14.046
Bundesgesetz über den Wald. Änderung
Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP
Gemäss Artikel 77 der Bundesverfassung hat der Bund dafür zu sorgen, "dass der Wald seine Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen erfüllen kann". Dazu hat der Bund "Grundsätze über den Schutz des Waldes" festzulegen und "Massnahmen zur Erhaltung des Waldes" zu fördern. Die Konkretisierung dieses Verfassungsauftrages findet sich im Bundesgesetz über den Wald, das Gegenstand dieser Beratung ist.
Die anstehenden Änderungen haben eine längere Vorgeschichte. Die wichtigste Zäsur bildete der Nichteintretensentscheid des Parlamentes auf die Teilrevision des Waldgesetzes im Jahre 2008. Diese Teilrevision war damals der Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald" als indirekter Gegenvorschlag gegenübergestellt worden. Seither sind kleinere, partielle Änderungen des Waldgesetzes vorgenommen worden.
Am 21. April 2010 erteilte der Bundesrat dem UVEK den Auftrag, das Waldprogramm Schweiz aus den Jahren 2002/2003 weiterzuentwickeln. Daraus entstanden ist die Waldpolitik 2020, welche vom Bundesrat am 31. August 2011 verabschiedet wurde. Mit der Waldpolitik 2020 stimmt der Bund die drei Ebenen der Nachhaltigkeit im Wald, nämlich die Ökologie, die Ökonomie und die Ansprüche der Gesellschaft, optimal aufeinander ab. Die Waldpolitik 2020 bildet die inhaltliche Grundlage der vorliegenden Revision. Sie legt insgesamt elf Ziele fest:
1. Das Potenzial nachhaltig nutzbaren Holzes wird ausgeschöpft.
2. Klimawandel: Der Wald und die Holzverwendung tragen zur Minderung bei, und die Auswirkungen auf seine Leistungen bleiben minimal.
3. Die Schutzwaldleistung ist sichergestellt.
4. Die Biodiversität bleibt erhalten und ist gezielt verbessert.
5. Die Waldfläche bleibt erhalten.
6. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Waldwirtschaft ist verbessert.
7. Die Waldböden, das Trinkwasser und die Vitalität der Bäume sind nicht gefährdet.
8. Der Wald wird vor Schadorganismen geschützt.
9. Das Gleichgewicht zwischen Wald und Wild ist gewährleistet.
10. Die Freizeit- und Erholungsnutzung erfolgt schonend.
11. Bildung, Forschung und Wissenstransfer sind laufend den neuen Herausforderungen anzupassen.
Verschiedene Ziele der Waldpolitik 2020 können ohne gesetzliche Anpassungen wie auch ohne zusätzliche finanzielle Mittel umgesetzt werden. Entsprechendes wurde bereits eingeleitet. Im Bereich der Walderhaltung wurden mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 09.474 der UREK-SR, "Flexibilisierung der Waldflächenpolitik", die vorhandenen Lücken geschlossen. Einzelne Ziele der Waldpolitik 2020 lassen sich aber nur mit einer punktuellen Anpassung des Waldgesetzes erreichen. Drei Bereiche stehen dabei im Zentrum, nämlich die Bekämpfung der Schadorganismen, die Anpassung des Waldes an den Klimawandel und die Stärkung der Holznutzung.
Zur ersten Thematik, der Bekämpfung der Schadorganismen: Biotische Gefahren für den Wald, zum Beispiel durch den asiatischen Laubholzbockkäfer oder die Kastaniengallwespe, nehmen zu, namentlich aufgrund des stark wachsenden internationalen Warenhandels. Diese Entwicklungen werden sich noch akzentuieren. Solche Schädlinge können die Waldleistungen beeinträchtigen und den Wald in seinen Funktionen erheblich beeinträchtigen. Die bestehende Regelung der Prävention und Bekämpfung von biotischen Gefahren ist lückenhaft und ungenügend. Nach heutigem Recht hat zudem der Bund lediglich die Möglichkeit, die Bekämpfung von Schadorganismen abzugelten, wenn Schutzwald bedroht ist. Mit der Ergänzung des Waldgesetzes wird die Möglichkeit der Bekämpfung von Schadorganismen auf Wälder ausserhalb des Schutzwaldes ausgedehnt, und das dient letztlich auch dem Schutzwald.
Zur zweiten Thematik, der Anpassung an den Klimawandel: Die beobachtete Geschwindigkeit des Klimawandels droht die natürlichen Anpassungsprozesse im Wald zu überfordern. Wenn Sie diesen Sommer unsere Wälder beobachtet haben, insbesondere auch an exponierten Lagen, konnten Sie dürre Blätter und Nadeln, abgestorbene Kronen oder gar Bäume nicht übersehen.
Mit dem Klimawandel - das sagen uns die aufgrund der Klimamodelle gemachten Prognosen - werden Witterungsperioden wie in diesem Sommer oder wie im Hitzesommer 2003 vom Ausnahme- eher zum Regelfall werden. Das hat zur Folge, dass trockenheits- und hitzeempfindliche Baumarten absterben und im Rahmen der natürlichen Anpassungsprozesse nicht rasch genug durch Baumarten ersetzt werden, die sich in den veränderten klimatischen Verhältnissen zurechtfinden. Damit kann der Wald seine Funktionen teilweise nicht mehr erfüllen, das heisst, Schutzwälder werden instabil; Wirtschaftswälder liefern einen schlechteren Ertrag, und die Artenvielfalt kommt unter Druck. Waldeigentümer und Forstdienste sind daher gefordert, den Wald für die erwarteten Klimaänderungen fit zu machen und die Verjüngung des Waldes mit widerstandsfähigen Baumarten gezielt zu fördern.
Auf Bundesebene entsteht dadurch ein finanzieller Zusatzbedarf von jährlich 20 Millionen Franken; die Hälfte davon, also 10 Millionen Franken, bleiben für den Schutzwald reserviert.
Ich komme zur dritten Thematik, der Stärkung der Holznutzung: Der Schweizer Wald wird seit Jahrzehnten deutlich unter seiner Zuwachsleistung genutzt. Der aktuell starke Schweizerfranken verstärkt diese Situation. Die Schweiz vergibt sich damit die Chance, einen hervorragenden einheimischen Rohstoff zu nutzen, den die Natur uns auf nachhaltige und erst noch klimaneutrale Weise zur Verfügung stellt. Holz kann energieintensive Baumaterialien ersetzen, genauso wie fossile Brennstoffe. Wir haben daher alles Interesse daran, das Potenzial besser zu nutzen.
Entsprechend der Zielsetzung der Waldpolitik 2020 soll das Waldgesetz denn auch mit einem Abschnitt zur Holzförderung ergänzt werden. Der Bund möchte neben der Erarbeitung von Strategien und Konzepten insbesondere innovative Projekte in Forschung, Entwicklung und Wissenstransfer unterstützen. Neben den genannten Themenbereichen - Bekämpfung der Schadorganismen, Anpassung an den Klimawandel und Stärkung der Holznutzung - sieht die Vorlage diverse kleine Anpassungen formeller Art vor sowie Anpassungen betreffend das eidgenössische Wählbarkeitszeugnis für die Besetzung von Stellen im öffentlichen Forstdienst und Anpassungen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit.
Kurz etwas zur Thematik Biodiversität: Die Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität ist ebenfalls Ziel der Waldpolitik 2020, denn der Wald hat für die Erhaltung der Artenvielfalt eine besondere Bedeutung. Rund 60 Prozent der über 50 000 in der Schweiz vorkommenden Pflanzen, Tiere, Pilze und Bakterien sind auf den Lebensraum Wald angewiesen. Das Thema Biodiversität Wald wird aber nicht ins Waldgesetz aufgenommen, sondern im Rahmen der Biodiversitätsstrategie aufgegriffen.
Zum Abschluss noch zur Arbeit Ihrer Kommission: Die UREK-NR hat die Vorlage anlässlich dreier Sitzungen behandelt. Eintreten wurde einstimmig beschlossen. Zu teilweise intensiven Diskussionen Anlass gaben Artikel 5 Absatz 3bis, die Artikel 26, 27, 34a, 34b sowie 38a. Wir werden im Rahmen der Detailberatung darauf zurückkommen. In der Gesamtabstimmung stimmte Ihre Kommission der Vorlage einstimmig zu.
Ich beantrage Ihnen Eintreten und Annahme der Vorlage im Rahmen der Gesamtabstimmung.
Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Le rapport des représentants latins sera aujourd'hui fait en italien; je remercie les collègues francophones de leur compréhension et de leur solidarité avec la troisième langue nationale.
L'ultima revisione parziale della legge federale sulle foreste risale al 2012 e riguardava l'espansione della superficie boschiva. Il Consiglio federale ritiene ora necessario procedere con un'ulteriore revisione, e questo principalmente per i tre seguenti motivi:
1. Con l'aumento del traffico internazionale si diffondono i parassiti importati, come il tarlo asiatico del fusto o il cinipide galligeno del castagno. Rappresentano un pericolo da non sottovalutare per le nostre foreste.
2. Anche i cambiamenti climatici hanno conseguenze per i boschi, compresi i boschi di protezione, che presentano difficoltà di adattamento, come possiamo osservare in varie regioni del nostro Paese.
3. Inoltre l'utilizzo del legno, auspicato anche nell'ottica della politica energetica, è carente, le riserve di legname nelle foreste svizzere sono elevate e la situazione economica dei proprietari di foreste e delle aziende forestali difficile.
La revisione mirata della legge federale sulle foreste - mirata su questi tre punti in particolare - rappresenta una risposta a queste sfide e permette di colmare le lacune legislative esistenti in questi campi. Si completano così gli strumenti per realizzare i principali obiettivi della Politica forestale 2020, approvati dal Consiglio federale nel 2011. La protezione della biodiversità nelle foreste - importante, come ha spiegato prima il mio collega Vogler -, compresa fra gli obiettivi della Politica forestale 2020, verrà concretizzata nella primavera 2016 con il piano d'azione biodiversità e non fa quindi parte di questa revisione.
La revisione prevede, oltre a piccoli adattamenti formali della legge, anche l'abolizione dell'ormai inadeguato certificato di eleggibilità per le assunzioni nel servizio forestale pubblico e pure una modifica nel settore della sicurezza sul lavoro.
La revisione costa secondo il Consiglio federale 12 milioni di franchi all'anno e richiede la creazione di due posti di lavoro supplementari, con un grado occupazionale totale del 200 per cento. I cantoni hanno sottolineato nella consultazione di essere disposti ad accettare nuovi compiti soltanto se la Confederazione mette a disposizione i mezzi necessari.
Riassumo brevemente le principali nuove disposizioni della revisione, pressoché incontestate sia nella nostra Commissione dell'ambiente, della pianificazione del territorio e dell'energia che nel Consiglio degli Stati: per migliorare la protezione della foresta dai pericoli biotici, dovuti ai parassiti importati, si propongono cambiamenti nella Sezione prevenzione e riparazione dei danni alle foreste. In particolare viene reso possibile il finanziamento da parte della Confederazione delle misure di prevenzione e di lotta ai parassiti importati anche al di fuori - questo è nuovo - delle foreste di protezione. Questo rappresenta un cambiamento nell'ambito del diritto ai sussidi federali, riservati oggi, appunto, alla sola foresta di protezione. I costi supplementari per la Confederazione in questo caso sono di circa 2 milioni di franchi annui. Prevenzione e lotta tempestiva contro i pericoli biotici dovranno impedire danni e impatti finanziari di maggiore entità.
Quali misure di adattamento ai cambiamenti climatici sono previste la rinnovazione anticipata di popolamenti instabili e la cura dei giovani popolamenti, soprattutto nella foresta di protezione, e questo in particolare nelle regioni più sensibili al clima, come per esempio le zone secche del Giura e a sud delle Alpi, i boschi di pini silvestri già morenti nelle Alpi centrali o quelli con molto legno secco ed elevato rischio di incendi della valle del Rodano o del Reno. Si tratta di misure con un orientamento a lungo termine. La Confederazione si assumerà qui in futuro la corrispettiva promozione finanziaria, calcolata a 10 milioni di franchi supplementari all'anno. Si potranno curare ogni anno circa 11 000 ettari, pari allo 0,9 per cento della superficie boschiva.
Un altro aspetto importante della revisione è il rafforzamento dell'attuale promozione del legno, affinché venga raggiunto l'obiettivo dello sfruttamento sostenibile del potenziale di legno disponibile nelle nostre foreste. La revisione non causerà costi supplementari in questo campo.
Il Consiglio degli Stati ha seguito sostanzialmente le linee della revisione tracciate dal Consiglio federale. Solo tre articoli sono stati discussi nel plenum, due sole le modifiche proposte, di cui una più sostanziosa all'articolo 5, che introduce il concetto dell'importanza nazionale per impianti di produzione di energia rinnovabile, per il trasporto e per la trasformazione di energia. Il Consiglio degli Stati ha poi bocciato all'articolo 38a la proposta di reintrodurre il sostegno federale per le strade forestali al di fuori del bosco di protezione, abolito nel 2003 per motivi di risparmio - decisione poi confermata nel 2008 con la riforma della perequazione finanziaria.
La CAPTE-CN a sua volta raccomanda l'entrata in materia e approva la revisione all'unanimità, ma prevede più proposte di emendamento del Consiglio degli Stati. Queste riguardano, oltre alle disposizioni per la costruzione di impianti energetici nel bosco e alla reintroduzione del finanziamento delle strade forestali al di fuori del bosco di protezione da parte della Confederazione, anche la sicurezza sul lavoro e le misure per promuovere l'utilizzo e la vendita del legno. Con un nuovo articolo 34b la CAPTE-CN tiene conto, inoltre, delle proposte elaborate in commissione per applicare l'iniziativa parlamentare von Siebenthal 12.477, che chiede l'utilizzo di legno svizzero nelle costruzioni finanziate con fondi pubblici. Una proposta di minoranza propone che nella lotta contro i pericoli biotici si distingua fra i parassiti importati e gli organismi dell'ecosistema naturale, un'altra che si rimunerino i proprietari per la funzione di protezione climatica delle foreste.
Sull'importanza del bosco siamo tutti d'accordo. Il bosco ci protegge dai pericoli naturali, ci fornisce legno, energia e acqua potabile, modella il paesaggio, costituisce un prezioso spazio vitale di flora e fauna ed è un ambiente naturale apprezzato da cittadine e cittadini per la ricreazione. In Svizzera la conservazione e la protezione del bosco, garantite dalla Costituzione e dalla legge forestale, si basano su criteri di sostenibilità ben collaudati e sulla selvicoltura naturalistica. Le nuove sfide che si presentano vanno affrontate con questo spirito. L'entrata in materia sulla revisione della legge federale sulle foreste non è contestata e la commissione vi raccomanda di seguirla.
Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Mit dem Waldgesetz wird der verfassungsmässige Auftrag, die "Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen" des Waldes zu stärken, umgesetzt. Der Bundesrat will nun das Waldgesetz ergänzen. Er hat dazu vier Ziele formuliert: Er will den Wald vor Schadorganismen schützen; er will den Wald für den Klimawandel fit machen; er will die Holznutzung fördern; und er will die Leistungsfähigkeit der Waldwirtschaft stärken.
Das Waldgesetz hat sich im Grundsatz bewährt. Aber selbstverständlich sind punktuelle Anpassungen notwendig und sinnvoll, und sie werden auch nicht bestritten. Richtschnur für diese Anpassungen sind die Zielsetzungen der Waldpolitik 2020, die vom Bundesrat im Jahr 2011 genehmigt worden sind. Worum geht es konkret? Waldschäden sollen auch ausserhalb des Schutzwaldes verhütet und behoben werden können, mit Unterstützung des Bundes. Neu soll der Bund auch ausserhalb des Schutzwaldes Massnahmen ergreifen und unterstützen können. Dadurch sollen Schäden durch Schadorganismen und Naturereignisse verhütet und behoben werden. Unter dem Titel "Anpassung an den Klimawandel" soll eine gezielte Jungwaldpflege oder die Förderung der Verjüngung die Bestände für die erwarteten Klimaänderungen fit machen. Mit der vorliegenden Anpassung des Waldgesetzes ist vorgesehen, dass Bund und Kantone entsprechende Massnahmen finanziell unterstützen können. Auf Bundesebene ergibt sich daraus ein Mehrbedarf von jährlich 20 Millionen Franken, die Hälfte davon für den Schutzwald.
Durch die Holzförderung soll auch die Holznutzung zusätzlich gestärkt werden. Im Schweizer Wald wird - es wurde bereits angesprochen - seit Jahrzehnten weniger Holz genutzt, als nachwächst; heute sind es etwa drei Viertel des Zuwachses. Eine stärkere Nutzung ist absolut erwünscht, da Holz insbesondere als Baustoff hervorragende Eigenschaften aufweist, seine Verwendung CO2 speichert und gleichzeitig energieintensive Baumaterialien wie Stahl oder Beton ersetzen kann. Als Rohstoff für die Wärme- und Stromproduktion ist Holz im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen CO2-neutral.
Die Kommission ist bei der Förderung grosszügiger als der Bundesrat und beantragt verschiedene Unterstützungsmassnahmen für die Verwendung von Schweizer Holz und für die Walderschliessung. Der Ständerat hat zudem die Initiative des Kantons Bern, "Bau von Energieanlagen im Wald erleichtern", in diese Vorlage eingebaut.
Erlauben Sie mir eine Einschätzung dieser Massnahmen aus grünliberaler Sicht. Die wichtigen Themen Klimawandel und Schadorganismen müssen differenziert angegangen werden. Deshalb muss entsprechend sorgfältig vorgegangen werden; die detaillierte Begründung werde ich dann bei den Artikeln 26 und 27 nachreichen. Neben der vom Bundesrat angestrebten Ergänzung sind in der Beratung der Vorlage durch die Kommission weitere Begehrlichkeiten und Partikularinteressen eingebracht worden. Diese sollten aber aus wirtschaftlichen wie auch aus ökologischen Gründen ausgeklammert bleiben. Die Förderung der Holznutzung soll aus unserer Sicht angebotsseitig gestärkt werden und nicht auf der Absatzseite. Auf den Erlass von Regelungen, welche nicht WTO-konform sind, ist klar zu verzichten. Auch auf Beiträge für die Leistung des Waldes beim Klimaschutz ist zu verzichten: Solche Beiträge wären verkappte Subventionen für blossen Waldbesitz. Der Wald nützt dem Klimaschutz auch ohne abgeltungswürdige besondere Leistung der Waldeigentümer. Um, wie es formuliert ist, bei der Bewirtschaftung des Waldes auf eine Optimierung seiner Leistung zum Klimaschutz hinzuwirken, müssen die Holzvorräte im Wald erhöht werden. Genau dies soll aber via Förderung der Holznutzung verhindert werden. Das ist weder logisch noch konsequent. Andererseits kann durch die Nutzung und Verwendung von Holz CO2 ausserhalb des Waldes gebunden werden, was in dieser Vorlage bereits mit Artikel 34 unterstützt wird.
Es geht auch um die Finanzierung der Erschliessungsanlagen im Wald ausserhalb des Schutzwaldes durch den Bund. Bisher gilt die Regelung: Für den Schutzwald sind Bund und Kantone im Sinne einer Verbundaufgabe zusammen zuständig, ausserhalb des Schutzwaldes sind es die Kantone allein. Diese Regelung war Bestandteil des neuen Finanzausgleichs. Wenn wir das jetzt im Waldgesetz ändern, dann unterlaufen wir den Konsens zur Entflechtung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen, wie er eben mit dem NFA festgesetzt worden ist.
Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten, aber wie ich ausgeführt habe, sind aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht Korrekturen notwendig.
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Das bestehende Waldgesetz hat sich im Grundsatz bewährt. Trotzdem sind punktuelle Anpassungen nötig. Die Richtung dieser Ergänzungen gibt die Waldpolitik 2020 vor, die der Bundesrat 2011 genehmigt hat. Viele der darin enthaltenen Ziele machen Anpassungen im Waldgesetz nötig. Es handelt sich dabei um Herausforderungen beim Schutz des Waldes vor Schadorganismen sowie bei der Vorsorge im Hinblick auf den Klimawandel. Zudem soll mehr Holz genutzt und die Leistungsfähigkeit der Waldwirtschaft gestärkt werden.
Die FDP-Liberale Fraktion sieht die Notwendigkeit der gesetzlichen Anpassung, Korrekturen sind teilweise jedoch notwendig. So muss sichergestellt werden, dass im Hinblick auf die rasche Realisierung von Ausbauten für erneuerbare Energien Hindernisse aus dem Weg geräumt werden. Deshalb muss der Waldschutz auch im Einklang mit anderen nationalen Interessen ausgelegt und den kantonalen und kommunalen Behörden genügend Handlungsspielraum eingeräumt werden. Auch sollen bei den Sicherheitsvorschriften und Ausbildungen keine neuen Tatbestände geschaffen werden, die weitere Regulierungen in anderen Bereichen nach sich ziehen werden.
Die FDP-Liberale Fraktion wehrt sich gegen neue Forderungen nach zusätzlichen Subventionen für Emissionsreduktionen oder spezifische Privilegien für Holzprodukte. Solche Subventionen würden einerseits in Konflikt mit dem internationalen Handelsrecht geraten, und sie würden andererseits das Gesamtbudget der Unterstützungsmassnahmen weiter aufblähen.
Die FDP-Liberale Fraktion wird auf die Gesetzesrevision eintreten und mit Ausnahme von fünf Minderheitsanträgen die Anträge der Mehrheit unterstützen. Die entsprechenden Minderheiten positionieren sich im Regelungsumfeld meiner vorangehenden Schilderung. Wir werden uns in der Detailberatung noch detailliert dazu äussern.
Die beiden vorliegenden Einzelanträge von Siebenthal und Vogler werden wir grossmehrheitlich unterstützen können. Wir danken für die Aufnahme unserer Anliegen.
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Eintreten auf die Vorlage zur Revision des Bundesgesetzes über den Wald vom 4. Oktober 1991 ist unbestritten. Ich möchte Ihnen trotzdem kurz darlegen, weshalb das Waldgesetz aus Sicht der CVP/EVP-Fraktion einer Revision zu unterziehen ist.
Der Wald bedeckt rund einen Drittel der Fläche unseres Landes. Seine Leistungen für die Allgemeinheit sind riesig. Der Wald prägt die Landschaft und liefert mit dem Rohstoff Holz die vielleicht bedeutendste erneuerbare Ressource der Schweiz. Der Wald speichert Grundwasser für unsere Trinkwasserversorgung und reduziert damit gleichzeitig den Wasserabfluss. Der Wald schützt vor Naturgefahren und entzieht der Atmosphäre in grossem Ausmass CO2. Der Wald bzw. das darin wachsende Holz beeinflusst unsere Kultur und erhöht unsere Lebensqualität.
So weit, so gut, beim Wald steht trotzdem nicht alles zum Besten. Der Wald steht unter Druck, nicht mehr nur durch Schadstoffe, sondern zunehmend auch durch eingeführte Schadorganismen. Darauf gilt es zu reagieren. Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt daher die Absicht des Bundesrates, sich dieser neuen Bedrohungen stärker anzunehmen.
Am meisten unter Druck steht aber die Nutzung des Waldes. Die Schweizer Forstbetriebe schreiben seit über zwanzig Jahren Verluste; die Erträge, inklusive Beiträgen von Dritten, vermögen die Ausgaben schon lange nicht mehr zu decken. Nicht viel besser sieht es bei der Holzwirtschaft aus, schon gar nicht bei jenen Betrieben, die Schweizer Holz verarbeiten. Der Konkurrenzdruck aus dem Ausland hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Weil das Rundholz im Ausland günstiger eingekauft werden kann, die Produktionskosten niedriger sind und weniger Umweltvorschriften bestehen oder durchgesetzt werden, geht der Schweiz ein wesentlicher Teil der möglichen Wertschöpfung verloren. Nur beim Energieholz, mit dem wenig Wertschöpfung generiert wird, ist der überwiegende Teil des verbrauchten Holzes einheimisch. Dass aber beim Bau und anderen stofflichen Nutzungen von Holz der Importanteil im Jahr 2011 bei 63 Prozent lag, muss uns zu denken geben. Tragisch dabei ist, dass in Form von Fertig- oder Halbfertigprodukten oft die gleiche Holzqualität eingeführt wird, die bei uns aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr genutzt wird. Verlierer dieser Entwicklung sind vor allem ländliche Gebiete, in denen die Wald- und Holzwirtschaft eine überdurchschnittliche Bedeutung hat. Dass der Holzvorrat im Alpenraum zwischen 1993 und 2013 pro Hektare um 14 Prozent gestiegen ist, unterstreicht diese Feststellung.
Das Erstarken des Frankens - Kommissionssprecher Vogler hat dies bereits ausgeführt - hat die schon zuvor angespannte Situation noch schwieriger gemacht. Bereits die Kursveränderung in den Jahren 2008 bis 2011 hat die Schweizer Holzwirtschaft sehr stark getroffen. Mit der Veränderung des Eurokurses seit Januar dieses Jahres ist die Situation für jene Betriebe, die ausschliesslich Schweizer Rundholz verarbeiten, in vielen Fällen effektiv aussichtslos geworden. Eine Revision des Waldgesetzes im Bereich der Förderung des Absatzes und der Verwertung von Schweizer Holz ist daher dringend, kommt aber - das muss gesagt werden - vielleicht zu spät und ist vermutlich auch noch nicht genügend. Die von der Kommission beantragten Massnahmen sind ein erster Schritt, weitere Massnahmen gilt es zu prüfen.
Der Bund stellt heute 135 Millionen Franken für Waldleistungen zur Verfügung. Diese staatliche Förderung betrifft zu drei Vierteln den Schutz vor Naturgefahren und kommt daher kaum der Wald- und Holzwirtschaft zugute. Soll das Ziel erreicht werden, die Nutzung von Schweizer Holz zu stärken, muss sich der Bund stärker für den Absatz und die Verwertung von Schweizer Holz einsetzen. Die entsprechenden Anträge des Bundesrates bzw. der Kommissionsmehrheit werden daher von der CVP/EVP-Fraktion unterstützt.
Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Die BDP-Fraktion - ich nehme es vorweg - ist für Eintreten auf die Revision des Waldgesetzes. Ich möchte nicht allzu vieles von dem wiederholen, was meine Vorredner gesagt haben. Sie haben es gehört, auch in der Kommission war Eintreten unbestritten, und mit der Gesamtabstimmung wurde Ihnen der Gesetzentwurf grossmehrheitlich so zur Behandlung übergeben.
Ich werde im Sinne einer effizienten Beratung im Rat nachher nicht mehr zu den einzelnen Artikeln sprechen, nutze jetzt aber insbesondere die Möglichkeit, etwas zum Mehrheitsantrag bei Artikel 5 Absatz 3bis zu sagen. Sie wissen, die Mehrheit der UREK-NR beantragt in Artikel 5 für Bauten und Anlagen, die in einen Richtplan aufgenommen worden sind, als Voraussetzung die Standortgebundenheit. Diese Lockerung in Bezug auf die Rodungsmöglichkeiten ist vertretbar und mit Blick auf die Energiestrategie 2050 sehr erwünscht. Sie steht absolut im Einklang mit der laufenden Beratung der Energiegesetzgebung. In Artikel 14 des Energiegesetzes wurden die Interessen bezüglich der Realisierung von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien explizit den Interessen des Landschaftsschutzes gleichgestellt. Dieser Grundsatzartikel ist absolut zentral für die Umsetzung der Energiestrategie, und deshalb ist die Anpassung im Waldgesetz nur logisch. Bereits nach der Erstberatung des Energiegesetzes im Nationalrat sind gewisse Umweltverbände dagegen Sturm gelaufen. Deshalb wundert es mich nicht, dass hier abermals versucht wird, die Landschaftsinteressen vor die Interessen der Gewinnung erneuerbarer Energien zu stellen. Zum Glück sind hier die Verantwortlichen der politischen Parteien, auch derjenigen des linken Spektrums, den Mitteparteien gefolgt und haben somit Weitsicht gezeigt, indem sie die wichtige Interessenabwägung hier im Waldgesetz vorgenommen haben.
Wir wissen zudem alle, dass der Wald jährlich um die Fläche des Brienzersees zunimmt. Gerade auch in Anbetracht dieser Entwicklung ist es sehr wohl vertretbar, das Rodungsverbot zum Beispiel für Windanlagen oder andere Anlagen minimal zu lockern.
Auch die BDP-Fraktion findet, dass das Waldgesetz, das auf das Gesetz von 1902 zurückgeht, ein sehr wichtiges Instrument ist. Unsere Fraktion ist absolut für den Schutz des Waldes, doch in der heutigen Zeit - ich verweise auf die Ausführungen, die ich soeben gemacht habe - ist gerade hier eine minimale Lockerung, die im Interesse des Ganzen ist, absolut vertretbar.
Im Übrigen beantragt ja die Mehrheit, dass ein kantonaler Richtplan oder ein Sachplan des Bundes Voraussetzung sein muss, damit in diesen Fragen eine Interessenabwägung gemacht werden kann. Das ist alles andere als willkürlich. Wie Sie nämlich wissen, können das Volk, Interessenverbände und politische Gremien im Rahmen der Mitwirkung sehr wohl auf einen Richtplan Einfluss nehmen. Gerade durch diesen Prozess erfolgt eben auch die Abwägung zwischen den Interessen des Landschaftsschutzes und den Interessen der Produktion von erneuerbaren Energien auf Augenhöhe.
