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Sanktionierung von missbräuchlich gestellten Asylgesuchen

28099 · Amtliches Bulletin

Du 11 déc. 2014

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/28099/de/sanktionierung-von-missbrauchlich-gestellten-asylgesuchen

Consulté le 11 sept. 2026

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  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Sanctionner les personnes qui déposent des demandes d'asile abusives (13.460)

13.460

Sanktionierung von missbräuchlich gestellten Asylgesuchen

Verfahrensbeitrag

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Fehr Hans, Brand, Bugnon, Estermann, Rutz Gregor, Schibli)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Fehr Hans, Brand, Bugnon, Estermann, Rutz Gregor, Schibli)

Donner suite à l'initiative

Le président (Rossini Stéphane, président): Vous avez reçu un rapport écrit de la commission.

Fehr Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die parlamentarische Initiative will bei missbräuchlich gestellten Asylgesuchen eine Sanktionierung, auf Deutsch gesagt, eine Bestrafung. Das ist heute nur zum Teil und in unzureichendem Mass der Fall.

Was sind missbräuchlich gestellte Asylgesuche? Gemäss einem neuen Artikel 115a des Ausländergesetzes wäre Folgendes gemeint: Wenn jemand Behörden vorsätzlich täuscht, wenn jemand als Asylbewerber falsche Personenangaben macht, falsche Herkunftsländer angibt, weil er sich einen Vorteil erhofft, wenn jemand in Bezug auf seine Identität lügt, um sich einen Vorteil zu verschaffen, dann soll das Folgen haben, und zwar strafrechtliche Folgen. Wir verlangen mit der parlamentarischen Initiative bei klaren Fällen - die Beurteilung obliegt dann dem Richter - eine Strafe von mindestens sechs Monaten Freiheitsentzug.

Ich habe dabei einen Verbündeten, nämlich den Bundesrat selbst. Der Bundesrat stellt in seiner Stellungnahme zum Postulat Humbel 12.3250 fest, dass in diesem Bereich Missbräuche vorkämen. Der Bundesrat sagt, dass man diese sanktionieren müsse. Da haben wir eigentlich eine "unité de doctrine".

Man kann nun sagen, dass Missbräuche schon heute zum Teil sanktioniert würden. Aber wie werden sie sanktioniert? Wer solche Täuschungsmanöver macht, kann gemäss geltendem Artikel 115 des Asylgesetzes mit Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden. Das tönt ja noch plausibel: Geldstrafen bis zu 180 Tagessätzen. Wenn Sie diesen Punkt näher anschauen, stellen Sie aber fest, dass das ein Witz ist. Wer bezahlt dann im konkreten Fall, wenn es überhaupt dazu kommt, diese 180 Tagessätze? Das ist ganz sicher nicht die betreffende Person selbst. Diese Tagessätze bezahlt wahrscheinlich, wenn überhaupt, die Sozialhilfe, also der Staat, der Steuerzahler. Meiner Meinung nach ist diese "Sanktion" ein Witz im Quadrat.

Darum stelle ich die Forderung, dass das auf vernünftige Weise strafrechtlich sanktioniert wird. Die Meinung ist nicht, dass jetzt Tausende von Leuten - ich sag's jetzt etwas salopp - eingesperrt und strafrechtlich belangt werden. Sondern die Hauptwirkung ist natürlich die Prävention. Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wenn ich mir einen Vorteil durch falsche Angaben erschleiche, auch im Asylbereich, dann soll ich dafür eine Sanktion bekommen, und zwar eine strafrechtliche Sanktion.

Noch einmal: Ich will nicht Hunderte oder Tausende von Leuten einsperren; das widerspricht auch dem gesunden Menschenverstand und der Situation. Ich will eine präventive Wirkung erzielen. Es sind klare Regeln. Diese Regeln kennt der Asylbewerber. Er weiss: Diese Regeln hast du einzuhalten, und wenn du lügst, dann musst du die Folgen tragen.

Zum Schluss: Die humanitäre Tradition der Schweiz, auf die wir stolz sind, im Asylbereich und anderswo, bleibt so erhalten, zu hundert Prozent. Ich behaupte sogar: Wenn wir Missbräuche stoppen, präventiv verhindern können, dann können die echten Flüchtlinge, die an Leib und Leben bedroht sind, umso eher bleiben. Das ist der humanitäre Auftrag der Schweiz. Aber Lügen müssen Konsequenzen haben, und zwar nicht nur so ein Blabla mit illusorischen Massnahmen, sondern es braucht effektive Massnahmen.

