundes mehr Mittel zur Verfügung stellen wollen. Eine Belastung der Bildung durch die Mehrwertsteuer würde diese Intentionen wieder zunichte machen. Auch die Kultur und der Sport sollten unserer Meinung nach von der Mehrwertsteuer befreit bleiben, da beide für die Gesellschaft von ausserordentlicher Wichtigkeit sind und weiterhin für alle zugänglich sein sollten. Ebenso sollten wohltätige Institutionen von der Mehrwertsteuer ausgenommen bleiben. Diese haben vielfach selber grosse Mühe, ihre Finanzen sicherzustellen; dies gilt insbesondere für Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit.
Aus all diesen Gründen sind wir von der BDP dafür, die Vorlage Teil 2 mit den von der Kommissionsmehrheit formulierten Aufträgen an den Bundesrat zurückzuweisen. Mit dem Rückweisungsantrag hat der Bundesrat auch die Gelegenheit, die vorgenommenen Berechnungen zur Mehrwertsteuer allgemein und zu verschiedenen Varianten zu überprüfen. Wir von der BDP-Fraktion möchten den Rückweisungsantrag aber ausdrücklich auch so verstanden haben, dass der Bundesrat uns Varianten vorschlagen kann. Darunter verstehen wir Varianten in der Höhe der zwei Steuersätze, aber auch Varianten zu den Ausnahmen von der Mehrwertsteuer. Diesen Spielraum sollten wir dem Bundesrat geben, damit er uns möglichst gute Vorschläge in verschiedenen Varianten machen kann.
Die BDP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage und für Rückweisung an den Bundesrat mit den von der Kommissionsmehrheit formulierten Aufträgen.
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Conseil national · Schaffhouse · Groupe socialiste
Der Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer war eine fixe Idee von Finanzminister Hans-Rudolf Merz. Er ist mit dieser fixen Idee ziemlich allein geblieben. Er hat damit wenig Begeisterung ausgelöst, so wenig, dass die ursprüngliche Vorlage zweigeteilt werden musste. Den abgekoppelten Teil 1 haben wir erledigt, er ist inzwischen in Kraft; den Teil 2 haben wir in die Tiefkühltruhe gelegt, und der soll jetzt dummerweise wieder aufgetaut werden.
Ich habe es selten erlebt, wie in einer Vernehmlassung und dann auch in den Anhörungen in der WAK einem Projekt derart viel Widerstand entgegengebracht worden ist, derart viel Gegenwind entgegengeblasen hat wie diesem. Die Finanzdirektorenkonferenz, die Gesundheitsdirektorenkonferenz, die Sozialdirektorenkonferenz - alle dagegen! Das heisst, die Kantone sind dagegen, und wenn die Kantone in der Schweiz gegen eine Steuerreform sind, dann ist sie gestorben. Es ist aber auch der Detailhandel dagegen, die Kulturorganisationen sind dagegen, die gemeinnützigen Organisationen, die Konsumentenschutzorganisationen. Ich frage Sie: Warum wollen Sie Don Quijote spielen und hier gegen Windmühlen anrennen?
Ich nenne Ihnen die fünf wichtigsten Gründe, warum man sowohl das Eintreten als auch den Rückweisungsantrag ablehnen muss:
1. Wir verteuern mit dieser Vorlage die Lebenshaltungskosten, weil der Mindestsatz von 2,5 auf 6,5 Prozent angehoben würde. Das trifft in erster Linie die Menschen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und den Mittelstand. Umgekehrt verbilligen wir die Luxusgüter, weil wir den Normalsatz um einen Prozentpunkt senken. Das heisst, Lebensmittel werden teurer, Luxusgüter werden billiger. Das ist genau das Gegenteil dessen, was wir machen müssten.
2. Wir verkomplizieren, statt dass wir vereinfachen, indem wir zum Beispiel 30 000 neue Steuerpflichtige schaffen.
3. Es gibt einen Teuerungsschub im Gesundheitswesen - ausgerechnet im Gesundheitswesen! Die Prämien würden im ersten Jahr nach der Inkraftsetzung um 4 Prozent ansteigen, in allen Folgejahren um 0,3 Prozent. Das läuft allen Bestrebungen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen entgegen.
4. Der Staat würde den Staat besteuern. Das heisst, der Bund würde die Kantone und Gemeinden besteuern, weil neu auch das Gesundheitswesen, das Bildungswesen und die Kultur der Mehrwertsteuer unterworfen würden. Das halten wir für komplett falsch.
5. Wir halten es auch für falsch, dass alle Ausnahmen abgeschafft werden sollen, mit einer einzigen Ausnahme: Die Banken und die Versicherungen, das heisst der Finanzplatz Schweiz, würden auch weiterhin nicht der Mehrwertsteuer unterstellt, ausgerechnet diese Kuh würde man nicht melken wollen.
Das sind fünf gute Gründe gegen das Eintreten und auch gegen die Rückweisung. Mit der Rückweisung will man ja die wichtigsten Ausnahmen beibehalten. Dann können wir geradeso gut beim Status quo bleiben, wo diese wichtigsten Ausnahmen schon geregelt sind. Mit dem Rückweisungsantrag will man auch zu einem Zwei-Satz-Steuersystem wechseln. Da rate ich Ihnen: Haben Sie ein paar Jahre Geduld, dann wird der Sondersteuersatz für das Beherbergungswesen, die Hotellerie auslaufen, und dann haben wir ohne weiteres Dazutun ein Zwei-Satz-Steuersystem in unserem Land. So könnte man vorgehen, wenn man Nein zum Eintreten und Nein zur Rückweisung sagen würde.
Hutter Markus · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe radical-libéral
Herr Kollege Fehr, Sie haben uns hier Ihre fünf wichtigsten Gründe genannt. Nennen Sie erstens ein steigendes Bruttoinlandprodukt und damit ein steigendes Wachstum, zweitens ein steigendes real verfügbares Einkommen unserer Bürgerinnen und Bürger, drittens mehr Rechtssicherheit und viertens eine steigende Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz deshalb nicht, weil sie alle wissenschaftlich erwiesen für den Einheitssatz sprechen?
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Conseil national · Schaffhouse · Groupe socialiste
Herr Hutter, alle diese Argumente stehen auf ungefähr so sicheren Beinen wie die Prognosen zu den Kosten vor der Umsetzung der Vorlage 1 der Mehrwertsteuerreform. Dort hat man gesagt, es werde zu Einnahmenausfällen von vielleicht 120 oder 150 Millionen Franken führen; jetzt sehen wir, dass es über 500 Millionen Franken sind. Auf so tönernen Füssen stehen auch diese Argumente.
