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Waffen. Einführung einer Meldepflicht an das VBS / Waffen. Bearbeitung der Informationen im Personalinformationssystem der Armee / Waffen. Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Behörden der Kantone und des Bundes / Waffen. Benutzung der AHV-Versichertennummer

35621 · Amtliches Bulletin

Du 23 sept. 2013

https://lexipedia.io/fr/docs/ch/ab-bo-bu/35621/de/waffen-einfuhrung-einer-meldepflicht-an-das-vbs-waffen-bearbeitung-der-informationen-im-personalinformationssystem-der-armee-waffen-verbesserung-des-informationsaustausches-zwischen-den-behorden-der-kantone-und-des-bundes-waffen-benutzung-der-ahv-versichertennummer

Consulté le 11 sept. 2026

  1. Documents
  2. Confédération
  3. Bulletin officiel
Source

Objet parlementaire: Armes. Introduire une obligation d'informer le DDPS (13.3000),

13.3000, 13.3001, 13.3002, 13.3003

Waffen. Einführung einer Meldepflicht an das VBS / Waffen. Bearbeitung der Informationen im Personalinformationssystem der Armee / Waffen. Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Behörden der Kantone und des Bundes / Waffen. Benutzung der AHV-Versichertennummer

Verfahrensbeitrag

13.3000, 13.3001, 13.3003

Antrag der Kommission

Zustimmung zur Änderung

Proposition de la commission

Approuver la modification

13.3002

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zur Änderung

Antrag der Minderheit

(Büchler Jakob, Borer, Bortoluzzi, Büchel Roland, Fehr Hans, Lehmann Markus, Müller Walter, von Siebenthal)

Ablehnung der Motion

Proposition de la majorité

Approuver la modification

Proposition de la minorité

(Büchler Jakob, Borer, Bortoluzzi, Büchel Roland, Fehr Hans, Lehmann Markus, Müller Walter, von Siebenthal)

Rejeter la motion

Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Galladé Chantal · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Die SiK-NR und dann der Nationalrat verabschiedeten vier Kommissionsmotionen, welche die Kantone als Grundlage brauchen, um mehr Sicherheit im Zusammenhang mit Waffengewalt zu gewährleisten. Es handelt sich um folgende vier Motionen: erstens 13.3000, "Waffen. Einführung einer Meldepflicht an das VBS"; zweitens 13.3001, "Waffen. Bearbeitung der Informationen im Personalinformationssystem der Armee"; drittens 13.3002, "Waffen. Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Behörden der Kantone und des Bundes"; und viertens 13.3003, "Waffen. Benutzung der AHV-Versichertennummer".

Der Bundesrat unterstützt den Inhalt dieser vier Motionen ebenfalls in seiner Stellungnahme vom 27. Februar dieses Jahres. Der Ständerat beschloss am 18. Juni einstimmig, dem Antrag seiner SiK zu folgen und ebenso den beiden Änderungsanträgen, welche die SiK-SR dem Rat beantragt hatte. Bei den beiden Änderungen geht es um Folgendes:

Die erste Änderung besteht in der Einführung einer nachträglichen Meldepflicht für noch nicht registrierte Waffen. Diese Ergänzung wurde von der SiK-SR vorgenommen, nachdem sie am 26. April die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten angehört hatte. Deren Vertreter waren der Auffassung, dass diese zusätzliche Registrierung dazu beitragen könnte, das Risiko des Feuerwaffenmissbrauchs merklich zu verringern und bei einer Straftat mit einer registrierten Waffe die Ermittlungen zu erleichtern. Die SiK-SR berücksichtigte diese Forderung der Kantone in der Motion 13.3002. Der Ständerat folgte seiner Kommission einstimmig.

Die zweite Änderung wurde im Prinzip hinfällig, da uns die Zeit eingeholt hat. Die SiK-NR und wir, der Nationalrat, setzten eine Frist für die Botschaft bis zur Herbstsession, also bis jetzt. Die SiK-SR hat dann aber mit einer Mehrheit der Stimmenden die Behandlung der Vorstösse vertagt, sodass die ursprüngliche Forderung nicht mehr eingehalten werden konnte. Der Ständerat stimmte in der Folge auf Antrag seiner Kommission einer entsprechenden Anpassung der Motionstexte für eine Fristverlängerung bis Ende dieses Jahres einhellig zu.

