02.016
Geschäftsbericht des Bundesrates 2001
Béguelin Michel · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Je commence par un rappel. Avec la nouvelle constitution, en particulier par son article 170, les commissions de contrôle - Commissions des finances et Commissions de gestion - ont vu leur rôle prendre, heureusement, une dimension plus dynamique. Il ne s'agit plus de constater a posteriori, il s'agit d'évaluer l'action du gouvernement en permanence, d'un oeil critique - critique dans le sens constructif du terme, c'est-à-dire pour améliorer les choses, pour éviter de commettre les mêmes erreurs.
Dans cet esprit, je vous propose d'aborder avec M. Villiger, président de la Confédération, les questions de principe transversales ou particulièrement sensibles. Bien entendu, la commission a dialogué avec chacun des sept conseillers fédéraux à propos de la marche de leur département. Le rapport écrit vous donne tous les détails.
Nous en avons extrait les thèmes d'actualité ou d'intérêt particulier suivants. Tout d'abord, évidemment, l'évolution du dossier Swissair, que nous suivons depuis le 10 octobre 2001 - M. Stadler fera rapport à ce propos. Il abordera également la question des coûts de la santé par le rapport que nous avons fait sur la planification hospitalière ainsi que l'effet du TarMed. On touche ainsi à la question des relations entre Confédération et cantons à propos des coûts de la santé. Un autre thème, la sécurité de l'Etat et la sécurité des informations. C'est M. Wicki, président de la Délégation de sécurité, qui en parlera. Ensuite, nous ferons, avec M. Lauri, le bilan parlementaire des offices gérés par mandat de prestations. Comme vous le savez, nous sommes à la fin de la phase d'étude pilote et nous sommes à l'heure du bilan.
Ensuite, Mme Langenberger abordera les suites du 11 septembre au niveau des relations internationales ainsi que la question de RUAG. Pour finir, M. Briner évoquera des questions de principe à propos du Fonds monétaire international, ainsi que la lutte contre le blanchiment d'argent.
Après ces cinq exposés, je reprendrai la parole pour présenter les raisons du renvoi du rapport de gestion des CFF et de la Poste ainsi que pour vous proposer une synthèse générale et quelques conclusions quant à la gestion du gouvernement fédéral.
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion
Ich informiere gerne über diese zwei Punkte. Ich komme zur Untersuchung des Falles Swissair. Beim UVEK hat unsere Subkommission am 10. Oktober eine Untersuchung zur Frage der Bundesaufsicht eröffnet. Dies war und ist natürlich auch heute noch der Schwerpunkt der Arbeiten unserer Subkommission. Sie haben mich beauftragt, hier kurz einen Zwischenbericht zu erstatten. Da die Untersuchung noch andauert, muss ich all jene enttäuschen, die heute irgendeine Wertung oder Kommentierung irgendeiner Aussage erwarten. Auch unser Rat wird allenfalls mit der Frage der Einsetzung einer PUK konfrontiert sein. Meine Information soll Ihnen dazu dienen, sich auch zu dieser Frage eine Meinung zu bilden.
Wenige Tage nach der Herbstsession hat unsere Subkommission die Untersuchung eröffnet. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass gerade anlässlich der Swissair-Debatte in der Novembersession in diesem Rat mehrmals die Frage der Wahrnehmung der Aufsicht durch das Bazl aufgeworfen wurde. Es gehört nach unserer Ansicht zu den ureigenen Aufgaben einer GPK, die Oberaufsicht über den Bundesrat und die Bundesverwaltung wahrzunehmen. Als Erstes stellt sich auch hier immer wieder die Frage nach dem Untersuchungsgegenstand. Unter dem Gesichtspunkt der Aufsicht und Rolle des Bundes rund um die Vorkommnisse um die Swissair gibt es für die parlamentarische Oberaufsicht drei Anknüpfungspunkte:
1. Es geht einmal um die Frage der Wahrnehmung der Aufsicht gemäss dem Luftfahrtgesetz und der Luftfahrtverordnung durch das Bazl.
2. Es geht um die Wahrnehmung der Aktionärsrechte durch den Bund.
3. Es geht um die Frage des Krisenmanagements des Bundes im Vorfeld, während und nach dem Grounding vom 2. Oktober 2001 und in diesem Zusammenhang auch um das Thema der Früherkennung durch den Bundesrat und die Bundesverwaltung.
Wenn Sie nun den Entwurf zum Bundesbeschluss des Büros des Nationalrates zur Einsetzung einer PUK konsultieren, sehen Sie, dass der Untersuchungsgegenstand weitgehend mit jenem der beantragten PUK deckungsgleich ist. Im Zusammenhang mit der Aufsicht durch das Bazl stehen u. a. folgende Fragen im Vordergrund: Es geht einmal um die Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit anlässlich der Erteilung und der Erneuerung einer Betriebsbewilligung nach dem Luftfahrtgesetz und der Luftfahrtverordnung. Es geht aber auch um die Instrumente, um die Mittel und Ressourcen des Bazl bei der Wahrnehmung der Aufsicht. Es geht um die Wahrnehmung der Auskunfts- und Meldepflichten der entsprechenden Luftfahrtunternehmen gegenüber dem Bazl. Es geht auch um die Kontrolle des Bazl bei der Swissair. Unsere Untersuchung haben wir aber ganz klar von der Untersuchung abgegrenzt, die unter der Federführung des Sachwalters läuft; dies muss ich hier unterstreichen. Ich denke in diesem Zusammenhang insbesondere an die Frage der Verantwortlichkeit der Gesellschaftsorgane.
Welches sind die bisher eingeleiteten Untersuchungsschritte und -massnahmen? Wir haben eine ganze Reihe von Anhörungen durchgeführt, so mit dem Direktor des Bazl und dem Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, mit dem Generalsekretär des UVEK, einer Delegation der SAir Group, einer Delegation der CS, einer Delegation der UBS und auch mit Bundespräsident Villiger. Es stehen im Verlaufe dieses Monats noch einzelne Anhörungen an. Die Frage der Aufsicht des Bazl ist sehr komplex. Deshalb haben wir in diesem Zusammenhang ein Expertengutachten in Auftrag gegeben.
Das Expertengutachten soll die Aufsichtspflichten aufzeigen, die das Bazl aufgrund der gesetzlichen Vorschriften erfüllen musste, damit zugunsten eines Unternehmens eine Betriebsbewilligung oder eine Streckenkonzession erteilt oder erneuert werden konnte. Es soll auch geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen Betriebsbewilligungen und Streckenkonzessionen entzogen werden können. In diesem Zusammenhang hat auch eine Beurteilung zu erfolgen, ob und wie das Bazl und das UVEK ihre gesetzlichen Pflichten generell erfüllt haben. Insbesondere ist zu prüfen, ob das Bazl seine Pflichten im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Swissair zwischen Dezember 2000 und Oktober 2001 erfüllt hat.
Die Experten haben im Weiteren aufzuzeigen, ob das Bazl organisatorisch und personalmässig in der Lage war und ist, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, und ob es in der Lage ist, diese gemäss der in der Schweiz seit dem 1. Juni 2002 geltende EG-Verordnung 2407/92 zu erfüllen. Wir erwarten auch, dass ein Vergleich der Personalsituation mit anderen, vergleichbaren Bewilligungsbehörden anderer Länder angestellt wird.
Dies ist nur die allgemeine Umschreibung des Auftrages, der natürlich in viele Einzelfragen aufgegliedert wurde. Das Expertengutachten wird unserer Subkommission im Laufe des Sommers abgeliefert werden. Neben der Sichtung umfangreicher Akten haben wir natürlich auch mit dem Sachwalter eine Absprache bezüglich Koordination getroffen. Wir werden uns bemühen, diese Koordination auch in Zukunft sicherzustellen. Das Ergebnis der Abklärungen des Sachwalters wird voraussichtlich erst im Laufe des Herbsts veröffentlicht werden.
Schliesslich werden wir auch immer wieder mit der Frage konfrontiert, worin die unterschiedlichen Kompetenzen einer GPK und einer PUK liegen. Dies ergibt sich aus dem Geschäftsverkehrsgesetz: Der einzige Unterschied liegt darin, dass die GPK keine Beamten und Privatpersonen als Zeugen einvernehmen kann. Dies kann aber eine PUK. Diese Möglichkeit steht aber beispielsweise auch der GPK-Delegation offen. Sollte somit eine Zeugeneinvernahme allenfalls einmal notwendig sein, könnte sich die GPK durchaus auch des Instrumentes der GPK-Delegation bedienen.
Wie sieht nun der Zeitplan aus? Ich konnte vor einer Woche dem Büro des Ständerates auch einen detaillierten Zeitplan für den Abschluss unserer Untersuchungen vorlegen. Folgende Eckwerte dürften für Sie von Interesse sein: In der ersten Woche der Herbstsession soll der Bericht durch das Plenum der GPK verabschiedet werden, und in der dritten Woche der Herbstsession kann die Behandlung des Berichtes hier im Rat erfolgen. So weit eine kurze Information zum Stand der Untersuchungen in Sachen Swissair.
Ich komme damit zum zweiten Bereich, zur Inspektion KVG: Im vergangenen Jahr hat sich unsere Subkommission auch mit dem KVG befasst. Wir führten eine Untersuchung zu den Handlungsspielräumen des Bundes bei der Umsetzung des Kostendämpfungszieles durch. Am Beispiel der bundesrätlichen Rechtsprechung zur Spitalplanung und am Beispiel des Einzelleistungstarifes TarMed haben wir überprüft, ob und wie die Träger des Bundes ihre Handlungsmöglichkeiten wahrnehmen und welche Auswirkungen ihre Aktivitäten bezüglich des Kostendämpfungszieles haben. Der entsprechende Bericht der GPK wurde Ihnen zugestellt. Erlauben Sie mir, folgende Bemerkungen daraus herauszugreifen:
Wenn wir das KVG durchkämmen, stellen wir fest, dass es sage und schreibe 44 Massnahmen gibt, die unter dem Stichwort der Kostendämpfung irgendeine Relevanz haben. Wir haben in unserer Untersuchung die bereits erwähnten zwei Massnahmen herausgegriffen. Bei der Auswahl dieser Massnahmen haben wir einmal darauf geschaut, dass sie politisch von Bedeutung sind und dass es keine Doppelspurigkeiten zu den KVG-Wirkungsanalysen des Bundesamtes für Sozialversicherung gibt. Der Beilage zu unserem Bericht konnten Sie entnehmen, dass es rund 30 Wirkungsanalysen zum KVG gibt. Ich hoffe, dass sich alle diese Wirkungsanalysen zu Gemüte führen und die entsprechenden Folgerungen daraus ziehen. Bei der Untersuchung der Rechtsprechung des Bundesrates zur Spitalplanung haben wir einmal festgestellt, dass der so genannte Hund auch im Gesetz selber begraben liegt, denn teilweise werden von den Akteuren im Gesundheitswesen auch falsche Anreize des Gesetzes durchgesetzt. Wir haben darauf zu achten, dass auf der Ebene der Gesetzgebung solche Fehlprogrammierungen und die anschliessenden Vollzugsprobleme vermieden werden können. Deshalb sind nach unserer Beurteilung bei so komplexen Gesetzgebungsvorlagen auch prospektive Evaluationen notwendig. Denn bei der Einführung von kostendämpfenden Massnahmen hat man sich zu wenig Rechenschaft über die Funktionsweise, die Wirkungsmechanismen und die Folgewirkungen von solchen Massnahmen gegeben.
Wenn wir die Rechtsprechung des Bundesrates nur unter formalem Gesichtspunkt betrachten, so ist diese durchaus kohärent, aber sie sendet widersprüchliche politische Signale aus. Die GPK findet, dass mit der Übertragung der bundesrätlichen Rechtsprechung an das Bundesverwaltungsgericht dem Bundesrat erlaubt wird, in Zukunft verstärkt auch politisch zu agieren. Das KVG schreibt keine Planungsmethode vor; es lässt auch wichtige Begriffe, z. B. bedarfsgerechte Planung, offen. Die Zurückhaltung des Bundesrates bei der Bereitstellung von Planungsvorgaben hat bei den Kantonen Verunsicherung ausgelöst. Es fehlte eine politische Führung mit der Vorgabe eindeutiger Planungs- und Zulassungskriterien. Aufgrund der einzelnen Beschwerden hat der Bundesrat fallbezogene Einzelentscheide getroffen. Dies hat eine Vereinheitlichung der Planungskriterien und die Harmonisierung unter den Kantonen erschwert. Die einzelnen Kantone sind bis heute isolierte Planungsregionen geblieben. Auch dieser Punkt widerspricht klar dem Kostendämpfungsziel. Nach Ansicht der GPK braucht es zusätzliche Anreize für eine stärkere interkantonale Planung.