Rennwald Jean-Claude · Mit-M · Conseil national · Jura · Groupe socialiste
Il y a au fond trois questions à se poser dans ce débat.
1. Le remplacement du système actuel de TVA avec ses trois taux par un système de TVA à taux unique comporte-t-il vraiment les avantages décrits dans le message du Conseil fédéral? Le message transmet une vision simple: il va de soi qu'un modèle idéal de TVA prévoit un taux unique et le moins d'exceptions possible. Mais ce que le Conseil fédéral oublie, c'est qu'un système fiscal est une oeuvre humaine qui a des répercussions sociales et que celles-ci méritent au moins autant d'attention que les considérations techniques.
L'une des problématiques centrales liées à l'abaissement d'un taux normal de TVA de 7,6 pour cent à 6,2 pour cent est de savoir si la baisse du taux sera effectivement répercutée sur les prix. Dans un modèle parfait d'économie de marché, cette répercussion à la baisse va de soi puisque la concurrence favorise les producteurs-distributeurs les plus vertueux, c'est-à-dire ceux qui proposent les prix les plus bas. Mais nous vivons malheureusement dans une société imparfaite dans laquelle la concurrence n'a pas toujours l'efficacité que les livres lui attribuent. La réalité la plus vraisemblable est que la hausse des prix sera d'autant plus facilement répercutée qu'elle interviendra dans les domaines de l'alimentation et de la santé, c'est-à-dire dans des branches où la demande est considérée comme inélastique.
2. Le système de taux unique de TVA induira-t-il vraiment un surplus de croissance? Le message mentionne à plusieurs reprises une étude qui conclut qu'une réduction du taux de la TVA se traduira par un surplus de croissance d'une fraction de point, qui permettra un supplément d'augmentation des réels de sorte qu'à moyen terme tout le monde, y compris les plus modestes, sera gagnant. Or la réalité est beaucoup plus compliquée, comme le montre l'exemple autrichien. Notre voisin autrichien a en effet enregistré de meilleures performances économiques que notre pays ces dix à quinze dernières années avec un taux normal de TVA de 20 pour cent.
Ne considérer isolément qu'un aspect de notre système économique général pour en inférer un surplus de croissance est très hasardeux. A supposer que ce surplus de croissance soit possible, il est évident qu'il peut être annihilé si la suppression des taux réduits se traduit par une hausse de l'indice des prix à la consommation supérieure à celle indiquée par le message. Cette possibilité ne peut pas être écartée et, si elle venait à se produire, elle aurait des effets immédiats, en particulier sur les loyers.
3. Au fond, à qui profiterait l'instauration d'un taux réduit et unique de TVA? Sans la moindre ingénuité apparente, le Conseil fédéral répond qu'il profitera à tout le monde. Il écrit en effet que les ménages privés en général bénéficieront d'un taux réduit du fait de l'élargissement de l'assiette de l'impôt.
Au plan social, une notion telle que les ménages privés en général n'est pas pertinente. Parmi eux, il y aura des gagnants et des perdants. C'est même d'ailleurs parce que ces derniers sont potentiellement plus nombreux que le Conseil fédéral introduit un correctif sociopolitique, d'où cette constatation un brin curieuse: on propose de remplacer le système actuel par un autre qualifié de meilleur, qui comporte néanmoins de tels inconvénients qu'il faut lui adjoindre une béquille permanente pour compenser ses défauts intrinsèques.
Le Conseil fédéral plaide pour changer de système en mettant en avant le renforcement de la compétitivité et de la croissance de l'économie suisse. Mais de relativement petits pays comme l'Irlande et l'Autriche, qui pratiquent des taux de TVA très supérieurs à celui de la Suisse, ont réalisé dans la durée des niveaux de croissance nettement supérieurs au nôtre. Annoncer que le changement de système augmentera notre croissance et notre capacité concurrentielle est pour le moins hasardeux pour ne pas dire fumeux.
Pour toutes ces raisons, je vous invite à ne pas entrer en matière.
Rime Jean-François · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Le groupe UDC vous demande de suivre la majorité de la commission, c'est-à-dire d'entrer en matière et de renvoyer le projet au Conseil fédéral.
On l'a entendu par les interventions notamment de Messieurs Rennwald, Fehr ou Zisyadis, ce débat sur la TVA est toujours hautement idéologique. Or tous ceux qui ont fait un peu de droit fiscal dans leur vie savent quand même que la TVA est un bon impôt. C'est un impôt qui est bon marché à percevoir, qui est réparti sur toute la population et, en Suisse, contrairement à l'Union européenne, on a quand même la chance d'avoir encore un taux de TVA raisonnable.
Maintenant, on peut comprendre que le Conseil fédéral ait souhaité, par la partie A et la partie B qui nous ont été soumises, simplifier un peu la TVA après dix ou quinze ans d'expérience, et surtout améliorer la sécurité du droit dans certains domaines. L'adoption par notre Parlement de la partie A a eu certains effets qui sont encore difficiles à chiffrer, mais je crois qu'au niveau des entreprises en tout cas, on est très content du résultat.
Maintenant, la partie B - le taux unique - devrait bien sûr apporter encore des simplifications supplémentaires, mais lorsqu'on aborde la question dans le détail, on se rend compte qu'on est confronté à un certain nombre de sujets sensibles. On a tous évoqué la santé, la culture, le sport, la formation.
Vous, chers collègues, qui rencontrez vos électrices et vos électeurs, je crois que vous devez comme moi être convaincus que, politiquement, il sera très difficile de faire adopter un taux unique de TVA.
Nous vous proposons donc dans ce sens-là, comme vous l'ont fort bien expliqué les rapporteurs de langue française et de langue allemande, d'entrer en matière et de permettre au Conseil fédéral de nous faire une proposition avec une TVA à deux taux. Ces deux taux comprendront les exceptions que nous avons actuellement et ils devraient également prendre en compte les problèmes de la restauration puisque, comme vous le savez, la récolte de signatures pour l'initiative populaire "Stop à la TVA discriminatoire pour la restauration!" est en cours et que l'initiative va probablement aboutir.
Comme je vous l'ai déjà dit, je crois que les arguments présentés par les rapporteurs couvrent parfaitement la position du groupe UDC et c'est dans ce sens que je peux limiter mon intervention.