Anlass zu Meinungsverschiedenheiten in der SiK-NR gab die Einführung einer nachträglichen Meldepflicht für nichtregistrierte Feuerwaffen. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass der ausdrücklichen Forderung der Kantone nach einer nachträglichen Meldepflicht für nichtregistrierte Feuerwaffen nachzukommen sei, weil die Kantone über ihre Waffenbüros den Vollzug des Waffenrechts sicherstellen müssen. Die Mehrheit wünscht, dass der Bundesrat die Gesetzesbestimmung in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen ausarbeitet, dies mit dem Ziel, eine pragmatische und leicht umsetzbare Lösung zu finden. Die Kommission ist überzeugt, dass sich eine solche Regelung ohne grosse Mehrarbeit umsetzen lässt. Schliesslich ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass eine nachträgliche Meldepflicht wesentlich zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit beiträgt und deshalb einem echten Bedürfnis entspricht. Jede zusätzliche Information nützt der Polizei bei ihrer täglichen Arbeit und verbessert nicht nur die öffentliche Sicherheit, sondern auch die Sicherheit des Polizeipersonals, das in solchen Situationen ja immer wieder ausrücken muss.

Die Minderheit der Kommission ist der Meinung, dass für den Vollzug dieser Bestimmung ein enormer Mittelaufwand benötigt würde. Eine nachträgliche Meldepflicht würde sich nur schwer durchsetzen lassen und erhebliche Mehrarbeit mit sich bringen. In den Augen der Minderheit lohnt sich der Aufwand nicht, weil das System kaum richtig funktionieren würde. Sie beantragt deshalb, die Motionen abzulehnen.

Heute stimmen wir also nur noch über die modifizierte Fassung der Kommissionsmotion 13.3002 ab, zu der ein Minderheitsantrag Büchler Jakob vorliegt. Es ist nun so, dass diese Motion die Grundlage für die anderen Motionen darstellt und bei einer Ablehnung durch unseren Rat den Kantonen die Grundlage für eine Vernetzung und einen Austausch der Daten zwischen zivilen und militärischen Behörden in gefährlichen Situationen nicht gegeben würde. Unsere Annahme der Motion heute ist eine Voraussetzung dafür, dass die Kantone ihre Arbeit machen können, die Arbeit notabene, die wir sie zügig anzugehen aufgefordert haben.

Deshalb bittet Sie die Kommission mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Änderung des Ständerates, die dieser einstimmig beschlossen hat, auch anzunehmen.

Hiltpold Hugues · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion

La Commission de la politique de sécurité a traité ces quatre motions le 27 août 2013. Vous me permettrez de rappeler la teneur de ces motions.

La motion 13.3000 charge le Conseil fédéral de créer une disposition légale obligeant le ministère public ou le tribunal concerné à notifier au DDPS les cas où il y aurait lieu de craindre qu'un militaire faisant l'objet d'une procédure pénale en cours utilise son arme à feu d'une manière dangereuse.

La motion 13.3001 charge le Conseil fédéral de modifier les bases légales, de sorte que les données transmises au DDPS par les ministères publics et les tribunaux puissent être traitées dans le système d'information sur le personnel de l'armée.

La motion 13.3002 charge le Conseil fédéral d'améliorer l'échange de données entre les autorités cantonales et fédérales d'exécution de la loi sur les armes et de modifier la loi en conséquence.

La motion 13.3003 charge le Conseil fédéral de modifier les bases légales de manière à ce que les autorités d'exécution de la loi sur les armes et du Code de procédure pénale puissent utiliser systématiquement le numéro AVS.

Notre conseil a adopté ces quatre motions le 13 mars 2013. Le Conseil des Etats les a également acceptées le 18 juin 2013 en les amendant. Tout d'abord, il prévoit le dépôt du message pour la fin 2013 permettant par là de procéder à la consultation dans les délais légaux. D'autre part, il demande au Conseil fédéral de modifier la loi sur les armes, de manière à ce que la possession des armes à feu qui n'a pas été enregistrée dans les registres puisse l'être dans les registres cantonaux d'armes à feu. C'est ce qu'on appelle l'obligation de déclaration a posteriori.