Darum bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen. Leider hat die Mehrheit aus mir nicht ganz klaren Gründen die parlamentarische Initiative nicht vorläufig unterstützt. Wir müssen doch hier Klarheit schaffen - zugunsten der echten Flüchtlinge.

Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion

Die parlamentarische Initiative Fehr Hans fordert, dass im Asylrecht eine Sanktionierungsmöglichkeit mit Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geschaffen wird. Damit sollen künftig Personen bestraft werden können, welche vorsätzlich versucht haben, unsere Behörden mit falschen Angaben zu ihrer Person und/oder ihrer Herkunft zu täuschen, um sich so das Recht auf Asyl in unserem Land zu erschleichen. Ebenso soll bestraft werden, wer nach einem rechtskräftigen negativen Asylentscheid erneut ein Asylgesuch stellt, ohne dass sich die Umstände wesentlich verändert haben.

Begründet wird diese Forderung damit, dass das geltende Asylrecht keine strafrechtliche Sanktionsmöglichkeit vorsehe, wenn jemand einen missbräuchlichen Asylantrag stelle. Der Initiant führt aus, dass jemand, der in einem Asylverfahren vorsätzlich falsche Angaben insbesondere zu seiner Identität und Herkunft mache, heute strafrechtlich nicht belangt werden könne. Die bestehende Regelung, Artikel 115 des Asylgesetzes, wonach in einem solchen Fall eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen verhängt werden kann, wird zum Teil als nicht klar und im Besonderen als nicht genügend erachtet. Diese Regelung ist im Übrigen an den Umstand geknüpft, dass mit solchen unwahren oder unvollständigen Angaben versucht werden muss, einen geldwerten Vorteil für sich oder für jemand anderen zu erwirken. Der Initiant ist der Meinung, dass es laut gängiger Praxis an einem solchen direkten geldwerten Vorteil in der Regel mangle und dass die bestehende Norm deshalb nicht greife.

Der Initiant und die Befürworter der parlamentarischen Initiative erachten den erwähnten Artikel 115 des Asylgesetzes darüber hinaus als Farce, weil die Gesuchsteller eine dermassen verhängte Geldstrafe in der Regel gar nicht bezahlen könnten. Im Weiteren wird auf die präventive Wirkung der geforderten Sanktionsmöglichkeit mit Freiheitsstrafen hingewiesen. Schliesslich gehe es darum, dass ausschliesslich Menschen Asyl gewährt werde, die wirklich an Leib und Leben bedroht seien. Umso wirksamer müssten Missbräuche und entsprechende Versuche dazu bestraft werden.

Die Kommissionsmehrheit lehnt die Initiative ab und ist klar der Meinung, dass die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten zur Missbrauchsbekämpfung im Asyl- und im Ausländerrecht ausreichen. Im Weiteren würde die Umsetzung der Initiative in wohl nicht wenigen Fällen eine effiziente Ausschaffung verhindern. Die Verhängung und der konsequente Vollzug der geforderten Freiheitsstrafen stünden dann klar im Gegensatz zu einer anderen, viel wirkungsvolleren Massnahme, nämlich der raschen Rückführung der fehlbaren Personen in ihre Herkunftsländer.

Die Kommissionsmehrheit ist auch der Meinung, dass die Umsetzung der Initiative bzw. der daraus resultierende Vollzug die öffentliche Hand in einem ohnehin schon angespannten und heiklen Bereich zusätzlich und über Gebühr finanziell und administrativ belasten würde. Es käme hinzu, dass die bereits heute stark beanspruchten Infrastrukturen im Strafvollzug noch mehr belastet und vollends an ihre Grenzen stossen würden.

Die Staatspolitische Kommission beantragt mit 13 zu 6 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Leuenberger Ueli · Mit-M · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

La Commission des institutions politiques a traité l'initiative parlementaire Fehr Hans lors de sa séance du 28 août 2014. Après un très bref débat, elle a décidé de proposer de ne pas y donner suite, par 13 voix contre 6.

L'auteur de l'initiative souhaite que soit punie d'une peine privative de liberté de six mois à cinq ans toute personne qui aurait tenté de tromper les autorités en utilisant une fausse identité ou qui aurait déposé une nouvelle demande d'asile après que la demande précédente a été rejetée en vertu d'une décision exécutoire, sans que les circonstances aient fondamentalement changé.