Ich bitte Sie deshalb, in der Detailberatung überall den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen - ausser bei Artikel 38a: Dort werden wir den Antrag der Minderheit Schilliger unterstützen. Wir werden zudem auch die beiden Einzelanträge von Siebenthal und Vogler unterstützen.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Das Waldgesetz ist uralt, es geht auf das Forstpolizeigesetz von 1876 zurück, und es hat sich bewährt. Es gilt im Ausland als vorbildlich, weil es die Nachhaltigkeit quasi in sich trägt. Trotzdem oder vielleicht gerade, weil es so alt ist, kann es auf aktuelle Herausforderungen keine Antwort geben: Heute sind die Anpassung an den Klimawandel, die Bekämpfung von eingeschleppten Schadorganismen und eine bessere Holznutzung angesagt, und dazu bietet das Waldgesetz zu wenig Möglichkeiten. Deshalb begrüsst die SP-Fraktion diese Revision, und sie dankt dem Bundesrat für die gute, vernünftige Vorlage.
Was es jetzt allerdings nicht braucht, ist Aktionismus. Verschiedene Änderungsanträge der Kommission sind aus unserer Sicht unnötig: namentlich mit der Aushöhlung des Rodungsverbots in Artikel 5 haben wir Mühe, aber auch mit der Ausdehnung der Subventionen für Waldstrassen. Da haben wir den Eindruck, das sei nicht durchdacht.
Wir werden unsere Änderungsanträge in der Detailberatung begründen und beantragen Eintreten.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
En 2008, notre Parlement refusait une modification globale de la loi sur les forêts parce qu'elle suscitait différentes oppositions, de la part de ceux qui craignaient un affaiblissement de la protection d'une part, et de ceux qui craignaient au contraire que l'exploitation ne devienne trop compliquée d'autre part.
Suite à ce refus, une démarche par étapes a été adoptée, issue de l'initiative parlementaire 09.474. Nous avons introduit la possibilité de faire constater une limite statique pour la forêt, lorsque cela semble nécessaire. Ensuite, le Conseil fédéral a présenté sa nouvelle politique forestière, en tenant aussi compte de ces débats.
La révision qui nous est proposée aujourd'hui est donc plus modeste et traite certains points qui étaient encore en suspens. Le groupe socialiste soutient cette révision et a formulé lui-même quelques propositions. Le changement climatique et l'arrivée de menaces biotiques, comme le capricorne asiatique, constituent un stress majeur pour la forêt. Il est nécessaire de renforcer les soins, y compris en dehors des forêts de protection. Cela passe aussi par un soutien au rajeunissement anticipé des peuplements.
Le projet vise aussi à favoriser une exploitation plus intensive de la forêt tant pour le bois de construction que pour la valorisation énergétique. Aux plans écologique et climatique, c'est clairement une meilleure solution que de laisser la forêt vieillir sur pied puis brutalement dégager d'énormes quantités de gaz à effet de serre lorsqu'une tempête couche un grand nombre d'arbres.
La commission a apporté quelques modifications au projet de loi. Elle a notamment suivi le Conseil des Etats sur l'idée qu'il devait être explicitement possible de procéder à un défrichement pour la construction de projets de récolte d'énergie renouvelable, lorsque ceux-ci étaient prévus dans le cadre des plans sectoriels de la Confédération ou des plans directeurs cantonaux. Cela doit permettre de simplifier la procédure d'implantation d'éoliennes en forêt, à condition qu'il y ait un acte préalable de planification explicite. Pour faire avancer la transition énergétique, le groupe socialiste soutient cette idée sur le principe, même si on peut hésiter entre la formulation du Conseil des Etats ou celle de la commission.
A noter que nous rejetons une proposition de minorité à l'article 28, qui prévoit de subventionner de manière générale les propriétaires forestiers au titre de la protection du climat, sans qu'on ne sache clairement quelle est la contre-prestation explicite qui est fournie, à part le fait de posséder une forêt. Nous ne pensons pas que cette politique de l'arrosoir soit adéquate.
Nous vous invitons donc à entrer en matière sur ce projet de révision et à suivre nos propositions au fur et à mesure du débat.
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich gebe Ihnen zuerst meine Interessenbindung bekannt: Ich bin privater Waldeigentümer, Mitglied einer Holzkorporation und Präsident von Waldwirtschaft Schweiz.
Ich nehme es vorweg: Die SVP-Fraktion ist selbstverständlich für Eintreten auf diese Vorlage.
Worüber sprechen wir heute? Wir sprechen über den Schweizer Wald, das heisst, wir sprechen über knapp einen Drittel unserer Landesfläche. Wir sprechen über die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Waldeigentümer in Bezug auf Pflege und Nutzung des Waldes. Etwa 30 Prozent des Waldes gehören 250 000 Privatwaldeigentümern, knapp zwei Drittel des Waldes gehören rund 2500 Einwohnergemeinden, Bürgergemeinden, Korporationen und ähnlichen Organisationen. Zwei Drittel des Waldes gehören also Waldeigentümern, die keinerlei Steuereinkommen zur Deckung allfälliger Waldpflegedefizite haben. Für die SVP-Fraktion steht deshalb die Nutzung respektive die Wirtschaftlichkeit des Waldes im Vordergrund. Nur ein genutzter Wald kann die unbestritten wichtigen Funktionen des Waldes nachhaltig garantieren.
Die heute zur Beratung stehende Vorlage basiert auf der Waldpolitik 2020 des Bundesrates. Sie löst das Waldprogramm aus dem Jahr 2004 ab. Gemäss Waldpolitik 2020 soll der Schweizer Wald durch die Waldeigentümer und Forstbetriebe so gepflegt werden, dass er jederzeit alle von der Gesellschaft erwünschten Funktionen erfüllen kann: Das sind die Nutzung, der Schutz, die Erholung und die Wohlfahrt. Die wachsenden Holzreserven sollen besser genutzt werden. Die Herausforderungen an den multifunktionalen Wald nehmen laufend zu, während sich die wirtschaftliche Situation der Wald- und Holzbranche kontinuierlich verschlechtert hat. Vor allem mit der aktuellen Währungssituation und zum Teil auch durch die Klimaveränderung hat sich die Situation drastisch verschlechtert.
Wir erwarten von der vorliegenden Gesetzesänderung Rahmenbedingungen, die für die Waldwirtschaft - also für immerhin einen Drittel unserer Landesfläche - nachhaltige Verbesserungen bringen. Zentrale Punkte sind für uns erstens die Förderung des exzellenten einheimischen Rohstoffes Holz, zweitens die Ausschöpfung des nachhaltigen Holznutzungspotenzials, drittens der Schutz vor den immer häufiger auftretenden Schadorganismen, viertens die Anpassung des Waldes an die Klimaveränderung, fünftens die Schaffung von Möglichkeiten zur Inwertsetzung der verschiedenen Nicht-Holz-Waldleistungen, sechstens die Mitfinanzierung von Erschliessungsanlagen im Schutz- und Nichtschutzwald durch den Bund.
Waldwirtschaft Schweiz unterstützt die Entschädigung für CO2-Klimaleistungen des Waldes an die Waldeigentümer sowie den Artikel betreffend die Arbeitssicherheit. All diese Leistungen konnten in früheren Jahren mit dem Holzertrag, also dem Ertrag aus dem Wald, finanziert werden. Das ist heute, trotz grösster Bemühungen der Waldeigentümer, die Kosten zu senken, kaum oder nicht mehr möglich. Konnte man vor hundert Jahren mit einem Kubikmeter Holz von guter Qualität noch dreissig Stunden Waldarbeiterlohn bezahlen, reicht es heute gerade noch für drei Stunden, also noch für einen Zehntel.
Wir legen insbesondere Wert auf Artikel 38a Absatz 1 Buchstabe g, wo es darum geht, dass der Bund Finanzhilfen für Erschliessungsanlagen gewähren kann. In Änderung zur heutigen Praxis soll das nicht nur im Schutzwald, sondern auch im Nichtschutzwald wieder möglich sein. Im Zug des Entlastungsprogramms 2003 hat man diese bewährte Praxis, die es damals gab, eben aufgerissen. Es gilt also, hier eine meines Erachtens nur logische Korrektur vorzunehmen.
Wichtig ist für uns aber auch die Förderung des Schweizer Holzes. Holz erlebt im Moment eine eigentliche Renaissance in verschiedensten Einsatzgebieten, so im exzellenten mehrgeschossigen Bau, generell im Hausbau, aber auch im Innenausbau und natürlich auch im Energiebereich. Dennoch macht der Anteil an Schweizer Holz, gemessen an der totalen Holzverwendung, lediglich 40 Prozent aus. 60 Prozent des in der Schweiz verwendeten Holzes werden importiert.
Viele denken, dass Holz ein Agrargut sei. Aber Holz ist kein Agrargut, Holz ist ein Industriegut und zu jeder Zeit, in jeder Menge, zu jedem Preis rund um die ganze Welt handelbar. Holz geniesst keinen Grenzschutz - was wir ja auch gar nicht möchten. Schliesslich sind wir uns das gewohnt, sodass wir das nicht ändern wollen. Aber es ist wichtig, dass wir hier der Schweizer Holzindustrie entgegenkommen und etwas tun für die bessere Verwertung von Schweizer Holz in den verschiedensten Bereichen.
Wir werden uns dann in der Detailberatung noch zu den einzelnen Artikeln äussern.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Der Wald erfüllt viele wichtige Funktionen: als Schutzwald, als Lebensraum für Natur und Menschen. Diese Revision verfolgt drei Ziele. Es soll damit auf zwei Herausforderungen reagiert werden, auf die Klimaerwärmung und die invasiven Arten; das dritte Ziel ist die Verbesserung der Waldnutzung. Alle drei Ziele werden von den Grünen unterstützt.
Lassen Sie mich zum Thema Klimaerwärmung etwas sagen: Das Ziel gemäss unserem CO2-Gesetz und gemäss der internationalen Gemeinschaft ist ja das Zwei-Grad-Ziel. Die zwei Grad beziehen sich aber auf das globale Mittel, und weil sich die Landflächen stärker erwärmen, bedeutet auch das Zwei-Grad-Ziel eine Erwärmung von vier Grad. Was heisst eine Erwärmung von vier Grad? Die Hitzesommer 2003 und 2015 liegen gerade in einer Anomalie von etwa plus vier Grad. Solche Hitzesommer werden also zur Normalität - und das, wenn wir die Klimaziele erreichen, wenn wir mit dem Klimaschutz vorwärtsmachen.
Heute sind wir aber auf einem ganz anderen "trajectory", auf einem ganz anderen Pfad. Wenn wir auf dem heutigen Pfad weitergehen, dann haben wir, das sagen die Modelle, sechs Grad Erwärmung, und das wiederum im globalen Mittel. Die Landflächen erwärmen sich wiederum viel stärker, das heisst, wir haben eine Erwärmung um zehn Grad. Bis Ende dieses Jahrhunderts werden wir also eine starke Erwärmung erleben.
Wieso ist das relevant für den Wald? Der Wald hat, wie kein anderes Ökosystem, lange Zyklen. Das Umtriebsalter der verschiedenen Baumarten ist um die hundert Jahre. Das ist eine enorme Herausforderung, weil man heute nicht weiss, welches in hundert Jahren der "optimale Baum" sein wird. Wenn die Bäume nicht an das Klima angepasst sind, sind sie viel empfindlicher, das hat man in den Hitzesommern gesehen: Die Bäume werden anfälliger für Krankheiten. Dazu kommen die invasiven Arten, die in einem geschwächten Wald leichter Schaden anrichten können. Deshalb ist der zentrale Artikel dieser Revision aus unserer Sicht wahrscheinlich Artikel 28a, in dem es darum geht, vorausschauend die Diversität im Wald zu erhöhen, damit der Wald auf die Klimaerwärmung besser vorbereitet ist.
Aber nochmals: Der Unterschied zwischen keinem Klimaschutz und ambitioniertem Klimaschutz beträgt für die Schweiz mehr als vier Grad. Das ist auch für den Wald ein grosser Unterschied. Deshalb ist es wichtig, nicht nur vorzubereiten, sondern beim Klimaschutz auch vorwärtszumachen. Das ist aber ein anderes Gesetz.
Zur vorliegenden Gesetzesänderung ist noch zu sagen, dass es uns im Unterschied zu früheren Revisionen gelungen ist, den Versuchungen zu widerstehen, das gute Waldgesetz, das wir haben, zu stark abzuschwächen. Das führt auch dazu, dass wir hier eine tragfähige Vorlage haben. Auch bei Artikel 5 war es eigentlich nie die Absicht der Kommission - entgegen dem, was in Medienberichten stand -, eine generelle Lockerung vorzunehmen. Es ging nur darum, Verbesserungen zu erreichen und eine bessere Verträglichkeit mit den erneuerbaren Energien herbeizuführen.
Die Grünen unterstützen deshalb diese Vorlage und sind für Eintreten.
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Le groupe des Verts soutient l'entrée en matière sur la modification de la loi sur les forêts.
La forêt est une ressource importante à maints égards. Elle est un espace de délassement pour la population, y compris dans le voisinage des zones urbaines, où elle offre aux citadins la possibilité d'être en contact direct avec la nature, améliorant ainsi leur qualité de vie. Elle constitue un espace vital pour de nombreuses espèces végétales et animales et un réservoir majeur de biodiversité. Elle joue un rôle positif en matière de préservation du climat via le stockage de carbone et fournit avec le bois une source d'énergie et une matière première de première qualité, écologique et locale. Enfin, elle joue un rôle de protection de nos infrastructures et elle est à la source d'activités économiques localement ancrées et créatrices de nombreux emplois.
La forêt mérite donc amplement d'être préservée et exploitée de manière durable. Pour ce faire, notre législation doit être adaptée afin de tenir compte des évolutions récentes ayant un impact sur sa sauvegarde, en particulier les changements climatiques et la menace que représentent les organismes nuisibles. Le groupe des Verts soutient dès lors les grandes lignes du projet du Conseil fédéral. Notre groupe votera cependant en faveur de plusieurs améliorations de ce projet.
A l'article 5, nous soutenons la version du Conseil des Etats qui octroie l'intérêt national aux installations d'énergies renouvelables. La proposition adoptée par la majorité de la commission nous semble risquée, dans la mesure où elle ne précise pas quelles installations sont concernées. Nous sommes certes prêts à favoriser les installations d'énergies renouvelables dans les forêts, en particulier les éoliennes qui sont indispensables pour réaliser le tournant énergétique, mais certainement pas d'autres types d'installation.
A l'article 21a nous soutiendrons la minorité Nordmann afin de maintenir dans la loi l'exigence d'une formation pour les travaux de récolte de bois en forêt. C'est une activité à hauts risques qui exige une formation dans le but de prévenir les accidents.
Nous souhaitons par ailleurs que le Conseil fédéral fasse une distinction entre les organismes de l'écosystème naturel et les organismes exotiques invasifs, ces derniers exigeant une attention accrue. Nous soutiendrons dès lors les propositions de la minorité Semadeni aux articles 26 et 27. Il est normal que dans une forêt proche de la nature des organismes dits nuisibles d'origine locale se développent. Un équilibre peut se faire via les prédateurs qui s'en nourrissent. Dans le cas des organismes exotiques, le risque est grand que cet équilibre naturel ne s'effectue pas, faute de prédateurs. Ceux-ci doivent dès lors faire l'objet d'une attention particulière.
Je reprendrai la parole plus loin dans le débat, en particulier concernant les articles 28a sur le climat et 34a sur les soutiens à la production locale de bois. A ce stade, je vous encourage à entrer en matière sur cette modification de la loi.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich möchte mich für das Eintreten auf dieses Gesetz bedanken und für die Voten, in denen eine gewisse Sorge um den Wald und die Waldwirtschaft zum Ausdruck gekommen ist. Der Bundesrat teilt diese Sorge, deshalb erachtet er diese Gesetzesvorlage als wichtig. Die Bundesverfassung weist dem Bund die Aufgabe zu, dafür zu sorgen, dass der Wald seine Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktionen erfüllen kann. Gemäss Verfassung muss er auch Grundsätze über den Schutz des Waldes festlegen und gleichzeitig Massnahmen zur Erhaltung des Waldes erlassen.
Der Wald, das haben einige von Ihnen richtig dargelegt, hat viele Anspruchspartner. Er steht deshalb auch im Spannungsfeld verschiedener Gruppierungen, die ihre Ziele formulieren, und diese Ziele wiederum stehen sehr oft in Konflikt miteinander. Die grosse Zahl und die Unterschiedlichkeit der Ansprüche haben in den letzten Jahren zu grosser politischer Aufmerksamkeit für Waldthemen geführt. Seit 2008, d. h. nach dem Entscheid für Nichteintreten auf die Teilrevision des Waldgesetzes und dem damit verbundenen Rückzug der Volksinitiative "Rettet den Schweizer Wald", sind zu den Themen Wald und Holz rund 130 Vorstösse von fünfzig Parlamentariern unterschiedlicher Richtung eingereicht worden.
Um dem Wald und den Anliegen der Waldwirtschaft umfassend gerecht zu werden, braucht es deshalb nach Ansicht des Bundesrates eine integrale und kohärente Waldpolitik mit einer sorgfältigen Interessenabwägung und einem ausgeglichenen Umgang mit den verschiedenen Zielkonflikten. Daher hat der Bundesrat die Waldpolitik 2020 ausarbeiten lassen und sie im August 2011 verabschiedet. Die Waldpolitik 2020 soll sicherstellen, dass die Waldbewirtschaftung nachhaltig erfolgt. Es sollen günstige Rahmenbedingungen für eine effiziente und innovative Wald- und Holzwirtschaft geschaffen werden. Ausserdem wollen wir sowohl den gesellschaftlichen Ansprüchen an den Wald als auch der Langfristigkeit der Entwicklungen im Ökosystem Wald Rechnung tragen.
Es geht also darum, einzelne Lücken in der Gesetzgebung zu schliessen. Es geht dabei um Verhütung und Behebung von Waldschäden auch ausserhalb des Schutzwaldes, die Anpassung des Waldes an den Klimawandel, um die Stärkung der Holznutzung und um weitere kleine Anpassungen.
Die Schadorganismen, wie etwa der eingeschleppte asiatische Laubholzbockkäfer, können grosse Schäden anrichten und die Funktionen des Waldes erheblich gefährden. Mit der Zunahme des internationalen Warenverkehrs gelangen vermehrt solche Organismen auch in die Schweiz. Bisher konnte der Bund den Kantonen nur im Bereich des Schutzwaldes Massnahmen gegen Waldschäden abgelten. Die Kantone und die Gemeinden stossen nun aber bei der vorgeschriebenen Verhütung und Bekämpfung von Schadorganismen ausserhalb des Schutzwaldes an ihre finanziellen Grenzen. Daher soll das Waldgesetz so ergänzt werden, dass der Bund auch ausserhalb des Schutzwaldes Massnahmen ergreifen und Kantone und Gemeinden unterstützen kann. Es ist auch nötig, die Bestimmungen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden an die heutigen Anforderungen anzupassen.
Als zweiter Schwerpunkt soll der Wald als anpassungsfähiges Ökosystem erhalten bleiben, damit er die vielfältigen Leistungen auch unter den sich abzeichnenden klimatischen Bedingungen erbringen kann. Wenn wir heute einen Keimling setzen, wird er in fünfzig Jahren als grossgewachsener Baum in einem stark veränderten Klima leben müssen. Dannzumal werden wohl höhere Temperaturen herrschen, Extremereignisse wie Trockenperioden oder Stürme häufiger auftreten und vermehrt Schädlinge vorkommen. Damit werden die Belastung und eben auch die Gefährdung des Waldes zunehmen.
Zur Holznutzung ist zu sagen, dass im Schweizer Wald seit Jahrzehnten weniger Holz genutzt wird, als nachwächst. Das ist eine Entwicklung, die sich mit der Frankenstärke nun noch deutlich verschärft hat. Eine stärkere Nutzung ist erwünscht, da Holz insbesondere als Baustoff hervorragende Eigenschaften aufweist, seine Verwendung CO2 speichert und es gleichzeitig energieintensive Baumaterialien wie Stahl oder Beton ersetzen kann. Als Rohstoff für die Wärme- und Stromproduktion ist Holz im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen CO2-neutral. Das Ziel besteht also darin, das nachhaltig nutzbare Holzpotenzial besser auszuschöpfen. Deshalb wollen wir, dass im Waldgesetz mit dem Abschnitt zur Holzförderung etwas gemacht wird. Der Bund schafft so eine bessere Grundlage, um Absatz und Verwertung von nachhaltig produziertem Holz zu fördern.
Daneben geht es um diverse kleinere Anpassungen etwa beim eidgenössischen Wählbarkeitszeugnis für die Besetzung von Stellen im öffentlichen Forstdienst; das wollen wir auf Wunsch der Kantone formell abschaffen. Es geht um die Verbesserung der Arbeitssicherheit für Holzerntearbeiten, die im Auftrag ausgeführt werden, und es geht um weitere kleinere Anpassungen.
Es wurde gesagt, wir haben noch eine Schnittstelle zur Biodiversität. Hier erfüllt der Wald ja auch eine sehr wichtige Funktion, indem er eben auch Biodiversitätsflächen zur Verfügung stellt. Der Bundesrat hat die Strategie Biodiversität im April 2012 verabschiedet, in einem Aktionsplan konkretisiert und den finanziellen Mehrbedarf dargelegt. Hier sind wir noch mit den Kantonen an der Arbeit, ob die vorgeschlagenen Massnahmen und deren Finanzierung gesichert sind oder ob wir in Etappen vorgehen. Diese Arbeiten sind noch am Laufen, weil im jetzigen Finanzumfeld natürlich alle staatlichen Ebenen einen restriktiven Rahmen zu berücksichtigen haben.
Ich glaube, mit diesem neuen Waldgesetz sind wir auf dem guten Weg, den unterschiedlichen Interessen der verschiedenen Akteure insgesamt auf einer soliden, breitabgestützten Basis Rechnung tragen zu können. Dies lässt sich auch abgestützt auf die ständerätlichen Beratungen sagen. Dort wurde in der Gesamtabstimmung dieses Gesetz mit 38 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet. Ihre vorberatende Kommission, bei der ich mich für die Arbeit bedanken möchte, hat gar mit 20 zu 0 Stimmen für die Vorlage gestimmt. In diesem Sinne ersuche auch ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und im Wesentlichen dem Bundesrat zu folgen.
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über den Wald
Loi fédérale sur les forêts
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 5 Abs. 3bis
Antrag der Mehrheit
Für Werke, für die im Rahmen der Sachplanung des Bundes oder der kantonalen Richtplanung geeignete Gebiete festgesetzt worden sind, ist die Voraussetzung der Standortgebundenheit erfüllt.
Antrag der Minderheit
(Rösti, Bourgeois, Brunner, Killer Hans, Miesch, Monnard, Müri, Schilliger, Wasserfallen, Wobmann)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 5 al. 3bis
Proposition de la majorité
Les ouvrages pour lesquels des zones adéquates ont été définies dans le cadre des plans sectoriels de la Confédération ou des plans directeurs cantonaux remplissent la condition selon laquelle l'ouvrage ne peut être réalisé qu'à l'endroit prévu.
Proposition de la minorité
(Rösti, Bourgeois, Brunner, Killer Hans, Miesch, Monnard, Müri, Schilliger, Wasserfallen, Wobmann)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir haben manchmal schon einen schweren Stand. Wir sind ja als Gegner der Energiestrategie 2050 bekannt, die wir aus hier schon mehrfach erwähnten Gründen ablehnen. Hier sind wir aber durchaus für die Förderung der erneuerbaren Energien, nicht mit Geld, aber indem wir die gesetzliche Grundlage im Waldgesetz schaffen, damit eben der Bau von Erzeugungsanlagen für erneuerbare Energie und von Energietransportanlagen und Energieverteilanlagen möglich ist. Damit das klar ist: Meine Minderheit hält an der Formulierung des Ständerates fest. Mich hat etwas erstaunt, dass man sowohl gegen den Antrag der Mehrheit als auch gegen jenen der Minderheit grundsätzlich argumentiert hat, es brauche diese Bestimmung hier im Gesetz gar nicht. Ich glaube, es braucht diese Klarheit im Waldgesetz, dass im Wald Anlagen für erneuerbare Energie gebaut werden dürfen.
Nun ist es so, dass die Formulierung des Ständerates, die meine Minderheit übernimmt, präzise klärt, dass es sich ausschliesslich um Anlagen und Leitungen für erneuerbare Energie handelt. Die Mehrheit, meine ich, geht eigentlich noch einen Schritt weiter. Ich wäre froh, wenn Frau Bundesrätin Leuthard noch klären würde, ob der allgemeine Begriff "Werke" theoretisch auch ganz andere Anlagen meinen könnte. Aus Sicht der Minderheit ist es grundsätzlich wichtig, dass wir diesen Artikel im Waldgesetz lassen. Ich bin mir bewusst, dass das im Energiegesetz, wenn es dann durchkommt, bereits stipuliert ist. Aber damit wir für die erneuerbare Energie Klarheit haben, muss hier eine Formulierung drin sein.
Ich bitte Sie, in Abhängigkeit von den Ausführungen von Bundesrätin Leuthard, hier dementsprechend der Minderheit zuzustimmen.
Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD
Sehr geehrter Herr Rösti, in der Fassung des Ständerates ist ja vom "nationalen Interesse" die Rede. Sagen Sie mir bitte, was für eine Leistung heute eine einzelne Windkraftanlage erbringt und was für eine elektrische Leistung in der Schweiz heute konsumiert wird.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege, das ist ein Argument, das wir selbst immer bringen. Mit der Windkraft kann man den Atomausstieg nicht schaffen. Sie deuten mit Ihrer Frage an, dass der Anteil der Windkraft sehr tief ist. Wir müssen aber irgendwo beginnen. Es scheint mir sonderbar: Es sprechen zwar alle von erneuerbarer Energie, wenn man aber mit der Arbeit an konkreten Projekten beginnt und eine gute Trägerschaft gründet, dann zeigt sich, dass diese Projekte nicht realisierbar sind, auch wenn es nur um fünf Turbinen geht. Ich kenne selbst ein solches Projekt in meiner Region, im Eriz. Irgendwann muss man aber mit dem Bau solcher Anlagen beginnen.
Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Wir von der Fraktion der Grünliberalen unterstützen diesen Minderheitsantrag auch. Ich werde Ihnen erläutern, weshalb wir das tun.
Die vom Ständerat geschaffene Sonderregelung für Anlagen zur Erzeugung und Verteilung von Energie ist inhaltlich eigentlich unnötig, da das Anliegen im Energiegesetz geregelt wird. Zudem gibt es einen Bericht in Erfüllung des Postulates Cramer 10.3722, "Erleichterung des Baus von Windkraftanlagen in Wäldern und auf Waldweideflächen"; daraus geht ganz klar hervor, dass diese Regelung hier eigentlich nicht notwendig ist. Aber lieber doppelt gemoppelt, als gar nicht festgehalten.
Bei der Formulierung des Ständerates, welche die Kommissionsminderheit unterstützt, ist auch klar eingegrenzt, worum es geht und was die Auswirkungen sind. Das gilt leider nicht für den Antrag der Kommissionsmehrheit. Hier ist die Umsetzung der Knackpunkt. Die Umsetzung kann der heutigen Praxis entsprechen, sie kann aber auch sehr ausufernd sein. Es bestehen nämlich viele begriffliche Unklarheiten. Was sind beispielsweise "Werke"? Sind Gebäude und Siedlungen auch Werke? Ich weiss es nicht. Und was ist mit "Gebiete" gemeint? Wie wird genau die Standortgebundenheit in den Gebieten definiert? Gebiete sind ja keine punktgenauen Festlegungen, wie wir das bis jetzt gewohnt waren. Wie wird innerhalb der Gebiete differenziert? Oder gelten auf jedem Quadratmeter dieselben Regeln? Was bedeutet das konkret für diese Gebiete? Ich mache ein Beispiel: Es gibt kantonale Wintersportzonen. Sind in diesen Wintersportzonen Rodungen für Skipisten automatisch zu bewilligen? Kann also ein kantonales Parlament mit der Zonenfestlegung die Rodungsbewilligung gleich mit erteilen? Wohl kaum. Das können und wollen wir nicht unterstützen.
In der Eintretensdebatte hat Herr Grunder darauf hingewiesen, dass die Waldfläche wächst, und er hat daraus sinngemäss abgeleitet, dass deshalb eine Lockerung des Rodungsverbotes absolut zulässig sei. Aber ich sage Ihnen: Diese beiden Entwicklungen finden in ganz unterschiedlichen Regionen statt. Die Waldfläche dehnt sich vor allem in den Alpen und Voralpen aus, Rodungsgelüste hingegen finden sich insbesondere im Mittelland.
Wir Grünliberalen wollen nicht, dass das Rodungsverbot mit politischen und raumplanerischen Entscheiden ausgehebelt wird. Wir werden deshalb die Minderheit unterstützen.