L'introduction d'une obligation de déclaration a posteriori des armes à feu qui ne sont pas encore enregistrées a été introduite par la commission soeur du Conseil des Etats à la suite de l'audition le 26 avril 2013 de représentants de la Conférence des directrices et directeurs des départements cantonaux de justice et police et de la Conférence des commandants de police cantonale de Suisse. Les représentants qui étaient entendus ont alors mentionné qu'une telle disposition permettrait de réduire drastiquement le risque d'utilisation abusive d'armes à feu et de faciliter les investigations en cas de délits commis avec une arme enregistrée.

La commission soeur du Conseil des Etats a intégré cette demande des cantons dans la motion 13.3002. Elle a été suivie unanimement par le conseil. Si la modification des calendriers décidée par le Conseil des Etats n'a pas suscité d'opposition au sein de notre commission, en revanche l'introduction d'une obligation de déclaration a posteriori des armes à feu qui ne sont pas encore enregistrées a été largement débattue.

La majorité de la commission estime que cette obligation répond à une demande expresse des cantons. Compte tenu du fait qu'ils sont responsables de l'application de la loi sur les armes par le truchement de leur bureau chargé du contrôle des armes, il convient donc d'accéder à leur demande.

La majorité souhaite une solution pragmatique qui puisse être aisément mise en oeuvre, et cela en étroite collaboration avec les cantons. La commission est persuadée qu'une telle disposition pourra être réalisée sans charge importante de travail supplémentaire.

La majorité estime qu'une déclaration a posteriori contribuera grandement à accroître la sécurité publique et qu'une telle déclaration répond à un réel besoin. Chaque information supplémentaire dont peut bénéficier la police dans son travail quotidien est bienvenue et augmente non seulement la sécurité publique mais aussi, et c'est important, celle des agents.

La minorité de la commission estime au contraire que la mise en oeuvre nécessitera l'affectation d'énormes moyens. Une telle déclaration a posteriori ne pourra être mise en oeuvre que difficilement et ne manquera pas d'occasionner une importante charge de travail supplémentaire. Sans oublier le fait que la minorité doute que le système puisse réellement fonctionner et qu'elle estime dès lors qu'il faut rejeter la motion.

Je vous invite donc, au nom de la commission, à adopter les quatre motions telles qu'elles ont été amendées par le Conseil des Etats, comme elle l'a fait le 27 août dernier, par 16 voix contre 5 et 3 abstentions, pour la motion 13.3000, par 19 voix contre 5 et 1 abstention, pour la motion 13.3001, par 13 voix contre 8 et 4 abstentions, d'adopter la motion 13.3002, et par 16 voix contre 6 et 3 abstentions, pour la motion 13.3003.

Büchler Jakob · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP

Ich spreche zu meinem Minderheitsantrag bezüglich der Motion 13.3002, Buchstabe d, Nachregistrierung. Ich lege meine Interessen offen: Auch wenn man mir es heute vielleicht nicht unbedingt ansieht, bin ich der Präsident des sanktgallischen Kantonalschützenverbandes.

In der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen wurde Folgendes festgehalten: Gemäss dem Entwurf sind infolge Artikel 42b des Waffengesetzes alle Waffen anzumelden, die vor Dezember 2008 erworben und nicht bereits früher nach Artikel 42a des Waffengesetzes gemeldet wurden. Wie viele nichtgemeldete Feuerwaffen in Privatbesitz in der Schweiz effektiv vorhanden sind, weiss jedoch niemand. Gemäss Schätzungen könnten es drei bis fünf Millionen sein. Die Tatsache, dass nach Dezember 2008 relativ wenige Waffen angemeldet wurden und seit Dezember 2008 nicht viele erworben worden sind, bedeutet, dass in unserem Land Waffen in der geschätzten Grössenordnung nachgemeldet werden müssten.

Zur Entwicklung der Waffenregister: Nach der letzten Gesetzesrevision wurde seit Dezember 2008 der Erwerb privater Feuerwaffen ausnahmslos, auch im Erbgang, polizeilich erfasst. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis alle Waffenerwerbe in der Schweiz registriert sind. Es gibt somit politisch keinen sachlichen Grund, jetzt eine neue, finanziell aufwendige und nur den konkreten Waffenbesitzer belastende Registrierungsaktion durchzuführen, wenn der gleiche Zweck über kurz oder lang ohnehin erreicht wird.