Der Bundesrat hat mit seiner Rechtsprechung auch die falschen Anreize, die das KVG enthält, durchgesetzt. So erweist sich doch beispielsweise die Rechtsprechung des Bundesrates, Halbprivat- und Privatabteilungen einen Rechtsanspruch auf einen Listenplatz zuzusprechen, eindeutig als kostentreibender Faktor. Das Beispiel der Zürcher Spitalliste hat uns noch einen weiteren Punkt verdeutlicht. Die Kapazitätsplanung ist nämlich nicht das adäquate Instrument zur Erreichung des Kostendämpfungsziels.
Massgebend für die Kosten sind primär die erbrachten Leistungen und weniger die vorhandenen Kapazitäten. Im Fall von Zürich hat der Bundesrat nämlich eine sehr restriktive Spitalliste gestützt, die eine beträchtliche Bettenreduktion zur Folge hatte. Trotz dieser restriktiven Liste sind auch in Zürich die Gesundheitsausgaben seit 1998 weiterhin stark angestiegen. Eine Kapazitätsplanung begünstigt nämlich auch unerwünschte Verlagerungswirkungen: So können Leistungen z. B. vom stationären in den ambulanten Bereich verschoben werden, abgebaute Betten in öffentlichen Spitälern können durch private Anbieter kompensiert werden usw. Nach Ansicht der GPK ist deshalb der Übergang zur Leistungsplanung vorzubereiten.
Auch die Analyse des TarMed hat einige interessante Punkte zutage gefördert; Sie können diese dem Bericht der GPK entnehmen. Sicher trägt TarMed etwas zur Transparenz bei. Ob ein entsprechender Beitrag im Sinne der Kostendämpfung erwartet werden kann, wird sich noch erweisen müssen, denn neuere Untersuchungen belegen, dass Einzelleistungstarife auch Anreize zur Leistungserbringung und damit zur Mengenausweitung in sich tragen. Jetzt läuft in den Kantonen im Zusammenhang mit dem TarMed eine Gewaltsübung an. Eine Beschwerdeflut kann nicht ausgeschlossen werden. Es gibt sogar Stellen, die bereits heute von Notrecht sprechen, das notwendig werde.
Drei Punkte im Zusammenhang mit unserer Untersuchung möchte ich noch festhalten:
1. Es hat sich gezeigt, dass das KVG dem Bund in vielen Fällen nur indirekte Einflussmöglichkeiten auf die Kostendämpfung gibt.
2. Beide vertieften Studien zeigen, dass der Bund sich tendenziell auf eine formelle Rolle beschränkt und weitgehend darauf verzichtet hat, inhaltliche Vorgaben zu geben.
3. Vom Bund sind vermehrt Rahmenbedingungen gefragt, die das Handeln der verschiedenen Akteure stärker auf das Kostendämpfungsziel ausrichten.
Mit unserer Untersuchung wollten wir einen Beitrag zur Auslegeordnung zum KVG leisten, damit auch künftig ein gutes KVG gestaltet werden kann. Der Bundesrat hat in seiner Klausurtagung vom Mai die Patentlösung zur Kostenexplosion im Gesundheitswesen anscheinend auch noch nicht gefunden. Auch bei den angekündigten Volksinitiativen und bei anderen Stellungnahmen konnte ich noch keine Patentlösung erkennen. Auf dem Tisch liegen als Themenbereiche u. a. die Einführung der monistischen Spitalfinanzierung und in diesem Zusammenhang auch der entsprechende Zeitplan, die Frage der Abschaffung des Kontrahierungszwangs, die vermehrte Kostentransparenz, die Medikamentenkosten und die vordringliche interkantonale Planung. Beim KVG haben wir eine Vielzahl von Akteuren: den Bund, die Kantone, die Krankenversicherer und die Leistungserbringer. Dieses "Operationsteam" operiert etwas unkoordiniert an der Kostenexplosion im Gesundheitswesen herum. Dass bei einer so unkoordinierten Operation der Patient "Gesundheitswesen" fast stirbt, muss keinen verwundern. Die Bevölkerung erwartet aber nur eines, nämlich dass diese Akteure sich jetzt wirklich zusammenraufen und nicht lediglich einen Eiterbeutel aufschneiden, sondern ihr Handeln konzentriert auf das Kostendämpfungsziel ausrichten. Denn der Patient Gesundheitswesen bedarf nun einer Wurzelbehandlung und nicht lediglich einer Symptombekämpfung. Diese Botschaft geht an den Bund, aber auch an die Kantone; sie geht an die Kassen, aber auch an die Leistungserbringer.
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Zum Staatsschutz und den Nachrichtendiensten: Die parlamentarische Kontrolle über die Nachrichtendienste und die Tätigkeit im Bereich des Staatsschutzes obliegt der Geschäftsprüfungsdelegation. Daher untersucht sie die Beziehungen, welche der beim VBS angesiedelte strategische Nachrichtendienst und der zum EJPD gehörende Dienst für Analyse und Prävention mit ausländischen Diensten pflegen. Zurzeit arbeitet der strategische Nachrichtendienst mit den Diensten von über 20 Staaten zusammen. Beim Dienst für Analyse und Prävention sind es rund 60 ausländische Sicherheitsbehörden sowie multilaterale Organisationen, mit denen zusammengearbeitet wird. Der Delegation wurde die vollständige Liste dieser Auslandkontakte unterbreitet.
Heute ist die Aufnahme jeglicher neuer Auslandkontakte vom Bundesrat zu genehmigen. Diese Zuständigkeit des Bundesrates gilt, seit nun die neue Nachrichtendienstverordnung und das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) in Kraft getreten sind. Vorher wurden diese Kontakte im Allgemeinen vom Departementschef genehmigt oder waren dem Ermessen der Dienstchefs anheim gestellt. Die politische Kontrolle liegt heute klar beim Bundesrat.
Angesichts der Probleme, welche gewisse Kontakte in der Vergangenheit gestellt haben oder auch in Zukunft noch stellen können, hat die Geschäftsprüfungsdelegation den Bundesrat ersucht, regelmässig eine politische Gesamtwürdigung der Länder und Dienste vorzunehmen, mit denen die schweizerischen Nachrichtendienste Kontakt pflegen. Zudem haben wir vom Bundesrat verlangt, dass er jeweils von sich aus über neue Kontaktaufnahmen informiert sowie über sämtliche neuen formellen und informellen Informationsaustauschabkommen orientiert, welche der strategische Nachrichtendienst und der Dienst für Analyse und Prävention mit ausländischen Organen abgeschlossen haben.
Die Anschläge vom 11. September 2001 und deren Folgen waren in der Geschäftsprüfungsdelegation wiederholt ein Thema. Im Nachgang zum 11. September liess sich die Delegation von den Staatsschutzorganen des Bundes regelmässig über die Sicherheitslage orientieren. Zur Sprache kamen so auch die vom Bund zur Bekämpfung des Terrorismus zu treffenden Massnahmen. Die Delegation diskutierte insbesondere mit dem EJPD über die Bedingungen zur Durchführung eines Verbotes der Terroristenorganisation Al-Kaida in der Schweiz. Diese Massnahmen stützen sich direkt auf die Bundesverfassung. Das am 3. November 2001 getroffene Verbot gilt nicht nur für den gesamten Tätigkeitsbereich der Al-Kaida, sondern bezieht sich auch auf Tarn- und auf Nachfolgegruppierungen sowie Organisationen und Gruppierungen, die in Führung, Zielsetzung und Mittel mit der Al-Kaida übereinstimmen.
Mit dem Erlass vom 7. November 2001 hat der Bundesrat zudem auch Massnahmen getroffen, welche die Auskunftspflicht der Behörden und Organisationen erweitert, und zwar derjenigen Organisationen und Behörden, welche öffentliche Aufgaben erfüllen. Damit will man eine verbesserte Präventivinformation über den internationalen Terrorismus erhalten.
Wir begrüssen es, dass diese Vorschriften über die erweiterte Auskunftspflicht und das erweiterte Melderecht bis Ende dieses Jahres befristet sind. Die Delegation wird die Umsetzung dieser Sondermassnahmen aufmerksam verfolgen. Vor allem wird sie sich vergewissern, dass die individuellen Rechte dadurch nicht unverhältnismässig beeinträchtigt werden. Das EJPD hat daher der Delegation bis Ende 2002 über diese Massnahmen Bericht zu erstatten.
Quasi ein Dauerthema waren und bleiben auch weiterhin die elektronischen Aufklärungssysteme der Armee, Stichworte Satos/Onyx. Vor allem befasste sich die Delegation eingehend mit den Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle über diese Art der Aufklärungstätigkeit.
Ich möchte hier erwähnen, dass diese Kontrolle insbesondere sicherzustellen hat, dass sich jede Aufklärungstätigkeit auf einen ausdrücklichen schriftlichen Auftrag stützt, dass die Aufklärung nur mit dem Ausland zusammenhängende sicherheitspolitische Fragen betrifft, dass das Fernmeldegeheimnis gewahrt bleibt und dass schliesslich keine landesinternen Kommunikationsdaten abgefangen werden.
Die Delegation wird den Geschäftsprüfungskommissionen zur ganzen Frage noch im Laufe dieses Jahres einen Bericht vorlegen. Der Bundesrat seinerseits wird die Tätigkeit der elektronischen Aufklärung in einer Verordnung zu regeln haben. Die entsprechenden Arbeiten, so sicherte uns der Bundesrat zu, sind zurzeit in der Verwaltung im Gange.
Zu Informationsschutz und Informationssicherheit sowie zum Schutz sensibler Daten in der Bundesverwaltung: Im Bericht über die Erarbeitung und Verbreitung des elektronischen Behelfs für den Generalstabsdienst hatte die Geschäftsprüfungsdelegation im Jahre 1997 Empfehlungen über den Informationsschutz und die Informationssicherheit abgegeben. Sie hat inzwischen die Massnahmen überprüft, welche der Bundesrat als Folge dieser Empfehlungen erlassen hat. Die Delegation stellte fest, dass in den Bereichen Informationsschutz und Informationssicherheit nach wie vor ungelöste Probleme vorhanden sind, und sie unterbreitete dieses Thema der Gesamt-GPK. Im Rahmen des Geschäftsberichtes des Bundesrates haben sich in der Folge die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte eingehend mit dem Querschnittthema Informatik- und Informationssicherheit in allen Departementen auseinander gesetzt und auch den Vorsteherinnen und Vorstehern der einzelnen Departemente sowie der Bundeskanzlerin die entsprechenden Fragen gestellt. Aus den Diskussionen und Analysen ergibt sich unter anderem Folgendes: Laut Geschäftsbericht des Bundesrates 2001 bestehen noch Schwachstellen bei Nove-it.
Die GPK ging diesem Problem nach. Der Bundesrat hat Ende 2001 den Informatikausschuss des Bundesrates gebildet. Ein professionelles "change management" wurde eingerichtet, und das Controlling-Programm ausgebaut. Die Prozesse wurden vereinfacht und gestrafft.
Nove-it soll dem Bund eine wirksamere Informatik bringen, und dies in einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis. Die Leistungen werden mess- und vergleichbarer. Dies hat aber zur Folge, dass viele Akteure in den Departementen und Ämtern an Autonomie verlieren, die Informatikchefs an Einfluss- und Entscheidungsbefugnis. Die Belastung bei der Umstellung war und ist gross. Der Aufwand für Information und für den Einbezug der Betroffenen wurde zu Beginn klar unterschätzt.
Uns wurde dargelegt, dass durch die Zentralisierung im Rahmen von Nove-it die Anfälligkeit hinsichtlich der Sicherheit erheblich gestiegen ist. So stellten sich durch die Zusammenlegung von Informatiksystemen auch Probleme der Verantwortlichkeiten: Sehr oft sind die Verantwortungen nicht mehr klar. Wie uns die Bundeskanzlerin versicherte, ist die Informationssicherheit mit der strategischen Führungsausbildung auch für die ganze Bundesverwaltung thematisiert worden. In der Bundeskanzlei selbst überprüft eine Arbeitsgruppe alle Informationssysteme der Bundeskanzlei; sie eruiert die Schwachstellen und leitet die nötigen Massnahmen in die Wege.
Im Übrigen hat der Bundesrat Ende September 2001 beschlossen, dass Sicherheitsprojekte gegenüber anderen Vorhaben zu priorisieren seien, dies nach dem Grundsatz: nicht neue Vorgaben, sondern eine konsequente Umsetzung der Beschlüsse des Bundesrates in den Departementen schafft mehr Sicherheit.
Ein anderes Problem im Zusammenhang mit der Informatiksicherheit zeigte sich in der Frage der physischen Sicherheit, also in der Frage, wie die Daten auf den verschiedenen Datensystemen gespeichert werden sollen. Die Langzeitarchivierung ist offensichtlich ein Problem, und dies nicht nur in der Schweiz, sondern international. Grosse Disketten aus dem Jahre 1980 können heute nicht mehr gelesen werden, das Gleiche gilt für Bänder. Es ist sehr teuer, Informationen längerfristig elektronisch zu erhalten. So besteht die Gefahr, dass CD nach etwa zehn Jahren einzelne Daten verlieren. Eine vom Bundesarchiv geleitete Arbeitsgruppe sucht nach einer vernünftigen Lösung zur Sicherung von Daten über grössere Zeiträume. Hinsichtlich der Netzwerke mit den Vertretungen im Ausland wurde uns versichert, dass der Sicherheitsstandard bei den Verbindungen dieser Netzwerke sehr hoch ist.