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Eine zentrale Bestimmung des Waldgesetzes aus dem Jahre 1991 ist unbestrittenermassen das in Artikel 5 verankerte Rodungsverbot. Dieses Rodungsverbot gilt allerdings nicht absolut. Gemäss Artikel 5 Absatz 2 ist es bereits heute möglich, eine Ausnahmebewilligung zu erteilen, wenn wichtige Gründe für eine Rodung bestehen, die das Interesse an der Walderhaltung überwiegen, und wenn weitere, im Gesetz definierte Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Diskussionen im Zusammenhang mit dem ersten Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 sowie zur Standesinitiative Bern 12.302 veranlassten den Ständerat dazu, das Thema der Erstellung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wald auch im Waldgesetz zu thematisieren.
Mit der Stossrichtung des vom Ständerat hinzugefügten Absatzes 3bis war unsere Kommission im Grundsatz mehrheitlich einverstanden; die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen aber einen anderen Ansatz. Im Waldgesetz soll nicht auch noch etwas zu der für eine Ausnahmebewilligung nötigen Interessenabwägung gesagt werden. Das führt höchstens zu unnötigen Differenzen und zu Missverständnissen. Stattdessen soll in Artikel 5 das Thema Standortgebundenheit konkretisiert werden.
Gemäss Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a des geltenden Rechts muss ein Werk, für das Wald gerodet werden soll, auf den vorgesehenen Standort angewiesen sein, das heisst, das Kriterium der relativen Standortgebundenheit erfüllen. Das Verfahren zur Abklärung der Standortgebundenheit soll für Werke - dazu gehören insbesondere auch Anlagen zur Erzeugung, zum Transport und zur Verteilung von Energie aus erneuerbaren Quellen - vereinfacht werden. Heute muss der Gesuchsteller darlegen, dass der Standort im Wald besser geeignet ist als ein anderer ausserhalb des Waldes. Gemäss Antrag Ihrer Kommission würde dies schon im Rahmen der Sachplanung des Bundes bzw. der kantonalen Richtplanung erledigt, und zwar durch den Kanton und den Bund. Sieht ein Kanton im Richtplan für ein Werk einen Standort im Wald vor und genehmigt der Bundesrat den kantonalen Richtplan, muss die Standortgebundenheit im Baubewilligungsverfahren nicht nochmals abgeklärt und beurteilt werden. Damit wird das Verfahren zur Realisierung von Werken zur Nutzung von erneuerbaren Energien ganz wesentlich und nach Auffassung der Kommissionsmehrheit auf sinnvolle Weise vereinfacht. Dieser Auffassung schliesst sich die CVP/EVP-Fraktion aus Überzeugung an und unterstützt die Mehrheit.
Ich ersuche Sie in diesem Sinne, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion
Herr Kollege Fässler, Sie beziehen sich auf Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a, Sie übernehmen den dortigen Werkbegriff. Aber im Gegensatz zum Beschluss des Ständerates und dem Antrag der Minderheit übernehmen Sie den Werkbegriff eben nicht in Bezug auf Energieanlagen. Mit anderen Worten: Wollen Sie diesen Werkbegriff und damit die Standortgebundenheit wirklich für alle Arten von Anlagen öffnen, seien dies Deponien, Gebäude, Seilbahnen usw.?
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Sehr geschätzter Kollege Fluri, ich danke Ihnen für diese Frage. Wir haben sie in der Kommission sehr eingehend diskutiert. Wir sind zur Auffassung gelangt, dass es nicht richtig ist, eine Beschränkung auf bestimmte Werke vorzunehmen, wie es der Ständerat beschlossen hat, indem er nur Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie sowie Energietransport- und -verteilanlagen aufgenommen hat. Wir haben diese Frage, wie gesagt, thematisiert und sind zur Auffassung gelangt, dass der Werkbegriff mit unserem Antrag umfassender ist, dass so letztlich aber auch mehr Klarheit geschaffen wird.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Es geht um die Frage, ob man im Wald Windkraftwerke bauen soll. Da zeichnet sich in der Schweiz ein bemerkenswerter Wandel der Werte ab. Noch 2004 schloss das Windkonzept des Bundesrates Waldstandorte kategorisch aus. In der Zwischenzeit, so habe ich den Eindruck, ist es eigentlich Common Sense geworden, dass man sagt, auch dort solle dies möglich sein. Selbst aus Sicht des Landschaftsschutzes wird das nicht mehr kategorisch ausgeschlossen, weil man sagt, ein Propeller, der über dem Wald dreht, störe die Landschaft nicht mehr, als wenn er in einer offenen Landschaft steht. Jetzt ist die Frage, wie man das handhabt.
Das Problem, das wir jetzt zu lösen haben, ist, dass wir zwei Anträge haben, einen der Kommissionsmehrheit und den der Kommissionsminderheit; eigentlich braucht es beide nicht. Im Ständerat lag das Postulat Cramer 10.3722 vor, das ganz eindeutig festhält, dass die heutige Rechtspraxis Windkraftwerke schon heute zulässt. Das heisst, es wird in der Regel von Standortgebundenheit gesprochen, wenn das sorgfältig geplant ist; dann wird die Ausnahme von der Rodungsbewilligung erteilt. Wir brauchen hier also keine Änderung im Waldgesetz. Das ist jetzt das Problem. Jetzt liegen zwei Anträge vor, und beide sind nicht sonderlich gut. Zum Beschluss des Ständerates kann man sagen, dass dieser immerhin nichts Neues bringt, dass dieser nichts ändert und wohl auch nicht schadet, ausser dass nun die Transportanlagen und die Trafoanlagen dazukommen. Da sind wir uns nicht sicher, ob das die Meinung der heutigen Rechtsprechung ist oder nicht. Wahrscheinlich schon, wahrscheinlich ist dort in den meisten Fällen die Standortgebundenheit gegeben.
Dann haben wir noch den Antrag der Mehrheit. Hier sind Zweifel aufgekommen, ob das, was beschlossen worden ist, wirklich so gut ist. Ich habe eine ganz andere Ansicht als Herr Fässler: Wir haben das nicht sehr ausführlich diskutiert, wir sind dieser Frage nicht wirklich nachgegangen. Ich hatte den Eindruck, es war vielen nicht bewusst, dass z. B. der Begriff "Werk" nicht so eindeutig ist, wie wir das gemeint haben, und sich eben nicht nur auf Energieanlagen bezieht. Auch der Begriff "Gebiet", der im Antrag der Mehrheit neu geschaffen wird, ist weit. Er ist weit, er ist nicht definierbar. Was ist ein Gebiet in einem Richtplan?
Deshalb haben wir jetzt den Eindruck, dass Klärungsbedarf besteht. Beide Anträge sind unnötig. Darum wird sich ein Teil der SP-Fraktion der Stimme enthalten. Ein anderer Teil - ich vermute, es ist der grössere in unserer Fraktion - wird sagen, die Fassung des Ständerates sei das kleinere Übel, und wird deshalb die Minderheit Rösti unterstützen. Aber wir sind auch dafür - das möchte ich doch klar sagen -, dass man im Wald Windkraftwerke bauen kann. Wichtig ist, dass sie sorgfältig, einzelfallmässig geprüft werden und dass die Rodungsbewilligung, wie sie heute besteht, nicht grundsätzlich ausgehöhlt wird. Das darf nicht passieren.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Minderheit Rösti verlangt hier, dem Ständerat zu folgen. Warum? Bei der Energieerzeugung in unserem Land müssen Prioritäten gesetzt werden. Wenn z. B. ein idealer Standort für eine Windanlage vorhanden ist, mit genügend Windstärke, oder eine Energietransportanlage, eine Energieverteilanlage notwendig ist, so ist das nationale Interesse an der Realisierung dieser Vorhaben bei der Interessenabwägung als gleichrangig mit anderen nationalen Interessen zu betrachten. Es dürfte nicht sein, dass der Sachplan des Bundes oder der kantonale Richtplan oder andere Institutionen solche notwendigen Bauten zur Energieversorgung enorm verzögern oder verhindern.
Daher bitte ich Sie, der Minderheit Rösti und somit der Formulierung gemäss Ständerat zuzustimmen.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Es wurde bereits ausgeführt, dass es in Artikel 5 in der Version des Ständerates darum geht zu präzisieren, dass das Rodungsverbot nicht nur für Windanlagen, sondern allgemein für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie und deren Transport aufgehoben werden kann.
Zur Windenergie: Was hat sich hier geändert? Es ist natürlich so, dass die Windenergieanlagen vor rund zehn Jahren noch gar nicht in den Wald gestellt werden konnten, weil sie zu klein waren. Heute sind die Anlagen so hoch, dass es kein Problem mehr ist, diese in einem Wald aufzustellen. Bedenkt man, was in der Nähe von Lausanne geplant wird, so sind das zehn Megawattanlagen, die jährlich 14 Gigawattstunden produzieren werden; das sind riesengrosse Anlagen, die deutlich über der Baumkrone arbeiten. Der Vorteil, dies im Wald zu realisieren, ist, dass man bezüglich der Zielkonflikte betreffend Lärm usw. im Wald mehr Spielraum hat und man dort auch weniger Konflikte hat. Natürlich muss man die lokalen Bedingungen abklären, aber grundsätzlich ist es gut, diese Freiheit zu erhöhen. Der Bericht in Erfüllung des Postulates Cramer zeigt, dass das schon mit dem heutigen Waldgesetz möglich ist, sodass keine Änderung notwendig wäre. In der Praxis ist es aber immer noch sehr schwierig, das zu realisieren; es ist allgemein schon schwierig, solche Anlagen zu realisieren. Auch bezüglich der Standortgebundenheit stellt sich oft die Frage, ob eine solche Anlage nicht auch ausserhalb des Waldes gebaut werden könnte. Deshalb schlagen beide Formulierungen hierzu eine Präzisierung vor.
Es ist zu sagen, dass beide Versionen nicht sehr glücklich formuliert sind. Der Beschluss des Ständerates nimmt Bezug auf das "nationale Interesse", welches eigentlich erst in der Energiestrategie definiert wird; es ist hier noch gar nicht richtig definiert. Diese Fassung geht auch über die Windenergie hinaus. Die UREK hat dann versucht, eine Präzisierung vorzunehmen, und zwar mit dem Kriterium der Standortgebundenheit. Wie wir dann aber gemerkt haben, ist auch der Antrag der UREK nicht über alle Zweifel erhaben. Die Formulierung "Werke" ist nämlich auch wieder sehr offen. Es war sicher nicht die Idee, hier eine generelle Ausweitung vorzunehmen; die Kommissionssprecher können das dann noch ausführen.
Die Grünen werden sich jetzt der Version des Ständerates anschliessen, weil sie klarer ist und weniger Anlagen betroffen wären, weil darin auch das "nationale Interesse" noch enthalten ist. Wir sind auch der Meinung, dass solche Anlagen realisiert werden können. Wenn es eine Differenz zum Ständerat geben sollte, müsste sich der Ständerat die Sache nochmals genauer anschauen.
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Le président (Rossini Stéphane, président): Le groupe libéral-radical soutient la proposition de la minorité.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Sie sehen, dass der Bundesrat Ihnen in Artikel 5 zum Rodungsverbot und den Ausnahmen davon gar keinen Antrag stellt. Das hat seine guten Gründe. Wir haben vor ein paar Jahren einlässlich über dieses Rodungsverbot und eine Flexibilisierung beim Rodungsersatz diskutiert. Das Parlament hat 2013 mit der Teilrevision der Waldverordnung eine Flexibilisierung beim Rodungsersatz und eine Einführung der statischen Waldgrenze ausserhalb des Baugebietes beschlossen. Deshalb ist eigentlich diese Diskussion geführt. Der Bundesrat sieht keinen Bedarf nach weiteren Anpassungen. Wir glauben auch, dass der Grundsatz des Rodungsverbots von unserer Bevölkerung doch sehr massiv mitgetragen wird. Kürzlich hat man auch in einer Online-Abstimmung einer Gratiszeitung darauf pochen können. 88 Prozent der Abstimmenden haben klar zum Ausdruck gebracht, dass sie keinen Wald zu Bauzwecken opfern wollen.
Die ständerätliche Diskussion und auch die Diskussion in Ihrer Kommission haben deshalb effektiv mit der Energiegesetzgebung zu tun. Wir haben im neuen Energiegesetz auch festgehalten, dass wir eine gewisse Flexibilität brauchen, wenn es um das nationale Interesse geht, erneuerbare Anlagen zuzubauen. Sie haben deshalb in Artikel 14 Absatz 3 eine Bestimmung beschlossen, die fast gleich lautet wie der vorliegende Antrag der Minderheit. Ich lese sie vor, damit Sie sich wieder daran erinnern. Sie haben dort Folgendes beschlossen: "Hat eine Behörde über die Bewilligung des Baus, der Erweiterung oder Erneuerung oder über die Konzessionierung einer Anlage oder eines Pumpspeicherkraftwerks nach Absatz 2 zu entscheiden, so ist das nationale Interesse an der Realisierung dieser Vorhaben bei der Interessenabwägung als gleichrangig zu betrachten mit anderen nationalen Interessen." Das war der Grundsatz. Wenn bei gewissen Anlagen, die in einem Gesamtkonzept sind, ein nationales Interesse besteht, dann muss die Behörde entsprechend abwägen, ob eine Ausnahme vom Rodungsverbot gemacht werden kann oder ob es um einen Eingriff in das NHG oder einen Eingriff in ein BLN-Gebiet geht. Diese Interessenabwägung führt dann entweder zum Bau oder dazu, dass keine Ausnahme gewährt wird.
Die UREK-SR hat diesen Grundsatz mittlerweile im Energiegesetz bestätigt. Das führt eigentlich dazu, dass wir diesen Absatz im Waldgesetz nicht brauchen. Denn der Entscheid wurde richtigerweise beim Energiegesetz für alle Arten von Eingriffen, für alle Arten von nationalem Interesse und entsprechenden Ermessensentscheiden getroffen. Mit dem Entscheid des Ständerates zum Energiegesetz hat man dann quasi mal den Schuh drin und löst das Problem, wie ich mittlerweile denke, am richtigen Ort. Diese Bestimmung hier braucht man somit gar nicht mehr.
Die Formulierung der Kommissionsmehrheit ist sicher noch besser als die Formulierung des Ständerates. Sie hat aber natürlich - das hat Herr Nationalrat Binder richtig gesagt - einen starken Fokus auf die Raumplanung der Kantone. Ausnahmebewilligungen für Rodungen wären dann ein bisschen im Bereich der raumplanerischen Kompetenzen der Kantone angesiedelt, und das ist eigentlich auch nicht der Sinn des Waldgesetzes und des grundsätzlichen Rodungsverbots.
Ich würde Ihnen in dieser Situation deshalb empfehlen, dass Sie halt eine Differenz zum Ständerat schaffen. Sie werden dann sehen, was der Ständerat in dieser Session beim Energiegesetz definitiv beschliesst. Anschliessend könnten Sie die Bestimmung eigentlich streichen, weil es sie nicht braucht. Wir haben auf der heutigen Grundlage die Möglichkeit, Ausnahmebewilligungen für Rodungen zum Bau von Energieanlagen zu erteilen. Die Voraussetzungen gelten für alle Werktypen bzw. für alle Rodungsgründe; es ist uns hier eben vor allem wichtig, dass man alle Werktypen und alle Rodungsgründe im Sinne der Walderhaltungspolitik gleich behandelt.
Ich würde heute deshalb sagen: Schaffen Sie die Differenz. Dann können Sie in der Differenzbereinigung in Kenntnis dessen, was ein nationales Interesse ist, und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass wir generell und damit auch für den Wald genügend Möglichkeiten haben, Ausnahmen für Anlagen der erneuerbaren Energien zu bewilligen, wahrscheinlich dem Bundesrat folgen und auf eine Ergänzung im Waldgesetz verzichten.
Grunder Hans · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion BD
Sie haben jetzt diese Interessenabwägung ausgeführt. Das ist absolut richtig bezüglich Energiegesetz. Ich möchte Sie einfach fragen: Auf welches Gesetz wetten Sie eher? Ist das Waldgesetz eher in Kraft oder das Energiegesetz?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Das ist eine schwierige Frage. Ich denke jetzt mal, die Kommission des Ständerates hat vom Energiegesetz eine sehr gute Version vorgelegt. Es waren ja in der Gesamtabstimmung - von rechts bis links - 11 zu 0 Stimmen. Es stimmt mich zuversichtlich, dass wir im Ständerat bezüglich Energiegesetz ein gutes Paket haben, das auch Anliegen der Wirtschaft aufnimmt. Ich glaube im Moment nicht daran, dass jemand gegen dieses Gesetz das Referendum ergreifen wird. Dann wäre es praktisch gleichzeitig mit dem Waldgesetz in Kraft. Es liegt wahrscheinlich dann vor allem an der SVP, ob sie dieses jetzt nochmals näher bei der Wirtschaft situierte Gesetz mitträgt. Wir haben ja von Herrn Rösti gehört, er ist für den Wald, für Holz als Energieressource, und ich bin überzeugt, er wird dann auch nochmals seine Überlegungen machen, was das jetzt für seine Energiepolitik bedeutet.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Einfach zur Sicherheit, Frau Bundesrätin: Können Sie noch einmal wiederholen - Sie haben es angedeutet - mit welcher Variante man am Schluss im Wald mehr bauen kann, mit jener der Mehrheit oder jener meiner Minderheit - sehr vereinfacht gefragt?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Mehr bauen im Wald können Sie wahrscheinlich mit der Version des Ständerates, weil diese natürlich weiter geht. Die "faiblesse" des Antrages der Mehrheit besteht darin, dass ihm die Raumplanung zugrunde gelegt wird, dass dabei aber wie im Waldgesetz der Begriff der "Werke" verwendet wird. "Werke" ist auch der richtige Begriff, wenn es um die Ausnahmen geht. Dort spricht man nicht nur von Werken für erneuerbare Anlagen; es können auch andere Werke sein. Hier geht es im Grunde genommen um den Waldschutz, das heisst um das Rodungsverbot und die Ausnahmen davon. Deshalb ist die Version der Mehrheit näher am Waldgesetz, und die Version des Ständerates ist näher am Energiegesetz. Beides braucht es am Schluss meines Erachtens nicht.
Hausammann Markus · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, Sie haben darauf hingewiesen, dass es schon Ausnahmeregelungen gibt. Für uns Bauern ist natürlich eines wichtig: Sind diese Ausnahmeregelungen damit verbunden, eine Wiederaufforstung auf Kulturland zu machen oder nicht? Oder gibt es auch Ausnahmeregelungen ohne Wiederaufforstung?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Sie wissen, dass das Gesetz in der Regel, wie bei der Kompensation von Fruchtfolgeflächen, natürlich die Aufforstungspflicht vorsieht, wie Sie zu Recht sagen. Das bleibt halt also die Regel, solange wir vor allem auch die starre Waldfläche zu berücksichtigen haben. Das neue Waldgesetz ermöglicht hier mit dem Flexibilisierungsansatz ein bisschen Ausnahmen. Aber mir sind noch keine solchen bekannt, muss ich ehrlicherweise sagen. Da sind im Einzelfall die Kantone gefordert zu prüfen, ob es andere Möglichkeiten für einen Ersatz gibt, vielleicht auch anderswo als beim Gesuchsteller, der ein Ausnahmegesuch stellt.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Madame la conseillère fédérale, suivant la version choisie, il est prévu à cet article de faire des exceptions pour les installations qui produisent de l'énergie. Ne pensez-vous qu'il faudrait élargir ces exceptions aux scieries? Cela permettrait des économies dans le domaine du transport, et d'autres avantages. Je veux bien comprendre qu'on ait fait une expérience catastrophique dans les Grisons à ce sujet, mais je pense quand même que les scieries, qui sont les premiers acheteurs et utilisateurs de bois de la forêt, pourraient aussi éventuellement profiter de ces exceptions.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Jetzt wären wir eigentlich wieder bei einer Grundsatzdiskussion und der Frage, wie viele Ausnahmen für das Rodungsverbot zulässig sein könnten. Das Parlament hat - wie ich es gesagt habe - diese Diskussion bereits geführt und hat einen starken Waldschutz und entsprechend ein starkes Rodungsverbot aufrechterhalten, wobei eine kleine Manövriermasse für Ausnahmebewilligungen besteht; so hat das Parlament entschieden. Ich glaube nicht, dass man darauf zurückkommen kann.
Hier besteht der Vorteil der Fassung der Kommissionsmehrheit: Man unterscheidet dort nicht, um welche Art von Anlagen es sich handelt. Man spricht von "Werken", die natürlich auch einen anderen Inhalt haben können als die Produktion von erneuerbarer Energie. Das würde Ihrem Anliegen ja wieder entgegenkommen. Deshalb empfehle ich Ihnen, hier einmal der Kommissionsmehrheit zuzustimmen und diese Differenz zu schaffen. Das, was es für Energieanlagen braucht, ist dann geklärt.
Die Grundsatzdiskussion haben Sie nun einmal geführt. Man muss jetzt, glaube ich, ein wenig abwarten, wie die Kantone mit diesem flexibilisierten Rodungsverbot umgehen. Dann kann man in ein paar Jahren darauf zurückkommen, sollte man wirklich zur Ansicht gelangen, dass man dort einen noch stärker gelockerten Schutz des Rodungsverbots braucht.
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Frage von Kollege Hausammann war natürlich schon berechtigt in Bezug auf die Kompensation bei Rodungen. Aber ist es nicht so, dass ausser der harten Forderung, es müsse gleich viel aufgeforstet werden, wie gerodet wurde, auch andere Ersatzmassnahmen möglich sind? Mit dieser Flexibilisierung der Waldflächenpolitik haben wir solche Möglichkeiten ja eigentlich geschaffen.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Im heutigen Artikel 5 sehen Sie ja die Voraussetzungen dafür, dass überhaupt eine Rodungsbewilligung und eine Ausnahme erteilt werden dürfen. Bei der Aufforstung sind dann natürlich vor allem die Kantone für das Prüfen der Voraussetzungen und für den Ersatz zuständig. Hier gibt es einen gewissen Pragmatismus. Aber wir haben noch nicht viel Erfahrung mit dem neuen Gesetz. Entsprechend tut es mir leid, dass ich Ihnen hier noch keine weitere Auskunft erteilen kann. Da müssten wir einmal bei den Kantonen eine Umfrage starten, was sich jetzt in der Praxis einspielt. Ich kann das gerne einmal veranlassen, damit man ein bisschen eine genauere Kenntnis der Situation erhält und davon, was für Ersatzmassnahmen denkbar sind.
Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Il Consiglio degli Stati, con la sua proposta all'articolo 5 capoverso 3bis ha introdotto la discussione sugli impianti eolici nella legge forestale. La commissione avanza una proposta diversa dal Consiglio degli Stati, perché le basi legali attuali permettono già la costruzione di impianti eolici nel bosco. Non è necessario riprendere l'articolo 14 della legge sull'energia che è ora nel Consiglio degli Stati e prevede, appunto, l'interesse nazionale per gli impianti di energia rinnovabile, come ha spiegato la consigliera federale Leuthard. Non è necessario introdurre questa regola in ogni legge specifica.
La legge forestale considera eccezioni al divieto di dissodamento per opere importanti, fra le quali si annoverano, appunto, anche condotte e progetti in campo energetico. Così come formulato dal Consiglio degli Stati l'articolo complica senza bisogno l'attuale legislazione, che di per sé è già chiara. Tuttavia, la maggioranza della commissione concorda con il Consiglio degli Stati nel voler chiarire anche attraverso la legge forestale la costruzione di impianti per la produzione di energia rinnovabile, in particolare di energia eolica. Con 12 contro 10 voti e 2 astensioni preferisce però un altro concetto a quello scelto dal Consiglio degli Stati e propone per le opere che adempiono la condizione dell'ubicazione vincolata in base ai piani settoriali della Confederazione o ai piani direttori cantonali - e questo vale anche per i parchi eolici - una deroga al divieto di dissodamento. La commissione ritiene che questa disposizione sia in accordo con la nostra prassi pianificatoria e che rafforzi quindi la sicurezza anche per la pianificazione di progetti eolici. La commissione tiene così conto anche di quanto richiesto nell'iniziativa del canton Berna 12.302, "Costruzione di impianti eolici nei boschi e ai margini dei boschi", e propone pertanto - come il Consiglio degli Stati - di non darvi seguito.
Negli ultimi giorni sono sorte critiche alla proposta della maggioranza. Se verrà creata una differenza con il Consiglio degli Stati sarà possibile chiarirle. Non è comunque chiaramente intenzione della commissione indebolire la protezione del bosco. La commissione vi raccomanda di seguire la maggioranza.
Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP
Ihre Kommission, es wurde gesagt, beantragt Ihnen mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Mehrheit zu folgen. Warum diese Mehrheit, was sind die Überlegungen der Mehrheit?
Vorab Folgendes: Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass die Fassung gemäss Ständerat und damit der Antrag der Minderheit Rösti abzulehnen ist. Diese Fassung ist deshalb abzulehnen, weil der Nationalrat im neuen bzw. revidierten Energiegesetz eine sehr ähnliche Bestimmung aufgenommen hat. Zwei Bestimmungen sind unnötig. Zudem ist die Wortwahl von Absatz 3bis nicht kongruent mit den Absätzen 2 und 3 von Artikel 5 des Waldgesetzes. Während Absatz 3bis von einem "nationalen Interesse" entsprechend dem Energiegesetz spricht, sprechen die Absätze 2 und 3 von "wichtigen Gründen", die eine Ausnahmeregelung rechtfertigen. Solche Unklarheiten führen zu Verwirrung im Vollzug.
Die Version des Ständerates ist aber auch deshalb nicht zielführend bzw. unnötig, weil es Ausnahmeregelungen gibt, weil Bewilligungen für Rodungen zum Bau von Energieanlagen bereits heute erteilt werden dürfen, wenn gewisse Bedingungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen gelten - das ist wichtig - für alle Werktypen bzw. Rodungsgründe. Diese Gleichbehandlung ist letztendlich ein wesentlicher Grund für die seit Jahrzehnten erfolgreiche Walderhaltungspolitik in der Schweiz. Da sich Artikel 5 klar auf Werke, also beispielsweise Strassen, Reservoirs usw. bezieht, sind Rodungen zur Einzonung von Bauzonen gemäss Praxis des Bundesgerichtes nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig. Die in den letzten Tagen gestreute Befürchtung, dass die Raumplanung mit dem Antrag der Mehrheit der UREK-NR überhandnimmt, ist somit unbegründet. Auch war es nie die Meinung oder die Absicht der UREK-NR, den Waldschutz aufzuweichen. Hingegen erhöht die Fassung der Kommissionsmehrheit die Planungssicherheit für Bauten im Wald und trägt zu einer effizienteren Abwicklung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens bei.
Festzustellen gilt es in diesem Zusammenhang, dass der kantonale Richtplan ja vom Bundesrat genehmigt werden muss. Das heisst, das Bafu, das UVEK und der Bundesrat haben die Möglichkeit zu intervenieren, wenn die Interessenabwägung nach Artikel 5 Waldgesetz nicht korrekt bzw. nicht unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfolgt ist.
Der neue Absatz 3bis stellt einzig klar, dass die auf Stufe Sach- und Richtplanung korrekt gemachte Interessenabwägung auf Stufe Baubewilligung nicht wieder infrage gestellt werden kann. Das entspricht letztendlich der Zielsetzung der Energiestrategie.
Ich ersuche Sie daher, der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Guhl Bernhard · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD
Ich bin für erneuerbare Energien, auch für Windenergieanlagen und auch für Windenergieanlagen, die man im Wald bauen könnte. Ich habe zuvor Herrn Rösti die Frage gestellt, welche Leistung denn eine Windturbine habe. Es sind etwa 2 Megawatt Leistung. 2 Megawatt Leistung sind im Vergleich zum Landesverbrauch Peanuts, also nichts. Daher meine Frage an Sie: Denken Sie, dass eine Windenergieanlage mit 2 Megawatt jemals als eine Energieerzeugungsanlage von nationalem Interesse gelten könnte?
Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP
Vielen Dank, Herr Kollege, für diese Frage. Wenn ich diese persönlich beantworten muss, dann muss ich Ihnen sagen, dass meines Erachtens diesfalls das nationale Interesse nicht gegeben wäre.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 147 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 36 Stimmen
(1 Enthaltung)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Le président (Rossini Stéphane, président): A l'article 5 alinéa 3bis, nous répétons le vote pour tenir compte de la proposition du Conseil fédéral.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Minderheit ... 149 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 35 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Minderheit ... 113 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 67 Stimmen
(5 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Le président (Rossini Stéphane, président): Je souhaite un excellent anniversaire à notre collègue Daniel Stolz! (Applaudissements)
Art. 7 Abs. 3 Bst. b; 10 Abs. 3; 16 Abs. 2; 17 Abs. 3; 19
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 7 al. 3 let. b; 10 al. 3; 16 al. 2; 17 al. 3; 19
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 21a
Antrag der Mehrheit
Streichen
Antrag der Minderheit
(Nordmann, Chopard-Acklin, Semadeni)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 21a
Proposition de la majorité
Biffer
Proposition de la minorité
(Nordmann, Chopard-Acklin, Semadeni)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Le président (Rossini Stéphane, président): La proposition de la minorité Nordmann est présentée par Monsieur Chopard-Acklin.
