14.066
Péréquation des ressources et des charges entre la Confédération et les cantons 2016-2019
Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Der Bundesrat legt alle vier Jahre einen Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen vor. Der Bundesrat hat den zweiten Wirksamkeitsbericht Mitte März 2014 verabschiedet. Der Bericht deckt die Jahre 2012 bis 2015 der laufenden Beitragsperiode ab, er gibt Aufschluss über die Erreichung der Ziele des nationalen Finanzausgleichs und schlägt Massnahmen für die kommende Beitragsperiode vor. Auf der Grundlage dieses Berichtes legt das Parlament, legen wir, die Dotationen für die drei Ausgleichsgefässe Ressourcenausgleich, Lastenausgleich und Härteausgleich fest.
Im vorliegenden Geschäft sind wir Zweitrat. Deshalb, so möchte ich fast sagen, haben wir auch drei Mehrheitslösungen auf dem Tisch. Der Bundesrat beantragt Ihnen im Bundesbeschluss 1, den Grundbeitrag des Bundes und der ressourcenstarken Kantone zu reduzieren. Demgegenüber will der Ständerat keine Reduktion. Die Mehrheit Ihrer Kommission will beim Bundesbeschluss 1 dem Bundesrat folgen und den Grundbeitrag für den Ressourcenausgleich reduzieren, aber beim Bundesbeschluss 2 den Grundbeitrag des Bundes für den soziodemografischen Lastenausgleich aufstocken. Es gab in der Kommission insgesamt 14 Anträge zu dieser Vorlage. Von allen Seiten wurde immer wieder betont, dass sich das NFA-Ausgleichssystem insgesamt bewährt habe und der NFA weitergeführt werden müsse und solle. Das Eintreten auf die Vorlagen 1 und 2 war denn auch unbestritten.
Ich möchte nun kurz die Beschlüsse in der Kommission und die Begründungen der Mehrheiten und Minderheiten festhalten. Wir werden bei den einzelnen Bestimmungen noch zu den Details kommen.
Bevor wir in der Kommission die Anträge behandelten, haben wir Anhörungen durchgeführt. Die Kantone haben eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben, in der auch die Minderheitspositionen, vorwiegend der Geberkantone, aufgeführt sind.
Da die Kantone ihre Anliegen hier nicht selbst vortragen können, präsentiere ich Ihnen in Kurzform ihre vier Kernanliegen:
1. Nach Ansicht der Mehrheit der Kantone konnte im zweiten Wirksamkeitsbericht kein genereller Abbau der massgebenden Disparitäten zwischen den Kantonen nachgewiesen werden. Somit lasse sich eine Reduktion des Ressourcenausgleichs nicht rechtfertigen.
2. Die Höhe des gegenwärtigen Bundesbeitrags in den Ressourcenausgleich erfolgte nach Ansicht der Mehrheit der Kantone auch unter Berücksichtigung der Haushaltneutralität zwischen Bund und Kantonen. Die Erhöhungen nach der ersten Beitragsperiode 2008-2011 würden die vorgenommenen Aufstockungen um mehr als das Zweifache rückgängig machen.
3. Auf der Ausgabenseite müssten die Kantone immer wieder zusätzliche Lasten übernehmen; hierzu wird immer wieder die Spitalfinanzierung angeführt. Bereits 2013 verzeichneten 16 Kantone in ihrer Jahresrechnung ein Defizit.
4. Die Steuereinnahmen werden sich in den kommenden Jahren nicht mehr so positiv entwickeln wie in den vergangenen Jahren.
Aus diesen Gründen sprechen sich die Kantone mehrheitlich dagegen aus, Mittel aus dem Finanzausgleich herauszunehmen. Demgegenüber fordern sie eine Erhöhung der finanziellen Leistungen des Bundes für den soziodemografischen Lastenausgleich. Zudem sprechen sie sich dafür aus, dass die Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen erneut überprüft wird.
Ihre Kommission behandelte elf Anträge über die Dotierung des Ressourcenausgleichs und der beiden Lastenausgleichsgefässe. Sie ist mehrheitlich zum Schluss gekommen, in der Vorlage 1 sei das Ressourcenausgleichsgefäss um rund 330 Millionen Franken zu reduzieren; damit würde dem Anliegen der Minderheit der Kantone entsprochen. Die Kommission beantragt auch, in der Vorlage 2 das Lastenausgleichsgefäss des soziodemografischen Lastenausgleichs um rund 196 Millionen Franken zu erhöhen, womit dem Anliegen der Mehrheit der KdK entsprochen würde. Die Anträge der Minderheiten werden dann in der Detailberatung begründet und diskutiert.
Neben diesen elf Anträgen wurden in der Kommission nochmals die Motion 13.3363, "Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen", drei weitere Kommissionsmotionen, drei Standesinitiativen und die Petition der FDP/die Liberalen des Kantons Zug behandelt.
Die Motion "Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen" hat der Nationalrat am 25. September 2013 mit 111 zu 72 Stimmen angenommen. Der Ständerat hat diese Motion des Nationalrates geändert: Er will alle Verbundaufgaben zusammen mit dem dritten Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen analysieren.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen oppositionslos, die Motion in der Fassung des Ständerates anzunehmen.
Zu den drei Standesinitiativen und der Petition der FDP/die Liberalen des Kantons Zug: Die Standesinitiative Schwyz behandelte Ihre Finanzkommission ein zweites Mal; die Behandlung war ja sistiert worden. Sie will im Wesentlichen eine neutrale Zone schaffen, bei welcher die mittelstarken Kantone weder Geber noch Empfänger sind. Die neutrale Zone soll zu einer leichten Entlastung der ressourcenstarken Kantone führen. Die Standesinitiative Waadt will eine Revision des NFA in die Wege leiten, welche die Zentrumslasten der grösseren Städte besser berücksichtigt und einen Indikator der kantonalen Steuerbelastungen einführt. Die Standesinitiative Nidwalden will eine generelle Neubeurteilung des NFA. Das Ziel der Initiative ist es, die Solidarität zwischen den Geber- und Nehmerkantonen besser auszutarieren. Und schliesslich will die Petition der FDP/die Liberalen des Kantons Zug, dass für die ressourcenstarken Kantone eine maximale Obergrenze von jährlich höchstens 2000 Franken pro Einwohner eingeführt wird.
Die Standesinitiativen wie die Petition wollen Schwächen und allfällige Systemmängel des NFA ausmerzen. Ihre Kommission beantragt Ihnen, der Standesinitiative Waadt Folge zu geben, den Standesinitiativen Schwyz und Nidwalden keine Folge zu geben und von der Petition Kenntnis zu nehmen, ohne ihr Folge zu geben. Für die Mehrheit der Kommission - zu jedem Beschluss sind auch Minderheitsanträge eingereicht worden - spricht der zweite Wirksamkeitsbericht gegen grundsätzliche Veränderungen der Konzeption des NFA. Man will diese sogenannten oder vermeintlichen Systemmängel erst im Zusammenhang mit dem dritten Wirksamkeitsbericht behandeln.
Am Schluss der Diskussionen haben wir noch über drei Kommissionsmotionen beraten. Inhaltlich wollten die Motionen das Steuerdumping der Nehmerkantone begrenzen, die Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial neu gewichten und die Auswirkungen des NFA sowohl auf Bund wie auch auf Kantone, Städte und Gemeinden analysieren. Einzig die Motion über die Neugewichtung der Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial fand in der Kommission Gehör. Die Motion wurde aber in ein Postulat umgewandelt. Der Bundesrat wird damit beauftragt, im Rahmen des dritten Wirksamkeitsberichtes zu prüfen, ob die Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial neu mit 50 Prozent - bis anhin waren es 75 Prozent - zu berücksichtigen seien. Namens der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, dieses Postulat anzunehmen.
Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
La Commissione delle finanze ha discusso il 9 e 10 febbraio 2015 il messaggio del Consiglio federale sulla perequazione delle risorse e la compensazione degli oneri tra Confederazione e cantoni per il periodo 2016-2019. L'ha fatto sulla base del rapporto sull'efficacia della perequazione finanziaria. Il messaggio del Consiglio federale prevede un contributo annuale di base, per la perequazione delle risorse, di 2,15 miliardi di franchi versati dalla Confederazione, la cosiddetta perequazione verticale, e di 1,47 miliardi di franchi versati dai cantoni nell'ambito della perequazione orizzontale. Per quanto riguarda i contributi di base secondo il Consiglio federale si prevede di versare sia per la compensazione degli oneri dovuti ai costi sociodemografici e sia per la compensazione degli oneri dovuti ai costi geotopografici 363 milioni di franchi.
Il Consiglio federale propone di non modificare il sistema attuale di perequazione, come hanno chiesto certi cantoni donatori, ma nel contempo chiede di ridurre i mezzi finanziari a disposizione. Secondo il Consiglio federale tutti i cantoni raggiungono e superano il potenziale delle risorse del 85 per cento. Questa proposta del Consiglio federale significa che a partire dal 2016 ci sarà, se dovesse essere accettata, una riduzione di 330 milioni di franchi annuali del budget perequativo, pari circa al 10 per cento dei mezzi perequativi delle risorse.
La Commission des finances du Conseil national, qui est le deuxième conseil, a auditionné des représentants de la Conférence des gouvernements cantonaux et de la Conférence des directrices et directeurs cantonaux des finances. La majorité des cantons se sont exprimés contre une réduction de la dotation à la péréquation des ressources, comme cela est prévu par le Conseil fédéral, car l'un des objectifs de la péréquation financière, à savoir celui de réduire les disparités cantonales, n'est pas atteint. En effet, d'importantes disparités existent encore entre les cantons. En outre, la dotation en ressources financières fixée à 85 pour cent de la moyenne suisse est un objectif minimal et non maximal. Pour la majorité des cantons, une réduction de la contribution fédérale à la péréquation des ressources reviendrait à réduire de plus de la moitié l'augmentation consentie en 2012. Les cantons demandent aussi une augmentation de l'indemnisation des charges extraordinaires dues à des facteurs sociodémographiques.
La majorité de la commission vous invite à suivre le Conseil fédéral, en proposant de réduire la dotation à la péréquation des ressources, d'abaisser la quote-part des cantons de 134 millions de francs par an et de décharger la Confédération de 196 millions par an. Pour la majorité de la commission, la réduction de la dotation à la péréquation des ressources prévue par le Conseil fédéral se justifie dans la seconde période de financement. L'argument avancé est le fait que les objectifs de la péréquation sont réalisés et même dépassés en ce qui concerne la dotation minimale de 85 pour cent de la moyenne suisse.
La majorité de la commission propose aussi que la somme de 196 millions de francs, qui ne serait plus versée par la Confédération dans le fonds au titre de la péréquation verticale, soit cependant ajoutée au fonds par le biais duquel la Confédération doit compenser les charges sociodémographiques excessives des cantons. Selon la majorité de la commission, la répartition entre la compensation des charges géotopographiques et celle des charges sociodémographiques ne doit plus se faire à parts égales. L'indemnisation versée pour les charges excessives dues à des facteurs géotopographiques resterait fixée à 364 millions de francs par an et celle portant sur les facteurs sociodémographiques passerait à 560 millions.
La proposition de la minorité II (Gschwind) prévoit de suivre la décision du Conseil des Etats et d'augmenter la dotation à la péréquation des ressources de 330 millions de francs. Pour la majorité de la commission, une augmentation de la dotation, tout comme son maintien au niveau actuel, seraient difficilement supportables, tant pour le budget de la Confédération que pour celui des cantons donateurs.
Pour la minorité par contre, la RPT n'empêche pas les cantons forts de plus développer leur potentiel que les cantons faibles. Réduire la dotation de base de la péréquation des ressources renforcerait encore la tendance actuelle qui voit globalement les cantons à fort potentiel de ressources se développer davantage que les cantons à faible potentiel de ressources.
Je présenterai les autres propositions de minorité des projets 1 et 2 dans la discussion par article.
La Commissione delle finanze a maggioranza ha quindi seguito il Consiglio federale per quanto concerne il decreto federale che determina i contributi di base alla perequazione delle risorse per il periodo 2016-2019 contenuto nel disegno 1, diminuendo quindi i contributi annuali di 330 milioni di franchi: meno 196 milioni per la perequazione verticale e meno 134 milioni per la perequazione orizzontale. Nel voto sul complesso, questo decreto è stato approvato dalla commissione con 22 voti contro 1 e 1 astensione.
Per quanto riguarda l'altro decreto, il decreto federale che determina i contributi di base alla compensazione degli oneri per il periodo di contribuzione 2016-2019 contenuto nel disegno 2, la maggioranza della commissione ha deciso di aumentare di 196 milioni di franchi il contributo di base annuale della Confederazione da destinare alla compensazione degli oneri sociodemografici, senza diminuire però quelli geotopografici. Nel voto sul complesso questo decreto è stato approvato con 15 voti contro 7 e 2 astensioni.
Dans le cadre de la discussion, la commission a également traité plusieurs objets liés à la dotation de la péréquation des ressources entre Confédération et cantons.
La Commission des finances du Conseil national a adopté la motion 13.3363, "Séparation des tâches entre la Confédération et les cantons" telle qu'elle a été modifiée par le Conseil des Etats. Cette motion vise à ce que l'analyse complète des tâches communes partagées entre la Confédération et les cantons soit remise au Parlement dans quatre ans, en parallèle à la remise du troisième rapport sur l'évaluation de l'efficacité de la péréquation financière.
La commission propose de ne pas donner suite à l'initiative du canton de Schwytz 11.320, "Améliorer l'efficacité de la péréquation des ressources RPT grâce à la création d'une zone neutre", estimant que cette initiative cantonale mettrait en péril la solidarité.
La commission propose de donner suite à l'initiative du canton de Vaud 13.313, "Révision de la RPT. Meilleure prise en compte des charges des villes centres et introduction d'un indicateur tenant compte du taux d'impôt cantonal". Cette initiative cantonale vise, d'une part, à mieux prendre en considération les charges des centres urbains et, d'autre part, à introduire des mesures contre l'utilisation des fonds péréquatifs à des fins de baisses fiscales.
La commission propose de ne pas donner suite à l'initiative du canton de Nidwald 14.300, "Péréquation financière nationale" visant à modifier les bases de calcul et la répartition des fonds liés à la péréquation. La commission juge que cette initiative cantonale remettrait en cause les fondements de la péréquation financière.
La commission propose également de ne pas donner suite à la pétition 12.2061, "RPT. 2000 francs sont assez", déposée par le Parti libéral-radical du canton de Zoug. Les auteurs de la pétition souhaitent que le montant moyen de la contribution à la péréquation financière d'un canton contributeur soit plafonné à 2000 francs par habitant dudit canton. La commission a estimé que le financement manquant dû à la diminution de la contribution de quelques cantons donateurs aurait des répercussions négatives trop importantes sur les cantons bénéficiaires de la péréquation financière ou sur les autres cantons donateurs.
Infine, la commissione propone un postulato, nel frattempo accettato dal Consiglio federale, affinché il Consiglio federale consideri nel quadro del terzo rapporto sull'efficacia della perequazione finanziaria, i redditi dei frontalieri nel potenziale di risorse al 50 per cento anziché al 75 per cento come finora. Già in occasione della consultazione i cantoni Ticino, Basilea Città, Basilea Campagna, Neuchâtel e Giura avevano chiesto una riduzione di tale ponderazione al 50 per cento, affermando che i costi causati dai lavoratori frontalieri ai cantoni interessati ma non indennizzati giustifichino una maggiore riduzione della ponderazione dei redditi di tali lavoratori. La maggioranza della Commissione delle finanze è dell'opinione che va valutato in che misura tali redditi contribuiscono ad aumentare effettivamente la ricchezza del cantone e in che misura invece i redditi dei frontalieri non siano neutralizzati dalla pressione verso il basso dei salari e da altri fattori di costo.
Vi invito quindi ad entrare in materia ed a procedere in seguito all'esame di dettaglio.
Rossini Stéphane · P-M · Conseil national · Valais · Groupe socialiste
Le président (Rossini Stéphane, président): Je donne maintenant la parole aux porte-parole des minorités qui ont présenté des propositions au sujet du postulat 15.3009, des initiatives cantonales 11.320, 13.313 et 14.300 et de la pétition 12.2061.
Schibli Ernst · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich bitte Sie, das von Frau Carobbio Guscetti vertretene Kommissionspostulat abzulehnen. Es ist nicht sinnvoll, im Rahmen des dritten NFA-Wirksamkeitsberichtes die Auswirkungen des gesamten NFA auf den Bund und die Kantone zu überprüfen und zu analysieren. Wegen der Gesetzesänderungen, die in den letzten zwölf Jahren vorgenommen wurden, sind die Auswirkungen nämlich kaum nachvollziehbar.
Die Grenzgängereinkommen werden bereits heute zu einem reduzierten Prozentsatz berücksichtigt. Kantone mit Städten und Zentren weit weg von den Landesgrenzen werden für ihre Verkehrskosten auch nicht entschädigt. Vielmehr können die Grenzkantone bei den Grenzgängern Steuern erheben. Die Kantone im Landesinnern, die viele Pendler, aber kaum Grenzgänger haben, verfügen über diese Möglichkeit nicht. Das führt zu Ungerechtigkeiten unter den Kantonen, die sicher nicht zu fördern, sondern abzulehnen sind. Die Belastung der Grenzkantone ist sicher nicht grösser als diejenige der anderen Kantone. Es gilt deshalb, ein gesundes Augenmass zu behalten und nicht auf jede Kleinigkeit mit einer Änderung zu reagieren, sondern einer gesunden Ausgewogenheit den Vorzug zu geben.
Deshalb bitte ich Sie, das von Frau Carobbio Guscetti vertretene Begehren abzulehnen.
Gössi Petra · Mit-F · Conseil national · Schwyz · Groupe libéral-radical
Ich bitte Sie, der Standesinitiative Schwyz Folge zu geben und die Petition der FDP/die Liberalen des Kantons Zug dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zu überweisen.
Die Standesinitiative Schwyz sieht vor, dass ressourcenschwache Kantone, die vor dem NFA-Ausgleich weniger als 85 Ressourcenindexpunkte erreichen, gestärkt werden und dass sie nach dem Ausgleich auf ein Niveau gehoben werden, das durchaus auch über den 85 Prozent liegen kann. Dazu sollen ressourcenschwache Kantone, die schon vor dem NFA-Ausgleich über den 85 Punkten lagen, weder Zahler noch Nehmer sein; sie bleiben neutral. Dieses System würde einen Giesskanneneffekt verhindern. Da aufgrund der Einführung einer solchen neutralen Zone Mittel nicht verwendet würden, brächte das eine bescheidene Entlastung für die Geberkantone. Insbesondere würden aber dadurch die schwächsten Nehmerkantone noch mehr gestärkt. Etliche Kantone - darunter Glarus, Freiburg und Uri - hätten gemäss Berechnungen erkleckliche Mehreinnahmen.
Die Finanzverwaltung hat den Schwyzer Vorschlag im Wirksamkeitsbericht behandelt und diesen sogar noch weiterentwickelt. Auch nach diesem Modell würden etliche Kantone mehr erhalten als heute, sodass sie viel zielgerichteter unterstützt werden könnten. Die starken Kantone müssten in diesem System zwar nicht weniger einbezahlen, als sie es heute tun, doch die Mehrheitsverhältnisse würden sich endlich ändern. Die Abstimmung im Ständerat anlässlich der letzten Session hat es eindrücklich gezeigt: Die Mehrheitsverhältnisse sind eines der grössten Probleme der aktuellen Ausgestaltung des NFA.
Noch zur Petition der FDP/die Liberalen des Kantons Zug: Im Jahr 2015 wird der Kanton Zug pro Kopf rund 2800 Franken in den NFA-Topf einbezahlen, total sind das 317 Millionen Franken und rund 24 Prozent des gesamten Gebertopfes. Im Jahr 2013 erhielt der Kanton Zug von den direkten Bundessteuern 235 Millionen Franken zurück, wobei er 276 Millionen Franken in den NFA-Topf einbezahlt hatte. Gemäss Bundesverfassung stehen den Kantonen aber mindestens 17 Prozent der von ihnen eingezogenen direkten Bundessteuern zu, wobei die Erfordernisse des NFA eine Reduktion auf 15 Prozent erlauben. Da dies auf den Kanton Zug nicht mehr zutrifft, wurden die FDP/die Liberalen des Kantons Zug tätig und haben Unterschriften gesammelt.
Im Weiteren reichten die Bürgerlichen am 9. Dezember 2014 im Zuger Kantonsrat eine Motion ein, die verlangt, dass der Betrag, der fünfzehn Siebzehntel des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer übersteigt, auf ein Sperrkonto einbezahlt wird. Solche Vorstösse sind Hilfeschreie, die in einem funktionierenden Bundesstaat ernst zu nehmen sind. Das Ausmass an Leistungen, die kleine ressourcenstarke Kantone in den NFA einbringen müssen, ist zwar rechnerisch, aber nicht mehr politisch erklärbar. Der Bundesrat und die vorberatende Finanzkommission haben alle Vorschläge, die eine materielle Änderung des NFA bedingen würden, abgelehnt. Deshalb geht es heute bei der bundesrätlichen Vorlage zur Anpassung des Ressourcen- und Lastenausgleichs vor allem um eine staatspolitische Frage: Ist das Parlament bereit, sich an das heute geltende Gesetz zu halten? Wenn ja, dann müssen Sie heute dem Entwurf des Bundesrates zustimmen.