Das Ziel einer Nachregistrierung wird nicht schneller erreicht, denn die Kantone sind personell und finanziell gar nicht in der Lage, den mit der Nachregistrierung verbundenen immensen Aufwand in absehbarer Zeit zu bewältigen. Wenn die Behörden innert eines Jahres mit der Datenmenge aufgrund von vermutlich mehreren Millionen Waffen konfrontiert werden, ist das ein riesiger Aufwand, der bewältigt werden müsste.

Die kantonalen Waffenbüros sind heute schon massiv überlastet und personell unterdotiert. Auch wenn die gesetzestreuen Waffenbesitzer der Pflicht auf Nachregistrierung nachkommen, werden es die Kriminellen mit Sicherheit nicht tun. Mit der neuen gesetzlichen Pflicht zur Nachregistrierung von Waffen würden wiederum nur die sich korrekt verhaltenden Waffenbesitzer erfasst und kriminalisiert.

Die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes müssen in unserem Milizsystem, in der Gesellschaft, in der Politik und in der Volkswirtschaft grosse Verantwortung übernehmen. Jedoch eine Waffe ohne staatliche Registrierung zu besitzen und damit verantwortungsbewusst umzugehen wird ihnen nicht zugetraut. Kriminelle lassen ihre Feuerwaffen ohnehin nicht registrieren.

Ein Missbrauch von Feuerwaffen kann mit einer Nachregistrierung leider nicht verhindert werden. Eine Nachregistrierung aller Waffen widerspricht auch der Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 über die Volksinitiative "Schutz vor Waffengewalt", die unter anderem auch ein zentrales Waffenregister zum Inhalt hatte. Diese Volksinitiative wurde mit 56,3 Prozent Neinstimmen klar abgelehnt.

Ich bitte Sie, meinen Minderheitsantrag zu unterstützen und zu verhindern, dass dieser grosse Aufwand, von dem heute noch niemand weiss, wie er bewältigt werden könnte, betrieben wird.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Die Motionen, die Sie heute beraten, haben Sie schon einmal diskutiert und dann angenommen. Der Bundesrat empfahl sie damals zur Ablehnung, allerdings nicht, weil er mit ihrem Inhalt nicht einverstanden gewesen wäre, sondern aus dem einfachen Grund, dass er die Frist, die Sie ihm setzten, nicht würde einhalten können. Sie verlangten nämlich, dass wir Ihnen bis zum Herbst dieses Jahres eine Botschaft vorlegen. Sie kennen die Abläufe; Sie wissen zum Beispiel, dass wir aus gesetzlichen Gründen eine Vernehmlassung durchführen müssen. Es war also gar nicht möglich, Ihnen bis im Herbst dieses Jahres eine Botschaft vorzulegen. Aber Ihr Rat - ich sage es noch einmal - nahm die Motionen an, weil er sich sagte, ihr Inhalt sei wichtig. Die Motionen beruhen ja auf einem Bericht, den ebenfalls Ihr Rat in Auftrag gegeben hatte. Von daher ist es eine Auftragsarbeit von Ihrer Seite.

Der Bundesrat war sich bewusst, dass es mit dieser Vorlage eilt, und zwar vor allem, weil die Kantone im Januar 2015 ihre Waffenplattform starten wollen. Im Rahmen des Abstimmungskampfes zur Waffenschutz-Initiative haben die Kantone ja versprochen, ihre Waffenregister zu verlinken, und zwar schnell. Deshalb wollen sie vorwärtsmachen, aber sie brauchen dafür eine gesetzliche Grundlage. Das haben sie uns mitgeteilt, deshalb sind die Motionen dann auch so ausformuliert worden. Der Bundesrat wird Ihnen die Botschaft bis Ende 2013 vorlegen, also mit dreimonatiger Verzögerung, aber noch in diesem Jahr. Der Ständerat hatte für die Terminprobleme des Bundesrates Verständnis. Er war deshalb bereit, die Motionen abzuändern, indem er verlangte, dass der Bundesrat die Botschaft spätestens bis Ende 2013 vorlegt, nicht schon im Herbst. Faktisch geht es wirklich nur um drei Monate.