Zur Informatiksicherheit kann daher abschliessend gesagt werden, dass sich die Departementsspitzen der sich in diesem Zusammenhang ergebenden Probleme bewusst sind und auch Massnahmen ergriffen haben. Die Vernetzung mit Stellen ausserhalb der Bundesverwaltung, die Dynamik im Bereich der Anforderungen an die Informatik des Bundes und die daraus resultierenden Anpassungen führen immer wieder zu neuen Fragen und Problemen. Es ist letztlich eine Frage des Masses. Bei der Risikobeurteilung sind die Kosten für die umzusetzenden Massnahmen den Risiken gegenüberzustellen, und in einer Nutzenanalyse sind die optimalen Schutzmöglichkeiten der Angemessenheit und den allfälligen Schadenskosten gegenüberzustellen. Zudem muss man sich bewusst sein, dass zwar die Informationssicherheit einen möglichst hohen Schutzmechanismus erreichen sollte, doch ein Dilemma wird bleiben: Die Informationssicherheit sollte nicht so weit führen, dass die Benutzerinnen und Benutzer in der Arbeit zu stark eingeschränkt oder sogar behindert werden.
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Bundesrat hat 1996 das EFD beauftragt, in ausgewählten Bereichen der Bundesverwaltung die Verwaltungsführung gemäss dem Konzept "Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget" (Flag) einzuführen. In der nun abgeschlossenen vierjährigen Flag-Pilotphase von 1998 bis Ende 2001 hat der Bundesrat schrittweise elf Verwaltungsstellen auf Flag umgestellt. Dies entspricht zirka sieben Prozent der Stellen und fünf Prozent der Funktionsausgaben der Bundesverwaltung. Auftragsgemäss hat der Bundesrat auf das Ende der Pilotphase einen Evaluationsbericht über die Erfahrungen mit den Instrumenten erstellt, die in den Flag-Ämtern entwickelt und umgesetzt wurden. Mit einbezogen wurden die Ergebnisse eines umfassenden Evaluationsberichtes zweier externer Evaluatoren aus den Kantonen Bern und Luzern.
Der Bundesrat kommt in seinem Bericht zum Schluss, dass Konzept und Instrumentarium von Flag grundsätzlich tauglich sind. Auf allen Ebenen seien positive Veränderungen in Richtung der gesetzten Ziele und Wirkungszusammenhänge feststellbar. Der Bundesrat beschloss deshalb, Flag schrittweise auszubauen. Die bisherige Reichweite soll verdoppelt bis verdreifacht werden, eine flächendeckende Einführung steht indessen nicht zur Diskussion. Die beiden Flag-Subkommissionen des Ständerates, bestehend aus je einer Subkommission der GPK und der Finanzkommission, sowie das Plenum Ihrer GPK haben sich einlässlich mit dem aus ihrer Sicht aussagekräftigen Evaluationsbericht befasst. Sie stehen der Führung mit Leistungsauftrag und Globalbudget grundsätzlich positiv gegenüber und sind der Auffassung, dass der Bundesrat grundsätzlich die Weiterentwicklung des Flag-Bereichs gemäss den im Evaluationsbericht dargelegten Vorstellungen ohne Verzug an die Hand nehmen soll.
Der Hinweis mit dem Wort "grundsätzlich" bedeutet, dass bei der Weiterentwicklung des Modells aus unserer Sicht verschiedene Differenzierungen nötig sein werden: Flag müsste am Ende der Versuchsphase bzw. nun zu Beginn der breiten Einführung auf eine teilweise neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Diese Themen sind indessen nicht Gegenstand des Jahresberichtes der GPK; sie würden diesen Rahmen sprengen. Sie sollen vielmehr im Rahmen eines besonderen Berichtes in unserem Rat diskutiert werden, voraussichtlich in der Herbstsession dieses Jahres. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, verzichte ich deshalb hier auf weitere Ausführungen dazu.
Zu diesem Zeitpunkt wird auch über die Vereinfachung der parlamentarischen Oberaufsicht über die Flag-Ämter zu entscheiden sein. Unsere heutige Meinung geht klar dahin, diese Oberaufsicht nach dem nun erfolgten Abschluss der Versuchsphase in die ordentlichen Strukturen zurückzuführen, d. h. die bisherigen Flag-Subkommissionen, bestehend aus Mitgliedern der GPK und der Finanzkommission, aufzuheben. So weit mein Bericht.
Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
De même que nous examinons les comptes et la gestion de la Poste, des CFF et de Swisscom, il nous est paru nécessaire de nous pencher sur RUAG, et plus exactement sur le rapport sur la stratégie de propriétaire du Conseil fédéral pour les entreprises d'armement de la Confédération en vertu de la loi fédérale.
Plusieurs commissions et sous-commissions des deux Chambres étaient associées à cette analyse. Cette séance nous a permis de contrôler si la stratégie du Conseil fédéral était suivie, de discuter des options choisies, des perspectives, et de revenir sur certains points critiques évoqués par la Commission des finances.
Le Conseil fédéral n'écarte d'ailleurs nullement dans son rapport la difficulté de défendre les intérêts de la Confédération, puisque elle est à la fois cliente et à ce titre intéressée à bénéficier des prix les plus attractifs, et donc favorable à ce que RUAG soit soumise à une situation de concurrence, alors qu'en tant que propriétaire, la Confédération ne peut que se réjouir des bénéfices de RUAG, et donc d'une situation à la limite du monopole.
Le Conseil fédéral a ainsi déterminé les domaines où la Confédération doit défendre vis-à-vis de RUAG Holding ses intérêts liés à son statut de propriétaire, parce qu'elle détient actuellement la totalité de son capital-actions.
Désirant assurer notre indépendance face à des alliances internationales, nous devons en effet conserver une capacité nationale à fournir des produits et des prestations.
La Confédération souhaite également que RUAG se fasse une place dans de nouveaux segments de marché, sachant que nos propres commandes d'armement ne cessent de diminuer.
Mais nous savons aussi que sur le plan international, le marché de l'armement est encore fortement marqué par des frontières nationales. La situation est donc loin d'être simple. Pour assurer ses intérêts au sein de RUAG Holding, un siège est attribué au chef de l'état-major général, qui représente le Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports (DDPS) et un autre au directeur de l'Administration fédérale des finances.
RUAG, de son côté, fournit ses prestations sur une base contractuelle et les principes appliqués sont les mêmes que ceux valant pour les autres fournisseurs. Elle accorde ainsi au Groupement de l'armement un regard sur le calcul des prix, une réglementation applicable à tous les fournisseurs dans des situations monopolistiques de ce genre. La stratégie de RUAG a été soumise à un examen approfondi. Outre les efforts destinés à asseoir et à développer les affaires clés dans le domaine de la technique de la défense, le groupe poursuit sa stratégie ciblée d'expansion dans les domaines suivants: entretien d'avions et d'hélicoptères; fabrication de composants de structures d'avions; systèmes de conduite, d'information et de communication; systèmes de simulation et d'instruction; munition de petit calibre. Le groupe développe aussi ses activités dans des domaines porteurs civils. RUAG n'a pu réaliser que 73 pour cent du chiffre d'affaires dans son domaine d'origine de défense contre 81 pour cent pour l'exercice précédent.
De manière générale, RUAG doit se plier à une diminution des commandes de la part du DDPS et cela devrait se poursuivre avec "Armée XXI". Son développement dans le domaine civil est souhaité mais ne peut pas se faire du jour au lendemain. RUAG s'y prépare toutefois.
RUAG suit une politique progressiste en matière de personnel, consciente des réalités sociales. Elle a notamment négocié un contrat collectif de travail.
Au niveau du rendement financier, le résultat d'exploitation 2001 de 52 millions de francs, corrigé de la liquidation d'une provision de 22 millions de francs, est tombé en dessous du seuil escompté. Néanmoins, RUAG entend faire un geste et propose de répartir un dividende.
Concernant les perspectives pour la période 2003-2006, plusieurs points ont été évoqués. Je me borne à relever que la gamme des prestations de RUAG devrait être examinée en fonction des exigences de la nouvelle politique d'armement. La coopération touchant des sociétés affiliées pourrait susciter des désinvestissements. Le processus de gestion et de controlling sera encore amélioré dans le cadre de la planification départementale.
Lors de la discussion, des précisions ont été demandées concernant la politique d'actionnaire de droit privé de la Confédération, RUAG appartenant au quatrième cercle, ainsi que sur la recapitalisation de RUAG décidée par le Parlement. On a évoqué la possibilité que la Confédération se contente de moins d'actions. Cela a été un sujet de discussion. La distribution de dividendes a paru nécessaire aux yeux du président du conseil d'administration, mais a également suscité des critiques parmi les membres présents des deux Chambres. Il a été réfuté que RUAG bénéficie de biens et de prestations de services au sein du DDPS.
Des précisions ont été fournies concernant le recul des commandes. Celui-ci est lié à l'affaiblissement des affaires civiles, à la difficulté de recruter du personnel qualifié, à la stagnation des budgets affectés à la défense. On a toutefois aussi relevé l'importance des retombées économiques pour les quelque 100 entreprises suisses qui en bénéficient. Notre collaboration avec Israël a suscité de vives critiques, même s'il ne s'agit que de fin de livraisons de la part d'Israël à la Suisse, liées aussi à des affaires dites de compensation ou de sous-traitance.
RUAG suit en la matière la législation sur le matériel de guerre définie par le SECO et en accord avec le Département fédéral des affaires étrangères et le DDPS.
La séance a suscité un très vif intérêt; il est apparu indispensable de poursuivre un tel contrôle. Il a été décidé de consacrer une séance annuelle à cet exercice.
Je poursuis avec le second rapport. Nous tombons là dans les discussions avec nos conseillers fédéraux. J'avais comme partenaire, si j'ose m'exprimer ainsi, M. Deiss, conseiller fédéral.
Nous étions intéressés à savoir comment ce département avait réagi après les attentats du 11 septembre, notamment dans nos relations avec les pays qui entourent l'Afghanistan. M. Deiss a commenté nos rapports avec le Pakistan, pour lequel nous avions dès 1998, à la suite des essais nucléaires, bloqué nos engagements. Nous avons réexaminé la situation lors du coup d'Etat de 1999 par le général Musharraf afin de savoir si les conditions que nous posons pour avoir un programme intense de coopération avec un pays étaient toujours réunies. Nous avons décidé à l'époque de ne pas arrêter notre programme, même si certains griefs pouvaient être faits.
Au Pakistan, et c'est le plus souvent le cas dans les pays où le régime en place pose problème, nos programmes ne sont pas des mouvements de fond qui profitent au gouvernement en place, mais plutôt des programmes qui s'adressent à des parties particulièrement touchées de la population. M. Deiss a donné l'exemple qui l'a particulièrement impressionné lors d'une visite récente au Pakistan, soit un projet qui s'adresse aux filles dans les écoles, qui leur apprend leurs devoirs ou à défendre leurs droits, alors que, comme vous le savez, au Pakistan, les filles ne sont souvent même pas admises dans les écoles.
Or, il a rencontré une élève de 15 ans qui non seulement va à l'école, mais a encore créé elle-même une école privée avec une vingtaine d'élèves qui viennent chez elle suivre des cours et, avec cet argent, elle arrive à nourrir toute une famille. Il est évident que la suppression de tels programmes serait extrêmement dommageable pour la population. Ce qui sera décisif, ce seront les élections qui auront lieu cet automne.
Au sujet de la Corée du Nord, avec laquelle nous avons certaines relations, notamment aussi dans le domaine humanitaire, il est intéressant de savoir qu'à la suite des attaques du 11 septembre dernier, la Corée du Nord a signé les conventions contre la prise d'otages et la répression du financement du terrorisme.
En Iran, nous continuons à représenter les intérêts des Etats-Unis et entretenons des relations que l'on peut qualifier de bonnes.
Enfin en Irak, nous n'avons pas réinstallé une ambassade, mais avons un bureau de coordination de manière à pouvoir accomplir certaines activités humanitaires, consulaires ou économiques. Nous suivons ainsi de près l'évolution du débat sur les sanctions et sommes soulagés qu'une décision soit intervenue qui fasse que les sanctions appliquées touchent un peu moins la population civile.
Je passe à un autre point qui a suscité quelque discussion avec M. Deiss, conseiller fédéral. Nous avons bien entendu parlé du rôle de la Suisse dans le conflit israélo-palestinien. La Suisse a soutenu l'initiative qui visait à envoyer une commission d'enquête susceptible de se rendre au camp de Jénine avec pour mission d'établir les faits. M. Sommaruga représentait la Suisse, et nous avions prévu de mettre à sa disposition du personnel et un avion. Nous connaissons la suite, puisque cette commission n'a pu fonctionner en raison, notamment, de l'intervention des Etats-Unis.