Chopard-Acklin Max · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Bei Artikel 21a geht es um die Frage der Arbeitssicherheit im Wald. Das Ziel dieses Artikels ist es, dass Arbeitnehmende, die für die Holzerntearbeiten eingesetzt werden, über eine vom Bund anerkannte Ausbildung verfügen. Von dieser Bestimmung nicht betroffen sind Leute, die in ihrem eigenen Wald arbeiten.
Dieser Artikel geht erstens auf Erfahrungen zurück, die man nach dem Sturm Lothar gemacht hat. Zweitens ist er auf die Tatsache zurückzuführen, dass Arbeiten im Wald gerade mit Blick auf die Arbeitssicherheit sehr anspruchsvoll sind. Drittens leitet sich ein Auftrag dazu aus Artikel 29 des bestehenden Waldgesetzes ab. In diesem steht in Absatz 1: "Der Bund beaufsichtigt, koordiniert und fördert die forstliche Ausbildung."
Zur Faktenlage: Die Suva hat alle tödlichen Arbeitsunfälle in der Schweiz zwischen 2005 und 2014 unter die Lupe genommen. Laut dieser Suva-Studie ist der Beruf des Waldarbeiters der Beruf mit den mit Abstand meisten tödlichen Unfällen - mit Abstand! Das Ergebnis ist eindeutig: In der Waldwirtschaft passieren mehr als doppelt so viele tödliche Unfälle wie beispielsweise bei den zweitplatzierten Risikoberufen, bei den Dachdeckern und den Fassadenreinigern. Gemäss Suva haben allein in den letzten zehn Jahren rund 40 Forstarbeiter bei Waldarbeiten ihr Leben verloren, und mehr als doppelt so viele Unfälle führten zur Invalidität der Betroffenen.
Das zeigt: Die Arbeitssicherheit ist in dieser Sache eine zentrale Frage. Es ist klar, sicheres Verhalten will gelernt sein, und es ist wichtig, dass Sicherheitsregeln befolgt und angewendet werden. Genau hier setzt dieser Artikel zur Arbeitssicherheit an. Denn es ist leider eine traurige Tatsache, dass im Wald immer wieder auch Unfälle mit forstlich nicht oder zu wenig ausgebildeten Arbeitskräften vorkommen. Selbstverständlich gibt es schon heute gute Ausbildungen, die anerkannt sind und auch nachher gelten würden. Dazu gehören zum Beispiel Holzerkurse, die in der landwirtschaftlichen Ausbildung dazugehören; das wurde uns auch in der Kommission, auf entsprechende Nachfrage, versichert. Es geht hier also primär darum, dass der Besuch entsprechender Fachmodule, die es heute schon gibt, künftig für alle Angestellten, die Waldarbeiten verrichten, verpflichtend wäre; dies mit dem Ziel, die Arbeitssicherheit im Wald zu erhöhen.
Nochmals: Es geht um die Verbesserung der Arbeitssicherheit der im Wald arbeitenden Menschen. Im Vordergrund stehen dabei primär die forstlich ungelernten Arbeitskräfte. Gelernte Arbeitskräfte haben bereits eine entsprechende Ausbildung, und das würde anerkannt.
Ich bitte Sie daher, unserem Minderheitsantrag zuzustimmen und, wie der Bundesrat und der Ständerat, die Streichung dieses wichtigen Artikels abzulehnen. Auch der Verband Waldwirtschaft Schweiz, der Dachverband der Waldeigentümer, unterstützt diesen Artikel zur Arbeitssicherheit. Sagen Sie Ja zu Artikel 21a und damit Ja zu den Bemühungen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
In Artikel 21a beantragt der Bundesrat, dass zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit Auftragnehmer, die Holzerntearbeiten im Wald ausführen, nachweisen müssen, dass die eingesetzten Arbeitskräfte über eine vom Bund anerkannte Ausbildung verfügen. Der Bund würde die Anforderungen an diese Ausbildung bestimmen.
In diesen Tagen sind wir wohl alle auch auf Wahlpodien. Zumindest ich höre meist aus allen Parteien, oder jedenfalls von vielen, dass wir eine zu hohe Regelungsdichte haben, dass wir einen Anstieg der Kosten haben. Genau hier können wir in diesem Sinne ein Exempel statuieren. Man findet immer eine Begründung - selbstverständlich liegt uns die Arbeitssicherheit auch am Herzen. Aber hier wird eine zusätzliche Regelung eingeführt, die aus unserer Optik eigentlich nicht notwendig ist. Die SVP-Fraktion unterstützt deshalb die Mehrheit der Kommission und beantragt Ihnen, diesen Artikel nicht ins Gesetz aufzunehmen.
In der Kommission wurde darüber diskutiert. Man hatte die Befürchtung, dass Bauern ihre Arbeiten im Wald nicht mehr ausführen können, wenn sie nicht über die entsprechende Ausbildung verfügen. Da bin ich mit Herrn Chopard einverstanden, es gibt viele Unfälle, die tragisch sind. Die müssen verhindert werden. Aber man sagte dann eben, dass gerade Bauern von diesem Artikel letztlich ausgeschlossen seien, weil es um Arbeitnehmer gehe. Auch von dieser Seite her scheint uns das die Sicherheit gar nicht zu verbessern. Daher ist dieser Artikel nicht zwingend notwendig.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Inhalte über die Berufsbildung wie bei allen anderen Branchen in den Branchenverbänden, in der Organisation der Arbeiten festgelegt werden. Man sollte hier deshalb keine Ausnahme mit zusätzlichem Aufwand machen. Selbstverständlich ist die Arbeitssicherheit wichtig. Der Waldwirtschaftsverband arbeitet sehr eng mit der Suva zusammen. Das ist natürlich absolut zentral, muss aber hier nicht im Gesetz zusätzlich geregelt werden.
Chopard-Acklin Max · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Kollege Rösti, ich möchte Sie fragen, ob Sie Kenntnis haben von Artikel 29 des geltenden Waldgesetzes, in dem steht: "Der Bund beaufsichtigt, koordiniert und fördert die forstliche Ausbildung." Daher gilt es, einen gesetzlichen Auftrag, genau diesen Artikel 21a, "Arbeitssicherheit", einzuführen und umzusetzen.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich kenne diesen Artikel, aber ich sehe den Auftrag nicht. Dieser Artikel hat ja schon länger Bestand, und der Arbeitssicherheit wird, wie gesagt worden ist, gerade in der landwirtschaftlichen Ausbildung ein sehr hoher Stellenwert beigemessen. Es ist jedem, der in den Wald geht, klar, dass der Holzerkurs sehr wichtig ist; das will ich hier auch nicht abstreiten. Aber es braucht keine zusätzliche Bewilligungspflicht im Gesetz.
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Bei Artikel 21a unterstützt die CVP/EVP-Fraktion die Kommissionsmehrheit.
Bundesrat und Ständerat schlagen vor, das Waldgesetz mit einer Bestimmung zur Arbeitssicherheit zu ergänzen: Personen, die für Dritte im Wald Holzerntearbeiten ausführen, sollen neu nachweisen müssen, dass sie über eine vom Bund anerkannte Ausbildung verfügen. Es war in der Kommission unbestritten, dass die Waldarbeit zu den gefährlichsten beruflichen Tätigkeiten gehört. Eine sehr klare Mehrheit Ihrer Kommission war vom Vorschlag des Bundesrates aber trotzdem nicht überzeugt. Es ist bekannt und wird im soeben erschienenen Waldbericht 2015 bestätigt, dass sich die meisten schweren Unfälle im Privatwald ereignen. Da Personen, die in ihrem eigenen Wald arbeiten, auch gemäss dem Vorschlag des Bundesrates von der Ausbildungspflicht befreit wären, würde also gerade die am meisten gefährdete Zielgruppe nicht erfasst. Auf der anderen Seite ist die Einführung einer Ausbildungspflicht für die professionellen Waldarbeiter nicht nötig, da diese in den meisten Fällen bereits über die nötige Ausbildung verfügen.
In diesem Zusammenhang möchte ich gleich eine Antwort auf eine allfällige Frage von Kollege Chopard-Acklin geben: Der Bund hat ja heute, gemäss Artikel 29, bereits die Pflicht, die forstliche Ausbildung zu beaufsichtigen, zu koordinieren und zu fördern. Dies genügt und hat auch schon Früchte getragen: Im professionellen Bereich hat man bereits einen sehr guten Stand erreicht, und die im Waldbericht 2015 zu findende Feststellung, dass die Unfallhäufigkeit seit 2003 um 11,8 Prozent gesunken ist, bestätigt diese positive Entwicklung.
Die CVP/EVP-Fraktion folgt aus diesen Gründen der Kommissionsmehrheit. Bei Artikel 56, das möchte ich jetzt schon sagen, werden wir folgerichtig den Antrag Vogler unterstützen.
Chopard-Acklin Max · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzter Kollege Fässler, was sagen Sie zum Ergebnis der Suva-Studie, die zum Schluss kommt, dass in den letzten zehn Jahren unter sämtlichen Branchen der Bereich der Waldarbeit die meisten tödlichen Unfälle und die meisten Invaliditätsfälle verzeichnete und dass das sehr oft damit zu tun hatte, dass die Bestimmungen der Arbeitssicherheit nicht eingehalten wurden?
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Sehr geehrter Herr Kollege Chopard, ich habe es in meinen Ausführungen gesagt: Waldarbeiten gehören zu den gefährlichsten Arbeiten, die es in der Schweiz gibt. Nur: Wenn Sie den Waldbericht 2015 gelesen haben, der vor Kurzem erschienen ist, dann konnten Sie lesen, dass die meisten Unfälle im Privatwald passieren. Dort greift die Vorlage des Bundesrates nicht. Im professionellen Bereich kann man feststellen, dass die Ausbildung bereits einen sehr guten Stand erreicht hat.
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Die FDP-Liberale Fraktion lehnt diesen zusätzlichen Artikel zur Arbeitssicherheit ebenso ab und unterstützt dementsprechend die Mehrheit.
Wir sind uns bewusst, dass Waldarbeiten zu den risikobehaftetsten Arbeiten gehören, dass die Suva dementsprechend hohe Auslagen hat, dass die Prämien in diesem Arbeitsbereich enorm hoch sind. Wir unterstützen auch sehr, dass sehr viel Wert auf Prävention gelegt wird, dass der Stand der Ausbildung, vor allem bei der beruflichen Ausbildung, sehr hoch ist, dass ein enorm hoher Einsatz geleistet wird. Trotzdem: Dieser Artikel bietet keinen Mehrwert, er fördert die Überregulierung und ist dementsprechend abzulehnen.
Professionelle Waldarbeiter sind mit den Arbeitssicherheitsausrüstungen bestens ausgerüstet, das sieht man immer wieder. Es passieren aber trotzdem Unfälle, das muss man auch zur Kenntnis nehmen. Für sie würde dieser Artikel greifen. Nicht greifen würde er, wie das schon gesagt worden ist, für die privaten Waldbesitzer. Wenn ich - ich deklariere das ganz klar: Ich bin selber Waldbesitzer - in meinem eigenen Wald arbeite, und das tun X Tausend andere Waldbesitzer auch, dann trage ich das Risiko selber. Ich würde diesem Artikel zur Arbeitssicherheit nicht unterstehen. So gesehen wirkt der Artikel nicht. Bauern hingegen, die Kleinarbeiten, auch für Grundstücke der Nachbarn, erledigen usw., wären dem Artikel unterstellt. Ich denke, hier entstünde eine Regulierungsdichte, die schlichtweg keinen Sinn mehr macht. Der Vollzug wäre nicht durchführbar. Eine Überregulierung wäre, wie das schon mehrfach deklariert worden ist, die klare Folge.
Die FDP-Liberale Fraktion wird aus dieser Optik die Mehrheit unterstützen.
Chopard-Acklin Max · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Kollege Schilliger, sind Sie der Meinung, dass weiterhin auch mangelhaft qualifizierte Arbeitnehmende ohne Ausbildung in Arbeitssicherheit zu Holzarbeiten in den Wald geschickt werden sollen?
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Herr Kollege, Sie sprechen von Arbeitnehmern. Arbeitnehmer ist jemand dann, wenn er Angestellter eines Forstbetriebes ist. Wenn ich als Privater in den Wald gehe, dann bin ich kein Arbeitnehmer. Dementsprechend unterstellen Sie der Forstbranche, dass sie Leute einstellt, die diese Ausbildung nicht haben. Diesem Vorwurf würde ich entgegentreten.
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Le président (Rossini Stéphane, président): Le groupe des Verts soutient la proposition de la minorité.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Sie alle haben von den vielen Unfällen im Forstbereich gesprochen. Es ist so, wir haben pro Jahr 300 Unfälle pro 1000 Vollbeschäftigte, und die Zahl der Todesfälle lag in den letzten zehn Jahren bei durchschnittlich vier pro Jahr bei 5300 Vollbeschäftigten. Es sind in der Regel nicht die forstlich ausgebildeten Leute betroffen, die hier professionell arbeiten, sondern die sehr vielen forstlich ungelernten Personen, welche sporadisch Holzernteaufgaben im Auftrag übernehmen. Es sind etwa Personen aus den Bereichen der Gemeindewerke oder der Feuerwehren, aber auch Militär-, Zivilschutz- oder Zivildienst leistende Personen, die in Holzerntearbeiten involviert sind. Hier ist die Unfallquote sehr hoch.
Um diese Zielgruppe geht es dem Bundesrat. Um diese Zielgruppe geht es, wenn wir sagen, wir wollten hier zum Schutz der Personen eine Qualifikation. Ich kann verstehen, dass man, wenn man Artikel 21a und die Formulierung "anerkannte Ausbildung" liest, das Gefühl hat, das sei jetzt so ein "Bürokratiemonster", wie Sie das jeweils ausdrücken. Ich möchte hier aber nochmals darlegen, dass es bei Artikel 21a um die heute bestehenden und anerkannten Kurse geht, welche gemäss Artikel 34 der geltenden Waldverordnung schweizweit angeboten werden und von Bund und Kantonen subventioniert sind. Diese Kurse werden gut besucht und sind heute freiwillig. Wenn wir dies hier in Artikel 21a so verankern, heisst dies eigentlich nichts anderes, als dass wir vom Prinzip der Freiwilligkeit hin zum Prinzip eines Obligatoriums wechseln. Es ist aber nicht eine neue Ausbildung, die wir hier konzipieren, es geht nicht um eine neue, völlig anders gelagerte Anforderung, sondern um die bestehenden Kurse. Diese beinhalten nämlich schon heute wichtige Kursziele, mit den Elementen der Gefahrenerkennung, der richtigen Selbsteinschätzung, der Fähigkeiten usw. Man hat damit sehr gute Erfahrungen gemacht, und die Wirkung der Kurse, die regelmässig evaluiert wird, ist gut. Das zeigt auch die hohe Akzeptanz der Kurse bei allen, die diese Kurse besuchen.
Deshalb ist es falsch, wenn man sagt, das habe dann einen Rattenschwanz an Regulierungen zur Folge. Das ist eben gerade nicht der Fall. Es geht vielmehr um die Kurse, die wir obligatorisch erklären wollen für diejenigen, die sporadisch und nicht in professionellen Verhältnissen bei den Holzerntearbeiten mitwirken.
Es ist so, dem Privaten, der in seinem eigenen Wald betroffen ist, können und wollen wir keine Vorschriften machen. Er trägt sein eigenes Risiko. Ich glaube sogar, viele von diesen Waldbesitzern besuchen auch den Kurs auf freiwilliger Basis. Das ist gut und empfehlenswert. Aber hier können und wollen wir für sie nicht Vorschriften machen. Hingegen für die anderen, die im Auftrag oder eben als Angehörige einer Feuerwehr, als Zivildienstleistende solche Arbeiten erledigen, macht das eben schon Sinn. Es ist zum Schutz dieser Personen. Wir glauben deshalb auch, dass das sinnvoll ist.
Zu jenen, die ihren eigenen Wald bewirtschaften, gehören auch viele Landwirte. Auch die sind vom Ausbildungszwang selbstverständlich befreit. Aber wie andere auch haben sie das Recht, diese subventionierten Kurse zu besuchen. Viele tun das auch auf freiwilliger Basis, weil offenbar diese Kurse sinnvoll sind.
Ich möchte noch auf Artikel 56 hinweisen, wo wir eine Übergangsfrist haben, wonach Personen, die hier in einer altrechtlichen Situation sind, Zeit haben, die Anforderungen zu erfüllen und diesen Kurs dann zu besuchen. Es geht also wirklich um einen Kurs, der heute existiert, aber den wir für die vielen ungelernten Personen im Forst zur Sicherheit und zur Reduktion der Unfälle für obligatorisch erklären wollen.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Arbeitssicherheit ist wichtig. Meine Frage: Würde die langjährige Erfahrung von Bauern - zwanzig Jahre und mehr im Wald tätig - angerechnet, oder müssten diese auch noch diese Ausbildung machen?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Danke für diese Frage, Herr Nationalrat. Ich kann Ihnen bestätigen, dass wir vorsehen, dass Landwirte, die viel Erfahrung mit Holzernte haben, eine Gleichwertigkeitserklärung einholen können. Sie müssen den Kurs nicht besuchen, sondern wenn sie nachweisen, dass sie schon zwanzig, dreissig Jahre im Forst tätig sind und entsprechende berufliche Erfahrung haben, ist das gleichwertig mit diesem Kurs. Wir müssen uns dann bei der Verordnung noch einigen, ob es eine Anzahl Jahre braucht oder was die Gleichwertigkeit ausmacht. Aber ich kann Ihnen versichern, dass das für uns eben auch eine Qualifikation ist.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Frau Bundesrätin, der Artikel ist etwas verwirrlich formuliert, weil der Chef, der ja in dem Sinne nicht Angestellter ist, diese Ausbildung nicht haben muss, aber die von ihm "eingesetzten Arbeitskräfte" - das steht wortwörtlich in diesem Antrag - schon. Ich möchte noch eine Frage stellen: Es gibt ja gerade in Industriebetrieben sehr viele Tätigkeiten, z. B. in der Montage oder in der Werkstatt, wo wir diesen Passus in den dazugehörenden Gesetzen nicht haben. Ist das nicht ein Präjudiz? Muss dann Arbeitssicherheit detailliert für jede Branche über die Gesetzgebung geregelt werden?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Das glaube ich nicht. Wir haben hier im Forst sicher den Spezialfall, dass eben viele Ungelernte diese Arbeiten verrichten und dass sie im Auftragsverhältnis, also nicht in einem Angestelltenverhältnis, tätig sind. Wenn man in einem fixen Angestelltenverhältnis ist, so gibt es ja heute schon die Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers, und die Berufsverbände machen das meines Erachtens dort auch genau aus dieser Optik heraus. Der Bund engagiert sich deshalb seit Jahren im Bereiche des Forstes auch für die Weiterbildung, wo er Kosten übernimmt, weil es eben sehr gefährlich ist. Deshalb ist das hier zu Recht mit dem Auftragnehmer verknüpft, der bei verschiedenen Patrons oder bei verschiedenen Auftraggebern seine Dienste anbietet.
Gasser Josias F. · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Grünliberale Fraktion
Sehr geehrte Frau Bundesrätin, es ist doch so, dass einzelne Kantone solche Vorschriften bereits in ihren Gesetzen haben. Liege ich da richtig? Wenn das so ist, würden die Bestimmungen in den Kantonen durch diesen Passus, durch Artikel 21a, nicht tangiert?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Das Waldgesetz ist ein Bundesgesetz, und es wäre natürlich schweizweit gültig für alle in der Forstwirtschaft Tätigen. Der Kanton kann weiter gehen, aber er kann diesen Ansatz des Bundes nicht aushebeln. Er kann also nicht darunter gehen und für die Kantonsebene z. B. sagen: "Im Bündnerland braucht es das nicht." Das ist nicht möglich.
Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 20 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Mehrheit zu folgen und Artikel 21a zu streichen.
Warum diese vielleicht auf den ersten Blick etwas überraschende Mehrheit? Dazu müssen wir uns den Gesetzestext vor Augen führen. Gemäss dem Entwurf des Bundesrates müssen Auftragnehmer, die Holzerntearbeiten im Wald ausführen, nachweisen, dass die eingesetzten Arbeitskräfte über eine vom Bund anerkannte Ausbildung verfügen. Davon ausgenommen sind - das ist wichtig - Personen, die in ihrem eigenen Wald arbeiten. Gemäss dem Waldbericht 2015 haben wir in der Schweiz rund 250 000 Waldbesitzer. Alle diese Waldbesitzer, von denen die allerwenigsten eine entsprechende Ausbildung haben, werden also, wenn sie im eigenen Wald arbeiten, von der Ausbildung ausgenommen. Das scheint der Kommissionsmehrheit widersprüchlich.
Gleichfalls ist es so, dass zum Beispiel in Holzarbeiten sehr erfahrene Landwirte im eigenen Wald, aber auch bei Dritten solche Arbeiten ausführen. Warum für Letzteres, also für Arbeiten bei Dritten, eine Ausbildung verlangt werden soll, nicht aber dann, wenn sie die gleiche Arbeit in ihrem Wald ausführen, vermag die Kommissionsmehrheit ebenfalls nicht zu erkennen.
Weiter ist für die Kommissionsmehrheit nicht ohne Weiteres erkennbar, warum nur im Waldgesetz für Waldarbeiten ein entsprechender Vorbehalt gemacht wird, nicht aber für andere Berufe, bei welchen ebenfalls gefährliche Tätigkeiten ausgeübt werden.
Schliesslich ist Ihre Kommissionsmehrheit der Meinung, dass sich die Personen, die im Wald arbeiten, der entsprechenden Gefahren sehr wohl bewusst sind, dass sie sich entsprechend ausbilden und es keiner entsprechenden Regelung bedarf.
Namens Ihrer Kommissionsmehrheit beantrage ich daher, Artikel 21a zu streichen.
Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
La commissione propone con 20 contro 3 voti e 1 astensione di stralciare l'intero articolo sulla sicurezza sul lavoro nel bosco. È sì cosciente del fatto che il lavoro nell'economia forestale è pericoloso e che si verificano tanti incidenti deplorevoli. Tuttavia, la maggioranza della commissione dubita che le misure proposte siano necessarie. Considera inoltre poco chiara la regola prevista dal Consiglio federale soprattutto per quanto riguarda i lavoratori forestali con formazione agricola. Raccomanda quindi di stralciare tutto l'articolo.
Se il nostro Consiglio dovesse decidersi per la minoranza Nordmann e quindi seguire il Consiglio degli Stati e il Consiglio federale, la commissione propone all'articolo 56 capoverso 3 di concedere ai proprietari di boschi cinque anni di transizione per corrispondere all'obbligo di dimostrare che la manodopera impiegata possiede una formazione professionale riconosciuta dalla Confederazione. Se invece viene accettata la proposta della maggioranza, questo articolo non sarà necessario.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 118 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 52 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 26
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Semadeni, Badran Jacqueline, Bäumle, Girod, Jans, Nussbaumer, Thorens Goumaz)
Abs. 1
... erheblich gefährden können. Er unterscheidet dabei zwischen Organismen des natürlichen Ökosystems und invasiven gebietsfremden Organismen.
Art. 26
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Semadeni, Badran Jacqueline, Bäumle, Girod, Jans, Nussbaumer, Thorens Goumaz)
Al. 1
... en danger. Ce faisant, il fait une distinction entre les organismes de l'écosystème naturel et les organismes exotiques invasifs.
Art. 27 Abs. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Semadeni, Badran Jacqueline, Bäumle, Girod, Jans, Nussbaumer, Thorens Goumaz)
... Sie überwachen ihr Gebiet insbesondere auf invasive gebietsfremde Schadorganismen.
Art. 27 al. 1
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Semadeni, Badran Jacqueline, Bäumle, Girod, Jans, Nussbaumer, Thorens Goumaz)
... Ils surveillent en particulier les organismes nuisibles exotiques et invasifs sur leur territoire.
Le président (Rossini Stéphane, président): Un seul débat a lieu sur les deux propositions de la minorité Semadeni. Les propositions sont présentées par Monsieur Jans.
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Ich vertrete hier die Minderheit, welche die Kommissionssprecherin, Frau Semadeni, anführt.
Es geht hier um die Massnahmen, die der Bundesrat zum Schutz des Waldes ergreift, zum Schutz auch gegen Schadorganismen. Wir unterstützen das, möchten es aber präzisieren. Wir verlangen mit der Minderheit Semadeni, dass diese Massnahmen nur ergriffen werden, wenn es sich um invasive, also gebietsfremde Schädlinge handelt. Wir wollen also eine Unterscheidung zwischen Organismen des natürlichen Ökosystems einerseits und invasiven, gebietsfremden Arten andererseits.
Immerhin ist das eine ziemlich gewichtige Kompetenz, die der Bundesrat hier erhält. Sie sehen bei Absatz 3, dass der Bundesrat für Massnahmen an der Landesgrenze sorgt sowie eben kantonsübergreifende Massnahmen koordiniert und festlegt. Er kann also hingehen und sagen: Diese Organismen sind zu bekämpfen. Er kann das mit den Kantonen quasi durchziehen. Wir sind der Meinung, dass das bei einheimischen Organismen nicht passieren darf. Warum ist es ein so grosser Unterschied, ob ein Schadorganismus einheimisch oder eingeschleppt ist? Das ist ganz einfach, da gibt es eine klare wissenschaftliche Unterscheidung: Die einheimischen und in unserem Ökosystem gewachsenen Schadorganismen haben natürliche Feinde. Sie sind Teil eines Systems, das, so sagt man, im Gleichgewicht ist. Wahrscheinlich geht es aber eher um ein Ungleichgewicht, das sich ständig wieder einpendelt.
Bei den eingeschleppten Arten ist das nicht so: Die haben keine natürlichen Feinde und können sich deshalb wirklich sehr rasant ausbreiten. Welche Auswirkungen sie dann auf das Ökosystem haben, wissen wir nicht - das wissen wir eigentlich nie. Deshalb macht hier diese Unterscheidung Sinn. Es kann nicht sein, dass wir einheimische Schadorganismen, solche, die vielleicht lokal durchaus periodisch grosse Schäden anrichten, dann quasi national bekämpfen müssen, wenn wir der Meinung oder in gewissen Kantonen der Überzeugung sind, dass sich das auch wieder auf natürliche Weise korrigiert.
In diesem Sinn wäre diese Präzisierung richtig und wichtig. Damit unterstreichen wir, dass es eben um diese eingeschleppten Arten geht; sie sind es, vor allem, die die grossen Probleme verursachen. Darin sind wir uns mit dem Bundesrat einig.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kollege Jans, gehe ich richtig davon aus, dass der Borkenkäfer gemäss Ihrer Definition nicht ein invasiver, sondern ein einheimischer Schädling ist?
Jans Beat · Mit-M · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Die Frage ist, welche Borkenkäfer gemeint sind - es gibt verschiedene. Hier würde man also unterscheiden.
Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Auch die Grünliberalen werden die Minderheit unterstützen. Auch wir sind der Meinung, dass es hier eine Präzisierung braucht.
Wir sprechen über den Schweizer Wald. Der Schweizer Wald wird zum grossen Teil naturnah bewirtschaftet. Er ist also in den meisten Gegenden ein eingespieltes und funktionierendes Ökosystem. Es besteht ein stabiles Gleichgewicht. Dazu gehören auch, es ist angesprochen worden, Borkenkäfer, "Schädlinge", wie es im Gesetz heisst. "Schädling" ist eigentlich ein Begriff aus der Sicht der Waldbesitzer und der Holznutzung, kein ökologischer Fachbegriff. Schädlinge sind im Normalfall kein Problem, aber es gibt ausserordentliche Situationen; ich erinnere an die grossen Sturmschäden, die in der Schweiz alle paar Jahre verursacht werden, oder an die grossflächige Schwächung, die seit der Waldsterbedebatte allen Leuten in der Schweiz ein Begriff ist.
Es ist klar, dass längst nicht alle Schadorganismen den Wald gefährden. Wir finden es als Grundsatz absolut richtig, dass Massnahmen gegen Schadorganismen getroffen werden, aber man muss eben unterscheiden. Die gebietsfremden, invasiven Organismen - Herr Jans hat es erläutert - haben keine Gegenspieler, sie werden meist von keinem anderen Lebewesen gefressen. Die Schädlinge sind natürliche, auch notwendige Bestandteile des Ökosystems Wald und haben einheimische Gegenspieler. Sie sind Bestandteil verschiedener Nahrungsketten im Wald.
Diese beiden Kategorien dürfen wir sicher nicht gleich behandeln. Es braucht unterschiedliche Strategien. Alle haben schon vom asiatischen Laubholzbockkäfer gehört. Er muss ausgemerzt werden, und zwar konsequent. Das ist sehr aufwendig, wie gerade die ersten Erfahrungen im Kanton Zürich gezeigt haben. Borkenkäfer hingegen muss man bekämpfen im Sinne von regulieren. Das sind ganz unterschiedliche Strategien, das müssen wir auch in der Gesetzgebung berücksichtigen.