Je vous propose d'entrer en matière et de renvoyer le projet au Conseil fédéral.
Bischof Pirmin · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe PDC/PEV/PVL
Ich bitte Sie, mit der Mehrheit auf die Vorlage einzutreten und sie dann ebenfalls mit der Mehrheit an den Bundesrat zurückzuweisen, mit den beschriebenen Kautelen. Warum das? Wir sprechen heute über die Mehrwertsteuer und damit über die bei Weitem wichtigste Steuer dieses Landes, sowohl vom Ertrag her - 20 Milliarden Franken im Jahr - als auch deswegen, weil es wahrscheinlich die einzige Steuer ist, die jeden und jede von uns fast täglich betrifft. Wir zahlen jeden Tag kleine Teile an diese 20 Milliarden. Für unsere Fraktion ist nun mal entscheidend, dass Teil 1 bereits in Kraft gesetzt ist und seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt. Das ist derjenige Teil, mit dem wir in der Mehrwertsteuer zu einem guten Teil Rechtssicherheit geschaffen haben, und das ist derjenige Teil, mit dem ein gutes Stück Bürokratie bei der Mehrwertsteuer hat abgebaut werden können. Natürlich braucht es hier ständige Beobachtung, und es braucht auch den ständigen guten Willen seitens der Mehrwertsteuerverwaltung, eben auf dieses neue, kundenfreundliche Mehrwertsteuerrecht umzustellen. Aber da sind wir zuversichtlich und haben die Augen offen.
Heute geht es um Teil 2. Heute sprechen wir über die Mehrwertsteuersätze und die Ausnahmen. Die Vorlage des Bundesrates hat ja einen gewissen Sexappeal. Es wäre tatsächlich schön, wenn wir einen Einheitssatz hätten, wenn also niemand mehr überlegen müsste, welcher Satz zur Anwendung käme, und wenn wir uns da namentlich für das Gewerbe diese Vereinfachung leisten könnten. Dieser Einheitssatz hätte auch den Vorteil eines beachtlichen Wachstumsschubes, und zwar gemäss nach unserer Ansicht glaubwürdigen ökonomischen Analysen, die gemacht worden sind. Er hätte einen gewissen Sexappeal, dieser Einheitssatz, aber seien wir uns bewusst: Die Abgrenzungen würden trotzdem bleiben. Wir hätten auch beim Einheitssatz immer noch zwei Sätze: Die einen Dinge würden besteuert, die anderen nicht. Seien wir uns auch bewusst, dass wir uns in Gegensatz zu praktisch ganz Europa stellen würden. Eigentlich hat einzig Dänemark ein wirklich konsequent durchgezogenes Ein-Satz-System, praktisch alle anderen Staaten, namentlich unsere Nachbarstaaten, aber nicht. Seien wir uns vor allem bewusst, was das - das ist nun für unsere Fraktion entscheidend - für die Familien und für den Mittelstand in diesem Lande heissen würde. Es würde heissen, dass neu auch das Gesundheitswesen zum Einheitssatz besteuert würde. Es würde heissen, dass die Lebensmittel mehr als doppelt so stark wie heute besteuert würden, und es würde etwa auch heissen, dass der gesamte Bildungsbereich neu besteuert würde. Das heisst also, dass Familien und Mittelstand zunächst einmal die grossen Leidtragenden dieser Änderung, dieser Einführung des Ein-Satz-Systems bei der Mehrwertsteuer, wären.
Bei den Hearings in der Kommission hat sich ein eigentliches kabarettistisches Szenario abgespielt. Wir haben erlebt, dass der eine oder andere Interessenvertreter - die Kantone, die Konsumentenorganisationen, der Schweizerische Gewerbeverband, die Bildungsvertreter - auftrat. Alle waren der Meinung, es wäre eigentlich schön, wenn wir einen Einheitssatz einführen könnten. Aber alle haben dann einen Strichpunkt gemacht und gesagt: Einheitssatz schon, nur einfach nicht bei uns! Und etwa nach dem fünften oder sechsten Hearingteilnehmer war uns eigentlich klar: Alle sind für den Einheitssatz, und deshalb wird er scheitern, denn jeder stellt sich etwas anderes darunter vor!
Wie gehen wir weiter? Die Kommission schlägt Ihnen vor, mit einem Zwei-Satz-System weiterzugehen. Das ist zwar nicht so elegant und nicht so sexy wie der Einheitssatz, zugegeben. Aber ein konsequent durchgezogenes Zwei-Satz-System wäre immerhin eine Vereinfachung gegenüber heute. Es würde Klärungen bringen und es trotzdem noch erlauben, die sozial- und familienpolitisch wichtigen Differenzierungen vorzunehmen, beispielsweise zwischen Luxusautos und Brot. Das Zwei-Satz-System hat also den Vorteil, dass wir weiterhin differenzieren können. Es hat den Vorteil, dass wir über die einzelnen Ausnahmen diskutieren können. Es wird beispielsweise so sein, dass das Gesundheitswesen und die Bildung gemäss der Mehrheit Ihrer Kommission weiterhin ausgenommen sein werden, dass also die entsprechende drohende Erhöhung der Krankenkassenprämien nicht eintreten wird. Mit dem Zwei-Satz-System steht es dem Bundesrat auch offen zu prüfen, in welchen Bereichen neue Zuweisungen möglich sind, nach oben und nach unten, und in welchen Bereichen Ausnahmen heute noch berechtigt sind.
Vor allem aber ermöglicht es die Rückweisung an den Bundesrat nach einem allfälligen Eintreten, dass der Bundesrat uns aufzeigt, welche Variante im Zwei-Satz-System wirklich wie viel kosten würde. In der Kommission bestanden nämlich erhebliche Zweifel an den Alternativrechnungen, wie sie der Bundesrat in der Zusatzbotschaft teilweise vorgenommen hat, aber immer in der Optik des Einheitssatzes.
Wenn nun der Auftrag dieses Rates an den Bundesrat ist, ein Zwei-Satz-System auszuarbeiten, was wir Ihnen empfehlen, erhoffen wir uns davon eine Modernisierung unserer Mehrwertsteuer, die Effizienzvorteile bringt, ohne die Mehrwertsteuer sozial gefährlich auszugestalten. In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und sie dann an den Bundesrat zurückzuweisen.
Zisyadis Josef · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe des VERT-E-S
Monsieur Bischof, excusez-moi, je dois être un peu stupide, mais je n'ai pas très bien compris ce qu'il y avait de "sexy" dans le taux unique de TVA.