Le Conseil fédéral a tenu à préciser que la Suisse n'avait jamais parlé de sanctions vis-à-vis d'Israël, même si la presse l'a évoqué, mais tout au plus dit que nous examinions nos relations pour savoir s'il y avait des éléments sensibles. La situation conflictuelle réelle dans laquelle on était justifiait, pour un pays neutre, de vérifier si on n'avait pas des coopérations militaires, par exemple avec Israël, qui pouvaient être compromettantes pour nous ou en tout cas gênantes. Comme vous avez pu le suivre, toutes les remarques qui ont été faites par nos différents chefs de départements montrent que nous semblons être à peu près en ordre avec notre conscience, dirais-je.
Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion
Wir haben uns in der GPK bei der Beratung des Geschäftsberichtes 2001 vertieft mit der Vertretung der Schweiz in den Bretton-Woods-Institutionen befasst. Sie tangieren ein breites und sehr wichtiges Tätigkeits- und Interessenfeld, das langfristig und strategisch für unser Land von grosser Bedeutung ist. Bei den Beratungen des IWF standen der weltwirtschaftliche Konjunkturabschwung und dessen Auswirkungen auf die einzelnen Länder und Regionen im Mittelpunkt. Es geht um die Verstärkung des Dispositivs zur Verhütung von Finanzkrisen und zusätzlich, aus aktuellem und leider anhaltendem Anlass, auch um die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung.
Ein besonderes Kapitel bilden schliesslich die Reformen des IWF in den Bereichen Konditionalität und Quotenformel. Der IWF hat seine weltwirtschaftlichen Prognosen am 7. September und am 11. Dezember 2001 in zwei Schritten deutlich nach unten korrigiert. Einzelne Entwicklungs- und Transitionsländer sind besonders stark von der Nachfrageschwäche und den geschrumpften Kapitalflüssen betroffen. Die Schweiz forderte den IWF auf, seine wirtschaftspolitische Überwachungstätigkeit zu intensivieren und die Anpassungsbemühungen seiner Mitglieder mit zusätzlichen finanziellen Ressourcen zu unterstützen, mit dem Ziel, damit zur Stabilisierung des internationalen Finanzsystems beizutragen. Die Finanzsektorüberprüfungen (FSAP) wurden vom Pilotprojekt in eine ordentliche Tätigkeit überführt, für welche IWF und Weltbank gemeinsam verantwortlich sind. Ziel des FSAP ist die Förderung der notwendigen rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für krisenresistente und effiziente Finanzsysteme. Mit der Bereitschaft der Schweiz zur Teilnahme am FSAP nimmt sie ihre Verantwortung als wichtiges internationales Finanzzentrum wahr und bekräftigt ihre Bereitschaft zur internationalen Zusammenarbeit und zur Transparenz.
Der IWF verabschiedete am 17. November 2001 einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Finanzierung des Terrorismus. Dieser sieht eine Intensivierung der Finanzsektorüberprüfungen, eine engere Zusammenarbeit mit der Task Force zur Bekämpfung der Geldwäscherei (FATF) und den Beizug des IWF zur Identifizierung von Schwachstellen in den Finanzsektoren seiner Mitgliedländer bei der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung vor.
Der IWF hat letzten Herbst über die Revision der Quotenformel beraten. Das Ziel ist eine Vereinfachung der Formel und die Berücksichtigung veränderter Stabilitätskrisen. Die Schweiz wird sich in dieser Diskussion weiterhin für eine Lösung einsetzen, die der veränderten wirtschaftlichen Bedeutung einzelner Länder und Regionen Rechnung trägt, ohne ihren Einfluss im IWF und in der Weltbank aufs Spiel zu setzen. Auf einen weiteren Reformbedarf des IWF weisen auch die sich verschärfenden Finanzkrisen in der Türkei und in Argentinien hin. Die beiden Krisen zeigen deutlich auf, dass das Instrumentarium des IWF einer Ergänzung bedarf, damit auch Fälle von überschuldeten Schwellenländern einer angemessenen Krisenlösung zugeführt werden können. Die Diskussion um die Schaffung eines Insolvenzgerichtes für souveräne Staaten, die erst kürzlich in Gang gekommen ist, ist vor diesem Hintergrund zu sehen.
Nach nunmehr zehn Jahren Mitgliedschaft der Schweiz bei den Bretton-Woods-Institutionen ist die vordergründige Bilanz positiv. Weltbankpräsident Wolfensohn rühmte die Mitarbeit der Schweiz. Die Frage, die wir uns zu stellen haben und die zu beantworten ich Herrn Bundespräsident Villiger gerne Gelegenheit gebe, ist die, ob die Bilanz auch unter selbstkritischer Betrachtungsweise positiv ist bzw. ob und allenfalls wo Verbesserungspotenziale auszumachen wären. Gibt es da nicht auch verpasste Chancen, z. B. durch nicht gemachte Vorstösse vielleicht zugunsten eines wirtschaftspolitischen Pluralismus oder zur Verankerung von Nachhaltigkeitszielen oder ganz einfach in Form von Visionen für die künftige Entwicklung? Wie steht es mit der personellen Besetzung und den Doppelspurigkeiten angesichts des Umstandes, dass unsere Vertretung von drei Departementen und der Schweizerischen Nationalbank getragen wird? Wie lautet die Strategie unserer heterogenen Stimmrechtsgruppe? Was würde passieren, sollte Polen Mitglied der EU werden und allenfalls aus unserer Gruppe abspringen? Arbeitet die Zeit hier nicht gegen uns? Wie, wann, mit wem und mit welcher Zielsetzung stellt sich der Bundesrat dieser wichtigen Herausforderung?
Noch ein Wort zur Geldwäscherei: Der Bundesrat sieht die Schweiz bei der Bekämpfung der Geldwäscherei international in einer Vorreiterrolle. Tatsächlich sind wir wohl das erste Land mit einer diesbezüglich strengen und kohärenten Gesetzgebung. Auch die Umsetzung funktioniert nach gewissen Anlaufschwierigkeiten entsprechend gut. Das "know your customer"-Prinzip wird weltweit wohl selten so konsequent beachtet wie von unseren Banken. Mit den vorgesehenen und von der EBK geforderten gesetzgeberischen Anpassungen sollten auch die letzten möglichen Lücken im rechtsstaatlichen Rahmen zu schliessen sein. Diese konsequente Politik wird selbst von den US-Behörden ausdrücklich anerkannt. So hat vor den Mitgliedern der Financial Action Task Force unter anderen der ehemalige Deputy Secretary - ich weiss nicht, wie man dem auf Deutsch sagt; vermutlich wäre es ein delegierter Minister - des US-Schatzamtes, Stuart Eizenstat, die Rolle der Schweiz ausdrücklich gelobt; er hat auf unsere strengen Regeln hingewiesen und zum Ausdruck gebracht, es bestünde kein Anlass, mit dem Finger auf uns Schweizer zu zeigen - im Gegenteil. Solches liest und hört man mit Genugtuung. Unter Fachleuten auf den Finanzmärkten ist klar geworden - man muss das laut sagen -: Die Schweiz ist für die Geldwäscherei keine gute Adresse mehr. Das scheint jedoch international in der Öffentlichkeit, am internationalen Stammtisch oder Boulevard, anders wahrgenommen zu werden. Dort ist offenbar unser Image noch geprägt von klandestinen Nummernkonti aus alten James-Bond-Filmen. Diese Lücke zwischen Realität und überlieferter öffentlicher Wahrnehmung muss durch geeignete Kommunikation und allfällige weitere Massnahmen im Interesse unseres Finanzplatzes geschlossen werden.
Ich bitte Herrn Bundespräsident Villiger um die Beurteilung auch dieses Themas und danke ihm für seine umsichtige und wirkungsvolle Amtsführung.
Béguelin Michel · Ständerat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
J'aborde maintenant les raisons du renvoi du rapport de gestion du Conseil fédéral concernant la Poste et les CFF. Le 29 avril 2002, les sous-commissions des Commissions de gestion et des Commissions des finances des deux Chambres qui examinent le DETEC, sous la présidence du conseiller national Weyeneth, ont examiné la gestion de la Poste, des CFF, de Swisscom, en présence de M. Moritz Leuenberger, conseiller fédéral, et de M. Hans Werder, secrétaire général du département.
Pour une partie des questions posées, les réponses ont été tout à fait satisfaisantes, en particulier pour Swisscom, à part le point controversé du dernier kilomètre, mais c'est une affaire politique qui est en cours. Mais pour une autre partie, contenant des aspects fondamentaux de la Poste et des CFF, les réponses ont été soit totalement, soit partiellement insuffisantes. Pour traiter ces questions, il a été décidé, à l'unanimité, d'organiser une séance avec les directions de la Poste et des CFF, le 16 août 2002. A l'issue de cette séance, décision sera prise quant à la suite à donner au rapport de gestion du Conseil fédéral concernant ces deux entreprises. Cette procédure a été acceptée par le plénum de la Commission de gestion, puis, bien sûr, elle a été également acceptée, sans discussion, le 4 juin par le Conseil national.
Parmi les questions de principe en suspens, deux concernent les deux entreprises. Première question: qui choisit, et selon quels critères, les organes de contrôle privés qui vérifient la gestion et les comptes de la Poste et des CFF? C'est l'exemple de Swissair qui montre que la capacité de ces organes de contrôle, la capacité d'analyse critique, indépendante de la direction, est faible, voire nulle.
La deuxième question concernant les deux entreprises se rapporte aux caisses de pension. Elles posent un problème à terme, c'est l'égalité de traitement pour les agents entrés dans les entreprises fédérales avant 1998 par rapport à ceux de RUAG qui sont dans le même cas, à propos de l'application de la norme RPC 16. Souvenez-vous, pour les agents de RUAG, la Confédération - c'était une décision du Parlement, bien sûr - a payé 500 millions de francs à ce titre. Pour la Poste, le mystère est complet, on ne sait pas comment les choses vont se passer, et pour les CFF, le rapport financier de l'entreprise révèle une provision de 650 millions de francs, faite par l'entreprise à ce titre. L'importance des montants en jeux exige une réponse complète et sans détour du Conseil fédéral.
A propos de la Poste, selon les objectifs du Conseil fédéral, "la Poste doit équilibrer les comptes du service universel". Or, pour les quatre premières années de la nouvelle entreprise, les bénéfices cumulés du service universel s'élèvent à 785 millions de francs mis en réserve, le taux de couverture des investissements est de 129 pour cent et les provisions pour les investissements futurs s'élèvent à 376 millions de francs. Jamais le Parlement n'a voulu cela en adoptant la loi sur la Poste. Ces résultats sont réjouissants, mais ils posent quand même des problèmes de principe.
Deuxième question à propos de la Poste: depuis la création de la nouvelle entreprise, les services ouverts à la concurrence ont toujours été déficitaires dans leur ensemble, et ce déficit, 76 millions de francs en 2001, a été couvert par les gains du service universel, contrairement à ce que prévoit l'article 9 de la loi sur la Poste qui interdit les subventions croisées. Le Conseil fédéral reconnaît le fait, mais il attend. Si la situation était inversée, est-ce qu'il attendrait aussi? Je pense que poser la question, c'est y répondre.
Troisième élément: alors que le service universel de la Poste enregistre ces brillants résultats, la Poste impose des mesures de rationalisation qui paraissent, dans ces conditions, d'autant plus disproportionnées qu'elles se font au détriment des petits clients captifs et des régions périphériques. Lorsque nous posons la question des critères précis utilisés pour garantir des services - le service public -, la réponse est vague et confuse. De plus, les solutions de remplacement proposées, comme le service à domicile ou le bureau de poste mobile, sont peu crédibles, surtout parce que la Poste refuse de les garantir dans la durée. Par exemple, des accords passés avec certaines communes ont déjà été dénoncés après trois mois. D'autre part, aucun canton, aucune collectivité publique n'a une vue d'ensemble des mesures imposées par la Poste.
Pour les CFF, une dizaine de questions, dont certaines fondamentales, sont restées ouvertes. Je cite les principales:
1. La lutte contre la fraude dans les trains voyageurs, en particulier les trains régionaux: selon la presse, on peut lire qu'il y a entre un voyageur sur quatre et un voyageur sur dix qui ne paieraient pas. Mais ni les CFF ni le Conseil fédéral n'en parlent dans leurs rapports de gestion. Je rappelle que, pour les cantons, la question est importante parce qu'ils financent le trafic régional CFF à hauteur de 50 pour cent.
2. L'entreprise CFF a réalisé en 2001 un bénéfice d'ensemble remarquable de 314,1 millions de francs. En revanche, la situation de la filiale marchandises est moins brillante. Le déficit est de 68 millions de francs pour le secteur Cargo CFF SA et cette situation pose un problème de principe politique. En effet, le gestionnaire du secteur cargo sera incité à rationaliser de manière accrue, alors que l'objectif supérieur national du transfert de la route au rail, plus 10 pour cent de trafic, nécessite au contraire l'engagement d'effectifs supplémentaires. Le Conseil fédéral ne dit rien sur ce point fondamental et là, des mesures sont à prendre.