Beim NFA handelt es sich um ein System. Dieses System soll heute nach der Meinung der Mehrheit noch nicht geändert werden. Ist die Mehrheit aber auch bereit, sich tatsächlich systemkonform zu verhalten und sich danach zu richten, dass die Zielgrösse von 85 Ressourcenindexpunkten während der letzten vier Jahre durchs Band weg übertroffen wurde? Wer sich auf ein bestehendes System beruft, wird auch daran gemessen, ob es korrekt eingehalten wird. Für die ressourcenstarken Kantone ist das Zeichen heute wichtig, denn es zeigt, ob die Solidarität in beide Richtungen spielt oder ob sie als Melkkühe verstanden werden.
Ich erlaube mir noch eine generelle Bemerkung aus der Sicht des Kantons Schwyz. Der Kanton Schwyz hat im vergangenen Jahr das Steuergesetz revidiert und den Steuerfuss angehoben. Der NFA wirkt sich schon voll aus, ein starker kantonaler Motor hat bereits an Schwung verloren. Der Kanton Schwyz wird im Zusammenhang mit dem NFA in der Presse häufig zitiert, manchmal richtig, häufiger aber falsch. Meine Wahrnehmung ist, dass sich die Schwyzer zum NFA als wichtiges Solidaritätswerk bekennen. Sorgen machen sich aber viele dann, wenn sie sehen, dass andere Kantone, die auch Teil dieser Solidarität sein sollten, eine reine Machtpolitik spielen. In diesem Zusammenhang darf es Sie nicht erstaunen, dass Vorstösse im Raum stehen, die unter normalen Umständen und unter fairen Mehrheitsverhältnissen gar nicht erst eingereicht worden wären. Deshalb meine Bitte an die Vertreter aus den Nehmerkantonen: Zeigen auch Sie sich solidarisch, und halten Sie sich im Minimum an das Regelwerk des NFA. Wenn Sie sich auf das System berufen, dann aber trotzdem nicht bereit sind, es einzuhalten, werden wir über kurz oder lang vor einem Scherbenhaufen stehen, weil die Solidarität von allen und nicht nur von Einzelnen zu tragen ist.
Müller Thomas · Mit-M · Conseil national · St-Gall · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Es liegt auf der Hand, dass in der heutigen NFA-Debatte die unterschiedlichen Interessen der Geber- und der Nehmerkantone aufeinanderprallen. Der Ständerat als Erstrat hat die Mehrheitsverhältnisse spielen lassen und seine Entscheide im Sinne der Nehmerkantone getroffen, die gegenüber den Geberkantonen in der Mehrzahl sind. Die Finanzkommission des Nationalrates hat sich von einer anderen Überlegung leiten lassen. Sie hat die Regeln, die bei der Einführung des NFA geschaffen worden waren, konsequent angewendet - wir werden darauf zurückkommen - und den Ressourcenbeitrag für die Jahre 2016 bis 2019 auf der Grundlage des zweiten Wirksamkeitsberichtes festgelegt, ohne - das ist entscheidend - am NFA-System etwas zu ändern. Abgewichen ist die Finanzkommission des Nationalrates von diesem Prinzip einzig bei ihrem knappen Entscheid zur Standesinitiative Waadt. Mit meiner Minderheit ersuche ich Sie, diesen Entscheid der Finanzkommission zu korrigieren.
Die Standesinitiative Waadt hat zwei Stossrichtungen, die in der Sache nichts miteinander zu tun haben: erstens die stärkere Gewichtung der Zentrumslasten der grösseren Städte und zweitens die Einführung eines kantonalen Steuerindikators.
Die erste Forderung, die Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs, mag ihre Berechtigung haben. Dafür braucht es aber keine Revision des heutigen Rechts und des NFA. Die Gewichtsverschiebung ist innerhalb des Systems ohne Revision des Systems möglich. Die Finanzkommission stellt ja einen entsprechenden Antrag bei der Verteilung des Ressourcenbeitrages. Das Thema wird mit Sicherheit beim dritten Wirksamkeitsbericht wieder aktuell sein.
Die zweite Forderung, die Einführung eines kantonalen Steuerindikators, ist mit dem bisherigen NFA-System nicht konform. Der heutige NFA stellt auf das Steuerausschöpfungspotenzial und nicht auf die tatsächliche Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials ab. Die Standesinitiative will einerseits sinngemäss zum früheren System zurückkehren, andererseits greift sie in die Freiheit der Kantone ein, die tatsächliche Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials selbst zu bestimmen. Diese Freiheit hat keinen Einfluss auf die Höhe der Mittel, die ein Kanton aus dem Finanzausgleich bekommt. Es gibt also keinen Grund, das System des NFA heute zu ändern.
Ich empfehle Ihnen, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Grin Jean-Pierre · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe de l'Union démocratique du Centre
La péréquation financière nationale est un pilier important du fédéralisme. L'objectif visé est de garantir aux cantons à faible potentiel de ressources une dotation minimale en ressources financières. Cet objectif a été largement atteint durant les années 2012 à 2015. C'est pourquoi le Conseil fédéral, dans son arrêté 1, prévoit une réduction des contributions de base de la péréquation des ressources pour les années 2016 à 2019. Par souci d'équité et pour éviter une surdotation, la Commission des finances vous demande du suivre le Conseil fédéral à l'arrêté 1 et de ne pas adhérer à la décision du Conseil des Etats, car ce dernier veut augmenter les contributions de base. En période de restriction budgétaire, ces 196 millions de francs de plus - pas nécessaires pour les cantons - à la charge de la Confédération et ces 133 millions de francs de plus à la charge des cantons contributeurs, il faudra bien les trouver en faisant des économies à d'autres positions du budget 2016.
Mais il faut aussi réfléchir à l'avenir, afin de garder une certaine équité dans cette péréquation nationale. Comme les projets du Conseil fédéral, sur lesquels nous allons nous prononcer, ne permettent pas de modifier la loi fédérale sur la péréquation financière et la compensation des charges, plusieurs initiatives cantonales ont pour but des modifications légales. D'autre part, les cantons à fort potentiel de ressources ont fait des propositions visant à remédier aux défauts de la RPT et à concevoir le système de la péréquation financière de manière plus équitable, plus solidaire et plus juste. Pour ces raisons, il est important de donner suite aux initiatives des cantons de Vaud et de Nidwald.
L'initiative du canton de Vaud 13.313 a pour but de charger le Conseil fédéral de revoir la répartition entre les charges sociodémographiques et les charges géotopographiques ainsi que de mettre en place un indicateur des fiscalités cantonales. L'initiative du canton de Nidwald 14.300 reprend dans les grandes lignes les propositions des cantons contributeurs, à savoir une simplification de la péréquation financière avec la diminution de la responsabilité solidaire des cantons contributeurs. Pourquoi? Ce qui est pénalisant actuellement, c'est qu'un important changement du potentiel de ressources d'un canton contributeur conduit à de fortes fluctuations auprès des autres cantons contributeurs. L'initiative du canton de Nidwald prévoit aussi l'augmentation de l'efficacité de la péréquation des ressources de même que l'adaptation de l'assiette fiscale agrégée selon les possibilités d'exploitation du potentiel auprès des personnes physiques et morales.
Dans presque tous les cantons, les bénéfices des personnes morales génèrent moins de recettes fiscales que les revenus des personnes physiques. De ce fait, les bénéfices des sociétés devraient être intégrés dans l'assiette fiscale agrégée avec un facteur de pondération plus bas que pour le revenu des personnes physiques.
On doit également discuter de la réduction de la péréquation des ressources en cas de dumping fiscal, avec par exemple une réduction correspondant au montant des recettes fiscales non exploitées en comparaison de la moyenne des cantons contributeurs. Ce qui est important dans cette péréquation, c'est en premier lieu l'équité fiscale.
Il faudra également discuter de la suppression des cas de rigueur, de la prise en compte de la redevance hydraulique comme source de revenu et de l'imposition des produits de licence, car la loi sur l'harmonisation des impôts directs des cantons et des communes doit prévoir une imposition préférentielle des produits de licence, avec la possibilité des "licence box".
Un point n'est pas repris par cette initiative, mais il est cher aussi aux cantons contributeurs: il s'agit de la compensation des charges des universités. Les cantons universitaires paient des montants importants pour leurs étudiants, surtout quand les branches sont onéreuses, car elles font appel à la recherche fondamentale. Les universités, en particulier celles offrant un haut degré de spécialisation dans la recherche fondamentale, jouent un rôle important et essentiel dans le positionnement international. Les gros investissements nécessaires ne pourront plus à l'avenir être pris en charge uniquement par les cantons universitaires; une solidarité sera nécessaire de la part de tous les cantons.
Je pense que tous ces points méritent une discussion, tout en étant conscient que tous ne sont pas réalisables. Mais pour garder une péréquation nationale plus solidaire, plus équitable et plus juste, la discussion doit avoir lieu en faisant preuve d'un esprit non seulement fédéraliste, mais aussi respectueux du bon équilibre péréquatif. Le soutien à cette initiative permettra de promouvoir le dialogue entre les cantons contributeurs. Elle mise sur le long terme puisqu'elle traite aussi de l'imposition préférentielle des produits de licence qui fera également l'objet de discussions dans le cadre de la réforme de l'imposition des entreprises III. Il est important que les discussions relatives à cette réforme portent également sur la RPT et ses conséquences.
Pour toutes ces raisons, je vous demande de suivre la majorité de la Commission des finances et d'accepter le projet 1, soit l'arrêté fédéral concernant la détermination des contributions de base à la péréquation des ressources pour la période de contribution 2016 à 2019, de donner suite à l'initiative du canton de Vaud 13.313 et enfin de suivre la minorité qui propose de donner suite à l'initiative du canton de Nidwald 14.300.
Vitali Albert · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe libéral-radical
Der NFA ist eine positive Errungenschaft, er baut auf die Solidarität zwischen Bund und Kantonen. In all den Jahren konnten wesentliche Ziele erreicht werden. So wurden die Finanzautonomie und die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt. Seit Juli 2014 liegt der zweite Wirksamkeitsbericht vor, der dies bestätigt. Differenzen gibt es zum Beispiel bei den Mitteln für den Ressourcen- und den Lastenausgleich. Der Bundesrat schlägt vor, beim Ressourcenausgleich zu kürzen und den Lastenausgleich gleich zu belassen. Gleichzeitig möchte er aber für die Kantone auch einen Anreiz zur Verbesserung der finanziellen Lage schaffen. Die Mehrheit der Kantone wünscht die aktuelle Dotation beim Finanzausgleich beizubehalten. Die ressourcenstarken Kantone, die sogenannten Geberkantone, verlangen eine Anpassung bei der Berechnung des Ressourcenpotenzials.
Das Ergebnis des Wirksamkeitsberichtes zeigt, dass der Ressourcenausgleich das angestrebte Mindestausstattungsziel in der Periode 2012-2015 mehr als erreicht hat. So verzeichnete der Kanton Uri, der ressourcenschwächste Kanton, nach erfolgtem Ressourcenausgleich einen Indexstand - das heisst einen Stand auf dem Index der standardisierten Steuererträge -, mit dem er das Mindestausstattungsziel von 85 Prozent des schweizerischen Mittels teilweise deutlich übertraf. Wie in Artikel 6 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich festgehalten ist, wird angestrebt, dass die massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons pro Einwohner mindestens bei 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts liegen. Dieses Ziel wurde erreicht.
Aus diesem Grunde beantragt der Bundesrat eine Kürzung um 330 Millionen Franken. Dabei entfallen 196 Millionen Franken auf den Bund, also auf den vertikalen Ausgleich, und 134 Millionen Franken auf den Ressourcenausgleich durch die Geberkantone. Die FDP-Liberale Fraktion hat Verständnis für das Anliegen der Geberkantone.
Wir sind der Meinung, dass die Anpassungen, die der Bundesrat vorschlägt, vertretbar seien. Man kann nicht ein Ziel vereinbaren und keine Konsequenzen ziehen, wenn es erreicht ist. So werden die gesetzlichen Grundlagen nicht ernst genommen, und die Bereitschaft der Kantone zur Mitgestaltung wird strapaziert. Wir dürfen nicht nur Verständnis verbreiten und dann alles beim Alten lassen: Das ist ein ungerechtfertigtes Ausspielen von Dominanz. Daher sind Taten gefordert. Die FDP/die Liberalen haben sich nebst verschiedenen Verbänden bereits bei der Vernehmlassung für Systemverbesserungen ausgesprochen. Ursprünglich beinhaltete der NFA auch eine Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen. In zahlreichen neuen Gesetzen tendiert das Parlament immer mehr dazu, solchen Kompetenzvermischungen erneut Vorschub zu leisten. Diesem Trend muss entgegengewirkt werden.
Nun zu den Standesinitiativen und der Petition: Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die Petition der FDP/die Liberalen des Kantons Zug und die Standesinitiativen Schwyz und Nidwalden ab. Die Standesinitiative Waadt wird von der Kommission knapp unterstützt. Einerseits wird gefordert, dass ein Indikator der kantonalen Steuerbelastungen eingeführt wird. Andererseits wird eine bessere Abgeltung der soziodemografischen Lasten und der Kernstadtlasten gefordert. Das Letztere hat nichts mit dem nationalen NFA zu tun, sondern muss dringend im innerkantonalen Finanzausgleich geregelt werden. Daher bitte ich Sie, auch diese Standesinitiative abzulehnen. Zum heutigen Zeitpunkt wollen wir keine materielle Anpassung im NFA. Auf der anderen Seite ist die Erwartung da, dass mindestens der Vorschlag des Bundesrates jetzt umgesetzt wird.
Weiter unterstützen wir die Motion der Finanzkommission des Nationalrates 13.3363 in der vom Ständerat geänderten Fassung. Ebenso unterstützen wir das Postulat der Finanzkommission des Nationalrates 15.3009, mit dem geprüft werden soll, ob die Grenzgängereinkommen im dritten Wirksamkeitsbericht zu berücksichtigen seien.
Im Namen der klaren Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, beim Ressourcen- und Lastenausgleich dem Bundesrat zu folgen und sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen. Ebenso lehnen wir, wie gesagt, die Standesinitiativen sowie die Petition ab.
Feller Olivier · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
La péréquation semble être, de prime abord, un instrument technique. En réalité, c'est un outil qui a une grande portée politique. D'une part parce qu'il y a beaucoup d'argent qui est en jeu, d'autre part parce que la péréquation a été conçue au profit de la cohésion du pays. La péréquation, c'est l'expression du lien confédéral, c'est l'expression de la solidarité confédérale. C'est pourquoi, l'existence même de la péréquation financière n'est aujourd'hui remise en question par personne au Parlement. Dans cette logique, le groupe libéral-radical vous invite à entrer en matière sur les projets d'arrêtés qui nous sont soumis.
Aujourd'hui, nous sommes appelés à nous prononcer sur un certain nombre de contributions. Malheureusement, nous ne pouvons pas nous exprimer sur le fonctionnement même de la péréquation, dès lors que la loi sur la péréquation financière et la compensation des charges n'est pas soumise à la discussion parlementaire. Au-delà des montants des contributions sur lesquels nous devons nous prononcer, il convient de rappeler les objectifs, la finalité de la péréquation financière. Le but de la péréquation financière, c'est de réduire les disparités financières entre les cantons, ce n'est pas de gommer toutes les différences cantonales. Le but de la péréquation, c'est de garantir à tous les cantons une dotation minimale en ressources financières, ce n'est pas de brasser un maximum d'argent. Bref, le but de la péréquation, c'est l'équité entre les cantons, ce n'est pas l'égalitarisme. C'est pourquoi la loi sur la péréquation financière prévoit, à l'article 6, que les ressources de chaque canton, calculées par habitant, doivent atteindre 85 pour cent de la moyenne suisse. C'est l'objectif qui est inscrit à l'article 6 de la loi. Cet objectif est aujourd'hui atteint. Tous les cantons sans exception ont des ressources qui non seulement ont atteint mais ont même dépassé le seuil de 85 pour cent qui est inscrit dans la loi sur la péréquation financière.
C'est pourquoi, logiquement, le groupe libéral-radical soutient la proposition de la majorité de la Commission des finances, conforme au projet du Conseil fédéral, visant à adapter à la baisse les contributions de la Confédération et des cantons donateurs, dès lors que l'objectif poursuivi par la péréquation est atteint.
Il convient de faire preuve de cohérence: si, par hypothèse, dans quatre ans, nous constations que des cantons devaient à nouveau passer en dessous du seuil de 85 pour cent, il faudrait, de façon cohérente et logique, augmenter à nouveau la dotation de la péréquation des ressources. Toutefois, tous les cantons ont aujourd'hui atteint le but légal et il s'agit de diminuer cette dotation.
S'agissant de la compensation des charges, le groupe libéral-radical propose de se conformer au projet du Conseil fédéral. Il y a deux catégories de charges compensées par la Confédération en raison de leur caractère excessif. Il s'agit d'une part des charges géotopographiques, de caractère plutôt statique, les données géographiques et territoriales changeant très peu d'une année à l'autre et, d'autre part, les charges sociodémographiques, de caractère dynamique. Ces charges ont fortement augmenté au cours de ces dernières années, raison pour laquelle une minorité du groupe libéral-radical considère qu'il faut adapter le système à l'évolution de la réalité et injecter ainsi les 196 millions de francs économisés dans le cadre de la péréquation des ressources par la Confédération dans le système de compensation des charges sociodémographiques.
Nous en sommes pour l'heure au stade du débat d'entrée en matière et le groupe libéral-radical vous invite à entrer en matière sur les deux projets d'arrêtés qui nous sont soumis par le Conseil fédéral.
Hadorn Philipp · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe socialiste
Trotz der bemerkenswerten Bedeutung dieser Vorlage für alle Kantone und damit auch für alle Bewohnerinnen unseres ganzen Landes sind die Diskussionsblöcke thematisch recht gross. Es gibt kaum die Möglichkeit, differenziert auf die einzelnen Anliegen und Anträge einzugehen.
Die SP erachtet das System des seit 2008 geltenden Finanzausgleichs mit Kriterien, die nicht von den jeweiligen Einnahmen und/oder von der Ausgabenpolitik der einzelnen Kantone abhängig sind, grundsätzlich als richtig. Noch bestehen die Disparitäten zwischen den Kantonen allerdings weiter. Zwar wurde mit dem Finanzausgleich das Ziel, dass bei allen Kantonen nach erfolgtem Ressourcen- und Härteausgleich die minimale Pro-Kopf-Ausstattung mit Eigenmitteln 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts betragen soll, erreicht. Vorhandene massive Disparitäten bei der Steuerbelastung haben sich teilweise aber noch verschärft. Ein Vergleich der Leistungen für die Bewohner einer Region im Verhältnis zu den vorhandenen Ressourcen oder zum Ressourcenpotenzial zeigt, dass sich der Steuerwettbewerb weiter intensiviert hat. Dies widerspricht dem klaren Gesetzesauftrag, die Unterschiede in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen seien zu glätten.
Im Verlauf der Diskussionen in der Finanzkommission wurde zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass die Einteilung in Geber- und Nehmerkantone eigentlich unpassend ist. Vielmehr sollte von ressourcenstarken und ressourcenschwächeren Kantonen gesprochen werden. Ich denke zudem, dass wir vielleicht auch den Begriff "Steuerbelastung" aus unserem Wortschatz verbannen sollten. Er könnte beispielsweise durch "ressourcenabhängige Steuerbeiträge" ersetzt werden. Schlussendlich geht es auch beim Bezahlen der Steuern ja um Beiträge in den kollektiven Topf, damit gemeinsam festgelegte Ziele umgesetzt werden können. Dass dabei die Beiträge je nach wirtschaftlicher Leistungskraft unterschiedlich sein müssen, liegt in der Natur der Sache.
Während der ganzen Debatten um den NFA und dessen Wirksamkeit wurden der Druck durch die Unternehmenssteuerreform III und die Angst vor deren Folgen dargelegt. Ja, einzelne Player stellten effektiv Ideen mit nichtkompensierten Einnahmeverlusten vor, welche mutmasslich das Prädikat Schreckgespenst verdienen. Mittelentzug und ein gewisses Bashing unseres im Allgemeinen doch sehr gut funktionierenden Staats muten effektiv wie ein Generalangriff auf alle drei Ebenen unseres Staats an.