Bischof Pirmin · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe PDC/PEV/PVL
Die Attraktivität des Einheitssatzes liegt darin, dass er erstens einfach ist - man muss keine Differenzierungen vornehmen - und dass er zweitens Wachstumsvorteile bringen würde, die das heutige System und auch das Zwei-Satz-System wahrscheinlich nicht im gleichen Umfang bringen würden.
Fässler-Osterwalder Hildegard · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Herr Bischof, können Sie mir in zwei Sätzen erklären, was die CVP eigentlich will?
Bischof Pirmin · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe PDC/PEV/PVL
Frau Kollegin, ich wiederhole es gerne, wenn Sie nicht zugehört haben: Unsere Fraktion beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und sie zurückzuweisen, damit neu ein Zwei-Satz-System ausgearbeitet werden kann. Das ist ein System mit zwei Sätzen - daher der Name - und nicht mehr mit drei. Dieses System soll so ausgestaltet werden, dass es effizient und sozialverträglich ist. Wir wollen zudem wissen, wie viel es kostet. Um das zu erfahren, möchten wir die Vorlage gerne an den Bundesrat zurückweisen, damit er uns das dann vorlegen kann.
Müller Philipp · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe radical-libéral
Ich hoffe, es gelingt mir, Ihnen darzustellen, warum die FDP-Liberale Fraktion für einen Satz ist, auch wenn ich dies nicht in einem Satz begründen kann.
Bürokratie erschwert das Leben, das wissen wir: Sie verhindert Innovation, sie kostet Zeit, Geld und Nerven. Man könnte also annehmen, dass Bürokratie bekämpft wird, wo es nur geht, dass Bürokratie in diesem Land ein schweres Leben hat. Die Bürokratie ist denn auch schon längst abgeschafft, allerdings nur rhetorisch: Den Worten auch Taten folgen zu lassen ist ungleich schwieriger. Mit semantischen Verrenkungen ohnegleichen - wir haben es soeben gehört - wird auch ein offensichtlicher Unsinn, wie es die Unterteilung der Mehrwertsteuer in verschiedene Sätze ist, am Leben erhalten.
Wir sollten den Mut haben, der Bürokratie-Hydra den grössten Kopf abzuschlagen. Ich spreche von der Abschaffung der unterschiedlichen Steuersätze in dieser Vorlage, von der Einführung eines einheitlichen Satzes für alle Lieferungen und Dienstleistungen. Wir sollten den Mut haben, uns gegen den Widerstand jeglicher Lobbys dafür einzusetzen, dass ungerechtfertigte Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer gestrichen werden, damit eine breitere Steuerbasis geschaffen und dadurch ein wesentlich tieferer und vor allem ein einheitlicher Steuersatz möglich wird. Eine Selbstverständlichkeit, könnte man meinen, geht es doch darum, dem Wirtschaftsstandort Schweiz einen Trumpf in die Hand zu geben, der durch Vereinfachung und Vereinheitlichung der Mehrwertsteuer über die Grenzen hinaus Schlagzeilen machen könnte. Es geht aber auch darum, dass es nicht mehr zumutbar ist, dass in einem einzigen Betrieb mehrere Steuersätze gleichzeitig zur Anwendung kommen müssen.
Mit dem Einheitssatz könnten bürokratische Hürden niedergerissen und Anwendungsprobleme ausgemerzt werden. Der erste Schritt ist mit der Inkraftsetzung von Vorlage 1 am 1. Januar 2010 gemacht worden. Die Rechtssicherheit ist verbessert worden, und es sind gleich lange Spiesse sowohl für die Unternehmen wie auch für die Verwaltung geschaffen worden. Bei der Aufhebung der unterschiedlichen Steuersätze, der Streichung ungerechtfertigter Ausnahmen und der Eliminierung der damit einhergehenden Abgrenzungsprobleme tun wir uns aber offensichtlich wesentlich schwerer. Die Zahl der Ausnahmen nimmt zudem laufend zu. Jede weitere Ausnahme ist jedoch eine neue Ungerechtigkeit und eine Belastung für diejenigen, die nicht von Ausnahmen profitieren. Das heutige Konstrukt der Mehrwertsteuer ist intransparent, ungerecht und verwirrlich. Ausnahmen führen insbesondere bei Investitionen zur bereits erwähnten ominösen Taxe occulte, einer Schattensteuer, welche Investitionen in allen von der Steuer ausgenommenen Bereichen belastet, da die auf den Investitionen lastende Mehrwertsteuer nicht als Vorsteuer abgezogen werden kann.
Das Tor zu einem richtiggehenden Quantensprung liegt also in Vorlage 2, über die Sie heute zu entscheiden haben. Mit dieser Vorlage sollen die vom System her nicht zwingend erforderlichen Steuerausnahmen abgeschafft und die drei unterschiedlichen Steuersätze zu einem Einheitssatz zusammengeführt werden. Leider liegt für jede Ausnahme, die abgeschafft werden soll, bereits eine Kompanie von Lobbyisten in den Schützengräben, um die eigene Ausnahme zu verteidigen. Mit jeder Ausnahme, die abgeschafft werden kann, wird aber ein Abgrenzungsproblem aus der Welt geschaffen und der Einheitssatz auf den vorgesehenen Wert reduziert. Die Reform muss absolut ertragsneutral gestaltet werden. Um Spielraum für die Einführung eines tieferen Einheitssatzes zu erhalten, muss also der Ausnahmenkatalog reduziert werden, und darum geht es im Wesentlichen.