Bitte unterstützen auch Sie die Minderheit!
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion unterstützt bei Artikel 26 und Artikel 27 klar die Mehrheit. Ich habe vorhin meine Frage an Herr Jans natürlich ganz bewusst gestellt in Bezug auf die Lothar-Katastrophe, die uns wohl noch allen in bester Erinnerung ist; auf sie wollte ich hinweisen. Im Nachgang zu Lothar hat ja vor allem der Borkenkäfer massivste Schäden angerichtet. Nach der damaligen Gesetzgebung musste man die Bekämpfung klar auf den Schutzwald beschränken. Aber das hat gleichzeitig bedeutet, dass ganze Talflanken - ich habe dem als Berner Oberländer mit Bedauern zusehen müssen - eigentlich abgefressen wurden. Wir hatten ganze Talflanken, die kahl waren. Über mehrere Jahre hat das ausgesehen wie nach einem Kahlschlag, bis sich der Wald wieder erholt hat. Daher bin ich der Auffassung, dass man diese Unterscheidung betreffend Schadorganismen nicht machen soll, sondern diese generelle Ausdehnung hier im Interesse der Waldfunktionen übernehmen soll, wie das auch in der Formulierung der Mehrheit und des Bundesrates vorgeschlagen wird.
Es ist für mich klar: Die Bekämpfungsstrategie muss in erster Priorität im Schutzwald stattfinden und die Schutzfunktion beinhalten. Die Formulierung des Bundesrates bzw. die ständerätliche Fassung berücksichtigt dies auch genügend. Artikel 27a sieht vor, dass neu festgestellte Schadorganismen, also die invasiven gebietsfremden, die die Minderheit ja auch bekämpfen will, aufgrund des Schadenpotenzials sofort zu tilgen sind, was richtig ist. Die etablierten Schadorganismen - die die Minderheit in Artikel 27 Absatz 1 ja nicht aufführen will - sollen eingedämmt werden, sofern der erwartete Nutzen in etwa den Bekämpfungskosten entspricht. Es ist selbstverständlich, dass man Prioritäten setzen muss und hier nicht alles tun kann. Dieses Kosten-Nutzen-Verhältnis würde berücksichtigt. Deshalb können Sie hier getrost und im Interesse der Waldfunktionen der Mehrheit zustimmen.
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Le président (Rossini Stéphane, président): Le groupe PDC/PEV et le groupe libéral-radical soutiennent la proposition de la majorité. Le groupe des Verts soutient la proposition de la minorité.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich bitte Sie auch, die Mehrheit und damit den Ständerat und den Bundesrat zu unterstützen. Man muss sicher sagen: Wir wollen die Natur, die natürlichen Schädlinge nicht generell bekämpfen und sagen, die sollen hier von den Massnahmen des Bundes erfasst werden. Die Kompetenz und das Eingreifen des Bundesrates kommen nur bei erheblichen - erheblichen! - Gefährdungen des Waldes zur Anwendung. Wenn wir es mit einer erheblichen Gefährdung des Waldes zu tun haben, können wir nicht mehr lange diskutieren und wissenschaftliche Studien einholen, ob der Schädling natürlich schweizerisch oder eingeschleppt ist - dann muss man handeln! Man muss handeln, weil es wirklich um erhebliche Gefährdungen des Waldes geht. Nur dann ist der Bundesrat berechtigt, diese Massnahmen zu ergreifen.
Das geschieht in Absprache mit den Kantonen. Der Laubholzbockkäfer war so ein Element, aber es gibt auch andere Schadorganismen, die auftauchen. Man kann lange zuschauen - wenn es im natürlichen Verlauf ist, weiss man das. Aber wenn der Wald in seiner Funktion erheblich gefährdet ist, kann man nicht noch lange sagen: Das ist jetzt halt eine natürliche erhebliche Gefährdung des Waldes, das lassen wir jetzt zu; hingegen da ist es eine erhebliche Gefährdung, die unnatürlich ist, weil der Käfer eingeschleppt ist - das interessiert den Wald nicht. Deshalb sind wir überzeugt, dass man hier bei erheblichen Gefährdungen diese Unterscheidung tatsächlich nicht machen darf, nicht machen soll.
Die Ausführungen von Herrn Weibel sind richtig. Gerade sein Anliegen, dass natürliche Schadorganismen eine gewisse Daseinsberechtigung haben, ist in Artikel 20 des Waldgesetzes aufgenommen, wo der von Ihnen erwähnte naturnahe Waldbau verankert ist. Im naturnahen Waldbau, das haben Sie zu Recht gesagt, haben die Kantone ihre Kompetenzen. Sie haben als Vorgabe die naturnahe Bewirtschaftung. Da kommt das alles zum Tragen, das wird auch nicht tangiert. Das ist für uns eben gerade ein Grund, keine Befürchtungen zu haben. Wenn das die Kantone im naturnahen Waldbau machen, und das machen sie sehr kompetent, dann haben die natürlichen Schädlinge, die Bestandteil dieses Zyklus sind, die Bestandteil des naturnahen Waldbaus sind, auch ihren Platz. Deshalb glauben wir, dass das gerade mit dieser Denkweise sichergestellt ist. Aber es ist eben dann nicht der Fall, wenn wir trotz dieses naturnahen Waldbaus erhebliche Gefährdungen vor uns haben.
Die Unterscheidung zwischen Organismen des natürlichen Ökosystems und invasiven gebietsfremden Organismen wäre in diesen Fällen deshalb gefährlich. Sie wäre administrativ aufwendig, und sie widerspricht schlussendlich eben der Systematik des Waldgesetzes, welche darauf basiert, dass der Wald seine Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktionen erfüllen kann und muss, unabhängig davon, ob eine erhebliche Gefährdung von einheimischen oder gebietsfremden Organismen ausgeht.
Ich bitte Sie deshalb, bei beiden Artikeln der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP
Ihre Kommission beantragt Ihnen sowohl bei Artikel 26 Absatz 1 wie auch bei Artikel 27 Absatz 1 mit 15 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Mehrheit zu folgen.
Die Minderheit, das wurde gesagt, befürchtet, die Bekämpfung von Schadorganismen könnte dem naturnahen Waldbau zuwiderlaufen, insbesondere wenn es sich um einheimische Schädlinge handelt. Diese Befürchtungen sind nach Meinung der Kommissionsmehrheit unbegründet. Am Grundsatz des naturnahen Waldbaus - auch Frau Bundesrätin Leuthard hat es vorhin gesagt - ändern die Artikel 26 und 27 nichts. Dieser behält selbstverständlich seine Gültigkeit, und zwar im ganzen Wald. Gemäss Artikel 26 Absatz 1 und Artikel 27 Absatz 1 sind Abgeltungen ohnehin nur dann möglich, wenn eine erhebliche Gefährdung der Waldfunktion vorliegt.
Eine erhebliche Gefährdung kann dabei selbstverständlich von einheimischen Organismen wie auch von gebietsfremden ausgehen. Es ist daher richtig, im Gesetz auf eine entsprechende Unterscheidung zu verzichten. Wichtig ist, wie in der Botschaft ebenfalls ausgeführt, dass die Beurteilung, ob für eine Waldfunktion eine erhebliche Gefährdung vorliegt, im Einzelfall und aufgrund von objektiven Kriterien vorgenommen wird. Die Kenntnis des Einzelfalls ist unabdingbar, und es ist entsprechend zu handeln.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Le due minoranze Semadeni chiedono all'articolo 26 e 27 di distinguere la lotta agli organismi nocivi importati da quella agli organismi del nostro proprio ecosistema naturale per salvaguardare la selvicoltura naturalistica. Chiedono inoltre di concentrare il monitoraggio dei cantoni sugli organismi nocivi importati. Al di fuori della foresta di protezione la Confederazione dovrebbe impegnarsi con i propri mezzi finanziari soprattutto contro i parassiti importati.
La commissione ha deciso con 15 contro 8 voti e 0 astensioni di non accettare le due proposte e di mantenere le formulazioni contenute nella bozza di legge, che considerano la foresta in modo integrale, pur rafforzando efficacemente la lotta agli organismi nocivi importati. Per questo la commissione raccomanda di seguire la maggioranza.
Abstimmung
Art. 26
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 113 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Art. 27 Abs. 1
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 116 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 65 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 27a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 28a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Vogler, Bourgeois, Buttet, Fässler Daniel, Müller-Altermatt)
Abs. 2
Der Bund richtet Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern, die sich zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen haben, Beiträge für die Leistung des Waldes zum Klimaschutz aus.
Abs. 3
Die Beiträge werden mit der Auflage verbunden, bei der Bewirtschaftung des Waldes auf eine Optimierung seiner Leistung zum Klimaschutz hinzuwirken.
Abs. 4
Der Bundesrat bestimmt die Anforderungen an die Gemeinschaft und an den Nachweis der Leistung nach Absatz 2.
Art. 28a
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Vogler, Bourgeois, Buttet, Fässler Daniel, Müller-Altermatt)
Al. 2
La Confédération octroie aux propriétaires forestiers qui se sont constitués en communauté des subventions au titre de la contribution des forêts à la protection du climat.
Al. 3
Les subventions sont octroyées à condition que la forêt soit exploitée de manière à optimiser sa contribution à la protection du climat.
Al. 4
Le Conseil fédéral définit les exigences que la communauté doit remplir et la contribution qui doit être fournie selon l'alinéa 2.
Le président (Rossini Stéphane, président): La proposition de la minorité Vogler est présentée par Monsieur Daniel Fässler.
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Ich begründe in Vertretung von Kollege Vogler seine Minderheit zu Artikel 28a.
Der zweite Abschnitt des vierten Kapitels des Waldgesetzes befasst sich mit der Verhütung und Behebung von Waldschäden. Der Bundesrat schlägt vor, diesen Abschnitt mit zwei Artikeln zu ergänzen. Über Artikel 27a haben wir soeben entschieden.
Im Ständerat und in Ihrer Kommission unbestritten war der Vorschlag des Bundesrates, mit einem neuen Artikel 28a den Bund und die Kantone zu Massnahmen zu verpflichten, die "den Wald darin unterstützen, seine Funktionen auch unter veränderten Klimabedingungen nachhaltig erfüllen zu können". Eine Kommissionsminderheit schlägt nun vor, diese Bestimmung zu ergänzen: Der Bund soll konkret berechtigt werden, "Waldeigentümerinnen und Waldeigentümern, die sich zu einer Gemeinschaft zusammengeschlossen haben, Beiträge für die Leistung des Waldes zum Klimaschutz" auszurichten.
Im Waldbericht 2015, der vor Kurzem publiziert worden ist, steht wörtlich Folgendes: "Beim Wachstum von Wäldern wird der Atmosphäre CO2 entzogen, denn die Hälfte der produzierten Biotrockenmasse besteht aus reinem Kohlenstoff ... Viele Industrieländer entschlossen sich im Rahmen des internationalen Kyoto-Protokolls, die forstliche Klimaschutzleistung in die nationale CO2-Bilanz aufzunehmen. So können sie einen Teil ihres CO2-Ausstosses durch den Aufbau eines Kohlenstoffvorrates in heimischen Wäldern reduzieren und damit die internationale Verpflichtung erfüllen. Den Waldeigentümern wurde diese Klimaschutzleistung bislang jedoch nicht entgolten."
Es ist unbestritten, dass der Wald auch aus Sicht des Klimaschutzes wertvolle Leistungen erbringt. Diese Klimaschutzleistungen des Waldes werden optimiert, wenn einerseits die CO2-Einlagerung im Wald dank eines hohen Holzzuwachses hoch gehalten und andererseits dauernd Holz genutzt und zu Holzprodukten verarbeitet wird, mit denen die Speicherwirkung verlängert und CO2-intensive Bau- und Brennstoffe ersetzt werden können. Wer sich darauf verlässt, dass sich die CO2-Senkenleistung des Waldes allein durch das ständige Wachstum des Holzvorrates im Wald maximieren lässt, betreibt eine risikoreiche und nicht nachhaltige Politik, denn alte Bestände mit hohem Holzvorrat werden erfahrungsgemäss schlecht oder gar nicht genutzt. Bricht als Folge davon das Holz im Wald zusammen und vermodert, wird es wieder zu einer CO2-Quelle. Aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels - ich erinnere zum Beispiel an den Sturm Lothar - steigen diese Risiken zusätzlich. Wird der Wald hingegen langfristig nachhaltig bewirtschaftet, trägt er zum Klimaschutz bei.
In der letzten Kyoto-Periode 2008 bis 2012 gingen in der Schweiz etwa 1,6 Millionen Tonnen CO2-Senkenleistungen auf den Wald zurück. Von diesen Leistungen hat die Klimapolitik der Schweiz stark profitiert. Bei der Ermittlung der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Wald- und Holzwirtschaft wurden sie bis heute aber nicht berücksichtigt. Dies möchte die Kommissionsminderheit ändern. Nach ihrem Willen sollen die Abgeltungen aus der CO2-Speicher- und Reduktionsleistung des Waldes in geeigneter Form den Waldeigentümern zugutekommen, sofern sich diese zu einer Gemeinschaft zusammenschliessen und ihre Waldbewirtschaftung auf eine Optimierung der Klimaschutzleistungen ausrichten.
Indem in klimarelevante Massnahmen investiert wird, resultiert eine klassische Win-win-Situation: Der Bund bekommt einen stabilen, lebenden CO2-Speicher-Wald, und die Waldeigentümer verfügen über einen leistungsfähigen, robusteren und fitteren Wald, der seine Leistungen nachhaltig und langfristig erbringen kann.
Ich ersuche Sie daher, der Kommissionsminderheit zu folgen.
Graf Maya · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion
Geschätzter Herr Kollege Fässler, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört, und ich pflichte Ihnen natürlich bei: Das ist, mit der Klimaerwärmung, die wir bereits haben, eine Herausforderung für die Waldeigentümer. Können Sie mir sagen, wie Sie sich dann in anderen Bereichen, die für den Klimaschutz wichtig sind, wie beispielsweise die Mobilität oder die Energiestrategie 2050, verhalten? Auch das sind wichtige Klimaschutzbeiträge für unseren Schweizer Wald.
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Liebe Frau Kollegin Graf, wir sprechen heute über das Waldgesetz. In diesem Antrag der Kommissionsminderheit ist die Senkenleistung des Waldes thematisiert, die bis heute volkswirtschaftlich nicht berücksichtigt wird. Ich bin dafür, dass in diesem Bereich, wenn auch in einem sehr bescheidenen Masse, zusätzliche Gelder fliessen, damit geeignete Massnahmen unterstützt werden können.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Das ist ein interessanter Artikel bezüglich der Klimapolitik, die hier vertreten wird. Ich bitte Sie aber, bei diesem Artikel der Mehrheit zu folgen, also nicht der Minderheit, die gerade begründet wurde.
Kollege Fässler hat es deutlich ausgeführt: Er findet, dass der Wald eigentlich etwas Gutes ist und eine Klimaschutzfunktion hat. Seine Schlussfolgerung lautet: "Weil das so ist, möchte ich Geld. Ich möchte Beiträge, weil es den Wald gibt." Darum hat er die Minderheit unterstützt, die sagt, man solle jetzt den Waldeigentümern im Hinblick auf die Funktion, die der Wald seit Jahrhunderten erfüllt, noch Geld nachwerfen - ich kann es nicht anders sagen.
Damit, glaube ich, ist die Minderheit falsch positioniert. Sie will die Klimaveränderung vielleicht ernst nehmen, sie will ausdrücken, dass da eine besondere Belastung auf den Wald zukommt, sodass er vielleicht seine Schutzfunktion nicht mehr im gleichen Masse wird ausüben können, wie er das heute kann. Darum, sagt sie, will sie jetzt zwei Sachen machen: Die Waldeigentümer sollen sich zusammenschliessen - das wäre ja schon mal eine enorme Klimaschutzleistung. -, und nachdem sie sich zusammengeschlossen haben, schicken wir ihnen Geld, damit sie den Wald bewirtschaften.
Das ist eine schlimme Sache, die von dieser Minderheit beantragt wird. Wir werden nachher noch ein paar weitere Artikel behandeln, die eigentlich unter dem Kapitel "Fördermassnahmen" laufen. Dieses Gesetz ist nachher mit ganz vielen Fördermassnahmen bestückt: Erhaltung der Biodiversität, Förderung des Holzabsatzes usw. Es gibt unzählige Möglichkeiten, die wichtige Funktion des Waldes, die wir unterstützen, tatsächlich auch im Sinne eines gesamtgesellschaftlichen Interesses richtig zu positionieren und so auszurichten, dass die Arbeiten gemacht werden. Aber was wir von der Mehrheit nicht wollen, ist, dass man sagt: Es gibt hier eine sogenannte Kohlenstoffsenke, und weil es die gibt, muss man den Eigentümern noch Geld ausrichten.
Ich bitte Sie, die Minderheit abzulehnen und der Mehrheit zu folgen.
Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Auch wir Grünliberalen empfehlen Ihnen, den Antrag der Mehrheit zu unterstützen. Auf Beiträge für Waldleistungen für den Klimaschutz wollen wir verzichten. Der Wald leistet von Natur aus einen wichtigen Beitrag an den Klimaschutz. Er schützt den Boden gegen Erosion, und er bindet CO2 im Holz und im Humus.
Für die Leistung für den Klimaschutz in Form einer CO2-Senke soll nun Geld fliessen; es wären gewissermassen Subventionen für den blossen Waldbesitz. Der Wald nützt dem Klimaschutz ohne abgeltungswürdige besondere Leistungen der Waldeigentümer; denn wenn sich ein Waldbesitzer entscheidet, den Wald nicht zu nutzen, wird vorratsreicher Wald entstehen. Der Entscheid, den Wald nicht zu nutzen, erfolgt oft aus ökonomischen Gründen.
Altholz ist für die Ökologie im Allgemeinen und die Biodiversität im Speziellen sehr wertvoll. Solche Flächen können auch jetzt auf vertraglicher Basis als Schutzgebiet gesichert und entschädigt werden. Damit wird auch dem Aspekt der Langfristigkeit Rechnung getragen. Wird auf einen Vertrag verzichtet, so ist unklar, was mit diesen CO2-Geldern geschieht. Was geschieht, wenn der Wald später wieder genutzt wird? Müssen dann die Gelder zurückbezahlt werden?
Kommt hinzu, dass das Potenzial des Waldes als CO2-Senke sehr beschränkt ist und entsprechend bald ausgeschöpft sein wird. Dann setzt der natürliche Kreislauf das CO2 wieder frei. Holz und Kohlenstoff der Nutzung und dem Kreislauf zu entziehen, ist viel besser. Die Förderung der Verwendung von Holz ausserhalb des Waldes, beispielsweise im Bau, hat eine viel langfristigere Wirkung. Diese Förderung ist aber in Artikel 34 geregelt und nicht in Artikel 28, der jetzt diskutiert wird.
Kommt hinzu - ich habe beim Eintreten bereits darauf hingewiesen -, dass dieses Fördern von vorratsreichen Beständen im Widerspruch steht zum Ziel, den Wald mehr zu nutzen.
Ich bitte Sie, hier eine konsistente Gesetzgebung zu machen und entsprechend der Mehrheit zu folgen.
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Herr Weibel, ich stelle Ihnen gerne eine Frage: Im Waldbericht 2015 ist nachzulesen, dass die Senkenleistung des Waldes einem Drittel der CO2-Reduktion entspricht, zu der sich die Schweiz international verpflichtet hat. Wird ein Wald nicht mehr bewirtschaftet, dann verfault das Holz im Wald. Dadurch entsteht neues CO2. Widersprechen Sie mir bei diesen beiden Feststellungen?
Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Ich danke für diese Frage, und ich widerspreche dieser Feststellung. Ich muss vielleicht noch offenlegen: Ich bin Forstingenieur und deshalb ausgebildet in diesen Fragen.
Es ist richtig, beim Nichtnutzen setzt der natürliche Kreislauf ein. Der Kreislauf, und das ist auch bezüglich Senkenwirkung zu berücksichtigen, dauert Jahrhunderte, ich sage einmal zweihundert Jahre. Über zweihundert Jahre wird der Holzvorrat wachsen - und dann - dazu bestehen keine einheitlichen Lehrmeinungen - wird der Wald allenfalls zusammenbrechen. Die Frage ist: Wird er grossflächig oder kleinflächig zusammenbrechen? Beim kleinflächigen Zusammenbrechen haben Sie das CO2 auf der Fläche immer noch. Das CO2 im Moderholz wird auch im Humus wieder eingebaut. Deshalb ist ganz klar: Diese Leistung soll nicht entschädigt werden.
Nussbaumer Eric · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Ja, Kollege Weibel, können Sie vielleicht Kollege Fässler die Frage beantworten, ob gemäss Artikel 38a die nachhaltige Waldbewirtschaftung vom Bund finanziell unterstützt wird? Stimmt es, dass im Gesetz vorgesehen ist, dass der Bund für die nachhaltige Waldbewirtschaftung Beiträge ausrichten wird?
Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Besten Dank für diese Frage. Dem ganzen Gesetz liegt eigentlich die Philosophie der nachhaltigen Bewirtschaftung zugrunde, und da gehört auch der angesprochene Artikel 38a dazu.
Markwalder Christa · 1VP-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Präsidentin (Markwalder Christa, erste Vizepräsidentin): Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt den Antrag der Mehrheit.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die SVP-Fraktion unterstützt mehrheitlich die Mehrheit und lehnt eine finanzielle Abgeltung der Senkenleistungen hier ab. Sie lehnt sie aber aus etwas anderen Gründen ab als aus den Gründen, die Kollege Nussbaumer genannt hat.
Ich glaube, die Leistungen der Waldeigentümer können nicht hoch genug eingeschätzt werden. Sie betreffen die verschiedenen Funktionen des Waldes, die Erholungsfunktion, die Schutzfunktion, die Biodiversitätsfunktion. Im Wald wird zu sehr tiefen Löhnen gearbeitet, die Preise sind sehr tief. Deshalb habe ich Verständnis dafür, dass aus der Waldwirtschaft dieses Anliegen kommt - ein Anliegen, das sich einreiht in verschiedene andere Vorstösse, die Massnahmen zur CO2-Senkung beinhalten. Von dieser Seite betrachtet, besteht in unserer Fraktion ein grosses Verständnis für die Leistungen der Waldbesitzer.
Wir lehnen die von der Minderheit beantragte Massnahme aus Gründen der Kohärenz mit anderen Politikbereichen ab. Wir sind grundsätzlich gegen zusätzliche Belastungen von fossilen Treibstoffen. Wir wissen, dass eine weitere, zusätzliche Zweckentfremdung der CO2-Abgaben nicht möglich ist, da diese schon jetzt an ihre verfassungsrechtliche Grenze stossen. Wir haben denn auch in der Kommission im Zusammenhang mit diesem Artikel vor allem über die Finanzierungsmöglichkeit gesprochen. Hier geraten wir natürlich sofort in Konkurrenz zu anderen Mitteln. Es wurde gesagt, man müsste diese Mittel allenfalls aus dem Landwirtschaftsbudget nehmen oder von der CO2-Abgabe, die wir aber nicht mehr zweckentfremden können. Wir haben gesagt: Grundsätzlich will die SVP keine Erhöhung der Abgaben. Das wäre aber zwangsläufig der Fall, wenn wir hier zusätzliche Abgaben beschliessen würden.
Wir sind deshalb der Auffassung, dass hier der Mehrheit zu folgen ist.
Thorens Goumaz Adèle · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
Le groupe des Verts est sceptique quant au bien-fondé des subventions au titre de la contribution des forêts à la protection du climat, prévues par la proposition de la minorité Vogler à l'article 28a alinéa 2. Nous manquons d'informations sur le fonctionnement et l'efficacité d'un tel instrument. Plusieurs questions se posent en effet: que signifie, par rapport à ce qui est déjà fait et soutenu en matière de gestion durable des forêts, et par rapport à ce qui est décrit dans le présent projet de loi, l'optimisation de la contribution de la forêt à la préservation du climat? Quelles prestations supplémentaires devraient être effectuées pour mériter rémunération? Que se passerait-il par ailleurs si une catastrophe similaire à la tempête Lothar survenait et était suivie d'importants dégâts sur les forêts et, dès lors, d'un affaiblissement de leur capacité de stockage de carbone? Comment tenir compte de tels événements dans le cadre d'un système de subventionnement? Aussi, comment un tel système s'inscrirait-il dans les engagements pris par la Suisse en matière de réduction des émissions de CO2 et dans les différents instruments déjà utilisés en matière de politique climatique?
Aux yeux des Verts, les instruments de politique climatique à mettre en place doivent déboucher sur des réductions additionnelles des émissions de CO2 et non venir en remplacement d'autres mesures permettant d'améliorer notre bilan global, en particulier dans les domaines de la mobilité, des investissements ou des émissions grises émises à l'étranger. Ces secteurs sont actuellement les plus problématiques et notre pays doit rapidement prendre des mesures.
Les soutiens indirects au stockage de carbone, puisqu'ils visent d'abord notre économie locale du bois, doivent plutôt passer par la promotion de l'exploitation du bois et de son utilisation hors des forêts, par exemple dans la construction, comme cela est proposé aux articles 34a et 34b. Ceci constitue de facto une forme très efficace et souvent à long terme de stockage du CO2. Si l'on voulait récompenser le stockage de carbone dans la forêt elle-même, il faudrait rémunérer son développement via l'augmentation de bois sur pied, ce qui est moins rentable et moins pragmatique.
Pour ces raisons, le groupe des Verts ne soutiendra pas la proposition de la minorité Vogler, mais soutiendra par contre, à l'article 34a, la majorité de la commission, laquelle souhaite promouvoir les projets innovants et la vente de bois. Nous soutiendrons également les encouragements à l'utilisation du bois et à la prise en compte de critères de durabilité lors de l'acquisition de produits en bois prévus à l'article 34b. Aussi, nous appuierons la proposition von Siebenthal qui vise, toujours à l'article 34b, à préciser qu'il s'agit là de soutien à du bois suisse. Il est en effet regrettable que notre conseil, en rejetant le contre-projet à l'initiative populaire "pour une économie verte", ait renoncé à lutter contre la concurrence du bois importé issu de coupes illégales, alors qu'il s'agissait d'une demande explicite de l'industrie du bois.
Si nous devons soutenir notre propre industrie forestière, c'est notamment du fait du dumping suscité par les importations de bois issu de pratiques forestières socialement et écologiquement inacceptables. Une concurrence plus loyale permettrait à notre industrie du bois d'être plus concurrentielle et d'être moins dépendante des soutiens des collectivités publiques, tout en encourageant une gestion des forêts durable au-delà de notre frontière.
Malheureusement, notre conseil préfère visiblement des subventions à un tel système axé sur les standards et sur la correction de dysfonctionnements du marché, en tous les cas pour le moment. Cela n'empêchera pas le groupe des Verts de soutenir ce système qui, encore une fois, conformément à l'article 34a du projet du Conseil fédéral et à l'article 34b, soutient à la fois les pratiques économiques locales créatrices d'emploi et une possibilité de stockage du CO2 dans le bois plus efficace que dans le bois sur pied dans nos forêts.
Je vous remercie donc de ne pas soutenir la minorité Vogler.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Es wurde richtig gesagt, der Wald trägt tatsächlich viel zum Klimaschutz bei. Da ist einmal die Einlagerung von CO2 in Bäumen und am Boden, dann aber auch die Nutzung und Verarbeitung von Holz zu Möbeln, Häusern usw., wo dann CO2 gespeichert wird, und natürlich ersetzt Holz andere Materialien und fossile Energieträger. Das ist eine Leistung, die man anerkennen muss. Deshalb haben wir aus dem Parlament auch Ideen zur Frage, ob es einen Waldklimafonds braucht oder wie man diese Leistungen, welche die Waldeigentümer erbringen, irgendwo abgelten kann. Heute tun sie das eigentlich unentgeltlich. Es wurde aber auch richtig gesagt, dass es nicht reicht, nur Besitzer zu sein. Es braucht dann auch eine Bewirtschaftung von Holz. Den optimalen Effekt erreichen wir natürlich dann, wenn einerseits Holz zuwächst und die CO2-Einlagerung steigt oder mindestens hoch gehalten wird und wenn andererseits Holz genutzt und verarbeitet wird, damit diese Speicherwirkung beim CO2 eben anhält. Einige von Ihnen kennen diese Arbeiten en détail.
Wir haben wirklich versucht, hier diese Anerkennung zu schaffen, und am Schluss ist es eigentlich immer an den finanziellen Möglichkeiten gescheitert. Es wurde gesagt, dass die Lösung über das Landwirtschaftsgesetz nicht der richtige Ort sei, nicht ganz fair wäre. Beim Waldklimafonds haben wir keine Lösung gefunden. Auch beim Ansatz der Minderheit Vogler finden wir natürlich keine Finanzlösung. Immerhin hat die Minderheit aber in Absatz 3 auch das Merkmal der Bewirtschaftung eingebaut, alleine der Besitz würde auch nach dieser Version nicht reichen.