Die SP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein. Sie unterstützt in Block 1 alle Anträge der Finanzkommission und ist überzeugt, dass weder ein unsolidarischer Schutz - mit Höchstlimiten für einen NFA-Beitrag pro Kopf, wie sie die FDP/die Liberalen Zug verlangen - noch anderweitige grundlegende Veränderungen des geltenden NFA im Moment gerechtfertigt sind. In einem aufwendigen und konsensorientierten Verfahren und in einem mehrjährigen Prozess gelang es ja, dieses hochkomplexe System zu erarbeiten. Auch mit der von uns ausdrücklich begrüssten Standesinitiative Waadt gilt es allerdings, wortgetreu das berechtigte Anliegen der besseren Berücksichtigung der Zentrumslasten aufzunehmen - gerade auch mit der Einführung eines Indikators der kantonalen Steuerbelastungen. Das ist eine zielführende Vorgehensweise, bei deren Umsetzung es dann selbstverständlich ebenfalls wieder viele Details und Optionen mit unterschiedlichen Auswirkungen zu durchleuchten gibt.
Dem Zusammenhalt unserer Willensnation Schweiz gilt es Sorge zu tragen. Es muss unser Ziel sein, dass Lebenshaltungskosten, Einkommen, Abgaben und öffentliche Leistungen in allen Regionen unseres Landes den gleichen Lebensstandard und die gleiche Entwicklung ermöglichen. Die Werte der Mässigung, der Solidarität, des sozialen Ausgleichs und der Gerechtigkeit müssen gerade im Hinblick auf die verschiedenen Voraussetzungen der Menschen in unserem facettenreichen und vielfältigen Land wieder neu an Bedeutung gewinnen.
Der NFA ist ein sinnvolles Instrument dafür, welches es entsprechend einzusetzen und weiterzuentwickeln gilt. Der Wirksamkeitsbericht ist hierfür ein wertvolles Instrument und sorgt für ein sachdienliches Monitoring. Verantwortung heisst, dass wir uns das Wohl des ganzen Landes vor Augen halten, nicht nur - auf den Wahlherbst schielend - die Auswirkungen auf unseren eigenen Kanton. Ich hoffe, der NFA wird in diesem Sinn noch ein wenig schweizerischer.
Auf die verschiedenen Standesinitiativen wird meine Kollegin Margret Kiener Nellen eingehen.
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste
Dans le préambule de notre nouvelle Constitution fédérale, le peuple suisse en a posé les jalons comme suit: "Le peuple et les cantons suisses ... dans un esprit de solidarité et d'ouverture au monde, déterminés à vivre ensemble leurs diversités dans le respect de l'autre et l'équité ... sachant ... que la force de la communauté se mesure au bien-être du plus faible de ses membres".
Le groupe socialiste est unanime sur le fait d'entrer en matière. La majorité du groupe socialiste vous propose de maintenir la dotation de la Confédération et des cantons à fort potentiel de ressources, comme l'a décidé le Conseil des Etats, et de refuser la réduction proposée par le Conseil fédéral. Elle soutient donc la proposition défendue par la minorité II (Gschwind) relative au projet 1, en invoquant les arguments suivants: la loi stipule, avec les fameux 85 pour cent, un objectif minimum; l'argumentation du Conseil fédéral selon laquelle l'objectif est réalisé avec 85 pour cent est donc insuffisante. De plus, l'un des objectifs de la péréquation est de réduire les disparités cantonales en ce qui concerne la capacité financière et la charge fiscale, objectif qui, surtout s'agissant de la charge fiscale, a clairement été manqué.
Monsieur Feller, la majorité du groupe socialiste n'accepte pas de prendre le risque que certains cantons tombent, dans les quatre années à venir, en dessous des 85 pour cent, comme vous venez de l'esquisser. Nous n'acceptons pas que les cantons tombent en dessous de ce minimum de solidarité nationale.
En outre, le groupe socialiste vous recommande de soutenir le postulat 15.3009 de la commission, qui charge le Conseil fédéral d'examiner la pondération des revenus des frontalières et des frontaliers.
Lors de la consultation, les cantons du Tessin, du Jura, de Neuchâtel, de Bâle-Ville et de Bâle-Campagne ont demandé que cette pondération soit réduite à un taux de 50 pour cent. Selon eux, les coûts engendrés par les frontaliers, et non compensés pour les cantons concernés, justifient une réduction plus importante de la pondération. Le groupe socialiste est en faveur de l'examen de cette importante question et vous recommande de rejeter la proposition de la minorité Schwander.
Le groupe socialiste vous invite également à donner suite à l'initiative cantonale vaudoise 13.313, notamment sur son deuxième point, étant donné qu'en 2014, 13 des 16 cantons bénéficiaires de la RPT pratiquaient une fiscalité inférieure à la moyenne des cantons contributeurs et que le taux d'imposition moyen des personnes morales est de 15,4 pour cent pour les cantons bénéficiaires mais de 20 pour cent pour les cantons contributeurs. Le groupe socialiste propose de ne pas donner suite aux initiatives du canton de Schwyz 11.320 et du canton de Nidwald 14.300 et de rejeter la pétition des libéraux-radicaux de Zoug 12.2061. Nous rejetons donc les propositions de minorité relatives à ces objets.
Vu que l'un des buts principaux de la péréquation financière, la réduction des disparités entre les cantons en ce qui concerne la charge fiscale, n'a pas été atteint; vu que nous nous trouvons devant une concurrence sur le plan fiscal entre les cantons plus aiguë que jamais, le groupe socialiste dépose, dans le cadre de la présente session de printemps, un paquet d'interventions qui visent à analyser les répercussions de cette concurrence dans le domaine fiscal et qui visent à installer enfin une base constitutionnelle pour une harmonisation fiscale matérielle, car sans une harmonisation fiscale matérielle, la péréquation financière n'atteindra jamais le but de réduire les charges fiscales.
Feller Olivier · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
Vous avez admis, Madame Kiener-Nellen, que le seuil de 85 pour cent fixé par la loi avait été atteint par l'ensemble des cantons. Malgré cela, vous ne souhaitez pas diminuer la dotation de la péréquation des ressources. A partir de quel seuil idéal le groupe socialiste serait-il prêt à envisager une diminution de la dotation de la péréquation financière? Un seuil de 88, 90 ou 95 pour cent pourrait-il être considéré comme idéal par votre groupe?
Kiener Nellen Margret · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe socialiste
La fixation de limites de solidarité relève, Monsieur Feller, davantage d'une question philosophique que mathématique. Je ne vous donnerai donc pas de réponse mathématique. Par contre, il s'agit de pouvoir atteindre le but légal dans les quatre années à venir; il s'agit de pourvoir à ce que tous les cantons - également le canton du Jura et certains cantons de Suisse orientale, à l'image du canton de Saint-Gall - puissent atteindre avec certitude le seuil de 85 pour cent. Contrairement à ce qui ressort de la position du groupe libéral-radical que vous avez exprimée, le groupe socialiste n'admet pas que certains cantons tombent en dessous de la limite minimale clairement fixée par la loi.
Vischer Daniel · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Der NFA hat sich bewährt. Es war eigentlich ein Fehler, dass unsere Partei dessen Einführung bekämpft hat. Es sind ja vor allem zwei Kantone, die den NFA wieder ummodeln wollen. Der NFA ist ein System des föderalistischen Ausgleichs. Er ist ein System, das Ressourcenpotenziale ausgleicht, nichts mehr und nichts weniger. Das scheint mir in der Auseinandersetzung um diese Vorlage ein zentraler Punkt zu sein.
Moralismus lohnt sich in dieser Debatte nicht. Weder sind die sogenannten Nehmerkantone, reden wir lieber von den ressourcenschwachen, die schlampigen, noch sind die Geberkantone einfach diejenigen, die Steuerdumping machen. Steuerdumping gibt es bei den ressourcenstarken und bei den ressourcenschwachen Kantonen. Auch einen unterschiedlichen Umgang mit den Kantonsfinanzen gibt es in allen Kantonen.
Es ist klar, dass der Wirksamkeitsbericht jeweils die Massgabe für die Neudotierung des NFA ist, und um diese geht es heute. Der Wirksamkeitsbericht zeigt klar, dass der NFA eine wesentliche Zielsetzung gemäss Vorlage 1 erreicht hat, indem die 85-Prozent-Quote von allen Kantonen nunmehr erreicht wird. Dem ist Rechnung zu tragen. Die Vorlage, die der Bundesrat diesbezüglich gemacht hat, ist deshalb sinnvoll.
Nun variieren natürlich, wie ich glaube, bei allen Fraktionen in diesem Saale die Standpunkte je nach Standpunkt des Kantons. Ich gehöre einem ressourcenstarken Kanton an. Nun gibt es natürlich auch bei den ressourcenstarken Kantonen Unterschiede. Es gibt solche, die Grossprofiteure des Steuerdumpings sind und von einem Kanton mit Zentrumslasten, z. B. dem Kanton Zürich oder dem Kanton Basel-Stadt, profitieren. Es gibt bei den Geberkantonen, nennen wir sie jetzt trotzdem so, Kantone, die sogenannt normale Kantone sind, dies mit Bezug auf die Zusammensetzung der Bevölkerung und mit Bezug auf die diversifizierten Aufgaben, die ein Kanton wahrnehmen muss.
Aus der Sicht der "mittleren ressourcenstarken" Kantone ist es richtig und wichtig, dass die Anpassung gemäss Bundesrat bei der Dotierung dieses NFA-Gefässes festgelegt wird. Es ist ein eigentlich NFA-fremdes Argument, wenn jetzt gesagt wird: Wir müssen für die Zukunft schauen; wir wissen nicht, was jetzt kommen wird, und müssen deshalb einen höheren Durchschnitt haben als die 85 Prozent. Nein, die Vorgaben und der Wirksamkeitsbericht sind klar.
Hingegen ist Vorlage 2 des Bundesrates mit Bezug auf die Aufteilung in den soziodemografischen und den geografisch-topografischen Lastenausgleich nicht verständlich. Der Wirksamkeitsbericht sagt das Gegenteil des Bundesrates, dass nämlich eine andere Aufteilung zugunsten des soziodemografischen Ausgleichs vorgenommen werden muss. Der Bundesrat lässt die Aufteilung unverändert; wir werden darauf zurückkommen. Ich kann aber jetzt schon sagen: Wir unterstützen diesbezüglich die Standesinitiative Waadt, derweil wir hingegen die übermarchenden Vorstösse aus den Kantonen Schwyz und Zug ablehnen: Was die Kantone Schwyz und Zug verlangen, ist dann doch ein bisschen zu viel.
Halten wir uns also an die nüchternen Vorgaben von ressourcenstarken Kantonen wie Zürich, Genf oder Basel-Stadt! Dazu müssen Sie bei der Vorlage 1 dem Bundesrat und bei der Vorlage 2 dem Antrag meiner Minderheit I oder dem Antrag der Minderheit II (Fischer Roland) folgen.
Gilli Yvonne · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe des VERT-E-S
Erneut diskutieren wir heute die Grundbeiträge für den Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen den Kantonen für die Jahre 2016 bis 2019. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen vor sechs Jahren entsprach gemäss den Worten von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf der Realisierung eines Grossprojektes. Dies gilt es auch heute zu würdigen. Alle sind sich einig, dass dieses Projekt ein Erfolg war, und wir können dazu beitragen, dass es ein Erfolg bleibt.
Immerhin zeigt der Wirksamkeitsbericht, dass das formulierte Ziel einer Mindestausstattung der Ressourcen von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts übertroffen wurde. Heute, erst sechs Jahre nach der Einführung, gilt es deshalb, Augenmass zu bewahren und kleinere Anpassungen vorzunehmen und für eine grundsätzlichere Reform den nächsten Wirksamkeitsbericht abzuwarten. Wir sind froh, dass auch der Bundesrat im Wesentlichen dieser Meinung ist und dem doch eher brisanten Forderungskatalog der Geberkantone nicht gefolgt ist. Diese fordern unter anderem grundsätzlichere Eingriffe wie die Einführung einer neutralen Zone oder einen fixen Abschöpfungssatz für den Beitrag der ressourcenstarken Kantone.
Das Ziel des NFA ist der Ressourcenausgleich, und je näher wir diesem Ziel kommen, desto weniger Mittel brauchen wir für diesen Ausgleich. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, in welchem Tempo der Ressourcenausgleich mit dem erbrachten Erfolg reduziert wird. Im Sinn eines Kompromisses zwischen den Interessen der Geberkantone und den Interessen der Nehmerkantone unterstützen wir gutschweizerisch den Vorschlag, der zwischen dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates als erstberatendem Rat liegt.
Zusätzlich möchten wir, dass mit den freiwerdenden Mitteln der soziodemografische Lastenausgleich aufgestockt - sprich: verbessert - wird. Bereits bei der Einführung des NFA wurde konstatiert, dass dieser ungenügend ist. In der Zwischenzeit hat sich dieses Ungleichgewicht klar akzentuiert, was es jetzt zu korrigieren gilt. Auch hier sind wir für einen Kompromiss. Der soziodemografische Lastenausgleich soll erhöht werden. Gleichzeitig können wir aber auf direkte Kürzungen des geografisch-topografischen Lastenausgleichs verzichten.
Einig sind wir uns im entscheidenden Grundsatz: Es gibt keine Alternative zum NFA. Mit dem NFA konnte gewissermassen indirekt auch der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen flankiert werden. Dass dies aufseiten der Geberkantone funktioniert, können wir am Beispiel des Kantons Schwyz ablesen. Den Steuerwettbewerb an sich möchte eine Mehrheit von Ihnen nicht infrage stellen, auch heute nicht.
Bei grundsätzlichen Eingriffen in den Mechanismus des NFA gilt es deshalb sorgfältig zu beurteilen, ob nicht neue Verzerrungen geschaffen werden. Viele Veränderungsvorschläge, die in den Detailberatungen in den Kommissionen und im Erstrat gemacht wurden, hätten neue Verzerrungen zur Folge gehabt. Offensichtlich ist ein System wie der NFA nicht einfach zu reformieren, weder von Geber- noch von Nehmerseite her. Nur, diese grundsätzliche Reform können wir nicht ewig vor uns herschieben, da sich die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen immer schneller ändern und somit die Basis des heutigen NFA erodiert. Sichtbar wird dies bereits beim soziodemografischen Lastenausgleich.
Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf hat dazu noch die Verbundaufgaben erwähnt, für die es Programmvereinbarungen gibt. Statt dass man sich auf Bundesseite auf eine strategische Aufgabe beschränkt, sind diese Aufgaben sehr detailliert ausgearbeitet, was eine zukünftige Entflechtung nicht einfacher macht. Auch wenn es heute zu früh ist: Für die Zukunft müssen wir fähig sein, in einer nächsten Phase auch komplexere Aufgaben wie die Neudefinition und Klärung von Verbundaufgaben in Angriff zu nehmen.
Eintreten ist für uns unbestritten. Wir würdigen damit auch den Grundsatz und die Verdienste des NFA. Wir können das Postulat der FK-NR zum Grenzgängereinkommen unterstützen. Wir werden der Standesinitiative Schwyz keine Folge geben; hingegen werden wir jener des Kantons Waadt Folge geben, weil sie den soziodemografischen Lastenausgleich stärker berücksichtigen wird.
Müller Leo · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe PDC-PEV
Im Namen der CVP/EVP-Fraktion spreche ich zu vier Vorlagen.
Zur ersten Vorlage: Der Kanton Schwyz verlangt mit seiner Standesinitiative 11.320, "Erhöhung der Wirksamkeit des NFA-Ressourcenausgleichs durch Einführung einer neutralen Zone", dass beim Finanzausgleich eine sogenannte neutrale Zone eingeführt werden soll. Aus vier Gründen lehnt die CVP/EVP-Fraktion diese Standesinitiative ab.
1. Mit der Einführung einer neutralen Zone wird das Problem der Solidarhaftung, wie sie von den Geberkantonen genannt wird, nicht gelöst.
2. Die Kürzungen der Zahlungen an die stärkeren der ressourcenschwachen Kantone wären sehr ausgeprägt. Diese Gruppe der Kantone wären die grossen Verlierer.
3. Aus Sicht der Planungssicherheit ist es wichtig, dass die jährlichen Schwankungen nicht allzu gross sind. Mit der Einführung einer neutralen Zone - das wurde im Wirksamkeitsbericht klar aufgezeigt - wären die jährlichen Schwankungen der Zahlungen an die ressourcenschwachen Kantone sehr gross. Diesen Nachteil wollen wir nicht in Kauf nehmen.
4. Der Anreiz, das eigene Ressourcenpotenzial zu verbessern, wird verkleinert. Das widerspricht dem Ziel des Finanzausgleichs, und auch deshalb lehnen wir diese Standesinitiative ab.
Ich komme zur zweiten Vorlage: Die CVP/EVP-Fraktion lehnt die Standesinitiative Nidwalden 14.300, "Steuerung des nationalen Finanzausgleichs", ab. In diese Initiative sind sieben Punkte verpackt. Die meisten betreffen den Finanzausgleich, einer davon aber auch die Unternehmenssteuerreform III. Unsere Fraktion will diese beiden Vorlagen nicht vermischen. Schon deshalb ist diese Standesinitiative abzulehnen. Zudem will der Kanton Nidwalden die sogenannte Solidarhaftung mildern. Dazu ist aber zu erwähnen, dass in der Bundesverfassung ein relativ enger Spielraum vorgegeben ist. Artikel 135 Absatz 3 der Bundesverfassung besagt nämlich, dass die Kantone zwei Drittel bis 80 Prozent der Mittel, die der Bund einschiesst, auch einschiessen müssen. Deshalb ist dieser Spielraum sehr eng.
Ich komme zur dritten Vorlage: Ebenso lehnt die CVP/EVP-Fraktion die Petition der FDP/die Liberalen des Kantons Zug 12.2061, "2000 Franken sind genug" ab. Diese Petition verlangt, dass maximal 2000 Franken pro Kopf bezahlt werden müssen. Dabei übersieht die FDP des Kantons Zug, dass im Kanton Zug das Ressourcenpotenzial in den Jahren von 2008 bis 2014 um 16 000 Franken pro Kopf gesteigert werden konnte und von dieser Potenzialsteigerung lediglich 800 Franken pro Kopf mehr bezahlt werden müssen. Deshalb geben wir dieser Petition keine Folge.
Ich komme zur vierten Vorlage: Die CVP/EVP-Fraktion stimmt der Motion 13.3363, "Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen", zu. Unsere Fraktion unterstützt das Begehren, dass im Rahmen des dritten Wirksamkeitsberichtes eine vollständige Analyse aller Verbundaufgaben zwischen Bund und Kantonen vorgenommen wird. Insbesondere soll dann klar aufgezeigt werden, wie gross die Finanzierung durch den Bund und wie gross jene durch den Kanton sein wird. Diese Aufgabentrennung ist zu analysieren, weshalb ich Sie bitte, diese Motion zu unterstützen.
Gschwind Jean-Paul · Mit-M · Conseil national · Jura · Groupe PDC-PEV
Nous avons à nous prononcer aujourd'hui sur la péréquation des ressources et des charges entre la Confédération et les cantons, un instrument important de la solidarité confédérale. Il serait toutefois réducteur de considérer que la Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches (RPT) est le seul élément constitutif de cette solidarité. Contrairement à ce que l'on entend parfois, les cantons contributeurs de la RPT ne sont pas les seuls contributeurs de la solidarité confédérale. Il existe de nombreux échanges économiques et financiers entre les cantons. Par exemple, certains cantons ont la chance d'accueillir des écoles polytechniques fédérales financées par l'ensemble du pays et qui favorisent énormément le développement économique et démographique des régions en question. Les 5000 emplois de la Société suisse de radiodiffusion et télévision (SSR), financés par l'ensemble des Suisses conformément à une loi fédérale, ne sont pas répartis sur le territoire proportionnellement à la population des cantons. A ce titre, le canton du Jura - mon canton -, qui n'accueille qu'un seul des 5000 emplois de la SSR, est un canton contributeur. La solidarité confédérale doit enfin être considérée à l'aune de l'histoire. Si, en 1964, la Confédération avait inauguré sa première autoroute entre Bienne et Delémont plutôt qu'entre Genève et Lausanne, le développement économique des régions concernées aurait été fort différent au cours du dernier demi-siècle.
On dit souvent que les cantons bénéficiaires doivent se montrer reconnaissants envers ceux qui contribuent à la péréquation financière: cela est vrai. A l'inverse, on peut attendre des cantons contributeurs qu'ils fassent preuve d'humilité. En effet, si certains cantons se trouvent dans une situation économique plus favorable que d'autres, cela est aussi dû aux décisions prises par la Confédération, c'est-à-dire par le pays dans son ensemble.
La RPT telle que nous la connaissons aujourd'hui est un instrument absolument fondamental de la solidarité confédérale. Elle est nécessaire à la cohésion nationale, à l'équilibre et à la stabilité politique et sociale de notre pays. La péréquation financière offre à chaque canton des ressources suffisantes pour accomplir des tâches qui sont parfois imposées par le droit fédéral, souvent par notre Parlement.
Aujourd'hui, nous devons déterminer les montants à investir dans la RPT durant les années 2016 à 2019, ainsi que leur répartition dans les différents fonds. Le Conseil fédéral a proposé de réduire la dotation de base de la péréquation des ressources, après avoir observé qu'entre 2012 et 2015 tous les cantons ont obtenu un indice de ressources après péréquation supérieur à 85 pour cent de la moyenne nationale, ce qui constitue l'objectif minimal à atteindre.