Bei Vorlage 2 geht es letztlich um die Frage, wie wir das Gesamtvolumen der Mehrwertsteuer neu organisieren und sinnvoller verteilen. Man spricht jetzt von den Problemen, die sich bei einer Neuverteilung ergeben könnten. Exemplarisch wird das Gesundheitswesen angeführt; Sie haben es gehört. Hier wird moniert, dass die Krankenkassenprämien um rund 2,5 Prozent steigen werden. Gleichzeitig müssen wir aber seit Jahren zur Kenntnis nehmen, dass die Krankenkassenprämien Jahr für Jahr um ein Mehrfaches dieses Wertes steigen. Jetzt soll die Unterstellung des Gesundheitswesens unter die Mehrwertsteuer als Killerargument gegen die ganze Vorlage herhalten. Das ist, mit Verlaub, nicht redlich. Zudem darf in diesem Bereich nicht vergessen werden, dass die Einlageentsteuerung von rund 1,3 Milliarden Franken zum Tragen käme, welche die Umstellungskosten mehr als nur decken würde. Was die Lebensmittel betrifft, die neu mit 6,2 statt mit 2,4 Prozent besteuert würden, möchte ich Folgendes festhalten: Wir wussten schon bei der ersten Debatte, dass der Warenkorb eines Haushalts differenziert zu betrachten ist. Jener Teil, der mit 7,6 Prozent besteuert ist, überwiegt ganz klar. Ich staune deshalb, dass man insbesondere auf der linken Seite nicht offener ist und stärker auf diese Vorlage eingeht. Es geht nicht um die Einführung des Einheitssatzes um des Einheitssatzes willen; es geht primär um die Ausnahmen. Es geht um die Frage, ob wir die Basis des Gesamtvolumens verbreitern, das heisst die Ausnahmen so weit als möglich abschaffen.
Wir sollten die Diskussion nicht verweigern und zumindest auf die Vorlage eintreten. Ich möchte betonen, dass sich die FDP-Delegation in der Kommission für einen Einheitssatz von 5,5 Prozent ohne Sozialkorrektiv ausgesprochen hat. Wir wollen keine weiteren Umverteilungsmassnahmen, wir wollen eine einfache, transparente Steuer mit einem Einheitssatz. Im Rahmen der Detailberatung können wir, wie es von den Vorrednern und Vorrednerinnen verlangt worden ist, die Zahlen genauer anschauen und prüfen. Insgesamt haben wir es mit einer aufkommensneutralen Revision zu tun, die eine echte Entlastung von Bürokratie für jene bringt, die heute mehrere Sätze abrechnen müssen.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und so eine Diskussion zu ermöglichen.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament am 25. Juni 2008 eine Botschaft mit zwei Vorlagen. Vorlage 1 betraf die Totalrevision der Mehrwertsteuergesetzgebung ohne Änderung der Steuersätze, das wissen Sie. Sie haben sie in der Sommersession 2009 genehmigt, sie ist seit 1. Januar 2010 in Kraft. Vorlage 2 betrifft die Fragen des Steuersatzes und der Ausnahmen. Sie ist etwas schwerere Kost als Vorlage 1, darüber sind wir uns alle im Klaren, vor allem ist sie politisch etwas anforderungsreicher. Wir haben Ihnen am 23. Juni 2010 eine Zusatzbotschaft zu Vorlage 2 und einen Bericht über eine weitere Reformvariante zugestellt.
An der Sitzung vom 30. August 2010 ist die WAK-NR auf die Vorlage eingetreten, hat aber Rückweisung an den Bundesrat beschlossen, und zwar verbunden mit dem Auftrag, über den Sie heute bereits gesprochen haben. Vorgelegt werden soll ein Mehrwertsteuersystem nach dem Zwei-Satz-Modell, wobei für den Gesundheitsbereich, den Bildungsbereich, für Kultur und Sport und auch für wohltätige Organisationen Steuerausnahmen beibehalten und Nahrungsmittel, Gastgewerbe und Beherbergung dem reduzierten Satz unterstellt werden sollen. Das alles soll dann unter "Vereinfachung der Mehrwertsteuer" laufen.
Der Bundesrat begrüsst, dass Sie auf Vorlage 2 eintreten wollen, er lehnt den Rückweisungsantrag jedoch ab. Der Bundesrat ist durch zwei angenommene Kommissionsmotionen der WAK-SR verpflichtet worden, sämtliche Steuerausnahmen mittelfristig aufzuheben und die Steuersätze zu vereinheitlichen. Das waren wie gesagt Motionen der ständerätlichen Kommission. In Erfüllung dieses Auftrags haben wir Ihnen Vorlage 2 unterbreitet, die nun einen Einheitssatz von 6,5 Prozent und die Aufhebung aller Ausnahmen, die nicht systembedingt sind, vorsieht. Nur mit diesen Massnahmen - dessen muss man sich bewusst sein - lässt sich das Ziel der Mehrwertsteuerreform, also eine Vereinfachung des Systems, tatsächlich erreichen.
Das spricht für diesen Teil 2. Mit ihm können Investitionshürden beseitigt und kann das Wachstum gefördert werden. Heute verteuern Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer die unternehmerische Wertschöpfung und verzerren dadurch auch Produktionsstrukturen. Um eine Mehrwertsteuerbelastung zu vermeiden, werden beispielsweise Leistungen, die man sinnvollerweise auslagern würde, nicht ausgelagert, obwohl andere Unternehmen diese Leistungen effizienter erbringen könnten. Nichtabziehbare Mehrwertsteuern belasten Investitionen als Wachstumsmotoren, was der Volkswirtschaft schadet. Unterschiedliche Steuersätze sind für die Volkswirtschaft problematisch, da reduzierte Steuersätze zu einem höheren Normalsatz führen, was wiederum die Investitionen bremst und die Nachfrage dämpft. Die Impulse, die man von Teil 2 der Mehrwertsteuerreform erwartet, werden mit bis zu 0,8 Prozent des BIP an zusätzlichem Zuwachs beziffert. Man geht davon aus, dass der entsprechende Kaufkraftanstieg für die privaten Haushalte rund 700 Franken jährlich betragen wird.
Eine Mehrwertsteuer mit einem einheitlichen Satz und mit wenigen Ausnahmen ist - da gehen wir sicher einig - einfacher und günstiger in der Handhabung, und zwar für alle Beteiligten. Berechnungen gehen hier von einem Kosteneinsparungspotenzial über alle Bereiche von 20 Prozent aus. Unternehmen werden von der Bürokratie entlastet. Alle Unternehmen sind von der Satzproblematik heute betroffen. So muss ein Unternehmen für die korrekte Ermittlung der Vorsteuern bei jeder eingegangenen Rechnung prüfen, ob der richtige Steuersatz verwendet worden ist. In vielen Branchen wie Detailhandel, Gastronomie, Hotellerie müssen zudem auch die eigenen Leistungen mit unterschiedlichen Sätzen in Rechnung gestellt werden. Das verteuert auch den administrativen Betrieb.
