15.3214
Volkswirtschaftliche Auswirkungen der Swissness-Vorlage vor der Inkraftsetzung prüfen
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Le président (Hêche Claude, président): Le Conseil fédéral propose de rejeter le postulat.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
"Volkswirtschaftliche Auswirkungen der Swissness-Vorlage vor der Inkraftsetzung prüfen": So heisst mein Postulat. Ich mache nun eine Vorbemerkung, einen Verweis auf die wirtschaftliche Situation: Die jüngste Umfrage zeigt, dass sich 72 Prozent der Unternehmen in der Schweiz gezwungen sehen, Arbeitsplätze abzubauen. Das ist vor allem in der produzierenden Industrie der Fall, was besonders bedauerlich ist.
Es handelt sich um ein Postulat und nicht um eine Motion. Wenn ich im Vorfeld mit dem einen oder anderen Kollegen darüber sprach, bekam ich jeweils den Eindruck, es gehe schon um einen fixen Auftrag, die Swissness-Vorlage zu sistieren. Das ist überhaupt nicht der Fall: Ich reiche für mein Anliegen ein Postulat ein und habe in vier Punkten Klärungsbedarf. Beim fünften Punkt geht es um die Klärung der Frage, was überhaupt passieren würde, wenn man die Swissness-Vorlage nicht umsetzen würde.
Es steht aber nirgends geschrieben, dass das absolut so sein muss. Ich bin nämlich der Meinung, dass man ein Postulat in relativ kurzer Frist beantworten kann. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat ja die Motion 15.3500 eingereicht, die auf dieses Postulat verweist. Diese Motion kommt wahrscheinlich in der Herbstsession in den Nationalrat und wäre dann im Winter bei uns. Vielleicht haben wir bis dann ohnehin schon eine Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat erhalten und hätten damit zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Wenn es dann Frühjahr 2016 wird, bis das Postulat bearbeitet ist und der Bericht vorliegt, wäre das auch nicht dramatisch: Man ist ja immer noch im Fahrplan, der den 1. Januar 2017 als Termin vorsieht. Ich verstehe also die Panikmache nicht.
Wir wollen das, was wir beschlossen haben, nicht bereits jetzt wieder aussetzen. Aber Sie wissen es: Es war eine schwierige Geschichte mit der Swissness. Die Marke Schweiz sollte geschützt und zugleich gestärkt werden. Doch wie wir wissen, ist "gut gemeint" oftmals das Gegenteil von "gut gemacht". Die Swissness-Vorlage droht, jedenfalls im Vorfeld der per 1. Januar 2017 geplanten Umsetzung, zu einem veritablen Bürokratiemonster zu verkommen.
Ich möchte jetzt nicht die ganze Diskussion, die wir bei der Swissness-Vorlage geführt haben, Revue passieren lassen, denn jetzt geht es um die Umsetzung dessen, was man dort beschlossen hat. Aber Sie werden mit mir einig gehen, dass strengere Erfordernisse zu höheren Produktionskosten führen; das ist leicht nachvollziehbar. Nach dem Wechselkursschock Anfang Jahr folgte die grosse Ernüchterung bei exportorientierten Unternehmungen, beim Gewerbe und beim Detailhandel im Inland. Mitten in diese wirtschaftliche Situation mit verschärften Bedingungen fallen nun die Verordnungen zur Swissness, also zum Markenschutz und zur Herkunftsangabe Schweiz. Dies setzt dem Ganzen die Krone auf.
Jedenfalls hat zum Beispiel der Toblerone-Produzent umgehend angekündigt, künftig auf Schweizer Milch und somit auf die Angabe "Swiss made" zu verzichten. Kakao, der wichtigste Bestandteil, wächst ja schliesslich auch nicht bei uns. Die Marke ist dermassen stark, und man assoziiert damit aufgrund der bekannten Ausstattung so viel Schweiz, dass die Toblerone das Kreuz möglicherweise gar nicht braucht, um als schweizerisch erkannt zu werden. Was sind die Folgen? 500 Landwirte - die "Berner Zeitung" spricht sogar von 600 - können ihre Milch nicht mehr liefern, weil der Toblerone-Produzent dann ja nicht mehr Schweizer Milch verwenden muss; er kann wohl, aber er muss nicht. Sie können sich wahrscheinlich selber ausmalen, was passiert, wenn die Produktion nicht mehr hier stattfindet. Damit hätten die Swissness-Puristen dann wohl das erste Eigentor geschossen.
Zu einem regelrechten Bürokratiemonster droht die Regelung bei verarbeiteten Lebensmitteln zu werden. Anschauungsunterricht bietet vor meiner eigenen Haustüre die Knorr Nährmittel AG, die zum niederländischen Konzern Unilever gehört. Knorr beschäftigt in der Schweiz 500 Mitarbeitende und stellt allein für den Schweizer Markt 560 Produkte her - Suppen, Saucen, Gewürze usw. -, die insgesamt 970 Rohstoffe enthalten. Für jede einzelne Ingredienz müsste laufend der Selbstversorgungsgrad nachverfolgt werden - so vorgesehen im Anhang II zur Verordnung über die Verwendung der Herkunftsangabe "Schweiz" für Lebensmittel. Es müssten Lieferanten nach der Herkunft ihrer Lieferungen befragt und allenfalls gewechselt werden, es müssten Dutzende von Gesuchen für Qualitätsausnahmen gestellt und Rezepturen und Verpackungen geändert werden. Kein Wunder, erwägt man bei Knorr den Verzicht auf die Swissness-Auslobung, womit natürlich auch der Standort infrage gestellt wäre.
Sorgen bereiten die Swissness-Bestimmungen auch den Herstellern von Industrieprodukten, bei denen gemäss Markenschutzgesetz für die Swissness-Auslobung 60 Prozent der Herstellungskosten des gesamten Produktes in der Schweiz anfallen müssen. Damit steht die Schweiz international völlig allein auf weiter Flur. Für die weltweit starke Auszeichnung mit der Marke "Made in Germany" sind 45 Prozent ausreichend, für andere sind es 50 Prozent oder weniger.
Der grössere Unterschied als der Prozentsatz ist aber die Berechnungsbasis. In Deutschland wird sinnvollerweise auf die in Deutschland geschaffene Wertschöpfung abgestellt, es werden nicht die - viel tieferen - Produktionskosten als Basis genommen.
Zum verschärften Gesetz - das ist alles Gesetz, das haben wir so beschlossen - kommen nun die komplizierten Ausführungsverordnungen, die schon beim Lesen, geschweige denn in der Praxis, insbesondere in den KMU Kopfschmerzen bereiten müssen. Das lässt für den Industriebereich nichts Gutes erahnen. Denken Sie an die 25 Ingredienzen in einer Minestrone. Oder wie können zum Beispiel asiatische Lieferanten gezwungen werden, ihre Warenproduktionskosten und damit auch ihr Geschäftsgeheimnis den Schweizer Firmen und letztlich den Schweizer Gerichten offenzulegen? Das ist völlig unklar und stellt eine klassische Rechtsunsicherheit dar. Für jedes einzelne Bestandteilchen, zum Beispiel einer Uhr, ist jederzeit ein lückenloser Nachweis für einen eventuellen Gerichtsfall bereitzuhalten. Dazu kommen Wechselkursschwankungen, die sich ebenso wenig wie die Forschungs- und Entwicklungskosten spezifisch einem einzigen Produkt zuweisen lassen, wie das gefordert ist.
Und hier droht bereits noch ein Eigentor apropos Geschäftsgeheimnis: Möchte man einen unliebsamen Konkurrenten loswerden, schwärzt man ihn künftig wohl am besten wegen Verletzung der Swissness an. Dann muss der beweispflichtige Unternehmer seine ganzen Berechnungsgrundlagen offenlegen - womit ein Anreiz zur missbräuchlichen Anwendung zwecks Ausforschung gesetzt wird. Das bundesrätliche Argument, dies sei erst im Prozessfall notwendig, verfängt nicht. Ein KMU wird, wenn es etwa von einem Grosskonzern angegangen wird, seine Berechnungsgrundlagen bereits vorprozessual offenlegen müssen, wenn es nicht Gefahr laufen will, in ein kostspieliges und langwieriges Prozessverfahren verwickelt zu werden.
Das Fazit ist somit ernüchternd: Die Verordnungen zur Swissness sind dermassen bürokratisch und kostentreibend, dass sie nur eines mit Sicherheit bewirken: Sie werden dem Wirtschafts- und vor allem dem Produktionsstandort Schweiz nachhaltigen Schaden zufügen.
Nachdem in der Frühjahrssession einige Vorstösse zu dieser Problematik eingereicht worden sind, ist auch die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates auf die drohende Entwicklung aufmerksam geworden und fordert nun in der Kommissionsmotion 15.3500 die Sistierung der Inkraftsetzung der Swissness-Vorlage und die Vereinfachung der Ausführungsverordnungen. Das, wie gesagt, haben wir nicht jetzt zu entscheiden. Hier geht es um ein Postulat. Nur ein Marschhalt bei der Umsetzung kann Klarheit schaffen über mögliche Auswirkungen des Bürokratiemonsters Swissness, welches wahrnehmbar viele Betriebe unnötigerweise weniger konkurrenzfähig macht. Denn es macht die verbleibenden Schweizer Produkte nicht unbedingt schweizerischer, aber mit Sicherheit teurer. Und je teurer das Produkt, also beispielsweise Uhren oder Pharmazeutika, desto grösser ist der Anreiz für Fälschungen.