3. Selon la stratégie du DETEC, "il sera essentiel d'utiliser de manière optimale les capacités ferroviaires existantes pour assurer le transfert du trafic marchandises de la route au rail". Or, Cargo CFF SA refuse absolument d'utiliser par exemple la ligne Vallorbe-Simplon qui a une capacité entre 20 et 40 trains par jour, et veut acheminer via Bâle-Gothard le trafic détourné du Mont-Cenis suite aux travaux d'agrandissement des tunnels de cette ligne. Cette décision va surcharger le Saint-Gothard déjà saturé, alors que l'axe Vallorbe-Simplon, qui est la seule ligne existante à travers les Alpes, reste inemployé. Ce n'est pas un problème opérationnel, c'est un aspect essentiel de la politique des transports que le Conseil fédéral paraît ignorer.
4. Dans la presse spécialisée internationale, le patron des CFF, le CEO M. Weibel, estime "désastreuse pour le système ferroviaire à terme la politique menée par la Commission européenne en matière de séparation de l'infrastructure de l'exploitation - voir l'exemple britannique". Comment le Conseil fédéral pense-t-il agir au niveau européen pour éviter cette marche vers le "désastre"?
5. Le problème fondamental de l'inversion des priorités entre les trafics voyageurs et marchandises pour laisser plus de tracés au trafic de transit marchandises n'est pas évoqué. Il y a juste une phrase au chiffre 2.2.2 du rapport du Conseil fédéral qui évoque l'introduction d'un horaire cadencé durant la journée. Mais à partir de ce moment-là, quelles sont les conséquences pour le trafic voyageurs cadencé? C'est quand même un aspect fondamental.
6. Enfin, la question des subventions marchandises qui sont accordées pour faciliter le transfert de la route au rail. Dans le rapport du Conseil fédéral, on arrive à un total de 98 millions de francs dépensés en 2001. Or, le Parlement a donné une marge de manoeuvre constituant un montant moyen de 258 millions de francs. Pourquoi cette différence? Est-ce que l'essentiel des subventions ne peut être utilisé pour cause de capacités insuffisantes? Qui contrôle l'équilibre entre le prix demandé aux clients et les subventions?
Et puis, quelle est l'évolution comparée ces dernières années? Ces questions, pour le moment, sont sans réponse. Encore, à propos du trafic de transit, la commission a abordé, avec le DETEC, le concept de "Dosierung" au tunnel du Gothard et ses effets négatifs, entre autres pour les cantons d'Uri et du Tessin. Les réponses données n'apportent pas de solution définitive, comme on le sait, mais l'affaire est en cours.
Maintenant, j'aborde une brève synthèse politique des discussions entre les Commissions de gestion et les membres du Conseil fédéral. Je relève trois points:
1. La nécessité d'une amélioration de la coordination entre départements sur les sujets transversaux. Il y a plusieurs exemples entre le Département fédéral des affaires étrangères et le Département fédéral des transports, de l'environnement, de l'énergie et de la communication à propos de l'accord aérien avec l'Allemagne - on n'a pas fini d'en parler, d'ailleurs; à propos de la formation professionnelle entre les Départements fédéraux de l'intérieur et de l'économie, des améliorations ont été enregistrées, mais on peut encore améliorer les choses; à propos de la sécurité intérieure entre le Département fédéral de la défense, de la protection de la population et des sports et par exemple le Département fédéral de justice et police.
2. Un deuxième fait récurrent, constant, c'est la surcharge du Conseil fédéral. Je dois dire que les conseillers fédéraux sont, je dirais, très discrets à ce sujet. C'est normal. En revanche, le problème est de plus en plus évident, nous le savons tous. Une solution a été préparée par le Conseil fédéral et il faut espérer qu'une amélioration interviendra dès la prochaine législature. Mais la balle est maintenant dans notre camp.
3. Autre aspect, les effets pervers que l'on commence à percevoir du frein à l'endettement. Dans un certain nombre de cas, on a pu constater que ça devient un but en soi qui remet en cause toute vision politique. Je citerai quatre exemples venant de quatre départements différents.
La lutte contre la cybercriminalité. Un projet a été mis au point. Il prévoit la participation des cantons, mais la tâche fondamentale de coordination qui revient à la Confédération n'est pas assurée faute de financement et le projet risque d'avorter. En tout cas, il est lié à un point d'interrogation.
Ensuite, en matière de santé, domaine brûlant s'il en est, le Conseil fédéral n'a toujours pas de tableau de bord statistique fiable. Et maintenant, le manque de moyens financiers fédéraux provoque d'épuisantes discussions de marchands de tapis avec les cantons, si bien que ce tableau de bord de la santé, qui est pourtant indispensable, risque d'être renvoyé en 2004.
En matière de recherche et de formation - les éléments vitaux d'un pays ouvert à la concurrence internationale -, tous les projets sont gelés en raison du statu quo financier. Et je rappelle que le nombre d'étudiants va augmenter de 17 pour cent durant ces prochaines années. En cette matière, bien sûr, le frein à l'endettement apparaît comme un instrument parfaitement stupide qui pénalise le pays et son économie.
Enfin, je rappelle le débat dans cette salle, jeudi passé, sur la convention sur les prestations des CFF pour les années 2003-2006. Nous avons appris que le montant prévu pour les investissements d'infrastructure, 6 milliards de francs environ, n'est pas du tout assuré et M. Pfisterer Thomas, d'ailleurs, s'est justement interrogé sur le rôle du Parlement et de la politique dans ces conditions-là. M. Leuenberger, conseiller fédéral, a même précisé que l'objectif national voulu par le peuple du transfert du trafic marchandises de transit de la route au rail pourrait être remis en cause. Cela me paraît tout de même être des éléments politiques graves.
Enfin, je donnerai un exemple tout récent qui vient du Département fédéral des affaires étrangères. M. Paupe a déposé une motion, qui a été transmise et qui prévoit une aide financière pour éliminer l'énorme stock d'armes chimiques provenant de l'ancienne URSS (00.3519). Le Département fédéral des affaires étrangères prévoit 60 millions de francs en dix ans pour que la contribution de la Suisse soit crédible. Or, le Département fédéral des finances, lui, dit: "Non, c'est 30 millions de francs en cinq ans", au nom du frein à l'endettement. Cette façon de faire de la politique n'est vraiment pas admissible. C'est la négation même de la politique, à mon sens.
En tout cas, ces exemples montrent que nous assistons à une dérive de l'instrument du frein à l'endettement. Il semble devenir un but en soi et il a tendance à se substituer à la politique. De ce fait, il risque de dévaloriser le Parlement. Pour moi - je caricature -, tout se passe comme si la vision du pays se limitait maintenant au "Milchbüchlein" et au secret bancaire. Je trouve que ce n'est pas très dynamique dans un monde en mutation rapide.
C'est vrai, le peuple a accepté massivement le frein à l'endettement. Mais je rappelle un fait décisif qui nuance quand même ce résultat. Le scrutin a eu lieu, souvenez-vous, un mois après la décision du Conseil fédéral et de la majorité du Parlement d'accorder très vite 2,1 milliards de francs à une compagnie privée, décision politique qui était très contestée parmi le peuple. Question: Et si l'acceptation massive du frein à l'endettement était une réponse du peuple du genre: "Ne recommencez plus jamais cet exercice, arrêtez de faire le contraire de ce que vous dites!" J'invite le président de la Confédération à transmettre cette réflexion au ministre des finances. Monsieur le Président de la Confédération, les Suisses ont besoin de perspectives d'avenir, d'élan et de vision. Personne ne peut s'enthousiasmer pour un frein comptable.
J'en arrive à la conclusion en commençant par les remerciements: remerciements au Conseil fédéral pour la qualité du dialogue, sa franchise lors des sept séances de hearings; remerciements au secrétariat de la Commission de gestion et à son chef, Philippe Schwab, pour le travail fourni, travail souvent à la limite des possibilités; et enfin, je remercie les membres de la Commission de gestion pour leur dynamique esprit d'équipe.
Je vous invite à prendre acte du rapport de gestion du Conseil fédéral 2001, sauf en ce qui concerne la Poste et les CFF. Le dépliant contient une toute petite erreur à l'article 2. Il faut lire: "Le présent arrêté n'est pas sujet au référendum." En effet, les arrêtés de portée générale n'existent plus, selon la nouvelle Constitution fédérale.
Villiger Kaspar · BPR-M · Bundesrat · Luzern
Ich danke Ihnen zuerst für diese Berichterstattungen. Sehr vieles muss ich gar nicht kommentieren, wir sind gleicher Meinung. Ihre Voten haben ja auch von der Vielfalt der Staatstätigkeit gezeugt; es sind auch Hinweise darauf gemacht worden, wie anspruchsvoll Ihre Aufgabe bei der Wahrnehmung der Oberaufsicht ist. Ich möchte Ihnen auch im Namen des Bundesrates für diese Arbeit danken; diese kritische Begleitung unserer Arbeit und jener der Verwaltung ist der Qualität nur förderlich.
Der Bundesrat hatte selber etwa fünf Schwerpunkte im letzten Jahr - ich will nicht auf alle eingehen, aber einfach um darauf hinzuweisen -: Der eine war die Bewältigung der Swissair-Krise, ein Geschenk, das wir ja nicht ausgesucht haben. Der zweite waren die bilateralen Verhandlungen mit der EU; ich will nicht darauf eingehen, weil sie hier nicht angesprochen worden sind, aber es geht hier doch um einen Bereich, der für unsere Standortbedingungen, für unser Verhältnis zur Europäischen Union sehr wichtig ist. Erfreulicherweise konnten jetzt ja die ersten sieben Abkommen in Kraft gesetzt werden. Das bringt uns ungefähr auf den Stand, den wir beim EWR gehabt hätten, nur mit einer zeitlichen Verspätung. Aber es ist ein statischer Stand - der EWR ist ja dynamisch, weil sich der Acquis entwickelt, das andere aber nicht. Aber immerhin ist hier, nach langem Kämpfen, Zagen und Wellenbewegungen nach oben und unten, sehr viel erreicht worden.
Der dritte Schwerpunkt des Bundesrates war die Reform der staatlichen Institutionen. Auch ein Staat muss sich ständig anpassen, damit er aktuell bleibt. Wir wollen das ja immer tun, unter Wahrung unserer wichtigen - ich möchte fast sagen: identitätsbildenden - Grundwerte wie Föderalismus, direkte Demokratie usw. Hier haben Sie Vorlagen bekommen, die jetzt in Arbeit sind: Neuer Finanzausgleich, Regierungsreform, Justizreform, diese drei Schwergewichte sind im Moment in der Diskussion.
Der vierte ist die Konsolidierung der sozialen Sicherheit. Wir werden dann vielleicht bei der Rechnung noch einmal kurz darauf kommen - das hat auch mit Finanzen zu tun. Es geht darum, dass wir dieses System trotz der demographischen Veränderungen, welche einige Sozialwerke unter Druck bringen, konsolidieren, sichern können, dass es eine wichtige soziale und stabilisierende Funktion in der Zukunft aufrechterhält, ohne aber die Wirtschaft zu überlasten und die Leistungsanreize zu eliminieren, denn sonst wäre die Standortqualität gefährdet. Beides unter einen Hut zu bringen ist ja, wie Sie wissen, nicht ganz einfach.
Der fünfte Schwerpunkt des Bundesrates ist der Gesundheitsbereich; darauf werde ich aufgrund des Votums von Herrn Stadler noch kurz eingehen.
Ich fange aber bei der Swissair an. Die Swissair war natürlich - wenn ich das vielleicht sagen darf, aber Sie werden das dann im Zusammenhang mit dem Bericht der GPK vertieft diskutieren - schon längere Zeit in einer schwierigen Situation. Ich gehe aber immer noch davon aus, dass ohne den 11. September ein schmaler Pfad der Lösung ohne Staat möglich gewesen wäre. Aber dieses Ereignis hat alles verändert: Die Tochterfirmen waren weniger wert, es gab weniger Passagiere; Sie kennen das alles. Das hat zu diesem schmerzlichen Zusammenbruch geführt, und der Bundesrat musste sich wohl oder übel einem relativ hektischen Krisenmanagement widmen. Aber angesichts der enormen Bedeutung für unseren Wirtschaftsstandort - direkte Flugverbindungen, Funktionsfähigkeit der Flughäfen, soziales Sprengpotenzial der möglichen indirekten wirtschaftlichen Konsequenzen, die noch viel gravierender wären, als ich das damals angenommen habe - lag es eben im öffentlichen Interesse, diese Verbindungen und Flughäfen zu sichern. Deshalb haben wir zusammen mit der Wirtschaft diese Lösung gesucht und gefunden. Sicherlich ist nicht immer alles rund gelaufen, sicher hat es Fehler gegeben; wie wäre eine fehlerlose Arbeit in einem solch hektischen Umfeld denkbar, wo man nie genügend Informationen hat und unter Zeitdruck doch entscheiden muss? Aber wenn ich jetzt sehe, dass die Swiss immerhin fliegt, obwohl immer wieder Probleme auftauchen - jedes Problem, das man löst, erzeugt zwei neue -, ist das Ganze erfolgreich gewesen. Allerdings wird man das Ganze erst in zwei, drei Jahren abschliessend beurteilen können, denn die Swiss muss sich jetzt ohne Staatshilfe am Markt bewähren; sie hat keine andere Wahl. Diese Prüfung muss sie noch bestehen, aber ich glaube, die Bedingungen sind nicht so schlecht.