Ich muss Ihnen deshalb auch empfehlen, der Mehrheit zu folgen, weil das im Moment der einzig gangbare Weg ist, ohne dass ich die Leistungen der Waldeigentümer, die ihren Wald gut bewirtschaften, schmälern möchte.
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, unsere Nachbarländer haben die Wichtigkeit des Waldes in Bezug auf das CO2 erkannt. Von der deutschen Regierung, vom Umweltminister konnten wir lesen - am 3. Juli 2013 -, dass sie einen Waldklimafonds schaffen und ihn für die nächsten Jahre mit 34 Millionen Euro alimentieren; also für die Jahre, in denen wir jetzt stehen. Würden Sie sagen, dass Deutschland hier einen grossen Fehler begeht?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Deutschland ist ja zehnmal grösser als die Schweiz; dann wären das bei uns 3 bis 3,5 Millionen Franken. Sie können das Budget hier gerne erhöhen. Es ist in der Regel dann aber gerade Ihre Partei, die auf die Sparbremse drückt. Wir haben für den nächsten Finanzplan auch den Auftrag, über eine Milliarde Franken pro Jahr einzusparen. Ich sehe diese Leistungen, aber ich habe im Moment kein Finanzierungsgefäss, mit dem man sie vernünftigerweise irgendwie finanzieren könnte. Mit der Schaffung eines Topfs ist die Frage der Bewirtschaftung noch nicht geklärt. Man muss bei den einzelnen Leistungen auch noch prüfen, ob die Bewirtschaftung naturgemäss erfolgt. Wie gesagt, wir haben in diesem Gesetz finanzielle Leistungen verankert; diese Leistungen werden verbessert. Dem Parlament steht es natürlich frei, über seine Budgetkompetenz die entsprechenden Positionen zu erhöhen. Jetzt geht es aber darum, die Grundlagen für die bessere Holznutzung, die Innovationsförderung usw. zu erarbeiten.
Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
La minoranza Vogler chiede un complemento all'articolo 28a capoverso 2 per poter indennizzare i proprietari per contributi supplementari della foresta alla protezione del clima. In base al protocollo di Kyoto, la Svizzera computa queste prestazioni per raggiungere gli obiettivi di riduzione di CO2. Di conseguenza, secondo la minoranza dovrebbe rimunerare i proprietari per la cura delle foreste, che garantisce la loro funzione di serbatoio di carbonio. L'indennizzo riguarderebbe solo misure definite dal Consiglio federale e atte ad ottimizzare il contributo alla protezione del clima.
La maggioranza della commissione, pur riconoscendo l'importanza delle foreste per la protezione del clima e le prestazioni dei proprietari di foreste, non condivide queste rivendicazioni. La Confederazione sostiene la gestione delle foreste con varie misure, come il ringiovanimento dei boschi e la promozione della vendita e dell'utilizzo del legno. Finanzia e rafforza così l'economia forestale senza introdurre strumenti specifici, difficili da applicare. Constata inoltre una contraddizione tra la promozione della vendita e dell'utilizzo del legno, prevista negli articoli 34 e seguenti, e la proposta di risarcire la funzione di serbatoio di carbonio.
Quindi, la commissione, con 14 voti contro 5 e 5 astensioni, si è espressa contro l'introduzione di questo nuovo sussidio federale, che ammonterebbe a 5 milioni di franchi annui supplementari. Vi propone di sostenere la maggioranza e rigettare la proposta di minoranza.
Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der Fassung des Ständerates zu folgen und meinen Minderheitsantrag abzulehnen.
Es ist unbestritten, und es wurde jetzt auch mehrmals gesagt, dass der Wald über verschiedene Effekte zur CO2-Minderung und damit zum Klimaschutz beiträgt. Dennoch bestehen seitens der Kommissionsmehrheit klimapolitische und finanzpolitische Bedenken gegen den Antrag der Minderheit. Zum einen ist der Nachweis einer zusätzlichen Waldsenkenleistung, der sogenannten Additionalität, nicht einfach und auch mit einem gewissen Aufwand administrativer Art verbunden. Ausserdem besteht inzwischen eine Lösung, die Senkenleistung beim verbauten Holz anzuerkennen und zu entschädigen. Die Finanzierung einer Abgeltung an die Waldeigentümer erscheint schwierig, denn die CO2-Abgabe soll nicht zusätzlich belastet werden. Aus der Versteigerung von Emissionszertifikaten und Sanktionszahlungen hingegen könnten etwa 3 bis 5 Millionen Franken generiert werden, die dann entsprechend eingesetzt werden könnten.
Im Rahmen der Ergänzung des Waldgesetzes sollen die Mittel im Bereich Klimawandel um 20 Millionen Franken und für die Bekämpfung von Schadorganismen um 2 Millionen Franken pro Jahr erhöht werden. Die Kommissionsmehrheit ist daher der Meinung, dass damit dem gemeinwirtschaftlichen Nutzen des Waldes bereits ausreichend Rechnung getragen wird.
Aufgrund dieser Überlegungen lehnt die Kommissionsmehrheit meinen Minderheitsantrag ab.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 127 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 41 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 29 Abs. 1-3; Gliederungstitel vor Art. 34a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 29 al. 1-3; titre précédant l'art. 34a
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 34a
Antrag der Mehrheit
Titel
Absatz und Verwertung von Holz
Text
... innovativen Projekten und durch Absatzförderungsmassnahmen zugunsten von Schweizer Holz.
Antrag der Minderheit
(Schilliger, Gmür, Monnard, Wasserfallen)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 34a
Proposition de la majorité
Titre
Vente et valorisation du bois
Texte
... des projets innovants et en prenant des mesures visant à promouvoir la vente de bois suisse.
Proposition de la minorité
(Schilliger, Gmür, Monnard, Wasserfallen)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Verschiedentlich wurde beim letzten Artikel darauf hingewiesen, dass Artikel 34a dann der Förderartikel sei. Jetzt sind wir bei der Förderung, jetzt sind wir dementsprechend bei den Subventionen, wir sind bei den Artikeln, wo Geld verteilt wird. Ich spreche gleichzeitig auch als Fraktionssprecher der FDP und gehe dann auf die weiterführenden Artikel auch noch ein.
Meine Minderheit zu Artikel 34a unterstützt den Beschluss des Ständerates. Die Version des Ständerates hat die bundesrätliche Vorlage leicht korrigiert und hat vor allem den Fokus auf die Unterstützung von innovativen Projekten gelegt. Dieser Ansatz wurde in der Kommission als gut befunden und war eigentlich nicht bestritten.
Man hat aber dann in der Mehrheit den Artikel ergänzt mit dem Text "durch Absatzförderungsmassnahmen zugunsten von Schweizer Holz". Als Sprecher der FDP-Fraktion darf ich Ihnen nochmals in Erinnerung rufen, dass zusätzliche Subventionen das Gesamtbudget unseres Finanzhaushaltes belasten. Wir werden also neben dem Sparauftrag, der von der Bundesrätin bereits deklariert wurde, wieder Artikel besprechen, mit denen mehr Geld verteilt werden soll. Die FDP-Fraktion lehnt sich gegen eine solche Ausweitung von Subventionstatbeständen auf und wehrt sich dementsprechend. Zudem hat auch die Verwaltung in der Kommission dazu eine Aussage gemacht. Sie hat die Verdoppelung mit der Ergänzung "Schweizer Holz", was grundsätzlich ja sehr sympathisch ist, eher abgelehnt, mit dem Hinweis, dass die Wettbewerbshüter hartnäckig darauf aufmerksam machen, dass wir nicht "Schweizer Holz" in ein Gesetz schreiben dürfen. Wir dürfen aber von nachhaltig und naturnah produziertem Holz schreiben. Machen Sie dem Wettbewerbshüter also nicht die Türe auf, sodass er wieder intervenieren muss, und bleiben Sie in dieser Frage korrekt.
Kürzlich war ich an einem Anlass des Holzverbandes, und es wurde deklariert, dass es in der Schweiz relativ schwierig ist, Bretterholz am Markt zu erhalten. Das hat mich selbstverständlich ein bisschen erstaunt. Wenn man das dann weiterverfolgt, stellt man fest, dass durch andere Subventionen vor allem in die energetische Verwertung von Biomasse eben Gelder fliessen. Also ist es heute interessanter, mit einem sehr grossen Häcksler in den Wald zu fahren, das Holz dort klein zu machen und dann energetisch zu verarbeiten statt Bretterholz zu produzieren. Um solche Fehlanreize einer anderen Subvention wieder zu korrigieren, machen wir hier nun einen Artikel über Absatzförderung.
Unterlassen Sie doch das! Lassen Sie den Markt spielen, vertrauen Sie auf die Überzeugungskraft des Produkts und verzichten Sie auf weitere Fördermassnahmen.
Als Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion gebe ich Ihnen noch bekannt, dass wir auch den Antrag der Minderheit Wasserfallen - Herr Wasserfallen wird nach mir sprechen - unterstützen, wobei wir bei Artikel 34b Absatz 2 dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen werden.
Grundsätzlich hätte ich - ich habe das in meinem Eintretensvotum ausgeführt - zum Einzelantrag von Siebenthal, die Verwendung von Schweizer Holz explizit zu erwähnen, eigentlich eine positive Einstellung. Nachdem ich die Debatte im Kommissionsprotokoll nachgelesen habe, stelle ich fest, dass man uns dort gesagt hat, dass man auf solche klaren Formulierungen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen verzichten solle. Deshalb muss ich Ihnen die Ablehnung dieses Einzelantrages von Siebenthal empfehlen.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche zu Artikel 34a im Abschnitt 1a. "Holzförderung", und werde den ganzen Artikel durchgehen. Dieser Artikel ist enorm wichtig, da es um die Nutzung, Bewirtschaftung und Verarbeitung unseres Rohstoffes Holz geht. Warum? Holz ist der einzige nachwachsende Rohstoff, den wir in unserem Land in grossen Mengen haben: 10 Millionen Kubikmeter wachsen jedes Jahr nach. Im Bau hat sich das Holz sehr gut etabliert. Dank innovativer Forschung und Weiterentwicklung kann heute sehr vieles mit Holz gebaut werden, auch in Kombination mit anderen Baustoffen. Das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung. Holz ist beliebt und liegt im Trend. Holz ist nie ein Abfallprodukt.
Was die Freude über diese Situation dämpft: Wenn wir die Herkunft des Holzes auf Grossbaustellen analysieren, stellen wir fest, dass rund 70 Prozent des Holzes aus dem Ausland stammen. Das heisst, dass unsere Waldbewirtschaftung zum Erliegen kommt und zunehmend auch die Verarbeitungsbetriebe aufgeben. Dazu kommt, dass die Pflege der Schutzwälder immer mehr fremdfinanziert werden muss, da der Holzerlös sehr tief ist. Es kann doch nicht sein, dass über lange Distanzen in jedes Bergtal hinauf verarbeitetes Holz aus dem Ausland transportiert wird, nur weil es günstiger kommt. Unser Wald liegt nun einmal hier auf Schweizer Boden.
Wenn wir in unserem Land in Zukunft noch eine Waldbewirtschaftung und Holzverarbeitung wollen, dann braucht es dieses politische Bekenntnis zum Schweizer Holz. Mit diesem Bekenntnis erhalten wir flächendeckend in unserem Land Arbeitsplätze, und es ist aktiver Umweltschutz mit einer guten Wertschöpfung. Die aktuelle Situation im Schweizer Wald ist bedenklich. Was den Energiebereich betrifft, gibt es je nach Region grosse Vorräte im Wald, die nicht abgeholt werden, sondern dort vermodern. Im Schutzwaldbereich muss die öffentliche Hand immer mehr bezahlen, weil der Holzerlös immer tiefer ausfällt. Im Nichtschutzwald kommt die Bewirtschaftung immer mehr zum Erliegen. Da frage ich mich schon, was für eine Energie- und Ressourcenpolitik wir betreiben.
Aus all diesen Gründen bin ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Waldgesetzrevision als Chance nutzen, die Holzförderung, das heisst den Absatz und die Verwertung von Schweizer Holz, zu stärken.
Bei Artikel 34a unterstützen wir die Fassung der Mehrheit: "Der Bund fördert den Absatz ... insbesondere mittels der Unterstützung von innovativen Projekten und durch Absatzförderungsmassnahmen zugunsten von Schweizer Holz." Das ist eine wichtige Aussage, da die Massnahme klar definiert ist; es geht um Schweizer Holz.
Bei Artikel 34b Absatz 1 unterstützen wir auch die Mehrheit, da das Holz als Baustoff in eine bessere Position gebracht wird und dies dazu führt bzw. die Möglichkeit stärkt, Holz im Bau zu fördern.
Bei Artikel 34b Absatz 2 unterstützen wir den Antrag der Minderheit Rösti. Wir haben in der Schweiz das strengste Waldgesetz der ganzen Welt. Das hat seinen Preis bei der Bewirtschaftung und Pflege. Somit ist es naheliegend, dass auf der Ebene Waldgesetz auch die entsprechende Bedingung bei der Beschaffung gestellt werden muss.
Wir unterstützen den Einzelantrag von Siebenthal zu Artikel 34b Absatz 1, der verlangt, es sei in Bauten mit öffentlicher Finanzierung "... soweit geeignet die Verwendung von Schweizer Holz" zu fördern. Dieses Bekenntnis zum Schweizer Holz braucht es, damit die Waldbewirtschaftung und Holzverarbeitung in unserem Land erhalten bleiben.
Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich um Ihre Unterstützung, denn unser Holz ist ein einmaliger Rohstoff, der diese verdient.
Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Auch die Grünliberalen sind dafür, die Wertschöpfungskette im Wald zu stärken, wie es der Bundesrat in der Waldpolitik 2020 festgelegt hat. Die Absatzförderung wird von der Minderheit auch nicht bestritten. Ich habe es bereits in der Eintretensdebatte gesagt: Es ist besser, den Absatz zu fördern, als auf der Seite des Angebots Unterstützungen aufzubauen. So weit wäre alles gut. Was es aber nicht braucht, ist, dass das Wort "Absatz" im Artikel zweimal erwähnt wird und dass die Absatzförderungsmassnahmen auf Schweizer Holz eingeschränkt werden. Diese Einschränkung ist mit Blick auf das WTO-Handelsrecht als protektionistischer Eingriff zu werten und zu kritisieren. Die Einschränkung auf Schweizer Holz ist tatsächlich unschön. Einige sagen aber, sie sei im Interesse der gesamten Wertschöpfungskette notwendig. Kollegen aus der Fraktion sagen auch: Man soll das WTO-Handelsrecht mit etwas Gelassenheit nehmen; man soll das einmal so beschliessen und dann schauen, ob überhaupt jemand reagiert. Sie hören aus diesen Ausführungen: Wir sind uns innerhalb der Fraktion nicht ganz einig. Ich wage keine Prognose abzugeben, ob unsere Fraktion mehrheitlich die Mehrheit oder die Minderheit der Kommission unterstützt.
Dasselbe gilt für den Einzelantrag von Siebenthal. Auch hier geht es um den Begriff "Schweizer Holz".
Ganz sicher bin ich mir hingegen bei Artikel 34b Absätze 1 und 2: Dort wird unsere Fraktion geschlossen die Mehrheit unterstützen.
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollega Weibel, es freut mich natürlich, dass Sie in Ihrer Fraktion nicht ganz einig sind. Sind Sie persönlich aber tatsächlich so WTO-hörig, wie man das jetzt meinen könnte?
Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Herr Kollege Binder, besten Dank für die Frage. Es ist nicht eine Frage der WTO-Hörigkeit. Es geht darum, ob man Verträge, die man unterzeichnet hat, einhalten will oder nicht. Es ist im weitesten Sinne auch eine Frage der Rechtssicherheit.
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Ich habe es bereits beim Eintreten ausgeführt: Der Wald hat für unser Land eine riesige Bedeutung. Leider sinkt aber die volkswirtschaftliche Bedeutung kontinuierlich und ist schon so weit gesunken, dass die meisten Wälder heute nur noch dank Idealismus oder dank öffentlicher Gelder genutzt werden. Die Leidtragenden dieser Situation sind nachgelagerte Betriebe der Holzwirtschaft, die darauf ausgerichtet sind, das geschlagene Schweizer Holz zu verarbeiten. Der Konkurrenzdruck aus dem Ausland hat in den letzten Jahren ständig zugenommen. Weil das Rundholz im Ausland günstiger eingekauft werden kann, die Produktionskosten niedriger sind und weniger Umweltvorschriften bestehen oder durchgesetzt werden, lag der Importanteil beim Bau und bei anderen stofflichen Nutzungen von Holz schon im Jahr 2011 bei 63 Prozent. Mit dem Kurssturz des Euro im Januar dieses Jahres ist die Importquote noch weiter gestiegen. Der Umsatz der Schweizer Holzindustrie ist entsprechend weiter gesunken. Vor allem das im Voralpengebiet und im Alpenraum geschlagene Schweizer Holz wird immer weniger für hochwertige Zwecke genutzt. Das Bauen mit Holz ist zwar im Trend. Nur - das wissen leider nur wenige - wird in den meisten Fällen ausländisches Holz verbaut. Damit geht der Schweiz ein Teil der möglichen Wertschöpfung verloren. Das ist tragisch, weil das Holz der wohl bedeutendste erneuerbare Rohstoff der Schweiz ist und weil im ländlichen Raum die Arbeitsplätze in der Forstwirtschaft und bei der Erstverarbeitung des Rundholzes traditionell wichtig sind.
Die Holzbranche gehört nicht zu jenen Branchen, die laut und ständig reklamieren und nach staatlicher Unterstützung rufen. Die Schweizer Forst- und Holzwirtschaft ist aber darauf angewiesen, dass der Absatz und die Verwertung von Schweizer Holz stärker gefördert werden.
Wenn Kollege Schilliger moniert, dass in der Schweiz zu wenig Bretterholz angeboten wird, dann beweist er damit, dass er den Schweizer Holzmarkt nicht kennt. Es ist eben so, dass sich das Herstellen von Bretterholz in der Schweiz nicht mehr lohnt, da erstens die gleiche Qualität Holz zu günstigeren Preisen importiert wird und da zweitens die Verwertung von Bretterholz zu Brettschichtholz aus Gründen des Umweltschutzes und auch aus Gründen der Konkurrenzfähigkeit bei den Löhnen nicht oder kaum vorgenommen werden kann.
Der Antrag der Kommissionsmehrheit zu Artikel 34a verdient daher uneingeschränkte Unterstützung. Es ist notwendig, dass sich der Bund neu konkret für Absatzförderungsmassnahmen zugunsten von Schweizer Holz einsetzt.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Hier, im Bereich der Holzförderung, geht es um ein wichtiges Element dieser Gesetzesvorlage. Ich höre, dass eigentlich alle Parteien dafür sind, dass man hier für die Holzförderung etwas Zusätzliches tut. Sie haben zu Recht auf die schwierige Marktsituation, auf die Holzpreise, die seit Jahren fallen, und auf die teuren Fixkosten in der Schweiz im Rahmen der Holzwirtschaft hingewiesen. Es ist deshalb unserer Ansicht nach richtig, hier diese Holzförderung grundsätzlich zu verankern.
Ich bitte Sie aber, bei Artikel 34a der Minderheit Schilliger und damit dem Ständerat zu folgen. Es wäre tatsächlich schwierig, schon bei der Holzförderung klar noch das Schweizer Holz in den Vordergrund zu stellen. Dasselbe ist dann beim Antrag von Siebenthal der Fall. Wir wollen zuerst einmal Holz fördern, das kommt hier zum Ausdruck. Wenn wir natürlich damit vor allem Schweizer Holz unterstützen können, so machen wir das selbstverständlich. Wir müssen aber bei Ausschreibungen und in vielen Bereichen, ob es uns passt oder nicht, Herr Nationalrat Binder, das WTO-Recht einhalten. Wenn wir das nicht tun würden, hätten auch viele Schweizer Firmen, die im Ausland im Beschaffungsrecht mittun wollen und mitwirken, von Anfang an keine Chance, in Deutschland, in Österreich Aufträge zu ergattern. Wenn jedes Land dann von sich aus sagen würde, ja, primär fokussiere es nur auf die einheimische Industrie, dann würde das nicht gehen. Mit geschickten Ausschreibungen, mit geschicktem Vorgehen, schaffen wir es aber doch, vor allem auch hier Schweizer Holz zu begünstigen, und das ist die Absicht. Ich empfehle Ihnen deshalb, bei Artikel 34a den Grundsatz zur Absatzförderung zu verankern und hier der Version, der Formulierung der Minderheit Schilliger und damit dem Ständerat zu folgen.
Bei Artikel 34b empfehle ich Ihnen aus den genannten Gründen, auf den Einzelantrag von Siebenthal zu verzichten. Bei Artikel 34b geht es jetzt ja vor allem um Bauten von Bund, Kantonen oder allenfalls bundesnahen Unternehmen, wo Holz verwendet wird und wo eine öffentliche Finanzierung erfolgt. Die Formulierung der Mehrheit ist eigentlich das Resultat der parlamentarischen Initiative von Siebenthal 12.477, "Verwendung von Schweizer Holz in Bauten mit öffentlicher Finanzierung"; das wurde so vom Bafu, vom BBL und vom Seco erarbeitet. Es wurde hier also von drei Departementen eine Formulierung gefunden, wie man das Anliegen der parlamentarischen Initiative umsetzen und wie man auch hier eine gewisse Vorbildfunktion von Bund, Kantonen und Gemeinden vorsehen kann. Das entspricht hier dieser Mehrheit.
Ich selber als Bundesrätin könnte auch sehr gut mit der Minderheit Wasserfallen leben, mit dem Wort "berücksichtigt" statt "fördert". Aber das ist Ihr politischer Entscheid. Hier bringen wir auch wieder ein Bekenntnis zur Förderung von Holz, ein Bekenntnis zur Vorbildfunktion des Bundes zum Ausdruck, indem wir auch hier, soweit es eben möglich ist und soweit es geeignet ist, Holz verwenden. Selbstverständlich soll es, sofern vorhanden, Schweizer Holz sein. Verzichten Sie aber darauf, das zu sagen, weil es uns einfach im internationalen Bereich Probleme bescheren würde, und das, glaube ich, ist im Moment nicht ratsam! Folgen Sie deshalb auch hier der Linie der Mehrheit Ihrer Kommission, was Artikel 34b betrifft.
Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
All'articolo 34a - al momento parliamo solo di quello - gli sforzi proposti dalla Confederazione per promuovere la vendita e l'utilizzo del legno indigeno vengono sostenuti dalla maggioranza della commissione, con 14 contro 4 voti e 3 astensioni. La commissione propone però una modifica al testo già leggermente modificato dal Consiglio degli Stati. A differenza del Consiglio degli Stati e del Consiglio federale, la commissione introduce il termine "legno svizzero". Bisogna dire che qui, in questo caso specifico della promozione, della vendita e dell'utilizzo del legno indigeno, a differenza del prossimo articolo 34b, la commissione non ritiene necessario di tener conto delle regole internazionali che, per motivi antidiscriminatori, prevedono criteri ecologici, ma non nazionali per la promozione del legno indigeno. Quindi, la maggioranza sostiene l'espressione "legno svizzero". Vorrei ancora aggiungere che per l'applicazione di questo articolo non sono previsti più soldi da parte della Confederazione di quanti ne siano stati investiti finora. Si tratta di 4 milioni di franchi all'anno - senza nessun aumento. Per questo la commissione propone di accettare la proposta della maggioranza.
Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP
Wir befinden uns hier im wichtigen Abschnitt Holzförderung. Mit Artikel 34a sollen die Ressourcenpolitik Holz und die erforderlichen Massnahmen in den Bereichen Innovation und vermehrte Verwendung von Holz dauerhaft im Gesetz verankert werden. Im zur Diskussion stehenden Artikel 34a möchte die Mehrheit eine Ergänzung, wonach der Bund nicht nur innovative Projekte unterstützt, sondern auch Absatzförderungsmassnahmen zugunsten von Schweizer Holz. Ansatzpunkt dabei bildet insbesondere die immer ausgedünntere Wertschöpfungskette in der Schweiz, welche nach Meinung der Kommissionsmehrheit durch Absatzförderungsmassnahmen gestärkt werden soll. Die Kommission ist sich bewusst, dass die explizite Nennung von Schweizer Holz hinsichtlich der WTO kritisch sein kann, da Anbieter aus dem Ausland nicht diskriminiert werden dürfen.
Trotzdem beantragt Ihnen die Kommission mit 14 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen, im Sinne der Holzförderung der entsprechenden Ergänzung von Artikel 34a zuzustimmen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 140 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 27 Stimmen
(5 Enthaltungen)
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 167 Stimmen
Dagegen ... 9 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 34b
Antrag der Mehrheit
Titel
Verwendung von Holz in Bauten mit öffentlicher Finanzierung
Abs. 1
Der Bund fördert bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von öffentlichen und öffentlich subventionierten Bauten und Anlagen soweit geeignet die Verwendung von Holz.
Abs. 2
Bei der Beschaffung von Holzerzeugnissen berücksichtigt er die nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung sowie das Ziel der Reduktion von Treibhausgasemissionen.
Antrag der Minderheit
(Wasserfallen, Bourgeois, Monnard, Schilliger)
Abs. 1
Der Bund berücksichtigt bei der Planung ...
Antrag der Minderheit
(Rösti, Bourgeois, Brunner, Miesch, Müri, Parmelin, Wobmann)
Abs. 2
... Waldbewirtschaftung nach schweizerisch geltendem Bewirtschaftungsstandard sowie ...
Antrag von Siebenthal
Abs. 1
... soweit geeignet die Verwendung von Schweizer Holz.
Art. 34b
Proposition de la majorité
Titre
Utilisation du bois dans les constructions financées par des fonds publics
Al. 1
La Confédération encourage l'utilisation du bois, dans la mesure où celle-ci s'y prête, lors de la planification, de la construction et de l'exploitation des bâtiments ou installations publics ou subventionnés par l'Etat.
Al. 2
Lors de l'acquisition de produits en bois, elle tient compte d'une gestion forestière durable et proche de la nature ainsi que du but de réduction des émissions de gaz à effet de serre.
Proposition de la minorité
(Wasserfallen, Bourgeois, Monnard, Schilliger)
Al. 1
La Confédération tient compte de l'utilisation du bois ...
Proposition de la minorité
(Rösti, Bourgeois, Brunner, Miesch, Müri, Parmelin, Wobmann)
Al. 2
... de la nature, au sens des normes de gestion applicables en Suisse, ainsi que ...
Proposition von Siebenthal
Al. 1
La Confédération encourage l'utilisation de bois suisse, dans la mesure ...
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Bei Artikel 34a haben wir jetzt eine Förderung eingebaut, die explizit für Schweizer Holz gilt. Bei Artikel 34b liegt noch ein Einzelantrag von Siebenthal vor, der ebenfalls Schweizer Holz fördern will.
Es ist einige Male schon erwähnt worden, einerseits von der Frau Bundesrätin, andererseits von den Kommissionssprechern, dass die explizite Nennung von Schweizer Holz eine WTO-Inkonformität darstellt. Wichtig ist dabei sicher auch zu wissen, dass die ganze Thematik auch im Rahmen der Bilateralen I mit der Europäischen Union höchst problematisch ist. Denn die Bilateralen I stützen sich im öffentlichen Beschaffungswesen auf WTO-konforme Regelungen. In dem Sinne wird das ein unvereinbarer Passus sein, vor allem wenn man sieht, dass es hier um das öffentliche Beschaffungswesen geht.
Wir haben hier auch - das ist eine grosse Problematik - ein gefährliches Präjudiz vor uns, denn es gibt zahlreiche andere einheimische Rohstoffe wie Steine und Erden, es gibt Pflanzenprodukte usw. Man muss schon überlegen, ob man beim Holz einseitig die Förderung von Schweizer Holz vorschreiben will. Denn es ist dann nicht gesagt, dass das in anderen Gesetzgebungen nicht ebenfalls zum Tragen kommen würde.
Es ist auch problematisch, wenn man einseitig im öffentlichen Beschaffungsrecht einen spezifischen Rohstoff festhält. Im Zusammenhang mit dem Kriterium der Lehrlingsausbildung in den öffentlichen Ausschreibungen haben wir in der Diskussion gesehen: Es ist nicht ganz trivial, das dann umzusetzen. Es wird auch nicht trivial sein, ob es ein hartes Kriterium sein wird, eine Conditio sine qua non im Beschaffungsrecht, oder ob es ein weiches Kriterium sein wird, wo man immer noch überlegen und abschätzen kann, wie das genau in die Bewertung einfliessen soll.
Bei der Bewertung angelangt, ist es dann nicht einfach zu handhaben, wenn der Passus von Herrn von Siebenthal hineinkommt: Wenn nur Schweizer Holz zugelassen ist, dann ist wirklich nur Schweizer Holz zugelassen. Wie man das dann lösen will, weiss ich ehrlich gesagt nicht. Umgekehrt ist es dann auch so - das müssen Sie Ihrer Branche auch erklären, Herr von Siebenthal -: Wenn man von uns aus eine einseitige Bevorzugung von Schweizer Holz hat, kann dann das Ausland das Gegenteil machen, sodass dann Schweizer Holzproduzenten in grenznahen Regionen vielleicht die Konsequenzen tragen müssen. Sie wissen ganz genau, dass z. B. im Kanton Graubünden, aber auch in anderen Kantonen grosse Holzbetriebe bestehen, die dann das Ganze hier vielleicht nicht so lustig finden.