Doch, Frau Bundespräsidentin Sommaruga, ausgerechnet gegen Piraterie ist die Swissness-Vorlage untauglich. Dafür müsste einfach das bestehende, viel strengere Wappenschutzgesetz wieder von der Verwaltung angewendet und durchgesetzt werden. Seit 1991, seit dem Jubiläum der Eidgenossenschaft, bedient man sich nämlich frei, und das Gesetz wird nicht mehr durchgesetzt. Das ist der eigentliche Fehler.
Noch eine Schlussanmerkung zum Fall Knorr: Kollege Minder hat einen Antrag in die Kommission für Rechtsfragen eingebracht, der das Meldeverfahren betrifft. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat in einer Medienmitteilung zur Umsetzung von Swissness folgende Empfehlung abgegeben: "Das Meldeverfahren an das WBF soll vereinfacht und weniger bürokratisch ausgestaltet werden (Art. 10 der Verordnung über die Verwendung der Herkunftsangabe 'Schweiz' für Lebensmittel)." Die Bundesverwaltung teilte nun der Fial, das ist der Dachverband der Nahrungsmittelproduzenten, unmissverständlich mit, dass ein blosses Meldeverfahren gar nicht möglich sei. Es brauche in jedem Falle ein Bewilligungsverfahren.
Sehen Sie, so gibt es noch jede Menge Unklarheiten, die bereinigt werden müssen. Es gibt Nachholbedarf, um diese Vorlage auch so umzusetzen, dass man sie wenigstens einigermassen verantworten kann. Ich weiss auch nicht, welchem Land gedient sein soll, wenn man die verarbeitende Industrie, also die nachgelagerten Betriebe, schwächt. Ich glaube, keinem, wenn man nämlich nicht mehr liefern kann, wie das Beispiel der Schokolade zeigt. Hier müssen wir einfach vorsichtig sein. Gehen wir doch auf Nummer sicher, nehmen wir uns die Zeit, und machen wir das mit der notwendigen Sorgfalt.
Ich kann Ihnen also in diesem Sinne nur empfehlen, das Postulat anzunehmen. Es stellt nicht die Grundsatzentscheide infrage, aber es will eine gute und vor allem wirtschaftsverträgliche Lösung. Ich will mich nicht für einen drohenden Stellenabbau in der Schweiz oder für Produktionsverlagerungen entschuldigen müssen.
Comte Raphaël · 1VP-M · Ständerat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion
Il ne s'agit que d'un postulat, mais visiblement il suscite quelques réactions. Il faut croire qu'il s'inscrit dans un certain nombre d'interventions parlementaires et de demandes faites par différents milieux, qui font que cette intervention dépasse sans doute largement le cadre d'un simple postulat.
J'ai toutefois entendu avec satisfaction Monsieur Germann indiquer que, par le biais de son postulat, il ne souhaitait pas remettre en cause l'entrée en vigueur du projet Swissness. Cela signifie que, quel que soit le sort réservé au postulat, le Conseil fédéral restera pleinement engagé à faire entrer en vigueur cette législation dans les délais qu'il a lui-même fixés. Je pense toutefois que, pour des raisons de clarté politique, il vaut mieux rejeter ce postulat et ainsi ne pas créer une insécurité politique et juridique, qui serait sans doute préjudiciable au dossier.
Nous sommes dans une phase particulière de ce dossier Swissness. Une loi a été votée, une loi qui n'a pas satisfait tout le monde, mais qui a été démocratiquement votée. Nous sommes dans la phase de mise en oeuvre de cette loi. Le Conseil fédéral a élaboré une ordonnance qui a été mise en consultation. Il est naturellement judicieux de se poser un certain nombre de questions, celles qui figurent dans le postulat, mais j'ai le sentiment qu'une grande partie de ces questions ont été posées et ont été résolues dans le cadre de l'examen de la loi. Lorsque nous avons voté le projet Swissness, nous nous sommes posé ces questions, nous n'avons pas légiféré sans réfléchir aux conséquences que pouvait avoir ce projet et j'ai le sentiment ici qu'on ne ferait que refaire le travail que l'on a déjà fait une première fois.
Nous avons reçu beaucoup d'interventions, notamment lorsque la Commission des affaires juridiques a examiné l'ordonnance, qui demandent de reporter la mise en vigueur de la loi, voire d'y renoncer purement et simplement. Il faut rappeler qu'au stade où nous en sommes, par le biais de l'ordonnance, nous ne pouvons que mettre en oeuvre la loi, mais non pas la modifier. Je constate, d'après les différentes interventions que nous avons reçues, que ceux qui étaient opposés à la loi y sont restés opposés, ceux qui étaient favorables y sont restés favorables. Finalement, comme dans un match de football, on peut rediscuter des deux premières mi-temps lors de la troisième, mais quelles que soient les conclusions de ces discussions, cela ne remet pas en cause le résultat qui a eu lieu à la fin du match. Il n'y a pas ici d'arguments péremptoires qui nécessiteraient que l'on remette en cause l'entrée en vigueur de la loi ou qu'on se repose des questions que nous nous sommes déjà posées.
Je constate aussi que la loi qui a été votée n'a pas été combattue par référendum. Cette loi a donc été démocratiquement votée.
Avec les différentes interventions qui sont faites - le postulat Germann est l'intervention la plus "soft" qui a été déposée, mais il y en a d'autres -, on a un peu le sentiment d'une tactique de guérilla face à cette loi qui a été votée, que je trouve particulièrement peu opportune.
Un autre point, qui me paraît important, c'est que nous sommes dans la situation où une loi a été votée, et le Conseil fédéral, comme autorité exécutive, a l'obligation d'exécuter les lois votées par le Parlement. Il a naturellement une certaine marge de manoeuvre, mais il ne peut pas repousser indéfiniment l'entrée en vigueur d'une loi. S'il le faisait, il se rendrait complice d'un abus de pouvoir. Le Conseil fédéral, dans l'ordonnance qui a été mise en consultation, prévoit déjà une mise en vigueur échelonnée de la loi, ce qui permettra largement de tenir compte des craintes de certains milieux économiques quant à l'entrée en vigueur de cette loi. Si on suivait les avis de certains milieux en repoussant l'entrée en vigueur, ce serait un peu comme si on accordait un droit de veto au Conseil fédéral relatif aux lois votées par le Parlement. Or, cette loi a été votée, il s'agit maintenant de la mettre en oeuvre. Comme l'a rappelé Monsieur Germann, par un postulat, on ne pourra pas empêcher la loi d'entrer en vigueur. Je suis satisfait d'avoir entendu que l'auteur du postulat partage cet avis.
Je considère toutefois que l'un des poisons de notre économie, c'est l'insécurité juridique, et que, même si ce postulat ne peut pas remettre en cause la loi votée, on créerait ici de nombreuses insécurités pour les entreprises. Je crois qu'il vaut mieux rejeter le postulat pour ne pas rouvrir complètement ce dossier. Dans le cadre de l'ordonnance, les commissions compétentes ont fait part d'un certain nombre de remarques au Conseil fédéral pour que l'ordonnance tienne compte d'un certain nombre de revendications de certains milieux. Je pense qu'on doit en rester à la mise en oeuvre de la loi par le biais de l'ordonnance et qu'on ne doit pas introduire de nouvelles insécurités par le biais d'un postulat. Je voterai contre ce postulat.
Berberat Didier · Mit-M · Ständerat · Neuenburg · Sozialdemokratische Fraktion
Moi aussi, je vous demande de rejeter ce postulat. Celui-ci est d'ailleurs un peu bizarre, dans la mesure où, au départ, on a plutôt l'impression qu'il s'agit d'une interpellation. Mais, il demande malgré tout un rapport. J'ai aussi pris acte avec satisfaction du fait que Monsieur Germann a affirmé que son postulat n'avait pas pour but de mettre en danger ou de différer l'entrée en vigueur de la loi. Cependant, à la réception d'un certain nombre de prises de position des lobbys concernant ce postulat, je n'ai pas pu m'empêcher de penser que certains avaient d'autres buts.
J'ai donc l'impression que les opposants au projet Swissness sont sortis par la porte et qu'ils essayent de rentrer par la fenêtre en profitant de la question du franc fort pour remettre en cause l'entrée en vigueur, voire l'existence de cette loi. A mes yeux, le franc fort pose de grands problèmes à l'économie suisse, mais je ne pense pas que le report de la loi sur le label Swissness permettra de les résoudre. Et je ne peux pas m'empêcher de penser que le franc fort a bon dos, dans la mesure où beaucoup d'entreprises s'abritent derrière lui pour appliquer des mesures de déréglementation et de péjoration de la situation des travailleuses et travailleurs, pour envisager des délocalisations ou des licenciements, même si, je le répète, je ne sous-estime pas ce problème.