Mit dem Entwurf des Bundesrates, also ein einziger Mehrwertsteuersatz und wenige Ausnahmen, ist es möglich, die Steuerbelastung für die meisten Produkte und Dienstleistungen zu senken. Man muss sich bewusst sein, dass in über 85 Prozent der Branchen heute zu viel Mehrwertsteuer bezahlt werden muss, damit in rund 5 Prozent der Branchen ein reduzierter Satz gelten kann. Nur in lediglich 10 Prozent der Branchen gleichen sich diese Effekte aus. Ein grosser Teil des heutigen Konsums würde von der tieferen Steuerbelastung profitieren. Verteilungspolitische Ziele können mit unterschiedlichen Steuersätzen nicht erreicht werden; das hat sich gezeigt.
Die reduzierte Besteuerung von Nahrungsmitteln - darüber sprechen wir heute vor allem, das ist das Thema - geht auf die Einführung der Warenumsatzsteuer im Jahre 1942 zurück, also auf eine Zeit, als der Anteil der Lebensmittel an sämtlichen Haushaltausgaben noch bedeutend höher war als heute, nämlich ungefähr 35 Prozent. Heute liegt dieser Anteil im Durchschnitt bei 8 Prozent, in einkommensschwächeren Haushalten bei ungefähr 20 Prozent. Im Gegenzug hat der Anteil der anderen Ausgaben in allen Haushalten massiv zugenommen, beispielsweise bei den Ausgaben für Verkehr, Kommunikation, Wohnen und Energie. Leistungen in diesen Bereichen, für die die Haushalte heute tendenziell viel mehr Mittel aufwenden, werden direkt oder indirekt mit dem Normalsatz besteuert; sie treffen alle, unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Von einem reduzierten Steuersatz profitieren in Franken betrachtet eigentlich nicht die tiefen, sondern mit einem Faktor 2 bis 3 die hohen Einkommen am meisten. Ich möchte ein Beispiel von Herrn Baader aufnehmen: Er hat den Ferrari und das Brot erwähnt. Er hat gesagt, der Ferrari werde verbilligt und das Brot verteuert. Man kann plakativ auch sagen, dass einkommensschwächere Haushalte auf Kleidern, auf dem Trambillett oder dem Kinderbett viel mehr Mehrwertsteuer bezahlen, damit einkommensstarke Haushalte Hummer, T-Bone-Steaks oder Mineralwasser aus Island zu einem reduzierten Steuersatz beziehen können. Das ist eine andere Vergleichsbasis, auf die man sich durchaus auch beziehen kann.
Die Mehrwertsteuer ist als Instrument der Sozialpolitik nicht geeignet; das haben wir bereits gesehen. Es braucht hier gezielte Korrekturmassnahmen wie zum Beispiel dieses sozialpolitische Korrektiv in Teil 2.
Wegen der Taxe occulte - das hat man heute auch gesagt - zahlen Konsumentinnen und Konsumenten heute in vielen Bereichen Mehrwertsteuer, ohne dass sie es überhaupt wissen. Beispielsweise im Gesundheitswesen werden schon heute Mehrwertsteuern in der Höhe von einer Milliarde Franken erhoben, ohne dass bekannt ist, wer diese Steuer denn wirklich trägt: Sind es die Patienten, die Leistungserbringer, also die Spitäler oder Ärzte, die Zulieferer, Krankenkassen oder die öffentliche Hand? Diese Intransparenz sollte uns eigentlich ebenso stören wie der Umstand, dass für ähnliche Leistungen heute unterschiedlich hohe Steuern bezahlt werden müssen, beispielsweise im Gastrobereich.
Mit einem einzigen Mehrwertsteuersatz und mit wenigen Ausnahmen steigt die Rechtssicherheit. Steuerausnahmen und reduzierte Steuersätze führen auch heute noch, fünfzehn Jahre nach Einführung der Mehrwertsteuer in der Schweiz, regelmässig zu Nachbelastungen und auch zu Rechtsmittelverfahren, und zwar bei den grösseren wie auch bei den kleineren Unternehmen; das betrifft die gesamte Wirtschaft. Die Rechtssicherheit sollte bei der Mehrwertsteuer aber ein zentraler Punkt sein, ein zentraler Faktor, weil diese Steuer nicht wie die Einkommenssteuer durch die Steuerverwaltung verlangt wird. Die Steuerpflichtigen sind verpflichtet, selber abzurechnen; sie sind selbst für eine korrekte Deklaration, Veranlagung und Abrechnung der Mehrwertsteuer verantwortlich; sie werden dementsprechend auch für Fehler haftbar gemacht.
Mit einer einfachen und verständlichen Handhabung der Mehrwertsteuer wird aber auch der Wirtschaftsstandort Schweiz gestärkt. Eine neue, einfache, rechtssichere Mehrwertsteuer entlastet die Unternehmen und stärkt den Standort Schweiz international. Man hat verschiedene Untersuchungen angestellt und kommt weltweit zum Schluss, dass eine schlanke Mehrwertsteuer mit einem einzigen Satz und wenigen Ausnahmen standardmässig die beste Lösung ist. So hat Neuseeland eine solche einfache Mehrwertsteuer mit einem Satz. Diese schneidet punkto Effizienz viel besser ab als alle anderen Systeme.
Mit der Vorlage, die von der Mehrheit der WAK mit dem Rückweisungsantrag gefordert wird, können die Ziele, die man mit dieser Mehrwertsteuerreform angestrebt hat oder vielleicht immer noch anstrebt, sicher nicht erreicht werden. Bleiben wir bei den zwei Steuersätzen und den allermeisten Ausnahmen - wenn ich den Rückweisungsantrag lese, stelle ich fest, dass es danach aussieht -, dann kann man sicher nicht mehr von einer Vereinfachung sprechen; die ist dann vom Tisch.
Der Rückweisungsantrag ist zudem unklar, das wurde heute bereits festgestellt. Sollen neu tatsächlich nur noch Nahrungsmittel, Gastgewerbe und Beherbergung zum reduzierten Satz besteuert werden, wie die Mehrheit dies in ihrem Antrag verlangt? Sollen Blumen, Bücher, Printmedien und Medikamente damit neu zum Normalsatz steuerbar sein? Wo soll man ausgleichen, wenn man auf der anderen Seite neue zum reduzierten Satz steuerbare Leistungen hat? Wie stellen Sie sich das vor?