Nun ist das Bedürfnis des Parlamentes, die Fragen rund um das Krisenmanagement, die Aufsicht, das Bazl usw. vertieft zu prüfen, absolut legitim; dafür haben wir Verständnis. Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass die Frage, was bei der Swissair alles schief gelaufen ist, geklärt werden muss. Wir haben mit Ihnen zusammen den Kredit für die erweiterte Sonderprüfung gesprochen; Herr Stadler hat das angedeutet. Der Sachwalter steht in der Verantwortung; er kann das qualifiziert tun, und wir erwarten nun diese Berichte.
Ich war ja von Ihrer Subkommission einmal vorgeladen bzw. eingeladen - danke für die Berichtigung. Das ist immer eine Frage der persönlichen Befindlichkeit, aber es war ein sehr gutes Gespräch. Mein Eindruck ist, dass Ihre Subkommission sehr in die Tiefe geht, sehr qualifiziert arbeitet, und ich finde es gut, dass sie für gewisse Fragen Experten beizieht.
Ich bin der Meinung, dass das zu einer Prüfung führt, die sehr wertvoll sein wird, was immer sie auch hervorbringt. Ich möchte auch für diese grosse Arbeit danken.
Die Verwaltung hat bis jetzt gezeigt, dass der Bundesrat offen und bereit ist mitzuarbeiten - und wir sind auch weiterhin dazu bereit. Der Bundesrat ist der Meinung, eine PUK sei neben dieser Arbeit nicht mehr nötig. Wir sehen eigentlich wenig, was zusätzlich noch geklärt werden könnte. Herr Stadler hat die Instrumente ja aufgezählt, er hat aufgezählt, was die GPK - notfalls mit der GPK-Delegation - eben auch tun kann. Die Frage stellt sich, ob es dem Wirtschaftsstandort generell förderlich ist, wenn man noch lange mit dieser Art der Diskussion weitermacht. Dort ist ja nicht nur der Bund gefragt, aber es könnte dann am Schluss noch der Eindruck entstehen, nur der Bund sei eigentlich anvisiert. Das Ganze ist aber ein Problem, das sich in der freien Wirtschaft abgespielt hat. Dort soll der Sachwalter für Klärung sorgen; wir sind der Meinung, der Sache sei damit besser gedient. Aber der Bundesrat kann das beim PUK-Entscheid detaillierter begründen, wenn diese gute Überprüfung fertig durchgeführt sein wird. Mehr will ich dazu im Moment nicht sagen.
Ich will Sie jetzt verschonen mit alledem, was auch noch gesagt werden könnte; ich werde auf die Fragen des Gesundheitswesens eingehen - auch hierüber hat Herr Stadler referiert, und auch hierüber hat die GPK eine vertiefte Arbeit vorgenommen. Ich muss all diese Erkenntnisse nicht kommentieren, sie entsprechen über weite Strecken auch den Erkenntnissen des Bundesrates. Der Bundesrat ist eingeladen worden, bis Ende September dazu Stellung zu nehmen. Dieser Stellungnahme möchte ich im Moment nicht vorgreifen, vielleicht nur etwas bekräftigen, was Herr Stadler selber auch gesagt hat, nämlich dass der Bund auf die Kostenentwicklung oder die Kosteneindämmung im Wesentlichen eigentlich nur indirekt einwirken kann. Bei der Spitalplanung, bei TarMed sind die Kompetenzabgrenzungen zwischen Bund und Kantonen in der Tat wahrscheinlich klärungsbedürftig. Bezüglich TarMed z. B. kann der Bundesrat bei der Genehmigung der Tarifstruktur lediglich Empfehlungen abgeben, aber nicht eine bestimmte Tarifgestaltung verordnen. Eine aktivere Rolle des Bundes bei der interkantonalen Zusammenarbeit geht über die geltende Kompetenzordnung hinaus. Wenn man das alles und die vielen Fehlanreize sieht, die in diesen komplexen Systemen drin sind, dann stellt sich schon die Frage, ob man nicht versuchen muss, das Problem grundsätzlicher anzugehen. Das war ja der Grund für die Klausur des Bundesrates. Wenn ich so die Informationen über die Klausur in den Medien und auch in den Kommentaren der politischen Akteure zur Kenntnis nehme, habe ich hin und wieder den Eindruck, ich sei an einer anderen Klausur gewesen. Aber das ist ein persönlicher Eindruck. Man kann Ergebnisse natürlich immer unterschiedlich gewichten.
Ich möchte zwei, drei Bemerkungen zu dieser Klausur machen: Nicht wahr, in diesem System sind viele Akteure, die alle versuchen, ihre Einkommen zu maximieren. Ich führe das jeweils auf eine sehr einfache Formel zurück: Der Markt funktioniert im Krankenwesen falsch, weil ich erstens als Konsument und Kunde nicht beurteilen kann, wie viel Leistung ich brauche, und weil es mir zweitens gleich wäre, wenn ich es beurteilen könnte, weil ich die Leistung nicht selber bezahle. Je höher die Prämien sind, desto mehr besteht der Anreiz, dafür auch einmal etwas in Anspruch zu nehmen. Sonst ist ein höherer Preis ein Anreiz, weniger zu konsumieren; hier ist es umgekehrt: Ich bezahle die Prämien ohnehin, also will ich auch einmal ein bisschen davon profitieren. Das ist vielleicht etwas vereinfacht, aber ich glaube, der ganze Kern des Problems liegt eigentlich darin.
Aber vielleicht kann man trotzdem sagen, dass unser Gesundheitswesen im internationalen Vergleich gute Leistungen erbringt. Wir haben ein gutes und leistungsfähiges Gesundheitssystem, das auf einem hohen Stand ist und von dem auch alle profitieren können. Aber es wird allmählich zu teuer, vor allem für die tiefen Einkommen. Ich glaube, man muss sich auch von der Vorstellung lösen, man könne dieses Gesundheitswesen billiger machen. Das Beste, das wir herausholen können, ist wahrscheinlich, dass die Kostensteigerung nicht mehr so stark über dem BIP und über der Teuerung verläuft. Wenn wir das erreichen, haben wir wahrscheinlich schon sehr viel erreicht. Hier verfolgt der Bundesrat drei Stossrichtungen, die ich jetzt nicht ausführen will, mit denen ich Ihnen aber zeigen will, dass wir uns wirklich bemühen, das Problem in seiner Gänze zu erfassen. Immer wieder heisst es, der Bundesrat solle es jetzt an die Hand nehmen - das ist überhaupt nicht nötig und zweckmässig, das Departement macht das absolut qualifiziert. Aber der Bundesrat will natürlich seine Führungsfunktion in der strategischen Entscheidung wahrnehmen.
Wir haben aufgrund eines sehr guten Papieres, das vor allem diese Anreize aufgezeigt hat, drei Stossrichtungen gesehen: Zur ersten Stossrichtung gehören ein paar kleinere Sofortmassnahmen, die das Departement selber einführen will. Eines dieser Elemente ist kürzlich diskutiert worden: Es ist die Frage, ob man bei der Eröffnung weiterer Praxen einen gewissen Stopp machen soll, bis allenfalls stärkere Instrumente greifen. Nicht wahr, je tiefer die Tarife sind, desto mehr wird jeder Teilnehmer in diesem System versuchen, sein Einkommen durch die Menge zu maximieren. Deshalb verläuft die Entwicklung bei den Gesundheitskosten ziemlich parallel zur Entwicklung bei der Ärztedichte. Wenn wir hier jetzt einen Sprung nach vorne haben - nicht zuletzt, weil jetzt anscheinend viele Leute damit warten, eine Praxis zu eröffnen - und das abbremsen können, bis das System etwas reformiert worden ist, glaube ich, dass das richtig und wichtig ist. Hier finden die Gespräche mit den Kantonen statt.
Zur zweiten Stossrichtung: Der Bundesrat möchte Ihnen beliebt machen, bei der Reform der Spitalfinanzierung - es gibt im Nationalrat 80 Anträge, mit allem, was überhaupt denkbar ist - jetzt nicht zu viele Schnellschüsse in Bereichen zu machen, die noch nicht ganz reif sind, obschon die Stossrichtung stimmt, und sich hier im Wesentlichen auf die Spitalfinanzierung zu beschränken, vielleicht flankiert von zwei, drei Massnahmen, die vom Departement in die Kommissionen eingebracht werden.
Die dritte Stossrichtung: Der Bundesrat wird einige Experten damit beauftragen - jetzt sagen Sie: schon wieder eine Expertenkommission; aber ich glaube, anders geht es nicht -, Massnahmen in vier Bereichen auszuarbeiten. Eigentlich sind es nur drei Bereiche, weil der Kontrahierungszwang - einerseits bei den Ärzten, anderseits aber auch bei den Spitälern - doppelt vertreten ist. Das Zweite ist das monistische System. Alle drei Bereiche sind Schlagworte, bei denen man sagen kann: Das bessert alles; aber man muss das alles auch in der Interaktion und mit den flankierenden Bedingungen, z. B. dem Kontrahierungszwang bei den Kassen usw., umfassend analysieren. Die Meinung ist aber, dass wir bis zum nächsten Jahr Vorschläge ausarbeiten. Als Drittes sind die ganzen Anreizsysteme im Bereich Selbstbehalte, Franchisen usw. zu überprüfen - lohnabhängig, nicht lohnabhängig, all diese Geschichten -, um hier vielleicht doch in einer weiteren, vertieften Revision besser analysierte Projekte zu haben, auch mit einer Evaluation der allfälligen Folgen für das Gesamtsystem. Ich glaube nicht, dass das viel mehr Zeit braucht. Das vielleicht zu diesem Bereich.
Herr Wicki hat sich zum Staatsschutz, zu den Nachrichtendiensten geäussert. Ich muss hier zu dem, was er aus der Sicherheitsdelegation berichtet hat, nicht sehr viel mehr sagen. Wir können uns diesen Überlegungen weitgehend anschliessen. Sicherlich ist klar, dass die Publizität, die um die Nachrichtendienste mit gewissen Ereignissen wieder entstanden ist, immer auch der Glaubwürdigkeit der Nachrichtendienste schadet. Diese muss immer wieder schrittweise aufgebaut werden; es ist ja nicht das erste Mal. Gemäss der Nachrichtendienstverordnung bedarf die Aufnahme regelmässiger Kontakte zum Ausland der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat erhält dementsprechend jährlich eine Liste der regelmässigen Kontakte zur Kenntnisnahme. Regelmässig ist ein Kontakt nur dann, wenn mit Partnerdiensten ein vereinbarter Informations- und Erkenntnisaustausch auf allen Stufen stattfindet.
Es ist auch zu erwähnen, dass der Dienst für Analyse und Prävention im Bundesamt für Polizei seit langem regelmässig Beziehungen zu ausländischen Sicherheits- und Nachrichtenpolizeidiensten unterhält. Das sind wichtige Informationen.
Zur Terrorismusfinanzierung: Die Terrorismusfinanzierung ist fast schwieriger aufzudecken als die Geldwäscherei, weil sie eigentlich das Gegenteil der Geldwäscherei ist. Geldwäscherei bedeutet: Illegales Geld wird weiss, legal gemacht. Terrorismusfinanzierung heisst meistens: Mit legalem Geld wird etwas Illegales finanziert. Das sind Millionen von Transaktionen jeden Tag, die Sie auch mit den besten Systemen nicht überwachen können. Deshalb sind nachrichtendienstliche Informationen, die Hinweise darauf geben, wo man bei der Finanzierung gezielt suchen kann, wichtig. Das ist nicht immer ganz einfach. Zu diesem Problem möchte ich jetzt nichts Zusätzliches sagen.
Zur Informatiksicherheit: Das ist ein Problem, das den Bundesrat stark beschäftigt. Die Grundsätze der Informatiksicherheit sind im Informatikleitbild festgelegt. Da werden Aussagen über die Verantwortung für die Sicherheit, über die Vertraulichkeit von Informationen und Daten, über die Verfügbarkeit und Integrität von Daten gemacht. Man kann wahrscheinlich durchaus sagen, dass die Sicherheitssituation bei der Informatik in der Bundesverwaltung mit derjenigen in anderen Verwaltungen und in der Privatwirtschaft im In- und Ausland vergleichbar ist. Aber die Sicherheitssituation weist auch beim Bund Schwachstellen auf, das muss man sehen. Glücklicherweise blieb die Bundesverwaltung im Jahr 2001 vor Sicherheitsvorfällen mit grossen Schäden verschont, vor allem auch dank raschem Eingreifen der Leistungserbringer und der Fachleute. Wir stellen also fest, dass hier schon ein Know-how aufgebaut worden ist, das sich jetzt auch positiv auswirkt.