Le Conseil des Etats a largement refusé cette réduction de la dotation de base en constatant qu'en réalité les montants investis jusqu'à présent n'ont pas permis de réduire les disparités entre cantons. J'y reviendrai lorsque je présenterai ma proposition de minorité. En effet, le dernier rapport sur l'évaluation de l'efficacité de la RPT a donné lieu au constat suivant: "On voit que le fossé se creuse toujours plus entre les cantons qui affichaient initialement le plus faible ou le plus fort potentiel de ressources. Donc, les disparités se sont accrues."
Les propositions de la majorité de la Commission des finances du Conseil national vont encore plus loin que celles du Conseil fédéral. Cumulées, elles introduisent de profonds déséquilibres dans notre pays et sont contraires à l'objectif principal de la RPT, qui est de réduire les disparités entre les cantons. Ces propositions de la majorité de la commission reviennent à affaiblir la péréquation financière, puisqu'elles desservent les cantons qui en ont le plus besoin. De telles décisions risquent fort de laisser des traces. Elles pourraient conduire certains cantons à revoir leur position dans d'autres dossiers où existent aussi des interactions d'ordre économique et financier entre les cantons. Ce n'est pas ce dont notre pays a besoin aujourd'hui.
Les grands cantons urbains contributeurs, qui accueillent les principaux médias nationaux et régionaux, ont réalisé ces derniers mois un intense lobbying sur le plan politique et médiatique pour donner l'impression que la RPT nuit à leur développement et rend leur situation financière difficile. Au sein de ce conseil, nous devons toutefois prendre de la hauteur, garder raison et défendre les intérêts supérieurs du pays. Au nom de la cohésion nationale et dans un souci d'apaisement, je vous invite à soutenir la proposition de la minorité II. Merci de ne pas réduire la dotation de base de la péréquation des ressources et de vous rallier ainsi à la décision du Conseil des Etats.
Cette proposition sera soutenue par la majorité du groupe PDC/PEV.
Gmür Alois · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe PDC-PEV
Ich spreche zur Standesinitiative Waadt und zum Postulat der Finanzkommission des Nationalrates 15.3009, "Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial neu prüfen".
Zuerst zur Standesinitiative Waadt: Die CVP/EVP-Fraktion ist sich bewusst, dass die Zentrumslasten seit Bestehen des NFA nicht kleiner geworden sind. Die Aufteilung in einen geografisch-topografischen und einen soziodemografischen Lastenausgleich zu je 50 Prozent war bei der Einführung ein Kompromiss. Wir sind der Ansicht, dass es heute nicht eine bedeutend andere Argumentation gibt als bei der Einführung 2008. Es kommt hinzu, dass überhaupt nicht garantiert ist, dass die Städte, die die Zentrumslasten tragen, diese zusätzlichen Mittel erhalten, da in dieser Sache nur das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen geregelt ist. Wie der Mittelfluss kantonsintern organisiert wird, ist nicht vorgegeben. Der Städteverband hat dies auch schon kritisiert.
Der Einführung eines Indikators der kantonalen Steuerbelastungen kann die CVP/EVP-Fraktion ebenfalls nicht zustimmen. Ressourcenstarke Kantone haben nach wie vor eine sehr tiefe Steuerausschöpfung, und man kann ressourcenschwachen Kantonen auch nicht vorwerfen, sie würden übertriebenes Steuerdumping betreiben. Verschiedene Kantone wie Bern, St. Gallen, Obwalden und Luzern konnten dank des NFA die Steuern senken. Es ist der CVP/EVP-Fraktion bewusst, dass die durchschnittliche Steuerausschöpfungsquote der juristischen Personen in den Nehmerkantonen tiefer ist als im Durchschnitt der Geberkantone. Es ist aber positiv, dass sich die steuerliche Ausschöpfung der natürlichen Personen in den Nehmer- und Geberkantonen angenähert hat. Der Finanzausgleich soll die finanzielle Autonomie aber auch in Zukunft gewährleisten. Die Standesinitiative Waadt will neu die Steuersätze berücksichtigen. Dies würde den Steuerwettbewerb behindern, und das will die CVP/EVP-Fraktion nicht.
Bezüglich des Grenzgängereinkommens, das in Bezug auf das Ressourcenpotenzial neu zu prüfen ist, unterstützt die CVP/EVP-Fraktion das Postulat der Finanzkommission des Nationalrates.
Hausammann Markus · Mit-M · Conseil national · Thurgovie · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Die SVP-Fraktion tritt auf das Geschäft 14.066, "Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen 2016-2019", ein und unterstützt grossmehrheitlich die bundesrätliche Vorlage.
Die Fraktionsmehrheit nimmt die Erfüllung der Vorgabe, die Ressourcen seien auf mindestens 85 Prozent auszugleichen, zum Anlass, den vom Bundesrat vorgeschlagenen Korrekturen zuzustimmen. Entsprechend unterstützt sie bei Vorlage 1 die Kommissionsmehrheit. Eine kleine Minderheit der Fraktion sieht den Zeitpunkt für eine Korrektur noch nicht gekommen, befürwortet den Status quo und unterstützt die Minderheit II und damit die Fassung des Ständerates. Aber auch diese Fraktionsminderheit sieht klaren Handlungsbedarf bei einigen Kantonen, ihre finanzpolitische Verantwortung vermehrt wahrzunehmen. Sie appelliert an die Finanzdirektorenkonferenz, ihre schwarzen Schafe umgehend in die Pflicht zu nehmen und die interkantonale Solidarität nicht über Gebühr zu strapazieren, damit die Übereinkommen des NFA nicht ernsthaft gefährdet werden.
Zur Vorlage 2 bezüglich des Lastenausgleichs: Die Fraktionsmehrheit beurteilt den Handlungsspielraum der Kantone als gross genug, sodass auf eine Anpassung insbesondere des soziodemografischen Lastenausgleichs verzichtet werden kann. Sie lehnt den Antrag der Kommissionsmehrheit, die vom Bund beim Ressourcenausgleich eingesparten Gelder umgehend in den soziodemografischen Lastenausgleich zu verschieben, entschieden ab. Die SVP-Fraktion unterstützt darum mehrheitlich die Minderheit III.
Die SVP-Fraktion unterstützt im Weiteren die Motion 13.3363 zur Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen mit der vom Ständerat vorgenommenen Änderung. Sie stimmt mehrheitlich zu, der Standesinitiative Schwyz für die Einführung einer neutralen Zone Folge zu geben. Ebenfalls eine knappe Mehrheit in unserer Fraktion stimmt der Standesinitiative Nidwalden für die Steuerung des nationalen Finanzausgleichs zu.
Hingegen lehnt es unsere Fraktion grossmehrheitlich ab, der Standesinitiative Waadt Folge zu geben. Insbesondere die Einführung eines Indikators der kantonalen Steuerbelastungen beurteilen wir als völlig systemfremd und sogar kontraproduktiv. Wenn schon ein neuer Indikator eingeführt werden soll, wäre der Einbezug der Staatsquote angebracht. Diese gibt einen klaren Hinweis auf den haushälterischen Umgang der Kantone mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln. Entsprechend könnten Anreize gesetzt und sparsame Kantone begünstigt werden.
Dem Antrag auf Annahme des Postulates 15.3009 der Finanzkommission des Nationalrates kann die SVP-Fraktion zustimmen. Wir beantragen aber, der Petition 12.2061 keine Folge zu geben. Ich bitte Sie, es uns gleichzutun.
Amaudruz Céline · Mit-F · Conseil national · Genève · Groupe de l'Union démocratique du Centre
La péréquation des ressources et des charges entre la Confédération et les cantons, dite RPT, fait partie des sujets éminemment techniques si l'on entre dans les calculs et formules, mais elle prévoit sur le fond un principe relativement simple et juste, cela à l'unique condition que l'on puisse adapter la répartition des contributions au moment des discussions, donc tous les quatre ans. Ce système, qui est juste sur le principe, ne doit à aucun moment devenir injuste, inéquitable ou permettre à certains cantons d'en profiter, comme par exemple en baissant les impôts. Car, d'un système utile et indispensable à notre pays pour sa cohésion, nous passerions à un système qui risquerait de devenir inégalitaire et peut-être insupportable pour certains cantons.
La RPT ne doit ainsi pas permettre à certains cantons de s'enrichir aux dépens d'autres, mais doit bel et bien nous réunir, pour que chaque canton puisse atteindre la moyenne suisse. Dès lors, si je devais résumer la péréquation en un mot, j'utiliserais bien évidemment le terme de solidarité.
Solidarité, car le principe de la péréquation financière vise notamment à soutenir les cantons qui en ont besoin, à réduire les différences entre les cantons et aussi à ne pas appauvrir les cantons moteurs de notre économie. En soi, la RPT remplit bien son rôle d'instrument qui renforce la solidarité, et les objectifs sont globalement atteints. Les contributions à la péréquation financière doivent se fonder sur les disparités entre les cantons, soit sur la différence entre l'indice des ressources des cantons les plus faibles et les plus forts. Si l'écart diminue, la contribution à la péréquation des ressources doit aussi diminuer. S'il s'accroît, la Confédération et les cantons à fort potentiel de ressources devront contribuer davantage à la péréquation, ce que par ailleurs les cantons contributeurs ont fait ces dernières années. Ils ont rempli leur part du contrat.
Aujourd'hui, nous avons le recul pour apporter les modifications nécessaires, justes surtout, et demander aussi aux cantons bénéficiaires de remplir leur part du contrat. Il est certain que, venant d'un canton contributeur comme Genève, j'aimerais que l'on puisse apporter encore plus de modifications, mais peut-être que la solidarité qui est à la base du principe de la péréquation veut que chacun d'entre nous fasse un pas vers l'autre.
Le groupe UDC a ainsi décidé, à une large majorité, d'adopter le projet 1 du Conseil fédéral, c'est-à-dire l'arrêté fédéral concernant la détermination des contributions de base à la compensation des charges pour la période de contribution 2016 à 2019, soit une réduction de 196 millions de francs pour la Confédération et de 134 millions pour les cantons à fort potentiel de ressources. Pourquoi?
1. Parce qu'aucun canton bénéficiaire n'est en dessous de la valeur cible fixée par le Conseil fédéral. Plus aucun canton de Suisse, après versement pour la péréquation des ressources, n'est en dessous du seuil de 85 pour cent de la moyenne suisse, et ce depuis déjà un certain temps. La probabilité qu'un canton repasse en dessous de ce seuil est donc quasi nulle. Cet indice de 85 pour cent ne peut pas être comparé à un minimum vital, mais doit bel et bien être compris comme un seuil permettant à chaque canton d'avoir une situation confortable.
2. Parce qu'il est faux d'affirmer que le fossé entre les cantons à fort potentiel de ressources et ceux à faible potentiel s'est encore creusé au cours de la deuxième période de financement. En ce qui concerne le potentiel de ressources, les disparités ont diminué. Quant à l'imposition des bénéfices des personnes morales, les cantons bénéficiaires affichent des taux inférieurs aux cantons contributeurs.
3. Parce que malgré la réduction modérée de 330 millions de francs, soit environ 8 pour cent, que vous propose le Conseil fédéral, tous les cantons disposeront de moyens financiers suffisants pour être en mesure de remplir leurs tâches publiques.
4. Et surtout parce que la solidarité entre les cantons contributeurs et les cantons bénéficiaires risque d'être mise à mal si la RPT s'éloigne des réalités fiscales et financières des cantons et que les revendications fondées et documentées des cantons contributeurs sont systématiquement ignorées. Où en serait donc notre belle solidarité confédérale?
Au sujet de l'arrêté fédéral concernant la détermination des contributions de base à la compensation des charges pour la période de contribution 2016 à 2019, le groupe UDC est plus partagé. Une faible majorité s'est dessinée en faveur du projet du Conseil fédéral, et donc en faveur de la proposition de la minorité III (Gasche), notamment au motif que des mesures d'économie devront être prises dans les prochains budgets.
La forte minorité qui souhaite une augmentation de l'enveloppe dévolue à la compensation des facteurs sociodémographiques de 196 millions de francs a notamment argumenté que les charges excessives dues à ces facteurs étaient insuffisamment compensées par rapport aux charges dues aux facteurs géotopographiques. Si les 82 pour cent des charges excessives dépendent des facteurs sociodémographiques, contre seulement 18 pour cent dépendant des facteurs géotopographiques, les fonds alloués sont quant à eux répartis de manière égale. Par conséquent, les charges excessives dues à des facteurs géotopographiques sont trop fortement compensées.
Enfin, le groupe UDC a décidé, après une vive discussion, de ne pas donner suite aux diverses initiatives cantonales.
N'étranglons pas nos centres économiques et les cantons qui contribuent à alimenter le moteur économique du pays, moteur en ce moment mis à mal par le franc fort et par une concurrence économique acharnée.
Fischer Roland · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe vert'libéral
Der Finanzausgleich ist ein zentrales Element eines jeden föderalistischen Bundesstaates. Insbesondere dann, wenn die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und die teilweise naturgegebenen strukturellen Unterschiede zwischen den Kantonen sehr gross sind, kann ein föderalistischer Staat nur funktionieren, wenn ein wirksamer und fairer Finanzausgleich besteht. Er ist zentral für den Zusammenhalt des Landes, insbesondere, wenn die Unterschiede innerhalb des Landes sehr gross sind. Es kommt deshalb nicht von ungefähr, dass gerade die Schweiz eine sehr lange Tradition des Finanzausgleichs kennt.
Vor mehr als zwanzig Jahren wurde festgestellt, dass das damals seit Jahren gewachsene - man kann schon fast sagen, etwas wild gewachsene - System des Finanzausgleichs grosse Mängel hatte und ersetzt werden musste. In einem grossen Kraftakt fanden Bund und Kantone deshalb ein neues System und beschlossen eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Sie stellten ein neues System des Finanzausgleichs auf die Beine. Dabei wurden verschiedene Fehlanreize des früheren Systems ausgemerzt.
Unter anderem war im alten System die Steuerbelastung ein Kriterium für die Höhe des Finanzausgleichs. Je höher die Steuerbelastung eines Kantons war, desto mehr Geld bekam er aus dem Finanzausgleich oder desto weniger wurde er belastet. Sie können sich vorstellen, was das für die Kantone zur Folge hatte. Die Kantone achteten natürlich damals bei der Festlegung ihrer Steuerbelastung, bei ihren Steuersystemen sehr genau darauf, welche direkten Auswirkungen ihre Entscheidungen auf den Finanzausgleich hatten. Die ärmeren Kantone befanden sich in einem Teufelskreis. Sobald sie versuchten, ihre Standortattraktivität beispielsweise durch attraktivere Steuern zu erhöhen, wurden sie sogleich durch eine Reduktion des Finanzausgleichs bestraft, ohne dass sie nur einen Franken mehr an Wertschöpfung gehabt hätten.
Weiter war das System auch nicht steuerbar. Es gab zahlreiche Einzelausgleichsmechanismen, welche in den Bundesbeiträgen und im Kantonsanteil an den Bundeseinnahmen integriert waren. Wann immer der Bund neue Subventionen sprach oder wenn sich die Kantonsanteile veränderten, dann hatte das zugleich auch wieder Auswirkungen auf den Finanzausgleich. Man konnte die Wirkungen effektiv fast gar nicht mehr abschätzen.
Mit dem neuen System wurden diese Mängel ausgemerzt. Die Zahlungen sind zweckfrei, das heisst, die Kantone können selbst bestimmen, was sie mit den Geldern des Finanzausgleichs tun. Das ist auch richtig so; denn die Kantone sollen die Autonomie haben, dass sie mit den Geldern, mit ihren finanziellen Mitteln je nach Bedarf entweder die Steuern senken, allenfalls auch Schulden zurückzahlen oder aber die Ausgaben erhöhen, wenn es angebracht ist. Die Steuerbelastung und die Staatsfinanzen spielen keine Rolle mehr. Es zählen allein das Ressourcenpotenzial und die strukturellen Sonderlasten. Nicht zuletzt gilt Folgendes: Das System ist steuerbar. Das Parlament kann alle vier Jahre über den Finanzausgleich befinden.
Es ist wichtig, dass wir hier und heute die Vorteile des neuen Finanzausgleichs behalten, dass wir jetzt nicht, wie es beispielsweise die Standesinitiative Waadt vorschlägt, wieder die Steuerbelastung in das System integrieren, also etwas, was ein klarer Nachteil des alten Finanzausgleichs war, oder dass wir den Kantonen vorschreiben, was sie mit ihren Mitteln tun sollen. Nein, das sollte keine Rolle spielen; die Autonomie sollte durch das System des Finanzausgleichs gestärkt werden. Wie der Wirksamkeitsbericht gezeigt hat, ist das auch tatsächlich geschehen.
Die Steuerbarkeit des Finanzausgleichs ist ein wesentliches Element. Es erlaubt uns, dass wir nicht das System selbst ändern müssen, wenn wir den Eindruck haben, dass es jetzt Anpassungen braucht. Deswegen zielen die kantonalen Vorstösse, welche jetzt hier vorliegen, auch in eine falsche Richtung. Sie wollen das System verbessern. Wenn Sie ehrlich sind, geschätzte Vertreter der Kantone, welche diese Vorstösse eingereicht haben, dann müssen Sie zugeben, dass Sie diese Vorstösse nicht zuletzt auch deswegen eingereicht haben, weil Sie eigentlich den eigenen Beitrag in den Finanzausgleich reduzieren wollen. Dabei hat man ja gerade mit dieser alle vier Jahre möglichen Steuerbarkeit des Finanzausgleichs ein Instrument geschaffen, mit dem man solche Anpassungen, gestützt auf den Wirksamkeitsbericht, vornehmen kann. Genau an diesem Punkt stehen wir heute.
Es ist sehr wichtig, dass wir als Parlament unsere Verantwortung wahrnehmen, insbesondere auch die Verantwortung bezüglich des Gesamtsystems des Finanzausgleichs und des Föderalismus. Da kann es auch nicht sein, dass wir einfach nur auf unseren eigenen Kanton schauen und dass wir auch nur die eigene Milchbüchleinrechnung machen: Profitiere ich, oder profitiere ich nicht? Wir werden zurzeit von unseren Kantonsregierungen bestürmt, so oder so zu stimmen, je nachdem, wie es für den Kanton gerade ausschaut. Das kann aber nicht die Diskussion sein, welche wir hier führen. Wir haben die Pflicht, das Gesamtsystem im Auge zu behalten und so, wie es das Gesetz auch vorsieht, bei den Beträgen Korrekturen zu machen, wenn aufgrund des Wirksamkeitsberichtes Handlungsbedarf besteht. Der Wirksamkeitsbericht hat gezeigt, dass der Finanzausgleich grundsätzlich gut funktioniert. Es besteht also kein Handlungsbedarf, das System zu ändern.
Der Wirksamkeitsbericht hat aber auch gezeigt, dass beispielsweise die anzustrebende Mindestausstattung von 85 Prozent in den vergangenen vier Jahren mehr als erreicht wurde. Der Bericht hat auch einmal mehr gezeigt, dass die soziodemografischen Sonderlasten deutlich über den geografisch-topografischen Sonderlasten liegen.
Es ist deshalb aus der Sicht der Grünliberalen gerechtfertigt, dass wir nun hier nach acht Jahren Anpassungen bei den Dotationen vornehmen. Das ist nicht nur aus sachpolitischen, sondern auch aus staatspolitischen Gründen notwendig. Wir sollten die Möglichkeiten, welche das Gesetz bietet, ausschöpfen, wenn es angezeigt ist. Damit geben wir den ressourcenstarken Kantonen auch ein Zeichen, dass wir gewillt sind, die Beträge anzupassen, wenn ein gewisser Spielraum besteht und wenn es die Zielerreichung des Finanzausgleichs erlaubt.
Die grünliberale Fraktion ist bereit, hier einen Schritt zu tun. Sie ist aber auch der Ansicht, dass man den berechtigten Anliegen der ressourcenschwachen Kantone ebenfalls Rechnung tragen soll. Deswegen schlagen wir in den beiden Vorlagen einen Kompromiss vor. Mit diesem Kompromiss können wir dafür sorgen, dass wir beim Finanzausgleich nicht einfach einen dauerhaften Konflikt zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen austragen. Denn das ist dem Föderalismus und dem Finanzausgleich nicht dienlich. Wir sollten schauen, dass wir nicht einfach immer nur den kantonalen Interessen folgen, sondern eben auch das Gesamtsystem im Augen behalten und auch bereit sind, einen Schritt zu tun, wenn wir dadurch die Glaubwürdigkeit und die Funktionsweise des Systems verbessern können.
Wir werden deshalb eintreten, bei den Vorlagen 1 und 2 meinen Minderheiten folgen, und bei den Vorstössen werden wir die Motion und das Postulat der Finanzkommission des Nationalrates unterstützen. Den Standesinitiativen und der Petition werden wir hingegen keine Folge geben.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Der Finanzausgleich ist ein wichtiges, ein unabdingbares Element des schweizerischen Föderalismus; insoweit sind wir uns sicher alle einig. Wir haben alle vier Jahre im Rahmen des Wirksamkeitsberichtes die Gelegenheit, das System Finanzausgleich auch zu prüfen, also auf den Prüfstand zu stellen.