Durch die Umsetzung dieses Rückweisungsantrages, ich habe es gesagt, wird das Ziel einer Vereinfachung der Mehrwertsteuer nicht mehr erreicht. Das kann man wollen oder nicht wollen. Das Ziel wird mit Bestimmtheit infrage gestellt - ganz abgesehen davon, dass die Formulierung, in welchen Bereichen man Ausnahmen vorsehen soll, nicht eben sehr klar und auch nicht sehr konsequent ist. Es scheint mir aber wenig zweckmässig, das heutige System durch ein System abzulösen bzw. ein neues System zu kreieren, das nur minim vom heutigen System abweicht, wenn es gleichzeitig sexy, sozial und gerecht sein, den natürlichen Unterschieden in angemessener Weise Rechnung tragen muss usw., denn damit ist es dem heutigen System bezüglich Komplexität und Kompliziertheit durchaus ebenbürtig. Da muss man sich schon die Frage stellen, ob man das überhaupt will.
Ich möchte Ihnen beantragen, auf die Vorlage einzutreten und dann den Rückweisungsantrag abzulehnen.
Borer Roland F. · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Frau Bundesrätin, wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie im Grundsatz gegenüber Verbrauchssteuern bezüglich des sozialen Gesichtspunkts gewisse Vorbehalte. Können Sie mir erklären, warum dann praktisch alle in Europa von Sozialdemokraten oder Sozialisten geführten Regierungen ihre Einnahmen primär auf die Mehrwertsteuer abstützen, und dies mit einem gegenüber der Schweiz zwei- bis dreimal höheren Faktor? Wenn diese Steuer unsozial wäre, müssten doch gerade die sozialistisch und sozialdemokratisch geführten Länder diese Steuer abschaffen und durch die Einkommenssteuer ersetzen.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Schauen Sie, das Mehrwertsteuersystem in vergleichbaren Ländern folgt einem anderen Konzept, als wir es haben, weil die anderen Länder die direkte Bundessteuer und die direkten Kantons- und Gemeindesteuern nicht kennen und einen grösseren Teil ihrer Finanzierung über die Mehrwertsteuer abwickeln. Wir haben ja bei der direkten Besteuerung - Bundessteuer, Kantonssteuer - die Möglichkeit der sozialen Abzüge und tragen diesem Aspekt dort Rechnung. Unser Mehrwertsteuersystem ist etwas anders aufgebaut; Sie kennen den Katalog, wer mehrwertsteuerpflichtig ist.
Ich habe auch zu zeigen versucht, dass die Anteile nicht mehr die gleichen sind: Wenn man vom Nahrungsmittelkorb einer Familie mit niedrigem Einkommen ausgeht, dann stellt man fest, dass dieser Nahrungsmittelkorb und damit auch der niedrigere Mehrwertsteuersatz im Vergleich heute nicht mehr den gleichen Anteil ausmacht wie früher. Im Gegenzug ist der andere Bereich der Dinge, die auch von einkommensschwachen Haushalten gebraucht werden - z. B. Kleider, Trambillette, alles, was Kinder brauchen -, dem Normalsatz unterstellt. Damit ist das Gleichgewicht dort verschoben worden: Man kann nicht mehr sagen, wenn man die Nahrungsmittel verbillige, mache man etwas unter dem Titel des Sozialen, weil man damit auch die Nahrungsmittel für die einkommensstarken Haushalte, die einen viel grösseren Warenkorb haben, verbilligt oder den Anteil reduziert, wenn Sie so wollen. Damit stimmt dieses System nicht mehr. Ich meine, dass man mit sozialen Massnahmen hier viel weiter kommt und dass diese Massnahmen viel wirksamer sind. Das war eigentlich meine Aussage.
Baader Caspar · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich möchte noch ganz kurz zu vier Punkten Stellung nehmen:
1. Zum Vorwurf, dieser Rückweisungsantrag sei unklar: Ich meine, das stimme nicht; lesen Sie bitte diesen Rückweisungsantrag auf der Fahne! Es ist ein klarer Auftrag zur Erarbeitung eines Modells mit zwei Sätzen. Wir haben klar geschrieben, welche Ausnahmen noch zugelassen werden sollen, welche Bereiche dem reduzierten Satz unterstellt werden sollen, dass der Bundesrat noch Varianten darlegen könne und auch deren finanzielle Auswirkungen aufzeigen müsse und dass Steuererhöhungen zu vermeiden seien. Wir haben in diesem Saal schon viel weniger klare Rückweisungsaufträge erteilt als diesen hier.
2. Von Herrn Müller wurde moniert, das heutige System mit den drei unterschiedlichen Sätzen und den Ausnahmen sei kompliziert. Natürlich ist es kompliziert, aber ich bin auch Selbstständigerwerbender, Herr Müller, und mache die Mehrwertsteuerabrechnung noch selbst. Ich weiss, was es heisst, mit diesen unterschiedlichen Sätzen umzugehen. Ich muss Ihnen aber auch sagen: Für einen Betrieb, der einigermassen organisiert ist und ein EDV-Programm mit einem Artikelstamm besitzt und definiert hat, mit welchen Sätzen die einzelnen Artikel in welchem Fall zu verrechnen sind, ist es doch relativ einfach, auch bei mehreren Sätzen. Deshalb bezweifle ich persönlich, dass der administrative Aufwand so stark minimiert werden kann, wie Sie das vorhin behauptet haben.
3. Herr Fehr hat gesagt, mit diesem Rückweisungsantrag würden ja keine Ausnahmen aufgehoben. Auch das stimmt nicht, Herr Fehr. Ziffer 2 des Rückweisungsantrages besagt klar, dass als Ausnahmen zusätzlich zu jenen gemäss Artikel 21 Absatz 2 des Gesetzentwurfes noch 5 Bereiche anzuerkennen seien. Wenn Sie diesen Absatz anschauen, sehen Sie, dass der Bundesrat dort die Ausnahmen von 29 Ziffern auf 8 reduziert hat. Wenn Sie diese 5 dazuzählen, haben Sie eine Reduktion von immerhin 29 auf 13 Bereiche. Das ist eine Reduktion um 16 Ausnahmen und ein Schritt in die richtige Richtung.
4. Den letzten Punkt möchte ich Herrn Müller in Erinnerung rufen. Es gilt eben auch in der Politik das bekannte Sprichwort "Lieber den Spatz in der Hand ...", das heisst eine Lösung mit zwei Sätzen und weniger Ausnahmen, "... als die Taube auf dem Dach", das heisst eine Mehrwertsteuerrevision mit einem Einheitssatz, die von Volk und Ständen in Bausch und Bogen abgelehnt wird. Was nützt eine ideale Mehrwertsteuer, was nützt ein Quantensprung, wenn ihn niemand will in diesem Land?