In dem Sinne beantrage ich Ihnen bei Artikel 34b, auch vom Förderbegriff Abstand zu nehmen und nur von "berücksichtigen" zu sprechen. Es braucht eine Abschwächung, weil "fördern" immer auch subventionieren heisst. Und das kann es nicht sein, wenn es um diese Thematik geht.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Was sagen Sie dazu, wenn - so, wie es zurzeit läuft - die Wertschöpfungskette in Sachen Holz in unserem Land gesamthaft zum Erliegen kommt, sodass das Holz grosse Distanzen zurücklegt und in jedes Tal hineingeführt wird? Da muss man doch etwas machen. Oder ist das für Sie so okay, ist das für Sie eine gute Situation?
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Herr von Siebenthal, sehen Sie: dass von grenznahen Regionen, vom Ausland, etwas Holz in die Schweiz kommt - aber auch umgekehrt -, ist eine Tatsache; das gibt es heute schon. Es ist aber auch eine Tatsache, dass man zum Beispiel für Blockheizkraftwerke - um nur ein Beispiel zu nennen -, die bei der Erstellung durchaus auch öffentlichen Charakter haben, ebenfalls tonnenweise Holz von anderen Tälern und anderen Regionen herkarrt; das ist dann auch nicht viel besser. Mit Ihrem Antrag verstossen Sie aber gegen die WTO-Richtlinien und gegen die bilateralen Verträge beim öffentlichen Beschaffungsrecht, und Sie nehmen in Kauf, dass die grenznahen Holzbetriebe dann vielleicht mit Retorsionsmassnahmen belegt werden. Das führt letztlich zu einer Marktabschottung und zu einem Verstoss gegen die internationalen Geschäftsbeziehungen. Und eben - es gibt noch andere Bestandteile wie Steine und Erden usw. In Bezug auf diese könnte damit vielleicht ein Präjudiz für spätere Gesetzgebungen geschaffen werden, und davor graut mir.
Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Wasserfallen hat jetzt gerade etwas gar schwarz gemalt betreffend unsere Anträge. Ich glaube, man sollte das WTO-Recht nicht päpstlicher als der Papst sehen. Im Unterschied zu Steinen, Herr Wasserfallen, wächst der Wald sehr schnell nach. Die Nutzung ist viel kleiner als der Nachwuchs. Deshalb scheint es mir schon stossend zu sein, wenn wir die Nutzung gerade im öffentlichen Bereich nicht etwas ankurbeln.
Mit meiner Minderheit möchte ich einen Ansatz bieten, indem wir sagen, dass die Waldbewirtschaftung nach schweizerischen Bewirtschaftungsstandards erfolgt. Dabei handelt es sich um ein nichtdiskriminierendes Qualitätskriterium, denn selbstverständlich ist es auch im Ausland möglich, nach diesen Standards Holz zu produzieren. Wenn dieses Kriterium erfüllt ist, kann das Holz gemäss diesem Minderheitsantrag importiert werden. Aber natürlich ist das eine indirekte Förderung auch von Schweizer Holz.
Wenn die Mehrheit vorschlägt, nur eine nachhaltige Nutzung zu verlangen, ist dies sehr schwach, denn es gibt natürlich verschiedene Produktionsmethoden, so etwa in Brasilien oder Tschechien, die auch als nachhaltig bezeichnet werden, aber niemals die hohen schweizerischen Standards erreichen. Diese Standards können klar definiert werden, sie sind im strengsten Waldgesetz der Welt definiert. Es handelt sich hierbei um das Kahlschlagverbot, das Rodungsverbot, das Herbizid- und Pestizidverbot sowie das Düngeverbot.
Ich anerkenne absolut die Probleme, die sich mit dem WTO-Recht ergeben könnten und die mir von Kollegen entgegengehalten wurden. Ich möchte aber nochmals sagen: Wichtig ist, dass die Kriterien in der Ausschreibung dann den schweizerischen entsprechen. Da muss man die Kriterien genau benennen, aber man muss sie nicht zwingend als schweizerische bezeichnen, das ist für mich auch klar.
Da wir dasselbe meinen, aber in Berücksichtigung des WTO-Rechts nicht dasselbe schreiben wollen, würde ich Ihnen den Ratschlag geben, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen. Das ergibt eine Differenz zum Ständerat, und dieser kann dann für die ganze Regelung vielleicht noch eine bessere Formulierung finden, die entsprechend WTO-tauglich ist, aber gleichzeitig das Anliegen der Förderung von Schweizer Holz berücksichtigt.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Schweizer Holz hat es schwer, da die Konkurrenz durch billiges ausländisches Holz gross ist. Der dauerhaft überbewertete Schweizerfranken erschwert die Bedingungen zusätzlich. Rund 70 Prozent des hier verwerteten Holzes kommen aus dem Ausland.
Der Bundesrat schlägt deshalb neu in Artikel 34a des Waldgesetzes vor, den Absatz und die Verwertung von nachhaltigem Holz zu fördern, insbesondere mittels Strategien, Konzepten und Unterstützung von innovativen Projekten. Der Ständerat hat den Text etwas gestrafft. Die Mehrheit der nationalrätlichen Kommission verlangt eine Präzisierung des Artikels durch die explizite Erwähnung von Absatzförderungsmassnahmen zugunsten von Schweizer Holz.
Die SP-Fraktion unterstützt explizit Massnahmen zur Holzförderung, sofern sie die Absatzseite und die Verwertung nachhaltig produzierten Schweizer Holzes betreffen. Wir erachten solche Massnahmen als wesentlich effektiver, effizienter und als weniger konfliktuös als Unterstützungsmassnahmen bei der Produktion und Ernte.
In Artikel 34b Absatz 1 verlangt die Mehrheit der Kommission die Förderung der Verwendung von einheimischem Holz bei öffentlichen und öffentlich subventionierten Bauten und Anlagen, dies soweit geeignet. Die SP-Fraktion unterstützt klar Massnahmen zugunsten der Waldwirtschaft, die absatzseitig greifen, und lehnt den Antrag der Minderheit Wasserfallen ab, der durch die Verwendung des Begriffs "berücksichtigt" statt "fördert" eine semantische Abschwächung verlangt.
Nationalrat von Siebenthal verlangt in einem Einzelantrag die Präzisierung durch die explizite Erwähnung von Schweizer Holz. Dies ist folgerichtig, weshalb die SP-Fraktion den Einzelantrag von Siebenthal unterstützt.
Erlauben Sie mir eine Bemerkung zu Herrn Wasserfallen, der uns immer vorwirft, so staatsgläubig zu sein: Seine WTO-Gläubigkeit ist dagegen ja schon fast grenzenlos.
Auch möchte ich noch eine Bemerkung an die SVP-Fraktion nicht unterlassen: In der Beratung zum Umweltschutzgesetz von letzter Woche, als wir die einheimische Holzproduktion fördern wollten - was haben Sie da getan? Sie haben Nein gesagt. Ja, natürlich wollten wir die relativen Preise zugunsten der Schweizer Waldwirtschaft. Das haben Sie nicht gecheckt. Sie sind inkonsequent. Wenn es um Umweltschutz geht, geht bei Ihnen einfach der Laden runter. Das ist inkonsequent und nicht stringent.
Die Mehrheit der Kommission verlangt bei Artikel 34b Absatz 2, dass der Bund bei der Beschaffung von Holzerzeugnissen die nachhaltige und naturnahe Waldbewirtschaftung sowie das Ziel der Reduktion von Treibhausgasemissionen berücksichtigt. Für die SP ist klar: Wir wollen weder Monokulturen als Wald noch Kahlschlag, weshalb die SP-Fraktion diese Bestimmung klar unterstützt; den Antrag der Minderheit Rösti lehnt sie übrigens ab.
Wir bitten Sie, diese Absatzförderungsmassnahmen im Sinne einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und Stütze für die Waldwirtschaft anzunehmen.
Noch eine Bemerkung zu Herrn Schilliger: Herr Schilliger redet hier von unzulässigen Subventionen. Hier ist er dagegen. Wenn es aber darum geht, im Energiegesetz für sich und seine Branche, für die Haustechnologien, nicht Milliönchen, sondern Milliarden an Subventionen zu sichern, dann ist er wieder dabei. Da muss ich schon sagen: So geht das nicht!
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Chère collègue, je vous remercie pour le soutien et l'intérêt que vous portez à l'économie du bois. Cependant, je n'ai pas très bien compris le lien que vous faites avec notre position sur la loi sur l'énergie. Je ne me rappelle pas en tout cas que des mesures en faveur de l'industrie du bois figuraient de façon explicite dans les propositions que nous n'aurions pas soutenues. Pourriez-vous très brièvement me rappeler ce dont il s'agit?
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Nein, es ging nicht ums Energiegesetz, sondern es ging ums Umweltschutzgesetz. Dass wir dort eigentlich beim Import von Holz, bei den Ressourcen, die europäischen Standards für nachhaltig produziertes Holz als Diskriminierungsmerkmal einbauen wollten, hätte Euch geholfen. So können wir jetzt natürlich Monokulturholz aus Kanada importieren. Da hättet Ihr also mitmachen sollen. Das war ein Fehler; das ist okay.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Frau Kollegin Badran, ich bin einigermassen erstaunt, dass Sie als Sozialdemokratin jetzt das internationale Handelsrecht in Abrede stellen. Das ist neu. Wir haben das in der Kommission wirklich diskutiert. Geht für Sie auch in anderen Bereichen Landesrecht Völkerrecht vor?
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Die WTO entscheidet nicht immer, und die WTO-Richtlinien sind längst nicht immer im Interesse der Schweiz. Insofern gewichte ich das überhaupt nicht höher, als das, was wir hier tun. Die anderen Länder machen das massig. Ich finde: Wir probieren das einmal und schauen dann einmal, was herauskommt.
Fässler Daniel · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP-EVP
Die Anträge der Kommissionsmehrheit zu Artikel 34b verdienen Ihre uneingeschränkte Unterstützung. Es ist angezeigt, dass der Bund bei öffentlichen und öffentlich subventionierten Bauten und Anlagen die Verwendung von Holz fördert. Dabei denken wir selbstverständlich an Schweizer Holz. Ob dies, wie mit dem Einzelantrag von Siebenthal vorgeschlagen, im Waldgesetz explizit festgeschrieben werden soll, ist hingegen eine andere Frage, eine rechtliche Frage, die die Beziehungen zum internationalen Umfeld berührt.
Die Kommission ging davon aus, dass es nicht WTO-konform ist, wenn für öffentliche Bauten explizit die Verwendung von Schweizer Holz gefordert wird. Die Kommission hat sich aus diesem Grund entschieden, Artikel 34b mit einem Absatz 2 zu ergänzen. Dort ist nicht von Schweizer Holz die Rede, sondern von nachhaltig und naturnah produziertem Holz. Damit wird das Ziel nicht ganz erreicht, aus Sicht der Kommission aber das maximal Mögliche unternommen.
Nun ein Wort zu Kollege Wasserfallen: Sie haben offenbar übersehen, dass mit Artikel 34b nur gefordert wird, dass der Bund bei öffentlichen Bauten die Verwendung von Holz fördert. Sie haben offenbar auch übersehen, dass die Kommissionsmehrheit den Vorbehalt "soweit geeignet" eingefügt hat. Damit wurde Ihren Bedenken eigentlich Rechnung getragen.
Noch eine Bemerkung zu Kollege Rösti: Mit der Annahme Ihres Minderheitsantrages schaffen wir meiner Überzeugung nach entgegen Ihrer Vermutung keine Differenz zum Ständerat, da sich dieser zur Frage, ob von Schweizer Holz gesprochen werden soll, noch nicht konkret geäussert hat. Der ganze Artikel 34b steht erstmals im Nationalrat zur Diskussion.
Die CVP/EVP-Fraktion kann die Überlegungen der Kommissionsmehrheit nachvollziehen und lehnt daher die Anträge der Minderheiten Wasserfallen und Rösti zu Artikel 34b ab. Sie wird auch dem Einzelantrag von Siebenthal mehrheitlich nicht folgen.
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Le président (Rossini Stéphane, président): A l'article 34b, le groupe UDC soutient la proposition de la majorité et la proposition von Siebenthal à l'alinéa 1; à l'alinéa 2, il soutient la proposition de la minorité Rösti.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich mache es kurz, weil ich mich bei Artikel 34a im Grundsatz schon für die Mehrheit und somit auch gegen den Einzelantrag von Siebenthal ausgesprochen habe.
Ich muss schon ein bisschen meinem Erstaunen Ausdruck geben, dass die SP-Fraktion jetzt das internationale Handelsrecht zur Disposition stellt. Das ist sehr gefährlich. Man muss nicht WTO-hörig sein, aber es sind Abkommen, Frau Badran, die wir unterzeichnet haben, und die Schweiz profitiert von den Spielregeln, von Nichtdiskriminierungen im Handelsrecht, ob es um Holz-, um Agrar- oder Industrieprodukte geht: Wir haben einen massiven Vorteil, dass wir darauf pochen können. Es darf keine Bevorzugung von landeseigenen Firmen, Industrieprozessen usw. geben. Wenn Sie beginnen, das aufzuweichen, dann haben Sie tatsächlich ein gröberes Problem für die Schweizer Wirtschaft: Da geht es nicht nur um ein bisschen "Hier gerade nicht!", sondern das sind schon Spielregeln, die weit, weit über dieses Holz hinausreichen. Da wäre ich schon sehr vorsichtig.
Herr Nationalrat Rösti hat es eigentlich in seinem Votum richtig gesagt, hat dann aber den falschen Schluss gezogen. Wir meinen alle dasselbe: Wir möchten so gut wie möglich Schweizer Holz fördern. Wenn es uns aber Probleme bereitet, dann verzichten Sie doch darauf, das im Gesetz zu haben. Es ist viel gescheiter, das bei den Ausschreibungen, bei den konkreten Bauvergaben wirklich dann so zu leben. Es wurde zu Recht gesagt: Es ist schon nicht ganz so einfach.
Ich erinnere mich an die BLS und den Lötschbergtunnel. Im Lötschbergtunnel wollte man anfänglich wie vielerorts Eisenbahnschwellen aus Holz einbauen, weil das sinnvoll ist. Wenn Sie hier eine solche Vorschrift einfügen, dann müssen wir das auch im Beschaffungsrecht so vorschreiben. Dann kann man nicht sagen: Wir schauen dann vielleicht einmal. Dann ist es eine Vorgabe, auch z. B. an die BLS, die namhafte staatliche Mittel erhält. Im Lötschbergtunnel ist man aber auf Betonschwellen gekommen, weil dort Probleme mit der Feuchtigkeit und Erosionen bestehen, sodass der Einbau von Holzschwellen viel zu teuer und auch im Hinblick auf den Unterhalt und die Sicherheit schwierig und kaum machbar wäre.
Das ist dann eben schon auch zu berücksichtigen. Es ist schnell gesagt, aber im Einzelfall nicht so ganz einfach anzuwenden. Frau Flückiger - sie steht schon - hatte einmal einen generellen Vorstoss lanciert und verlangte Schweizer Holz für die Eisenbahnschwellen. Was ist dann herausgekommen? Die SBB hätten noch so gerne Schweizer Eisenbahnschwellen eingekauft, sie waren aber in dieser Zeit in dieser Menge gar nicht verfügbar. Die SBB waren dann darauf angewiesen, eine grössere Menge auch im Ausland einkaufen zu können. Ja, das ist so nachgewiesen. Sie haben sich aber zu Recht eingesetzt, und diese Fragen sind auch berechtigt.
Jetzt noch meine Schlussbemerkung, auch noch zu Absatz 2: Der Bundesrat ist ja im Moment daran, das öffentliche Beschaffungswesen und die Verordnung dazu zu prüfen. Die Vernehmlassung ist am 1. Juli zu Ende gegangen. In vielen Bereichen hat man dort zu Recht gesagt, dass wir bei Ausschreibungen immer etwas päpstlicher als der Papst sind. Man hat gefragt, wie wir hier versuchen können, in diese Vorschriften auch etwas Swissness einzubringen. Im selben Umfeld prüfen auch die Kantone die Anpassung des Beschaffungskonkordates, sie haben ja dieselbe Schwierigkeit. Das ist im Moment im Tun. Wenn schon, dann müsste man dort, im Beschaffungsrecht, schauen, wie man eine bessere Berücksichtigung von Schweizer Unternehmen erreichen kann, ob es jetzt um Holz oder um Bauarbeiten generell geht. Sehr oft hängt das wirklich zusammen, und es hängt davon ab, wie ein Los ausgeschrieben ist. Hier können wir uns sicher verbessern. Das muss man im Beschaffungsrecht machen, aber nicht hier im Waldgesetz, das wäre dann effektiv eine Ausnahme oder eine Lex specialis für eine Ressource von vielen, für einen Bereich von vielen, die man so nicht schaffen sollte.
Deshalb empfehle ich Ihnen sehr, bei Absatz 1 und ebenso bei Absatz 2 von Artikel 34b die Mehrheit zu unterstützen und jetzt nicht etwas zu antizipieren und zu viele juristisch dann problematische Vorschriften hier im Waldgesetz zu verankern.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzte Frau Bundesrätin, zuerst: Mein Antrag lautet "soweit geeignet ... Schweizer Holz" und nicht absolut. Das andere: Wenn Sie "Schweizer Holz" nicht im Gesetz haben wollen, wo sehen Sie dann ausser durch Förderung von Holz Möglichkeiten, die auf den Schweizer Wald und die Holzwirtschaft in unserem Land Auswirkungen haben? Denn wir sind und bleiben als Standort immer teurer.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Also das "soweit geeignet" ist ja die Formulierung von Bafu, BBL und Seco, und Sie haben einfach noch "Schweizer Holz" ergänzt. Wenn der Bund bei seinen Ausschreibungen und Planungen Holz fördert, dann ist es ja kaum so, dass wir sagen: Komm, finnisches Holz; komm, rumänisches Holz! Aber man sollte das im Gesetz nicht sagen, denn wir haben in der WTO ein Nichtdiskriminierungsgebot. Fördern dürfen wir. Das können wir so verankern. Der Bund hat doch nicht im Sinn, finnisches Holz zu fördern. Aber ich würde das nicht so explizit sagen, denn Sie öffnen dann einfach die Türen für Klagen im Einzelfall. Wir haben eh schon viele beschaffungsrechtliche Klagen, die dann einen ganzen Bau verzögern. Das würde ich wirklich nicht machen. Aber der Bund hat doch kein Interesse, anderes als Schweizer Holz zu fördern.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Frau Bundesrätin, das kann ich nicht ganz auf mir sitzen lassen. Wir haben hier eine Absatzförderung für Holz beschlossen, im Wissen darum, dass diese Industrie wichtig ist, dass Holz auch aus Umweltgründen usw. wichtig ist. Wenn wir sagen, dass wir den Absatz fördern, ist das WTO-konform? Wir subventionieren das, und das ist genauso problematisch wie die mengenmässige Beschränkung, die wir dann in Artikel 34b machen. Dazu muss ich schon sagen: Die beste Absatzförderung ist immer noch, wenn die grossen Einkäufer, der Bund und die bundesnahen Betriebe, diese Produkte auch abnehmen, also eine Nachfrage schaffen. Wie gehen Sie mit diesem Widerspruch um?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Wir haben gesagt, diese Formulierung, welche die drei Ämter gefordert haben, "fördern von Holz", ist wahrscheinlich das, was noch WTO-konform ist. Aber wenn wir Holz und dessen Absatz fördern, ist es ja klar, dass das Schweizer Holz ist.
Nochmals: Juristisch begeben Sie sich auf ein Minenfeld, wenn Sie das Wort "Schweizer" noch hinzufügen. Das würde ich wirklich nicht riskieren.
Flückiger-Bäni Sylvia · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vielen Dank, geschätzte Frau Bundesrätin. Ich bin aufgestanden, um mein Knie zu entlasten, nicht um Ihnen irgendwie etwas zu signalisieren!
Zu den Buchenschwellen möchte ich mich nicht mehr äussern, da habe ich natürlich auch meine Informationen. Ich danke Ihnen, dass Sie das erwähnt haben. Wir haben aber auch Bundeshausfenster aus Tschechien, und deswegen verstehen Sie bestimmt, dass die Branche ein bisschen skeptisch ist. Das Herkunftszeichen "Schweizer Holz" ist ein eingetragenes und geschütztes Zeichen. Das sage ich als Präsidentin von Lignum Schweiz. Lignum gibt die Standards vor und kontrolliert auch. Sie haben vorhin gesagt, wir sollten nicht päpstlicher sein als der Papst, aber ich glaube, in diesem Fall - meine Vorredner haben es auch schon gesagt: der Bund fördert das Schweizer Holz - sollten wir doch irgendwie auch in der Lage sein, diesen Joker einzusetzen, gerade jetzt in Bezug auf die Euroschwäche. Sehen Sie nicht ein kleines Licht am Horizont, auf das wir unsere Hoffnung stützen können? Das ist einfach für die Branche sehr wichtig.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Ich mache nochmals einen Hinweis auf das Beschaffungsrecht: Generell, egal ob es jetzt um Schweizer Holz oder um andere Ressourcen geht, ist im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen, das in Revision ist, die Bestrebung abzuklären, wie wir die einheimische Produktion vermehrt schützen können, ohne Industriepolitik zu betreiben und ohne rechtlich aufs Glatteis zu geraten. Das ist genau der Sinn dieser Vernehmlassung. Ich kenne die Ergebnisse noch nicht, sie sind beim Finanzdepartement in Auswertung. Aber das scheint mir der richtige Weg zu sein. Sie kennen auch die vormaligen Bestrebungen. Viele internationale Unternehmen sind bezüglich der Lehrlinge schlecht positioniert. Aber Sie wissen auch - die WAK hat das betreffend Umsetzung gesehen -, dass bei grossen Preisunterschieden der Faktor der Lehrlinge für die Vergabe an ein Schweizer Unternehmen nicht entscheidend ist.
Bei den von Ihnen genannten Beispielen war eben auch der Preisunterschied zu gross, als dass die anderen, weichen Faktoren den Zuschlag an ein Schweizer Unternehmen erlaubt hätten. Deshalb glaube ich, dass man das wirklich im Beschaffungsrecht anschauen muss, das lohnt sich sicher; das Waldgesetz wird das Problem nicht lösen.
Der Bundesrat plant, die Botschaft zum Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen im Frühling des nächsten Jahres ins Parlament zu bringen. Das scheint mir rechtlich der richtige Ort zu sein, um die gesamten Anliegen, nicht nur jene der Holzbranche - welche mir auch wichtig ist, aber wir haben noch ein paar andere Branchen, die ähnliche Anliegen haben betreffend Schweizerfranken und Swissness -, zu sichten.
Rime Jean-François · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Madame la conseillère fédérale, vous dites - je le comprends tout à fait, c'est votre rôle - qu'il faut respecter les accords de l'Organisation mondiale du commerce qu'on a signés. Vos collaborateurs font exactement la même chose lorsqu'ils sont vraiment mal pris et qu'ils n'ont plus aucune réponse à nous donner. Mais êtes-vous vraiment convaincue que tous les autres pays respectent aussi bien ces accords? Si vous deviez me répondre par l'affirmative, je me ferai un plaisir de vous présenter un certain nombre de cas concrets démontrant le contraire.
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Selbstverständlich glaube ich das nicht. Deshalb hat man auch regelmässig Panels und Schiedsgerichtsverfahren, auch schon gegen die Schweiz; das ist ja nichts Neues. Aber der Gesetzgeber kann ja nicht sagen, er mache keine Gesetze, weil sie sowieso nicht eingehalten würden. Er macht Gesetze, damit sie respektiert werden, im Wissen darum, dass es bei jedem Gesetz auch Gesetzesübertretungen gibt, angefangen beim Strassenverkehr bis hin zum Baurecht. Das ist unserem System immanent. Der Gesetzgeber selber muss aber, das denke ich schon, an die Durchsetzung seiner Gesetze glauben und das auch als Ziel verfolgen, sonst können wir eigentlich unsere Arbeit einstellen.
Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Con il nuovo articolo 34b, la commissione integra nella legge forestale una parte dei risultati dei lavori di commissione avvenuti negli ultimi tempi per realizzare l'iniziativa parlamentare von Siebenthal 12.477, che chiede una maggiore utilizzazione di legno svizzero in costruzioni finanziate con fondi pubblici. Due perizie dell'Università di Zurigo, commissionate dall'amministrazione federale proprio per chiarire queste questioni, mostrano come si possono modificare le basi legali per attuare quanto chiesto dall'autore dell'iniziativa. È infatti possibile promuovere l'utilizzo del legno svizzero in modo corrispondente alle regole internazionali: questo, se i criteri di promozione corrispondono a criteri ecologici quale la gestione forestale sostenibile e rispettosa della natura, come la nostra, nonché la riduzione delle emissioni di gas serra. I criteri ecologici, decisivi per poter favorire il legno svizzero, considerano per esempio anche la distanza dal luogo di produzione. Con questi criteri ecologici è possibile promuovere il legno svizzero. Sono invece da evitare i criteri nazionali che per motivi anti-discriminatori non sono accettati dall'OMC.
Le proposte della commissione all'articolo 34b si basano su queste regole. L'intenzione è proprio la promozione del legno svizzero, prodotto in loco secondo i criteri della produzione naturalistica, come avviene da noi. In questo senso l'aggiunta che chiede la proposta individuale von Siebenthal non è necessaria. Comunque, questa non è stata trattata in dettaglio dalla commissione. Secondo le due perizie dell'Università di Zurigo non è però conforme alle regole internazionali. Il Consiglio degli Stati dovrà studiarla in dettaglio e verificarne la validità.
La commissione, con 16 contro 8 voti e 0 astensioni, raccomanda di accettare le proposte della maggioranza all'articolo 34b.
Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP
Ich spreche zuerst zu Artikel 34b Absatz 1: Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen. Ihre Kommission entschied mit 20 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Zum Grundsätzlichen kurz Folgendes: Die Kommissionsmehrheit und wahrscheinlich auch eine Mehrheit des Rates sind sich einig, dass die Holznutzung in der Schweiz verstärkt werden soll und muss. Das hat verschiedene Gründe. Stichworte hierzu sind: regionale Wertschöpfung, CO2-Bindung, Erhaltung der Schutzfunktion des Waldes.
Mit Absatz 1 wird die gesetzliche Grundlage für die Förderung der Verwendung von Holz bei öffentlichen und öffentlich subventionierten Bauten geschaffen. Diese Regelung ist WTO-konform. Die Ergänzung von Artikel 34b entspricht im Übrigen auch einem Teilziel der parlamentarischen Initiative von Siebenthal 12.477, welcher die Räte Folge gegeben haben.
Was nun den Minderheitsantrag zu Absatz 1 betrifft, so ersuche ich Sie namens einer deutlichen Kommissionsmehrheit, ihn abzulehnen, weil "fördert" mehr beinhaltet als "berücksichtigt". Wenn wir tatsächlich mehr für die Nutzung und Verwendung von Holz und insbesondere von Schweizer Holz tun wollen, braucht es eine entsprechende Förderung. Die Kommissionsminderheit bringt uns da nicht weiter.
Ich ersuche Sie, auch den Minderheitsantrag zu Absatz 2 abzulehnen. Ihre Kommission fällte diesen Entscheid mit 16 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen. Die Mehrheit lehnt den Antrag der Minderheit ganz einfach darum ab, weil die Formulierung "nach schweizerisch geltendem Bewirtschaftungsstandard" mit Blick auf die WTO problematisch ist und man mit der Formulierung der Mehrheit das Ziel, nämlich eine entsprechend gute Positionierung des Schweizer Holzes, genauso erreicht, aber ohne Probleme mit der WTO zu schaffen. Warum sollten wir uns Stolpersteine in den Weg legen, wenn es auch ohne geht?
Ich ersuche Sie somit im Namen einer deutlichen Mehrheit, bei beiden Absätzen von Artikel 34b ihrem Antrag zuzustimmen.
Ganz kurz noch zum Einzelantrag von Siebenthal: Dieser lag der Kommission nicht vor. Ich kann Ihnen deshalb auch keine Kommissionsmeinung wiedergeben. Aufgrund der geführten Diskussionen in der Kommission bei diesem Abschnitt müssen aber Vorbehalte betreffend WTO-Konformität angebracht werden. Selbstverständlich entscheiden aber Sie.
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Le président (Rossini Stéphane, président): La proposition von Siebenthal est compatible avec la proposition de la majorité et aussi avec la proposition de la minorité.