Der Stand der Sicherheit - Herr Wicki hat es gesagt - wird in den einzelnen Departementen aber unterschiedlich beurteilt. Wir konnten namentlich dort Fortschritte erzielen, wo schon frühzeitig Sicherheitsbeauftragte in die Projekte einbezogen worden sind. Man sieht auch: Der Markt für Informatiker ist etwas besser geworden verglichen mit der Situation vor ein, zwei Jahren. Aber der Markt für Sicherheitsspezialisten ist recht ausgetrocknet und schwierig. Notwendig ist es vor allem, dass bei neuen Applikationen die Sicherheit von Anfang an einbezogen ist und dass wir Sicherheitsprojekte priorisieren. Ich muss Ihnen aber sagen: Das ist eine sehr schwierige Priorisierung, weil wir zu wenig Geld haben. Ich glaubte mich vorhin für einen Moment an eine 1.-Mai-Rede versetzt, als Sie über die Schuldenbremse gesprochen haben, Herr Béguelin; ich komme aber noch auf die Schuldenbremse zu sprechen. Wichtig und notwendig ist die Priorisierung von Sicherheitsprojekten gegenüber anderen Begehren sowie die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen in allen neuen Projekten.
Noch zu der von Herrn Wicki angedeuteten Frage: Ist die Sicherheit mit Nove-it eher schlechter oder besser? Ich glaube, Nove-it ist im Wesentlichen auf Kurs. Es geht dort ja darum, den Informatikfranken effizienter auszugeben; es geht darum, die Rollen zwischen Leistungsbezüger und Leistungserbringer klar zu teilen. Wir sind der Meinung, wir seien jetzt auf Kurs, auch mit dem neuen "change management" und der Qualitätskontrolle. Ich muss aber durchaus sagen, dass die Kritik in der Verwaltung an Nove-it da und dort immer noch beachtlich ist und dass vor allem das neue Rollenverständnis noch nicht voll gelebt wird. Es ist also noch einiges an Arbeit zu leisten.
Wenn wir die Zahl der - soviel ich weiss - 78 Leistungserbringer, die wir hatten, auf sieben konzentrieren, könnte man annehmen, dass die Anfälligkeit auf Sicherheitsprobleme bei grösseren Leistungserbringern vielleicht grösser sei. Das ist aber nur vordergründig so. Die grösseren Leistungserbringer können mehr Know-how aufbauen, können sich bessere Sicherheitsleute leisten als Bereiche unterhalb der kritischen Masse, und das überkompensiert die vielleicht theoretisch grössere Anfälligkeit auf Sicherheitsprobleme. Deshalb sind wir nicht der Meinung, dass das zu einem Abbau von Sicherheit führen wird.
Sie haben aber auch darauf hingewiesen, dass die Sicherheit sehr viel weiter geht, als nur die Bundesverwaltung zu betreffen. Es sind die Privatwirtschaft, der Bund und die Kantone mit einbezogen, und deshalb arbeiten wir beim System der "information assurance" führend mit; Herr Merz hat das vor Jahren einmal in einem Vorstoss angeregt. Diese "information assurance" dient dem Schutz kritischer Infrastrukturen in der ganzen Schweiz im Falle von Störungen bei Informatik und Telekommunikation. Hier haben wir eine recht gute Partnerschaft mit anderen Akteuren.
Herr Lauri hat Flag erwähnt. Dazu nur einige sehr summarische Bemerkungen: Wir glauben, dass sich Flag bewährt hat. Deshalb sind wir - Sie haben es zitiert - der Meinung, dass man Flag noch ausbauen kann. Wir sind aber auch der Meinung, dass sich Flag nicht für eine flächendeckende Durchsetzung in der Bundesverwaltung eignet; ich bin froh, dass Sie das gleich sehen. Wir möchten das in verkraftbaren Schritten tun und haben auch vorgeschlagen, gewisse Vereinfachungen vorzunehmen, die jetzt in den beiden Subkommissionen zu Recht intensiv diskutiert werden.
Wir sind der Meinung, dass es eine gewisse Vereinfachung braucht. Ich stelle in der Verwaltung eine gewisse Ernüchterung fest, und je nachdem, wie wir die Rahmenbedingungen definieren, werden wir eher Mühe haben, Bundesämter zu überzeugen, auf Flag umzustellen, oder ihnen eine andere attraktive Lösung anzubieten. Der Bundesrat hat wegen der Gewaltentrennung gewisse Bedenken bei der Genehmigung der Leistungsaufträge durch das Parlament. Das ist ein Punkt, den wir ausdiskutieren müssen; wir haben aber natürlich Verständnis dafür, dass das Parlament nicht zulassen will, dass seine Befugnisse über Flag schleichend ausgehöhlt werden. Ich glaube aber, dass das nicht der Fall ist, denn Sie können viel wesentlicher als beim normalen System diskutieren, was eine staatliche Stelle eigentlich tut und was ihre Ziele sind. Das führt automatisch zu einem anderen Denken. Man überlegt dann nicht mehr in erster Linie, ob eine Stelle zu viel oder zu wenig Geld gebraucht hat, sondern ob sie ihre Ziele erreicht hat; das ist eigentlich das Wesentliche. Aber wir sind gerne bereit zu diesem Dialog, wenn Ihnen die Berichte vorliegen, und sind überzeugt, dass wir gemeinsam konstruktive Lösungen finden werden. Wir möchten natürlich, dass sich das Parlament auch weiterhin mit Flag identifiziert.
Nun zur Frage, die Frau Langenberger aufgeworfen hat, zur Frage der Eignerstrategie bei der Ruag. Die Ruag war früher eigentlich die Waffenschmiede des Bundes; man hat sehr viele Waffen selber gemacht. In diesem Bereich hat sich die Welt dramatisch verändert: Heute gibt es Grosssysteme mit hohen technologischen Anforderungen, für die selbst ein ganzes Land wie die Schweiz fast zu klein ist. Sie sehen, dass hier ja auch in der Schweiz eine enorme Konzentration stattgefunden hat. Trotzdem brauchen Bund und Armee eine eigene Kompetenz für den Unterhalt. Wir sind auf solche Betriebe angewiesen.
Weil aber das Beschaffungsvolumen geschwunden ist, auch jenes des Bundes, ist die kritische Masse fast erreicht, und diese Betriebe sind immer mehr gefährdet. Deshalb gestatten wir ihnen, auch Drittaufträge entgegenzunehmen. Das ist noch zu meiner Zeit passiert, als man die groben Linien der neuen Struktur konzipierte. Wir haben bereits damals Drittaufträge entgegengenommen; in einzelnen Bereichen waren wir schon sehr erfolgreich. Das ist jetzt systematisch ausgebaut worden. Das ist nicht ganz unproblematisch, weil dann ein Staatsbetrieb plötzlich auf freien Märkten als Konkurrent auftritt. Deshalb ist es wichtig, dass alle gleich lange Spiesse haben, deshalb die Struktur einer Aktiengesellschaft - eine saubere, transparente Struktur -, deshalb saubere Kostenrechnungen usw.
Sie haben zu Recht auf die Doppelrolle des Bundes hingewiesen: Als Eigner möchte er eine hohe Dividende, als Bezüger möchte er aber auch einen tiefen Preis. Ich glaube, dass das aber ganz gut "auszutarieren" ist. Vor allem eine Massnahme ist in diese Richtung gegangen, indem nämlich der Rüstungschef nicht mehr gleichzeitig CEO der Ruag ist, womit nicht mehr "zwei Hüte auf eine Person" kommen. Das hat damals Herr Wicki selber so vorgeschlagen. Ich glaube, dass wir mit dem Verwaltungsrat Transparenz bieten und mit dieser Doppelrolle leben können. Wir hoffen natürlich, dass die Ruag auch weiterhin erfolgreich auf den Drittmärkten tätig sein kann.
Sie haben noch das Problem der Zusammenarbeit mit Israel angesprochen. Hier muss man schon Verschiedenes auseinander halten: Der Rüstungschef hat jetzt die technischen Bereiche der Zusammenarbeit mit Israel analysiert; das Seco hat die Handhabung der Ausfuhrbestimmungen überprüft; das EDA war in der politischen Beurteilung mit einbezogen; und das VBS selber hat das natürlich angeschaut und eine politische Beurteilung in Bezug auf den Bedarf an Systemen, die in Zusammenarbeit mit Israel entwickelt worden sind, vorgenommen.
Es ist ganz klar, dass wir nie Waffen in diese Regionen geliefert haben und gemäss unseren Satzungen auch nicht liefern konnten. Wir haben aber Verträge. Wir haben eigene Interessen. Wir wollen Verträge auch nicht brechen. In diesem Sinne haben Sie ja auch Beschaffungsprogramme genehmigt. Es geht hier um Kanistergeschosse, um Leitsysteme. Es gibt auch eine Zusammenarbeit im Bereich der Aufklärungsdrohnen und der Kanistermunition. Der Bundesrat wird sicherlich darauf achten, dass diese Zusammenarbeit politisch unproblematisch ist, und die Sache weiter verfolgen. Weiter möchte ich mich zu diesem schmerzlichen Konflikt nicht äussern. Der Bundesrat hofft natürlich, dass diese Gewaltspirale dort endlich von beiden Seiten gebrochen werden kann.
Zu den Konsequenzen des 11. Septembers 2001: Sie haben die Frage vor allem aussenpolitisch beleuchtet. Sie wissen, dass die Schweiz bereit ist, auch in Afghanistan mitzuhelfen. Wir alle haben ein Interesse daran, dass sich Afghanistan stabilisieren kann, nicht zuletzt, um auch den Drogenanbau abzubauen, denn viele Drogen aus Afghanistan landen direkt auch in der Schweiz. Das ist ein Nebenprodukt, das man nicht unterschätzen darf. Die ganze Region ist plötzlich von Bedeutung geworden. Die Stabilität der ganzen Region ist wichtig. Hier - damit kann ich an den IWF anschliessen - haben wir eine Möglichkeit, durch unsere sehr intensive Zusammenarbeit mit einigen zentralasiatischen Nachbarstaaten von Afghanistan, die übrigens auch Drogentransitrouten-Länder sind, zu dieser Stabilität beizutragen. Dort hat die Schweiz schon einiges bewirken können und die Zusammenarbeit mit Tadschikistan, mit Kirgisistan, mit Usbekistan, mit Turkmenistan ausgebaut, um einen kleinen, aber wichtigen Beitrag an die Stabilität dieser Region leisten zu können. Aserbaidschan ist etwas weiter weg; dort herrscht eine etwas andere Situation, aber auch dort arbeiten wir gut zusammen.
Nach dem 11. September haben alle internationalen Akteure gut zusammengearbeitet, vor allem auch die Notenbanken. Hier war die Schweiz mit beteiligt; man unterschätzt das. Es hätte ein sehr schlimmer Zusammenbruch z. B. der Zahlungssysteme entstehen können, der zu einer sehr schwierigen weltweiten Rezession hätte führen können. Hier haben in erster Linie die Notenbanken - auch die schweizerische Notenbank -, vor allem unter der Führung der amerikanischen Notenbank, eine ausgezeichnete Arbeit geleistet. Das darf man bei der Bewältigung dieser Krise nicht vergessen.
In diesem Bereich ist aber die Integrität der Finanzmärkte wichtig. Die Schweiz ist mit ihrem grossen Finanzplatz natürlich sehr betroffen. Die Schweiz hat im Bereich der Bekämpfung von Terrorismus, von organisiertem Verbrechen einiges getan. Wir haben die ganzen Taliban-Beschlüsse, die Sanktionen usw. der Uno mitgetragen und jetzt wieder aufgehoben.
Ein wichtiges Ziel dieses Jahres wird sein, den Uno-Übereinkommen zur Unterdrückung terroristischer Bombenanschläge und gegen die Finanzierung terroristischer Aktivitäten beizutreten. Wir haben ein eigenes Interesse, massgeblich dabei mitzuhelfen und alles daranzusetzen, dass das Krebsgeschwür Terrorismus ausgerottet werden kann - aus Solidarität, aber auch aus Eigeninteresse.
Damit komme ich kurz zum IWF. Wir sind in Bezug auf den Handel eine mittlere Nation; in Bezug auf den Finanzplatz sind wir ein bedeutender Mitspieler. Wir haben ein Interesse daran, dass die Finanzmärkte stabil sind. Hier hat der IWF eine grosse Aufgabe. Er ist ja eine Organisation, die immer wieder lernt. Es sind auch immer wieder Pannen passiert. Man hat die Wirkungen des IWF auch unterschiedlich beurteilt. Aber wir meinen, er sei lernfähig und gehe in die richtige Richtung. Er reformiert sich; die so genannte globale Finanzarchitektur wird immer wieder verfeinert. Wir meinen, die wichtigste Funktion des IWF sei an sich die Prävention. Da kommen die Transparenzforderungen usw. Mit Prävention kann man wahrscheinlich einen Teil der Krisen verhindern und vermeiden, aber sicher nicht alle. Und wenn es um Krisenbewältigung geht, da kommt wiederum der IWF zum Handkuss. Für die Türkei und für Argentinien hat er ja in letzter Zeit immer grössere Programme sprechen müssen, in Argentinien leider mit wenig Erfolg.