Der Ständerat hat den Motionen noch ein Anliegen hinzugefügt, das von den Kantonen und den kantonalen Polizeikommandanten an ihn herangetragen worden war: Es geht da um eine Nacherfassung von Feuerwaffen, die in den kantonalen Waffenregistern noch nicht aufgenommen sind. Vorher wurde von der Minderheit gesagt, dass eine solche Nachregistrierung mit grossem Aufwand verbunden wäre. Die Forderung kommt von den Kantonen. Sie können also getrost davon ausgehen, dass sich die Kantone sehr wohl überlegt haben, wie gross der Aufwand für ihre kantonalen Waffenbüros ist; das haben sie sicher abgeklärt. Wir haben auch gesagt, dass wir die Vorlage zu einer solchen Nachregistrierung zusammen mit den Kantonen erarbeiten, dass wir sie so erarbeiten, wie die Kantone es sich vorgestellt haben. Deshalb ist die Frage des Aufwands mit den Kantonen abgesprochen.

Was ist der aktuelle Stand? Der Bundesrat musste hier parallel vorgehen, weil die Terminvorgaben eben sehr eng sind. Er hat bereits eine Vernehmlassung gestartet, damit er die Botschaft bis Ende Jahr verabschieden kann. Die Vernehmlassungsvorlage enthält den Inhalt Ihrer Motionen plus die Nachregistrierung, wie sie von den Kantonen und von den Polizeikommandanten gewünscht worden ist.

Übrigens sagt die Polizei, dass die Nachregistrierung in ihrem ureigenen Interesse sei, dass es hier auch um die Sicherheit der Polizeikräfte in diesem Land gehe. Ganz konkret geht es um Folgendes: Wenn die Polizei zum Beispiel in einen Haushalt geholt wird, in dem es zu Gewalt gekommen ist, dann ist es auch für ihre eigene Sicherheit ein Faktor, dass sie von vornherein weiss, ob es in diesem Haushalt Waffen gibt oder nicht. Es ist ein Anliegen der Polizei, eine bessere Ausgangslage für ihre eigene Sicherheit zu haben.

Wir vonseiten der Verwaltung und des Bundesrates werden die Ergebnisse der Vernehmlassung auswerten. Die Botschaft werden wir wie versprochen bis Ende Jahr vorlegen.

Ich möchte Ihnen zu diesen Motionen noch etwas sagen: Es wird im Moment viel über Sicherheit und über die Verschärfung des Strafrechts diskutiert, damit wir mehr Sicherheit für unsere Bevölkerung haben. Bei diesen Vorlagen geht es auch um Sicherheit. Wenn Sie etwas für mehr Sicherheit in diesem Land tun wollen, dann sollten Sie die Motionen, die Ihnen Ihre Kommission vorlegt, unterstützen.

Ich bitte Sie, auch im Hinblick auf das Anliegen nach mehr Sicherheit in unserem Land, diese Motionen zu unterstützen.

Regazzi Fabio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Fraktion CVP-EVP

Geschätzte Frau Bundesrätin, ich möchte zuerst präzisieren, dass die Nachregistrierung vom Ständerat eingefügt wurde, aber vom Nationalrat noch nicht angenommen wurde. Die Frage betrifft aber natürlich die Nachregistrierung: Können Sie sagen, ob sich seit der Einführung des Waffengesetzes im Jahr 2011 die Anzahl der Missbräuche bzw. der Suizide erhöht hat?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Besten Dank für diese zwei Fragen. Zur ersten Frage: Ich habe es gesagt, der Ständerat hat diese Nachregistrierung eingebracht.

Wenn Sie mich fragen, ob es seit der Änderung des Waffengesetzes Veränderungen gegeben hat, muss ich Ihnen sagen: Für mich ist nicht nur relevant, wie viele Suizide es mit Waffen gibt, für mich ist nicht nur relevant, wie viele Tote es mit Waffen gibt, sondern für mich ist auch relevant, wie viele Menschen mit Waffen bedroht werden. Ich weiss, dass gerade in den Privathaushalten häufig Waffen im Spiel sind, wenn es zu häuslicher Gewalt kommt. Es werden Frauen bedroht, Kinder werden bedroht; auch das ist für mich relevant. Wenn wir hier etwas dazu beitragen können, diese Bedrohungssituationen zu vermindern, dann tun wir etwas Gutes.

Graf Maya · P-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion

13.3000, 13.3001, 13.3003

Angenommen - Adopté

13.3002

Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Die Mehrheit beantragt Zustimmung zur Änderung. Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 87 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 86 Stimmen

(8 Enthaltungen)