Du point de vue institutionnel, cela pose de sérieuses difficultés, dans la mesure où on a l'habitude en Suisse d'adopter des lois et de charger le Conseil fédéral de les mettre en vigueur. Accepter de différer, comme certains le demandent, pas Monsieur Germann, mais en tout cas les lobbys qui se sont bien manifestés et qui sont d'ailleurs les mêmes que ceux qui s'étaient opposés au projet Swissness à l'époque, signifierait qu'on agirait quasiment comme des républiques un peu exotiques ou bananières, où les parlements adoptent des lois, puis ne les mettent pas en vigueur. Je persiste à penser qu'il est fondamental de pouvoir mettre rapidement en vigueur les lois. C'est aussi une question de crédibilité du politique vis-à-vis de l'économie et de la population en général.
Monsieur Comte a rappelé que cette loi a été votée en 2013 et qu'elle n'a pas fait l'objet d'un référendum. Si les opposants avaient fait preuve de fair-play, ils auraient lancé le référendum et on aurait pu avoir une discussion au sein du peuple suisse. Là, en quelque sorte, ils profitent d'un fait nouveau, le franc fort, qui a d'ailleurs peu d'influence sur ce sujet, pour remettre en question ce qui a été accompli difficilement, péniblement et longuement par le Parlement.
Des entreprises ont déjà commencé à s'adapter à la législation Swissness et ont investi dans ce but. Le délai d'ici à l'entrée en vigueur, je le rappelle, qui est fixée au 1er janvier 2017, est suffisamment long pour que l'économie puisse s'adapter, d'autant plus qu'il y a encore un délai supplémentaire de deux ans pour écouler les stocks.
Je rappellerai, sans revenir sur le fond du projet Swissness, que les entreprises ont toujours le choix d'utiliser le mot "suisse" dans leurs indications de provenance; ce n'est pas une obligation. Si une entreprise ne souhaite pas être liée par les règles de la législation Swissness, qui sont effectivement assez exigeantes, elle peut simplement ne pas se référer à son origine suisse; c'est son droit le plus strict, il n'y a pas d'obligation de le faire. Si on utilise le "Swiss made", c'est un choix, mais on doit respecter les règles d'origine, et on ne peut pas jouer sur les deux tableaux et avoir, comme on dit d'une façon un peu triviale, le beurre et l'argent du beurre. On ne peut pas se proclamer suisse à tout moment, notamment lors des discours du 1er août et, chaque fois qu'on le peut, faire en sorte qu'une bonne partie de l'économie suisse travaille avec des entreprises étrangères, ce qui a effectivement des conséquences importantes sur la place économique suisse. Il en va à mes yeux de la protection des consommateurs; il est important que ces derniers, qu'ils soient suisses ou étrangers, sachent que lorsqu'un produit est déclaré comme suisse, une partie importante de ses composants provient de Suisse.
Si on n'y veille pas, on affaiblira la marque "Suisse", on affaiblira l'image de marque des produits suisses, qui est une image de marque de qualité. Je vous signale, puisque je viens d'une région horlogère, qui s'étend de Genève jusqu'à Schaffhouse, Monsieur Germann, que la très grande majorité des entreprises de la branche horlogère, cela a été dit, est très favorable à l'entrée en vigueur rapide de la législation Swissness. Beaucoup d'entreprises de la branche horlogère ont déjà pris des mesures, avec la Fédération de l'industrie horlogère suisse, et il faut absolument faire entrer en vigueur rapidement cette loi afin d'inciter les entreprises à investir en Suisse, notamment pour créer de nouveaux emplois, puisqu'on rapatriera dans notre pays une partie de la sous-traitance, en particulier celle qui se fait en Asie, ce qui sera tout à fait bénéfique pour la place économique, pour les emplois, pour les travailleurs et leurs familles.
Il faut donc s'opposer à ce postulat, même si le Conseil fédéral indique que, s'il est approuvé, il ne va pas reporter l'entrée en vigueur de la loi, car ce n'est pas cela qui est demandé. Monsieur Germann a parlé d'une bureaucratie importante, or, il nous demande d'effectuer une vaste enquête, de déstabiliser les entreprises dans leur processus d'adaptation et de leur faire perdre un temps considérable à remplir des questionnaires. Cela, c'est de la bureaucratie, Monsieur Germann; c'est la raison pour laquelle je souhaite que ce postulat soit rejeté.
Stöckli Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Ich kann es sehr kurz machen und werde mich auf drei Aspekte beschränken.
Der erste ist der staatspolitische Aspekt. Ich bin froh, dass Herr Germann den Inhalt seines Postulates wieder etwas ins rechte Licht gerückt hat. Er sagt ja nicht, dass er die Inkraftsetzung des Gesetzes nicht will, wobei sein Vorstoss natürlich Teil eines Gesamtkonzepts mit anderen Vorstössen ist, welche andere Ziele verfolgen. Aber es ist klar, dass gemäss Artikel 182 Absatz 2 der Bundesverfassung der Bundesrat verpflichtet ist, ein Gesetz, das wir verabschiedet haben, umzusetzen. Dementsprechend gibt es auch bei der Swissness-Vorlage keine Ausnahme, genauso, wie wir auch Volksinitiativen, die das Volk angenommen hat, umsetzen müssen. Dementsprechend, glaube ich, darf in dieser Frage keine Ausnahme gemacht werden.
Der zweite Aspekt, Herr Germann, ist, dass Sie einen Bericht zur Eruierung der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Vorlage verlangen. Solche Berichte liegen vor. Aber die Begründung für die Forderung nach einem Bericht hat mit solchen Berichten nichts zu tun: Sie sprechen von einem Bürokratiemonster; Sie haben die Prozentsätze infrage gestellt - statt eines Satzes von 45 Prozent haben wir jetzt eben einen Satz von 60 Prozent ins Gesetz aufgenommen -; Sie haben die Bestandteilsregelung infrage gestellt; Sie haben die Anrechnungs- und die Wertbestimmungen infrage gestellt. All diese Dinge sind Bestandteil des Gesetzes, und das bedeutet, dass ein Bericht über die wirtschaftlichen Auswirkungen diese Fragen gar nicht beantwortet. Es ist vielmehr klar, dass mithilfe des Arguments des starken Schweizerfrankens eben versucht wird, die Inkraftsetzung noch zu verhindern.
Der dritte Aspekt ist für mich die Frage der Rechtssicherheit. Wenn man mit Unternehmern spricht, dann sagen sie klar: "Schauen Sie als Politiker, dass die Rechtssicherheit in unserem Land weiterhin an erster Stelle steht; denn für uns ist sie das wichtigste Gut." Wenn wir nun mit dem Inkrafttreten "zeuseln", wenn wir die terminlichen Daten, die der Bundesrat vorgegeben hat, wieder infrage stellen, wenn wir die Kaskade der Inkraftsetzung verändern, dann führt das auch zu grossen Veränderungen für die Unternehmen. Die Unternehmen haben jetzt schon seit zwei Jahren Kenntnis davon, dass dieses Gesetz am 1. Januar 2017 umgesetzt wird und dass sie bei der Anpassung die Möglichkeit einer Verlängerung der Frist bis zum 1. Januar 2019 haben.
Die Unternehmen sind daran, die Umsetzungsarbeiten aufzunehmen, haben Investitionen getätigt, stellen sich darauf ein. Wenn wir nun eine Rechtsunsicherheit schaffen - man versucht ja mit der Verschiebung der Inkraftsetzung auch, das Gesetz wieder infrage zu stellen -, dann, lieber Kollege Germann, leisten wir der Sache einen dramatischen Bärendienst. Denn es ist klar: Je höher der Kurs des Schweizerfrankens liegt, desto besser geschützt muss "Swiss made" sein. Diese Prämisse gilt es zu beachten.
Dementsprechend werde ich dieses Postulat klar ablehnen.
Minder Thomas · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das Bundesparlament hat nach langem und zähem Ringen definiert, wann ein Produkt und eine Dienstleistung schweizerisch sind. Das war notwendig, um endlich Rechtssicherheit zu haben, nachdem in den letzten zwanzig Jahren vermehrt unlauter als schweizerisch deklarierte Waren von sich reden machten. Parlament, Wirtschaft, Bundesrat, Lehre und Konsumenten waren sich einig, dass dem Wildwuchs und dem Missbrauch des Schweizerkreuzes im In- und Ausland ein Riegel vorzuschieben sei. Tourismus, Gastronomie, Landwirtschaft, Maschinenindustrie, Uhren, Banken, Schokolade, Kosmetik und viele Branchen mehr leben geradezu von der Marke Schweiz.