Abschliessend bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, erstens auf die Vorlage einzutreten und sie zweitens mit dem vorhin erwähnten Auftrag an den Bundesrat zurückzuweisen. Den Bundesrat bitte ich dann, falls die Rückweisung hier beschlossen werden sollte, diesen Auftrag ernst zu nehmen und rasch umzusetzen - das im Interesse aller Steuerpflichtigen in diesem Land.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe socialiste
Ich bin auch eine, die meint, der Rückweisungsantrag sei alles andere als klar. Aber Sie haben jetzt gesagt, er sei klar und es sei ein bewusster Entscheid. Gehe ich demzufolge recht in der Annahme, dass Sie mit dem Rückweisungsantrag die Belastung auf den Medikamenten, die heute dem reduzierten Satz unterstehen, nämlich 2,4 Prozent, bewusst auf 7,6 Prozent erhöhen wollen?
Baader Caspar · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Der Rückweisungsantrag, wie er hier vorliegt - das sollten Sie eigentlich wissen, Frau Leutenegger, weil Sie auch in dieser Kommission sind -, ist der Kompromiss aus vier Rückweisungsanträgen, die der Kommission vorgelegen haben. Das ist der Kompromissantrag, und jetzt soll der Bundesrat an die Arbeit gehen und eine Vorlage mit zwei Sätzen ausarbeiten. Dann haben wir selbstverständlich immer noch die Möglichkeit, gewisse Punkte zu justieren.
Fehr Hans-Jürg · Mit-M · Conseil national · Schaffhouse · Groupe socialiste
Ich möchte doch noch einmal auf die Zahl der Ausnahmen zurückkommen, die abgeschafft werden sollen. Ist Ihnen bewusst, dass zum Beispiel die Ausnahme "Gesundheitswesen" im Mehrwertsteuergesetz eben mehrere Ziffern beschlägt, wie anderes auch? Wenn wir das berücksichtigen, werden wir am Schluss noch drei echte Ausnahmen weniger haben als heute, also 26 statt 29. Deswegen wollen Sie diese ganze Übung durchturnen? Ist Ihnen das bewusst?
Baader Caspar · Mit-M · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Herr Fehr, ich bitte Sie, in die Zusatzbotschaft zu schauen, auf Seite 5411. Dort ist klar dargelegt, dass dieser neue Artikel 21 Absatz 2 eine Reduktion des Ausnahmenkatalogs von 29 auf 8 Ziffern bringt. Jetzt können Sie die dazuzählen, die wir zusätzlich in diesen Rückweisungsantrag aufgenommen haben. So bin ich mit 8 plus 5 auf diese 13 gekommen.
Germanier Jean-René · P-M · Conseil national · Valais · Groupe radical-libéral
J'aimerais souhaiter un bon anniversaire à notre collègue Adèle Thorens Goumaz. Bon anniversaire! (Applaudissements)
Je profite également de cette interruption pour vous signaler le résultat du tournoi de jass de l'Assemblée fédérale. C'est un jeu de cohésion nationale. Le premier rang revient à Monsieur Philipp Müller. (Applaudissements) Le podium est complété par notre collègue du Conseil des Etats, Monsieur Peter Bieri, et le troisième rang est occupé par Monsieur Tarzisius Caviezel. Je salue également l'organisateur, Monsieur Bruno Zuppiger, qui a su se placer au quatrième rang. (Applaudissements)
de Buman Dominique · Mit-M · Conseil national · Fribourg · Groupe PDC/PEV/PVL
Je pense que les opinions sont faites dans la salle. Il est permis de constater, au terme de ce débat, que nous nous trouvons une fois de plus dans une situation de "rénovation douce". Nous l'avons constaté il y a quelques mois à propos du droit du bail, nous venons de le constater récemment à propos de la révision de la LAMal, et aujourd'hui il s'agit de la révision de la loi sur la TVA. On peut regretter certes que la solution retenue par la commission ne soit ni optimale ni idéale, mais dès le moment où l'on irait plus en profondeur ou que l'on s'écarterait du modèle de base il y aurait de très nombreuses oppositions et de très nombreux griefs qui seraient émis - nous avons encore pu le vérifier cet après-midi.
Ce qui est certain, c'est que la proposition de la majorité - entrer en matière et renvoyer le projet - préserve les chances de reprendre l'examen du dossier à l'avenir. C'est-à-dire que, d'une part, on a un système performant de TVA qui peut s'adapter en fonction des besoins du pays, mais que, d'autre part, avec le système à deux taux, nous préservons la flexibilité de l'instrument, parce que les besoins de la société - qu'ils soient économiques, qu'ils soient sociaux, qu'ils soient nationaux ou internationaux - ne sont pas toujours les mêmes. Le fait de jouer sur deux tableaux nous permet à long terme d'assurer l'avenir de la TVA.
Il s'agit non seulement de savoir si l'on va simplifier la TVA - c'était là notamment la tâche du volet A -, mais aussi de savoir si l'on peut garantir une certaine justice, qui est maintenue en l'occurrence: on le constate à propos des domaines de la restauration et de l'hébergement. Cela me permet aussi de dire qu'étant président de la Fédération suisse du tourisme, je suis intéressé, car je vois ces problèmes de près. Ils concernent non seulement l'administration, mais aussi ce sentiment d'égalité entre ceux qui travaillent et qui créent une plus-value personnelle et ceux qui ne font que "balancer" un produit au client, en quelque sorte.
Je vous demande donc d'entrer en matière et de renvoyer le projet au Conseil fédéral avec le mandat très clair qui figure dans le texte de la proposition. Il est vrai que nous n'avons pas toujours voté des propositions de renvoi aussi précises que celle-ci qui nous garantit - d'ici quelques semaines, voire quelques mois - un projet concret de modification de la loi sur la TVA à mettre sous toit.
Vote
Le président (Germanier Jean-René, président): Nous votons d'abord sur la proposition de non-entrée en matière de la minorité Leutenegger Oberholzer.
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 113 Stimmen
Dagegen ... 58 Stimmen
Vote
Le président (Germanier Jean-René, président): Nous votons maintenant sur la proposition de renvoi de la majorité. La minorité Müller Philipp propose de ne pas renvoyer le projet.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 106 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 62 Stimmen
Le président (Germanier Jean-René, président): L'objet va ainsi au Conseil des Etats pour que celui-ci puisse également se prononcer sur le renvoi.