12.438
Mehr Schutz der Geschädigten beim Betrugstatbestand
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Schneider Schüttel, Aebischer Matthias, Jositsch, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Schwaab)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Schneider Schüttel, Aebischer Matthias, Jositsch, Kiener Nellen, Leutenegger Oberholzer, Schwaab)
Donner suite à l'initiative
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Jositsch Daniel · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Sie alle kennen wahrscheinlich die Geschichten und die Berichte, die in den Medien immer wieder erscheinen und die sich mit mutmasslichen Betrugsfällen auseinandersetzen. Denken Sie da an die berühmten Enkeltrickbetrüger. Aber es gibt auch Leute, die Beratungen anbieten, Kurse anbieten, Investitionsmöglichkeiten anbieten usw. Diese nehmen dann jeweils das Geld von den Kunden, erbringen aber keine Gegenleistung. Das heisst, sie machen eigentlich nichts anderes, als harmlose Leute um ihr Geld zu erleichtern.
Diese mutmasslichen Betrüger nützen natürlich regelmässig die Schwäche gewisser Personen aus. Sie alle fragen sich wahrscheinlich: Wie ist es möglich, dass ein Enkeltrickbetrüger erfolgreich ist? Wie ist es möglich, dass jemand kommt und behauptet, er sei der Enkel oder sonst ein Verwandter, und die betreffende Person darauf hereinfällt? Das ist eben dann möglich, wenn eine besondere Schwächeposition vorliegt. Das kann der Fall sein, wenn zum Beispiel eine ältere Person nicht mehr gut hört oder eine Krankheit hat, eine psychische Krankheit hat, sie sich dessen bewusst ist und sich keine Blösse geben will, wenn sie vielleicht nicht die Kraft hat, um gegen eine solche betrügerische Person zu bestehen. Das heisst, betroffen sind vor allem schwache oder handicapierte Personen.
Professionelle Betrüger nützen das natürlich gezielt aus. Sie können das deshalb tun, weil sie vom Gesetz, wie es heute zur Anwendung kommt, im eigentlichen Sinne geschützt sind. Ja, Sie hören recht, eigentlich werden die Betrüger geschützt. Warum?
Wenn mir jemand einen Gegenstand wegnimmt, macht er sich des Diebstahls strafbar, und zwar eigentlich in jedem Fall. Das heisst, ich muss mir zum Beispiel keine Gedanken darüber machen, was mit meinem Schirm im Vorzimmer zu diesem Saal passiert; er wird vom Strafrecht geschützt. Wenn ihn jemand mitnimmt, ist diese Person ein Dieb. Wenn ein Täter aber Tricks und Kniffe einsetzt, um eine Betrugshandlung zu begehen, wird er nur bestraft, wenn er "arglistig" vorgeht. Das heisst, das Opfer muss sich selber schützen und ein Abwehrdispositiv aufbauen. Mein Vermögen wird vor Dieben also zu hundert Prozent geschützt, vor Betrug aber eben nur, wenn die Bedingung der Arglist erfüllt ist.
Wenn man nun die Hürde allzu hoch ansetzt - und das tun unsere Gerichte, namentlich das Bundesgericht -, heisst das, dass schwache und handicapierte Personen gleich wie "normale" Personen behandelt werden. Dann sagt man zum Beispiel bei einem Enkeltrickbetrug, dass das Abwehrdispositiv des Opfers nicht genügt. Das Resultat ist natürlich, dass professionelle Betrüger sich das zunutze machen, sich gewissermassen unterhalb der Schwelle bewegen und von der Strafjustiz nicht erfasst werden können.
Es geht also darum, hier den Schutz zu erweitern. Das ist das Ziel meiner parlamentarischen Initiative. Ihr Ziel ist es, die Arglistgrenze abzuschaffen - Deutschland hat das bereits getan -, was nicht heisst, dass keine Mitverantwortung des Opfers mehr bestehen würde, aber es gäbe keine speziell hohe Mitverantwortung mehr. Denkbar wäre auch, dass man das Erfordernis der Arglist eingrenzt, dass man also zum Beispiel dort, wo professionelle Serienbetrüger am Werk sind, darauf verzichtet und den Schutz erweitert.
Das ist eine Forderung, die nicht nur, wie von mir, auf politischer Ebene gestellt wird. Verschiedene Strafverfolgungsbehörden haben ebenfalls schon auf diese Missstände hingewiesen. Sie wissen vielleicht: Ausländische Betrüger bewegen sich sehr gerne in unserem Land, weil sie eben wissen, dass bei uns der Schutz besonders tief ist.
Ich möchte Sie deshalb bitten, meiner parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Das gäbe uns die Möglichkeit, uns im Rahmen der Gesetzgebung zu überlegen, wie wir hier den Schutz der Betrugsopfer erweitern könnten.
Schneider Schüttel Ursula · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Im Namen der Minderheit der Kommission beantrage ich Ihnen, der parlamentarischen Initiative Jositsch Folge zu geben.
Herr Jositsch hat wie immer eindrücklich dargestellt, wie hoch die Hürden für ein Opfer mittlerweile sind, damit ein betrügerischer Straftäter bestraft werden kann. Es gibt Personen, die von der schweizerischen Gesetzgebung, die die Strafbarkeit vom Element der Arglist abhängig macht, profitieren. Sie gehen von einem Opfer zum nächsten und versuchen Geld oder anderes zu erschwindeln, indem sie eine Notsituation vorgeben oder andere Geschichten erfinden. Denken Sie zum Beispiel an die Masche des "lange nicht mehr gesehenen Enkels", der plötzlich bei älteren Leuten vor der Türe steht oder telefoniert und dringend einen grösseren Geldbetrag benötigt; oder denken Sie an fremde Leute, die an die Hilfsbereitschaft der Opfer, zum Beispiel in einem "plötzlichen Krankheitsfall", appellieren.
Das Erfordernis der Arglist erhöht faktisch die Opferselbstverantwortung. Das Opfer ist zuerst einmal selber schuld, dass es so leichtsinnig war, auf eine Masche reinzufallen, oder es ist selber schuld, wenn es zu vertrauensselig oder unaufmerksam war. Die Täter allerdings haben es eben gerade auf solche hilflosere Personen abgesehen, oder sie behelfen sich nicht einfach überprüfbarer oder durchschaubarer Lügen oder Tricks. Wo aber ist die Grenze zwischen dem schutzwürdigen Opfer und dem Opfer, das ungenügend kontrolliert hat?
Nach Ansicht der Minderheit der Kommission ist Handlungsbedarf gegeben, und es ist zu überprüfen, ob das Erfordernis der Arglist noch ein taugliches Element zur Abgrenzung von der strafrechtlich nicht relevanten Lüge ist. Ich bitte Sie daher namens der Minderheit der Kommission, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Lüscher Christian · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
C'est le 15 août 2013 que la Commission des affaires juridiques de notre conseil s'est penchée sur l'initiative parlementaire Jositsch. L'initiative vise à ce que le Code pénal soit modifié, de sorte que la notion de l'astuce en tant qu'élément constitutif de l'escroquerie au sens de l'article 146 du Code pénal soit limitée, voire supprimée. Par 17 voix contre 6, la commission propose de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire. Une minorité propose d'y donner suite. Vous avez entendu tant l'auteur de l'initiative que la porte-parole de la minorité, je n'ai donc pas besoin d'exposer la motivation.
Actuellement, l'escroquerie au sens de l'article 146 du Code pénal n'est constituée que si l'auteur agit de façon astucieuse pour tromper sa victime. Les victimes potentielles sont par conséquent investies d'une responsabilité personnelle et particulière, parce que l'on présume qu'elles sont en permanence sur leurs gardes pour déjouer une éventuelle escroquerie. Or, selon le recourant, on constate que les tribunaux ont tendance à élever très fortement le niveau de cette responsabilité, ce qui, toujours selon l'auteur de l'initiative, expose d'autant plus les personnes naïves ou crédules et protège du même coup les auteurs éventuels d'infraction par le fait qu'ils peuvent les tromper sans devoir recourir à l'astuce.
Toujours selon l'auteur de l'initiative, il est fréquent que les tribunaux acquittent l'auteur présumé d'une infraction parce qu'il aurait commis une tromperie, mais que celle-ci n'atteindrait pas le degré astucieux qui permet de retenir la qualification d'escroquerie au sens de l'article 146 du Code pénal.
La majorité de la commission n'est pas de cet avis. Elle estime que si l'on veut atteindre une meilleure protection dans ce domaine, la voie du droit pénal n'est pas optimale. Elle préconise une meilleure protection dans ce domaine par la voie du droit civil, en particulier par la voie de la concurrence déloyale, on peut également imaginer la voie simplement de l'action aquilienne de l'acte illicite de l'article 41 du Code des obligations.
Dans les cas qui ont été envisagés par l'auteur de l'initiative parlementaire, il y a souvent des conditions générales étranges ou des offres qui ne sont pas clairement formulées. Il vaudrait mieux offrir aux victimes la possibilité de résilier le contrat ou d'exiger le remboursement de leur prestation.
Par ailleurs, et surtout, le Tribunal fédéral a développé une jurisprudence abondante qui définit de manière satisfaisante quand il y a tromperie astucieuse ou quand il n'y a pas tromperie astucieuse. La majorité ne voit donc pas le besoin de modifier le Code pénal. Je me permets aussi de rappeler qu'il y a un principe de droit romain qui prévoit que lex pro vigilantibus, en d'autres termes que la loi protège les gens qui font tout de même preuve d'une certaine attention. On a connu, dans tous les cantons, des cas où un aigrefin, un escroc potentiel, promet des placements avec des intérêts garantis de 20 pour cent; or toute personne, qui fait un tant soit peu preuve d'attention, sait que ce genre de placements est absolument impossible. Le droit pénal ne souhaite pas donner la protection à ce genre de personnes qui, finalement, se font avoir un peu comme des pigeons - si vous me permettez cette expression. En revanche, rien n'empêche cette personne ayant signé un contrat de placement avec une personne qui lui a promis 20 pour cent d'intérêts de poursuivre le débiteur par la voie du droit des obligations, de l'article 41 du Code des obligations ou simplement de se fonder sur le droit des contrats devant une juridiction de droit civil. On ne se trouve pas dans une situation où il n'y a aucune protection; on se trouve simplement dans une situation dans laquelle le législateur fédéral ne souhaite pas accorder à la prétendue victime la protection du droit pénal.
C'est la raison pour laquelle, je le répète, la commission, par 17 voix contre 6, propose de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire Jositsch.
Graf Maya · P-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Herr Schwander vertritt Herrn Egloff als deutschsprachiger Berichterstatter.
Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die parlamentarische Initiative Jositsch will, dass bei einem Betrugstatbestand das Erfordernis der Arglist eingeschränkt respektive abgeschafft wird. Die Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen mit 17 zu 6 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.
Was sind die Gründe der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen? Die Mehrheit ist der Ansicht, dass sich die heutige Praxis bewährt hat und kein Handlungsbedarf besteht. Wir dürfen dem Einzelnen die Eigenverantwortung nicht einfach so wegnehmen. In der Abwägung zwischen Täterverschulden und Opferverantwortung gibt es eine ausgiebige Kasuistik, und das Bundesgericht hat in diesem Bereich auch Kriterien formuliert. Anhand dieser Kriterien kann man dem Einzelfall nach Meinung der Mehrheit mehr als gerecht werden. Die Mehrheit erachtet auch die heutige Hürde für Arglist nicht für unzumutbar. Das Problem liegt eher bei der Kausalität zwischen Schaden und Täuschungshandlung und im Vorgehen der Staatsanwaltschaften als bei der Arglist. Das eigentliche Problem der Kausalität lässt sich also nicht mit einer neuen Tatbestandsdefinition lösen. Ein Weg über das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wird als unter Umständen zielführender erachtet.
Für die Minderheit bringt das Erfordernis der Arglist eine erhöhte Opferselbstverantwortung mit sich. Die Hürden für die Opfer sind gemäss Minderheit zu hoch. Vor allem bei Serientätern sollte die Latte für die Opfer tiefer gesetzt werden.
In Ihrer Kommission für Rechtsfragen haben die Argumente der Mehrheit obsiegt, weswegen ich Ihnen namens der Kommissionsmehrheit beantrage, der parlamentarischen Initiative Jositsch keine Folge zu geben.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 45 Stimmen
Dagegen ... 134 Stimmen
(5 Enthaltungen)