Nun soll, obwohl das Gesetz noch nicht einmal in Kraft ist, plötzlich wieder alles anders sein. Der Herstellungskostenanteil bei den Industrieprodukten ist von 50 auf gerade einmal 60 Prozent erhöht worden. Neu dürfen aber als Kompensation die Forschungs-, Entwicklungs-, Zertifizierungs- und Qualitätssicherungskosten mit in die Wertschöpfung eingerechnet werden. Unter dem Strich haben wir also bei Industrieprodukten - von diesen rede ich hier - tendenziell gar keine Verschärfung, sondern eine Liberalisierung beschlossen.
Bei den Lebensmitteln - nun komme ich zum kritischen Punkt - ist die quantitative Hürde merklich erhöht worden. Bei der Beratung war ich gegen die Erhöhung auf 80 Prozent, habe aber den Kompromiss stets mitgetragen. Es wäre eleganter gewesen, eine Kategorie "landwirtschaftliche Erzeugnisse" zu schaffen als die Kategorie "Lebensmittel". Industriell hergestellte Knorr-Suppen gleich zu behandeln wie aus dem Boden gezogene Rüebli, wie es jetzt das Gesetz tut, ist falsch; da folge ich den Überlegungen von Kollege Germann. Wichtig ist aber auch da zu unterstreichen, dass es bereits im Gesetz viele Ausnahmen gibt und einige weitere in der Verordnung. Nur schon, dass alle Rohstoffe, welche es in der Schweiz bewiesenermassen nicht gibt, nicht in die Herstellungskostenrechnung mit einbezogen werden müssen, ist eine grosse Erleichterung.
Ja, der Verordnungsentwurf über die Verwendung der Herkunftsangabe Schweiz für Lebensmittel hat zu Recht Kritik ausgelöst, und aus diesem Unmut wurde auch das zur Debatte stehende Postulat geboren. Hier folge ich Kollege Germann voll und ganz. Es ist aber wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Kommission für Rechtsfragen vor ein paar Wochen dazu eine Anhörung durchgeführt und dem Bundesrat Empfehlungen mit auf den Weg gegeben hat. Es geht dabei insbesondere - das ist für mich das Kernanliegen - um ein Bewilligungsverfahren, damit Firmen, die spezielle Rohstoffe benötigen, die in der notwendigen Qualität in der Schweiz gar nicht verfügbar sind, diese nicht einberechnen müssen. Werte Frau Bundespräsidentin, bitte streichen Sie dieses Bewilligungsverfahren! Es liegt an den Gerichten, bei einem allfälligen Rechtsstreit diesen Knackpunkt zu überprüfen, und nicht an der Verwaltung.
Das revidierte Markenschutzgesetz stammt nicht aus einer wirtschaftlichen Blütezeit, das darf man hier auch erwähnen, sondern hat, wie beim Erlass hiesiger Gesetze üblich, eine ziemlich lange Geschichte hinter sich. Vor zehn Jahren wurde diese konkrete Wappen- und Markenschutzrevision angestossen und erlebte danach nicht weniger als drei verschiedene Justizministerinnen und -minister. Dazwischen hatten wir die Finanz- und die Bankenkrise, und es plagte uns ein starker Franken, und er plagt uns noch immer.
Nochmals: Ich bin selbst Eigentümer eines im Export aktiven Kosmetikunternehmens, bedaure den Frankenschock und spüre ihn am eigenen Leib. Der Entscheid der Nationalbank trifft uns Unternehmen und Firmen hart und brutal. Wirtschaftliche und politische Krisen - sie sind auch ein Teil des Postulates Germann -, Währungsschwankungen und selbst Groundings gehören leider zum Wirtschaften ebenso wie systeminhärente konjunkturelle Zyklen. Auch in Zukunft werden wir von Krisen nicht verschont bleiben. Das nächste Mal werden es vielleicht wieder der Ölpreis, ein Klimaschock, ein neues Fukushima, der Arbeitsmarkt, die Beziehungen mit der EU oder andere Elemente sein. Deswegen aber gleich in Schockstarre zu verfallen und längst aufgegleiste und sich auf der Zielgeraden befindende Projekte abrupt zu schubladisieren wäre falsch. Im Gegenteil, gerade ein starker Franken und somit die erhöhte Attraktivität, Rohstoffe und Halbfabrikate im Ausland und vor allem im EU-Raum zu beziehen, womit wiederum andere Schweizer Hersteller das Nachsehen haben, sollten Anlass sein, die Swissness zu schützen und nicht ihren Schutz aufzuschieben.
Auch im Sinne der Rechtssicherheit - Kollege Stöckli hat es angetönt, und das ist auch für mich das zentralste Anliegen der Swissness-Gesetzgebung - wäre die Annahme dieses Postulates falsch. Das Unternehmen Victorinox - das darf man hier auch erwähnen - hat bereits den Ausbau einer Uhrengehäuse-Manufaktur im Jura beschlossen, weil man, wie übrigens das Gros der Uhrenbranche, offensichtlich an den besseren Schutz der Marke Schweiz glaubt, ja geradezu davon lebt.
Klar, es mag ein paar Unternehmen geben, die neuerdings auf das Schweizerkreuz verzichten. Doch bedenken Sie, dass die Swissness-Vorlage gerade deshalb lanciert worden ist, weil immer wieder Schindluderei betrieben worden ist und man dagegen nur sehr wenig Handhabe hatte. Ich bin ja selbst x-mal gerichtlich gegen falsche Swissness vorgegangen. Dass mit dem neuen Gesetz die Nutzniesser des Schweizerkreuzes dessen Verwendung überdenken, sollten sie die Hürde nicht nehmen können, ist geradezu intendiert.
Das kritisierte Gesetz war im Sommer 2013 im Bundesblatt publiziert. Man hätte dagegen ganz demokratisch das Referendum ergreifen können. Einige Akteure, die nun plötzlich unzufrieden sind, wären durchaus referendumsfähig gewesen. Ich habe mich erkundigt: Bei der Bundeskanzlei ist keine einzige Referendumsunterschrift eingegangen.
Zuletzt regeln wir auch in Freihandelsabkommen zusehends die geografische Herkunft. 2013 haben beide Räte eine Motion Ihrer Kommission für Rechtsfragen (12.3642) angenommen, wonach der Bundesrat beauftragt wird, beim Abschluss aller zukünftigen Freihandelsabkommen sowie bilateralen Handels- und Wirtschaftsverträge die Verwendung der geografischen Herkunftsbezeichnung nach Möglichkeit zu regeln. Wie wollen wir Piraterie im In- und Ausland bekämpfen und vor dem Gericht Rechtssicherheit erlangen, wenn wir gegenüber unseren Handelspartnern eingestehen müssten, dass wir nicht einmal im eigenen Land imstande und gewillt sind, die geografische Herkunftsbezeichnung zu regeln? Es geht hier also auch um die Glaubwürdigkeit der politischen Swissness gegenüber dem Ausland.
Dieses Postulat, auch wenn es prima vista nur einen Bericht fordert, wäre aus all diesen Überlegungen das falsche Signal. Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen und das Postulat abzulehnen.
Schwaller Urs · Mit-M · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP
Ich versuche es kürzer zu machen. Ich war nie ein glühender Verfechter der Swissness-Vorlage und wollte eigentlich tiefere Prozentwerte festgelegt haben. Die Mehrheit hat anders entschieden: 60 bzw. 80 Prozent, bei der Milch sogar 100 Prozent; es konnte nicht genug sein. Nun mehren sich Stimmen, insbesondere im Lebensmittelbereich, die von teurem Heimatschutz sprechen. Kollege Germann hat die "Schaffhauser Nachrichten" angesprochen; ich habe den entsprechenden Artikel vom 17. April 2015 auch gesehen. Danach überlegt sich Unilever, seine in Thayngen hergestellten Knorr-Produkte allenfalls nicht mehr als Schweizer Produkte zu kennzeichnen. Der Aufwand sei schlicht zu gross, um bei 600 Produkten und über 1000 Ingredienzien für jedes Produkt nachzuweisen, dass tatsächlich 80 Prozent der Stoffe aus der Schweiz kämen. Statt die notwendigen Kontrollstellen - es war die Rede von drei oder vier Kontrollstellen - für die Swissness zu schaffen, könne man ohne das Schweizerkreuz zudem noch im Ausland einkaufen.
Sind solche Aussagen nun ein Grund, um das Inkrafttreten der Swissness-Vorlage zu blockieren? Ich meine klar: Nein! Die Mehrzahl der Firmen hat in der Zwischenzeit gehandelt, und diese Firmen erwarten auch zu Recht Planungssicherheit, Investitionssicherheit und Rechtssicherheit. Unabdingbar ist im Gegenzug, dass die Verordnung praxistauglich und nicht bürokratielastig - wenn Sie mir diesen Ausdruck gestatten - ausgestaltet wird. Ich habe absolut keine Interessenbindung in diesem Bereich. Aber wenn ich höre, gerade auch in meinem Kanton, dass zum Beispiel Kaffee allenfalls nicht mehr mit dem Schweizerkreuz ausgelobt werden können soll, obwohl sämtliche Verarbeitungsschritte und wertschöpfungsintensiven Herstellungsprozeduren in der Schweiz stattfinden, dann muss ich sagen, dass für diese Industriebetriebe natürlich auch jeder Anreiz entfällt, bei uns so weiterzuinvestieren, wie das in den letzten Jahren der Fall gewesen ist.