Après un très bref débat, la commission a rejeté l'initiative, car elle estime que le droit de l'asile et le droit des étrangers prévoient déjà suffisamment de sanctions pour lutter contre les abus. Elle constate en outre qu'une condamnation à une peine privative de liberté ne serait pas compatible avec la politique consistant à renvoyer le plus rapidement possible dans leur pays d'origine les personnes ayant déposé des demandes d'asile abusives.

La question qui nous est posée est simple: voulons-nous vraiment que des personnes qui n'obtiennent pas l'asile restent jusqu'à cinq ans dans des prisons suisses, qu'elles surchargent nos infrastructures judiciaires et carcérales au lieu d'être renvoyées chez elles? Si la blague de niveau supérieur existe, elle vient bien de vous, Monsieur Fehr, qui exigez de renvoyer les gens chez eux le plus rapidement possible! Vouloir incarcérer ces personnes reviendrait à dépenser 400 francs par jour, soit 144 000 francs pour une année et plus d'un demi-million de francs pour cinq ans.

Une minorité de la commission considère que seules des sanctions exemplaires peuvent dissuader ces personnes d'abuser du droit d'asile. Elle propose de donner suite à l'initiative parlementaire.

Je vous invite, au nom de la commission, à ne pas donner suite à l'initiative parlementaire.

Fehr Hans · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ganz kurz: Was ich von den Kommissionssprechern so gehört habe, hat mich - bei allem Respekt - nicht überzeugt. Ich weiss nicht, wie es Ihnen geht, aber mich hat das gar nicht überzeugt. Das sind schöne Reden. Sie sagen zwar, dass es ein Problem gibt, aber Sie wollen es offenbar nicht lösen. Sie wollen Missbräuche tolerieren. Nehmen Sie sich ein Beispiel am Bundesrat. Ich habe es schon gesagt, im Zusammenhang mit der Stellungnahme zum Postulat Humbel 12.3250 sagt der Bundesrat explizit: "Jawohl, es gibt hier leider Missbräuche, es braucht Sanktionen." Jetzt sagen Sie: "Ja, diese Sanktionen sind ja schon da." Nein, sie sind eben nicht da. Sie sind Makulatur. Sie bestehen nur auf dem Papier. Es steht nämlich im Asylgesetz "bis 180 Tagessätze". Ja, was ist das denn: fünf Franken, zehn Franken, null Franken, ein Franken? Sie können sowieso nicht bezahlt werden. Diese Geldstrafen können verhängt werden, wenn sich der Betreffende einen "geldwerten Vorteil erwirkt". Einen geldwerten Vorteil! Da brauchen Sie noch zehn Juristen, um zu definieren, welchen "geldwerten Vorteil" sich eine Asylbewerberin oder ein Asylbewerber verschaffen könnte. Das ist ja reine Spekulation, es müsste zehnmal durch Juristen definiert werden. Das ist ein Unsinn.

Ich sage Ihnen zum Schluss: Fragen Sie die Leute auf der Strasse, fragen Sie die normale Bevölkerung. Ich garantiere Ihnen, dass 99 Prozent der Meinung sind, dass etwas Strafrechtliches passieren muss, dass es nicht geht, dass man die Behörde anlügt und dann praktisch keine Sanktionen zu befürchten hat.

Zum Schluss: Fragen Sie auch die Leute, die im Asylbereich an der Front beschäftigt sind, die Befragungen durchführen. Sie sagen: "Ich werde immer wieder angelogen; ich werde immer wieder falsch informiert über Namen, Verwandtschaften, Kinder, Herkunftsland usw., und mir sind die Hände gebunden."

Fazit: Es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass wir hier Sanktionen einführen. Ich bitte Sie, die Minderheit zu unterstützen.

Leuenberger Ueli · Mit-M · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion

Nous sommes convaincus que le quidam dans la rue ne serait pas d'accord que, au lieu de les renvoyer le plus rapidement possible, on mette en prison les personnes incriminées pour une période de six mois à cinq ans, au tarif de 400 francs par jour. C'est un non-sens et je vous prie de suivre la majorité de la commission.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 68 Stimmen

Dagegen ... 119 Stimmen

(2 Enthaltungen)