Abstimmung
Abs. 1 - Al. 1
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 156 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 18 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag von Siebenthal ... 124 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 47 Stimmen
(7 Enthaltungen)
Abstimmung
Abs. 2 - Al. 2
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 111 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 66 Stimmen
(1 Enthaltung)
Übrige Bestimmungen angenommen
Les autres dispositions sont adoptées
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 37 Abs. 1bis
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 37 al. 1bis
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 37a
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 180 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 37b; 38 Abs. 1 Einleitung, Bst. b, e; 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 37b; 38 al. 1 introduction, let. b, e; 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 38a
Antrag der Mehrheit
Titel, Einleitung, Abs. 1 Bst. e, f
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abs. 1 Bst. g
g. die Erstellung oder Anschaffung sowie die Wiederinstandstellung von Erschliessungsanlagen, soweit sie für die Bewirtschaftung des Waldes erforderlich sind und auf den Wald als naturnahe Lebensgemeinschaft Rücksicht nehmen;
Abs. 2 Bst. a
a. ... Absatz 1 Buchstaben a, b und d bis g: als globale ...
Antrag der Minderheit
(Schilliger, Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Grunder, Jans, Monnard, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Wasserfallen)
Abs. 1 Bst. g
Streichen
Abs. 2 Bst. a
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 38a
Proposition de la majorité
Titre, introduction, al. 1 let. e, f
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Al. 1 let. g
g. la construction ou l'acquisition ainsi que la remise en état d'équipements de desserte pour autant qu'ils soient indispensables à la gestion de la forêt et qu'ils respectent la forêt en tant que biocénose naturelle;
Al. 2 let. a
a. ... visées à l'alinéa 1 lettres a, b et d à g: sous la forme ...
Proposition de la minorité
(Schilliger, Badran Jacqueline, Chopard-Acklin, Grunder, Jans, Monnard, Nordmann, Nussbaumer, Semadeni, Wasserfallen)
Al. 1 let. g
Biffer
Al. 2 let. a
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Beim letzten Minderheitsantrag, den es zu beraten gilt, geht es um die Frage, ob der Bund bei der Erstellung oder Anschaffung sowie der Wiederinstandstellung von Erschliessungsanlagen, also von Waldstrassen, eine Ausgabenkompetenz erhält oder nicht. Es geht um ein Preisschild mit der Aufschrift von 6 Millionen Franken jährlich.
Ich fange aber nicht mit diesem Antrag der Kommission an, sondern ich beginne mit der Motion Fässler Daniel 15.3282, welche wir in der letzten Sommersession beraten haben. Die Motion trägt den Titel "NFA-Programmvereinbarungen Wald 2016-2019". Es ging also um die Frage, ob im NFA Gelder anders zugeteilt werden sollen. Ziffer 1 dieser Motion lautet: "Die Bundesmittel sind vorübergehend, im Sinn einer vorgezogenen Waldpflegeinvestition, um jährlich 25 Millionen Franken zu erhöhen." Man wollte mit diesem Beitrag eine zusätzliche Investition für die Erschliessungsstrassen des Waldes tätigen. Diese Investition sollte nicht auf der Finanzhoheit der Kantone beruhen, die heute dafür zuständig sind, sondern auf der Finanzhoheit des Bundes. Der Bundesrat beantragte, diese Ziffer 1 der Motion sei abzulehnen. Die Motion wurde in diesem Saal, gemäss dem Antrag des Bundesrates, ohne Zustimmung zu Ziffer 1 und ohne Gegenantrag diskussionslos angenommen. Sie war bei den nichtbestrittenen Vorstössen eingereiht.
Wenige Wochen später hielten wir eine Kommissionssitzung ab. Im Rahmen dieser Sitzung wurde wieder ein entsprechender Antrag eingereicht. Gefordert wurden nur noch 6 Millionen Franken jährlich, dafür aber ohne zeitliche Beschränkung bis zum Jahr 2019.
Bei der Aufgabenaufteilung zwischen dem Bund und den Kantonen im Jahr 2003 wurde beschlossen, dass die Erstellung von Strassen ausserhalb des Schutzgebiets voll zulasten der Kantone geht. Diese Regelung fand damals hier drin vermutlich eine sehr grosse Mehrheit. Jetzt will man mit der von der Mehrheit beantragten Bestimmung diese Zuständigkeit, diese mit dem NFA beschlossene Aufgabenaufteilung wieder aufbrechen. Man will also die Kantone um 6 Millionen Franken entlasten und den Bund mit 6 Millionen belasten.
Natürlich kann man das tun. Wenn die Waldbesitzer - die dann vermutlich einfacher zu Geld kommen als bei den Kantonen, wo man ein bisschen mehr zum Geld schaut - und die Vertreter der Kantone und die Kantonsregierungen hier positiv eingestellt sind und das wollen, begreife ich das. Aber wir können nicht parallel dazu eine Budgetkontrolle und Sparaufträge des Bundesrates verlangen und in die ganze Rechnung des Bundes wieder 6 Millionen Franken mehr aufnehmen.
Die Finanzhoheit ist definiert, sie ist bei den Kantonen; unterstützen Sie bitte meine Minderheit!
Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Auch die grünliberale Fraktion unterstützt diesen Minderheitsantrag. Herr Schilliger hat ausgeführt, es gebe Mehrkosten. Er hat von 6 Millionen Franken gesprochen, in anderen Dokumenten werden auch 8 Millionen prognostiziert, und das für eine umweltpolitisch fragwürdige Aktion. Das Erschliessungsnetz aus Wegen und Strassen im Wald ist nämlich nicht unproblematisch. Bereits heute ist es vielerorts überdimensioniert. Dies gilt insbesondere in Gebieten mit wenig Schutzwald, und genau in diese Gebiete soll jetzt noch zusätzlich Geld fliessen.
In der Kommission wie auch beim Eintreten ist festgehalten worden, dass es sich nicht um einen grossen Ausbau, sondern um eine Optimierung des Strassennetzes handelt. In einem Schreiben, das wir von Waldwirtschaft Schweiz erhalten haben, wird von grossen Waldflächen gesprochen. Das ist, erlauben Sie mir die Bemerkung, masslos übertrieben. Ich bestreite auch, dass es zu grossflächigen Überalterungen des Waldes kommen würde. Der Wald würde nicht kaputtgehen und instabil werden. Ich muss nochmals festhalten, wir sprechen ja vom Nichtschutzwald.
Wie komme ich zu dieser Aussage? Ich halte fest, dass drei Viertel des Zuwachses, des jährlich neu entstehenden Holzes in der Schweiz genutzt werden. Das ist ein beachtlicher Wert, auch wenn er zugegebenermassen noch weiter ausgebaut werden könnte.
Erlauben Sie mir auch ein paar finanzielle Überlegungen. Es gibt eine Studie des Bafu aus dem letzten Jahr. Dort wird für die Erschliessungen ein Investitionsvolumen von rund 77 Millionen Franken ausgewiesen, mit welchem 44 Millionen Franken Einsparungen bei der Holzernte erreicht werden könnten. Es ist also ein klares Verlustgeschäft. Für die Holzernte muss man das nicht machen. Die Holzernte würde, je nach Berechnung, zwischen fünf und sieben Franken pro Kubikmeter vergünstigt oder subventioniert.
Auch die ordnungspolitische Einordnung hat Herr Schilliger mit dem Hinweis auf den NFA bereits gemacht. Bei der Einführung wurden die Zuständigkeiten entflochten. Es wurde festgelegt, dass im Schutzwaldbereich die Verbundaufgabe von Bund und Kantonen geteilt wird. Es wurde aber auch festgelegt, dass ausserhalb des Schutzwaldes die Kantone zuständig sind. Wir haben in der letzten Session lange über eine Anpassung des Finanzausgleichs diskutiert. Ich bitte Sie, nicht heute durch die Hintertür die Verteilung zwischen Bund und Kantonen neu festzusetzen.
Es handelt sich also um eine Ergänzung, welche unsinnig ist, welche wenig bewirkt. Die Mehrnutzung, das ist noch eine weitere Information aus dieser Bafu-Studie, würde lediglich im tiefen einstelligen Bereich sein. Oder kurz zusammengefasst: Wenn das wirtschaftliche Umfeld für das Holz nicht stimmt, dann wird keine bedeutende Mehrnutzung resultieren. Stimmen Sie deshalb der Minderheit zu.
von Siebenthal Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Kollege, sind Sie nicht auch der Meinung, dass nur ein bewirtschafteter Wald eine hohe Biodiversität bringt?
Weibel Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Besten Dank für diese Frage, aber sie hat mit der Erschliessung nur sehr beschränkt zu tun: Die Biodiversität kann sowohl mit Bewirtschaftung als auch ohne Bewirtschaftung hoch sein.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
In Artikel 38a Absatz 1 Buchstabe g werden produktionsseitige Massnahmen gefordert, namentlich Bundesbeiträge, also Subventionen, an die Waldeigentümer in der Höhe von rund 8 Millionen Franken jährlich, und zwar für "die Erstellung oder Anschaffung sowie die Wiederinstandstellung von Erschliessungsanlagen", sprich von Waldstrassen. Nun ist es aber so, dass der Wald bereits heute gut erschlossen ist: Mindestens drei Viertel des Zuwachses werden heute schon geerntet. Der Verbilligungseffekt für die Produktion betrüge rund 5 Prozent. Entstehen würden jedoch, als Gegenstück, höhere Unterhaltskosten, was den Subventionseffekt deutlich abschwächen würde. Der prognostizierte Mehrnutzungseffekt von 1 bis 8 Prozent würde nur bei optimalen Rahmenbedingungen, was die Währung, die Konjunktur und die ausländische, also europäische Minderproduktion anbelangt, eintreten - das heisst gar nicht.
Das verbessert die Situation für die Waldwirtschaft keinesfalls, denn wird durch die erhöhte und subventionierte Erschliessung mehr Holz geerntet, sinkt zwar der Preis, aber nicht genügend, um gegen ausländisches Holz konkurrenzfähig zu sein. Dafür macht der Einzelne weniger Ertrag pro Kubikmeter, weil die Nachfrage durch diese Massnahme ja eben nicht steigt. Deshalb unterstützt die SP klar absatzseitige respektive nachfrageseitige Unterstützungsmassnahmen und nicht produktionsseitige, weil sie effektiver und effizienter sind und der Waldwirtschaft nützen, im Gegensatz zu kostenseitigen Stützungsmassnahmen.
Hinzu kommt: Den ökologischen Schaden durch Störungen wie zusätzliche Strassen gilt es beim Abwägen dieser Massnahmen auch noch zu berücksichtigen. Es ist ja so, dass durch diese Störungen dem Wald gerade wieder geschadet wird, zum Beispiel durch eine massiv höhere Verbissrate im Wald, was die Förster gar nicht mögen. Abgesehen davon haben wir ja auch noch ein Biodiversitätsziel: Wir wollen durch diese Störungen, denen der Wald ohnehin schon genügend ausgesetzt ist, weder Schneehühner noch irgendwelche Wildarten verdrängen.
Der Teufel, den gewisse Leute an die Wand malen, der Wald ginge kaputt, würde man nicht mehr erschliessen, ist bar jeglicher Grundlage. Auch das Argument, dass der Bund die Erschliessung von Schutzwäldern im Rahmen einer Verbundaufgabe auch finanziell unterstützt, lassen wir nicht gelten. Schliesslich besteht am Schutzwald ein klar erhöhtes öffentliches Interesse. Zudem ist der Bund ja dann auch noch in der Pflicht, wenn einmal eben z. B. Lawinenunglücke geschehen. Bei Überschwemmungen, Steinschlägen usw., bei denen der Schutzwald seine Funktion nicht wahrnehmen kann, bei diesen Naturkatastrophen springt der Bund als Entschädiger dann auch ein. Im Übrigen steht es den Kantonen frei, die Erschliessungsstrassen selber zu finanzieren. Das wäre vielleicht gescheiter, als Grosskonzernen kantonale Steuerprivilegien zu verteilen.
Noch ein kleiner Wink an die SVP. Sonst heisst es immer: Das ist Aufgabe der Kantone, da hat der Bund nichts zu suchen. Hier aber kommt man und sagt: "Ja, aber das ist eben doch vielleicht so und man könnte doch, denn die Kantone können nichts machen." Das finde ich also eine schwierige Argumentation.
Aus all diesen Gründen empfiehlt die SP-Fraktion klar, den Minderheitsantrag Schilliger auf Streichung dieser ineffektiven Subventionen zu unterstützen und dafür die absatzseitigen Fördermassnahmen zu steigern.
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Badran, ich habe Sie gestern schon während etwa zwanzig Minuten zu überzeugen versucht. Ich weiss nicht, ob mir das jetzt gelingen wird; ich habe meine Zweifel.
Die Mehrheit der UREK schlägt vor, die Unterstützung für Erschliessungen ausserhalb des Schutzwaldes wieder in das Waldgesetz aufzunehmen, wie dies bereits vor einer unglücklichen Sparübung im Jahr 2003 der Fall war. Wir führen nichts Neues ein, sondern wir kehren zu etwas äusserst Erfolgreichem zurück. Damit würde die gesamte Walderschliessung als integrale Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Waldeigentümerbetrieben gelten, wie sich dies jahrzehntelang bewährt und auch zu optimierten Gesamtlösungen beigetragen hat.
Ein Schutzwald und ein Nichtschutzwald haben eigentlich übergeordnet dieselben Funktionen - mit der Eigenschaft des Schutzwaldes, der noch etwas schützt. Zum Beispiel könnten sich beim Nichtschutzwald unterhalb einer Waldstrasse von einer Länge von vielleicht 800 Metern keine schutzwürdigen Objekte, etwa Häuser, Infrastrukturen, befinden, aber die übrigen Funktionen sind genau die gleichen.
Grosse Waldgebiete sind ungenügend erschlossen. Daraufhin hat Herr Weibel gesagt, er glaube das nicht. Es geht aber nicht darum, Herr Weibel und Frau Badran, dass wir kilometerweise neue Strassen bauen wollen, darum geht es uns nicht. Viele Wege und Strassen im Wald sind heute über 50-jährig; sie stammen aus einer Zeit, als im Wald noch leichtere Fahrzeuge verkehrten. Aber auch hier hat die Technik Einzug gehalten, wir haben heute schwerere, grössere Fahrzeuge. Die Strassen können die Belastung durch diese Fahrzeuge kaum mehr tragen. Sie können mit den heutigen modernen Geräten nicht befahren werden, und sie fallen auch für die Zufahrt für Seilkraneinsätze weg. Dies ist die für den Boden schonendste Holzerntemethode, die es gibt.
Wo sich die Eigentümer die Holzernte aber nicht mehr leisten können, überaltern die Wälder und werden instabil. Instabile Wälder, Herr Forstingenieur Weibel, sind jedoch keine nachhaltigen Wälder. Dies kann auch im Nichtschutzwald letztlich zu Gefahren führen. Deshalb fordern wir dringend, dass sich der Bund an der Sanierung und am Bau von Zubringerstrecken sowie an der Förderung von Seilkraneinsätzen auch ausserhalb des Schutzwaldes wieder beteiligt - das ist nicht neu, er soll sich einfach wieder beteiligen! Laut einer Umfrage des Bafu bei den Kantonen dürfte es sich hier um einen jährlichen Beitrag von etwa 8 Millionen Franken handeln. Es geht dabei - und ich sage das deutlich - nicht um autobahnähnliche Strassenbauten. Die Praxis beweist das Gegenteil.
Weil sich eben Kantone und Waldeigentümer an den Kosten beteiligen müssen, gelangen nur wirtschaftlich ausgewogene, massvolle Anpassungen zur Ausführung. Wir haben das in Plaffeien vor etwa drei Wochen gesehen. Dort gibt es eine Genossenschaft. Dort bezahlt jeder Waldeigentümer pro Hektare 100 Franken pro Jahr - 100 Franken pro Jahr! Die Waldeigentümer beteiligen sich also in hohem Mass. Es werden auch keine Projekte bewilligt, welche die Natur beeinträchtigen oder zusätzlichen Tourismus in den Wald bringen. Waldstrassen sind ja vielfach mit einem Motorfahrzeugverbot belegt. Es geht wirklich nur um eine minimale Basiserschliessung, ganz im Sinne der eingangs erwähnten Verbundaufgabe. Unser Motto heisst: So wenig Waldstrassen wie möglich, aber so viele wie dringend nötig.
Die zentrale Bedeutung dieses Antrages der Mehrheit zeigt sich darin, dass dieses Anliegen von Holzindustrie Schweiz, von den Forstunternehmen, von der Dachorganisation Lignum, von Holzenergie Schweiz, vom Schweizer Bauernverband, von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, von der Forstdirektorenkonferenz und auch von der Kantonsoberförsterkonferenz unterstützt wird. Ich bitte Sie dringend, diesem Anliegen - ich sage es nochmals, es ist nichts Neues, sondern es ist die Rückkehr zur bewährten Praxis, die wir jahrzehntelang bis 2003 hatten - zuzustimmen. Die SVP-Fraktion wird hier geschlossen der Mehrheit folgen.
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Auch die CVP/EVP-Fraktion wird geschlossen dem Antrag der Kommissionsmehrheit zustimmen.
Die Kantone stellen sich nach wie vor auf den Standpunkt, dass es eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen ist, die Finanzierung der Walderschliessung zu alimentieren. Ich komme mir hier in etwa so vor wie in der Rolle des Advokaten der Kantone, die aufgrund der unbestrittenen, umfassenden eidgenössischen Forstgesetzgebung relativ wenig - relativ wenig - eigenen Legiferierungsspielraum haben. Aus diesem Grund ist die Beteiligung des Bundes an den finanziellen Aufwendungen durchaus zu respektieren.
Frau Badran, Sie sind eine profunde Kennerin des eidgenössischen Forstgesetzes. Sie müssen mir doch durchaus zustimmen, wenn ich hier sage, dass es wohl keinen Bereich in der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen gibt, bei dem der Bund so viel vorschreibt und legiferiert, was die Kantone auszuführen haben.
Gerade hier will sich der Bund aus der finanziellen Beteiligung herausnehmen. Die Streichung der Walderschliessung als Fördertatbestand war nicht, wie etwa gesagt wird, eine Folge des NFA. Es war seinerzeit eine einseitige, vom Bund im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 verordnete Massnahme, mit der die Kantone damals nicht einverstanden waren. Im Rahmen einer parlamentarischen Veranstaltung hat die Präsidentin der Forstdirektorenkonferenz, Frau Regierungsrätin Jacqueline de Quattro, sich wie folgt geäussert: "Die Kantone haben wiederholt gefordert, dass die Walderschliessung auch ausserhalb des Schutzwaldes als Fördertatbestand im Bundesgesetz wieder aufzunehmen ist. Im Sinne einer ganzheitlichen, nachhaltigen und integralen Waldpolitik ist das sowohl ökonomisch wie ökologisch sinnvoll. Die Erbringung der ökologischen Waldleistungen erfordert auch eine angepasste Grundinfrastruktur. Allein über die Erträge aus der Holznutzung ist diese nicht mehr sicherzustellen." Frau de Quattro weiss, wovon sie spricht. Als Regierungsrätin des drittgrössten Kantons der Eidgenossenschaft ist sie dort zuständig für die Forstpolitik.
Ich zitiere Frau de Quattro noch einmal, sie hat dann anschliessend argumentiert und begründet und gesagt: "Viele Ziele der Waldpolitik - von der Biodiversität über den Artenschutz und die Erholung bis zur Holznutzung - können künftig nur mehr über eine angepasste Infrastruktur sichergestellt werden. Dabei sprechen wir nicht von einer optimierten, sondern von einer angepassten und ganz sicher nicht von einer maximierten Infrastruktur."
Ich möchte Sie bitten, dieser profunden Kennerin und Präsidentin der Forstdirektorenkonferenz, der freisinnigen Regierungsrätin aus dem Kanton Waadt, Folge zu leisten.
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Lieber Kollege Ruedi Lustenberger, nur eine kleine Frage: Wird die von Ihnen genannte Regierungsrätin mit dieser neuen Regelung in ihrem Kanton finanziell entlastet, oder wird sie nicht entlastet?
Lustenberger Ruedi · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP-EVP
Eine Regierungsrätin wird überhaupt nie entlastet; höchstens der Kanton wäre entlastet. (Heiterkeit)
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
In einem Wahljahr ist es wahrscheinlich schwierig, dass Sie nicht zuerst Ihr Elektorat und damit Ihre Kantone und deren Bürgerinnen und Bürger vor Augen haben. Aber Sie weichen mit dem Antrag der Mehrheit, wenn Sie ihm folgen, klar den NFA auf.
Herr Nationalrat Lustenberger, es ist eben gerade nicht so, dass wir hier einen Rechtszustand verändern. Vielmehr haben wir seit 13 Jahren diese Aufteilung: ausserhalb des Schutzwaldes die Kantone und innerhalb des Schutzwaldes der Bund. Herr Nationalrat Binder, das ist so, das ist nicht etwas Neues, das ist seit 13 Jahren so. Das Parlament hat dem damals im Rahmen des Entlastungsprogramms zugestimmt - Sie, Sie waren damals auch dabei, auch Herr Binder war dabei! Das ist so. Beim Finanzausgleich hat das Parlament ein zweites Mal gesagt: Wir wollen so wenig Verbundaufgaben wie möglich, wir machen eine effiziente Aufteilung; wer zahlt, befiehlt. Und wir haben festgelegt, wer befiehlt und wer somit auch verantwortlich ist.
Zu den Effizienzgewinnen: Der NFA ist ja im Parlament ansonsten ein Gegenstand, den Sie äusserst strikte verteidigen, wenn ich an die Diskussionen in der letzten Session und an die Forderungen der Geberkantone erinnern darf. Weshalb soll das jetzt hier nicht gelten? Weshalb soll hier plötzlich dieser seit 13 Jahren zweimal vom Parlament bestätigte Grundsatz nicht mehr gelten? Sie sagen zudem, es gehe nicht um so viel Geld. Ja, aber weshalb setzen das dann die Kantone nicht um? Sie sagen, es gehe nur um ein paar Millionen Franken, und die Kantone seien zuständig. Also sorry, Sie reden von 6 bis 8 Millionen Franken, und das vermögen unsere Kantone doch umzusetzen, wenn es wirklich so günstig wäre. Das ist deren Aufgabe! Wenn sie es nicht tun, dann müssen dort die kantonalen Parlamente halt tätig werden. Wir haben mit den Kantonen im Bereich Wald ja auch Programmvereinbarungen, das heisst, der Bund gibt den Kantonen via diese Programmvereinbarungen Mittel für die Erfüllung der Aufgaben; diese stehen ihnen gemäss Waldgesetz zu. Die GPK kontrolliert das auch, und wir bezahlen im Moment für diese Programme jährlich 100 bis 140 Millionen Franken an die Kantone in Form von Bundesbeiträgen. 20 Millionen Franken gehen alleine an den Kanton Graubünden, weil es dort einen grossen Waldbestand gibt. Das ist richtig so. Danach sind die Kantone zuständig, mit diesem Geld die ihnen per Gesetz übertragenen Aufgaben zu erledigen.
Wir haben also keine materielle Differenz, das haben einige von Ihnen richtig gesagt. Ausserhalb des Schutzwaldes spielen die Erschliessungsstrassen eine wichtige Rolle, das ist völlig unbestritten. Bedenken Sie, in gebirgigen Regionen braucht es Seilkräne, um das Holz aus dem Wald zu holen. Wenn die Forstwirtschaft dann für den Abtransport schwere Maschinen einsetzt, braucht es entsprechend robuste Strassen.
Ich bin damit völlig einverstanden, aber es ändert nichts an der Tatsache, dass wir eine klare Zuteilung haben, die festlegt, wer wofür zuständig ist. Dass die Forstdirektoren versuchen, dem Bund wieder etwas anzuhängen, ist ja verständlich. Wenn ich Forstdirektorin wäre, würde ich mich auch dafür einsetzen, dass mein Budget entlastet und dasjenige des Bundes belastet würde. Sie weichen damit aber den NFA auf, und davor möchte ich schon warnen. Es geht wirklich nicht um die Millionen, die es schlussendlich ausmachen wird. Die Spielregeln wurden zweimal festgelegt und vom Parlament zweimal bestätigt. Ich sehe keinen vernünftigen Grund, aus dem der NFA hier jetzt nicht mehr gelten und der Bund die Finanzierung übernehmen sollte, womit die Kantone entlastet würden.
Wenn Sie der Meinung sind, bei den Erschliessungsanlagen ausserhalb des Schutzwaldes sei etwas nicht in Ordnung, dann sprechen Sie bitte bei den Kantonen vor und fragen Sie dort, weshalb das Geld nicht korrekt eingesetzt werde, weshalb die Strassen den Bedürfnissen nicht genügten.
Ich habe in meiner Region, im Freiamt - das ist im Mittelland -, auch noch nachgefragt. Bei uns haben sich die Gemeinden so organisiert, dass sie genau wissen, in welchen Gebieten geholzt werden wird, und dann stellen sie jeweils die inner- und ausserhalb gelegenen Erschliessungsstrassen in Ordnung und sparen damit Geld. Man muss ja nicht zu jedem Zeitpunkt alle Erschliessungsstrassen überall auf einem Topniveau halten. Auch hier kann man mit einer guten Organisation, mit einer guten Zusammenarbeit Geld sparen. Niemand bestreitet, dass die Walderschliessung - mit Einsatz von Seilkränen usw. - wichtig ist, um die Nutzung des Holzes stärken zu können. Aber es geht hier wirklich um die Frage, wer der Zahler ist. Zahler sind hier eben die Kantone, die das organisieren und seit 13 Jahren unter ihren Fittichen haben. Deshalb empfehle ich Ihnen hier wirklich, NFA-treu zu sein und das jetzt nicht dem Bund anzuhängen, nur weil wir in einem Wahljahr sind und weil das schön wäre.
Binder Max · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, macht es aus Ihrer Sicht Sinn, auf der gleichen Strasse unterschiedliche Zuständigkeiten zu haben?
Leuthard Doris · BR-F · Bundesrat · Aargau
Das ist so entschieden, und weil der Bund, wie ich gesagt habe, mit den Programmvereinbarungen die Bundesbeiträge an die Kantone überweist, ist das in der Umsetzung nachher unproblematisch.
Semadeni Silva · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Vista l'ora avanzata, la faremo particolarmente corta.
La commissione ha deciso, con 12 voti contro 11 e 1 astensione, di non seguire il Consiglio federale e il Consiglio degli Stati e propone di cambiare le regole stabilite nella perequazione finanziaria fin dal 2008.
Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP
Angesichts der sehr fortgeschrittenen Zeit beschränke ich mich ebenfalls darauf, Ihnen das Resultat der Kommissionsberatung bekanntzugeben, und verzichte auf materielle Ausführungen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Mehrheit zu folgen und die Fassung des Ständerates abzulehnen.
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Titel, Einleitung, Abs. 1 Bst. e, f - Titre, introduction, al. 1 let. e, f
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Abstimmung
Abs. 1 Bst. f - Al. 1 let. f
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 178 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Abstimmung
Abs. 1 Bst. g - Al. 1 let. g
Le président (Rossini Stéphane, président): Le vote vaut également pour l'alinéa 2 lettre a.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 100 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 71 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Abstimmung
Ausgabenbremse - Frein aux dépenses
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Ausgabe ... 163 Stimmen
Dagegen ... 6 Stimmen
(6 Enthaltungen)
Das qualifizierte Mehr ist erreicht
La majorité qualifiée est acquise
Abs. 2 Bst. a - Al. 2 let. a
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Art. 39 Abs. 3; 46 Abs. 3, 4; 47; 48a; 49 Abs. 1bis, 3; 50a; 51 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 39 al. 3; 46 al. 3, 4; 47; 48a; 49 al. 1bis, 3; 50a; 51 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 56 Abs. 3
Antrag der Kommission
Die Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer, die Holzerntearbeiten im Wald ausführen, sind bis fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes von der Pflicht gemäss Artikel 21a Absatz 1 befreit, wonach sie nachzuweisen haben, dass die eingesetzten Arbeitskräfte über eine vom Bund anerkannte Ausbildung verfügen.
Antrag Vogler
Streichen
Schriftliche Begründung
Die Übergangsbestimmung von Artikel 56 Absatz 3 bezieht sich auf Artikel 21a des Waldgesetzes. Falls der Rat gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit Artikel 21a streicht, wird Artikel 56 Absatz 3 gegenstandslos und muss gestrichen werden.
Art. 56 al. 3
Proposition de la commission
Les mandataires qui exécutent des travaux de récolte de bois en forêt sont exemptés pendant cinq ans à compter de l'entrée en vigueur de la présente loi de l'obligation de justifier que les personnes engagées possèdent une formation reconnue par la Confédération, selon l'article 21a alinéa 1.
Proposition Vogler
Biffer
Vogler Karl · Mit-M · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP
Sie haben heute Artikel 21a gestrichen. Die logische Folge davon ist, dass Sie die Übergangsbestimmung von Artikel 56 Absatz 3 ebenfalls streichen; sie bezieht sich nämlich unmittelbar auf Artikel 21a. Die Übergangsbestimmung wird mit der Streichung von Artikel 21a gegenstandslos. Mit meinem Einzelantrag beantrage ich die entsprechende Streichung. Ich ersuche Sie, diesem Antrag zuzustimmen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Vogler ... 175 Stimmen
Für den Antrag der Kommission ... 2 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Rossini Stéphane · P-M · Nationalrat · Wallis · Sozialdemokratische Fraktion
Ziff. II, III
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. II, III
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Änderung anderer Erlasse
Abrogation et modification d'autres actes
Ziff. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 178 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté