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Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden. Bundesbeschluss
Niederberger Paul · Mit-M · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP
Mit Bundesbeschluss vom 11. Dezember 2012 wurden die Einsätze der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen und die Unterstützung des EJPD bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr bis Ende 2015 bewilligt. Der Sicherheitspolitische Bericht 2010 und der Bericht zum Postulat Malama 10.3045 betreffend die innere Sicherheit und die Klärung der Kompetenzen schlagen verschiedene Verbesserungen vor. Diese sind akzeptiert und werden mit der Weiterentwicklung der Armee umgesetzt. Bis dies jedoch der Fall ist, braucht es noch Zeit. Das ist der eigentliche Hauptgrund, weshalb die Verlängerung beantragt wird.
Gemäss der vom Bundesrat verabschiedeten Botschaft und den Empfehlungen der politischen Plattform des Sicherheitsverbundes Schweiz wird der Assistenzdienst zugunsten der zivilen Behörden ein letztes Mal verlängert, wie ich es bereits erwähnt habe, und zwar bis längstens am 31. Dezember 2018. Die Kantone sind noch nicht in der Lage, alle Angehörigen der Armee durch die Polizei und den Botschaftsschutz zu ersetzen. Es soll daher den Kantonen genügend Zeit für die Ausbildung der mit diesen Aufgaben betrauten Polizeikräfte gewährt werden.
Die Analyse des Bundessicherheitsdienstes zu den Bedrohungen bestimmt den Bedarf an Schutz und Einsatzkräften von militärischer wie auch von ziviler Seite. Zurzeit werden maximal 80 Armeeangehörige für den Schutz ausländischer Vertretungen eingesetzt. 2016 bleibt dieser Personalbestand gleich hoch, wird dann jedoch ab 2017 auf maximal 44 Armeeangehörige reduziert. Bei den Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr bleibt die Zahl der als Air Marshals eingesetzten Angehörigen der Militärischen Sicherheit und des Spezialdetachementes der Militärpolizei von maximal 10 Mitgliedern unverändert.
Die Zuständigkeit des Bundes hinsichtlich der finanziellen Unterstützung der zivilen Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen verbleibt beim VBS. Der Bund erstattet den Kantonen 90 Prozent der Kosten zurück. Die vom Bund getragenen Kosten für die Sicherheitsmassnahmen zugunsten der ausländischen Vertretungen betragen jährlich rund 40 Millionen Franken. Die Bundesausgaben für die Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr bleiben mit zirka 900 000 Franken pro Jahr stabil.
Der Nationalrat stimmte der Vorlage gemäss Entwurf des Bundesrates in der Sommersession 2015 mit 127 zu 43 Stimmen bei 9 Enthaltungen zu.
Ich ersuche Sie im Namen der einstimmigen Sicherheitspolitischen Kommission, dem Bundesbeschluss zuzustimmen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Nur kurz: Der Bund ist verantwortlich für die völkerrechtlich geschützten Personen und für deren Sicherheit. Das sind Botschafter, Konsuln usw., die sich primär in Genf, in Bern und in Zürich befinden. Weil der Bund keine Bundespolizei hat, überträgt er den Schutz dieser völkerrechtlich geschützten Personen den kantonalen Polizeikorps. Er bezahlt dafür über 36 Millionen Franken jährlich; er bezahlt das aus seinem Budget. Die Kantone sind im Laufe der letzten Jahre immer näher an den Soll-Bestand herangekommen und haben entsprechendes Personal ausgebildet. Eigentlich gingen wir davon aus, dass der subsidiäre Einsatz der Armee Ende dieses Jahres abgeschlossen sein sollte. Wir haben aber insbesondere in Genf noch einige Probleme und sind daher eigentlich darauf angewiesen, diesen Einsatz für die nächsten Jahre weiterzuführen. Im Moment sind es 80 Personen, die in der Mission Amba Centro, also im Botschaftsschutz, eingesetzt werden; ab 2017 sollen es dann noch 44 sein. Das ist dieser Bundesbeschluss, den wir Ihnen zur Zustimmung beantragen.
Später sollte die Grundlage dafür im Militärgesetz sein. Wir gehen davon aus, dass wir auch längerfristig etwa 40 Personen für diese Zusammenarbeit mit den Kantonen schulen und die entsprechende Ausbildung durchführen in dem Sinne, dass diese Zusammenarbeit spielt, wenn alle Stricke reissen und wir die Einsätze aus dem Stand wieder verstärken müssen - was auch schon der Fall war. Dann haben wir die rechtliche Grundlage im Militärgesetz und können reagieren. Hier geht es eigentlich um eine Übergangslösung: Der auslaufende Bundesbeschluss soll verlängert werden, bis wir eine neue gesetzliche Grundlage haben, wobei wir den bisherigen Pfad des Abbaus weiterverfolgen. Wir ziehen unsere Leute also laufend aus den Einsätzen zurück, und entsprechend steigt dann die Entschädigung, die wir den Kantonen für ihre Polizeikorps auszurichten haben, leicht an. Für die Sicherheit und auch für die Visitenkarte der Schweiz gegen aussen macht es Sinn, wenn wir eine optimale Sicherheit für internationale Konsulate und Botschaften anbieten können.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.
Hêche Claude · P-M · Ständerat · Jura · Sozialdemokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über die Einsätze der Armee zur Unterstützung ziviler Behörden
Arrêté fédéral concernant les engagements de l'armée en service d'appui en faveur des autorités civiles
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1-4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1-4
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 41 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)