Auch das hat dazu geführt, dass man die Methodik des Vorgehens des IWF immer wieder hinterfragen muss. Hier ist er in Bezug auf Konditionalität am Lernen; hier wird er auch irgendwann einmal die Grösse seiner Programme begrenzen müssen, weil sie sonst schlicht zu gross werden. Hier wird sich vor allem die wichtige Frage nach dem Einbezug des privaten Sektors bei der Krisenbewältigung stellen. Ich bin sehr froh, dass sich das Parlament zunehmend für diese Fragen interessiert. Sie haben aber spezifisch zwei, drei Fragen zur Schweiz gestellt. Ich versuche, diese Fragen ganz summarisch zu beantworten.
Kein Land kann den IWF so beeinflussen, dass es sagen kann, in welche Richtung er gehen muss. Sie müssen wissen, dass es etwa 130 Mitgliedländer und dass es Ländergruppen gibt. Es gilt Teamwork innerhalb des Direktoriums. Dort versuchen wir, unser Know-how nach bestem Wissen und Gewissen einzubringen. Ich muss aber auch sagen, dass wir uns hier in der Schweiz bemühen müssen, das Know-how in diesen Bereichen auszubauen und besser zu nützen, auch im universitären Bereich usw. Aber unsere Exekutivdirektoren in den beiden Institutionen - dem IWF und der Weltbank - haben einen guten Ruf und haben auch immer wieder den Mut, hin und wieder Meinungen zu äussern, die vielleicht nicht gerade populär sind. Wir haben uns z. B. beim ersten Paket für Argentinien der Stimme enthalten. Das hat auch zu Kritik geführt, aber das Ergebnis hat gezeigt, dass sie nicht begründet war.
Die Arbeit in der Ländergruppe ist eine gute Arbeit und führt eigentlich wenig zu Zielkonflikten. Wir sind der Meinung, solche gemischten Ländergruppen, die aus Ländern gebildet werden, welche eigentlich von ihrer Natur her gar nicht zusammenpassen, seien sogar sehr wertvoll. Denn wenn es nur Ländergruppen gäbe, die hier die Industrieländer - wie EU-Länder, die USA - und dort die Entwicklungs- und Schwellenländer umfassen, dann hätten Sie eine ständige Polarisierung. Wir meinen deshalb, die paar gemischten Ländergruppen seien auch Foren des Dialogs, wo Industrieländer eine gewisse Patenschaft für Transitionsländer übernehmen können. Dieser Dialog ist lehrreich für beide Seiten. Wir können diese Patenfunktion gerade auch für diese armen Länder bei der konkreten Arbeit in den Bretton-Woods-Institutionen wahrnehmen. Ich weiss, dass z. B. der Managing Director des Internationalen Währungsfonds diese Meinung teilt und hier mithilft, dass wir unsere Position wahren können. Diese ist natürlich längerfristig nicht ganz ungefährdet, Sie haben das zu Recht gesagt. Wir haben kein Wundermittel dagegen. Es gibt nur eines: Wir müssen gute, konstruktive Arbeit leisten, und wir bemühen uns, das zu tun.
Zur Geldwäscherei: Hier hat ja die GPK letztes Jahr einen Bericht gemacht, den wir jetzt Schritt für Schritt umsetzen. Ich bin sehr zufrieden, wie es im Moment läuft. Ich muss auch hier klar sagen, dass natürlich noch nicht alle Probleme gelöst sind. Aber wir sind daran, das alles Schritt für Schritt umzusetzen. Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei hat mehr Personal bekommen, sie konnte auch qualifiziertes Personal rekrutieren. Der Pendenzenberg konnte bei den Bewilligungsgesuchen wesentlich abgebaut werden. Bis Ende dieses Jahres möchten wir alle Bewilligungsverfahren abgeschlossen haben. Die Revisionsstelle hat ihre Revisionstätigkeit nun operativ umgesetzt, und die Arbeiten zur Bagatellfallregelung stehen kurz vor dem Abschluss. Die Schaffung einer unabhängigen Rekurskommission bezüglich des Geldwäschereigesetzes hat sich etwas verzögert. Wir glaubten, dass wir noch eine formelle gesetzliche Rechtsgrundlage für die geplante unabhängige Rekurskommission in die Revision des Bundesgesetzes über die Anpassung von Organisationsbestimmungen des Bundesrechtes einbringen könnten. Das ging aber nicht mehr, weil die Arbeit zu weit fortgeschritten war. Wir werden das jetzt aufgrund einer Verordnung tun. Es gibt hierin auch Präzedenzfälle: Es gab einen Streit darüber, ob das geht oder nicht, aber ich glaube, Priorität hat, dass diese Rekurskommission kommt, und wir möchten das vorantreiben.
Vielleicht jetzt noch zum Problem, das Sie angesprochen haben, zu unserem Image im Ausland: Unsere Anstrengungen im Bereich der Geldwäscherei sind nicht gebührend zur Kenntnis genommen worden. Aber die Situation bessert sich langsam. Ich stelle fest, dass meine Kollegen da und dort das doch sehr klar anerkennen. Hier stellt sich die Frage: Wie können wir dieses Wissen etwas besser verbreiten, in einer Zeit, wo man uns stark kritisiert - Stichwort Bankgeheimnis? Ich komme noch kurz auf dieses Thema zu sprechen.
Erstens ist es wichtig, dass wir uns weiterhin in den internationalen Gremien wie den Organisationen zur Bekämpfung der Geldwäscherei, aber auch im Internationalen Währungsfonds usw. aktiv und konstruktiv engagieren. Wir tun das und werden es weiterhin tun. Zweitens wollen wir die breite Öffentlichkeit fortlaufend informieren - da kann man keine Wunder vollbringen - und natürlich auch ungerechtfertigte Kritik zurückweisen.
Das Dritte ist etwas sehr Positives, das Sie sicher den Medien entnommen haben: Wir haben uns freiwillig dem Financial Sector Assessment Program, einer Prüfung der Qualität des Finanzplatzes, unterzogen. Wir haben festgestellt, dass wir bei der Regulierung des Finanzplatzes absolut den höchsten Standards gerecht werden. Wir haben sehr gute Noten bekommen, und ich bin darüber sehr froh. Wir haben auch einige Empfehlungen bekommen; wir wollen ja von solchen Prüfungen auch etwas lernen. Die Empfehlungen entsprechen aber weitgehend jenen Reformen, die wir schon eingeleitet haben. Das bestärkt uns in der Stossrichtung der Reformen. Damit haben wir ein Zertifikat, das sehr nützlich ist und das wir natürlich auch immer nutzen werden. Aber es ist ganz klar, dass dieser Bereich so in Bewegung ist, dass die Arbeit nie abgeschlossen ist. Auch jene, die Finanzplätze ausnützen wollen, sind ja sehr dynamisch und nutzen die modernsten Methoden. Man muss also immer dafür sorgen, dass man möglichst auf dem gleichen Stand ist.
Zu den Bemerkungen Ihres Kommissionspräsidenten: Zu den SBB und zur Post finden ja noch Gespräche statt; das haben Sie mit dem Management und den Betrieben schon vereinbart. Deshalb möchte ich mich im Moment dazu nicht äussern. Der Bundesrat war etwas überrascht über die Vorbehalte, weil sie eigentlich weniger die Tätigkeit des Bundesrates als jene der Betriebe betreffen. Aber Sie sind selbstverständlich frei, das so zu beschliessen, wie Sie das für gut befinden.
In Bezug auf die Ausfinanzierung der Pensionskassen usw. kann ich Ihnen sagen, dass jetzt ein Überblick besteht. Wir haben kürzlich auch die Finanzkommissionen damit bedient und die Kriterien definiert. Wir sind bereit, den Dialog zu führen. Es sind enorme Mittel, die dadurch gebunden werden. Ich habe letzthin die Zahlen zusammenstellen lassen: Von 1990 bis heute ist die Verschuldung um 70 Milliarden Franken angestiegen. Davon stammen nur 30 Milliarden aus den Abschlüssen der Staatsrechnung, und etwa weitere 30 Milliarden stammen aus den Bilanzkorrekturen bei den Betrieben, die man verselbstständigt hat, aus den Pensionskassen usw. Es geht also hier, wie Sie das zu Recht gesagt haben, um ganz enorme Mittel.
Gestatten Sie mir aber jetzt, dass ich kurz aus der Haut des Bundespräsidenten in die Haut des Finanzministers schlüpfe, denn ich muss natürlich Ihre Beurteilung der Schuldenbremse in aller Form zurückweisen. Es ist dies ein Volksentscheid, der nichts anderes will, als dass das, was wir beim Staat tun, sauber finanziert ist und dass wir nicht, wie während der letzten Jahre, wieder auf Pump leben. Das ist - da bin ich mit Ihnen einig - kein Selbstzweck, sondern es geht darum, dass wir mit sauberen Finanzen der nächsten Generation - das ist schon ein bisschen das Thema des nächsten Traktandums - nicht eine untragbare Last überbinden, für die sie Steuern zahlen muss, ohne dass sie eine staatliche Gegenleistung dafür erhält. Es geht darum, dass der Wirtschaftsstandort weiterhin für Investitionen attraktiv ist, denn alles, was dieser Staat leistet, kann er nur mit einer leistungsfähigen Wirtschaft leisten. Das führt dazu, dass alles, was dieser Staat tun will, finanziert sein muss. Wenn der Staat plötzlich sehr viel mehr tun will, muss er dies halt über höhere Steuern tun. Es ist aber nicht akzeptabel, dass man sagt: Wir können wegen der Schuldenbremse das und das nicht tun. Wenn der Staat einiges nicht tun kann, dann kann er dies nicht wegen der Schuldenbremse nicht tun, sondern weil das Geld dazu fehlt. Dann gibt es nur zwei Möglichkeiten: Wir müssen das Geld irgendwo einsparen, oder wir müssen die Steuern erhöhen und dem Volk das klar und transparent vor Augen führen.
Mich stört es, wenn nun auch in Kommissionen viele Bundesämter, die auch noch gerne etwas realisieren möchten, nichts Besseres zu sagen wissen als: Wir möchten auch etwas tun, aber wegen der "bösen" Schuldenbremse können wir dies nicht. Ich wäre froh, wenn diese Leute ebenso konstruktiv vielleicht nach Möglichkeiten suchen würden, wo man auch einmal etwas abbauen kann, damit man ein neues Bedürfnis erfüllen kann. Alle diese Bedürfnisse sind absolut legitim, aber es ist nicht die Schuldenbremse, die schuld daran ist, dass sie nicht erfüllt werden können, sondern unser fehlender finanzieller Spielraum. Das hat das Volk zu Recht erkannt, und darüber müssen wir uns unterhalten. Viele, die jetzt klagen, tun so, als ob man ihnen ins Fleisch schneide, dabei geht es in vielen Bereichen ja höchstens um den Abbau der Zuwachsraten. Nicht alle maximalen Bedürfnisse können abgedeckt werden. Sonst stehen wir vor einem Sprung der Staatsquote, der sich auf unsere Konkurrenzfähigkeit in einer Weise auswirken könnte, die dann sogar das an Steuereinnahmen gefährdet, was wir im Moment haben. Diese Zusammenhänge muss man im Gesamten auch sehen.
Wenn ich am Schluss vielleicht noch ein kurzes Fazit ziehen darf: Wir haben nicht alle Jahresziele erfüllen können. Ich glaube, wir müssen sehen, dass die politische Planung in einer Zeit des raschen Wandels auch ihre Grenzen hat. Wir wollen weiterhin politisch so gut wie möglich planen, wir wollen die Früherkennungsinstrumente so gut wie möglich verbessern. Aber wir müssen in diesem bewegten Umfeld sehen - Stichwort 11. September -, dass immer wieder auch Dinge passieren können, die so nicht vorhersehbar sind. Deshalb muss sich ein Staat auch die Mittel und die geistige Beweglichkeit bewahren, sehr rasch auf neue Situationen reagieren zu können. Dann kann es halt auch einmal passieren, dass wir ein Jahresziel nicht erreichen, weil es vielleicht nicht mehr die gleiche Priorität hat. Aber Sie haben dann ein Recht darauf, transparent zu wissen, warum das so ist und ob es noch kommt und in welcher Form - das ist selbstverständlich. Dafür muss der gleiche Staat hin und wieder Probleme lösen können, die so nicht vorhergesehen werden konnten. Aber das macht ja auch den politischen Prozess besonders interessant.
In diesem Sinne möchte ich Ihrer Kommission und Ihnen für die konstruktive Kritik auch an unserer Tätigkeit danken, Kritik, die wir nötig haben und die wir brauchen. Wir wollen daraus lernen und freuen uns darauf, diese Staatstätigkeit mit Ihnen auch weiterhin konstruktiv und kritisch begleiten zu können.
Cottier Anton · P-M · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes im Jahre 2001
Arrêté fédéral approuvant la gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances en 2001
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 40 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Beilage IV zum Bericht
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon annexe IV du rapport
Angenommen - Adopté