Alles in allem, Frau Bundespräsidentin: Setzen Sie die Swissness-Vorlage wie geplant um, aber setzen Sie sie mit Wirtschaftsverstand und mit viel gesundem Menschenverstand um. Mit der Ablehnung des Postulates Germann geben wir Ihnen die Möglichkeit, entsprechend zu handeln.
Savary Géraldine · Mit-F · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ce postulat est assez particulier du point de vue de notre procédure parlementaire traditionnelle, parce qu'il charge le Conseil fédéral de présenter un rapport sur les probables conséquences économiques du projet de révision de la loi sur la protection des marques et de la nouvelle ordonnance sur la protection des marques avant leur entrée en vigueur. Que Monsieur Germann pose un certain nombre de questions, je trouve que c'est très bien. Le problème, c'est que ce n'est pas du tout le bon calendrier. Si, Monsieur Germann, vous reposiez les mêmes questions deux, trois ou quatre ans après l'entrée en vigueur de la législation Swissness, il est vraisemblable que je serais favorable à votre postulat. A ce moment-là, la loi sera entrée en vigueur, on aura pu en constater les effets et l'on rédigera un rapport portant sur des faits, à savoir si les entreprises ont pu bénéficier ou non de la mise en application de la législation Swissness.
Vos questions ne sont pas inappropriées; elles arrivent à un très mauvais moment. Elles reviennent à considérer que nous n'avons pas fait notre travail correctement, comme si nous avions travaillé trop vite. Avons-nous mené nos travaux trop vite sur la législation Swissness, Monsieur Germann? Il faut rappeler que le Conseil fédéral a entamé en 2007 - en 2007! - ses travaux sur la question de la protection des marques. Les commissions compétentes ont été saisies du projet en 2010 et leurs travaux ont duré quatre ans, vous vous en souvenez, avec les allers et retours entre les conseils, les complications, etc. Ensuite, nous nous sommes prononcés; le Parlement a tranché. Le Parlement a-t-il tranché dans une situation où partisans et opposants étaient en nombre presque égal? Je dirai que non. Les majorités, tant au Conseil des Etats qu'au Conseil national, en faveur de la législation Swissness ont été relativement confortables. Est-ce qu'il y a eu un référendum? Est-ce que le peuple s'est opposé à un moment donné à la révision? Est-ce que les entreprises ont, à un moment donné, hésité à lancer un référendum? D'abord, je ne crois pas qu'elles en aient eu la volonté; ensuite, il n'y a pas eu de référendum lancé après l'adoption de la législation Swissness par le Parlement. Par conséquent, je crois que nous avons fait correctement notre travail et le Conseil fédéral aussi.
De plus, les entreprises étaient favorables au projet, et non seulement elles y étaient favorables, mais certaines l'ont même voulu. Aujourd'hui, les entreprises se préparent à son entrée en vigueur, elles l'attendent. Je trouve qu'il y a un petit côté mauvaise foi dans le débat que nous tenons, pas forcément dans le postulat Germann, je tiens à le souligner, mais dans les interventions qu'il y a eu à la Commission des affaires juridiques du Conseil national, dans certaines discussions au Conseil national. Il y a un peu une mauvaise foi de mauvais perdants à l'égard de ce projet de révision, en particulier de la part de celles et de ceux qui ont rejeté le projet, à vouloir maintenant retarder son entrée en vigueur ou édulcorer son application.
Je crois, comme cela a été dit, que nous n'avons pas à repartir de zéro. Nous avons bien fait notre travail. Nos travaux ont été longs; il a été difficile pour le Parlement d'accoucher de cette révision. Maintenant, elle est là, elle a été acceptée. Nous avons discuté en commission des projets d'ordonnance: ils correspondent à la volonté du Parlement. Les entreprises se préparent, je l'ai dit, depuis deux ans, à l'entrée en vigueur des actes législatifs. Elles dépensent beaucoup d'argent, en tout cas certaines, pour mettre au point des programmes informatiques pour répondre aux exigences de la loi.
Nous partageons tous les craintes de celles et de ceux qui redoutent les effets du franc fort; ces craintes sont légitimes, mais elles n'ont pas à voir avec l'entrée en vigueur de la législation Swissness. Il faut rappeler, cela a été dit, que l'entrée en vigueur est prévue pour 2017. Il y a de plus un délai supplémentaire pour que les entreprises puissent s'adapter, fixé à 2019. Cela fait donc encore quatre ans en tout. Nous espérons tous que la situation économique va s'améliorer, d'une part, et que cela donnera aux entreprises la possibilité de se préparer à tout cela, d'autre part.
Monsieur Schwaller a rappelé que l'essentiel dans cette affaire était de valoriser la qualité suisse - c'est le but du projet Swissness: valoriser la qualité suisse à l'extérieur comme sur le marché suisse - et d'assurer la sécurité du cadre législatif, à savoir de faire en sorte que les entreprises puissent travailler dans la tranquillité et se préparer aux échéances imposées par la loi.
L'effet d'un postulat de ce type va dans le sens inverse de son objectif: il désécurise, il crée de nouveau une incertitude et c'est véritablement ce dont les entreprises ont aujourd'hui le moins besoin.
Je vous invite par conséquent à rejeter ce postulat.
Néanmoins, je vous incite à garder en mémoire les questions que soulève Monsieur Germann, et, dans quatre ou cinq ans, après l'entrée en vigueur de la législation Swissness, nous pourrons sans problème y répondre, faire le bilan de l'application de la législation Swissness et, si c'est vraiment nécessaire, apporter des corrections.
Fetz Anita · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich habe vor neun Jahren die Swissness-Vorlage mit dem Postulat 06.3174 mit ausgelöst und erlaube mir deshalb zwei kurze Bemerkungen zur Erinnerung:
1. Das Label "Swiss made" ist absolut freiwillig. Kein Unternehmen muss es übernehmen.
2. Gedacht war die Vorlage zum Schutz unserer Industrieprodukte und des Werkplatzes Schweiz, so zumindest hatte ich es gemeint. Es war die Agrarlobby, welche die Lebensmittel hineingedrückt hat. Wir haben darüber abgestimmt, das ist jetzt so. Wenn Nestlé oder Toblerone vorhaben, das Label nicht zu benutzen, wie Kollege Germann insinuiert, dann ist das ihr freies Recht, die Verwendung ist nämlich freiwillig. Der Reputationsschaden bei den Konsumenten wird gewaltig sein, und die Finanzen des Bundes dürften etwas entlastet werden, weil das "Schoggi-Gesetz" dann nicht mehr so teuer ist.
Letzte Bemerkung: Es ist schlechter Stil, wenn die Verlierer jetzt Obstruktion betreiben. Sie, Herr Germann, hätten das Referendum ergreifen können. Sie haben es nicht getan und damit die Vorlage akzeptiert.
Hess Hans · Mit-M · Ständerat · Obwalden · FDP-Liberale Fraktion
Ich bitte Sie, das Postulat Germann anzunehmen. Die Swissness-Vorlage erinnert mich stark an die Strafprozessordnung. Kurz nach der Verabschiedung in den Räten haben wir festgestellt, dass die Strafprozessordnung in weiten Teilen vermutlich untauglich sein wird. Wir hatten nicht den Mut, darauf zurückzukommen. Jetzt flicken wir in mühsamer Kleinarbeit daran herum. Genau das droht bei der Swissness-Vorlage auch zu passieren.
Wir haben im Kanton Obwalden zwei Betriebe, die ihre Produktion praktisch einstellen könnten, wenn die Bundesratsverordnung in der vorgesehenen Form umgesetzt würde. Ich darf die Firmen nennen: Es sind die Nahrin AG mit 280 Mitarbeitern und die Bio Familia AG mit 170 Mitarbeitern.
Es ist unverständlich, dass Schweizer Wasser von der Anrechenbarkeit an die Swissness ausgeschlossen werden soll. Wenn mir die Frau Bundesrätin hier und jetzt sagt, dass das Schweizer Wasser angerechnet wird und nicht nur das Mineralwasser, dann kann ich mich korrigieren und das Postulat Germann ablehnen. Das wäre für mich sonst ein Eigentor. Wir würden uns einseitig und ohne Not unserer Wettbewerbsvorteile berauben. Schweizer Wasser muss doch in der rohstoffarmen Schweiz für Swissness pur stehen.
Ich bitte Sie aus Sorge um den Wirtschaftsstandort Schweiz, unter diesen Umständen dem Postulat Germann zuzustimmen, und zwar im Sinne eines Marschhaltes, der genutzt wird, um die veränderten Verhältnisse, auch nach dem 15. Januar 2015 mit der Aufhebung des Mindestkurses, nochmals zu überdenken und sie in die Entscheidfindung einzubeziehen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie das Postulat Germann annehmen.
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP
Ich bitte Sie, den Vorstoss Germann abzulehnen, nicht trotz des Franken-Entscheides der Nationalbank, sondern gerade auch wegen des Franken-Entscheides der Nationalbank. Wenn das Gesetz vorher schon richtig war, dann ist es jetzt eben noch richtiger als vorher. Jetzt ist es eben noch profitabler geworden, ausländische Produkte als schweizerische auszugeben, Uhren in der Slowakei oder in China zu produzieren und hier einfach noch zu verpacken und als schweizerisch auszugeben. Das Schweizerkreuz macht im europäischen Markt 20 Prozent des Warenwerts aus - nur das Schweizerkreuz und "Swiss made". Jetzt lohnt es sich eben, auf ein Produkt zu setzen, das mit billigen ausländischen Teilen hergestellt worden ist und nicht schweizerisch ist, und es dann als schweizerisch zu verkaufen. Eben gerade wegen des Franken-Entscheides sind wir darauf angewiesen, Frau Bundespräsidentin, dass die Swissness-Vorlage zeitgerecht und wie es beschlossen worden ist, in aller Ruhe, aber so, wie es angekündigt worden ist, umzusetzen.
Schaffen wir jetzt im letzten Moment nicht noch Rechtsunsicherheit, und verunsichern wir nicht noch alle Branchen, die jetzt daran sind, diese Gesetzgebung umzusetzen, die wissen, was sie umsetzen müssen, die sich gewohnt sind, das umzusetzen, und die das selbstverständlich auch umsetzen werden. Es ist - damit wir uns richtig verstehen - bei den erwähnten Beispielen auch kein Zufall, dass z. B. Nestlé Schweiz uns auffordert, das Gesetz rechtzeitig umzusetzen. Eine Koalition der Migros, des Schweizerischen Bauernverbands und der Uhrenindustrie, die recht ungewöhnlich ist, baut darauf - sie alle bauen darauf -, dass wir uns an unsere Gesetzgebung halten, dass wir sie nicht noch einmal überdenken, nachdem sie beschlossen worden ist, und dass wir sie zeitgerecht umsetzen.
Cramer Robert · Mit-M · Ständerat · Genf · Grüne Fraktion
Je vais m'exprimer sur la problématique de l'entrée en vigueur du projet Swissness. Plusieurs intervenants ont dit avant moi que nous vivions dans un Etat de droit en Suisse. Vivre dans un Etat de droit, cela signifie que lorsqu'une loi a été adoptée, que le délai référendaire est échu, elle doit entrer en vigueur; cela correspond à la volonté du Parlement et également à celle du peuple. Au-delà de cela, Madame Savary l'a également évoqué à juste titre, les entreprises et les différents intervenants attendent maintenant que cette loi entre en vigueur, ils s'y préparent et il n'y a aucune raison de différer cela.
Je voudrais ajouter un élément en rapport avec le postulat. Monsieur Germann nous a indiqué tout à l'heure qu'il ne souhaitait pas du tout que, par son postulat, on diffère l'entrée en vigueur de la loi, et je lui en sais gré. Mais en même temps qu'il nous indique cela, j'ai sous les yeux le communiqué de presse de la Commission des affaires juridiques du Conseil national du 29 mai 2015, qui nous indique que cette commission a présenté des recommandations au Conseil fédéral, et notamment celle-ci: "Les travaux relatifs au projet 'Swissness' doivent être suspendus jusqu'à ce que le Conseil fédéral ait présenté son rapport en réponse au postulat Germann 15.3214." Voilà ce que dit notre commission soeur. En d'autres termes, cela signifie que si nous adoptons ce postulat, le Conseil fédéral va recevoir un courrier d'une commission qui lui dit: "Ne faites rien tant qu'on n'a pas pu répondre au postulat."
Ce n'est pas de votre faute, Monsieur Germann, que les choses se passent ainsi. Il n'en demeure pas moins qu'aujourd'hui, les deux objets sont liés, c'est-à-dire l'entrée en vigueur du projet Swissness et le postulat.
Il convient donc de clarifier les choses et de rejeter le postulat, non pas parce qu'on trouve qu'il contient de mauvaises idées, mais parce que, en réalité, ce postulat entraîne des effets sur l'entrée en vigueur du projet Swissness, qui sont totalement inacceptables.
Luginbühl Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion BD
Ich werde noch kürzer sprechen: Ich stelle das Gesetz nicht infrage. Ich habe als Berner Ständerat Zuschriften der Uhrenindustrie erhalten, die sagen, man solle es durchziehen. Ich habe aber auch Zuschriften von exportorientierten KMU aus dem Lebensmittelbereich, z. B. von Oskar Kambly, erhalten. Aus diesen Zuschriften ist Verzweiflung zu spüren. Sie, Frau Bundespräsidentin, werden uns wahrscheinlich sagen, Sie würden hier ja nur umsetzen, was der Gesetzgeber beschlossen habe. Aus eigener Erfahrung weiss ich aber, dass man bei der Umsetzung einen gewissen Spielraum hat.
Ich will nicht in die Details gehen. Ich habe nur ein Anliegen: Nicht die typisch schweizerische, nahezu perfekte Umsetzung, breite Bewilligungsverfahren und umfassende Kontrollen, sondern eine vernünftige, pragmatische Umsetzung, Mut zur Lücke und zur Selbstverantwortung sind bei diesem Gesetz gefragt, vor allem im Lebensmittelbereich. Ich bin mir bewusst, dass es für komplexe Probleme keine einfachen Lösungen gibt. Das darf uns aber nicht daran hindern, die einfachste mögliche Lösung zu suchen. "Simplify" war auch das Motto des diesjährigen Swiss Economic Forum, das Sie, Frau Bundespräsidentin, ja eröffnet haben. Setzen Sie für die Schlussphase, für den Finish dieser Vorlage, eine Person ein, die mit Blick auf die Konsultationseingaben nur Aufträge in die Richtung gibt: "Hier muss es noch einfacher sein! Da muss eine Vereinfachung her! Dies ist noch zu kompliziert!" Und dann, so denke ich, wird es gehen. Wenn das nicht passiert, werden viele Arbeitsplätze in der Schweiz verlorengehen.
Graber Konrad · Mit-M · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Ich möchte an das Votum von Herrn Luginbühl anschliessen. Ich habe eine Zuschrift der Föderation der schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien (Fial) vor mir. Wenn ich diese anschaue, muss ich sagen, dass es verschiedene Punkte gibt, die sich auf das Gesetz beziehen. Es geht um absurde Ausführungen traditioneller Schweizer Produkte und Erschwernisse für Lösungen bei ungenügendem "Schoggi-Gesetz"-Budget: Grossunternehmer können ausweichen, KMU sitzen in der Swissness-Falle. Aber ich denke, dass all diese Punkte mit dem Gesetz abgehandelt sind, und das Referendum wurde nicht ergriffen. Es gehört zur staatsbürgerlichen Verantwortung, dass man das Gesetz dann auch in Kraft setzt, aber das stellt Herr Germann ja auch nicht infrage.
Nun hat es aber zwei Punkte, die wichtig sind - hier schliesse ich an das Votum von Herrn Luginbühl an -: Die Titel sind "Bewilligungspflicht" und "Administrativaufwand". Da erhalte ich beim Lesen den Eindruck, dass die Umsetzung zu bürokratisch erfolgen könnte. Man schreibt zwar, die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates habe folgende Empfehlung beschlossen: "Das Meldeverfahren an das WBF soll vereinfacht und weniger bürokratisch ausgestaltet werden." Dann schreibt die Fial: "Die Bundesverwaltung teilte der Fial aber unmissverständlich mit, dass ein blosses Meldeverfahren gar nicht möglich sei, es brauche in jedem Fall ein Bewilligungsverfahren." Das schreibt die Fial, und ich denke, es wäre wichtig, dass in diesen Punkten dann auch Klarheit besteht.
Das Recht, das Gesetz wird nicht infrage gestellt. Aber bei der Umsetzung - vielleicht ist es ein Irrtum, die Frau Bundespräsidentin hat nicht genickt, sondern den Kopf geschüttelt - ist es wichtig, dass man das auch kommuniziert, und wenn es Punkte gibt, die man administrativ umsetzen kann, so, wie es Kollege Luginbühl angesprochen hat, dann soll man es tun. Wir brauchen bei der Umsetzung keinen "Swissness-Zuschlag", sondern es braucht Augenmass. Das ist auch der Hintergrund des Postulates, und ich wäre froh, wenn hier Klarheit geschaffen werden könnte. Das wird der Industrie sogar mehr helfen als die Annahme des Postulates.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sie haben mich schon richtig verstanden: Ich wollte das Referendum nicht ergreifen, Frau Fetz, einfach damit das klargestellt ist. Ich war damals zwar für die anderen Grenzen, aber da bin ich Demokrat genug, das nachher mitzutragen. Es geht überhaupt nicht darum. Die Stärkung der Marke Schweiz ist etwas Entscheidendes. Darum haben wir das Gesetz ja auch durchgewunken, obwohl schon damals erhebliche Bedenken bestanden haben. Nun sind die nach wie vor nicht ausgeräumt. Es gibt einfach offene Fragen, und laufend hört man wieder das Beispiel mit dem Bier.
Bier besteht zu 90 Prozent aus Wasser. Sie können oder werden vermutlich dann noch etwas dazu sagen. Aber die Unternehmen sind verunsichert. Da heisst es plötzlich: "Ja, da schauen wir dann, wann es wesensbestimmend ist." Ich weiss nicht, ob das Wasser im Bier wesensbestimmend ist. Aber falls nicht, hätte das auf jeden Fall die hirnrissige Auswirkung gehabt, dass es gar kein Schweizer Bier hätte geben können, weil 90 Prozent darin nun mal Wasser sind. Schweizer Wasser ist für mich auch Schweiz, es ist einer der wenigen Rohstoffe, die wir glücklicherweise in ausreichendem Masse haben.
Da muss ich einfach noch einmal sagen - und hier schliesse ich an die Voten der Kollegen Graber und Luginbühl an -: Wenn es im Fall Knorr beispielsweise um Rüebli, um Karotten, geht, da haben Sie zehn oder zwölf verschiedene Rüebli-Granulate: Bio, luftgetrocknet usw. Die Rohstoffe sind bereits stark verarbeitet. Jetzt könnte man doch sagen, man vereinfache und mache eine Buchhaltung: So viel ist Schweiz, so viel ist aus Importen zugekauft. Dann könnten Sie das viel einfacher machen. Aber Sie müssen das dann für jedes dieser zehn oder zwölf Produkte rund um die Uhr nachweisen. Das ist einfach Bürokratie, und ich verstehe nicht, warum die Verwaltung hier nicht zu einer Vereinfachung Hand bietet.
Ich bitte Sie, dieses Postulat nicht als Versuch einer Vollblockade oder als ein Zurückdrehen des Rades aufzufassen, sondern als einen Versuch, dass man mit der Wirtschaft zusammen eine verträgliche Umsetzungslösung findet.
Noch etwas - diese letzte Bemerkung sei mir auch erlaubt, vielleicht sprechen Sie es an, Frau Bundespräsidentin -: Sie haben einen Brief der Schaffhauser Regierung erhalten. Wie Sie wissen, sind wir ein Grenzkanton. 37 Prozent aller Betriebe haben im Grenzgebiet Land. Das ist historisch so gewachsen. Sie können natürlich jetzt hingehen und sagen, wie es der Bundesrat offenbar vorhat: "Wir gehen zurück auf das angestammte Land vom 1. Mai 1984." Wenn man das macht, muss man wissen: Dann wird der Schweizer, der dieses Land bewirtschaftet, schlechter behandelt als der EWR-Bürger im Liechtensteinischen oder sogar als der deutsche Nachbar bei uns in Büsingen. Das sind nämlich Zollanschlussgebiete. Die dürfen dann voll unter dem Schweizerkreuz liefern und die anderen nicht mehr oder nur ein Teil des Gewerbes.
Sehen Sie, das sind konkrete Fragen. Zwei Drittel aller Kantone in der Schweiz sind Grenzkantone. Es herrscht aber noch keine Klarheit darüber, welches Datum hier gelten soll. Auch hier wäre es natürlich schon gut, man wüsste das vorher, bevor man dieses Postulat leichtfertig ablehnt. Vielleicht kommen dann die Genfer schon noch auf Sie zu, Herr Cramer. Das Datum ist einfach wichtig, und die Leute müssen das jetzt wissen. Entscheiden Sie endlich, damit wir wissen, ob Ruhe im Land bleibt oder ob es einen Volksaufstand geben wird, was ich natürlich nicht hoffe.
Ich biete zu jeder einvernehmlichen Lösung Hand, aber sie muss wirtschaftsverträglich sein. In diesem Sinne danke ich Ihnen für die positive und wohlwollende Aufnahme des Postulates.
Sommaruga Simonetta · BPR-F · Bundesrat · Bern
Es ist für mich schon ein bisschen eine neue Erfahrung. Normalerweise wird ja der Bundesrat kritisiert, weil er die Gesetze nicht rasch genug in Kraft setzt. Jetzt wird er kritisiert, weil er gedenkt, ein Gesetz in Kraft zu setzen, das Sie vor zwei Jahren, im Juni 2013, verabschiedet haben. Der Bundesrat will das Gesetz aber auch nicht übereilt in Kraft setzen, sondern auf den 1. Januar 2017. Er hat auch noch Aufbrauchsfristen von zwei Jahren vorgesehen, damit sich dann wirklich alle darauf vorbereiten können.
Zum Stand der Dinge: Ich habe gesagt, dass Sie in beiden Räten das Swissness-Gesetz verabschiedet haben. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Wir haben in den letzten zwei Jahren die dazugehörigen Verordnungen erarbeitet, wir haben sie in die Vernehmlassung geschickt, und wir haben viele Rückmeldungen erhalten. Wir haben, wie noch nie zuvor, die Verordnung in engster Zusammenarbeit mit jeder Branche, die betroffen ist, überarbeitet und viele Dinge noch geändert; es sind viele Branchen betroffen, ein paar sind ein bisschen lauter als die anderen. Dann haben wir das gemacht, was wir immer machen: Wir sind in die Kommissionen gegangen, um sie zu den Verordnungen zu konsultieren. Einfach damit die Ausgangslage klar ist: Die Verordnungen sind nicht etwas, das auf der grünen Wiese erarbeitet wird, nach den Fantasievorstellungen des Bundesrates. Mit der gesetzlichen Grundlage, die Sie geschaffen haben, haben Sie uns den Spielraum gegeben. Wir haben versucht, diesen Spielraum zugunsten der betroffenen Unternehmen und Branchen zu nutzen und die Verordnungen entsprechend auszugestalten.
Wir haben die beiden Kommissionen für Rechtsfragen konsultiert und zusätzlich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates, weil sie das gewünscht hat. Wir haben in diesen Kommissionssitzungen - das darf ich Ihnen sagen - über Wasser, Kaffee, Lasagne, Knorr, Bier, Fruchtsäfte gesprochen. Wir haben wirklich die ganze Palette in den Kommissionen ausgebreitet. In den Kommissionen wurden viele Fragen gestellt. Wir haben ihnen aufgezeigt, was wir hier zu tun gedenken. Die Kommissionen haben in einem Schreiben noch Empfehlungen an den Bundesrat abgegeben, wie sie das zu tun pflegen, in denen sie dargelegt haben: "Hier möchten wir noch Änderungen; hier bitten wir den Bundesrat, eine Regelung nochmals anzuschauen." Das ist das ganz normale, übliche Vorgehen. Jetzt sind wir in der Phase, in der uns diese Empfehlungsschreiben der Kommissionen vorliegen. Wir überprüfen in der Schlussphase, vor der Entscheidung im Bundesrat zu den Verordnungen, noch einmal, was aufgrund dieser Konsultationen noch zu ändern ist.
Es ist bald Mittag, Sie mögen es sicher, wenn ich noch ein bisschen über diese feinen Lebensmittel spreche. Ich bin gerne bereit, Ihnen hier im Rat nochmals zu sagen, was wir uns dazu überlegt haben. Ich stelle einfach fest, dass das Informationsniveau nicht überall genau das gleiche ist, auch wenn das, so sage ich jetzt einmal, nicht auf bösen Willen zurückzuführen ist. Es werden jetzt vielleicht auch Dinge gestreut, die Sie beunruhigen, und Sie denken dann: Um Gottes willen, was kann ich tun, um dieses Gesetz zu verhindern?
Herr Ständerat Germann, Sie haben sich ja nicht nur zum Postulat geäussert, sondern auch noch ein paar Dinge genannt, die für Sie störend sind. Ihre Kritik betrifft aber ausschliesslich Gesetzesbestimmungen. Es tut mir wahnsinnig leid, dass Sie heute unzufrieden sind, aber alles, worüber Sie sich kritisch geäussert haben, steht im Gesetz: die Beweislast, das Bewilligungsverfahren und das Rohstoffkriterium. In einem Rechtsstaat gibt es halt nicht unbegrenzte Möglichkeiten.
Ich gehe gerne noch auf die einzelnen Lebensmittel ein. In Klammern: Sie haben gehört, dass man im Industriebereich, vor allem in der Uhrenindustrie, auf dieses Gesetz wartet und überzeugt ist, dass es für den Standort Schweiz ein wirklich positiver Faktor ist.
Zur Toblerone: Ich höre vom Konzern Mondelez, er müsste das Milchpulver mit der Inkraftsetzung der Vorlage zu 100 Prozent in der Schweiz beschaffen. Das sei ihm zu teuer; dann würde er am liebsten gar keine Milch aus der Schweiz mehr nehmen und dafür auf das Schweizerkreuz verzichten. Es steht vielleicht auch die Drohung im Raum - sie kommt zwar nicht vom Konzern, aber ich höre sie -, dass dann auch gleich der Standort Schweiz verlassen wird. Dieses Kriterium, 100 Prozent Schweizer Milch, hat das Parlament gegen den Willen des Bundesrates eingesetzt. Für die Toblerone gilt es aber nicht, denn 100 Prozent Schweizer Milch ist das Kriterium bei Milchprodukten - und Schokolade ist kein Milchprodukt. Das sind Dinge, über die man sich halt ein bisschen erkundigen muss, bevor man einfach sagt, dass z. B. Toblerone jetzt nicht mehr Schweizer Milch verwenden kann. Es sind wichtige Informationen, die ich Ihnen gerne gebe.
Ich komme zum Bier, das ist natürlich ganz wichtig. Was tun wir beim Bier? Wir haben mit den Bierbrauern jetzt eine Lösung gefunden, sie sind zufrieden. Das Wasser im Bier - das war für mich auch neu, aber es stimmt sicher - ist für das Bier wesensbestimmend. Deshalb wird das Schweizer Wasser nicht nur beim Mineralwasser, sondern auch beim Bier angerechnet, und deshalb können die Schweizer Bierbrauer weiterhin ihr wunderbares Bier brauen. Eine Grenze setzen wir dort, wo man Wasser nur verwendet, um das Produkt, z. B. einen Fruchtsaft - wie sagt man? - zu verwässern. (Heiterkeit) Nein, man sagt: zu verdünnen. Wenn Sie also ein Produkt einfach nur verdünnen und sagen, dass da Schweizer Wasser drin sei, obwohl das Wasser nicht wesensbestimmend ist, können Sie es nicht anrechnen. Stellen Sie sich einen Fruchtsaft mit einer exotischen Frucht vor, der mit Schweizer Wasser verdünnt ist und bei dem Sie sagen, es sei ein Schweizer Produkt - das kauft Ihnen niemand ab.
Dann komme ich zu Knorr: Auch ich habe gehört, dass Knorr dann seine Päckli-Suppe nicht mehr machen könnte. Wir haben aber für Päckli-Suppen eine Ausnahmeregelung vorgesehen, wonach nämlich gewichtsmässig vernachlässigbare Bestandteile nicht in die Berechnung einfliessen sollen. Das ist eine Konzession. Ich möchte Ihnen damit zeigen: Wir haben Ihr Gesetz wirklich auch ausgereizt; wir haben den Spielraum, den Sie uns geben, ausgereizt. Wir haben versucht zu schauen, was Knorr braucht, weil wir denken, dass es im gesetzlichen Rahmen eine sinnvolle, glaubwürdige Lösung geben muss. Wir haben diesen Spielraum also ausgeschöpft.
Noch zu einer letzten Aussage, die ich gelesen habe, nach der die Hersteller jetzt für jede einzelne Zutat, die sie aus rezeptspezifischen Gründen im Ausland bestellen müssen, eine Ausnahmeregelung beantragen müssten: Das ist einfach falsch! Das ist einfach falsch.
Jetzt, kurz vor Mittag, kommen in diesem Rat noch diese vielen Aussagen. Ich bedaure es ein bisschen, wenn man die Verordnungen nicht liest, die ja wirklich in der Vernehmlassung waren, die öffentlich bekannt sind und die wir in drei Kommissionen im Detail durchgesprochen haben. Ich glaube, es ist wichtig, dass Sie merken, dass der Bundesrat und die zuständigen Ämter hier wirklich den Spielraum ausgeschöpft haben.
Jetzt kommt aber der gegensätzliche Vorwurf, die Swissness-Vorlage sei ein Bürokratiemonster. Meine Damen und Herren, haben Sie es bemerkt? Wir mussten für die Bierbrauer eine Lösung finden; wir mussten bei der Lasagne schauen, was wir tun konnten; wir mussten für die Fruchtsäfte etwas nachschauen; Toblerone hatte Anliegen; Knorr wollte etwas: Das alles ist jetzt in der Verordnung aufgenommen. Es ist ein bisschen kompliziert geworden, das stimmt - aber nicht, weil wir eine komplizierte Verordnung machen wollten, sondern weil wir halt ganz produktspezifisch geschaut haben, was die Nahrungsmittelindustrie und was die einzelnen spezifischen Unternehmen brauchen. Ich verschone Sie jetzt, aber ich könnte Ihnen noch weitere Beispiele geben, bei denen wir wirklich den Spielraum zugunsten einer unternehmens- und wirtschaftsfreundlichen Verordnung ausgeschöpft haben: Das ist das, was der Bundesrat gemacht hat.
In diesem Sinne, Herr Ständerat Luginbühl, ist diese Verordnung nicht mehr ganz eine "simplified solution". Aber ich denke, dass sie sich wirklich an dem orientiert, was halt jetzt auch an Bedürfnissen da war.
Noch zu Ihrer Frage, Herr Ständerat Graber, damit das einfach klar ist: Die Marke Schweiz können Sie ohne Bewilligung verwenden. Ich habe auch Aussagen gehört, wir müssten für die Bewilligung der Swissness fünf Stellen schaffen. Sie müssen keine Bewilligung haben. Eine Bewilligung brauchen Sie dort, wo Sie aufgrund einer in der Schweiz nicht verfügbaren Qualität ein Produkt aus dem Ausland beschaffen müssen: Das muss nicht bewilligt, aber gemeldet werden. Da ist jetzt eine Branche gekommen und hat gesagt, sie mache das selber. Sie wissen, dass wir in der Schweiz hoheitliche Aufgaben nur an Private geben können, wenn wir die entsprechende gesetzliche Grundlage haben. Die haben wir hier nicht. Aber wir werden, wir haben es auch in der Kommission versprochen, das Bewilligungsverfahren beim WBF so einfach und unbürokratisch machen, wie das überhaupt nur möglich ist.
Ich komme jetzt zum Postulatsinhalt, ich höre nachher schon auf, keine Angst. Aber eigentlich wollte ja das Postulat volkswirtschaftliche Auswirkungen geprüft haben, es wollte nicht nochmals neue Bestimmungen. Ihre Schwesterkommission hatte für die Beratung dieser Vorlage eine Subkommission eingesetzt, deshalb ist dieses Gesetz ja schon so lange unterwegs. Diese Subkommission hatte beim Seco eine Studie verlangt, um genau diese Fragen abzuklären, d. h. die volkswirtschaftlichen Auswirkungen prüfen. Das Seco hat festgestellt, dass es keine Daten gibt. Das sind ja rein hypothetische Fragen: Würden Sie im Falle einer Annahme der Vorlage das Swissness-Label noch verlangen oder nicht? Das sind rein hypothetische Fragen. Es gibt keine Daten dazu. Von daher hat dann das Seco zurückgemeldet, dass sie das nicht erheben könnten, weil es die Daten nicht gebe. Und jetzt kommen Sie mit einem Postulat und verlangen noch einmal das, was Ihre Schwesterkommission bzw. deren Subkommission schon verlangt hat.
Ich bitte Sie - wir werden all die Empfehlungen aus den Kommissionen noch einmal prüfen. Ich bin mir dieser Empfehlungen sehr bewusst, auch was Grenzkantone wie Genf betrifft. Also, Sie sehen, es gibt hier wirklich viele Bedürfnisse. Wir sind uns dessen sehr bewusst. Wir werden versuchen, diesen nach bestem Wissen und Gewissen zu entsprechen. Aber unsere Schranken sind die gesetzlichen Grundlagen, die Sie verabschiedet haben, und die werden wir respektieren. Das muss ich Ihnen auch sagen. Schliesslich sind wir ein Rechtsstaat. Ich bitte Sie, jetzt nicht die Rechtsunsicherheit zu verlängern. Sie haben es gesehen: Es kommen dann Bedürfnisse, dass man die ganze Vorlage und alles sistiert, auf unbestimmte Zeit. Glauben Sie, dass irgendjemand profitiert, wenn Sie die Inkraftsetzung eines Gesetzes, das verabschiedet ist, einfach auf unbestimmte Zeit verschieben? Glauben Sie, dass das in diesem Lande irgendjemandem dient? Ich glaube, Rechtssicherheit ist jetzt das Wichtigste. Wir müssen schauen, was wir in diesem gesetzlichen Rahmen tun können. Frau Savary hat es gesagt: Wie immer werden wir auch dieses Gesetz nach einer gewissen Zeit evaluieren, und wenn sich dann zeigt, dass Anpassungen notwendig sind, dann werden wir Ihnen diese auch vorschlagen.
Ich danke Ihnen, wenn Sie das Postulat ablehnen.
Ich sehe soeben, dass ich die Frage von Herrn Hess betreffend das Wasser noch nicht beantwortet habe. Ich habe eigentlich gemeint, ich hätte Ihnen gesagt, dass Wasser, wenn es ein wesensbestimmender Bestandteil ist, zur Swissness angerechnet wird. Das ist zum Beispiel beim Bier der Fall - das ist die eine Seite -, und das ist bei einem importierten Fruchtsaft, der nur verdünnt wird, nicht der Fall.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 13 Stimmen
Dagegen ... 25 Stimmen
(4 Enthaltungen)