Wir haben den neuen Finanzausgleich 2008 eingeführt. Wir können heute feststellen, dass das neue System gut funktioniert. Die fünfzehn Jahre Vorarbeit waren also berechtigt und haben sich gelohnt. Die Ziele wurden weitgehend erreicht. Natürlich haben wir noch nicht alle Ziele ganz erreicht, sie wurden aber weitgehend erreicht. Wir können heute auch sagen, dass das Ziel, eine Mindestausstattung von 85 Prozent zu erreichen, mehr als erreicht wurde. Basierend auf der Wirksamkeitsanalyse können wir heute sehen, dass wir in Bezug auf den Ressourcenausgleich die Ziele mehr als erfüllt haben. Anders gesagt: Es drängt sich auf und es ist gerechtfertigt, den Ressourcenausgleich entsprechend anzupassen, wie das eben auch im System vorgesehen ist. Ich komme noch darauf zurück.
Wir stellen auch fest, dass es beim Lastenausgleich keinen Handlungsbedarf gibt, unseres Erachtens weder beim geografisch-topografischen noch beim soziodemografischen. Das sieht ja eine Mehrheit der Finanzkommission etwas anders; darüber werden wir aber noch diskutieren.
Es gibt auch keinen Handlungsbedarf bei der Funktionsweise des Systems als solchem. Ich bin froh, dass heute immer wieder darauf hingewiesen wurde, man solle das System nicht aus der Optik eines einzelnen Kantons anschauen. Sie sind hier nicht allein Kantonsvertreter, sondern Sie sind auch dafür verantwortlich, dass wir in unserem Land ein Finanzausgleichssystem haben, das eben das Ziel erreicht, einen wirklichen Ausgleich zu realisieren, und das nicht nur die Globalbilanz für einen Kanton als gut oder als weniger gut erscheinen lässt.
Insofern bin ich überzeugt, dass wir ein System haben, das diesen Anforderungen gerecht wird und das diese Anforderungen erfüllt, wenn wir denn bereit sind, in diesem System die vom System vorgegebenen Anpassungen tatsächlich jeweils auch zu machen. Der Ständerat hat das nicht gewollt. Er hat im Ressourcenausgleich die vom System vorgesehene und geforderte Anpassung nicht gemacht. Ihre Finanzkommission hat diese gemacht und ist entsprechend dem Antrag des Bundesrates bereit, im Ressourcenausgleich die Dotation um 330 Millionen Franken zu reduzieren und damit das Ziel des Finanzausgleichs auch wirklich weiterzuverfolgen. Das Ziel ist, dass man immer diese Mindestausstattung für den schwächsten Kanton von 85 Prozent anstrebt, aber eben auch nicht mehr.
Wir hatten in den Jahren 2012 bis 2015 eine Überdotierung; ich habe es gesagt. Das Ziel wurde deutlich übertroffen, indem die Geberkantone und der Bund etwa 7,6 Prozent mehr eingezahlt haben, als notwendig gewesen wäre, um die Anforderungen des Systems wirklich erfüllen zu können. Ich möchte auch all diejenigen, die beim Beginn des NFA dabei waren, daran erinnern, was man mit diesen mindestens 85 Prozent gemeint hat. Man hat es immer am schweizerischen Durchschnitt ausgerichtet und gesagt: Die Mittelausstattung des schwächsten Kantons soll mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts betragen. Von daher war sie dann natürlich meist höher als dieser Mindestwert. Es war nie die Meinung, dass die Minimalausstattung beliebig auf 90 oder 95 oder 100 Prozent erhöht werden könne, sondern man wollte den schwächsten Kanton auf 85 Prozent bringen und die anderen Kantone logischerweise etwas darüber.
Der Bundesrat bittet Sie deshalb, dem Ausgleichsgedanken, der damals von allen Kantonen unterstützt wurde, Rechnung zu tragen und jetzt, wo das System anwendbar ist, es auch anzuwenden. Ich bin dagegen, dass man das System nur dann anwendet, wenn der Wert von 85 Prozent einmal nicht erreicht wird. Es könnte ja auch sein, dass sich in vier Jahren wieder ein anderes Bild ergibt, indem ein, zwei Kantone etwas unter diesen Wert fallen. Dann müsste man den Ressourcenausgleich selbstverständlich auch wieder erhöhen, so, wie man ihn jetzt anpasst, um eben diese Grössenordnung von 85 Prozent zu erreichen. Man muss also bereit sein, den Ressourcenausgleich in vier Jahren allenfalls wieder zu erhöhen, wenn es notwendig ist. Es geht hier nicht um eine Entlastung des Bundeshaushalts, sondern darum, dass wir von dem Gebrauch machen, was wir im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich vorgesehen haben, dass wir von der Steuerungsmöglichkeit des Parlamentes hier und heute Gebrauch machen, weil die Parameter ganz klar sind. Es geht um die Glaubwürdigkeit eines Systems, das wir miteinander beschlossen haben. Es geht auch um ein staatspolitisches Interesse, auch um das Interesse der Geberkantone. Die Geberkantone haben ihren Beitrag innerhalb der Eckwerte dieses Systems zu leisten, aber man kann von ihnen eigentlich nicht erwarten, dass sie über die Erreichung der Ziele dieses Systems hinaus Beiträge leisten. Das ist auch eine Frage der nationalen Kohäsion und des nationalen Verständnisses füreinander. Ich möchte Sie bitten, sich diese Gedanken bei den Diskussionen um die Artikel 1 und 2 der Vorlage 1 auch zu machen.
Vielleicht noch eine finanzpolitische Begründung, die aber nicht die massgebende ist: Wir haben in letzter Zeit bei den Kantonen und beim Bund über die Verschlechterung der finanziellen Situation gesprochen. Auch wir beim Bund werden Ihnen Kürzungen vorschlagen - wir haben Kürzungen auch schon vorgenommen. Es ist natürlich auch eine Frage der korrekten Handhabung der geltenden Systeme, auch finanzpolitisch gesehen, dass man Leistungen, die nicht mehr im gleichen Ausmass notwendig sind, um ein Ziel zu erreichen, aus finanzpolitischen Gründen zurückfährt - und sie dann wieder erhöht, wenn sie wieder notwendig sind. Es ist aus finanzpolitischen Gründen wichtig, dass wir uns an solche Spielregeln, die wir uns ja selbst gegeben haben, auch halten.
Zum Lastenausgleich: Wir haben aufgezeigt - im Wirksamkeitsbericht kommt dies auch zum Ausdruck -, dass die soziodemografischen Lasten höher sind als die geografisch-topografischen Lasten. Aber das war immer schon so, das war bereits bei der Einführung des NFA so. Das war damals auch darum so, weil der geografisch-topografische Topf als Ersatz für den Berggebietsindex beziehungsweise den Finanzkraftausgleich, den wir bis zu diesem Zeitpunkt hatten, aufgenommen wurde, während der soziodemografische Topf etwas ganz Neues war. Man wollte damit dem Umstand Rechnung tragen, dass es nicht nur geografisch-topografische Lasten gibt, sondern eben auch soziodemografische Lasten, die man bis zu diesem Zeitpunkt mit anderen Gefässen, die man heute auch noch hat, abglich - also nicht nur im Rahmen dieses soziodemografischen Topfes. Man entschied sich 2004 klar für 50 zu 50, also für eine gleiche Dotation der Töpfe. Man vertrat dies auch so im Rahmen der Verfassungsabstimmung. Und es gibt auch keine Kriterien oder Parameter, mit denen festgelegt ist, wie man diese Töpfe allenfalls wieder angleichen könnte. Ich bin der Meinung, dass man auch hier bei dem bleiben soll, was man einmal gesagt hat.
Vielleicht noch ein Punkt, ohne jetzt die Diskussion über den soziodemografischen Lastenausgleich vorwegzunehmen; ich werde mich dagegen wehren, dass man den soziodemografischen Lastenausgleich hinaufschraubt, aber immerhin eine Bemerkung bereits hier: Es sind nicht kommunizierende Röhren, der Ressourcenausgleich auf der einen Seite und der Lastenausgleich auf der anderen Seite. Wenn Sie also solche Übungen planen, dann sagen Sie bitte nicht, dass wir beim Ressourcenausgleich zurückfahren und darum beim Lastenausgleich erhöhen können! Sie müssen sich dann in vier Jahren, wenn man den Ressourcenausgleich wieder erhöhen muss, weil die Kriterien klar sind, die Frage gefallen lassen: Wollen Sie den Lastenausgleich dann wieder zurückfahren? Das werden Sie kaum tun wollen, und das wird man dann politisch kaum durchbringen. Es sind also keine kommunizierenden Röhren, es sind zwei ganz verschiedene Instrumente und Mechanismen. Man muss diese unterschiedlich beurteilen.
Ich komme zu den einzelnen Vorstössen:
Zum Kommissionspostulat, zur Frage der Grenzgänger: Wie rechnen wir das Einkommen der Grenzgänger in das Ressourcenpotenzial ein? Das war bereits vor zehn Jahren ein Thema; Frau Nationalrätin Carobbio Guscetti hat darauf hingewiesen. Wir haben immer zum Ausdruck gebracht, dass wir bereit sind, noch einmal zu prüfen, ob wir das mit 75 Prozent einrechnen, wie man das heute tut, oder mit 50 Prozent. Was ist richtig? Das ist eine Frage, die uns immer wieder beschäftigt und die wir noch einmal aufnehmen werden. Ich habe das in der Kommission auch so gesagt.
Zur Standesinitiative Schwyz: Ich bitte Sie, dieser keine Folge zu geben. Ich möchte zu den Ausführungen von Frau Nationalrätin Gössi, die sich auf die Frage des Anteils der direkten Bundessteuer und dann auf die Zahlungen in den Finanzausgleich der Kantone Schwyz und Zug bezogen hat, Folgendes sagen: Das sind ganz unterschiedliche Mechanismen und unterschiedliche Ziele. Beide Artikel, die Sie angesprochen haben, also Artikel 128, der die Frage der direkten Bundessteuer und des Anteils der Kantone betrifft, wie auch Artikel 135, der die NFA-Ausgleichszahlungen betrifft, sind selbstständige Artikel. Sie haben denselben Rang, sie sind unabhängig voneinander und haben die gleich hohe Bedeutung. Der eine geht dem anderen also nicht vor. Der Artikel betreffend die direkte Bundessteuer, also Artikel 128, regelt das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen. Er besagt, der Bund habe den Kantonen 17 Prozent der direkten Bundessteuer zuzuteilen. Der andere, nämlich Artikel 135, regelt das Verhältnis unter den Kantonen, also den horizontalen Lastenausgleich unter den Kantonen. Das hat gar nichts miteinander zu tun, das sind zwei ganz unterschiedliche Bestimmungen. Darum kann man auch nicht sagen, dass man die Gelder blockiert oder sogar auf ein Sperrkonto überweist, wenn man nicht den Anteil von 17 Prozent erhalte. Ich glaube, wir sind uns alle einig: In einem direktdemokratischen, föderalistischen System sind Übungen mit Sperrkonto nicht der geeignete Weg, um Probleme zu lösen.
Zur Standesinitiative Waadt: Ich bin froh, dass auch Herr Nationalrat Müller Thomas auf die Diskussion hingewiesen hat, die man geführt hat. Ich möchte Sie bitten, dieser Initiative keine Folge zu geben. Was die Zentrumslasten anbelangt, haben wir im geltenden System die Möglichkeit, diese auszugleichen, da brauchen wir nicht den NFA auf den Kopf zu stellen. Was den kantonalen Steuerindikator anbelangt, bin ich sehr erstaunt, dass ein Kanton, der sich in der Diskussion bei der Einführung des NFA sehr stark für die kantonale Souveränität und für die Eigenbestimmung des Kantons gewehrt hat, jetzt dieses Instrument vorschlägt. Es ist ja eigentlich NFA-widrig, weil es dann nicht mehr um das Ressourcenpotenzial gehen würde, sondern um die Frage der Steuererhebung in einem Kanton. Das wäre völlig NFA-widrig, es wäre wieder das frühere System. Ich möchte Sie bitten, nicht im neuen System wieder zum Teil zum alten System zurückzugehen. Ich bitte Sie also, der Standesinitiative Waadt keine Folge zu geben.
Eine Schlussbemerkung: Sie sehen in der Wirksamkeitsanalyse, dass in den letzten Jahren die Ausgleichszahlungen der Geberkantone stark zugenommen haben. Auch ihr Ressourcenpotenzial hat stark zugenommen, und sie haben ihre Ressourcen nicht vollständig ausgeschöpft. Der Kanton Schwyz hat beispielsweise eine Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials von 12,7 Prozent; der Durchschnitt ist bei 26 Prozent. Der Kanton Schwyz hat also viel gezahlt, aber auch nicht alle Ressourcen ausgeschöpft. Das System hat funktioniert, aber der Unmut der Geber hat auch zugenommen; die Polarisierung hat zugenommen. Ich meine, dass das für das Zusammenleben in unserem Staat ganz schlecht ist. Es ist auch ganz schlecht, wenn sich Geber- und Nehmerkantone in der Öffentlichkeit "vorführen". Wir haben einen Finanzausgleich - Ausgleich! Dieser soll eben ausgleichen, dieser soll gewisse Unterschiede in einem bestimmten Mass ausgleichen. Es ist ein Ausgleichssystem, das ein Kompromiss ist - ein typisch schweizerischer Kompromiss zwischen starken und schwachen Kantonen, ein Kompromiss, der bei der Einführung eine hohe Akzeptanz gehabt hat, und zwar bei allen Kantonen. Ich möchte Sie wirklich bitten, dafür Sorge zu tragen, dass diese Akzeptanz weiterhin gegeben ist, auch in Zukunft.
Ich richte hier auch einen Appell an die Nehmerkantone: Wenn das System so gehandhabt wird, wie es in der Verfassungsabstimmung akzeptiert wurde, wenn das System so gehandhabt wird, wie es eine Zukunft für den Föderalismus in unserem Land hat, dann müssen Sie jetzt auch in diesem System die Anpassungen vornehmen, die vom System her gegeben sind. Und darum möchte ich Sie bitten, dem Antrag des Bundesrates zu folgen.
Portmann Hans-Peter · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe libéral-radical
Geschätzte Frau Bundesrätin, zu Recht haben Sie hier drin die gegenseitige Solidarität postuliert. Meine Frage: Zwischen den Geberkantonen und den Nehmerkantonen laufen auch ausserhalb des Lastenausgleichs noch Zahlungen. Was hätte das für Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, wenn die Geberkantone plötzlich ihre Zahlungen an die öffentliche Verkehrsanbindung dieser Nehmerkantone an die urbanen Zentren, an die Kultur, an die Bergkantone einstellen würden? Und wenn die Geberkantone auch nicht mehr bereit wären, diese Subventionspolitik, z. B. für die Landwirtschaft, mitzutragen, also wenn sich eine Entsolidarisierung entwickeln würde? Was hätte das für Auswirkungen auf die Bundesfinanzen?
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Schauen Sie, Herr Nationalrat Portmann, das schweizerische System ist ein System des Ausgleichs; sowohl den starken Kantonen wie den schwachen Kantonen geht es nur gut, wenn man sich dessen immer bewusst ist. Die starken Kantone können ohne die schwachen Kantone auch nicht stark sein. Das Label der starken Kantone hängt also auch von der Stärke der Schwachen oder des weniger grossen Unterschieds zu den Schwachen ab. Ich meine, solche Diskussionen, in denen die Geberkantone dann allenfalls einen Hebel ansetzen würden, sind nicht zielführend. Wir haben über alle Bereiche gesehen ein System, das funktioniert, auch wenn wir in der Politik immer wieder hören, was alles nicht funktioniert. Ich bin überzeugt, dass das System Schweiz mit dem Ausgleich, mit den notwendigen Unterstützungsgefässen in den verschiedensten Bereichen, ein gutes System ist, und ich möchte alle bitten, zu diesem System wirklich auch Sorge zu tragen.
Hadorn Philipp · Mit-M · Conseil national · Soleure · Groupe socialiste
Frau Bundesrätin, Sie haben relativ sorgfältig dargelegt, wie der Ressourcenausgleich, der Mittelausgleich wirklich erfolgt. Zum NFA-Ziel, dass auch die Steuerdisparitäten reduziert werden sollen, und zur entsprechenden Entwicklung in dieser Zeit habe ich sehr wenig gehört. Das fehlte mir, und ich wäre dankbar, Sie würden da noch etwas anfügen.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Das ist eines der Ziele, das wir noch nicht erreicht haben. Ich habe ja gesagt, es seien noch nicht alle Ziele erreicht. Die Steuerdisparität hat nicht abgenommen. Was man aber auch sagen kann: Verschiedene Kantone haben eine sehr starke Standort- und Steuerpolitik verfolgt, zum Teil mit der Konsequenz, dass ihnen dann Mittel aus dem Ressourcenausgleich fehlten, da sie nicht mehr Mittel bekommen haben, weil sie Steueroptimierungen vornahmen. Das ist ja das Plus an unserem heutigen System: Die Steuerpolitik eines Kantons hat überhaupt keinen Einfluss auf Ausgleichszahlungen, weder beim Ressourcen- noch beim Lastenausgleich. Kantone, die übertrieben haben, die also zu weit in die eine Richtung gegangen sind, werden in den nächsten Jahren wieder in die andere Richtung gehen müssen. Anders gesagt: Ich bin überzeugt, dass wir in vier oder in acht Jahren auch diesbezüglich die Disparitäten etwas abgebaut haben werden.
Feller Olivier · Mit-M · Conseil national · Vaud · Groupe libéral-radical
Sie haben die Standesinitiative Waadt kritisiert. Was die Unternehmenssteuer betrifft, ist es eine Tatsache, dass dreizehn der sechzehn Nehmerkantone eine attraktivere Steuerpolitik führen als der Durchschnitt der Geberkantone. Sollte eine solche Tatsache nicht berücksichtigt werden? Sollte man also nicht einen statistischen Indikator einführen, was die kantonale Steuerpolitik betrifft, so, wie es die Standesinitiative Waadt verlangt?
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Das wäre im NFA absolut systemwidrig. Wir wollten ja wegkommen vom Indikator der Steuerbelastung. Wenn man die Standesinitiative so umsetzen würde, würde man wieder zum Indikator Steuerbelastung übergehen. Was haben Berggebietsindex und Steuerbelastungsindikator bedeutet? Sie haben bedeutet, dass für Ausgleichszahlungen die Steuerbelastung im Steuergesetz massgeblich war. Das ist kein guter Indikator; er sagt nämlich noch nichts aus über die tatsächliche Stärke eines Kantons.
Das Plus am System, das wir heute haben, ist, dass es unabhängig davon ist, was der Kanton in seiner Steuerpolitik macht. Das hat er selbst zu verantworten. Wie auch immer er fährt, er wird dafür, im Gegensatz zu früher, keinen Ausgleich erhalten. Er kann mit seiner Steuerpolitik die Ausgleichsmittel nicht beeinflussen. Ich denke, dass dies das grosse Plus der Lösung ist, die wir heute haben.
Der Kanton Waadt möchte wieder ein bisschen in die andere Richtung gehen. Ich möchte aber hier zugunsten des Kantons Waadt sagen: Der Kanton Waadt ist einer der starken Kantone, der Geberkantone, die sich immer klar zum NFA gestellt haben, die nie den NFA und die Mechanismen des NFA attackiert haben - das möchte ich hier auch gesagt haben.
Aeschi Thomas · Mit-M · Conseil national · Zoug · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Falls der Bundesrat heute wie schon im Ständerat wiederum verlieren sollte: Was würde er unternehmen, damit die Belastung für die Geberkantone nicht immer grösser wird?
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Schauen Sie: Es ist nicht der Bundesrat, der verlieren würde, es wäre das NFA-System, das verlieren würde bzw. nicht so umgesetzt würde, wie es angedacht ist. Wir müssten dann gewisse Überprüfungen im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichtes machen; das machen wir in bestimmten Bereichen ja ohnehin.
Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Auf die Dotationen der Gefässe kommen wir im Detail noch zurück. Deshalb gebe ich Ihnen nur noch kurz die Empfehlungen Ihrer Finanzkommission zu den einzelnen Vorstössen bekannt:
Die Finanzkommission empfiehlt Ihnen mit 21 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Postulat "Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial neu prüfen" zuzustimmen.
Bei der Standesinitiative Schwyz empfiehlt Ihnen die Finanzkommission mit 16 zu 9 Stimmen, keine Folge zu geben.
Bei der Petition der FDP/die Liberalen des Kantons Zug empfiehlt Ihnen die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen, keine Folge zu geben.
Bei der Standesinitiative Waadt empfiehlt Ihnen die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen, Folge zu geben, diese Standesinitiative also zu unterstützen.
Bei der Standesinitiative Nidwalden empfiehlt Ihnen die Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, keine Folge zu geben, sie also nicht zu unterstützen.
Bei der Motion der Finanzkommission des Nationalrates 13.3363, "Aufgabentrennung zwischen Bund und Kantonen", empfiehlt Ihnen die Kommission mit 23 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme.
Ich bitte Sie, den Empfehlungen Ihrer Finanzkommission zu folgen.
Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
Permettetemi ancora qualche parola sul voto della commissione sulle diverse proposte: mozioni, postulati, petizioni e iniziative cantonali. Sull'esame di dettaglio dei due progetti torneremo dopo.
Per quanto riguarda la mozione della Commissione delle finanze del Consiglio nazionale 13.3363, "Separazione dei compiti tra Confederazione e cantoni", la commissione l'ha accettata con 23 voti favorevoli, nessun contrario e 1 astensione.
Il postulato della Commissione delle finanze del Consiglio nazionale 15.3009, "Rivalutare i redditi dei frontalieri nel potenziale di risorse", è stato accettato con 21 voti contro 3 e 1 astensione.
L'iniziativa del cantone Svitto 11.320, "Rendere più efficace la perequazione delle risorse della NPC mediante l'introduzione di una fascia neutra", è stata respinta con 16 voti contro 9 e 1 astensione.
L'iniziativa del cantone Vaud 13.313, "Revisione della NPC. Migliore adempimento degli oneri a carico delle città nucleo e introduzione di un indicatore che tenga conto dell'aliquota d'imposta cantonale", è stata accettata dalla commissione con 13 voti contro 11 e nessuna astensione.
L'iniziativa del cantone Nidvaldo 14.300, "Gestione della perequazione finanziaria nazionale", è stata respinta con 16 voti contro 7 e 1 astensione.
La petizione del Partito liberale-radicale del canton Zugo 12.2061, "NPC. 2000 franchi sono abbastanza", è stata respinta con 18 voti contro 6 e 0 astensioni.
Brevemente ancora la posizione della commissione sui tre punti che sono stati largamente discussi:
Pour ce qui concerne l'initiative du canton de Schwytz 11.320, "Améliorer l'efficacité de la péréquation des ressources RPT grâce à la création d'une zone neutre", la commission a décidé, par 16 voix contre 9, de ne pas lui donner suite, au nom du fédéralisme. L'idée d'introduire une zone neutre pourrait être difficile pour des raisons pratiques. L'incitation pour les cantons à faible potentiel de ressources, si cette initiative était acceptée, ne serait vraiment pas très forte. De plus, les chiffres disponibles montrent que le potentiel fiscal des cantons à fort potentiel de ressources, comme les cantons de Schwytz ou Zoug, reste très élevé. En valeur absolue, les contributions dont s'acquittent les cantons à fort potentiel de ressources sont certes plus élevées que lors de l'introduction de la RPT. Cependant, si l'on considère l'évolution des paiements à la RPT en pourcentage du potentiel de ressources, on s'aperçoit que la charge des cantons n'a guère augmenté.
Pour cette raison, la majorité de la commission vous invite à ne pas donner suite à cette initiative.
Par contre, la majorité de la commission vous invite à donner suite à l'initiative du canton de Vaud 13.313, "Révision de la RPT. Meilleure prise en compte des charges des villes centres et introduction d'un indicateur tenant compte du taux d'impôt cantonal". Elle permettrait de mieux prendre en considération les charges des villes et des centres urbains et d'avoir également un indicateur qui tienne compte du taux d'impôt cantonal, afin d'éviter que des cantons bénéficiaires de la RPT pratiquent une fiscalité inférieure à la moyenne des cantons contributeurs.
Une dernière remarque sur le postulat 15.3009 visant à revoir la prise en considération des revenus des frontaliers dans le potentiel de ressources: il a été déposé par la Commission des finances du Conseil national, et non par moi-même personnellement, comme cela a été évoqué par certains intervenants.
Rossini Stéphane · P-M · Conseil national · Valais · Groupe socialiste
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
1. Bundesbeschluss über die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs für die Beitragsperiode 2016-2019
1. Arrêté fédéral concernant la détermination des contributions de base à la péréquation des ressources pour la période de contribution 2016-2019
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Fischer Roland, Carobbio Guscetti, Gilli, Gschwind, Gysi, Jositsch, Siegenthaler, Vischer Daniel, Wermuth)
... beträgt 2 257 267 050 Franken pro Jahr.
Antrag der Minderheit II
(Gschwind, Carobbio Guscetti, Gysi, Hadorn, Hausammann, Kiener Nellen, Müller Thomas, Wermuth)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 1
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Fischer Roland, Carobbio Guscetti, Gilli, Gschwind, Gysi, Jositsch, Siegenthaler, Vischer Daniel, Wermuth)
... s'élève à 2 257 267 050 francs par an.
Proposition de la minorité II
(Gschwind, Carobbio Guscetti, Gysi, Hadorn, Hausammann, Kiener Nellen, Müller Thomas, Wermuth)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Fischer Roland, Carobbio Guscetti, Gilli, Gschwind, Gysi, Jositsch, Siegenthaler, Vischer Daniel, Wermuth)
... beträgt 1 542 819 943 Franken pro Jahr.
Antrag der Minderheit II
(Gschwind, Carobbio Guscetti, Gysi, Hadorn, Hausammann, Kiener Nellen, Müller Thomas, Wermuth)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Fischer Roland, Carobbio Guscetti, Gilli, Gschwind, Gysi, Jositsch, Siegenthaler, Vischer Daniel, Wermuth)
... s'élève à 1 542 819 943 francs par an.
Proposition de la minorité II
(Gschwind, Carobbio Guscetti, Gysi, Hadorn, Hausammann, Kiener Nellen, Müller Thomas, Wermuth)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Art. 3
Antrag der Mehrheit
Abs. 1
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit I
(Fischer Roland, Carobbio Guscetti, Gilli, Gschwind, Gysi, Jositsch, Siegenthaler, Vischer Daniel, Wermuth)
Abs. 1
...
a. ... in den Jahren 2015 und 2016 und nimmt anschliessend eine Reduktion von 88 684 464 Franken vor;
b. ... in den Jahren 2015 und 2016 und nimmt anschliessend eine Reduktion von 59 267 702 Franken vor.
Antrag der Minderheit II
(Gschwind, Carobbio Guscetti, Gysi, Hadorn, Hausammann, Kiener Nellen, Müller Thomas, Wermuth)
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 3
Proposition de la majorité
Al. 1
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité I
(Fischer Roland, Carobbio Guscetti, Gilli, Gschwind, Gysi, Jositsch, Siegenthaler, Vischer Daniel, Wermuth)
Al. 1
...
a. ... durant les années 2015 et 2016 et en déduit ensuite le montant de 88 684 464 francs;
b. ... durant les années 2015 et 2016 et en déduit ensuite le montant de 59 267 702 francs.
Proposition de la minorité II
(Gschwind, Carobbio Guscetti, Gysi, Hadorn, Hausammann, Kiener Nellen, Müller Thomas, Wermuth)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Fischer Roland · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe vert'libéral
Mein Minderheitsantrag I geht konzeptionell in die gleiche Richtung wie der Antrag der Mehrheit und jener des Bundesrates zu diesen Artikeln. Der Bundesrat schlägt ja vor, die Dotationen des Ressourcenausgleichs, das heisst also den Grundbeitrag, für die nächste Vierjahresperiode um denjenigen Betrag zu kürzen, welcher dem Mittelwert aus der Überdotation in der letzten Vierjahresperiode entspricht. Die Botschaft enthält eine Tabelle, welche klar aufzeigt, wie gross die Überdotation pro Jahr war.
Der Grund für die vorgeschlagene Kürzung ist die Feststellung, dass der Betrag für die anzustrebende Zielgrösse von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts in jedem Jahr überschritten wurde. Sehr wichtig ist hier auch die Anmerkung, dass die Zielgrösse von 85 Prozent keine Garantie darstellt, sondern, wie in den Debatten bei der Entstehung des NFA eigentlich klar festgehalten wurde, eine anzustrebende Grösse, ein anzustrebender Richtwert für die Mindestausstattung der Kantone ist. Es entspricht also der Logik, und es ist gerechtfertigt, wenn nun der Bundesrat in den gesetzlich vorgesehenen, alle vier Jahre stattfindenden Neuberechnungen der Dotationen eine Änderung vorschlägt. Man kann nun darüber diskutieren, ob diese Zielgrösse stets genau erreicht, regelmässig übertroffen oder knapp erreicht werden sollte. Allerdings hat der Gesetzgeber klar gesagt, dass es keine Verpflichtung gibt, diesen Wert zu erreichen.
Man kann gegen das Konzept des Bundesrates einwenden, dass es nur die Werte der letzten vier Jahre berücksichtigt, wenn man jetzt diese Überdotation als Kriterium für die Anpassung der Beiträge nimmt. Wenn man die ersten vier Jahre des Finanzausgleichs anschaut, die Jahre 2008 bis 2011, gab es keine Überdotation, sondern eine Unterdotation. Das heisst, dass der Kanton Uri die Zielgrösse in den Jahren 2010 und 2011 nicht erreicht hat. Man hat damals gesagt, dass nach vier Jahren noch nicht genügend Informationen und nicht genügend Erfahrungen zur Funktionsweise des Systems vorliegen würden, um eine Anpassung vorzunehmen. Wenn man das jetzige Konzept des Bundesrates nimmt, hätte man ja eigentlich schon nach vier Jahren eine Anpassung der Beträge machen müssen, und zwar nicht nach unten, sondern nach oben.
Mein Minderheitsantrag I unterscheidet sich im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates und zum Antrag der Mehrheit der Kommission nun dahingehend, dass ich für die Neuberechnung, für die Reduktion der Beiträge des Ressourcenausgleichs, nicht alleine die Jahre 2012 bis 2015, sondern auch die Jahre 2008 bis 2011, also die gesamte Periode des neuen Finanzausgleichs, acht Jahre, hinzunehme. Die Beiträge sollen wie beim Entwurf des Bundesrates entsprechend gekürzt werden. Weil natürlich in den ersten vier Jahren die Überdotation kleiner war als in den zweiten vier Jahren, gibt es bei der Reduktion der Beiträge etwas tiefere Beträge. Diese Berechnungsweise hat den Vorteil, dass konjunkturelle Schwankungen im Ressourcenpotenzial auch besser berücksichtigt werden. Wir wissen ja, dass in Zeiten einer Hochkonjunktur die Disparitäten eher zunehmen, aber dann in der Rezession eher abnehmen. So ist auch eher ein Ausgleich über den Konjunkturzyklus hinweg gewährleistet.
Das sind jetzt technische Argumente für meinen Minderheitsantrag. Es gibt aber auch staatspolitische Gründe; ich habe es bereits im Eintretensvotum ausgeführt. Der Finanzausgleich ist ein sehr wichtiges Element für den föderalistischen Zusammenhalt unseres Staates. Es ist deshalb wichtig, dass wir hier immer auch einen Ausgleich zwischen den ressourcenschwachen und den ressourcenstarken Kantonen suchen. Mein Minderheitsantrag sieht vor, einen guten Kompromiss zwischen der Lösung des Ständerates und der Lösung der Mehrheit Ihrer Kommission zu finden.
Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Gschwind Jean-Paul · Mit-M · Conseil national · Jura · Groupe PDC-PEV
Des représentants des cantons contributeurs ont qualifié d'inacceptable et arrogante la décision que le Conseil des Etats a prise le 9 décembre dernier concernant la Réforme de la péréquation et de la répartition des tâches (RPT). En ma qualité de représentant du deuxième canton le plus faible du pays, cette affirmation me blesse, car elle laisse entendre que les Jurassiens profitent avec suffisance et insolence des contributions qu'ils reçoivent de la RPT.
Zwei Monate später hat die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates andere Beschlüsse gefasst, die in ihrer Summe absurd erscheinen. Absurd, weil sie der Realität, die Sie in unserem Land beobachten können, nicht entsprechen; sie laufen den Zielen, die im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich definiert sind, entgegen. Würden die Vorschläge der Kommissionsmehrheit angenommen, würde dies zu unglaubwürdigen und unverständlichen Ergebnissen führen. Der Kanton Waadt zum Beispiel, der für seine wirtschaftliche Entwicklung, für seine Prosperität und hervorragende finanzielle Lage laufend gelobt wird und der das Glück hat, Standort einer Eidgenössischen Technischen Hochschule zu sein, würde vom Finanzausgleich klar begünstigt. Er würde aus dem soziodemografischen Lastenausgleich mehr erhalten, als er in den Ressourcenausgleich einzahlt.
Dieses Szenario scheint beinahe unrealistisch zu sein. Die Vorschläge der Kommissionsmehrheit bevorteilen die grossen, reicheren und städtischen Kantone und bestrafen die schwächsten Kantone. Der erste Vorschlag, die Reduktion der Grundbeiträge in den Ressourcenausgleich, läuft dem im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich festgelegten Hauptziel entgegen, nämlich der Stärkung der kantonalen Finanzautonomie und der Verringerung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen. Von 2008 bis 2015 hat sich der Unterschied zwischen dem reichsten und dem schwächsten Kanton in unserem kleinen Land um einen Drittel vergrössert. Tatsächlich ist die Diskrepanz zwischen den beiden Ressourcenindizes nach dem Ausgleich um 33 Prozent gestiegen.
Réduire l'actuelle dotation de base de la péréquation des ressources renforcerait encore la tendance globale actuelle des cantons forts à se développer davantage que les cantons faibles. Accepter cette proposition, c'est prendre le risque que les ressources des cantons dont la situation est la plus précaire passent en dessous du seuil de 85 pour cent de la moyenne suisse qui, je le rappelle, constitue un objectif minimal - j'insiste sur ce terme - à atteindre selon la loi.
Selon la majorité de la commission, les 196 millions de francs que la Confédération ne verserait plus aux cantons faibles devraient être offerts aux cantons qui bénéficient de la compensation des charges sociodémographiques. Curieusement, la majorité de la commission ne propose pas d'augmenter, en parallèle, le fonds pour la compensation des charges géotopographiques. Ainsi, si ce scénario se réalisait, quatre cantons riches et très puissants recevraient à eux seuls la moitié de l'argent investi dans les deux fonds de compensation des charges. Il s'agit des cantons de Genève, Vaud, Zurich et Bâle-Ville, des cantons urbains qui, par ailleurs, se partagent déjà des écoles polytechniques fédérales, avec tous les avantages que cela comporte, ou encore l'essentiel des emplois de la Société suisse de radiodiffusion et télévision, financés par l'ensemble de la population suisse.
Je rappelle que la compensation des charges sociodémographiques est une nouveauté introduite en 2008. Pour les cantons à faible potentiel de ressources, l'existence même de cette compensation constitue un geste d'ouverture et un compromis en direction des cantons à fort potentiel de ressources. Il est difficilement admissible que cette compensation, sur le plan de la solidarité, prenne le pas sur la compensation des charges géotopographiques et, surtout, que cela se fasse au détriment des cantons à faible potentiel de ressources qui recevraient par là même moins de contributions de la péréquation des ressources.
La majorité de la commission donne l'impression de vouloir mettre le monde à l'envers. Les propositions de la majorité de la commission, si elles sont cumulées, contribueront à renforcer les tensions, les clivages et les déséquilibres que l'on observe entre les pôles urbains et les cantons faibles. Elles nuisent à la cohésion nationale et à l'équilibre de notre pays. Je rappelle que la RPT a pour objectif de combler les disparités entre les cantons et non de les creuser. Nous devons éviter de prendre des décisions qui favoriseraient le développement d'une Suisse à deux vitesses. Je vous invite à soutenir la proposition de la minorité II et à vous rallier ainsi à la décision du Conseil des Etats.
Schibli Ernst · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit I (Fischer Roland) abzulehnen und dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen, welche den bundesrätlichen Entwurf unterstützt.
Den sogenannten Mittelweg zu gehen, wie er von Herrn Fischer vorgeschlagen wird, nämlich für die Berechnung die Zahlen der letzten acht Jahre mit einzubeziehen, ist nicht gerechtfertigt, weil dies den Modalitäten des NFA widersprechen würde. Die Ausrichtung basiert auf einem Zyklus von vier Jahren und ist deshalb so vorzunehmen.
Der Wirksamkeitsbericht und die Botschaft zum Finanz- und Lastenausgleich zeigen auf, dass der NFA funktioniert. Die beschlossenen Abmachungen sind somit auch einzuhalten, und zwar von allen, wie das bereits von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf ausgeführt worden ist. Dieses Ausgleichssystem hat auch dazu beigetragen, dass Steuerdisparitäten abgebaut werden konnten.
Die Solidarität ist bei den Geberkantonen kein Müssen, sondern ein vernünftiger, gutschweizerischer Kompromiss. Der Zusammenhalt und das föderalistische System, für welche der Finanzausgleich ein wesentliches Element ausmacht, sind auch für die Geberkantone von grosser Bedeutung. Ein vierjähriger Beurteilungszyklus sorgt dafür, dass Anpassungen an die jeweils aktuelle Situation entsprechend vorgenommen werden können. Es ist aber absolut notwendig, dass mit den verfügbaren Mitteln gesamthaft haushälterisch umgegangen wird.
Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit, also dem bundesrätlichen Entwurf, und dem vorliegenden Ressourcenausgleich zuzustimmen.
Vitali Albert · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe libéral-radical
In dieser Vorlage 1 geht es um die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcenausgleichs für die Beitragsperiode 2016-2019. Wir haben gehört, dass die Minderheit I (Fischer Roland) eine Neuberechnung über acht Jahre verlangt. Die Minderheit II (Gschwind) verlangt die gleiche Ausgangslage wie der Ständerat. Der Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Kantonen ist eine wichtige Errungenschaft. Im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich - das haben wir heute mehrmals gehört - ist in Artikel 6 Absatz 3 festgehalten, dass angestrebt wird, dass die massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons pro Einwohner mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts erreichen. Dieses Ziel wurde gemäss Wirksamkeitsbericht sogar zum Teil überschritten. Aus diesem Grunde beantragt der Bundesrat, diese Zahlungen anzupassen.
Heute geht es nicht zuletzt um die Solidarität unter den Kantonen. Mit dem Entwurf des Bundesrates kommt man dem Anliegen der ressourcenstarken Kantone entgegen. Die FDP-Liberale Fraktion ist grossmehrheitlich der Meinung, dass diese Anpassungen im NFA für die Beitragsperiode 2016-2019 vertretbar sind. Man kann aber nicht ein Ziel abmachen - ich habe das heute schon gesagt - und dann, wenn es erreicht wird, keine Konsequenzen ziehen: So werden die Geberkantone nicht ernst genommen, und ihre Bereitschaft zur Mitgestaltung wird strapaziert. Wir dürfen nicht nur Verständnis verbreiten und dann alles beim Alten lassen. Das ist ein ungerechtfertigtes Ausspielen von Dominanz. Die FDP/die Liberalen haben sich bereits im Vernehmlassungsverfahren nebst verschiedenen Verbänden positiv für eine Systemverbesserung ausgesprochen.
Ihre Finanzkommission unterstützt den Entwurf des Bundesrates klar mit 22 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt in dieser Vorlage 1 auch grossmehrheitlich die Anpassung des Ressourcenausgleichs gemäss dem Entwurf des Bundesrates. Somit lehnen wir sämtliche Minderheitsanträge ab.
Vischer Daniel · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Wir haben hier drei Anträge. Wir haben den Antrag der Mehrheit, gleich Bundesrat. Die Mehrheit will eine Reduktion der Dotation, abgestellt auf den Wirksamkeitsbericht, mit Bezug auf das Ergebnis der letzten vier Jahre. Der Antrag der Minderheit II (Gschwind) will die Version des Ständerates, gleich Status quo. Der Antrag der Minderheit I (Fischer Roland) hat eine vermittelnde Mittelposition; er stellt auf die letzten acht Jahre ab.
Die Grünen sind in dieser Frage wie natürlich alle Fraktionen etwas gespalten. In der Ausmarchung zwischen dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates, also zwischen der Mehrheit und der Minderheit II (Gschwind), obsiegte die Version des Bundesrates. In der Ausmarchung am Schluss hatte aber der Vermittlungsvorschlag der Minderheit I (Fischer Roland) am meisten Stimmen.
Was gilt es hier zu berücksichtigen? Noch einmal Folgendes: Der NFA ist ein System des Ressourcenausgleichs, es wird auf Ressourcenpotenziale abgestellt. Ziel des NFA ist es, die eigene Zielsetzung der NFA-Gesetzgebung zu erreichen, d. h. 85 Prozent im Mittel. Alle Kantone haben in den letzten vier Jahren diese Zielsetzung erreicht. Gemäss Gesetz ist dem Rechnung zu tragen. Deshalb legt der Bundesrat eine Vorlage vor, die die Dotation reduziert und auch in der Periodik der nächsten Jahre eine zusätzliche Reduktion vornimmt. Dies ist dem Wirksamkeitsbericht angemessen. Nicht sinnvoll ist die Position der Nehmerkantone, der ressourcenschwachen Kantone. Sie gehen nämlich davon aus, dass man ja nicht wisse, wie sich die Zukunft entwickle, deswegen müsse man beim Status quo bleiben. Dazu sagen andere Kantone - ich nenne jetzt einmal das Gros der ressourcenstarken Kantone, ich nenne nicht die Ausreisser Schwyz und Zug, die in diesem Gestrüpp der sogenannten Geberkantone eine Sonderfunktion einnehmen -, dass es natürlich nicht sein kann, über den NFA letztlich weitergehende Zielsetzungen als diejenigen, die im Wirksamkeitsbericht ausgewiesen sind, anzustreben. Dem ist bei nüchterner Betrachtung Rechnung zu tragen. In diesem Sinn ist der Mehrheitsantrag ausgewogen und plausibel.
Nun sagt die Minderheit I (Fischer Roland), die Schwäche könnte sein, dass nur auf die letzten vier Jahre abgestellt wurde, derweil in den Jahren zuvor die Zielsetzung von 85 Prozent ja noch nicht von allen Kantonen erreicht wurde. Deswegen schlägt sie einen Mittelweg vor. Und weil die Grünen ja manchmal die Partei sind, die ein warmes Herz für einen Mittelweg hat, haben wir uns schlussendlich mehrheitlich auf diesen Mittelweg geeinigt, was aber nicht heissen wird, dass die einzelnen Mitglieder dann in der ersten Abstimmung - Mehrheit gegen Ständerat - nicht doch je nach ihrer Kantonszugehörigkeit stimmen wurden.
Persönlich glaube ich, dass der Bundesrat mit seiner Vorlage eine wichtige und richtige Zielsetzung angegeben hat. Noch einmal: Hören wir auf mit diesem lächerlichen Moraldiskurs zwischen ressourcenschwachen und ressourcenstarken Kantonen, und zwar vice versa! Moralismus ist auf beiden Seiten gleich stark vertreten. Es geht weder um schludrige Staatsfinanzen in den einen Kantonen noch um Steuerdumping im Durchschnitt der ressourcenstarken Kantone. Es wurde vorhin mit Recht gesagt: Es ist eben nicht so, dass die ressourcenstarken Kantone vorwiegend die Steuerdumper sind. Das sei noch einmal festgehalten. Letztlich ist der Kompromiss möglich. Persönlich denke ich, dass die Position der Mehrheit ausgewiesen ist.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Ich habe bereits beim Eintreten gesagt, warum wir Ihnen vorschlagen, diese Dotation des Ressourcenausgleichs etwas zu reduzieren und damit im System NFA das zu machen, was eben im Mechanismus des NFA vorgesehen ist. Wir hatten in den Jahren 2012 bis 2015 eine Dotation, die 7,6 Prozent höher war, als es notwendig gewesen wäre, um die Ziele des NFA mit Bezug auf den Ressourcenausgleich zu erreichen. Hier wollen wir für die nächsten Jahre eine gewisse Korrektur machen. Dies im Wissen darum, dass es sich auch ändern könnte, aber auch im Wissen darum, dass man - wenn man im Jahr 2020 feststellen würde, dass der Ressourcenausgleich nicht genügend dotiert ist - diese Ressourcenausgleichsbeiträge nachträglich auch wieder einzahlen, also rückwirkend korrigieren kann. Die Dotation ist auch mit der Korrektur, die wir Ihnen vorschlagen, immer noch sehr hoch. Wir haben nach heutiger Berechnung 2015 immer noch eine Überdotation von 150 Millionen Franken. Wir gehen davon aus, dass wir mit dieser Korrektur, die immer noch eine Überdotation vorsieht, nicht damit rechnen müssen, dass es ab 2016 zu einer grossen Unterdotation kommen wird. Aber ich habe gesagt, dass der Meccano auch dann bestehen würde. Wenn man sieht, dass die Beiträge nicht ausreichen, könnte man wieder in die andere Richtung ausgleichen. Ich denke, dass wir das, was wir im Finanz- und Lastenausgleichsgesetz vorgesehen haben, dass wir nämlich alle vier Jahre die Dotation anschauen und entsprechend anpassen, jetzt auch tun sollten. Jetzt, wo die klaren Kriterien erfüllt sind, sollte man das das auch nachvollziehen.
Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen.
Gysi Barbara · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe socialiste
Offensichtlich aufgrund eines Missverständnisses spreche ich nach der Bundesrätin. Ich bin froh, dass ich im Namen einer Mehrheit der SP-Fraktion jetzt aber doch noch Stellung nehmen kann.
Die Mehrheit der SP-Fraktion unterstützt bei der Dotation des Ressourcenausgleichs den Antrag der Minderheit II (Gschwind), eventualiter den Antrag der Minderheit I (Fischer Roland). Das Ziel des insgesamt noch immer jungen Ressourcen- und Lastenausgleichs, die Disparitäten in der Ressourcenstärke und der Steuerbelastung zwischen den Kantonen zu vermindern, wird bei Weitem verfehlt. Artikel 2 Litera b des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich lautet, der Finanzausgleich soll "die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit und in der Steuerbelastung zwischen den Kantonen verringern". Eine Kürzung der Dotation des Ressourcenausgleichs ist daher grundfalsch und gefährdet die nationale Kohäsion.
Klar ist, dass die ressourcenschwachen Kantone nach wie vor dringend auf die ungekürzten Mittel des Ressourcenausgleichs angewiesen sind und eine allfällige Kürzung, wie sie der Bundesrat und die Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates anstreben, massive Auswirkungen hätte. In fast allen ressourcenschwachen Kantonen wurden Sparpakete, zum Teil sogar mehrere, durchgezogen, mit schmerzhaften Kürzungen und einem Leistungsabbau. Diverse ressourcenschwache Kantone haben bereits heute sehr kostengünstige Verwaltungsstrukturen. Wenn die Einnahmen durch den Ressourcenausgleich gekürzt werden, bedeutet das weitere Sparmassnahmen und einen drastischen Leistungsabbau in diesen Kantonen, die vielfach eine hohe bis sehr hohe Steuerbelastung für ihre Bevölkerung kennen.
Man muss klar festhalten, dass der Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen die Disparitäten unter den Kantonen keineswegs verkleinert hat und der schädliche Steuerwettbewerb weiter angeheizt wurde. Die Steuerbelastungen für natürliche und juristische Personen divergieren je nach Kanton sehr stark. Im Wirksamkeitsbericht ist auf Seite 83 nachzulesen, dass die Steuerbelastung von hochqualifizierten Arbeitnehmenden - in Prozent des verfügbaren Einkommens - zwischen Zug und Neuenburg um rund 15 Prozent differiert. Konsultiert man die Statistik der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu den Steuerbelastungen in den Kantonshauptorten, dann sieht man die riesigen Unterschiede.
Ein Beispiel einer Familie mit zwei Kindern und einem Bruttoarbeitseinkommen von 100 000 Franken: Der Steuerbetrag in Delsberg war 2007, also noch vor Einführung des NFA, 3,3-mal höher als in Zug, im Jahre 2013 war er 5,5-mal höher. In Franken: 2013 bezahlte man in Delsberg 9461 Franken Kantons- und Gemeindesteuern, in Zug gerade mal 1693 Franken. Auch in Schwyz konnte man sich mit einem Steuerbetrag von 4024 Franken nicht wirklich beklagen. In St. Gallen, einem Nehmerkanton, war er mit 6531 Franken dann wieder deutlich höher.
Die Schere geht nicht nur bei der Steuerbelastung auseinander, sondern auch bei der Ressourcenstärke. Die ressourcenstarken Kantone konnten punkto Ressourcenstärke deutlich zulegen. So ist das Ressourcenpotenzial von Zug rund viermal höher als das des Kantons Uri und als dasjenige des Kantons Jura. Eindrücklich sieht man die Unterschiede auch bei der Erhöhung des steuerbaren Einkommens von 2003 bis 2011: Im Kanton Zug stieg es um 38 365 Franken, im Kanton Schwyz um 21 370 Franken, im Kanton Jura gerade mal um 1875 Franken und im Kanton Bern um 1755 Franken. Wenn man diese Zahlen anschaut, so stellt man fest, dass die Unterschiede nach wie vor zu gross sind. Umso unverständlicher sind darum für mich gewisse Boykottaufrufe.
Grosse Differenzen gibt es auch bei der Belastung durch die Unternehmensbesteuerung. Dort kennen wir ein regelrechtes Steuerdumping, an dem sich leider auch ressourcenschwache Kantone beteiligen. Die SP-Fraktion wollte schon bei der Einführung des Finanz- und Lastenausgleichs einen Punkt aufnehmen, der die Ausschöpfung der Ressourcenpotenziale vorsieht. Damals wie heute will die Mehrheit der Finanzkommission dies nicht. Man kann weder alle ressourcenstarken noch alle ressourcenschwachen Kantone über einen Leisten schlagen, doch muss man sagen, dass die ressourcenstarken Kantone auf einem anderen Niveau jammern als die ressourcenschwachen.
Wir wollen auch darum etwas ändern und legen eine Motion zur Ausschöpfung des Ressourcenpotenzials vor. Wir fordern ein Bandbreitenmodell, um auch eine Begrenzung des Steuerdumpings zu erreichen. Ich bitte Sie, uns zu unterstützen.
Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Sie haben jetzt die Argumente der Minderheiten und auch schon jene zum Antrag der Kommissionsmehrheit gehört. Ich bitte Sie namens der Finanzkommission, dem Antrag der Mehrheit zu folgen. Weshalb?
Nur noch ganz kurz: Nach Ansicht der Finanzkommission wurde das quantitative Ziel - nämlich diese 85 Prozent -, welches bei der Einführung des NFA gesetzt worden ist, in den Jahren 2012 bis 2015 erfüllt, teilweise gar übererfüllt. Deshalb scheint es logisch und plausibel zu sein, dass wir hier diese Dotation entsprechend reduzieren. So, wie die Dotation in der ersten Phase erhöht worden ist, muss sie jetzt - logischerweise - wieder reduziert werden. Die Kommissionsmehrheit bittet Sie deshalb, hier dieser Reduktion zuzustimmen.
Es ist heute Morgen auch mehrmals gesagt worden, dass das System funktioniere. Wenn das System tatsächlich funktioniert, kann der Ausgleich nach oben und auch nach unten erfolgen; dieses Mal erfolgt er eben nach unten. Das ist plausibel und entsprechend ausgewogen.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Ihre Finanzkommission hat in der Gesamtabstimmung die Vorlage 1 mit 22 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
Nous discutons maintenant de l'arrêté fédéral concernant la détermination des contributions de base à la péréquation des ressources pour la période de contribution 2016 à 2019.
Aux articles 1 et 2, la commission a décidé, par 16 voix contre 9, de suivre le projet du Conseil fédéral. A l'article 1, elle propose ainsi de diminuer la contribution de base à la péréquation des ressources versée par la Confédération de 196 millions par an. A l'article 2, elle propose de réduire la contribution de base à la péréquation des ressources versée par les cantons à fort potentiel de ressources de 134 millions de francs par an.
Pour sa part, le Conseil des Etats n'a pas suivi le projet du Conseil fédéral et a décidé de ne pas réduire ces contributions.
La décision de la majorité de la commission de suivre le projet du Conseil fédéral se fonde sur le fait que, selon le rapport et le Conseil fédéral, le système de péréquation a garanti aux cantons une dotation financière selon les objectifs fixés. En effet, selon l'article 6 alinéa 3 de la loi sur la péréquation financière et la compensation des charges, les ressources des cantons calculées par habitant devraient atteindre, après addition des versements pour la péréquation des ressources, 85 pour cent au moins de la moyenne suisse. Cette valeur cible a été atteinte et a même été dépassée par tous les cantons au cours de la deuxième période de financement 2012-2015, puisque ces ressources s'élevaient en moyenne à 86 pour cent.
Pour la majorité de la commission, l'adaptation des contributions de base est donc une conséquence de cet article; cette adaptation prend en considération les revendications des cantons contributeurs sans mettre en péril la solidarité entre les cantons contributeurs et les cantons bénéficiaires. Si, durant la période de quatre ans, des cantons passaient en dessous de la valeur minimale de 85 pour cent, il faudrait augmenter la dotation à la péréquation des ressources.
Par contre, la minorité II (Gschwind) s'oppose à cette réduction. Comme vous l'avez entendu, il faut garantir les moyens financiers pour permettre de réduire les disparités entre les cantons, car l'indice des ressources du canton le plus faible a diminué de 0,3 pour cent entre 2008 et 2015 et, dans le même temps, l'indice des ressources du canton le plus fort a augmenté de 21,3 pour cent! Même l'indice des ressources après la péréquation - c'est-à-dire en tenant compte des versements effectués - a évolué de la même manière.
La minorité I (Fischer Roland) vise à trouver un compromis entre la proposition du Conseil fédéral et celle du Conseil des Etats, reprise par la proposition de la minorité II (Gschwind), et calcule la réduction des contributions de base à la péréquation des ressources non seulement sur la base de la dotation durant la période 2012-2015, mais aussi sur la base de la période précédente, soit une période de huit ans.
La majorité de la Commission des finances du Conseil national vous invite à suivre le Conseil fédéral.
Vote
Art. 1-3
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit II ... 96 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 88 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Vote
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 101 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 88 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Vote
Art. 1
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 186 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(1 Enthaltung)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Markwalder Christa · 1VP-F · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical
Art. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Vote
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 143 Stimmen
Dagegen ... 17 Stimmen
(29 Enthaltungen)
Markwalder Christa · 1VP-F · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical
2. Bundesbeschluss über die Festlegung der Grundbeiträge des Lastenausgleichs für die Beitragsperiode 2016-2019
2. Arrêté fédéral concernant la détermination des contributions de base à la compensation des charges pour la période de contribution 2016-2019
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit I
(Vischer Daniel, Fischer Roland, Gilli, Wermuth)
... einen Grundbeitrag von 291 507 794 Franken pro Jahr.
Art. 1
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité I
(Vischer Daniel, Fischer Roland, Gilli, Wermuth)
... une contribution de base de 291 507 794 francs par an.
Art. 2
Antrag der Mehrheit
... einen Grundbeitrag von 560 655 230 Franken pro Jahr.
Antrag der Minderheit I
(Vischer Daniel, Fischer Roland, Gilli, Wermuth)
... einen Grundbeitrag von 437 261 690 Franken pro Jahr.
Antrag der Minderheit II
(Fischer Roland, Gilli, Jositsch, Vischer Daniel, Wermuth)
... einen Grundbeitrag von 453 069 206 Franken pro Jahr.
Antrag der Minderheit III
(Gasche, Gmür, Gössi, Hausammann, Miesch, Schwander, Siegenthaler, Vitali)
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 2
Proposition de la majorité
... une contribution de base de 560 655 230 francs par an.
Proposition de la minorité I
(Vischer Daniel, Fischer Roland, Gilli, Wermuth)
... une contribution de base de 437 261 690 francs par an.
Proposition de la minorité II
(Fischer Roland, Gilli, Jositsch, Vischer Daniel, Wermuth)
... une contribution de base de 453 069 206 francs par an.
Proposition de la minorité III
(Gasche, Gmür, Gössi, Hausammann, Miesch, Schwander, Siegenthaler, Vitali)
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Vischer Daniel · Mit-M · Conseil national · Zurich · Groupe des VERT-E-S
Wir sind bei einem zentralen Bereich dieser Vorlage, nämlich beim soziodemografischen Lastenausgleich. Da geht es um die Abgeltung der steigenden Lasten der Kernstädte. Sie wissen, dass diese die zusätzlichen Problematiken der Armut und des Alters zu bewältigen haben, aber auch zusätzliche Aufgaben mit Bezug auf die Integration ausländischer Personen. Die Kernstädte haben eine spezifische Bevölkerungsstruktur, und sie haben auch zusätzliche Aufgaben zu gewärtigen, die andere nicht zu erfüllen haben. Die damit verbundene Ausstattung steht in Relation mit jener des geografisch-topografischen Lastenausgleichs.
Bei der Einführung des NFA wurde der geografisch-topografische Lastenausgleich gleich hoch bewertet wie der soziodemografische. Das hatte einen historischen Grund: Damals musste der die Bergkantone betreffende Index, der aufgehoben wurde, in einem gewissen Sinne weitergeführt und an den neuen geografisch-topografischen Lastenausgleich angeglichen werden. Nun haben aber die Gutachten von 2009 und 2013, die in Zusammenhang mit den Wirksamkeitsberichten erstellt wurden, gezeigt, dass der geografisch-topografische Lastenausgleich im Verhältnis zum soziodemografischen Lastenausgleich krass überdotiert ist. Im Gutachten von 2009 belief sich der Anspruch beim soziodemografischen Lastenausgleich auf 73 Prozent, jener beim geografisch-topografischen Lastenausgleich auf 27 Prozent. Im Gutachten von 2013 war das Verhältnis 82 zu 18 Prozent. Das ist ja auch der Grund, aus dem der Kanton Waadt eine Standesinitiative eingereicht hat, die in diesem Punkt zu unterstützen ist. Das ist aber auch der Grund für meinen Minderheitsantrag.
Sie haben nun die Dotation beim Ressourcenausgleich gekürzt. Der Bundesrat will nun hier das Verhältnis zwischen geografisch-topografischem und soziodemografischem Lastenausgleich bei 50 zu 50 belassen. Andere Anträge wollen eine höhere Dotation des soziodemografischen Lastenausgleichs und damit einfach das Verhältnis zugunsten des soziodemografischen Lastenausgleichs erhöhen. Ich gehe hingegen vom gleichen Betrag aus wie der Bundesrat und teile ihn anders auf. Ich halte dieses Vorgehen für das einzig richtige und mögliche. In dem Punkt stimme ich Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf zu. Es kann nicht sein, dass Mittel aus der Vorlage 1 nun gewissermassen in die Vorlage 2 verschoben werden. Die Vorlage 1 und die Vorlage 2 haben nichts miteinander zu tun. Es gibt nicht ein Gesamtgefäss, das sich aus Ressourcenausgleich und Lastenausgleich summiert und in dem man nun die Ausgaben hin und her schieben kann. Deswegen ist es angebracht und richtig, nicht die Dotation gegenüber dem Entwurf des Bundesrates zu ändern, sondern das interne Verhältnis zwischen geografisch-topografischem und soziodemografischem Lastenausgleich. Dies will ich mit meiner Minderheit bezwecken.
Ich ersuche Sie deshalb, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen. Es ist ein Antrag, der, wie anfangs ausgeführt, den gesteigerten Lasten der Kernstädte Rechnung trägt. Sie haben auch in Zukunft zusätzliche Lasten zu tragen. Die Dynamik nimmt zu, derweil die Situation der Bergkantone statisch ist, weil sich die geografisch-topografischen Verhältnisse nicht verändern. Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung.
Fischer Roland · Mit-M · Conseil national · Lucerne · Groupe vert'libéral
Meine Minderheit II hat grundsätzlich vorgesehen, dass die Mittel, welche man bei einer Reduktion des Lastenausgleichs im Bundeshaushalt quasi gewinnt, in den soziodemografischen Lastenausgleich fliessen sollen. Es ist so, es handelt sich hier natürlich nicht um kommunizierende Röhren, die technisch miteinander verbunden sind; es gibt keine rechtliche Bestimmung, die sagt, wie gross der Gesamtbeitrag des Bundes sein soll und dass man hier eine Beziehung zwischen Ressourcen- und Lastenausgleich machen soll, und das ist auch richtig so. Es ist aber so, dass wir bei der Einführung des Finanzausgleichs, das heisst beim Übergang zum neuen System, eine Globalbilanz gehabt haben. Dort hat man den Gesamtbetrag des Bundes so festgelegt, dass der Ressourcen- und Lastenausgleich, der Beitrag des Bundes, so hoch ist wie die Nettobelastung der Kantone aus der Aufgabenentflechtung. Deshalb hat man damals so quasi eine Art Gesamtsumme für den Finanzausgleich festgelegt.
Es ist schon nicht so, dass man jetzt sagen kann, man müsse die Beiträge immer auf diesen Globalbilanzbetrag ausrichten, aber man hat sich doch bis zu einem gewissen Grad auf ein Grundmass, eine Grunddotation des Finanzausgleichs festgelegt. Deshalb gibt es durchaus Gründe dafür, zu sagen, man möchte den Gesamtbeitrag des Bundes nicht reduzieren. Es gibt auch noch andere Gründe, welche dafür sprechen würden, beispielsweise haben wir sowohl beim ersten wie beim zweiten Wirksamkeitsbericht festgestellt, dass die Dotation des soziodemografischen Lastenausgleichs, wenn man die Sonderlasten berechnet und bemisst, eigentlich höher sein sollte.
Mein Minderheitsantrag hat in diesem Kontext, wenn man die Haushaltsneutralität für den Bundeshaushalt betrachtet, einen sehr starken Zusammenhang mit meinem Minderheitsantrag in der Vorlage 1. Dieser Minderheitsantrag wurde ja jetzt abgelehnt, das heisst, die Mehrheit hat obsiegt; deshalb macht mein Minderheitsantrag rein rechnerisch betrachtet eigentlich keinen Sinn mehr. In diesem Sinn ziehe ich den Antrag meiner Minderheit II zur Vorlage 2 zurück.
Markwalder Christa · 1VP-F · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical
Präsidentin (Markwalder Christa, erste Vizepräsidentin): Der Antrag der Minderheit II (Fischer Roland) zu Artikel 2 ist zurückgezogen worden.
Gasche Urs · Mit-M · Conseil national · Berne · Groupe BD
Die Minderheit III beantragt Ihnen, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen, die beiden Lastenausgleichstöpfe gleich zu dotieren und somit am Ausmass der Dotierung der beiden Lastenausgleichstöpfe nichts zu ändern. Die Minderheit III ist der Auffassung, dass am Konzept des Jahrhundertwerks NFA nicht bereits nach dem zweiten Wirksamkeitsbericht grundsätzliche Änderungen vorgenommen werden sollten. Solche isolierten Reformen sind geeignet, das ganze System zu destabilisieren, was unbedingt zu vermeiden ist. Dabei wird nicht verkannt, dass - wie es auch gesagt worden ist - die Lasten im soziodemografischen Bereich schwerer zu gewichten sind als die geografisch-topografischen Lasten. Wir schliessen auch nicht aus, dass die angekündigte grundsätzliche Überprüfung im Rahmen des dritten Wirksamkeitsberichtes hier zu Änderungsanträgen führt.
Es muss aber klar beachtet werden, dass es schon bei der Erarbeitung des NFA so war, dass die soziodemografischen Lasten grösser waren als die geografisch-topografischen Lasten. Man hat aber damals aus einer Gesamtsicht heraus einen Konsens gefunden und festgelegt, dass beide Lastenausgleichstöpfe gleichmässig gefüllt werden sollten. Das war auch für die damalige Verfassungsabstimmung ein wichtiges Argument, das dürfen wir nicht vergessen. Der schon vor der Einführung des NFA bestehende Berggebietsausgleich sollte weitergeführt und nicht vom neueingeführten soziodemografischen Ausgleich dominiert werden. Diese Zusicherung durch das Volk hat aus Sicht der Minderheit III wesentlich zur Annahme des NFA beigetragen und darf jetzt nicht ohne politische Konsultationen und ohne Erarbeitung einer Gesamtsicht ausgehebelt werden.
Der Entwurf des Bundesrates hält sich an die bestehenden Grundlagen und ermöglicht eine Überprüfung ohne Zeitdruck und unter Einbezug der Betroffenen aus einer Gesamtsicht.
Wir bitten Sie, dem Antrag der Minderheit III und damit dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen.
Gilli Yvonne · Mit-F · Conseil national · St-Gall · Groupe des VERT-E-S
Als Fraktionssprecherin zu dieser Vorlage eine Abstimmungsempfehlung zu geben ist ja nicht ganz einfach, da es hier nicht um rein sachliche, sondern auch um regionalpolitische Entscheidungen geht. Viele von uns sehen sich hier als Vertreterin und Vertreter ihres Kantons in der entsprechenden Nehmer- oder Geberrolle. Trotzdem hat Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf natürlich Recht, wenn sie sagt, die Vorlage 1 und die Vorlage 2 seien nicht miteinander gekoppelt und sollten auch nicht gekoppelt werden. Trotzdem war der Antrag der Minderheit II (Fischer Roland) ein Versuch, einen Kompromiss zu finden, um eben dem Tatbestand, dass die Zentrumslasten zu wenig ausgeglichen sind, finanzpolitisch "neutral" gerecht zu werden.
Jetzt kann dieser Kompromiss nicht aufrechterhalten werden, weil Sie bei Vorlage 1 dem Bundesrat gefolgt sind. Konsequenterweise hat Herr Fischer seinen Minderheitsantrag zurückgezogen. Trotzdem bleibt jetzt der Tatbestand bestehen, der sich in den letzten Jahren verschärft hat, dass nämlich die Zentrumslasten in der Schweiz grösser geworden sind und mehr Städte davon betroffen sind. Es sind notabene nicht nur die grössten Städte in der Schweiz davon betroffen, sondern auch mittelgrosse Städte in verschiedenen Kantonen, denen eine regionale Zentrumsfunktion zukommt.
Entweder folgen wir jetzt dem Bundesrat, was heisst, dass wir alles so lassen, wie es ist, oder wir folgen der Minderheit I (Vischer Daniel) und anerkennen, dass wir einen neuen Kompromiss finden können, indem wir eben das Verhältnis zwischen dem geografisch-topografischen und dem soziodemografischen Lastenausgleich verschieben.
Ich mache Ihnen beliebt, der Minderheit I (Vischer Daniel) zu folgen und dies zu tun. Obwohl es für diese Anpassung etwas früh ist, ist es eine realitätsgerechtere Abbildung der Jetzt-Situation, als wenn wir das Verhältnis dieser beiden Ausgleichszahlungen bei 50/50 lassen. Mit dem Antrag der Minderheit I wird das Verhältnis zu 60/40 verschoben, das heisst, dass der soziodemografische Lastenausgleich mit etwas mehr als der Hälfte und der geografisch-topografische Lastenausgleich mit etwas weniger als der Hälfte gewichtet wird.
Ich bitte Sie also, bei Vorlage 2 der Minderheit I (Vischer Daniel) zu folgen.
Schneeberger Daniela · Mit-F · Conseil national · Bâle-Campagne · Groupe libéral-radical
Die Mehrheit unserer Fraktion folgt dem Bundesrat respektive der Minderheit III (Gasche). Wir sind klar gegen eine Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs. Wir sind der Meinung, dass Zentrums- und zusätzliche soziodemografische Lasten innerkantonal geregelt werden müssen. Unsere Fraktion hat sich sehr intensiv und sorgfältig mit diesem Thema befasst. Unserer Überzeugung nach ist es auch richtig, dass der Finanz- und Lastenausgleich unter dem Gedanken der Solidarität weiterverfolgt wird. Der Vorschlag des Bundesrates geht dabei in die richtige Richtung. Er stützt sich auf das Ergebnis des Wirksamkeitsberichtes, der klar aufgezeigt hat, dass der Ressourcenausgleich das angestrebte Mindestausstattungsziel in der laufenden Periode mehr als erreicht.
Ich darf Sie in diesem Zusammenhang an das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich erinnern, in dem in Artikel 6 festgehalten wird, dass die massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons pro Einwohner bei mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts liegen sollen. Dieses Ziel wurde erreicht. Der NFA funktioniert. Es ist richtig, dass der Ausgleichsmechanismus im Geiste des Gesetzes gehandhabt wird. Dementsprechend hat der Bundesrat auch die Grundbeiträge für die nächste Periode sowohl beim geografisch-topografischen als auch beim soziodemografischen Lastenausgleich angemessen festgelegt.
Wir stufen die Bedeutung des NFA für die Zukunft des Föderalismus als sehr gross ein. Der NFA verkörpert unseres Erachtens ein gesundes Mittelmass zwischen Steuerwettbewerb und dem Bedürfnis nach Ausgleich. Damit können wir den Steuerwettbewerb auf eine vernünftige Basis stellen, ohne dass dabei die Eigenverantwortung der Kantone untergraben wird. Wir als Parlament müssen aber aufpassen, dass wir diesen Föderalismus nicht durch unsere gesetzgeberische Arbeit schwächen, tendieren wir doch sehr häufig dazu, Kompetenzvermischungen vorzunehmen, obwohl der NFA ursprünglich auch eine klare Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen beinhaltete.
Unsere Fraktion sieht keine Notwendigkeit, an der Aufteilung des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Lastenausgleichs zu je 50 Prozent etwas zu ändern. Dieses System hat sich bewährt, es war ein Commitment. Auch von daher sind wir gegen eine einseitige Erhöhung des soziodemografischen Teils, zumal es zwei verschiedene Systeme sind, das eine ist ein Ausgleichssystem für nichtvorhandene Ressourcen, das andere ist ein Ausgleichssystem für Lasten. Diese Bereiche sind nicht direkt miteinander verbunden. Entsprechend müssen allfällige Massnahmen innerhalb des Systems selbst getroffen werden. Wie gesagt, das heutige System hat sich bewährt. Zusätzliche innerkantonale Lasten wie zum Beispiel Zentrumslasten oder soziodemografische Lasten müssen letztlich auch innerkantonal geregelt werden. Diesbezüglich lässt sich eine einseitige Erhöhung dieser Abgeltung im Rahmen des NFA nicht rechtfertigen. Es ist eine Vermischung der Systeme.
Wir bitten Sie also, dem Bundesrat und der Minderheit III zu folgen.
Wermuth Cédric · Mit-M · Conseil national · Argovie · Groupe socialiste
Ich glaube, meine Vorrednerinnen und Vorredner haben klar ausgeführt, dass die statistischen Auswertungen zum NFA im Wirksamkeitsbericht zeigen, dass wir eine Ungleichverteilung zwischen dem soziodemografischen und dem geografisch-topografischen Lastenausgleich haben. Diese Ungleichheit hat, wie Kollege Roland Fischer vorhin richtig ausgeführt hat, über die Jahre hinweg sogar noch zugenommen. Heute gehen wir davon aus, dass von den Sonderlasten etwa 82 Prozent der Natur des soziodemografischen Lastenausgleichs entsprechen und 18 Prozent der Natur des geografisch-topografischen Lastenausgleichs; wir haben aber in der Praxis des NFA nach wie vor eine Regelung von 50/50. Die effektiven Kosten, die dann entsprechend bei den Kantonen entstehen, werden noch ungleicher ausgeglichen. Die geografisch-topografischen Sonderlasten werden ungefähr zu 35 Prozent ausgeglichen, bei den soziodemografischen Sonderlasten sind es nur 14,3 Prozent, bei den Lasten der Kernstädte sogar nur 4,3 Prozent. Deshalb ist eigentlich auch in allen Stellungnahmen der Kantone klar, dass wir hier zumindest mittelfristig eine Angleichung machen müssen.
Es wurde auch hier vorne nichts anderes gesagt. Die Frage ist, wo wir das tun und wie wir das machen. Die SP-Fraktion spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass wir die Dotierung des soziodemografischen Lastenausgleichs entsprechend der Position der Mehrheit Ihrer Kommission erhöhen. Wir kommen aber jetzt infolge der Abstimmung, die wir bei der Vorlage 1 durchgeführt haben, in eine etwas spezielle Situation. Wir müssen schon genau anschauen, wo denn die Gelder hingehen, wenn wir jetzt die Gelder des soziodemografischen Lastenausgleichs entsprechend erhöhen. Sie kommen insbesondere vier Kantonen zugute: Genf, Zürich, Waadt und Basel-Stadt. Da muss ich Ihnen schon sagen, geschätzte Kollegen und Kolleginnen aus diesen Kantonen: Es geht natürlich nicht, wenn Sie auf der einen Seite sagen, sie möchten weniger in den Ressourcenausgleich einzahlen, aber auf der anderen Seite beim soziodemografischen Lastenausgleich gerne mehr erhalten möchten. In ein, zwei Jahren, wenn es dann um die Ausfinanzierung der Unternehmenssteuerreform III geht, ist dann die freundeidgenössische Solidarität wieder ganz zentral, und dort dürfen sich dann natürlich wieder alle Kantone an den Kosten beteiligen. Das ist keine Politik, wie sie mittelfristig die Kohärenz dieses Landes aufrechterhält.
Ich bitte Sie, hier konsequent zu bleiben und in Vorlage 1 entsprechend der Linie des Ständerates zu folgen, wenn das dann noch einmal zu uns zurückkommt. Dann haben wir eine kohärente Konzeption. Zusammengefasst bittet Sie auch die SP-Fraktion, hier der Position der Mehrheit zu folgen. Eine Aufteilung von 60/40 ist immerhin eine Annäherung, und die Zusatzlastenzahlung wird entsprechend im Rahmen des soziodemografischen Lastenausgleichs aufgrund der tatsächlichen Lasten neu ausgeglichen.
Widmer-Schlumpf Eveline · BR-F · Conseil fédéral · Grisons
Wie verschiedentlich gesagt wurde, ist das Verhältnis zwischen soziodemografischem und geografisch-topografischem Lastenausgleich im Jahre 2004 politisch bewusst ausgehandelt und auch so in der Verfassungsabstimmung dargelegt worden. Es geht hier ja nicht nur um die Ausgleichstöpfe des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Lastenausgleichs, sondern auch um den dritten Teil dieses Ausgleichs - der in sich ein Gesamtsystem ist -, den noch mit 360 Millionen Franken dotierten Härteausgleich. Er wird jetzt Jahr für Jahr um 4 Prozent zurückgebaut, aber er gehört auch dazu. Das ist ein in sich geschlossenes Gesamtsystem. Sie wissen, wie der soziodemografische Lastenausgleich entstanden ist. Er wurde aus dem Nichts geäufnet und entwickelt. Der geografisch-topografische Lastenausgleich ist eine Weiterführung des Teilindikators "Anteil Berggebiet" des Finanzkraftindex. Der Unterschied, wie er heute besteht, hat immer bestanden, auch bei der Einführung dieser beiden Töpfe und bei der bewussten Dotierung der Töpfe mit jeweils 50 Prozent.
Herr Nationalrat Wermuth, Sie haben aufgezeigt, wie viele Prozent der Sonderlasten mit dieser Ausgleichszahlung abgegolten werden. Der Grad der Abgeltung der Lasten ist nur ein Kriterium; das war schon bei der Diskussion um die NFA-Lastenausgleichstöpfe klar. Das massgebende Kriterium ist die Tragbarkeit der Lasten. Die Tragbarkeit der Lasten ist in den ressourcenstarken Kantonen grösser als in den ressourcenschwachen Kantonen. Darum war es auch gerechtfertigt, die Töpfe gleich zu dotieren, auch wenn die Lasten im soziodemografischen Lastenausgleich etwas höher sind als im geografisch-topografischen Lastenausgleich. Der soziodemografische Lastenausgleich fliesst heute zu 80 Prozent in vier ressourcenstarke Kantone; das ist auch richtig, das ist systemkonform. Genf, Waadt, Zürich und Basel-Stadt haben 80 Prozent der Ausgleichszahlungen des soziodemografischen Lastenausgleichs. Das ist absolut richtig, aber es ist auch eine Frage der Tragbarkeit der übrigen Lasten.
Ich habe es gesagt: Der Ressourcenausgleich und der Lastenausgleich sind keine kommunizierenden Röhren. Darum müssen Sie auch ein paar finanzpolitische Überlegungen machen, wenn Sie einfach den Lastenausgleich erhöhen wollen. Wenn Sie diese 196 Millionen Franken zusätzlich in ein System geben wollen, müssen Sie sich schon überlegen, wie Sie das finanzieren wollen. Dieses System verlangt diese Erhöhung aber nicht zwingend. Wir sind uns einig: Der NFA verlangt in seiner Grundkonzeption nicht, dass man jetzt den soziodemografischen Lastenausgleich erhöht, es gibt keine Kriterien dafür. Aufgrund der heutigen finanzpolitischen Lage möchte ich Sie bitten, den soziodemografischen und den geografisch-topografischen Lastenausgleich so zu belassen, wie sie heute sind.
Schwander Pirmin · Mit-M · Conseil national · Schwyz · Groupe de l'Union démocratique du Centre
Zu den Sonderlasten zählen strukturelle Faktoren in Berggebieten - das ist das Gefäss des geografisch-topografischen Lastenausgleichs - sowie Probleme von Kernstädten und Agglomerationen; das ist das Gefäss des soziodemografischen Lastenausgleichs. Bei diesen Sonderlasten wird regelmässig untersucht, wie sie sich zusammensetzen. Die Gefässe des geografisch-topografischen Lastenausgleichs und des soziodemografischen Lastenausgleichs wurden von Beginn weg mit je 50 Prozent dotiert; eigentlich hätte von Beginn weg eine andere Dotierung vorgenommen werden müssen. Aber diese Zusammensetzung von 50 zu 50 war politisch so gewollt. In der Zwischenzeit haben sich die Sonderlasten im Bereich der soziodemografischen Faktoren noch verstärkt. Deshalb will die Minderheit I (Vischer Daniel) eine Neuaufteilung der Finanzierung dieser zwei Gefässe. Die Minderheit III (Gasche) will an dieser Aufteilung nichts ändern, weil diese von Beginn weg so gewollt war.
Die Mehrheit der Kommission will, dass wir den soziodemografischen Lastenausgleich mit rund 196 Millionen Franken aufdotieren. Warum? Der Wirksamkeitsbericht zeigt, dass die Zentrumslasten gegenüber dem letzten Bericht noch stärker zugenommen haben. Diese ungleiche Verteilung, diese Verschärfung muss nach Ansicht der Mehrheit der Kommission entsprechend korrigiert werden. Deshalb bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Finanzkommission, hier diese Aufdotierung vorzunehmen. Am Schluss wurde die Aufdotierung mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung so genehmigt, wie es Ihnen jetzt die Mehrheit beantragt. In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission die Vorlage, inklusive der Aufdotierung, mit 15 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen an.
Ich bitte Sie namens der Finanzkommission, dem Antrag der Mehrheit zu folgen.
Carobbio Guscetti Marina · Mit-F · Conseil national · Tessin · Groupe socialiste
La majorité de la commission propose de mieux compenser les charges sociodémographiques des cantons en ajoutant 196 millions de francs de contributions de la part de la Confédération. Ces charges occasionnent des coûts notablement supérieurs à ceux des charges géotopographiques à cause de la plus forte concentration de chômeurs, de personnes seules, de chômeurs en fin de droits, de personnes âgées et d'étrangers dans les villes centres, ce qui implique aussi des dépenses liées au développement des transports publics, à la sécurité, voire - comme cela a été dit - des universités.
Pour la majorité de la commission, la compensation des charges indemnise de façon très inégale les charges excessives. Les paiements compensatoires accordent aux facteurs géotopographiques une pondération trop forte en comparaison des charges excessives des villes centres. Les calculs montrent que les charges sociodémographiques sont proportionnellement encore plus lourdes, puisque le ratio 70/30 pour cent est passé à 82/18 pour cent.
La commission a donc décidé de mieux compenser ces charges sociodémographiques par 13 voix contre 11. Selon la commission, la répartition entre les deux volets ne doit plus se faire à parts égales. L'indemnisation versée pour charges excessives dues à des facteurs géotopographiques resterait fixée à 364 millions de francs par an et celle portant sur les facteurs sociodémographiques passerait à 560 millions de francs. La nouvelle répartition serait alors de 60 pour cent en faveur des charges sociodémographiques et de 40 pour cent pour les facteurs géotopographiques.
La minorité I (Vischer Daniel) veut augmenter la compensation des charges sociodémographiques en diminuant les moyens à disposition pour les facteurs géotopographiques. Elle vise à augmenter les moyens pour les charges sociodémographiques sans augmenter les contributions de la Confédération.
Comme vous l'avez entendu, la proposition de la minorité II (Fischer Roland) a été retirée.
Enfin, la minorité III (Gasche) veut soutenir le projet du Conseil fédéral et ne pas changer la dotation des charges. Elle veut maintenir le rapport 50 pour cent pour les charges sociodémographiques et 50 pour cent pour les charges géotopographiques.
Je vous invite à soutenir les propositions de la majorité de la commission.
Vote
Art. 1, 2
Präsidentin (Markwalder Christa, erste Vizepräsidentin): Der Antrag der Minderheit II (Fischer Roland) wurde zurückgezogen.
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit III ... 92 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 91 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Vote
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit III ... 119 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 64 Stimmen
(1 Enthaltung)
Vote
Art. 1
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 185 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Vote
Art. 2
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 182 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(3 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Markwalder Christa · 1VP-F · Conseil national · Berne · Groupe libéral-radical
Art. 3, 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Markwalder Christa, erste Vizepräsidentin): Es liegt ein Ordnungsantrag der grünen Fraktion auf Rückkommen vor.
Rytz Regula · Mit-F · Conseil national · Berne · Groupe des VERT-E-S
Ich möchte mich entschuldigen, dass ich hier Ihre wertvolle Zeit beanspruche, aber es ist mir wichtig zu sagen, dass sich vorhin bei unserer Fraktion zwei Personen bei der wichtigen Abstimmung zum Antrag der Minderheit III (Gasche) getäuscht haben. Aus der aktuellen Diskussion heraus haben sie falsch abgestimmt. Ich beantrage, dass wir diese Abstimmung wiederholen. Es tut mir leid, dass ich das sagen muss. Es wäre mir wichtig, dass Sie uns die Chance geben, richtig abzustimmen.
Vote
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag der grünen Fraktion ... 95 Stimmen
Dagegen ... 91 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Präsidentin (Markwalder Christa, erste Vizepräsidentin): Somit wiederholen wir die Abstimmungen zu den Artikeln 1 und 2.
Vote
Art. 1, 2
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit III ... 94 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 93 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Vote
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit III ... 101 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 85 Stimmen
(1 Enthaltung)
Vote
Art. 1
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 170 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(15 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Vote
Art. 2
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 170 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(15 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Vote
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 139 Stimmen
Dagegen ... 1 Stimme
(46 Enthaltungen)